This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2008/165/03
New national face of euro coins intended for circulation
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 165 vom 28.6.2008, p. 5–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
|
28.6.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 165/5 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2008/C 165/03)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale der neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Französische Republik (RF)
Anlass: Französischer Ratsvorsitz der Europäischen Union im zweiten Halbjahr 2008
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt den Schriftzug: „2008 PRÉSIDENCE FRANÇAISE UNION EUROPÉENNE RF“. Das Münzzeichen und das Zeichen des Chefgraveurs sind rechts bzw. links am unteren Rand eingraviert.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 20 Millionen Stück
Ausgabedatum: Juli 2008
Randprägung: 2 ★★, in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).