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Document C2008/155/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5158 — Strabag/Kirchhoff) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 155 vom 20.6.2008, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.6.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 155/33


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.5158 — Strabag/Kirchhoff)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2008/C 155/08)

    1.

    Am 10. Juni 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Strabag SE („Strabag“, Österreich), das von den Unternehmen Rasperia Trading Limited („Rasperia“, Zypern), seinerseits kontrolliert von Herrn Oleg Deripaska, dem Mehrheitseigner der Basic Element Company („Basic Element“, Russland), der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H („Raiffeisen Holding“, Österreich), Uniqa Versicherungen AG („Uniqa“, Österreich) und Dr. Hans Peter Haselsteiner kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die F. Kirchhoff AG („Kirchhoff“, Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Strabag: Baudienstleistungen und -materialien,

    Rasperia/Basic Element: Aktivitäten im Bereich Energie, Rohstoffe, Luftfahrt, Maschinenbau, Finanzdienstleistungen, Hoch- und Tiefbau, Baumaterialien,

    Raiffeisen Holding: Besitz und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in verschiedenen Branchen,

    Uniqa: Versicherungen,

    Dr. Hans Peter Haselsteiner: Beteiligung an der Strabag,

    Kirchhoff: Bauleistungen und -materialien.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5158 — Strabag/Kirchhoff, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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