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Document C2007/235/05

Rechtssache C-231/05: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 18. Juli 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Oy AA (Niederlassungsfreiheit — Körperschaftsteuerrecht — Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat — Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat)

ABl. C 235 vom 6.10.2007, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/3


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 18. Juli 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Oy AA

(Rechtssache C-231/05) (1)

(Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von Beträgen, die eine Gesellschaft als Konzernbeitrag gezahlt hat - Verpflichtung, dass die Gesellschaft, die den Beitrag erhält, ihren Sitz gleichfalls in dem betreffenden Mitgliedstaat hat)

(2007/C 235/05)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Oy AA

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen — Korkein Hallinto-oikeus — Auslegung der Art. 43 EG, 56 EG und 58 EG — Einkommensteuerrechtliche Vorschriften — Abzugsfähigkeit konzerninterner Zahlungen eines Unternehmens nur unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen, das die Zahlung erhält, ebenfalls seinen Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hat

Tenor

Art. 43 EG steht einer Regelung im Recht eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegen, wonach eine in diesem Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft einen an ihre Muttergesellschaft gezahlten Konzernbeitrag nur dann von ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen kann, wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat.


(1)  ABl. C 193 vom 6.8.2005.


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