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Document C2006/297E/04

    PROTOKOLL
    Donnerstag, 18. Mai 2006

    ABl. C 297E vom 7.12.2006, p. 237–388 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    7.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 297/237


    PROTOKOLL

    (2006/C 297 E/04)

    ABLAUF DER SITZUNG

    VORSITZ: Antonios TRAKATELLIS

    Vizepräsident

    1.   Eröffnung der Sitzung

    Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.

    2.   Vorlage von Dokumenten

    Folgende Dokumente sind eingegangen:

    1)

    Rat und Kommission:

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0205 — C6-0152/2006 — 2006/0067(COD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    JURI

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Unterstützungsinstruments im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung (09037/2006 — C6-0153/2006 — 2006/0802(CNS)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    ITRE

    mitberatend

    :

    AFET, DEVE, BUDG, ENVI

    Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC13/2006 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2006)0521 — C6-0155/2006 — 2006/2116(GBD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    BUDG

    2)

    Abgeordnete

    2.1)

    Entschließungsanträge (Artikel 113 GO)

    Corbett Richard — Entschließungsantrag zu „European City Guides “(B6-0280/2006).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    IMCO

    3.   Mittelübertragungen

    Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 07/2006 der Europäischen Kommission (C6-0121/2006 — SEK(2006)0244) geprüft.

    Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 teilweise genehmigt.

    *

    * *

    Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 08/2006 der Europäischen Kommission (C6-0120/2006 — SEK(2006)0356) geprüft.

    Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in vollem Umfang genehmigt.

    *

    * *

    Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 09/2006 der Europäischen Kommission (C6-0123/2006 — SEK(2006)0385) geprüft.

    Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in vollem Umfang genehmigt.

    4.   Naturkatastrophen: landwirtschaftliche Aspekte — Naturkatastrophen: Aspekte der regionalen Entwicklung — Naturkatastrophen: Umweltaspekte — EU-Solidaritätsfonds ***I (Aussprache)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — landwirtschaftliche Aspekte [2005/2195(INI)] — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

    Berichterstatter: Luis Manuel Capoulas Santos (A6-0152/2006)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Aspekte der regionalen Entwicklung [2005/2193(INI)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

    Berichterstatter: Gerardo Galeote (A6-0147/2006)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Umweltaspekte [2005/2192(INI)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

    Berichterstatterin: Edite Estrela (A6-0149/2006)

    Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union [KOM(2005)0108 — C6-0093/2005 — 2005/0033(COD)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

    Berichterstatter: Rolf Berend (A6-0123/2006)

    Es spricht Andris Piebalgs (Mitglied der Kommission).

    Luis Manuel Capoulas Santos erläutert den Bericht (A6-0152/2006).

    Gerardo Galeote erläutert den Bericht (A6-0147/2006).

    Edite Estrela erläutert den Bericht (A6-0149/2006).

    Rolf Berend erläutert den Bericht (A6-0123/2006).

    Es sprechen László Surján (Verfasser der Stellungnahme BUDG) (A6-0123/2006), Jutta D. Haug (Verfasserin der Stellungnahme ENVI) (A6-0123/2006), Duarte Freitas im Namen der PPE-DE-Fraktion, Jamila Madeira im Namen der PSE-Fraktion, Jean Marie Beaupuy im Namen der ALDE-Fraktion, Marie Anne Isler Béguin im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Pedro Guerreiro im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Andrzej Tomasz Zapałowski im Namen der IND/DEM-Fraktion, Andreas Mölzer, fraktionslos, Alojz Peterle, Iratxe García Pérez und Vittorio Prodi.

    VORSITZ: Luigi COCILOVO

    Vizepräsident

    Es sprechen Elisabeth Schroedter, Kyriacos Triantaphyllides, Graham Booth, Janusz Wojciechowski, Luca Romagnoli, Konstantinos Hatzidakis, Katerina Batzeli, Frédérique Ries, Margie Sudre, Gyula Hegyi, Luis de Grandes Pascual, Miguel Angel Martínez Martínez, Jan Březina, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Jim Higgins, Ryszard Czarnecki und Andris Piebalgs.

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 5.8 des Protokolls vom 18.05.2006, Punkt 5.9 des Protokolls vom 18.05.2006, Punkt 5.10 des Protokolls vom 18.05.2006 und Punkt 5.4 des Protokolls vom 18.05.2006.

    (Die Sitzung wird von 11.45 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 12.05 Uhr unterbrochen.)

    VORSITZ: Mario MAURO

    Vizepräsident

    5.   Abstimmungsstunde

    Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse “zu diesem Protokoll enthalten.

    5.1.   Berichtigungshaushaltsplan 2/2006 (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

    Bericht: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 [08513/2006 — C6-0127/2006 — 2006/2098(BUD)] — Haushaltsausschuss.

    Berichterstatter: Giovanni Pittella (A6-0181/2006)

    (Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 1)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0215)

    5.2.   Kohäsionspolitik: Strategische Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013 (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

    Bericht: Vorbereitung des Zustimmungsverfahrens über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 (Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung) [2006/2086(INI)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

    Berichterstatterin: Constanze Angela Krehl (A6-0175/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 2)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2006)0216)

    5.3.   Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ***I (Abstimmung)

    Zweiter Bericht Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit [KOM(2004)0629 — C6-0128/2004 — 2004/0220(COD)] — Entwicklungsausschuss.

    Berichterstatter: Gay Mitchell (A6-0109/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 3)

    VORSCHLAG DER KOMMISSION

    In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2006)0217)

    ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

    Angenommen (P6_TA(2006)0217)

    5.4.   EU-Solidaritätsfonds ***I (Abstimmung)

    Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union [KOM(2005)0108 — C6-0093/2005 — 2005/0033(COD)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

    Berichterstatter: Rolf Berend (A6-0123/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 4)

    VORSCHLAG DER KOMMISSION

    In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2006)0218)

    ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

    Angenommen (P6_TA(2006)0218)

    5.5.   Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft *** (Abstimmung)

    Empfehlung: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft [13886/1/2005 — C6-0435/2005 — 2005/0178(AVC)] — Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

    Berichterstatter: Giles Chichester (A6-0134/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 5)

    ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

    Angenommen (P6_TA(2006)0219)

    Das Parlament erteilt somit seine Zustimmung.

    5.6.   Menschenrechte in der Welt und EU-Menschenrechtspolitik 2005 (Abstimmung)

    Bericht: Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union [2005/2203(INI)] — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

    Berichterstatter: Richard Howitt (A6-0158/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 6)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0220)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Vittorio Agnoletto schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zum Änderungsantraga 7 vor.

    Angesichts der von mehr als 37 Abgeordneten erhobenen Einwände wird dieser mündliche Änderungsantrag nicht berücksichtigt.

    5.7.   Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung der Kommission (Abstimmung)

    Bericht: Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission [2006/2020(BUD)] — Haushaltsausschuss.

    Berichterstatter: James Elles (A6-0154/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 7)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0221)

    5.8.   Naturkatastrophen: landwirtschaftliche Aspekte (Abstimmung)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — landwirtschaftliche Aspekte [2005/2195(INI)] — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

    Berichterstatter: Luis Manuel Capoulas Santos (A6-0152/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 8)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0222)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Luis Manuel Capoulas Santos (Berichterstatter) schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zum Änderungsantrag 13 vor, der angenommen wird.

    5.9.   Naturkatastrophen: Aspekte der regionalen Entwicklung (Abstimmung)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Aspekte der regionalen Entwicklung [2005/2193(INI)] — Ausschuss für regionale Entwicklung.

    Berichterstatter: Gerardo Galeote (A6-0147/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 9)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0223)

    5.10.   Naturkatastrophen: Umweltaspekte (Abstimmung)

    Bericht: Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Umweltaspekte [2005/2192(INI)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit.

    Berichterstatterin: Edite Estrela (A6-0149/2006)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 10)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0224)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Elisabeth Schroedter zum Verlauf der Abstimmung.

    5.11.   Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft zugunsten von Südosteuropa (Abstimmung)

    Entschließungsantrag B6-0279/2006

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 11)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2006)0225)

    6.   Stimmerklärungen

    Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

    Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

    Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

    Bericht Rolf Berend — A6-0123/2006

    Zsolt László Becsey

    Bericht Richard Howitt — A6-0158/2006

    Eija-Riitta Korhola

    Bericht Gerardo Galeote — A6-0147/2006

    Michl Ebner, Oldřich Vlasák, Markus Pieper

    7.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

    Berichtigungen des Stimmverhaltens:

    Berichtigungen des Stimmverhaltens erscheinen auf der Webseite „Séance en direct “unter „Résultats des votes (appels nominaux)/Results of votes (Roll-call votes) “sowie in gedruckter Form als Anlage II, „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“.

    Die elektronische Version auf Europarl wird während maximal zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

    Nach Ablauf dieser Frist wird das Verzeichnis der Berichtigungen des Stimmverhaltens geschlossen, damit es übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

    Beabsichtigtes Stimmverhalten:

    Folgende Abstimmungsabsichten (betreffend nicht abgegebene Stimmen) wurden mitgeteilt.

    Bericht Richard Howitt — A6-0158/2006

    Änderungsantrag 4

    dagegen: Tobias Pflüger

    Änderungsantrag 12

    dafür: Françoise Grossetête

    dagegen: Etelka Barsi-Pataky, Hartmut Nassauer

    Entschließung (gesamter Text)

    dafür: Alexander Radwan, Anders Wijkman

    Bericht James Elles — A6-0154/2006

    Änderungsantrag 13

    dagegen: Alexander Radwan, Paul Rübig, Gunnar Hökmark

    Bericht Luis Manuel Capoulas Santos — A6-0152/2006

    Änderungsantrag 16, 1. Teil

    dagegen: Charlotte Cederschiöld

    Änderungsantrag 16, 2. Teil

    dafür: Stéphane Le Foll

    Erwägung M

    dafür: Tobias Pflüger

    Entschließung (gesamter Text)

    dafür: Etelka Barsi-Pataky, Sylvia-Yvonne Kaufmann

    Bericht Gerardo Galeote — A6-0147/2006

    Erwägung M

    dafür: Patrick Gaubert

    Tobias Pflüger hat erklärt, dass sein Abstimmungsgerät bei der Abstimmung über den Änderungsantrag 4 (Bericht Richard Howitt — A6-0158/2006) nicht funktioniert hat.

    (Die Sitzung wird von 12.50 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

    VORSITZ: Miroslav OUZKÝ

    Vizepräsident

    8.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

    Małgorzata Handzlik hat mitgeteilt, dass sie anwesend war, ihr Name in der Anwesenheitsliste jedoch nicht aufgeführt ist.

    Mia De Vits und Véronique De Keyser haben darauf hingewiesen, dass sie wegen eines technischen Problems am Vortag nicht an den ersten Abstimmungen teilnehmen konnten.

    Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

    9.   Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

    (Titel und Verfasser der Entschließungsanträge siehe Punkt 3 des Protokolls vom 16.05.2006)

    9.1.   Nepal

    Entschließungsanträge B6-0282/2006, B6-0287/2006, B6-0288/2006, B6-0289/2006, B6-0292/2006 und B6-0294/2006

    Thomas Mann, Marcin Libicki, Jan Mulder, Neena Gill, Raül Romeva i Rueda und Jaromír Kohlíček erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion, Robert Evans im Namen der PSE-Fraktion, Alyn Smith im Namen der Verts/ALE-Fraktion und Andris Piebalgs (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 14.1 des Protokolls vom 18.05.2006.

    9.2.   Sri Lanka

    Entschließungsanträge B6-0281/2006, B6-0283/2006, B6-0286/2006, B6-0290/2006 und B6-0293/2006

    Carl Schlyter, Tobias Pflüger, Geoffrey Van Orden, Elizabeth Lynne und Robert Evans erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Nirj Deva im Namen der PPE-DE-Fraktion, Neena Gill im Namen der PSE-Fraktion, Jan Mulder im Namen der ALDE-Fraktion, Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg und Andris Piebalgs (Mitglied der Kommission)

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 14.2 des Protokolls vom 18.05.2006.

    9.3.   Taiwan

    Entschließungsanträge B6-0284/2006 und B6-0285/2006

    Marios Matsakis und Raül Romeva i Rueda erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Astrid Lulling im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martine Roure im Namen der PSE-Fraktion, Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Maciej Marian Giertych, fraktionslos, Charles Tannock, Glyn Ford, Kathy Sinnott, Jean-Pierre Audy, Józef Pinior, Paulo Casaca und Andris Piebalgs (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 14.3 des Protokolls vom 18.05.2006.

    10.   Tagesordnung

    Der Präsident schlägt gemäß dem Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18.05.2006 folgende Änderung der Tagesordnung der Sitzung am 01.06.2006 in Brüssel vor:

    Donnerstag, 01.06.2006

    Aufnahme der Entschließungsanträge zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und zur Rolle der Union auf die Tagesordnung der Abstimmungsstunde.

    Fristen für die Einreichung:

    Entschließungsanträge: Montag, 29.05.2006, 17.00 Uhr;

    Änderungsanträge und Gemeinsamer Entschließungsantrag: Mittwoch, 31.05.2006, 15.00 Uhr.

    Das Parlament billigt diesen Vorschlag.

    11.   Zusammensetzung des Parlaments

    Die zuständigen litauischen Behörden haben die Benennung von Eugenijus Maldeikis mit Wirkung vom 18.05.2006 anstelle von Rolandas Pavilionis zum Mitglied des Europäischen Parlaments mitgeteilt.

    Der Präsident weist auf die Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 5 GO hin.

    12.   Zusammensetzung der Fraktionen

    Donata Gottardi, die als Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewählt wurde, ersetzt Enrico Letta und hat sich der PSE-Fraktion angeschlossen;

    Andrea Losco, der als Abgeordneter des Europäischen Parlaments gewählt wurde, ersetzt Massimo D'Alema und hat sich der ALDE-Fraktion angeschlossen;

    Achille Occhetto, der als Abgeordneter des Europäischen Parlaments gewählt wurde, ersetzt Antonio Di Pietro und hat sich der PSE-Fraktion angeschlossen;

    Gianluca Susta, der als Abgeordneter des Europäischen Parlaments gewählt wurde, ersetzt Pier Luigi Bersani und hat sich der ALDE-Fraktion angeschlossen.

    13.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

    Auf Antrag der PSE-Fraktion bestätigt das Parlament die folgenden Benennungen:

    TRAN-Ausschuss:

    Silvia Adriana Ticaău als Beobachterin anstelle von Adrian Severin,

    AFCO-Ausschuss:

    Adrian Severin als Beobachter.

    14.   Abstimmungsstunde

    Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse “zu diesem Protokoll enthalten.

    14.1.   Nepal (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0282/2006, B6-0287/2006, B6-0288/2006, B6-0289/2006, B6-0292/2006 und B6-0294/2006

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 12)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0282/2006

    (ersetzt B6-0282/2006, B6-0287/2006, B6-0288/2006, B6-0289/2006, B6-0292/2006 und B6-0294/2006):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Thomas Mann und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Pasqualina Napoletano, Neena Gill, Robert Evans und Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Elizabeth Lynne, Marios Matsakis und Frédérique Ries im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Raül Romeva i Rueda, Jean Lambert, Gérard Onesta, Hélène Flautre und Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Jonas Sjöstedt und Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2006)0226)

    14.2.   Sri Lanka (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0281/2006, B6-0283/2006, B6-0286/2006, B6-0290/2006 und B6-0293/2006

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 13)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0281/2006

    (ersetzt B6-0281/2006, B6-0286/2006, B6-0290/2006 und B6-0293/2006):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Geoffrey Van Orden, Charles Tannock, Thomas Mann, Philip Bradbourn und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Pasqualina Napoletano, Robert Evans, Neena Gill, Emilio Menéndez del Valle und Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Elizabeth Lynne, Sajjad Karim und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion

     

    Jean Lambert, Raül Romeva i Rueda, Gérard Onesta und Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion

     

    Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2006)0227)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Nirj Deva schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 11 vor, der angenommen wird.

    (Der Entschließungsantrag B6-0283/2006 ist hinfällig.)

    14.3.   Taiwan (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0284/2006 und B6-0285/2006

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 14)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0284/2006

    (ersetzt B6-0284/2006 und B6-0285/2006):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Astrid Lulling und Bernd Posselt im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Graham Watson, Alexander Lambsdorff, Cecilia Malmström und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Raül Romeva i Rueda und Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion,

     

    Cristiana Muscardini, Konrad Szymański und Roberts Zīle im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2006)0228)

    15.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

    Berichtigungen des Stimmverhaltens:

    Berichtigungen des Stimmverhaltens erscheinen auf der Webseite „Séance en direct “unter „Résultats des votes (appels nominaux)/Results of votes (Roll-call votes) “sowie in gedruckter Form als Anlage II, „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“.

    Die elektronische Version auf Europarl wird während maximal zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

    Nach Ablauf dieser Frist wird das Verzeichnis der Berichtigungen des Stimmverhaltens geschlossen, damit es übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

    16.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

    Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten (Artikel 45 GO)

    AFET-Ausschuss

    Beitritt Rumäniens (2006/2115(INI))

    (mitberatend: DEVE, INTA, BUDG, CONT, ECON, EMPL, ENVI, ITRE, IMCO, TRAN, REGI, AGRI, PECH, CULT, JURI, LIBE, AFCO, FEMM, PETI)

    Beitritt Bulgariens (2006/2114(INI))

    (mitberatend: DEVE, INTA, BUDG, CONT, ECON, EMPL, ENVI, ITRE, IMCO, TRAN, REGI, AGRI, PECH, CULT, JURI, LIBE, AFCO, FEMM, PETI)

    ECON-Ausschuss

    Weißbuch der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge (2006/2101(INI))

    (mitberatend: DEVE, INTA, EMPL, ITRE, IMCO, TRAN, REGI, CULT, JURI)

    Grünbuch: Hypothekarkredite in der EU (2006/2102(INI))

    (mitberatend: EMPL, IMCO, JURI)

    Ausweitung der Eurozone (2006/2103(INI))

    EMPL-Ausschuss

    Lage behinderter Menschen in der erweiterten Europäischen Union: europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI))

    (mitberatend: ITRE, CULT, FEMM)

    ITRE-Ausschuss

    Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie — Grünbuch (2006/2113(INI))

    (mitberatend: DEVE, INTA, ECON, ENVI, TRAN, REGI)

    TRAN-Ausschuss

    Europäisches Programm für die Straßenverkehrssicherheit — Halbzeitbilanz (2006/2112(INI))

    (mitberatend: ENVI, ITRE)

    REGI-Ausschuss

    Auswirkungen der künftigen Erweiterungen auf die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik (2006/2107(INI))

    (mitberatend: BUDG)

    Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI))

    Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der EU (2006/2104(INI))

    (mitberatend: BUDG)

    Wohnungspolitik und Regionalpolitik (2006/2108(INI))

    AGRI-Ausschuss

    Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Wein (2006/2109(INI))

    PECH-Ausschuss

    Verbesserung der Wirtschaftslage im Fischereisektor (2006/2110(INI))

    (mitberatend: ENVI)

    LIBE-Ausschuss

    Strategie für die außenpolitische Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (2006/2111(INI))

    (mitberatend: AFET)

    Ausschussbefassung

    Ausschüsse AFET, EMPL

    Bekämpfung des Menschenhandels — integrierter Ansatz und Vorschläge im Hinblick auf einen Aktionsplan (2006/2078(INI))

    federführend: LIBE

    (mitberatend: AFET, EMPL, FEMM)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse

    ECON-Ausschuss

    Grünbuch: Hypothekarkredite in der EU (2006/2102(INI))

    (mitberatend: EMPL, JURI)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ECON und IMCO

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    Weißbuch der Kommission über Leistungen der Daseinsvorsorge (2006/2101(INI))

    (mitberatend: DEVE, INTA, EMPL, ITRE, TRAN, REGI, CULT, JURI)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ECON und IMCO

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    ENVI-Ausschuss

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates sowie der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Überarbeitung der Richtlinien über Medizinprodukte (KOM(2005)0681 — C6-0006/2006 — 2005/0263(COD))

    (mitberatend: ITRE)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ENVI und IMCO

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (KOM(2005)0567 — C6-0401/2005 — 2005/0227(COD))

    (mitberatend: ITRE, IMCO)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ENVI und JURI

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    ITRE-Ausschuss

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens für die Errichtung des europäischen Flugverkehrsmanagementssystems der neuen Generation (SESAR) (KOM(2005)0602 — C6-0002/2006 — 2005/0235(CNS))

    (mitberatend: BUDG, JURI)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse ITRE und TRAN

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    LIBE-Ausschuss

    Strategie für die außenpolitische Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (2006/2111(INI))

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse LIBE und AFET

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11.05.2006)

    17.   Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 116 GO)

    Anzahl der Unterschriften, die folgende in das Register eingetragene schriftliche Erklärungen erhalten haben (Artikel 116 Absatz 3 GO):

    Dokument Nr.

    Verfasser

    Unterschriften

    11/2006

    Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Robert Navarro, Dirk Sterckx und Jeanine Hennis-Plasschaert

    181

    12/2006

    Jean-Claude Martinez

    15

    13/2006

    Maciej Marian Giertych

    32

    14/2006

    Janusz Wojciechowski, Caroline Lucas, Ioannis Gklavakis und Thijs Berman

    125

    15/2006

    Andreas Mölzer

    17

    16/2006

    Matteo Salvini

    10

    17/2006

    Daniel Strož

    18

    18/2006

    Roger Helmer, Ashley Mote, James Hugh Allister und Anna Záborská

    28

    19/2006

    Elly de Groen-Kouwenhoven, Michael Cashman, Erik Meijer, Alexander Lambsdorff und Geoffrey Van Orden

    65

    20/2006

    Konrad Szymański, Philippe Morillon, Charles Tannock, Ari Vatanen und Bastiaan Belder

    45

    21/2006

    Iles Braghetto und Panayiotis Demetriou

    203

    22/2006

    Daniel Strož

    35

    23/2006

    Claire Gibault, Jean-Marie Cavada, Antoine Duquesne, Charles Tannock und Enrique Barón Crespo

    196

    24/2006

    Robert Navarro, Jean-Luc Bennahmias, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Luigi Cocilovo und Sylvia-Yvonne Kaufmann

    64

    25/2006

    Fernand Le Rachinel

    7

    26/2006

    Jean Lambert, Raül Romeva i Rueda und Carl Schlyter

    17

    27/2006

    Daniel Strož

    5

    28/2006

    Paul Verges, Margie Sudre und Jean-Claude Fruteau

    81

    29/2006

    Bogdan Golik und Bogusław Sonik

    34

    30/2006

    Caroline Lucas, Jean Lambert und André Brie

    17

    31/2006

    Caroline Lucas, Janusz Wojciechowski, David Hammerstein Mintz und Robert Evans

    31

    32/2006

    Jean Spautz

    34

    33/2006

    Richard Corbett, Alexander Alvaro, Christopher Heaton-Harris, Cecilia Malmström und Cem Özdemir

    89

    34/2006

    Andreas Mölzer

    7

    35/2006

    Anna Záborská, Stephen Hughes und Gérard Deprez

    80

    36/2006

    Anna Záborská, Stephen Hughes und Gérard Deprez

    77

    37/2006

    Anna Záborská, Stephen Hughes und Gérard Deprez

    71

    38/2006

    Carl Schlyter, Paulo Casaca, Karl-Heinz Florenz, Mojca Drčar Murko und Caroline Lucas

    45

    39/2006

    Cristiana Muscardini

    16

    40/2006

    Margrietus van den Berg, Jean-Marie Cavada, Harlem Désir und Caroline Lucas

    55

    41/2006

    Feleknas Uca, Raül Romeva i Rueda, Karin Scheele, Jürgen Schröder und Nicholson of Winterbourne

    73

    18.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

    Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

    Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

    19.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

    Die nächsten Sitzungen finden am 31.05.2006/01.06.2006 statt.

    20.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

    Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

    Die Sitzung wird um 16.15 Uhr geschlossen.

    Julian Priestley

    Generalsekretär

    Josep Borrell Fontelles

    Präsident


    ANWESENHEITSLISTE

    Unterzeichnet haben:

    Agnoletto, Allister, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Berend, Berès, van den Berg, Berger, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Blokland, Bobošíková, Böge, Bösch, Bono, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Budreikaitė, van den Burg, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Casini, Caspary, Castex, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Correia, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, de Brún, Degutis, Dehaene, De Keyser, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Eurlings, Jill Evans, Robert Evans, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Elisa Ferreira, Figueiredo, Fjellner, Flautre, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gebhardt, Gentvilas, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Giertych, Gill, Gklavakis, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Gurmai, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Hamon, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Hutchinson, Hybášková, Ibrisagic, Ilves, in't Veld, Isler Béguin, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karim, Kaufmann, Kauppi, Tunne Kelam, Kindermann, Klamt, Klaß, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Korhola, Kósáné Kovács, Kozlík, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, Lavarra, Lax, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Leichtfried, Leinen, Le Rachinel, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Liotard, Lipietz, Locatelli, López-Istúriz White, Losco, Lucas, Lulling, Lundgren, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, Madeira, Maldeikis, Malmström, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Masip Hidalgo, Maštálka, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgantini, Morillon, Mote, Mulder, Musacchio, Muscat, Mussolini, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Achille Occhetto, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Papadimoulis, Papastamkos, Parish, Patrie, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pistelli, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podkański, Poettering, Poignant, Pomés Ruiz, Portas, Posdorf, Posselt, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Ransdorf, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Siekierski, Silva Peneda, Sinnott, Siwiec, Sjöstedt, Skinner, Škottová, Smith, Sommer, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Sterckx, Stevenson, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Svensson, Swoboda, Szájer, Szejna, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Thomsen, Thyssen, Titley, Toia, Tomczak, Toubon, Toussas, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Tzampazi, Uca, Ulmer, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Valenciano Martínez-Orozco, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vidal-Quadras, Vincenzi, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Weiler, Weisgerber, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina

    Beobachter:

    Arabadjiev Alexander, Athanasiu Alexandru, Bărbuleţiu Tiberiu, Becşenescu Dumitru, Bliznashki Georgi, Buruiană Aprodu Daniela, Christova Christina Velcheva, Ciornei Silvia, Cioroianu Adrian Mihai, Coşea Dumitru Gheorghe Mircea, Creţu Corina, Creţu Gabriela, Dimitrov Martin, Duca Viorel, Ganţ Ovidiu Victor, Hogea Vlad Gabriel, Ilchev Stanimir, Ivanova Iglika, Kirilov Evgeni, Mihăescu Eugen, Morţun Alexandru Ioan, Parvanova Antonyia, Paşcu Ioan Mircea, Podgorean Radu, Popa Nicolae Vlad, Popeangă Petre, Severin Adrian, Silaghi Ovidiu Ioan, Sofianski Stefan, Stoyanov Dimitar, Ţicău Silvia Adriana, Zgonea Valeriu Ştefan


    ANLAGE I

    ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

    Erklärung der Abkürzungen und Symbole

    +

    angenommen

    -

    abgelehnt

    hinfällig

    Z

    zurückgezogen

    NA (…, …, …)

    namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

    EA (…, …, …)

    elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

    getr.

    getrennte Abstimmung

    ges.

    gesonderte Abstimmung

    Änd.

    Änderungsantrag

    K

    Kompromissänderungsantrag

    entspr.

    entsprechender Teil

    S

    Streichung

    =

    identische Änderungsanträge

    §

    Absatz/Ziffer/Nummer

    Art.

    Artikel

    Erw.

    Erwägung

    Entschl.antr.

    Entschließungsantrag

    gem. Entschl.antr.

    gemeinsamer Entschließungsantrag

    geh.

    geheime Abstimmung

    1.   Berichtigungshaushaltsplan 2/2006

    Bericht: Giovanni PITTELLA (A6-0181/2006)

    Gegenstand

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    einzige Abstimmung

    EA

    +

    442, 13, 2

    qualifizierte Mehrheit erforderlich

    2.   Kohäsionspolitik: Strategische Leitlinien für den Zeitraum 2007-2013

    Bericht: Constanze Angela KREHL (A6-0175/2006)

    Gegenstand

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    einzige Abstimmung

     

    +

     

    3.   Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ***I

    Bericht: Gay MITCHELL (A6-0109/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

    1-117

    Ausschuss

     

    +

     

    Abstimmung: geänderter Vorschlag

     

    +

     

    Abstimmung: legislative Entschließung

     

    +

     

    4.   EU-Solidaritätsfonds ***I

    Bericht: Rolf BEREND (A6-0123/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

    1-4

    6-21

    23-25

    27-33

    35-38

    Ausschuss

     

    +

     

    Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — gesonderte Abstimmung

    5

    Ausschuss

    ges.

    +

     

    Art. 2 nach § 1

    43

    GUE/NGL

    NA

    -

    96, 428, 22

    Art. 3 nach § 2

    39

    Verts/ALE

     

    -

     

    Art. 4 Buchstabe a

    44

    GUE/NGL

     

    -

     

    22cp

    Ausschuss

     

    +

     

    Art. 4 Buchstaben b bis g

    22cp

    Ausschuss

     

    +

     

    45

    GUE/NGL

     

    -

     

    Art. 7 § 1

    26

    Ausschuss

     

    +

     

    46

    GUE/NGL

    NA

    -

    64, 477, 18

    nach Art. 16

    40

    Verts/ALE

     

    +

     

    Art. 17 § 2

    41

    Verts/ALE

     

    -

     

    34

    Ausschuss

     

    +

     

    nach Erw. 5

    42

    GUE/NGL

    NA

    -

    153, 395, 16

    Abstimmung: geänderter Vorschlag

     

    +

     

    Abstimmung: legislative Entschließung

     

    +

     

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    GUE/NGL: Änd. 42, 43 und 46

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    GUE/NGL: Änd. 5

    5.   Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft ***

    Empfehlung: Giles CHICHESTER (A6-0134/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Abstimmung: legislative Entschließung

     

    +

     

    6.   Menschenrechte in der Welt und EU-Menschenrechtspolitik 2005

    Bericht: Richard HOWITT (A6-0158/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 8

    8

    Verts/ALE

    getr.

     

     

    1

    -

     

    2

    +

     

    1

    PSE, PPE-DE

     

    +

    Zusatz zu Änd. 8

    § 17

    7

    PPE-DE

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    -

     

    § 24

    9

    Verts/ALE

     

    +

     

    § 29

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3

    +

     

    § 38

    11

    GUE/NGL

    NA

    -

    61, 470, 26

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3

    +

     

    4

    +

     

    § 40

    6

    ALDE

     

    -

     

    § 41

    10

    Verts/ALE

     

    -

     

    § 46

    13

    GUE/NGL

    NA

    -

    230, 325, 19

    § 50

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 62

    2

    PSE, PPE-DE

     

    +

     

    nach § 75

    12

    GUE/NGL

    NA

    +

    223, 191, 97

    nach § 86

    14

    IND/DEM

     

    -

     

    § 87

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 91

    3

    PSE, PPE-DE

     

    +

     

    §

    ursprünglicher Text

     

     

    § 96

    4

    PSE, PPE-DE

    NA

    +

    478, 72, 7

    § 97

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 111

    5

    PSE, PPE-DE

     

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    522, 32, 15

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    PSE

    Änd. 8

    1. Teil: Text bis „… repräsentativ für das Handeln der EU ist“

    2. Teil: Rest

    Verts/ALE:

    § 97

    1. Teil: Text bis „… Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern wird“

    2. Teil: Rest

    GUE/NGL

    § 29

    1. Teil: Text bis „… Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung“

    2. Teil: Rest bis „… Region zu schaffen“

    3. Teil: Rest

    § 38

    1. Teil: Text bis „… in irakischen Gefängnissen;“

    2. Teil: Rest bis „… Regierung im Irak;“

    3. Teil: Rest bis „… Rechnung getragen werden kann;“

    4. Teil: Rest

    PPE-DE

    Änd. 7

    1. Teil: Die Worte „insbesondere in … und Nordkorea“

    2. Teil: die Streichung am Ende des Änderungsantrags

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    PSE: Schlussabstimmung

    Verts/ALE: Änd. 4

    GUE/NGL: Änd. 11, 12 und 13

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    GUE/NGL: §§ 50 und 87

    7.   Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung der Kommission

    Bericht: James ELLES (A6-0154/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 1

    8

    PSE

     

    +

     

    4

    Verts/ALE

     

    -

     

    nach § 1

    16

    GUE/NGL

     

    -

     

    § 5

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    510, 28, 33

    § 6

    5

    Verts/ALE

     

    -

     

    15

    ALDE

     

    +

     

    § 11

    9S

    PSE

     

    -

     

    § 15

    10

    PSE

     

    -

     

    § 19

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 22

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 23

    11

    PSE

     

    +

     

    §

    ursprünglicher Text

     

     

    § 24

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

    § 24, nach § 29

    § 25

    17

    GUE/NGL

     

    -

     

    6

    Verts/ALE

     

    -

     

    § 27

    14

    ALDE

     

    +

     

    § 29

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    §§ 30 und 31

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

    §§ 30 und 31, nach § 23

    § 37

    1

    PPE-DE

     

    +

     

    § 38

    7

    Verts/ALE

    getr.

     

     

    1

    -

     

    2

    +

     

    12

    PSE

     

    -

     

    § 40

    13

    PSE

    NA

    -

    189, 339, 42

    § 42

    2

    PPE-DE

     

    +

     

    Erw.

    3

    Verts/ALE

     

    -

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    514, 56, 8

    Änd. 17 soll die bestehende Ziffer 25 ersetzen, stellt also keine neue Ziffer 25 a dar.

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    IND/DEM: Schlussabstimmung

    PPE-DE: § 5

    Verts/ALE: Änd. 13

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    PPE-DE

    § 19

    1. Teil: Text ohne die Worte „auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht“

    2. Teil: diese Worte

    § 29

    1. Teil: Text bis „Richtung sein könnte“

    2. Teil: Rest

    Änd. 7

    1. Teil: den Zusatz „und Göteborg“

    2. Teil: den Zusatz „sowie zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte“

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    PPE-DE: § 22

    8.   Naturkatastrophen: landwirtschaftliche Aspekte

    Bericht: Luis Manuel CAPOULAS SANTOS (A6-0152/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 2

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3

    +

     

    § 13

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

    mündlich geändert

    § 16

    2

    GUE/NGL

    NA

    -

    54, 518, 7

    §

    ursprünglicher Text

    getr./NA

     

     

    1

    +

    461, 59, 3

    2

    +

    491, 54, 10

    § 25

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 27

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    nach Erw. H

    1

    GUE/NGL

    NA

    -

    86, 469, 14

    Erw. I

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    459, 108, 8

    Erw. M

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/NA

    +

    427, 116, 10

    Erw. O

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    398, 70, 26

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    IND/DEM

    Erw. M

    1. Teil: Text bis „anpassen muss“

    2. Teil: Rest

    IND/DEM, ALDE

    § 2

    1. Teil: Text bis „Programms Life+“

    2. Teil: Rest ohne die Worte „die genannten Mechanismen … ausgestattet und“

    3. Teil: diese Worte

    GUE/NGL

    § 16

    1. Teil: Text ohne die Worte „den Landwirten“

    2. Teil: diese Worte

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    ALDE: § 25 und Erw. O

    IND/DEM: Änd. 13, 25 und 27

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    IND/DEM: § 16 und Erw. I

    GUE/NGL: Änd. 1 und 2

    Berichterstatter gesamter Text

    Sonstiges

    Luis Manuel Capoulas Santos hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 13 vorgeschlagen:

    13.

    hält es für unbedingt notwendig, dass in der nächsten Finanziellen Vorausschau 2007-2013 ein Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Wälder gegen Brände vorgesehen wird, das die Förderung von Sensibilisierungskampagnen, Verhütungsmaßnahmen und Maßnahmen der Risikobewältigung mit Blick auf Waldbrände mit einer angemessenen Finanzierung, ergänzend zur Agrar- und Strukturpolitik umfasst; fordert, dass dieses Programm insbesondere zu einer klaren Festlegung der Finanzierung für geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden führt, entweder durch die Erarbeitung einer eigenen Verordnung mit der entsprechenden Finanzierung oder durch die Schaffung einer eigenen Haushaltslinie für diese Maßnahmen sowohl im Rahmen der ELER-Verordnung als auch der vorgeschlagenen LIFE+-Verordnung; betont, dass dieses Programm den Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums Rechnung tragen muss;

    9.   Naturkatastrophen: Aspekte der regionalen Entwicklung

    Bericht: Gerardo GALEOTE QUECEDO (A6-0147/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 1

    7

    IND/DEM

     

    -

     

    1

    PPE-DE

     

    +

     

    § 2

    8

    IND/DEM

     

    +

     

    § 7

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 8

    9

    IND/DEM

    NA

    -

    57, 500, 12

    § 12

    2

    PPE-DE

     

    +

     

    §

    ursprünglicher Text

     

     

    § 14

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 15

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3/NA

    +

    450, 88, 10

    § 16

    10

    IND/DEM

    NA

    +

    357, 193, 8

    § 18

    11

    IND/DEM

    EA

    +

    290, 233, 12

    § 20

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 22

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 29

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 31

    3

    PPE-DE

     

    +

     

    § 33

    12

    IND/DEM

     

    -

     

    § 34

    13

    IND/DEM

     

    +

     

    Erw. M

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    513, 35, 9

    Erw. S

    4

    IND/DEM

     

    -

     

    Erw. U

    5

    IND/DEM

     

    +

     

    nach Erw. X

    6

    IND/DEM

     

    -

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    498, 35, 20

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    PPE-DE: Schlussabstimmung

    IND/DEM: Änd. 9, 10 und Erw. M

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    IND/DEM

    § 15

    1. Teil: Text bis „zu optimieren“

    2. Teil: Text von „hält es ferner “bis „ausarbeitet“

    3. Teil: Rest

    § 22

    1. Teil: Text bis „in Kürze vorlegen wird“

    2. Teil: Rest

    ALDE

    § 7

    1. Teil: Text bis „Herr zu werden“

    2. Teil: Rest

    § 14

    1. Teil: Text mit Ausnahme der Worte „fordert die Kommission auf “bis „nicht unmöglich wird;“

    2. Teil: diese Worte

    § 20

    1. Teil: Text bis „Naturkatastrophen zu verbessern“

    2. Teil: Rest

    § 29

    1. Teil: Text bis auf die Worte „verbunden mit der Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Finanzierung der Ausgaben für Beförderungsmittel“

    2. Teil: diese Worte

    10.   Naturkatastrophen: landwirtschaftliche Aspekte

    Bericht: Edite ESTRELA (A6-0149/2006)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 2

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3

    +

     

    § 4

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 6

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3

    +

     

    § 7

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 9

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 10

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/NA

    +

    473, 39, 13

    § 12

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 13

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 14

    §

    ursprünglicher Text

    ges./EA

    +

    343, 153, 27

    § 18

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    Erw. D

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    Erw. F

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    Erw. K

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    450, 38, 13

    Antrag auf namentliche Abstimmung

    Berichterstatterin gesamter Text

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    ALDE

    Erw. D

    1. Teil: Text mit Ausnahme der Worte „und die finanziellen Mittel dafür aufgestockt“

    2. Teil: diese Worte

    § 7

    1. Teil: Text bis „Forest Focus“

    2. Teil: Rest

    PSE

    Erw. K

    1. Teil: Text bis „Naturkatastrophen erwiesen haben“

    2. Teil: Rest

    IND/DEM

    § 10

    1. Teil: Text bis „der Arten beitragen“

    2. Teil: Rest

    IND/DEM, ALDE

    § 2

    1. Teil: Text bis „bekannt zu machen“

    2. Teil: Text von „und die Kampagnen durch “bis „zu finanzieren sind“

    3. Teil: Rest

    ALDE, Verts/ALE

    § 6

    1. Teil: Text bis „Vielfalt der europäischen Wälder zu fördern“

    2. Teil: Text von „und dabei gerade die Besonderheiten “bis „zu vermitteln“

    3. Teil: Rest

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    ALDE §§ 4, 9, 10, 13, 14 und Erw. F

    PPE-DE: § 14

    IND/DEM: §§ 12, 14 und 18

    11.   Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft zugunsten von Südosteuropa

    Entschließungsantrag: B6-0279/2006

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Entschließungsantrag B6-0279/2006

    des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    12.   Nepal

    Entschließungsanträge: B6-0282/2006, B6-0287/2006, B6-0288/2006, B6-0289/2006, B6-0292/2006, B6-0294/2006

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0282/2006

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0282/2006

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0287/2006

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0288/2006

     

    UEN

     

     

    B6-0289/2006

     

    ALDE

     

     

    B6-0292/2006

     

    PSE

     

     

    B6-0294/2006

     

    Verts/ALE

     

     

    13.   Sri Lanka

    Entschließungsanträge: B6-0281/2006, B6-0283/2006, B6-0286/2006, B6-0290/2006, B6-0293/2006

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0281/2006

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, UEN)

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

    § 11 mündlich geändert

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0281/2006

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0283/2006

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0286/2006

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0290/2006

     

    ALDE

     

     

    B6-0293/2006

     

    PSE

     

     

    Sonstiges:

    Nirj Deva schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 11 vor, die wie folgt lauten soll:

    11.

    begrüßt deshalb die Bekanntgabe neuer Mitglieder der Menschenrechtskommission Sri Lankas und betont, dass effiziente unabhängige Ermittlungen in allen bekannten Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte oder bewaffnete Gruppen geführt werden müssen und die Täter vor Gericht gebracht werden müssen unter Einhaltung der internationalen Regeln betreffend faire Prozesse; besteht darauf, dass alle Parteien als Schlüsselelement für künftige Friedensverhandlungen umfassende Menschenrechtsvereinbarungen unterzeichnen sollten;

    14.   Taiwan

    Entschließungsanträge: B6-0284/2006, B6-0285/2006

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA etc.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0284/2006

    (PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, IND/DEM, UEN)

    § 5

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

     

    Bezugsvermerk 3

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    66, 21, 1

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0284/2006

     

    ALDE

     

     

    B6-0285/2006

     

    Verts/ALE

     

     

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    PPE-DE: Schlussabstimmung

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    PSE:

    Erwägung 3

    1. Teil: Text bis „anerkennt“

    2. Teil: Rest

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    PSE: § 5

    Sonstiges

    Die PSE-Fraktion hat ihre Unterschrift unter den Gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0284/2006 zurückgezogen.


    ANHANG II

    ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

    1.   Bericht Berend A6-0123/2006

    Änderungsantrag 43

    Ja-Stimmen: 96

    ALDE: Virrankoski

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz

    IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

    NI: Belohorská, Borghezio, Chruszcz, Helmer, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, del Castillo Vera, Dehaene, Dover, Duchoň, Elles, Fajmon, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Graça Moura, Hannan, Harbour, Kamall, Oomen-Ruijten, Ouzký, Parish, Pinheiro, Purvis, Silva Peneda, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Tannock, Van Orden, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Capoulas Santos, Casaca, Castex, Díez González, Estrela, Fernandes, Guy-Quint, Hasse Ferreira, Hughes, Madeira, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, dos Santos

    UEN: Aylward, Crowley, Kamiński, Ó Neachtain, Podkański, Ryan, Szymański, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Bennahmias

    Nein-Stimmen: 428

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Laperrouze, Lehideux, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Coûteaux, Goudin, Lundgren, Wohlin

    NI: Allister, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Masiel, Mote, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Casa, Casini, Caspary, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Galeote Quecedo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Sommer, Sonik, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Carlotti, Carnero González, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Evans Robert, Fazakas, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Pinior, Poignant, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Berlato, Krasts, Kristovskis, Pirilli, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 22

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mussolini, Schenardi

    PSE: Chiesa

    UEN: Bielan, Camre, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Libicki

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Sérgio Sousa Pinto

    2.   Bericht Berend A6-0123/2006

    Änderungsantrag 46

    Ja-Stimmen: 64

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Manolakou, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

    NI: Chruszcz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Coelho, Duchoň, Fajmon, Freitas, Graça Moura, Iturgaiz Angulo, Marques, Ouzký, Pinheiro, Queiró, Silva Peneda, Škottová, Strejček, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Berlinguer, Hughes, dos Santos

    UEN: Aylward, Bielan, Crowley, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Bennahmias

    Nein-Stimmen: 477

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Liotard, Sjöstedt, Svensson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Wise, Wohlin

    NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Borghezio, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Helmer, Masiel, Mote, Mussolini, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coveney, Daul, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martens, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Berlato, Pirilli

    Verts/ALE: Aubert, Breyer, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 18

    GUE/NGL: Kaufmann, Markov, Seppänen

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Mölzer, Romagnoli, Schenardi

    PSE: Chiesa

    UEN: Camre, Janowski, Kuźmiuk, Podkański

    3.   Bericht Berend A6-0123/2006

    Änderungsantrag 42

    Ja-Stimmen: 153

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Costa, Davies, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Zapałowski

    NI: Borghezio, Chruszcz, Helmer, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Chichester, Coelho, Dover, Duchoň, Elles, Fajmon, Freitas, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Graça Moura, Harbour, Kamall, Marques, Nicholson, Ouzký, Purvis, Queiró, Silva Peneda, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Van Orden, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Capoulas Santos, Casaca, Correia, Estrela, Fernandes, Ferreira Elisa, Gomes, Harangozó, Hasse Ferreira, Hughes, Madeira, Martin David, Occhetto, dos Santos, Sousa Pinto

    UEN: Aylward, Crowley, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Ryan, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Bennahmias

    Nein-Stimmen: 395

    ALDE: Malmström, Toia

    GUE/NGL: Liotard, Sjöstedt, Svensson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Wise, Wohlin

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Masiel, Mote, Mussolini, Piskorski, Rivera, Rutowicz

    PPE-DE: Antoniozzi, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Eurlings, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martens, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Carlotti, Carnero González, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Maňka, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Berlato, Camre, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Pirilli, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 16

    ALDE: Morillon

    GUE/NGL: Seppänen

    NI: Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Schenardi

    PPE-DE: Pinheiro, Siekierski

    UEN: Bielan, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuźmiuk, Szymański

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    David Casa; Neil Parish; Charles Tannock

    Nein-Stimmen

    Salvador Garriga Polledo; José Manuel García-Margallo y Marfil

    4.   Bericht Howitt A6-0158/2006

    Änderungsantrag 11

    Ja-Stimmen: 61

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    NI: Czarnecki Ryszard

    PPE-DE: Dover, Gaľa, Schierhuber, Varvitsiotis

    PSE: Arnaoutakis, Batzeli, Beglitis, Berlinguer, Bono, Bourzai, Chiesa, Grech, Hazan, Masip Hidalgo, Muscat, Myller, Occhetto, Peillon, Roure, Trautmann, Tzampazi

    Verts/ALE: Evans Jill, Hassi, Lambert, Lucas, Romeva i Rueda, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 470

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Maaten, Malmström, Manders, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Grabowski, Knapman, Krupa, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski

    NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Borghezio, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Helmer, Masiel, Mölzer, Mote, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Frassoni, Horáček, Trüpel

    Enthaltungen: 26

    IND/DEM: Bonde, Goudin, Lundgren

    NI: Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mussolini, Romagnoli, Schenardi

    PPE-DE: Brepoels, Ventre

    PSE: Castex

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cramer, Flautre, Isler Béguin, Joan i Marí, Lagendijk, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Voggenhuber

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    John Attard-Montalto; Louis Grech;

    5.   Bericht Howitt A6-0158/2006

    Änderungsantrag 13

    Ja-Stimmen: 230

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Goudin, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Zapałowski

    NI: Czarnecki Ryszard

    PPE-DE: Brepoels, Busuttil, Cabrnoch, Seeberg

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zingaretti

    UEN: Kamiński, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cramer, Evans Jill, Flautre, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 325

    ALDE: Andrejevs, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Nattrass, Sinnott, Wise, Wohlin

    NI: Belohorská, Bobošíková, Borghezio, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Helmer, Masiel, Mote, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Eurlings, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Hegyi, Ilves, Thomsen, Zani

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Cohn-Bendit

    Enthaltungen: 19

    ALDE: Matsakis

    NI: Allister, Chruszcz, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Fajmon

    PSE: Attard-Montalto, Grech, Guy-Quint, Muscat

    UEN: Camre

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Britta Thomsen

    Nein-Stimmen

    Eva-Britt Svensson

    6.   Bericht Howitt A6-0158/2006

    Änderungsantrag 12

    Ja-Stimmen: 223

    ALDE: Malmström, Samuelsen

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Goudin, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Zapałowski

    NI: Allister, Borghezio, Chruszcz, Mote, Piskorski, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Bauer, Becsey, Brepoels, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coveney, Dehaene, Deß, De Veyrac, Doorn, Dover, Doyle, Elles, Esteves, Fjellner, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Glattfelder, Gräßle, Guellec, Gyürk, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Karas, Kauppi, Kudrycka, Langen, Langendries, López-Istúriz White, Maat, Mayor Oreja, Mitchell, Novak, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Radwan, Roithová, Schnellhardt, Schöpflin, Seeberg, Siekierski, Stubb, Sturdy, Tannock, Thyssen, Ulmer, Wijkman, Wortmann-Kool, Zappalà

    PSE: Andersson, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Batzeli, Beglitis, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bourzai, van den Burg, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Christensen, Corbett, Corbey, De Rossa, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Gill, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuhne, Lambrinidis, Leichtfried, Leinen, McAvan, Madeira, Maňka, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mikko, Moraes, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Piecyk, Pinior, Pittella, Prets, Rasmussen, Rothe, Sacconi, Salinas García, dos Santos, Savary, Scheele, Segelström, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Thomsen, Tzampazi, Van Lancker, Vincenzi, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zingaretti

    Verts/ALE: Bennahmias, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Hammerstein Mintz, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kusstatscher, Lambert, Lucas, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes

    Nein-Stimmen: 191

    ALDE: Andrejevs, Andria, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Coûteaux, Sinnott, Wohlin

    NI: Belohorská, Bobošíková, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

    PPE-DE: Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Berend, Busuttil, Cabrnoch, Casini, Coelho, Daul, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Eurlings, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Gomolka, de Grandes Pascual, Grosch, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lulling, Martens, Mathieu, Mavrommatis, Nicholson, Niebler, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Pieper, Pīks, Pirker, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Rübig, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schröder, Schwab, Seeber, Škottová, Sonik, Šťastný, Strejček, Tajani, Toubon, Trakatellis, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Hutchinson, Kuc, Locatelli, Siwiec

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Enthaltungen: 97

    ALDE: Hall, Toia

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Dillen, Mussolini

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Braghetto, Brejc, Bushill-Matthews, Buzek, Casa, Chichester, Ehler, Fajmon, Fernández Martín, Galeote Quecedo, Goepel, Graça Moura, Handzlik, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Kaczmarek, Korhola, Mayer, Montoro Romero, Peterle, Pinheiro, Rudi Ubeda, Silva Peneda, Surján, Szájer, Ventre, Záborská, Zaleski, Zatloukal

    PSE: Arif, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Berès, van den Berg, Bono, Busquin, Cercas, Correia, Cottigny, De Keyser, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Fazakas, Fruteau, Geringer de Oedenberg, Guy-Quint, Hamon, Hazan, Hegyi, Le Foll, Liberadzki, Miguélez Ramos, Moreno Sánchez, Patrie, Peillon, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roure, Sakalas, Sánchez Presedo, Schapira, Sornosa Martínez, Tarabella, Valenciano Martínez-Orozco, Vaugrenard, Vergnaud, Weber Henri, Zani

    Verts/ALE: Aubert, Flautre, Harms, Hassi, Özdemir, Rühle, Trüpel, Voggenhuber

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Camiel Eurlings

    Enthaltungen

    Sharon Bowles

    7.   Bericht Howitt A6-0158/2006

    Änderungsantrag 4

    Ja-Stimmen: 478

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Watson

    GUE/NGL: Zimmer

    IND/DEM: Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Wohlin, Zapałowski

    NI: Belohorská, Bobošíková, Borghezio, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mussolini, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Golik, Gomes, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Cramer, Schroedter

    Nein-Stimmen: 72

    ALDE: Samuelsen

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Uca, Wurtz

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Nattrass, Sinnott, Wise

    PSE: Andersson, Christensen, Hedh, Muscat, Occhetto, Segelström, Thomsen

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Staes, Ždanoka

    Enthaltungen: 7

    IND/DEM: Bonde

    NI: Allister, Claeys, Dillen, Mölzer, Mote

    UEN: Bielan

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Holger Krahmer; Elisabeth Schroedter;

    8.   Bericht Howitt A6-0158/2006

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 522

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, Kaufmann, Liotard, Markov, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Seppänen, Sjöstedt, Svensson, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Tomczak, Wohlin

    NI: Belohorská, Bobošíková, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Masiel, Piskorski, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Thomsen, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Weber Henri, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cramer, Evans Jill, Flautre, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 32

    GUE/NGL: Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Manolakou, Maštálka, Remek, Strož, Toussas

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Wise

    NI: De Michelis, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mote, Mussolini, Schenardi

    PPE-DE: Ehler

    Enthaltungen: 15

    GUE/NGL: de Brún, Pflüger

    IND/DEM: Grabowski, Pęk, Piotrowski, Zapałowski

    NI: Allister, Borghezio, Claeys, Dillen, Helmer, Romagnoli, Speroni

    PPE-DE: Friedrich

    PSE: Titley

    9.   Bericht Elles A6-0154/2006

    Ziffer 5

    Ja-Stimmen: 510

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

    GUE/NGL: Agnoletto, Musacchio

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Goudin, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Wohlin

    NI: Borghezio, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Masiel, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 28

    ALDE: Harkin

    GUE/NGL: Manolakou, Toussas

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Tomczak, Wise

    NI: Allister, Chruszcz, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Casini, Cederschiöld, Fjellner, Fontaine, Mayer

    UEN: Zīle

    Enthaltungen: 33

    GUE/NGL: Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Coûteaux, Sinnott

    NI: Claeys, Dillen, Helmer, Mote

    PPE-DE: Podestà

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Christofer Fjellner

    10.   Bericht Elles A6-0154/2006

    Änderungsantrag 13

    Ja-Stimmen: 189

    ALDE: Busk, Jäätteenmäki, Jensen, Onyszkiewicz, Riis-Jørgensen

    GUE/NGL: Manolakou

    IND/DEM: Tomczak

    NI: Allister, Belohorská, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Brejc

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hazan, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Berlato, Bielan, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Podkański, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Bennahmias

    Nein-Stimmen: 339

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Goudin, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Wohlin, Zapałowski

    NI: Bobošíková, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Masiel, Mölzer, Mote, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Reul, Rudi Ubeda, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Hedh, Segelström, Valenciano Martínez-Orozco

    UEN: Aylward, Crowley, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan

    Verts/ALE: Aubert, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Frassoni, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 42

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Borghezio, Claeys, Dillen, Martinez, Mussolini, Speroni

    UEN: Camre

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Jonas Sjöstedt

    11.   Bericht Elles A6-0154/2006

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 514

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

    NI: Belohorská, Bobošíková, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Masiel, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 56

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Wise, Wohlin

    NI: Allister, Borghezio, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mote, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Speroni

    PPE-DE: Herranz García

    Enthaltungen: 8

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Helmer

    PPE-DE: Coveney, Doyle, Higgins, Mitchell, Nicholson

    UEN: Camre

    12.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Änderungsantrag 2

    Ja-Stimmen: 54

    ALDE: Neyts-Uyttebroeck

    GUE/NGL: Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Manolakou, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Remek, Rizzo, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz

    PPE-DE: Becsey, Doorn, Gaľa, Maat, Ouzký, Szájer

    PSE: Arif, Bono, Bourzai, Castex, Chiesa, Cottigny, De Keyser, Désir, Douay, Fruteau, Golik, Hamon, Navarro, Poignant, Reynaud, Rocard, Roure, Savary, Schapira, Sousa Pinto, Tarabella, Trautmann, Vaugrenard, Vergnaud

    UEN: Libicki

    Verts/ALE: Lipietz

    Nein-Stimmen: 518

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Brie, Kaufmann, Liotard, Markov, Pflüger, Seppänen, Sjöstedt, Svensson, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Booth, Clark, Farage, Goudin, Grabowski, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Wise, Wohlin, Zapałowski

    NI: Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Mote, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, De Rossa, De Vits, Díez González, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Rouček, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Titley, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 7

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Allister, Belohorská, Borghezio, Mussolini, Speroni

    PSE: Wynn

    13.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Ziffer 16/1

    Ja-Stimmen: 461

    ALDE: Andrejevs, Andria, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Wurtz

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Allister, Borghezio, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Schenardi, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kamall, Karas, Kauppi, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langendries, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Arif, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Honeyball, Hughes, Hutchinson, Ilves, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Titley, Trautmann, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Podkański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Evans Jill, Flautre, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Staes, Trüpel, Voggenhuber

    Nein-Stimmen: 59

    ALDE: Losco, Samuelsen

    GUE/NGL: Liotard, Seppänen, Sjöstedt, Svensson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Booth, Clark, Farage, Goudin, Grabowski, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Wise, Zapałowski

    NI: Bobošíková, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Mote

    PPE-DE: Brok, Coveney, Deß, Fjellner, Gräßle, Ibrisagic, Iturgaiz Angulo, Kaczmarek, Langen, Lechner, Nicholson, Olajos, Radwan, Siekierski

    PSE: Andersson, Bono, Christensen, Corbey, Hazan, Hedh, Pahor, Pinior, Segelström

    UEN: Camre, Pirilli, Ryan

    Verts/ALE: Cramer, Isler Béguin, Schlyter, Ždanoka

    Enthaltungen: 3

    NI: Mussolini, Romagnoli

    PSE: Wynn

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Alexander Radwan

    Nein-Stimmen

    Poul Nyrup Rasmussen

    14.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Ziffer 16/2

    Ja-Stimmen: 491

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Davies, Deprez, De Sarnez, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Riis-Jørgensen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

    IND/DEM: Coûteaux, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Zapałowski

    NI: Allister, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coveney, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber

    Nein-Stimmen: 54

    ALDE: Malmström

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Wise

    NI: Belohorská, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Ryszard, Mote, Rutowicz

    PPE-DE: Cederschiöld, Fjellner, Hökmark, Hybášková, Ibrisagic

    PSE: Andersson, Christensen, Hedh, Segelström

    Enthaltungen: 10

    ALDE: Samuelsen

    IND/DEM: Bonde

    NI: Borghezio, Mussolini, Speroni

    PPE-DE: Reul

    PSE: Scheele, Thomsen, Wynn

    UEN: Camre

    15.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Änderungsantrag 1

    Ja-Stimmen: 86

    ALDE: Cavada

    GUE/NGL: Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Wurtz

    IND/DEM: Bonde, Coûteaux

    NI: Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Piskorski, Romagnoli, Schenardi

    PPE-DE: Böge, Jałowiecki, Kudrycka

    PSE: Attard-Montalto, Chiesa, García Pérez, Golik, Haug, Hazan, McAvan, Paasilinna

    UEN: Bielan, Kamiński, Libicki, Szymański, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 469

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

    GUE/NGL: Brie, Kaufmann, Markov, Uca, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Goudin, Grabowski, Krupa, Lundgren, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Wohlin, Zapałowski

    NI: Chruszcz, Claeys, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Helmer, Masiel, Mote, Rivera, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Harangozó, Hasse Ferreira, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Vaidere, Zīle

    Enthaltungen: 14

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Allister, Belohorská, Czarnecki Marek Aleksander, Mussolini, Speroni

    PPE-DE: Rübig, Ventre

    PSE: Thomsen

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Paul Rübig; John Attard-Montalto

    Enthaltungen

    Anders Wijkman;

    16.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Erwägung I

    Ja-Stimmen: 459

    ALDE: Beaupuy, Bourlanges, Cavada, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Fourtou, Griesbeck, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Maaten, Morillon, Mulder, Neyts-Uyttebroeck, Pistelli, Ries

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Grabowski, Piotrowski, Tomczak, Zapałowski

    NI: Allister, Belohorská, Chruszcz, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Ferber, Fernández Martín, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 108

    ALDE: Andrejevs, Andria, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Davies, Drčar Murko, Duff, Gentvilas, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Losco, Lynne, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Prodi, Resetarits, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Wise, Wohlin

    NI: Bobošíková, Claeys, Dillen, Helmer, Mote

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, Cederschiöld, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Fajmon, Fjellner, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Hannan, Harbour, Hökmark, Hybášková, Ibrisagic, Kamall, Nassauer, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Tannock, Van Orden, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Andersson, Christensen, Herczog, Segelström, Tarand

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 8

    ALDE: Takkula

    IND/DEM: Bonde, Coûteaux

    NI: Mussolini, Speroni

    PPE-DE: Reul

    PSE: Thomsen, Wynn

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Paul Marie Coûteaux

    Nein-Stimmen

    Poul Nyrup Rasmussen, Eva-Britt Svensson, Jonas Sjöstedt

    Enthaltungen

    Anders Wijkman

    17.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Erwägung M/2

    Ja-Stimmen: 427

    ALDE: Bourlanges, Cavada, Deprez, De Sarnez, Fourtou, Griesbeck, Laperrouze, Lehideux, Morillon, Ries

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Remek, Rizzo, Sjöstedt, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Coûteaux, Sinnott

    NI: Belohorská, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Brok, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Ferber, Fernández Martín, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Higgins, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Herczog, Honeyball, Hughes, Hutchinson, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Podkański, Ryan, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 116

    ALDE: Andrejevs, Andria, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Drčar Murko, Duff, Gentvilas, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Riis-Jørgensen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Wallis

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Farage, Goudin, Grabowski, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Tomczak, Wise, Wohlin, Zapałowski

    NI: Allister, Bobošíková, Helmer

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Březina, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, Cederschiöld, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Fajmon, Fjellner, Hannan, Harbour, Hökmark, Hybášková, Ibrisagic, Kamall, Nicholson, Ouzký, Parish, Pieper, Purvis, Seeberg, Škottová, Stevenson, Strejček, Tannock, Van Orden, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

    PSE: Andersson, Christensen, Hedh, Ilves, Paasilinna, Segelström

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 10

    IND/DEM: Bonde

    NI: Borghezio, Mote, Mussolini, Speroni

    PPE-DE: Reul

    PSE: Thomsen, Wynn

    UEN: Camre

    Verts/ALE: Isler Béguin

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Paul Marie Coûteaux, Jonas Sjöstedt, Eva-Britt Svensson, Poul Nyrup Rasmussen

    18.   Bericht Capoulas Santos A6-0152/2006

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 398

    ALDE: Beaupuy, Bourlanges, Cavada, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Fourtou, Griesbeck, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Manders, Morillon, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Pistelli, Ries, Riis-Jørgensen, Veraldi

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

    IND/DEM: Krupa, Pęk, Piotrowski, Sinnott, Tomczak, Zapałowski

    NI: Belohorská, Chruszcz, Claeys, De Michelis, Gollnisch, Le Pen Jean-Marie, Mölzer, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Schenardi, Speroni, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Belet, Berend, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kelam, Klamt, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Martens, Mathieu, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Oomen-Ruijten, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Roithová, Rudi Ubeda, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Spautz, Šťastný, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Hasse Ferreira, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Lambrinidis, Leichtfried, Leinen, Locatelli, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Scheele, Schulz, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Janowski, Kristovskis, Kuźmiuk, Libicki, Ó Neachtain, Podkański, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 70

    ALDE: Andria, Busk, Chatzimarkakis, Davies, Drčar Murko, Duff, Gentvilas, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Matsakis, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Resetarits, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Sjöstedt, Svensson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Clark, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Wise

    NI: Allister, Bobošíková, Mote

    PPE-DE: Brok, Cabrnoch, Cederschiöld, Duchoň, Fajmon, Fjellner, Hannan, Hökmark, Ibrisagic, Klich, Marques, Ouzký, Pomés Ruiz, Strejček, Zahradil

    PSE: Andersson, Hedh, Segelström

    Verts/ALE: Romeva i Rueda, Schlyter

    Enthaltungen: 26

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Borghezio, Helmer, Le Rachinel, Martinez, Mussolini

    PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bushill-Matthews, Chichester, Deva, Dover, Elles, Harbour, Hennicot-Schoepges, Hybášková, Nicholson, Parish, Purvis, Stevenson, Tannock, Van Orden, Vlasák, Zvěřina

    PSE: Christensen

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Raül Romeva i Rueda

    Nein-Stimmen

    Alfonso Andria; Feleknas Uca; Karin Riis-Jørgensen; Bill Newton Dunn

    19.   Bericht Galeote Quecedo A6-0147/2006

    Änderungsantrag 9

    Ja-Stimmen: 57

    ALDE: Krahmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Coûteaux, Pęk, Sinnott, Tomczak, Wohlin

    NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Mote, Romagnoli, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Higgins, Weisgerber, Zvěřina

    UEN: Camre

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 500

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Krupa, Nattrass, Wise

    NI: Borghezio, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Helmer, Masiel, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Enthaltungen: 12

    IND/DEM: Goudin, Lundgren

    NI: Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Mölzer, Mussolini, Schenardi

    PPE-DE: Pieper, Wijkman

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Anders Wijkman

    Enthaltungen

    Jonas Sjöstedt, Eva-Britt Svensson

    20.   Bericht Galeote Quecedo A6-0147/2006

    Ziffer 15/3

    Ja-Stimmen: 450

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Krupa, Tomczak

    NI: Allister, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Dillen, Masiel, Piskorski, Rivera, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Ayuso González, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gewalt, Gklavakis, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Scheele, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Nein-Stimmen: 88

    ALDE: Maaten, Malmström, Manders, Mulder

    GUE/NGL: Sjöstedt, Svensson, Triantaphyllides

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Lundgren, Nattrass, Sinnott, Wise, Wohlin

    NI: Bobošíková, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Mölzer, Mote, Mussolini, Schenardi

    PPE-DE: Audy, Bachelot-Narquin, Callanan, Cederschiöld, Descamps, Fjellner, Gaubert, Gauzès, Glattfelder, Grossetête, Guellec, Hannan, Hökmark, Hybášková, Ibrisagic, Pieper, Radwan, Saïfi, Seeberg, Sudre, Surján, Toubon, Vlasto

    PSE: Grech, Haug, Myller, Paasilinna, Szejna

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 10

    IND/DEM: Bonde, Pęk

    NI: Belohorská, Borghezio, Gollnisch, Martinez, Romagnoli, Speroni

    PPE-DE: Reul

    UEN: Foltyn-Kubicka

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Alexander Radwan

    Nein-Stimmen

    Anders Wijkman

    21.   Bericht Galeote Quecedo A6-0147/2006

    Änderungsantrag 10

    Ja-Stimmen: 357

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Krupa, Pęk, Sinnott, Tomczak, Wohlin

    NI: Allister, Bobošíková, Borghezio, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mölzer, Mote, Piskorski, Romagnoli, Schenardi, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Myller, Paasilinna, Pahor

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 193

    ALDE: Maaten, Malmström, Manders, Mulder

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Belohorská, Chruszcz, De Michelis, Helmer, Mussolini, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    Enthaltungen: 8

    GUE/NGL: Manolakou, Toussas

    IND/DEM: Coûteaux, Goudin, Lundgren

    NI: Rivera

    UEN: Krasts, Zīle

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Enthaltungen

    Jonas Sjöstedt, Eva-Britt Svensson

    22.   Bericht Galeote Quecedo A6-0147/2006

    Erwägung M

    Ja-Stimmen: 513

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz

    IND/DEM: Bonde, Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Pęk, Wise

    NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Masiel, Mussolini, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Scheele, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Krasts, Kristovskis, Libicki, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 35

    ALDE: Maaten, Malmström, Manders, Mulder

    GUE/NGL: Brie, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Goudin, Krupa, Lundgren, Sinnott, Tomczak, Wohlin

    NI: Chruszcz, Czarnecki Ryszard, Mote, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Cederschiöld, Fjellner, Ibrisagic, Klich, Wijkman

    PSE: Beglitis, Berger, Jöns, Schapira

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan

    Enthaltungen: 9

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Borghezio

    PPE-DE: Hybášková, Reul

    PSE: Wynn

    UEN: Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Wojciechowski Janusz

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Pierre Schapira

    23.   Bericht Galeote Quecedo A6-0147/2006

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 498

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Carlshamre, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Tomczak

    NI: Belohorská, Bobošíková, Borghezio, Claeys, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Dillen, Helmer, Masiel, Mussolini, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Speroni

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Gomes, Grech, Gröner, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Szymański, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Staes, Trüpel, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 35

    ALDE: Maaten, Malmström, Manders, Mulder

    GUE/NGL: Sjöstedt

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Pęk, Wise, Wohlin

    NI: Mote

    PPE-DE: Cabrnoch, Cederschiöld, Duchoň, Fajmon, Fjellner, Hökmark, Ibrisagic, Ouzký, Škottová, Strejček, Zahradil

    PSE: Ilves, Paasilinna

    Verts/ALE: Schmidt, Schroedter, Voggenhuber

    Enthaltungen: 20

    GUE/NGL: Liotard, Svensson

    IND/DEM: Coûteaux, Sinnott

    NI: Allister, Chruszcz, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Schenardi, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Hennicot-Schoepges, Hybášková, Reul, Ventre, Vlasák, Zvěřina

    Verts/ALE: Schlyter

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Enthaltungen

    Poul Nyrup Rasmussen

    24.   Bericht Estrela A6-0149/2006

    Ziffer 10/2

    Ja-Stimmen: 473

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Birutis, Bourlanges, Bowles, Cavada, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Laperrouze, Losco, Morillon, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Ries, Sterckx, Takkula, Toia, Väyrynen, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Toussas, Triantaphyllides, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Sinnott, Wohlin

    NI: Allister, Belohorská, Bobošíková, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Masiel, Piskorski, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fajmon, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zvěřina

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Goebbels, Gomes, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weiler, Wiersma, Willmott, Wynn, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Berlato, Bielan, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Bennahmias, Breyer, Cohn-Bendit, Evans Jill, Flautre, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schroedter, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 39

    ALDE: Budreikaitė, Carlshamre, Gentvilas, in't Veld, Lambsdorff, Maaten, Malmström, Manders, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Resetarits, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė

    GUE/NGL: Sjöstedt, Svensson

    IND/DEM: Goudin, Krupa, Lundgren, Pęk, Tomczak

    NI: Borghezio, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Rachinel, Martinez, Romagnoli, Schenardi

    PPE-DE: Cederschiöld, Fjellner, Hökmark, Ibrisagic, Seeberg

    PSE: Ilves, Paasilinna

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 13

    ALDE: Harkin, Newton Dunn

    IND/DEM: Booth, Clark, Coûteaux, Knapman, Nattrass, Wise

    NI: Mussolini, Rivera

    PPE-DE: Reul

    PSE: Scheele

    UEN: Kamiński

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Lars Wohlin

    25.   Bericht Estrela A6-0149/2006

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 450

    ALDE: Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Carlshamre, Cavada, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Jäätteenmäki, Juknevičienė, Krahmer, Kułakowski, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Matsakis, Morillon, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Pistelli, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Sterckx, Takkula, Väyrynen, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Manolakou, Markov, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Sjöstedt, Strož, Svensson, Toussas, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

    IND/DEM: Wohlin

    NI: Belohorská, Chruszcz, Claeys, Czarnecki Ryszard, De Michelis, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez, Masiel, Mussolini, Piskorski, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Elles, Esteves, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Klich, Koch, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pleštinská, Podestà, Poettering, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Schierhuber, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Stubb, Sudre, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal

    PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Badia I Cutchet, Barón Crespo, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Douay, Dührkop Dührkop, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gill, Gomes, Gruber, Gurmai, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Ilves, Jöns, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kuc, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Locatelli, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Paasilinna, Pahor, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Swoboda, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weiler, Willmott, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Aylward, Camre, Crowley, Foltyn-Kubicka, Janowski, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Breyer, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Hudghton, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 38

    ALDE: Chatzimarkakis, in't Veld, Lambsdorff, Maaten, Malmström, Manders, Mohácsi, Mulder, Nicholson of Winterbourne, Resetarits, Schuth, Staniszewska, Starkevičiūtė

    IND/DEM: Belder, Blokland, Booth, Clark, Goudin, Knapman, Krupa, Lundgren, Pęk, Tomczak, Wise

    NI: Bobošíková

    PPE-DE: Cabrnoch, Cederschiöld, Duchoň, Fajmon, Fjellner, Gutiérrez-Cortines, Hökmark, Ibrisagic, Ouzký, Škottová, Strejček, Vlasák, Zahradil

    Enthaltungen: 13

    ALDE: Newton Dunn, Toia

    IND/DEM: Bonde, Coûteaux

    NI: Borghezio

    PPE-DE: Hennicot-Schoepges, Reul, Zvěřina

    PSE: Hasse Ferreira, Wynn

    UEN: Bielan, Kamiński

    Verts/ALE: Schlyter

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Lars Wohlin

    26.   RC B6-0284/2006 — Taiwan

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 66

    ALDE: Attwooll, Beaupuy, Harkin, Kułakowski, Lynne, Maaten, Matsakis, Mulder

    IND/DEM: Belder, Krupa, Sinnott

    NI: Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Brepoels, Caspary, Chichester, Chmielewski, Daul, Deß, Duka-Zólyomi, Fontaine, Fraga Estévez, Gaľa, Gauzès, Gomolka, Grossetête, Jeggle, Kaczmarek, Karas, Kratsa-Tsagaropoulou, Lulling, Mann Thomas, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Ouzký, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Samaras, Sommer, Sonik, Sudre, Tannock, Trakatellis, Vatanen, Vlasák, Wieland, Záborská, Zaleski

    PSE: Casaca, Gill, Pinior, Sakalas

    UEN: Libicki

    Verts/ALE: Breyer, Kusstatscher, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

    Nein-Stimmen: 21

    GUE/NGL: Kohlíček, Pflüger, Sjöstedt, Strož, Triantaphyllides

    PPE-DE: Deva

    PSE: Ayala Sender, Bono, Bourzai, Ettl, Evans Robert, Ford, García Pérez, Geringer de Oedenberg, Honeyball, Howitt, Martínez Martínez, Medina Ortega, Roure, Sánchez Presedo, Scheele

    Enthaltungen: 1

    IND/DEM: Coûteaux


    ANGENOMMENE TEXTE

     

    P6_TA(2006)0215

    Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2006

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, Einzelplan III — Kommission (8513/2006 — C6-0127/2006 — 2006/2098(BUD))

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 272 Absatz 4 vorletzter Unterabsatz,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 177,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,

    unter Hinweis auf den am 15. Dezember 2005 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006 (2),

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (3),

    in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2006 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2006, der von der Kommission am 12. April 2006 vorgelegt wurde (SEK(2006)0490),

    in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2006, der vom Rat am 21. April 2006 aufgestellt wurde (8513/2006 — C6-0127/2006),

    gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0181/2006),

    A.

    in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2006 der Überschuss aus dem Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 2 410 Mio. Euro in den Haushaltsplan 2006 eingesetzt werden soll,

    B.

    in der Erwägung, dass die zwei Hauptfaktoren dieses Überschusses Mehreinnahmen in Höhe von 1 292 Mio. Euro sowie nicht ausgeschöpfte Ausgabenmittel in Höhe von 1 077 Mio. Euro sind,

    C.

    in der Erwägung, dass der Umfang der nicht ausgeschöpften Zahlungsermächtigungen im Vergleich zu den Vorjahren insgesamt auf etwa 1 % des Haushaltsmittel zurückgegangen ist, d.h. dass lediglich 1 077 Mio. Euro des Gesamtbudgets der Europäischen Union für 2005 in Höhe von 105 684 048 940 nicht in Anspruch genommen wurden,

    D.

    in der Erwägung, dass sich die nicht ausgegebenen Mittel für die Landwirtschaft auf 157 Mio. Euro bzw. 0,3 % des Gesamtmittelansatzes von 48 510 Mio. Euro beliefen, für die Strukturfonds auf 58 Mio. Euro (0,2 %) von insgesamt 32 641 Mio. Euro, für die externen Politikbereiche auf 181 Mio. Euro (3,5 %) von insgesamt 5 171 Mio. Euro, für die Verwaltung auf 66 Mio. Euro (1,0 %) von insgesamt 6 292 Mio. Euro und für die Heranführungshilfe auf 463 Mio. Euro (13,5 %) von insgesamt 3 428 Mio. Euro,

    E.

    in der Erwägung, dass im Vergleich zu 2004 eine beträchtliche generelle Verbesserung bei der Inanspruchnahme von Mitteln im Bereich der Strukturfonds zu verzeichnen war, wo 2004 232 Mio. Euro bzw. 0,7 % des Gesamtmittelansatzes von 34 451 Mio. Euro nicht ausgegeben wurden, während bei den internen Politikbereichen 50 Mio. Euro (0,7 %) von insgesamt 7 432 Mio. Euro 2004 nicht ausgeschöpft wurden,

    F.

    in der Erwägung, dass immer noch Raum für Verbesserungen bleibt, insbesondere bei den externen Politikbereichen, wo 2005 181 Mio. Euro, was 3,5 % der Gesamtdotierung entspricht, nicht ausgegeben wurden, und bei der Heranführungshilfe, wo der Betrag der nicht ausgeschöpften Mittel im Vergleich zu 2004 sogar auf 463 Mio. Euro oder 13,5 % der ursprünglich veranschlagten Mittel angestiegen ist,

    1.

    begrüßt die positive Entwicklung bei der Ausführung der Haushaltsplans in den letzten Jahren;

    2.

    fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur vollständigen Ausführung des Haushaltsplans fortzuführen, was in Anbetracht der unter dem neuen Finanzrahmen 2007-2013 zur Verfügung stehenden begrenzten Mittel um so wichtiger ist;

    3.

    hat beschlossen, den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans des Rates ohne Änderungen anzunehmen;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (2)  ABl. L 78 vom 15.3.2006.

    (3)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).

    P6_TA(2006)0216

    Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung — Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013

    Entschließung des Europäischen Parlaments zur Vorbereitung des Zustimmungsverfahrens über die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 (Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung) (2006/2086(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über „Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung: Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 “(KOM(2005)0299),

    in Kenntnis der Artikel 23 und 24 des Vorschlags für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds sowie unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Juli 2005 (1),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt, festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2005 (2),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Errichtung des Kohäsionsfonds sowie unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 6. Juli 2005 (3),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds sowie unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt, festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2005 (4),

    in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie unter Hinweis auf seinen diesbezüglichen Standpunkt, festgelegt in erster Lesung am 6. Juli 2005 (5),

    unter Hinweis auf die Artikel 158 und 161 des EG-Vertrags,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000, von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 und von Brüssel vom 22. und 23. März 2005,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates — Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze — Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon (KOM(2005)0024),

    in Kenntnis der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (KOM(2005)0141),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Dritter Zwischenbericht über den Zusammenhalt: Auf dem Weg zu einer Partnerschaft für Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt “(KOM(2005)0192),

    in Kenntnis der Schlussolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 15. und 16. Dezember 2005 über die Finanzielle Vorausschau,

    in Kenntnis der am 19. und 20. Juni 2000 vom Europäischen Rat in Santa Maria da Feira angenommenen Europäischen Charta für Kleinunternehmen,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu „Gender Mainstreaming “im Europäischen Parlament (6),

    in Kenntnis der Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (KOM(2000)0335), der Arbeitsprogramme der Kommission für 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 (KOM(2001)0119, KOM(2001)0773, KOM(2003)0047, SEK(2004)0911 und SEK(2005)1044) und der Jahresberichte der Kommission über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union für 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 (KOM(2001)0179, KOM(2002)0258, KOM(2003)0098, KOM(2004)0115 und KOM(2005)0044),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0175/2006)

    A.

    in der Erwägung, dass die Leitlinien der Kohäsionspolitik ein wichtiger Bestandteil einer europäischen Politik zu Bewältigung globaler Herausforderungen sind,

    B.

    im Bewusstsein, dass die Herausforderungen an die europäische Kohäsionspolitik mit der Erweiterung der Europäischen Union um 10 (12) neue Mitgliedstaaten eine völlig neue Qualität angenommen haben,

    C.

    in der Erwägung, dass die parallelen Verhandlungen zu den Verordnungen und Leitlinien die Einbeziehung von Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen, Kommunen und Regionen in die Programmgestaltung deutlich erschweren, dass das Parlament dies aber stärken will,

    D.

    in der Erwägung, dass die Entvölkerungsprozesse in bestimmten Regionen Europas die Festlegung neuer wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungsstrategien erfordern, um die Gefahr eines Bevölkerungsverlusts in ländlichen Gebieten abzuwenden,

    E.

    in der Erwägung, dass die Reform der Strukturpolitik für die nächste Programmperiode 2007-2013 auf eine stärkere strategische Ausrichtung abzielt, um zu vermeiden, dass konkrete Aktionen im Widerspruch zueinander stehen,

    F.

    in der Erwägung, dass die städtische Dimension der europäischen Strukturpolitik stärker betont werden muss, damit einerseits die Ballungszentren noch stärker ihrer Schlüsselrolle zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung gerecht werden können sowie andererseits besser auf die städtespezifischen Probleme wie Armut und soziale Ausgrenzung, auch in mittelgroßen und kleineren Städten, eingegangen werden kann,

    G.

    in der Erwägung, dass städtische und umliegende ländliche Räume als integrierter Wirtschaftsraum, der Teil des regionalen Umfelds ist, gesehen werden sollten und einer stärker integrierten und symbiotischen Entwicklungsstrategie bedürfen, um die Entwicklung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit zu beschleunigen,

    H.

    in der Erwägung, dass durch die Verfolgung der Lissabon-Strategie der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt der Union nicht geschwächt werden darf,

    I.

    in der Erwägung, dass angesichts der durch die Erweiterung stark angewachsenen Wohlstandsunterschiede die für die Strukturpolitik bereitgestellten Mittel gering sind und daher ihr Einsatz noch stärker auf nachhaltige Entwicklungskonzepte und die notwendigsten und effektivsten Maßnahmen konzentriert werden muss,

    J.

    die Tatsache begrüßend, dass Kohäsions- und Regionalpolitik als eine Einheit behandelt werden,

    K.

    unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, die Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und die Disparitäten zwischen den europäischen Regionen anderseits zu verringern,

    L.

    in der Erwägung, dass die territoriale Zusammenarbeit ein wichtiger Bestandteil der Kohäsionspolitik ist, der mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattet sein und in die strategische Gesamtplanung mit einbezogen werden muss,

    1.

    betont, dass der Vorschlag der Kommission zu den strategischen Leitlinien die Prioritäten der Gemeinschaft zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen und nachhaltigen Entwicklung festschreibt und mit ihm die Ziele von Lissabon und Göteborg verfolgt werden;

    2.

    weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass die künftige Kohäsionspolitik dazu beitragen muss, eine Antwort auf die Herausforderungen der letzten Erweiterung der Europäischen Union zu finden, indem sie einen Beitrag zum Abbau der Disparitäten zwischen den Regionen leistet und eine Gesellschaft mit Vollbeschäftigung, Chancengleichheit, Integration und sozialem Zusammenhalt fördert;

    3.

    ist der Auffassung, dass die strategischen Leitlinien nicht die Verordnungen zu den Einzelfonds einengen dürfen, sondern nur strategische Prioritäten der Union verdeutlichen sollen, und weist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, dass die Regionen genügend Flexibilität haben, um auf die Erfordernisse in den Regionen auch spezifisch reagieren zu können, da es eine Vielzahl von Wegen und Möglichkeiten gibt, um zu einer erfolgreichen nachhaltigen Entwicklung zu gelangen, insbesondere dann, wenn die Erfahrungen der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften mit ihren eigenen Entwicklungspotentialen in die regionalen Strategien voll mit einbezogen werden;

    4.

    weist dabei auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Industrieregionen, ländlichen Regionen, Städten und städtischen Gebieten, dünn besiedelten und ultraperipheren Regionen sowie Insel-, Berg- und Grenzregionen hin;

    5.

    fordert gleichzeitig, dass die Gebiete mit strukturellen Nachteilen wie Entvölkerung, Überalterung der Bevölkerung oder schlechter Zugänglichkeit Hilfen und Impulse für ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung erhalten;

    6.

    betont allerdings, dass die Umsetzung der Lissabon-Strategie in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten ist und dass die Kohäsionspolitik die Ziele von Lissabon und Göteborg berücksichtigen und zu einem ausschlaggebenden Faktor für ihre Umsetzung mittels nationaler und regionaler Entwicklungsprogramme werden muss;

    7.

    begrüßt die Tatsache, dass der Nachweis erbracht wurde, dass zwischen Beschäftigungs- und Produktivitätswachstum ein Zusammenhang besteht, und weist darauf hin, dass dies im Wesentlichen darauf abzielt, dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen;

    8.

    hält es für notwendig, die knappen finanziellen Mittel intelligent und effizient zu konzentrieren, um einen größtmöglichen europäischen Mehrwert zu erreichen, anstatt nach dem Gießkannenprinzip zu arbeiten;

    9.

    betont nochmals die Bedeutung einer guten Partnerschaft zwischen allen Beteiligten und fordert eine deutliche Verankerung dieser Partnerschaft in den Verordnungen und Leitlinien und unterstützt damit eine Stärkung der Zivilgesellschaft,

    10.

    fordert die Kommission auf, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als Finanzierungsinstrument offensiv zu unterstützen und die Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich zu behandeln; unterstützt dabei ausdrücklich die Möglichkeiten, die die Jessica — Initiative („Joint European Support for Sustainable Investments in City Areas“), die Jeremie — Initiative (Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen) und die Jasper s — Initiative (Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen) dafür bieten; unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank bei der Finanzierung der Umsetzung der Kohäsionspolitik;

    11.

    betont, dass es wichtig ist, die Vorschriften für die Bildung von ÖPP festzulegen und die Verwaltungs- und Kontrollverfahren der Programme zu vereinfachen, um deren rasche Durchführung zu ermöglichen und zu gewährleisten;

    12.

    betont, dass es wichtig ist, dass Regionen Informationen und bewährte Methoden austauschen, die in früheren Programmen zusammengetragen und erarbeitet wurden, um diese in künftigen Programmplanungszeiträumen zu nutzen;

    13.

    begrüßt die Konzentration der Leitlinien auf drei Prioritäten und fordert ausdrücklich dazu auf, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen drei Prioritäten aktiv zu berücksichtigen;

    Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

    14.

    unterstützt die Entscheidung für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, die die Förderung von Eisenbahninfrastruktur und öffentlichem Personennahverkehr sowie Seeverkehr mit einschließt und auch den Zugang zu diesen Verkehrsmitteln gewährleistet; fordert flankierende Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsmanagements unter Berücksichtigung der Straßenverkehrssicherheit; hält es für unerlässlich, das transeuropäische Verkehrsnetz zu vervollständigen, um die Vorteile des Binnenmarktes bestmöglich auszuschöpfen;

    15.

    fordert, dass der Grundsatz und die Praxis der Zugänglichkeit für Behinderte in den strategischen Leitlinien und in dem Bewertungsprozess, der von den Strategischen Leitlinien gefordert wird, explizit verlangt und anerkannt werden;

    16.

    ist der Auffassung, dass auch die Verkehrsinfrastruktur entwickelt werden sollte, insbesondere an der ehemaligen EU-Außengrenze zu den jetzt neuen Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten, wo dies noch nicht ausreichend geschehen ist; bezieht sich in diesem Zusammenhang auf besondere regionale Probleme und fordert die Ausarbeitung von intelligenten und nachhaltigen Verkehrskonzepten;

    17.

    fordert einen ausdrücklichen Verweis darauf, dass das Netz von Nebenstraßen in die Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft einbezogen wird, da die Unterstützung für den Bau regionaler Straßen dazu beitragen kann, die Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern und damit Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten;

    18.

    betont, dass nachhaltige Entwicklung in allen Mitgliedstaaten bedeutet, dem Umweltrecht in den Bereichen Wasser, Abfall, Luft, Natur- und Artenschutz zu genügen, und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, insbesondere mit Wasser; fordert ferner, dass die Umsetzung der Umweltprioritäten wie Natura 2000, der Wasserrahmenrichtlinie und der nachhaltigen Verhütung von Naturkatastrophen besonders unterstützt wird;

    19.

    vertritt auch die Auffassung, dass kleinere Infrastrukturprojekte in allen Bereichen in Betracht gezogen werden sollten, und unterstützt nachdrücklich Investitionen in Nebenverbindungen zu Hauptnetzen;

    20.

    unterstützt ausdrücklich die Möglichkeit der Intervention der Fonds im Bereich der nachhaltigen Energiepolitik und begrüßt ausdrücklich die Nutzung aller erneuerbaren Energiequellen in den Bereichen Elektrizität, Wärme und Kühlung und Transport; fordert die Unterstützung von Energieeinsparung und Energieeffizienz; betont den Stellenwert und die Möglichkeiten, die die Nutzung und Gewinnung erneuerbarer Energie insbesondere für KMU mit sich bringen, und die Entwicklung energieeffizienter Technologien, die für lokale und regionale Entwicklungschancen eine besondere Rolle spielen;

    21.

    weist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit hin, eine integrierte Stadtentwicklung und Entwicklung des städtischen Raumes für mehr Energieeffizienz zu nutzen; vertritt die Auffassung, dass in diesem Zusammenhang Investitionen besonders wichtig sind, die die Energieeffizienz von Plattenbausiedlungen in den neuen Mitgliedstaaten verbessern;

    22.

    stellt fest, dass Wohnungen stark zur Produktion von Treibhausgasen beitragen, so dass auch in diesem Bereich Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kyoto-Ziele zu erreichen und den Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung zu fördern, und erinnert in diesem Zusammenhang an seine genannten Standpunkte und Entschließungen, die es am 6. Juli 2005 im Rahmen der Reform der Strukturfonds angenommen hat;

    23.

    fordert die Stärkung der nachhaltigen städtischen Entwicklung und der besonderen Stadt- Umland-Beziehungen unter Berücksichtigung bestehender Partnerschaften; unterstützt ferner die Umsetzung von Strategien für eine komplementäre Entwicklung auf allen Ebenen;

    24.

    weist darauf hin, dass insbesondere der ländliche Raum durch die Stärkung der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen im Energie- und Materialbereich große Chancen für die Entwicklung von Wohlstand hat, und dass sich auch für die Landwirtschaft große Chancen durch die Stärkung von nachhaltigen Strukturen ergeben;

    Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

    25.

    begrüßt die besondere Konzentration auf das Thema Forschung und Entwicklung (FuE) insbesondere die Unterstützung der Bildung von Spitzentechnologie-Clustern, innovativen Industrieregionen und von KMU im Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) — Sektor; erinnert jedoch daran, dass es erforderlich ist, die im technologischen Bereich klaffende Lücke innerhalb von Regionen sowie zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten zu verringern, indem die Netze zur technischen Kooperation gestärkt werden;

    26.

    fordert einerseits, dass innovationsfördernde Maßnahmen und Investitionen nicht auf technische Innovationen beschränkt werden, sondern alle Formen von Innovationen betreffen, die zur wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung von Unternehmen beitragen, und andererseits, dass besondere Anstrengungen unternommen werden, um das Innovationspotenzial der Klein- und Kleinstbetriebe zu entwickeln, insbesondere in den traditionellen Wirtschaftsbereichen;

    27.

    fordert die Kommission auf, den Programmen zur Förderung der IKT und deren umfangreicher Zugänglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer besonderen sozialen, territorialen und kulturellen Auswirkungen eine besondere Bedeutung beizumessen;

    28.

    weist auf die enge Verknüpfung zwischen FuE und Ausbildung hin und fordert die Kommission auf, einfache und transparente Möglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung durch die Fonds bei integrierten Projekten zu ermöglichen, beispielsweise indem die gemeinsame Finanzierung durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen attraktiver für private Investitionen gestaltet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, dazu Instrumente wie Risikofonds und Kleindarlehen einzusetzen;

    29.

    weist auf die entscheidende Bedeutung hin, die der vorgeschlagenen Verbesserung des Zugangs zur Finanzierung bei der Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmertum, der Gründung neuer und der Expansion bestehender europäischer Unternehmen zukommt;

    30.

    wiederholt die Forderung, dass alle Regionen zu den gleichen Bedingungen ÖPP-Projekte im Bereich FuE, Innovation und IKT durchführen können, und dadurch zur Verringerung der Lücke im technologischen Bereich beitragen;

    31.

    weist darauf hin, dass bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft die ländlichen Räume nicht abgekoppelt werden dürfen;

    32.

    unterstützt den Grundsatz, dass Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen entwickelt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass Informations-, Beratungs- und Begleitmaßnahmen von zwischengeschalteten Unternehmensorganisationen, insbesondere für Klein- und Kleinstbetriebe sowie für Handwerksbetriebe, eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele der Kohäsionspolitik durch diese Unternehmen sind; fordert daher, dass die Unterstützung dieser Maßnahmen als eine Priorität auf regionaler Ebene betrachtet wird;

    33.

    fordert, dass die Regionen ihre Forschungs- und Entwicklungskapazitäten durch die Sicherstellung der Komplementarität und von Synergien zwischen dem Siebten Rahmenprogramm, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und den Struktur- und Kohäsionsfonds aufbauen;

    Mehr und bessere Arbeitsplätze

    34.

    betont die Bedeutung der Investitionen in Humankapital, insbesondere unter dem Vorzeichen des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft in den nächsten Jahren und unter besonderer Berücksichtigung der vollständigen Integration der Zuwanderer;

    35.

    fordert, dass der Europäische Sozialfonds die Politiken der Mitgliedstaaten unterstützt, die mit den integrierten Leitlinien und Empfehlungen im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und mit den relevanten Zielsetzungen der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung, der Antidiskriminierung, der Förderung der Gleichstellung und der allgemeinen und beruflichen Bildung übereinstimmen;

    36.

    fordert, dass bei benachteiligten Gruppen begleitende und unterstützende Maßnahmen zur Prävention der sozialen Ausgrenzung in die Förderung einbezogen werden, um damit die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen zu erhöhen;

    37.

    begrüßt die drei Aktionsschwerpunkte der beschäftigungspolitischen Leitlinien und unterstreicht, dass damit keinesfalls eine Verschlechterung der Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhergehen darf;

    38.

    fordert die Kommission auf, zu klären, was sie unter einem „lebenszyklusorientierten Ansatz in der Beschäftigungspolitik “versteht; geht davon aus, dass darunter Projekte zur besonderen Unterstützung von Jugendlichen, Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verstehen sind;

    39.

    begrüßt den Ansatz der Kommission, aktive politische Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Bereich der Förderung des Unternehmergeists auf allen Ebenen der Bildung und der Weiterbildung; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Unterstützung von Projekten des „Lebenslangen Lernens“, was sowohl die Unterstützung der Verbesserung von Bildungsinfrastrukturen, die Verbesserung von Qualifizierungen des Personals als auch die Unterstützung neuer Wege schon im schulischen und vorschulischen Bereich betrifft;

    40.

    macht deutlich, dass qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht erst durch berufliche Bildung entwickelt werden, sondern der Grundstein dazu bereits im Kindes- und Jugendalter gelegt wird, und erwartet deshalb, dass der Zugang zu vorschulischen Einrichtungen und zu schulischer Bildung verbessert wird;

    41.

    erwartet, dass Weiterbildung und lebenslanges Lernen als Investition in den Menschen angesehen wird und deshalb nicht als Beihilfe, die ggf. zu notifizieren ist, betrachtet und angerechnet wird; unterstützt den Ansatz der Kommission, wie bisher in der „EQUAL “— Initiative (Equal Opportunities), allen Migranten, einschließlich Asylbewerbern, in stärkerem Maße den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, z.B. durch Anerkennung erworbener Qualifikationen bzw. durch den Erwerb von Sprachen;

    42.

    betont, dass es erforderlich ist, die Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung und Bildung besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes abzustimmen;

    43.

    fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten insbesondere im Bereich Entwicklung des Humankapitals zu unterstützen und die innovativsten Projekte den Akteuren der Kohäsionspolitik in geeigneter Weise bekanntzumachen; verweist auf die besondere Bedeutung des Informationsaustauschs zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten;

    44.

    begrüßt die Möglichkeit der Investition im Bereich der Gesundheitsinfrastruktur und bei der Verhütung von Gesundheitsrisiken;

    45.

    fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die strategischen Leitlinien nur Punkte enthalten, die mittels Strukturfondsinterventionen auch unterstützt werden können;

    46.

    fordert die Kommission auf, bei der generellen Nichteinhaltung der Kriterien:

    der nachhaltigen Entwicklung,

    des Gender Mainstreaming,

    der Rechte nach Artikel 13 des Vertrages (Verbot von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung),

    des Umweltrechtes

    Nachbesserungen einzufordern oder ggf. bereits gezahlte Gelder zurückzufordern;

    Der territoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

    47.

    unterstreicht grundsätzlich die Bedeutung des Ziels des territorialen Zusammenhalts als unabdingbare und untrennbare Ergänzung des Ziels des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts;

    48.

    fordert zum wiederholten Mal eine Stärkung der Förderung des städtischen Raums; unterstützt dabei die Notwendigkeit der Flexibilität der Regionen bei der Entwicklung von Projekten, da zu Beginn der Förderperiode nicht zwingend absehbar ist, welche städtischen Räume im Verlauf der Förderperiode Unterstützung ihrer Projekte benötigen; betont die wichtige Rolle, die Städte und das sie umgebende Gebiet bei der Umsetzung der Ziele der Regionalpolitik der Europäischen Union spielen, einschließlich ihrer Funktion als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Einbeziehung der Städte, ihrer funktionalen städtischen Gebiete und ländlichen Randgebiete sowohl in die Entwicklung als auch in die Umsetzung der einzelstaatlichen strategischen Referenzrahmenpläne und der operationellen Programme das Regieren auf vielen Ebenen zu fördern;

    49.

    unterstreicht, dass es notwendig ist, die Unterschiedlichkeit der lokalen Akteure in Europa anzuerkennen; stellt fest, dass Europa von einer einzigartigen polyzentrischen Struktur von großen, mittleren und kleinen Städten gekennzeichnet ist, wobei die Mehrheit der Europäer in mittleren und kleinen Städten lebt; hält es für wesentlich, dass die städtischen Maßnahmen über die traditionellen Metropolen hinaus ausgedehnt werden und auch die Rolle von Städten, kleineren Städten und Marktflecken, die eine Verbindung zu den dominanten Ballungszentren herstellen, berücksichtigt wird;

    50.

    bekräftigt seine Unterstützung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als wesentliches Instrument der europäischen Integration und fordert eine angemessene Berücksichtigung u. a. der Bereiche Kultur, Umwelt, FuE, IKT, Austausch zwischen Verwaltungen und Katastrophenschutz und Gesundheit im Rahmen dieses Instruments;

    51.

    fordert, dass die Mitgliedstaaten in ihren operationellen Programmen jeweils einen Schwerpunkt für innovative Maßnahmen und transnationale Zusammenarbeit ausweisen;

    52.

    fordert sowohl für die Mittelzuweisung als auch für die Kontrolle der Mittelausgabe klare und transparente Regeln und die volle Verantwortung seitens der Mitgliedstaaten für die Ausgaben der Mittel der Kohäsionspolitik;

    *

    * *

    53.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenomme Texte, P6_TA(2005)0277.

    (2)  Angenomme Texte, P6_TA(2005)0279.

    (3)  Angenomme Texte, P6_TA(2005)0278.

    (4)  Angenomme Texte, P6_TA(2005)0281.

    (5)  Angenomme Texte, P6_TA(2005)0280.

    (6)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 384.

    P6_TA(2006)0217

    Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit (KOM(2004)0629 — C6-0128/2004 — 2004/0220(COD))

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0629) (1),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 179 Absatz 1 und Artikel 181a Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0128/2004),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

    gestützt auf die Artikel 51, 168 und 35 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel und des Haushaltsausschusses (A6-0060/2006),

    in Kenntnis des Zweiten Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0109/2006),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    P6_TC1-COD(2004)0220

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2006 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 179 Absatz 1 ,

    auf Vorschlag der Kommission,

    gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags  (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Um die Wirksamkeit der Außenhilfe der Gemeinschaft zu steigern, wurde ein neuer Verfahrensrahmen für die Planung und Abwicklung der Hilfemaßnahmen ins Auge gefasst. Mit der Verordnung (EG) Nr. … des Rates vom … soll ein Heranführungsinstrument geschaffen werden, das die Gemeinschaftshilfe für die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer (2) abdeckt. Mit der Verordnung (EG) Nr. … des Europäischen Parlaments und des Rates vom … wird das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument eingerichtet (3). Die vorliegende Verordnung bildet das dritte allgemeine Verfahrensinstrument , das die auswärtige Politik, und zwar insbesondere die Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union direkt unterstützt.

    (2)

    Ein neues Instrument, die Verordnung [über Gemeinschaftshilfe für Drittländer zur Förderung und zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten], wird vorgeschlagen.

    (3)

    Die Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Entwicklungszusammenarbeit, die auf die Verwirklichung der Ziele Armutsbekämpfung, nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie harmonische und schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft ausgerichtet ist.

    (4)

    Die Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Zusammenarbeit, die die Zusammenarbeit, Partnerschaften und gemeinsame Unternehmungen zwischen Wirtschaftsakteuren in der Europäischen Union und in den Partnerländern und -regionen sowie den Dialog zwischen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Partnern in einschlägigen Sektoren fördert.

    (5)

    Die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2000 verabschiedeten Millenniums-Entwicklungsziele — insbesondere die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers — sowie die Ziele und Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, die von der Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gebilligt wurden, sind verbindliche Vorgaben für die Politik der Entwicklungszusammenarbeit und das Handeln der Gemeinschaft in internationalen Foren .

    (6)

    Politische Rahmenbedingungen, die Frieden , die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, der Gleichstellung der Geschlechter, der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit sowie eine verantwortungsvolle Staatsführung garantieren, sind unverzichtbar für die langfristige Entwicklung.

    (7)

    Eine solide und nachhaltige Wirtschaftspolitik ist eine Vorbedingung für jegliche Entwicklung.

    (8)

    Die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union „Der Europäische Konsens“ (4) und ihre späteren Änderungen bilden den allgemeinen Rahmen für das entwicklungspolitische Handeln der Gemeinschaft.

    (9)

    Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben Partnerschafts- und Kooperationsabkommen geschlossen, um einen entscheidenden Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Partnerländer und zum Wohlstand der dort lebenden Menschen zu leisten.

    (10)

    Die Umsetzung dieser Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sollte auf gemeinsamen und universellen Werten im Bereich der Achtung und Förderung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten , der verantwortungsvollen Staatsführung, Demokratisierung und der Rechtsstaatlichkeit beruhen .

    (11)

    Mehr wirksame Hilfe gehört ebenso zu den wesentlichen Zielen der Durchführung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft wie eine stärkere Komplementarität und bessere Harmonisierung, Vereinheitlichung und Koordinierung der Verfahren innerhalb der Europäischen Union wie auch in den Beziehungen zu den Gebern und sonstigen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit, um die Kohärenz und Relevanz der Hilfe zu gewährleisten und zugleich die von den Partnerländern zu tragenden Kosten zu verringern.

    (12)

    Ein wesentliches Ziel besteht darin, einen differenzierten Ansatz in Abhängigkeit von den Entwicklungszusammenhängen und -bedürfnissen zu verfolgen und den Partnerländern oder -regionen spezifische, maßgeschneiderte Programme auf der Grundlage ihrer eigenen Bedürfnisse, Strategien, Prioritäten und Mittel zu bieten.

    (13)

    Die Eigenverantwortung der Partnerländer für die Entwicklungsstrategien ist der Schlüssel zum Erfolg der entwicklungspolitischen Maßnahmen, weshalb eine möglichst breit angelegte Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen gefördert werden sollte. Die von den Gebern ausgearbeiteten Kooperationsstrategien und Verfahren für die Durchführung der Maßnahmen sollten im Sinne der Eigenverantwortung, Wirksamkeit und Transparenz an die Kooperationsstrategien und Verfahren der Partnerländer angepasst werden.

    (14)

    Die externen und die internen Gemeinschaftspolitiken müssen mit den von der Gemeinschaft verfolgten Zielen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit in Einklang stehen.

    (15)

    Die Kommission hat zwei Mitteilungen mit den Titeln „Verbindungen zwischen Soforthilfen, Rehabilitation und Entwicklung“ (5) und „Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung — Eine Bewertung“ (6) angenommen, auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments und Schlussfolgerungen des Rates folgten, in denen die Notwendigkeit des effizienten Übergangs von humanitärem Wiederaufbau zu langfristiger Entwicklungshilfe hervorgehoben wurde.

    (16)

    Die Aufhebung der Lieferbindungen ist ein Schlüsselfaktor für die Erhöhung des Mehrwerts der Hilfe und die Stärkung der lokalen Kapazitäten.

    (17)

    In der vorliegenden Verordnung wird für den Zeitraum 2007-2013 eine Finanzausstattung festgelegt, die für die Haushaltsbehörde während des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung  (7) bildet.

    (18)

    Da die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahme, nämlich die Förderung der Entwicklung, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der finanziellen Zusammenarbeit, der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie aller sonstigen Formen der Entwicklungszusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und den mehr als ein Entwicklungsland umfassenden Regionen, die nicht zu den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder den mit der Gemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten gehören und nicht für eine Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Heranführungsinstruments oder des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments in Betracht kommen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht immer ausreichend verwirklicht werden können und daher wegen des Umfangs der Maßnahme manchmal besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Artikel 5 des Vertrags tätig werden. Gemäß dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

    (19)

    Die vorliegende Verordnung erfordert die Aufhebung oder Änderung der folgenden Verordnungen:

    a)

    Verordnung (EG) Nr. 1568/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria) in Entwicklungsländern (8),

    b)

    Verordnung (EG) Nr. 1567/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Unterstützung von Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den Entwicklungsländern (9),

    c)

    Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der vollen Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer (10),

    d)

    Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälder in Entwicklungsländern (11),

    e)

    Verordnung (EG) Nr. 806/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (12),

    f)

    Verordnung (EG) Nr. 1659/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die dezentralisierte Zusammenarbeit (13),

    g)

    Verordnung (EG) Nr. 1658/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die Kofinanzierung von Maßnahmen mit in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) in den für die Entwicklungsländer wichtigen Bereichen (14),

    h)

    Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit (15), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1726/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2001 zur Änderung von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit (16),

    i)

    Verordnung (EG) Nr. 1726/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika (17),

    j)

    Verordnung (EWG) Nr. 443/92 des Rates vom 25. Februar 1992über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern (18),

    k)

    Verordnung (EG) Nr. 2258/96 des Rates vom 22. November 1996 über Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer (19),

    l)

    Verordnung (EG) Nr. 2130/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2001 über Maßnahmen im Bereich der Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas (20),

    m)

    Verordnung (EG) Nr. 550/97 des Rates vom 24. März 1997 über die Aktionen zur HIV/Aids-Bekämpfung in den Entwicklungsländern (21),

    n)

    Verordnung (EG) Nr. 1484/97 des Rates vom 22. Juli 1997 über die Unterstützung der Bevölkerungspolitiken und -programme in den Entwicklungsländern (22) und

    o)

    Verordnung (EG) Nr. 266/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind  (23)

    (20)

    XXX

    HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    TITEL I

    ZIELE UND GRUNDSÄTZE

    Artikel 1

    Allgemeiner Gegenstand und Anwendungsbereich

    (1)   Im Einklang mit Artikel 179 des Vertrags finanziert die Gemeinschaft Maßnahmen zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit den in Teil I der Liste des OECD-Ausschusses für Entwicklungshilfe (OECD/DAC) als Hilfeempfänger aufgeführten Entwicklungsländern und mehr als ein Entwicklungsland umfassenden Regionen (im Folgenden „Partnerländer und -regionen“), die nicht zu den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder den mit der Gemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten gehören und nicht für eine Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Heranführungsinstruments oder des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments in Betracht kommen .

    Im Sinne dieser Verordnung wird eine Region als geografische Einheit definiert, die mehr als ein Entwicklungsland umfasst.

    (2)   Im Einklang mit Artikel 179 des Vertrags wird die Gemeinschaftshilfe zur Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit, und zwar der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der finanziellen Zusammenarbeit, der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit oder anderer Formen der Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen sowie zur Unterstützung internationaler Maßnahmen eingesetzt, die der Förderung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft im Sinne des Absatzes 3 dienen .

    (3)     Oberstes Ziel einer solchen Zusammenarbeit ist die Verringerung und letztendlich die Ausrottung von Armut in den Partnerländern und -regionen im Rahmen der von der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2000 angenommenen Millenniumserklärung, insbesondere die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Dazu zählen folgende Maßnahmen der Zusammenarbeit:

    Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer;

    Förderung ihrer harmonischen, schrittweisen Eingliederung in die Weltwirtschaft;

    Festigung und Unterstützung der Demokratie und des Rechtsstaates, der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Grundsätze des internationalen Rechts sowie

    Stärkung der Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Partnerländern.

    (4)     Die Zusammenarbeit der Gemeinschaft gemäß dieser Verordnung entspricht den Verpflichtungen und Zielen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die von der Gemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gebilligt wurden.

    (5)     Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit bildet gemäß Titel XX des Vertrags den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen. Die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union „Der Europäische Konsens “und ihre späteren Änderungen geben den allgemeinen Rahmen, die Leitlinien und den Schwerpunkt für die Durchführung der Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen gemäß dieser Verordnung vor.

    (6)     Im Rahmen dieses Titels finanzierte Maßnahmen müssen die vom OECD/DAC erstellten Kriterien für die Förderfähigkeit von öffentlicher Entwicklungshilfe erfüllen.

    (7)     Mit Gemeinschaftshilfe gemäß dieser Verordnung darf Folgendes nicht finanziert werden:

    die Beschaffung von Waffen oder Munition;

    Militärausgaben, außer der Erziehung zur Achtung der Menschenrechte.

    (8)     Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. …/… des Rates vom … [über das „Stabilitätsinstrument“] (24) fallen und aufgrund jener Verordnung förderfähig sind, werden nicht gemäß der vorliegenden Verordnung finanziert.

    Unbeschadet der Notwendigkeit, die Kontinuität der Zusammenarbeit vom Ausbruch einer Krise bis zur Gewährleistung stabiler Entwicklungsbedingungen sicherzustellen, werden Maßnahmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (25) fallen, nicht gemäß der vorliegenden Verordnung finanziert.

    Artikel 2

    Allgemeine Grundsätze

    (1)     Die Union gründet auf den Werten Frieden und Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung sowie Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten und entwickelt und festigt durch Dialog und Zusammenarbeit ein Bekenntnis zu diesen Werten in den Partnerländern und -regionen .

    (2)     Alle Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung finanziert werden, unterliegen einer vorherigen Abschätzung der Folgen für die Entwicklung, einschließlich einer Abschätzung ihrer Folgen in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Gleichstellung der Geschlechter, Kinderrechte sowie Auswirkungen auf andere gefährdete oder ausgegrenzte Gruppen.

    (3)     Bei der Auswahl der Maßnahmen, die gemäß dieser Verordnung finanziert werden sollen, wird ein von den Entwicklungszusammenhängen und -bedürfnissen abhängiger, differenzierter Ansatz verfolgt, so dass den Partnerländern oder -regionen eine spezifische, maßgeschneiderte Zusammenarbeit auf der Grundlage ihrer eigenen Bedürfnisse, Strategien, Prioritäten und Mittel zur Verfügung gestellt wird.

    Den ärmsten Partnerländern, vor allem den am wenigsten entwickelten Ländern, sowie den ärmsten gesellschaftlichen Schichten in allen Partnerländern wird Vorrang eingeräumt.

    (4)   Bei sämtlichen finanzierten Maßnahmen und bei allen unter diese Verordnung fallenden Bereichen der Zusammenarbeit achtet die Gemeinschaft auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns und auf die Kohärenz mit den übrigen Politikbereichen der Gemeinschaft und der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 178 des Vertrags . Dem Gebot der Kohärenz wird bei der Festlegung der Politik, bei der strategischen Planung, bei der Programmierung der Maßnahmen und bei der Umsetzung Rechnung getragen.

    (5)    Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Politik auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit. Die Kommission bemüht sich um einen häufigen und regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten sowie anderen Entwicklungsakteuren, einschließlich anderer Geber, und fördert gemeinsam durchgeführte Analysen, einen gemeinsamen Planungsprozess und aufeinander abgestimmte Durchführungs- und Berichtsverfahren.

    (6)   Im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche fördert die Gemeinschaft mithilfe der Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten einen multilateralen Ansatz zur Bewältigung der globalen Herausforderungen und unterstützt die Zusammenarbeit mit den multilateralen und regionalen Organisationen und Einrichtungen, wie den internationalen Finanzinstitutionen und den Einrichtungen, Fonds und Programmen der Vereinten Nationen, sowie mit den bilateralen Gebern .

    (7)   Die Gemeinschaft fördert wirksame Modalitäten und Instrumente der Zusammenarbeit, die auf die besonderen Gegebenheiten jedes Partnerlandes bzw. jeder Partnerregion zugeschnitten sind, wobei der Schwerpunkt auf programmbezogene Ansätze gelegt wird, für die in bestimmten und klar begründeten Fällen Budgethilfen in Anspruch genommen werden und die einer strikten Überwachung und Konditionalität unterliegen. Weitere Schwerpunkte sind eine berechenbare Finanzierung der Hilfe sowie die Entwicklung und Nutzung der ländereigenen Strukturen auf der Grundlage der Vorgaben und Indikatoren der Millenniums-Entwicklungsziele.

    (8)     Die Gemeinschaft fördert die wirksame Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Dabei gelten folgende Grundsätze:

    a)

    Gefördert wird ein von der örtlichen Bevölkerung bestimmter und gestalteter Entwicklungsprozess. Die Gemeinschaft passt ihre Unterstützung immer stärker den nationalen Entwicklungsstrategien, Reformvorhaben und Verfahren der Partnerländer an und fördert lokalen Sachverstand und lokale Beschäftigung.

    b)

    Es wird ein Beitrag zur Stärkung der Rechenschaftspflicht geleistet, einschließlich der Rechenschaftspflicht von Gebern und Partnerländern und -regionen gegenüber ihren Parlamenten sowie der gegenseitigen Rechenschaftspflicht von Partnerländern und Gebern.

    c)

    Es gilt, integrative und partizipatorische Entwicklungsansätze und eine breite Einbeziehung aller gesellschaftlichen Schichten, insbesondere gefährdeter Gruppen, in den Entwicklungsprozess und in den nationalen Dialog zu fördern.

    d)

    Die Wirkung der politischen Leitlinien und der Planung muss durch Koordinierung und Abstimmung zwischen den Gebern verbessert werden, um Überschneidungen und Doppelarbeit zu verringern, für eine bessere Komplementarität und Kohärenz zu sorgen und Initiativen, die alle Geber einbeziehen, und Maßnahmen zu unterstützen, die von den Gebern in Absprache mit den Begünstigten ergriffen werden. Bei der Koordinierung in den Partnerländern gilt es, die vereinbarten Leitlinien und Grundsätze bewährter Verfahren anzuwenden, die sich auf die Koordinierung und Effizienz der Hilfe beziehen.

    TITEL II

    FESTLEGUNG DER POLITISCHEN LEITLINIEN, PROGRAMMIERUNG UND ZUWEISUNG DER MITTEL

    Artikel 3

    Allgemeiner Rahmen für die Festlegung der politischen Leitlinien sowie die Programmierung und Zuweisung der Mittel

    (1)   Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen geografischer oder thematischer Programme oder im Rahmen der Beteiligung an globalen Initiativen.

    Ein geografisches Programm umfasst Kooperationsmaßnahmen, die sämtliche in Betracht kommenden Bereiche betreffen können, und richtet sich an nach geografischen Gesichtspunkten ausgewählte Partnerländer und -regionen.

    Ein thematisches Programm kann einem spezifischen Gegenstand oder Bereich gewidmet sein, der für eine Reihe nicht nach geografischen Gesichtspunkten ausgewählter Partnerländer relevant ist, oder Kooperationsmaßnahmen umfassen, die sich an verschiedene Partnerregionen bzw. Gruppen von Partnerländern richten, oder internationale Maßnahmen ohne spezifischen geografischen Schwerpunkt betreffen, einschließlich multilateraler oder globaler Initiativen.

    Globale Initiativen sind Partnerschaften und damit zusammenhängende Tätigkeiten, deren Nutzen mehr als einer Region in der Welt zugute kommt und in deren Rahmen die Partner ausdrückliche Vereinbarungen über die Ziele treffen, sich über die Schaffung einer neuen formellen oder informellen Organisation verständigen oder für neue Produkte oder Dienstleistungen sorgen und bestimmte Mittel dafür bereitstellen.

    Die Kommission nimmt die geografischen und die thematischen Programme an, deren geografische Anwendungsbereiche sie nach dem Verwaltungsverfahren des Artikels 22 Absatz 2 präzisiert .

    Die Kommission schlägt einen mehrjährigen Finanzrahmen vor und weist den globalen thematischen und den regionalen geografischen Programmen jeweils Mittel zu. Der mehrjährige Finanzrahmen wird im Einklang mit dem in Artikel 251 des Vertrags vorgesehenen Verfahren angenommen.

    Im Rahmen dieser thematischen und regionalen geografischen Programme werden vom Gesetzgeber Ausgabenziele festgelegt, die bei der Durchführung der Programme einzuhalten sind.

    (2)     Die politischen Prioritäten für thematische Programme, globale Initiativen oder geografische Programme auf regionaler oder kontinentaler Ebene werden in gesonderten Verordnungen festgelegt, die sich jeweils auf ein breites thematisches Programm und/oder eine globale Initiative oder ein geografisches Programm auf regionaler oder kontinentaler Ebene beziehen. Jede Verordnung legt die Einzelheiten der politischen Leitlinien im Hinblick auf das einschlägige breite thematische Programm und/oder die globale Initiative oder das geografische Programm fest. Jede Verordnung wird in Einklang mit dem in Artikel 251 des Vertrags vorgesehenen Verfahren angenommen.

    (3)   Bei geografischen Programmen nimmt die Kommission mit Zustimmung des Europäischen Parlaments — nach dem Verwaltungsverfahren des Artikels 22 Absatz 2 — für jedes Partnerland und jede Partnerregion im Einklang mit Artikel 5 Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme und für jedes Partnerland und jede Partnerregion im Einklang mit Artikel 8 Aktionsprogramme an.

    Bei thematischen Programmen nimmt die Kommission — nach dem Verwaltungsverfahren des Artikels 22 Absatz 2 — im Einklang mit Artikel 6 thematische Strategiepapiere und im Einklang mit Artikel 8 Aktionsprogramme an.

    Unter außergewöhnlichen Umständen kann die Hilfe der Gemeinschaft im Einklang mit Artikel 9 auch in Form von Sondermaßnahmen, die nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehen sind, geleistet werden. Das Europäische Parlament und der Rat, werden unverzüglich über die Sondermaßnahmen unterrichtet und können die Aussetzung solcher Sondermaßnahmen fordern, wenn sie nicht davon überzeugt sind, dass die Sondermaßnahmen gerechtfertigt sind.

    (4)   Bei der Erstellung von geografischen Programmen legt die Kommission Mehrjahresrichtbeträge für die Finanzierung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Partnerland bzw. der jeweiligen Partnerregionen innerhalb der einzelnen Programme fest. Diese Richtbeträge sind auf die im mehrjährigen Finanzrahmen ausgewiesenen Gesamtbeträge abgestimmt und werden auf der Grundlage einheitlicher, objektiver und transparenter Kriterien ausgewiesen, die auf dem Bedarf und den Leistungen der betreffenden Partnerländer und -regionen beruhen . Sie berücksichtigen die besonderen Schwierigkeiten von Ländern oder Regionen, die sich in einer Krisen- oder Konfliktsituation befinden oder eine solche gerade überstanden haben.

    Artikel 4

    Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien und mehrjähriger Finanzrahmen

    (1)     Die Geltungsdauer der Verordnungen zur Festlegung der politischen Prioritäten für die in Artikel 3 genannten thematischen Programme, globalen Initiativen oder geografischen Programme auf regionaler oder kontinentaler Ebene überschreitet die Geltungsdauer dieser Verordnung nicht. In jeder dieser Verordnungen werden die politischen Prioritäten für das jeweilige Programm detailliert formuliert, wobei gegebenenfalls die in den mit den Partnerländern und -regionen geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen niedergelegten Grundsätze und Verfahren berücksichtigt werden.

    Alle Strategiepapiere und mehrjährigen Programme müssen auf die in der entsprechenden Verordnung formulierten politischen Prioritäten abgestimmt sein.

    Wenn nötig, werden die Verordnungen vor Ablauf ihrer Geltungsdauer ad hoc überprüft.

    (2)     Der mehrjährige Finanzrahmen wird für einen Zeitraum von zunächst vier Jahren erstellt. Vor Ablauf dieses Zeitraums wird auf der Grundlage der Halbzeitüberprüfung ein zweiter mehrjähriger Finanzrahmen erstellt, der die verbleibende Geltungsdauer dieser Verordnung abdeckt.

    Zuweisungen, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens erfolgen, können um höchstens 5 % aufgestockt oder gekürzt werden. Für jede Aufstockung bzw. Kürzung der Zuweisungen um mehr als 5 % ist das Einverständnis des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich.

    Artikel 5

    Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

    (1)   Die Strategiepapiere für die Partnerländer und -regionen erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum , der die Geltungsdauer dieser Verordnung nicht überschreitet; sie sollen einen kohärenten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem Partnerland bzw. der Partnerregion bieten. Sie sollen sich auf die Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien gründen und die Ausarbeitung von Mehrjahresrichtprogrammen ermöglichen.

    Die Strategiepapiere werden einer Halbzeitüberprüfung bzw. erforderlichenfalls auch Ad-hoc-Überprüfungen unterzogen, bei denen gegebenenfalls die Grundsätze und Verfahren der mit den Partnerländern und -regionen geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen Anwendung finden. Die Ad-hoc-Überprüfung findet auf Initiative der Kommission oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates oder der betreffenden Partnerländer bzw. -regionen statt. In Fällen, in denen die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte oder die Grundfreiheiten bedroht sind, kann das Europäische Parlament eine umgehende Überprüfung der Strategiepapiere fordern.

    (2)   Die Strategiepapiere gründen sich auf die Bestimmungen der Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien; sie werden grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und regionaler und lokaler Behörden der Partnerländer und -regionen im Anfangsstadium des Verfahrens erstellt, um eine hinreichende eigenverantwortliche Mitwirkung an diesem Prozess zu gewährleisten und die Kohärenz mit den nationalen und lokalen Entwicklungsstrategien — vor allem der Strategien zur Armutsbekämpfung — zu gewährleisten .

    (3)   Für jedes Partnerland und jede Partnerregion werden — im Rahmen eines partnerschaftlichen Ansatzes, der die Vorschläge der jeweiligen Partner berücksichtigt — auf der Grundlage der Strategiepapiere Mehrjahresrichtprogramme aufgestellt. Sie werden grundsätzlich mit den Partnerländern und -regionen abgestimmt , sofern der politische Dialog nicht unterbrochen wurde. Solche Programme sind als nicht angenommen anzusehen, bis das Europäische Parlament unterrichtet wurde und Gelegenheit zu einer ausführlichen Erörterung der Vorschläge hatte.

    In den Mehrjahresrichtprogrammen sind die für eine Gemeinschaftsfinanzierung ausgewählten prioritären Bereiche, die spezifischen Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Leistungsindikatoren festgelegt.

    Ferner werden in den Mehrjahresrichtprogrammen der Richtbetrag der Gesamtmittelzuweisung und die Richtbeträge der Mittelzuweisungen für die einzelnen prioritären Bereiche aufgeschlüsselt. Dabei kann gegebenenfalls eine Spanne angegeben werden. Diese Zuweisungen werden auf die im mehrjährigen Finanzrahmen aufgeführten Gesamtmittelzuweisungen abgestimmt.

    Die Mehrjahresrichtprogramme werden erforderlichenfalls unter Berücksichtung der Halbzeit- oder Ad-hoc-Überprüfungen angepasst.

    Unter außergewöhnlichen Umständen, insbesondere wenn ein besonderer Bedarf vorliegt wie etwa im Anschluss an eine Krisensituation oder bei außergewöhnlichen oder unbefriedigenden Leistungen, kann der Mehrjahresrichtbetrag als Ergebnis von Überprüfungen und in Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 4 nach oben oder nach unten angepasst werden.

    (4)   Unter bestimmten Umständen wie etwa in Krisenfällen oder im Anschluss an Konflikte, bei Bedrohungen von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten oder Grundfreiheiten kann im Rahmen eines besonderen Dringlichkeitsverfahrens eine Ad-hoc-Überprüfung der länder- oder regionalspezifischen Kooperationsstrategie vorgenommen werden. Die Ad-hoc-Überprüfungen erfolgen auf Initiative der Kommission oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates oder der betreffenden Partnerländer bzw. -regionen. Diese Überprüfung kann zur Festlegung einer Länder- oder Regionalstrategie führen, die auf die Förderung des Übergangs zu langfristigen Entwicklungs- und Kooperationsmaßnahmen abzielt. Die diesbezügliche Strategie muss gewährleisten, dass Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung und Maßnahmen, die von sonstigen Gemeinschaftsinstrumenten, insbesondere dem Stabilitätsinstrument und der Verordnung (EG) Nr. 1257/96, finanziert werden, kohärent sind und sich nicht überschneiden. Sofern Partnerländer oder Gruppen von Partnerländern direkt von einer Krise betroffen sind oder unter den Folgen einer Krise leiden, wird bei der Mehrjahresprogrammierung besonderes Augenmerk auf die verstärkte Koordinierung zwischen Hilfeleistungen, Rehabilitation und Entwicklung gelegt, damit der Übergang von der Soforthilfe- zur Entwicklungsphase gewährleistet werden kann; ferner wird bei Ländern und Regionen, die regelmäßig von Naturkatastrophen heimgesucht werden, besonderes Augenmerk auf den Katastrophenschutz und die Katastrophenvorsorge und die Bewältigung der Folgen solcher Katastrophen gelegt.

    (5)     Zwecks Förderung der regionalen Zusammenarbeit kann die Kommission bei der Annahme von Aktionsprogrammen gemäß Artikel 8 oder Sondermaßnahmen gemäß Artikel 9 beschließen, dass andere Entwicklungsländer, die in Teil 1 der OECD/DAC-Liste aufgeführt sind, förderfähig sind, wenn es sich bei dem durchzuführenden Projekt oder Programm um ein regionales oder grenzüberschreitendes Projekt oder Programm handelt. Entsprechende Bestimmungen können in den Strategiepapieren und den Mehrjahresrichtprogrammen gemäß den Artikeln 5 und 6 vorgesehen werden.

    (6)   Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten im Rahmen gegenseitiger Konsultationen , aber auch mittels Konsultation anderer Geber und Akteure der Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich der Vertreter der Zivilgesellschaft, der lokalen Behörden und ihrer Vertretungen, im Anfangsstadium der Programmplanung die Berücksichtigung ihrer Kooperationsmaßnahmen.

    Artikel 6

    Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

    (1)   Die thematischen Strategiepapiere erstrecken sich jeweils über einen Zeitraum , der die Geltungsdauer dieser Verordnung nicht überschreitet . Sie müssen mit den Bestimmungen der Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien im Einklang stehen und geben Aufschluss über die Gemeinschaftsstrategie für die jeweiligen Themenbereiche, die internationale Lage und die Maßnahmen der wichtigsten Partner.

    Die Kommission gewährleistet die Kohärenz zwischen den thematischen und den geografischen Programmen und achtet zu diesem Zweck vor allem auf die Kohärenz zwischen den im Rahmen der thematischen Programme durchgeführten Maßnahmen und den für die Partnerländer und -regionen ausgearbeiteten Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen.

    In den mit den Bestimmungen der Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien im Einklang stehenden thematischen Strategiepapieren sind die spezifischen Ziele, die erwarteten Ergebnisse und die Leistungsindikatoren festgelegt.

    Ferner werden in den thematischen Strategiepapieren der Richtbetrag der Gesamtmittelzuweisung und die Richtbeträge der Mittelzuweisungen für die einzelnen prioritären Bereiche aufgeschlüsselt ; diese Zuweisungen müssen mit den im mehrjährigen Finanzrahmen ausgewiesenen Gesamtmittelzuweisungen im Einklang stehen , wobei gegebenenfalls eine Spanne angegeben werden kann.

    Die thematischen Strategiepapiere werden einer Halbzeitüberprüfung bzw. erforderlichenfalls auch Ad-hoc-Überprüfungen unterzogen. Die Ad-hoc-Überprüfung findet auf Initiative der Kommission oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates statt.

    (2)   Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten im Rahmen gegenseitiger Konsultationen , aber auch mittels Konsultation anderer Geber und Akteure der Entwicklungszusammenarbeit , einschließlich der Vertreter der Zivilgesellschaft, der lokalen Behörden und ihrer Vertretungen, im Anfangsstadium der Programmplanung die Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen.

    (3)   Im Falle einer Beteiligung an globalen Initiativen werden entsprechende Ressourcen und Aktionsschwerpunkte festgelegt.

    Artikel 7

    Annahme der Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien, des mehrjährigen Finanzrahmens, der Strategiepapiere und der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

    Die Verordnungen zur Festlegung der politischen Prioritäten für die thematischen Programme, die globalen Initiativen oder die geografischen Programme auf regionaler oder kontinentaler Ebene und den mehrjährigen Finanzrahmen werden im Einklang mit dem in Artikel 251 des Vertrags vorgesehenen Verfahren angenommen.

    Bevor die Kommission die Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme im Sinne der Artikel 5 und 6 sowie deren Überprüfungen im Sinne des Artikels 5 Absätze 1 und 3 und des Artikels 6 Absatz 1 annimmt, legt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Entwurf vor. Innerhalb von drei Monaten nach Vorlage des Entwurfs kann jedes der beteiligten Organe entweder Änderungsanträge einreichen, wenn es der Ansicht ist, dass der Text nicht den vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielen entspricht, oder die Annahme des Textes ablehnen und gegebenenfalls die Kommission auffordern, einen im Einklang mit Artikel 251 des Vertrags anzunehmenden Vorschlag für einen Rechtsetzungsakt vorzulegen.

    Das Europäische Parlament und der Rat haben beide das Recht, die Aussetzung der Programme zu beantragen, wenn es ihnen notwendig erscheint.

    TITEL III

    DURCHFÜHRUNG

    Artikel 8

    Annahme der Aktionsprogramme

    Für die Annahme von Aktionsprogrammen oder Maßnahmen, die nicht in einem Aktionsprogramm vorgesehen sind, wird das Verwaltungsverfahren des Artikels 22 Absatz 2 angewendet.

    Die Kommission übermittelt diese Aktionsprogramme oder Maßnahmen, die nicht in einem Aktionsprogramm vorgesehen sind, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten binnen eines Monats nach der Beschlussfassung zur Kenntnisnahme.

    Artikel 9

    Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

    (1)   Bei außerplanmäßigem Bedarf oder unvorhergesehenen Ereignissen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, Bürgeraufständen oder Krisen, für die keine finanziellen Beihilfen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. …/… [über das „Stabilitätsinstrument“] oder der Verordnung (EG) Nr. 1257/96 geleistet werden können, nimmt die Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehene Sondermaßnahmen (im Folgenden „Sondermaßnahmen“) an.

    Die Sondermaßnahmen können auch der Finanzierung von Aktionen dienen, die den Übergang von der Soforthilfe zu langfristigen Entwicklungsmaßnahmen erleichtern.

    Die Sondermaßnahmen müssen sich auf die in der einschlägigen geografischen Verordnung zur Festlegung der politischen Leitlinien formulierten Prioritäten stützen.

    (2)   Übersteigt der Wert der Sondermaßnahmen 5 000 000  Euro, so werden sie von der Kommission im Einklang mit dem Beratungsverfahren des Artikels 22 Absatz 3 angenommen.

    (3)   In den Sondermaßnahmen werden die Ziele, die Interventionsbereiche, die erwarteten Ergebnisse, die Verwaltungsmodalitäten sowie der Gesamtbetrag der vorgesehenen Finanzierung festgelegt. Sie enthalten eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, Angaben zur Höhe der damit verbundenen Finanzierungen und den vorläufigen Durchführungszeitplan.

    (4)    Unterschreiten die Kosten der Sondermaßnahmen 5 000 000 Euro, informiert die Kommission die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament über die angenommenen Maßnahmen binnen eines Monats nach der Beschlussfassung.

    (5)   Bei Änderungen der Sondermaßnahmen , bei denen es sich nur um technische Anpassungen handelt , ist die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 22 Absatz 3 nicht erforderlich, sofern diese Änderungen die im Kommissionsbeschluss festgelegten ursprünglichen Ziele nicht berühren. Jede derartige technische Anpassung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat unverzüglich mitgeteilt.

    Artikel 10

    Förderfähigkeit

    (1)   Für eine Finanzierung im Rahmen dieser Verordnung zwecks Durchführung der Maßnahmen, die in den Strategiepapieren oder Mehrjahresrichtprogrammen im Sinne der Artikel 5 und 6 vorgesehen sind, bzw. von Sondermaßnahmen im Sinne des Artikels 9 kommen insbesondere in Betracht:

    a)

    die Partnerländer und -regionen und deren Einrichtungen;

    b)

    dezentrale Gebietskörperschaften der Partnerländer wie Städte und Gemeinden, Provinzen, Departements und Regionen;

    c)

    gemeinsame Einrichtungen der Partnerländer und -regionen und der Gemeinschaft;

    d)

    internationale Organisationen, einschließlich regionaler Organisationen, Organisationen, Dienste und Missionen des UN-Systems, internationaler und regionaler Finanzinstitutionen und Entwicklungsbanken, sofern sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung leisten;

    e)

    die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft ausschließlich im Rahmen der Durchführung von flankierenden Maßnahmen im Sinne des Artikels 12;

    f)

    die Agenturen der Europäischen Union

    g)

    sowie die folgenden Einrichtungen und sonstigen Stellen der Mitgliedstaaten, der Partnerländer und -regionen sowie aller anderen Drittstaaten, die die Regeln für den Zugang zur Außenhilfe nach Artikel 17 erfüllen, sofern sie einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung leisten:

    i)

    öffentliche oder halböffentliche Einrichtungen, lokale Behörden und Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse oder Vertretungen ;

    ii)

    Gesellschaften, Unternehmen und andere private Einrichtungen und Wirtschaftsbeteiligte;

    iii)

    Finanzinstitutionen, die Privatinvestitionen in den Partnerländern und -regionen tätigen, fördern und finanzieren;

    iv)

    nichtstaatliche Akteure im Sinne von Absatz 2;

    v)

    natürliche Personen.

    (2)   Zu den nichtstaatlichen gemeinnützigen Akteuren, die nach dieser Verordnung finanzielle Unterstützung erhalten können, zählen insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der indigenen Völker, Organisationen nationaler und/oder ethnischer Minderheiten, lokale Berufsverbände und Initiativgruppen, Kooperativen, Gewerkschaften, Organisationen der Wirtschafts- und Sozialakteure, Organisationen zur Bekämpfung von Korruption und Betrug und zur Förderung verantwortungsvoller Staatsführung, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen zur Bekämpfung der Diskriminierung, lokale Organisationen (einschließlich Netze), die im Bereich der regionalen dezentralen Zusammenarbeit und Integration tätig sind, nationale und internationale Vertretungen von im Entwicklungsbereich tätigen lokalen Behörden und Gebietskörperschaften, Verbraucherverbände, Frauen- und Jugendorganisationen, Ausbildungs-, Kultur-, Forschungs- und wissenschaftliche Organisationen, Hochschulen, Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften, Medien sowie alle nichtstaatlichen Vereinigungen und unabhängigen Stiftungen, einschließlich unabhängiger politischer Stiftungen, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele dieser Verordnung leisten können.

    Artikel 11

    Finanzierungsformen

    Die Gemeinschaftsfinanzierungen können in folgender Form erfolgen:

    a)

    Projekte und Programme;

    b)

    sektorbezogene oder allgemeine Budgethilfen, sofern die Verwaltung der öffentlichen Finanzen im Partnerland hinreichend transparent, zuverlässig und effizient ist und von der obersten Rechnungskontrollbehörde und dem Parlament des Partnerlandes ordnungsgemäß kontrolliert wurde und sofern eine genau definierte Gesamtwirtschaftspolitik oder sektorbezogene Politik besteht, die vom Partnerland selbst festgelegt von den wichtigsten Gebern , einschließlich gegebenenfalls den internationalen Finanzinstitutionen, positiv beurteilt wurde;

    c)

    sektorbezogene Hilfen;

    d)

    in Ausnahmefällen sektorbezogene oder allgemeine Programme zur Unterstützung von Einfuhren in Form von

    i)

    sektorbezogenen Einfuhrprogrammen mit Sachleistungen,

    ii)

    sektorbezogenen Einfuhrprogrammen mit Bereitstellungen von Devisen zur Finanzierung sektorbezogener Einfuhren oder

    iii)

    allgemeinen Einfuhrprogrammen mit Bereitstellung von Devisen zur Finanzierung allgemeiner Einfuhren, die eine breite Produktpalette betreffen können;

    e)

    Mittelzuweisungen für die Europäische Investitionsbank und andere Finanzintermediäre, die zu den in Artikel 19 festgelegten Bedingungen auf der Grundlage von Programmen der Kommission zur Gewährung von Darlehen (insbesondere zur Förderung von Investitionen und zur Entwicklung des Privatsektors), für Risikokapitalbeiträge (insbesondere in Form von nachrangigen oder bedingten Darlehen), für andere Formen zeitlich begrenzter Minderheitsbeteiligungen am Kapital von Unternehmen sowie für Beiträge zu Garantiefonds eingesetzt werden;

    f)

    Zinszuschüsse, insbesondere für Umweltdarlehen;

    g)

    Entschuldung im Rahmen international vereinbarter Entschuldungsprogramme;

    h)

    Maßnahmen zur Ernährungssicherheit;

    i)

    Zuschüsse zur Finanzierung von Aktionen der in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben b, c, d und f sowie Buchstabe g Ziffern i bis v genannten Akteure;

    j)

    Zuschüsse zur Finanzierung der Betriebskosten der in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben b, c, d und f sowie Buchstabe g Ziffern i, iii und iv genannten Akteure;

    k)

    Finanzierung von Programmen zur Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichen Institutionen, lokalen Behörden und Gebietskörperschaften, innerstaatlichen öffentlichen oder im öffentlichen Auftrag tätig werdenden privatrechtlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Partnerländer und -regionen;

    l)

    Beiträge zu internationalen Fonds, insbesondere zu Fonds, die von internationalen und regionalen Organisationen verwaltet werden;

    m)

    Beiträge zu nationalen Fonds, die von den Partnerländern und -regionen zur Förderung gemeinsamer Kofinanzierungen verschiedener Geber eingerichtet wurden, oder zu Fonds, die von einem oder mehreren anderen Gebern zur gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen eingerichtet wurden;

    n)

    Kapitalbeiträge für internationale Finanzinstitutionen und regionale Entwicklungsbanken;

    o)

    Bereitstellung von Humanressourcen und materiellen Ressourcen, die für die Verwaltung und wirksame Überwachung der Projekte und Programme durch die Partnerländer und -regionen erforderlich sind.

    Artikel 12

    Flankierende Maßnahmen

    (1)   Die Gemeinschaftsfinanzierung kann die Kosten von Maßnahmen zur Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Rechnungsprüfung und Evaluierung abdecken, die für die Durchführung der Verordnung und die Verwirklichung ihrer Ziele unmittelbar erforderlich sind, insbesondere Ausgaben für Studien, Sitzungen, Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung, Fortbildung und Veröffentlichung , Fortbildungsmaßnahmen für die Partnerländer und die in Artikel 10 genannten Einrichtungen und Körperschaften sowie Ausgaben für IT-Netze für den Informationsaustausch und alle sonstigen Ausgaben für administrative und technische Unterstützungsleistungen, auf die die Kommission bei der Programmverwaltung zurückgreifen kann. Sie erstreckt sich auch auf die Ausgaben für administrative Unterstützung in den Delegationen der Kommission, die zur Verwaltung der nach dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen erforderlich sind. Sie soll außerdem die Schaffung oder Pflege einer Datenbank abdecken, in der die gewonnenen Erfahrungen zu erfassen sind. Diese Datenbank ist allen gemäß Artikel 13 dieser Verordnung förderfähigen Akteuren zugänglich zu machen.

    (2)   Die flankierenden Maßnahmen müssen nicht notwendigerweise in die Mehrjahresprogrammierung einbezogen sein; sie können vielmehr auch außerhalb der Strategiepapiere und der Mehrjahresrichtprogramme finanziert werden. Eine Finanzierung im Rahmen der Mehrjahresrichtprogramme ist ebenfalls möglich.

    Die Kommission nimmt die nicht unter die Mehrjahresrichtprogramme fallenden flankierenden Maßnahmen nach Artikel 9 an.

    Artikel 13

    Kofinanzierung

    (1)   Die finanzierten Maßnahmen können Gegenstand einer Kofinanzierung sein, für die insbesondere folgende Partner in Betracht kommen:

    a)

    die Mitgliedstaaten und deren öffentliche und halböffentliche Einrichtungen sowie deren dezentrale Behörden und Körperschaften ;

    b)

    die lokalen und regionalen Behörden oder Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse;

    c)

    die Geberdrittländer und insbesondere deren öffentliche und halböffentliche Einrichtungen;

    d)

    die internationalen Organisationen, einschließlich regionaler Organisationen, und insbesondere die internationalen und regionalen Finanzinstitutionen;

    e)

    Gesellschaften, Unternehmen und andere private Einrichtungen und Wirtschaftsbeteiligte sowie sonstige nichtstaatliche Akteure;

    f)

    die begünstigten Partnerländer und -regionen.

    (2)   Im Falle einer parallelen Kofinanzierung wird das Projekt oder Programm in Tätigkeitsbereiche aufgegliedert, die von verschiedenen Kofinanzierungspartnern finanziert werden, wobei gewährleistet wird, dass stets erkennbar bleibt, für welchen Zweck die jeweiligen Mittel verwendet wurden.

    Bei der gemeinsamen Kofinanzierung werden die Gesamtkosten des Projekts oder Programms unter den Kofinanzierungspartnern aufgeteilt und alle Mittel zusammengelegt, so dass die Herkunft der Mittel für eine bestimmte Maßnahme im Rahmen des Projekts oder Programms nicht mehr festzustellen ist.

    (3)   Im Falle einer gemeinsamen Kofinanzierung kann die Kommission im Namen der Akteure nach Absatz 1 Buchstaben a, b und c Mittel für die Durchführung gemeinsamer Aktionen entgegennehmen und verwalten. Diese Mittel werden im Einklang mit Artikel 18 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften  (26) als zweckgebundene Einnahmen verwendet.

    Artikel 14

    Verwaltungsformen

    (1)   Die finanzierten Maßnahmen unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002.

    (2)   Die Kommission kann bei Kofinanzierungen oder in anderen ordnungsgemäß begründeten Fällen hoheitliche Aufgaben, insbesondere Haushaltsvollzugsaufgaben, an die unter Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 aufgeführten Einrichtungen übertragen , wenn diese international anerkannt sind, international anerkannten Verwaltungs- und Kontrollsystemen entsprechen und der Aufsicht einer staatlichen Stelle unterliegen .

    (3)   Im Falle der dezentralen Verwaltung kann die Kommission beschließen, auf die vom Partnerland bzw. der Partnerregion angewandten Verfahren für die Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen zurückzugreifen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind und sie sich zuvor davon überzeugt hat, dass diese Verfahren den Grundprinzipien der Haushaltsordnung genügen :

    die Verfahren des begünstigten Partnerlandes bzw. der begünstigten Partnerregion entsprechen den Grundsätzen der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung und schließen Interessenkonflikte aus;

    das begünstigte Partnerland bzw. die begünstigte Partnerregion verpflichten sich dazu regelmäßig zu überprüfen, ob die aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, sowie eigene Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug zu ergreifen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten, um entgangene, zu Unrecht gezahlte oder nicht ordnungsgemäß verwendete Beträge wieder einzuziehen.

    Artikel 15

    Mittelbindungen

    (1)   Die Mittelbindungen erfolgen auf der Grundlage von Beschlüssen der Kommission, die nach Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 2 gefasst werden.

    (2)   Die Gemeinschaftsfinanzierungen können insbesondere folgende Rechtsformen annehmen:

    Finanzierungsvereinbarungen;

    Zuschussvereinbarungen;

    Aufträge;

    Arbeitsverträge.

    Artikel 16

    Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

    (1)   Alle Vereinbarungen nach dieser Verordnung enthalten Bestimmungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten, Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen im Sinne der Verordnungen (EG, Euratom) Nr. 2988/95 (27), (Euratom, EG) Nr. 2185/96 (28) des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 (29).

    (2)   In den Vereinbarungen wird der Kommission und dem Rechnungshof ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, bei allen Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Gemeinschaftsmittel erhalten haben, Rechnungsprüfungen , einschließlich Rechnungsprüfungen anhand von Unterlagen bzw. Rechnungsprüfungen vor Ort durchzuführen. Dies gilt auch, wenn geprüft werden soll, ob die Durchführung der Vereinbarungen mit den Bestimmungen der in Artikel 3 genannten Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien, den Grundsätzen des internationalen Rechts und den internationalen Übereinkommen in Einklang steht, denen die Gemeinschaft und ihre Mitglieder beigetreten sind. Ferner wird die Kommission in diesen Vereinbarungen ausdrücklich zur Durchführung der in der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 vorgesehenen Kontrollen und Überprüfungen vor Ort ermächtigt.

    (3)    Während eines Zeitraums von fünf Jahren ab der letzten Auszahlung bewahrt der Begünstigte der Gemeinschaftsmittel alle Belege über die Ausgaben für eine Überprüfung durch die Kommission auf.

    (4)   In allen zur Durchführung der Hilfe geschlossenen Verträgen wird gewährleistet, dass die Kommission und der Rechnungshof ihre Befugnisse im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels während der Ausführung der Verträge und danach wahrnehmen können.

    Artikel 17

    Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

    (1)     Die Teilnahmebestimmungen und Ursprungsregeln, die für diese Verordnung gelten, entsprechen denen der Verordnung (EG) Nr. 2110/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über den Zugang zur Außenhilfe der Gemeinschaft (30) und der Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 des Rates vom 21. November 2005 über den Zugang zur Außenhilfe der Gemeinschaft (31).

    Die Unterlagen über die Durchführung von Projekten im Rahmen dieser Verordnung sollten auch in der Sprache des jeweiligen Begünstigten verfügbar sein.

    Mit Behörden, öffentlichen Institutionen und Einrichtungen oder privaten Akteuren, die an Verletzungen des internationalen Rechts oder internationaler Übereinkommen, denen die Mitgliedstaaten beigetreten sind, direkt beteiligt sind, solche Verletzungen aktiv erleichtern oder aktiv Nutzen daraus ziehen, werden keine Verträge geschlossen, die eine Beteiligung an Programmen oder Maßnahmen zulassen, die im Rahmen dieser Verordnung finanziert werden.

    (2)     Die Gemeinschaft führt ein vereinfachtes außerordentliches Verfahren für Ausschreibungen und den Abschluss von Zuschussvereinbarungen ein, um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten bei Kleinstprojekten und mittelgroßen Projekten zu erleichtern, die von kleinen oder mittleren Entwicklungsakteuren getragen werden .

    Artikel 18

    Vorfinanzierungen

    Bei Vorfinanzierungen werden die Zinserträge, die im Zusammenhang mit den Begünstigten zur Verfügung gestellten Beträgen anfallen, von der Abschlusszahlung abgezogen.

    Artikel 19

    Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

    (1)   Die Mittel nach Artikel 11 Buchstabe d werden von Finanzintermediären, der Europäischen Investitionsbank oder jeder anderen Bank oder Organisation, die über die Kapazitäten für die Verwaltung dieser Mittel verfügt, verwaltet.

    (2)   Die Kommission legt im Hinblick auf die Risikoteilung, die Vergütung des mit der Umsetzung betrauten Finanzintermediärs, die Verwendung und Einziehung der durch den Fonds erwirtschafteten Gewinne sowie die Bedingungen für den Abschluss der Maßnahme fallweise Durchführungsvorschriften zu Absatz 1 fest.

    Artikel 20

    Evaluierung

    (1)   Die Kommission nimmt im Rahmen eines transparenten und partizipatorischen Prozesses regelmäßige Überwachungen und Überprüfungen ihrer Programme sowie Evaluierungen der Ergebnisse der geografischen und thematischen Strategien und Programme, der Sektorstrategien und der Wirksamkeit der Programmierung vor, um zu überprüfen, ob die entsprechenden Ziele erreicht wurden, und Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Maßnahmen zu erarbeiten.

    In Ergänzung ihrer eigenen internen Evaluierung gibt die Kommission auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates mittels öffentlicher Ausschreibungen, unabhängige externe Evaluierungen in Auftrag, um ihre Mehrjahresrichtprogramme zu bewerten und die Qualität ihrer geografischen und thematischen Programme zu beurteilen und Empfehlungen für die Erreichung ihrer Ziele abzugeben.

    Im Zusammenhang mit diesen Überprüfungen und Evaluierungen stellt die Kommission sicher, dass die Programme die Prioritäten hinreichend umsetzen, die in den in Artikel 3 genannten Verordnungen zur Festlegung der politischen Leitlinien genannt werden.

    (2)     Die Kommission führt außerdem auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments oder des Rates ähnliche interne Evaluierungen durch und gibt externe Evaluierungen durch unabhängige, durch öffentliche Ausschreibungen ausgewählte Organisationen in Auftrag, um die Ergebnisse und damit die Wirksamkeit von Projekten und anderen Maßnahmen zu bewerten, die im Rahmen dieser Verordnung durchgeführt wurden. Auf diese Weise kann sich die Kommission vergewissern, ob die Ziele erreicht wurden; außerdem wird sie in die Lage versetzt, im Hinblick auf die Effizienz künftiger Maßnahmen Verbesserungsvorschläge zu formulieren.

    Außerdem sorgt die Kommission regelmäßig für eine externe Kontrolle ihrer Finanzierungsverfahren und der Organisation ihrer im Rahmen dieser Verordnung tätigen Dienststellen.

    (3)   Die Kommission übermittelt die Evaluierungsberichte dem Europäischen Parlament und dem nach Artikel 22 eingesetzten Ausschuss zur Kenntnisnahme. Die Mitgliedstaaten können eine Aussprache über bestimmte Evaluierungen in dem in Artikel 22 genannten Ausschuss fordern.

    Diese Ergebnisse finden Eingang in die Programmgestaltung und Mittelzuweisung.

    (4)     Die Kommission beteiligt nichtstaatliche Akteure an der Evaluierungsphase der gemäß dieser Verordnung gewährten Gemeinschaftshilfe.

    TITEL IV

    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    Artikel 21

    Jahresbericht

    (1)   Die Kommission prüft, welche Fortschritte bei der Durchführung der auf der Grundlage dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen erzielt wurden, und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung , die Ergebnisse und, soweit möglich, die Folgen und Auswirkungen der von ihr gewährten Hilfe. Der Bericht wird ferner dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen übermittelt.

    (2)   Berichtet wird jährlich über die im Laufe des Vorjahres finanzierten Maßnahmen, über die Ergebnisse von Überwachungs- und Evaluierungstätigkeiten, die Beteiligung der einschlägigen Partner sowie über die Ausführung des Finanzplans, aufgeschlüsselt nach Mittelbindungen und Zahlungen und nach Ländern, Regionen und Sektoren. Dabei erfolgen eine Beurteilung des Ergebnisses der Hilfe unter möglichst weitgehender Anwendung konkreter und messbarer Indikatoren sowie eine Beurteilung der Rolle der Hilfe bei der Erreichung der Ziele dieser Verordnung.

    Artikel 22

    Ausschuss

    (1)   Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt , in dem auch das Europäische Parlament vertreten ist .

    (2)   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse  (32) unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der in Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Zeitraum wird auf 30 Tage festgesetzt.

    (3)   Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

    Das Recht des Europäischen Parlaments auf regelmäßige Unterrichtung im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 jenes Beschlusses ist uneingeschränkt zu wahren.

    (4)   Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie enthält Bestimmungen, die es der Kommission ermöglichen, die Sondermaßnahmen nach Artikel 9 Absatz 1 anzunehmen.

    (5)     Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden dem Europäischen Parlament zur Information übermittelt.

    (6)   Ein Vertreter der Europäischen Investitionsbank nimmt an den Tätigkeiten des Ausschusses teil.

    Artikel 23

    Aussetzung der Hilfe

    Werden die Grundsätze nach Artikel 2 Absatz 1 von einem Partnerland nicht eingehalten und schlagen alle Verhandlungsversuche mit dem Partnerland fehl, oder werden Verhandlungen abgelehnt oder liegt eine Notsituation vor , so kann der Rat unbeschadet der Bestimmungen über die Aussetzung der Hilfe, die in den mit den Partnerländern und -regionen geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen sind, mit qualifizierter Mehrheit und nach Anhörung des Europäischen Parlaments auf Vorschlag der Kommission , der gleichzeitig an das Europäische Parlament und den Rat zu übermitteln ist, geeignete Maßnahmen hinsichtlich sämtlicher dem Partnerland nach dieser Verordnung gewährter Hilfen ergreifen. Diese Maßnahmen können die teilweise oder völlige Aussetzung der Hilfe beinhalten.

    Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird ein Begünstigter von Gemeinschaftsmitteln aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine detaillierte Erklärung abzugeben; kann der Begünstigte keine zufrieden stellende Antwort geben, so kann die Hilfe gestrichen werden und die Rückzahlung der bereits ausgezahlten Beträge gefordert werden.

    Liegt eine schwere Verletzung der in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, durch einen Partnerstaat vor, so wird die finanzielle Hilfe der Europäischen Union für die im Rahmen dieser Verordnung begünstigte Regierung zurückgefahren. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte Projekten Vorrang eingeräumt werden, bei denen die EU-Mitgliedstaaten oder Organisationen den Aufbau demokratischer Institutionen sowie die Stärkung der Menschenrechte und der Medienfreiheit unterstützen.

    Das Europäische Parlament oder der Rat können die Kommission auffordern, dem Rat im Hinblick auf alle Formen der gemäß dieser Verordnung geleisteten Hilfe einen Vorschlag zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen gemäß Absatz 1 zu unterbreiten. Die Kommission unterbreitet dem Rat ihren Vorschlag binnen 3 Monaten nach Eingang des Ersuchens; tut sie dies nicht, so teilt sie ihre Gründe dafür mit.

    Wird die Hilfe vollständig ausgesetzt, kann die finanzielle Hilfe der Gemeinschaft lokalen nichtstaatlichen Organisationen mit Sitz in Partnerländern, die in schwerwiegender Weise die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union genannten Grundsätze verletzen, auf denen die Europäische Union beruht, weiterhin gewährt werden, um den Aufbau demokratischer Institutionen sowie die Stärkung der Menschenrechte und der Medienfreiheit in dem betreffenden Land zu unterstützen.

    Artikel 24

    Finanzierung

    (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der Verordnung wird für den Zeitraum 2007-2013 auf 47 122 000 000  Euro festgesetzt, wobei 23 572 000 000 Euro zur Finanzierung der geografischen Zusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean, mit Ausnahme von Südafrika, eingesetzt werden.

    (2)   Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

    Artikel 25

    Überprüfung der Verordnung

    Bis spätestens 31. Dezember 2010 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit der Bewertung der Durchführung dieser Verordnung in den ersten drei Jahren gegebenenfalls zusammen mit einem Legislativvorschlag zu den sich als notwendig erweisenden Änderungen.

    Artikel 26

    (1)   Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 werden die folgenden Verordnungen aufgehoben:

    a)

    Verordnung (EG) Nr. 1568/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten (HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria) in Entwicklungsländern;

    b)

    Verordnung (EG) Nr. 1567/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Unterstützung von Strategien und Aktionen im Bereich der reproduktiven und sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in den Entwicklungsländern;

    c)

    Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der vollen Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer;

    d)

    Verordnung (EG) Nr. 2494/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2000 über Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung tropischer und anderer Wälder in Entwicklungs-ländern;

    e)

    Verordnung (EG) Nr. 806/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit;

    f)

    Verordnung (EG) Nr. 1659/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die dezentralisierte Zusammenarbeit, geändert und verlängert durch die Verordnungen (EG) Nr. 955/2002 und 625/2004;

    g)

    Verordnung (EG) Nr. 1658/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die Kofinanzierung von Maßnahmen mit in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen europäischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) in den für die Entwicklungs-länder wichtigen Bereichen;

    h)

    Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27. Juni 1996 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1726/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2001 zur Änderung von Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung sowie über spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit;

    i)

    Verordnung (EG) Nr. 1726/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über die Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika;

    j)

    Verordnung (EWG) Nr. 443/92 des Rates vom 25. Februar 1992über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der Entwicklungsländer Asiens und Lateinamerikas sowie über die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern;

    k)

    Verordnung (EG) Nr. 2258/96 des Rates vom 22. November 1996 über Rehabilitations- und Wiederaufbaumaßnahmen zugunsten der Entwicklungs-länder;

    l)

    Verordnung (EG) Nr. 2130/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2001 über Maßnahmen im Bereich der Hilfe für entwurzelte Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas;

    m)

    Verordnung (EG) Nr. 550/97 des Rates vom 24. März 1997 über die Aktionen zur HIV/Aids-Bekämpfung in den Entwicklungsländern;

    n)

    Verordnung (EG) Nr. 1484/97 des Rates vom 22. Juli 1997 über die Unterstützung der Bevölkerungspolitiken und -programme in den Entwicklungsländern;

    o)

    Verordnung (EG) Nr. 266/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Staaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind.

    (2)   Die aufgehobenen Verordnungen gelten weiterhin für Rechtsakte und Mittelbindungen zur Ausführung der Haushaltspläne der Jahre vor 2007.

    Artikel 27

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 .

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu … am …

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    Im Namen des Rates

    Der Präsident


    (1)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2006.

    (2)  ABl. L […] vom […], S. […].

    (3)  ABl. L […] vom […], S. […].

    (4)   ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1 .

    (5)  (KOM(1996)0153).

    (6)  (KOM(2001)0153).

    (7)  ABl. …

    (8)   ABl. L 224 vom 6.9.2003, S. 7 .

    (9)   ABl. L 224 vom 6.9.2003, S. 1 .

    (10)   ABl. L 288 vom 15.11.2000, S. 1 .

    (11)   ABl. L 288 vom 15.11.2000, S. 6 .

    (12)   ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 40 .

    (13)   ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 6 . Zuletzt geändert und verlängert durch die Verordnung (EG) Nr. 625/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 99 vom 3.4.2004, S. 1 ).

    (14)   ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 1 .

    (15)   ABl. L 166 vom 5.7.1996, S. 1 .

    (16)   ABl. L 234 vom 1.9.2001, S. 10 .

    (17)   ABl. L 198 vom 4.8.2000, S. 1 .

    (18)   ABl. L 52 vom 27.2.1992, S. 1 .

    (19)   ABl. L 306 vom 28.11.1996, S. 1 .

    (20)   ABl. L 287 vom 31.10.2001, S. 3 .

    (21)   ABl. L 85 vom 27.3.1997, S. 1 .

    (22)   ABl. L 202 vom 30.7.1997, S. 1 .

    (23)   ABl. L 50 vom 21.2.2006, S. 1 .

    (24)   ABl. …

    (25)   ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1 . Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1 ).

    (26)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1 .

    (27)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften ( ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1 ).

    (28)  Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten ( ABl. L 292 vom 15.11.1996, S. 2 ).

    (29)  Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ( ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1 ).

    (30)   ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 1 .

    (31)   ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23 .

    (32)   ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23 .

    P6_TA(2006)0218

    Solidaritätsfonds ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108 — C6-0093/2005 — 2005/0033(COD))

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0108) (1),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2, Artikel 159 Absatz 3 und Artikel 181 a Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0093/2005),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Brände und überschwemmungen) in diesem Sommer in Europa (3),

    gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0123/2006),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.

    betont, dass die im Legislativvorschlag für die Zeit nach 2006 enthaltenen Mittelansätze von dem Beschluss über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängig sind;

    3.

    fordert die Kommission auf, nach der Annahme des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens gegebenenfalls einen Vorschlag zur Anpassung des finanziellen Referenzbetrags des Programms vorzulegen;

    4.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    5.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

    (2)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.

    (3)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.

    P6_TC1-COD(2005)0033

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Mai 2006 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 159 Absatz 3 und Artikel 181a Absatz 2,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    im Einklang mit dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags  (2),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Unter einer Katastrophe versteht man ein großes zerstörerisches Geschehen, bei dem für die Bevölkerung und die Umwelt schwerer Schaden entsteht, wie etwa bei Überschwemmungen, Bränden oder Dürren. Bei schweren Katastrophen oder Krisensituationen sollte sich die Gemeinschaft mit den Mitgliedstaaten und besonders mit der betroffenen Bevölkerung solidarisch zeigen, indem sie rasch eine spezifische finanzielle Unterstützung bereitstellt, um umgehend zur Wiederherstellung von normalen Lebensbedingungen in den geschädigten Regionen beizutragen, und indem sie zur finanziellen Entschädigung von direkten Opfern beiträgt, ohne die Aufgaben der öffentlichen oder privaten Stellen zu übernehmen .

    (2)

    Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „der Fonds“) verleiht der Gemeinschaft bei schweren Katastrophen oder Krisensituation Handlungsfähigkeit. Er soll damit einen wesentlichen Beitrag leisten, dass die Gemeinschaft besser und gezielter in Bereichen tätig wird, in denen die Bürger ein Handeln der Gemeinschaft erwarten. Aus diesem Grund sollte besonders darauf geachtet werden, dass Kohärenz zwischen dem Anwendungsbereich und der finanziellen Ausstattung des Fonds besteht, damit die Gemeinschaft unter allen Umständen in einer erweiterten und sich weiterhin erweiternden Europäischen Union die von den Bürgern gesetzten Erwartungen erfüllen kann. Dies bedeutet einerseits, dass eine Überdehnung des Anwendungsbereichs vermieden werden sollte, und andererseits, dass die Gemeinschaft in den klar definierten Anwendungsbereichen selbst in besonderen Krisenjahren über ausreichende Mittel verfügt.

    (3)

    Die Gemeinschaft sollte sich auch mit den Staaten, über deren Beitritt zur Europäischen Union derzeit verhandelt wird, solidarisch zeigen.

    (4)

    Ökologische, industrielle und technologische schwere Katastrophen — einschließlich Fluss- und Meeresverschmutzung sowie radiologische Bedrohung — können durch den Menschen verursacht, zufällig ausgelöst oder die Folge von natürlichen Vorkommnissen mit unmittelbaren verheerenden Wirkungen, wie Überschwemmungen oder Waldbränden, oder mit langfristigen Folgen, wie Dürren oder Frösten, sowie die Folge von terroristischen Anschlägen sein. Über die vorhandenen Instrumente zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts können Maßnahmen zur Risikoprävention und die Wiederherstellung von beschädigten Infrastrukturen finanziert werden. Der mit der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates (3) errichtete Fonds ermöglicht es der Gemeinschaft, zur Mobilisierung der für die unmittelbaren Bedürfnisse der direkt betroffenen Menschen bestimmten Hilfsdienste sowie zum kurzfristigen Wiederaufbau zerstörter Schlüsselinfrastrukturen beizutragen, damit die Wirtschaftstätigkeit in den von der Katastrophe betroffenen Regionen wieder aufgenommen werden kann. In den Anwendungsbereich dieses Fonds fallen jedoch vor allem Katastrophen, die auf Naturereignisse zurückgehen; es sollte aber vorgesehen werden, dass die Gemeinschaft auch in Krisensituationen mit nicht natürlichem Ursprung und in solchen, in denen die Haftungsfrage nicht ausreichend geklärt ist, tätig werden kann.

    (5)

    Ziel der in Betracht gezogenen Maßnahmen ist es, die Anstrengungen der betreffenden Staaten in Fällen zu ergänzen, in denen die Folgen einer Katastrophe oder Krisensituation so gravierend sind, dass diese Staaten die Situation nicht mit ihren eigenen Mitteln allein bewältigen können. Da dieses Ziel auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und sich daher wegen des Umfangs der Maßnahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

    (6)

    Der Solidaritätsfonds sollte außerhalb des Finanzrahmens finanziert werden, wobei ein Höchstbetrag nur dann mobilisiert werden sollte, wenn dies für notwendig erachtet wird. Um eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten, sollte der Fonds bis zu einem Höchstbetrag von 7 Mrd. Euro in die Flexibilitätsreserve aufgenommen werden.

    (7)

    Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Tätigkeit im Rahmen dieser Verordnung auf schwere Katastrophen begrenzt werden. Diese sollten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Bereich definiert werden. Im Falle eines terroristischen Anschlags sollte die Gemeinschaft auch dann auf die Vorkommnisse reagieren, wenn zwar der materielle Schaden nicht das quantitative Kriterium für die Mobilisierung des Fonds erfüllt, aber die Folgen des Anschlags derart gravierend sind, dass sich die gemeinschaftliche Solidarität gebietet. Die besondere Situation von abgelegenen oder isolierten Gebieten, wie die Inseln und die Gebiete in äußerster Randlage wird über eine verstärkte Partnerschaft mit diesen Gebieten berücksichtigt.

    (8)

    Aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre nach der Errichtung des vorhergehenden Fonds, ist auch festzustellen, dass seine Anwendung in Fällen von Katastrophen, die ihre Ursache in einer langfristigen Entwicklung haben, problematisch ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass in dieser Verordnung eindeutig der Zeitpunkt festgelegt wird, ab dem dem Antrag entsprochen werden kann, und dass das System der Zuschussfähigkeit an die besonderen Merkmale, die Intensität und die Dauer des auslösenden Vorkommnisses angepasst wird, wodurch insbesondere sichergestellt wird, dass die angesichts dieser Art von Katastrophen ergriffenen spezifischen Maßnahmen abgedeckt sind.

    (9)

    Schwere Katastrophen — vor allem solche natürlichen Ursprungs — betreffen häufig mehr als ein Land. Wurde ein förderfähiger Staat von einer Katastrophe größeren Ausmaßes heimgesucht, so kann auch einem von derselben Katastrophe betroffenen förderfähigen Nachbarstaat eine Unterstützung gewährt werden.

    (10)

    Die Gemeinschaftsunterstützung sollte die Anstrengungen des betreffenden Staates ergänzen und zur Deckung eines Teils der öffentlichen Ausgaben verwendet werden, die für die wesentlichsten Sofortmaßnahmen im Gefolge einer Katastrophe größeren Ausmaßes getätigt wurden.

    (11)

    Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollte die Gemeinschaftsunterstützung nur auf Antrag des betroffenen Staates gewährt werden. Die Kommission hat die Gleichbehandlung der von den Staaten eingereichten Anträge zu gewährleisten.

    (12)

    Die antragstellenden Staaten benötigen unter Umständen eine sofortige finanzielle Unterstützung, um die Kosten der dringendsten Interventionen und Nothilfemaßnahmen zu decken. Auf Ersuchen eines antragstellenden Staates sollte, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, daher eine Vorauszahlung erfolgen, sobald der Antrag eingegangen ist.

    (13)

    Es bedarf eines umsichtigen Finanzmanagements, damit die Gemeinschaft auch dann tätig werden kann, wenn innerhalb kürzerer Zeit mehrere Katastrophen nacheinander eintreten.

    (14)

    Es ist angezeigt, über eine rasche Beschlussfassung die unverzügliche Bindung und Mobilisierung spezifischer Finanzmittel zu ermöglichen. Die Verwaltungsverfahren sind entsprechend anzupassen und auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Zu diesem Zweck sieht die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung  (4) die Finanzierung des Fonds vor.

    (15)

    Die Mechanismen für die Auszahlung und die Verwendung der im Rahmen dieser Verordnung gewährten Zuschüsse sollten der Dringlichkeit der Situation entsprechen. Infolgedessen sollte eine realistische Frist festgesetzt werden, innerhalb deren die gewährte finanzielle Unterstützung zu verwenden ist.

    (16)

    Ein Staat, der eine Unterstützung erhält, sollte entsprechend seinen besonderen verfassungsmäßigen, institutionellen, rechtlichen oder finanziellen Rahmenbedingungen die regionalen oder lokalen Behörden am Abschluss und der Durchführung der Umsetzungsvereinbarungen beteiligen. Gleichwohl sollte der Empfängerstaat gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) (nachstehend „Haushaltsordnung “genannt) für die Abwicklung der Unterstützung und für die Verwaltung und Kontrolle der von der Gemeinschaft finanziell unterstützten Maßnahmen verantwortlich bleiben.

    (17)

    Eine im Rahmen dieser Verordnung finanzierte Maßnahme sollte keine finanzielle Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumenten erhalten. Ist für eine Maßnahme eine finanzielle Unterstützung aus gemeinschaftlichen oder internationalen Instrumenten zum Ausgleich spezifischer Schäden vorgesehen, so sollte für diese Maßnahme nicht zum selben Zweck eine Unterstützung im Rahmen dieser Verordnung gewährt werden.

    (18)

    Die Gemeinschaftsaktion darf weder Dritte, die nach dem Verursacherprinzip für den von ihnen verursachten Schaden haften, von ihrer Verantwortung befreien, noch sollte sie die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft von Präventivmaßnahmen abhalten oder die Rolle öffentlicher oder privater Versicherungen übernehmen .

    (19)

    Es muss für eine maximale Transparenz bei der Abwicklung der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft sowie für eine angemessene Kontrolle der Verwendung dieser Mittel gesorgt werden.

    (20)

    Es ist vorzusehen, dass die Empfängerstaaten die Verwendung der erhaltenen Unterstützung begründen müssen.

    (21)

    In Ausnahmefällen und nach Maßgabe der im Rahmen dieser Verordnung im Jahr der Katastrophe für Solidaritätsmaßnahmen verfügbaren Finanzmittel sollten zusätzliche Zuschüsse im Rahmen der Mittelweisungen für das Folgejahr vorgesehen werden.

    (22)

    Es ist vorzusehen, dass die zuständigen Gemeinschaftseinrichtungen ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzkontrolle nachkommen können.

    (23)

    Eine Unterstützung für Ausgaben, die später von Dritten erstattet werden, bzw. eine Unterstützung, die nicht im Einklang mit dieser Verordnung verwendet oder die gemessen an der endgültigen Bewertung der Schäden zu viel gezahlt wurde, ist wieder einzuziehen.

    (24)

    Für die Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen dieser Verordnung ist eine technische Hilfe vorzusehen, damit die Mitgliedstaaten besser in der Lage sind, der Kommission und anderen zuständigen Stellen einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag auf Unterstützung vorzulegen, und die Kommission die bei ihr eingehenden Anträge besser prüfen kann.

    (25)

    Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist mit Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufzuheben. Ihre Bestimmungen sollten jedoch weiterhin für Anträge gelten, die vor dem genannten Zeitpunkt eingereicht werden —

    HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Gegenstand und Anwendungsbereich

    (1)   Es wird ein Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds “genannt) errichtet, um es der Gemeinschaft zu ermöglichen, auf schwere Katastrophen oder Krisensituationen , von denen die Mitgliedstaaten oder ihre Regionen oder die mit der Europäischen Union in Beitrittsverhandlungen stehenden Kandidatenländer (nachstehend „förderfähige Staaten “genannt) betroffen sind, zu reagieren.

    (2)     Ein Kandidatenland, das mit der Europäischen Union in Beitrittsverhandlungen steht, kann nur Unterstützung aus dem Fonds erhalten, wenn eine Katastrophe größeren Ausmaßes ein zwischen diesem Land und einem Mitgliedstaat liegendes grenzübergreifendes Land- oder Seegebiet betrifft.

    (3)   Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu den Maßnahmen des Fonds im Zusammenhang mit

    a)

    Naturkatastrophen;

    b)

    Industrie- und /oder Technologiekatastrophen;

    c)

    Krisenfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit;

    d)

    terroristischen Akten.

    Artikel 2

    Schwere Katastrophen

    Als „Katastrophe oder Krisensituation größeren Ausmaßes “im Sinne dieser Verordnung gilt eine Katastrophe, die in mindestens einem der förderfähigen Staaten direkte Schäden verursacht, die auf über 1 Mrd. Euro (zu Preisen von 2007) oder mehr als 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts des betreffenden Staates geschätzt werden.

    Auch in Fällen, in denen diese quantitativen Kriterien nicht erfüllt sind, kann die Kommission bei Vorliegen von außergewöhnlichen und hinreichend begründeten Umständen feststellen, dass in einem bestimmten Teil des Hoheitsgebiets eines förderfähigen Staates eine Katastrophe oder Krisensituation größeren Ausmaßes eingetreten ist. In diesen Fällen trifft die Kommission alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Fonds.

    Die besondere Situation von abgelegenen oder isolierten Gebieten, wie die in Artikel 299 Absatz 2 des Vertrags genannten Inseln und Gebiete in äußerster Randlage, wird berücksichtigt.

    Artikel 3

    Solidaritätsmaßnahmen

    (1)   Auf Antrag eines förderfähigen Staates kann die Kommission aus dem Fonds eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses gewähren, wenn in dem Gebiet dieses Staates eine Katastrophe oder Krisensituation größeren Ausmaßes eingetreten ist.

    Auf Antrag eines förderfähigen Staates, der mit dem in Unterabsatz 1 genannten Staat eine gemeinsame Grenze hat und von derselben Katastrophe oder Krisensituation größeren Ausmaßes betroffen wurde, kann die Kommission diesem Staat ebenfalls eine Unterstützung gewähren.

    (2)   Für jede Katastrophe kann ein förderfähiger Staat jeweils nur einmal einen Zuschuss erhalten.

    Artikel 4

    Förderfähige Maßnahmen

    Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Verordnung wird nur für Maßnahmen (nachstehend „förderfähige Maßnahmen “genannt) gewährt, die von den Behörden des betreffenden Staates oder von im öffentlichen Interesse handelnden Stellen durchgeführt werden und in eine der folgenden Kategorien fallen:

    a)

    wesentliche Sofortmaßnahmen zum unverzüglichen Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Ausrüstungen, Schaffung von Notfallinfrastrukturen sowie zur Sicherung der unverzüglichen Versorgung der Bevölkerung in den Bereichen Energieversorgung, Trink wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung, zur Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung;

    b)

    unverzügliche medizinische Unterstützung und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei Eintreten eines großen Krisenfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit;

    c)

    Bereitstellung von Notunterkünften und Finanzierung der für die unmittelbaren Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung bestimmten Hilfsdienste;

    d)

    Maßnahmen zur sofortigen Bekämpfung der Naturkatastrophen bzw. ihrer sofortigen Auswirkungen sowie zur unverzüglichen Sicherung der Schutzeinrichtungen;

    e)

    Maßnahmen zum sofortigen Schutz des Kultur- und Naturerbes;

    f)

    wesentliche Sofortmaßnahmen zur unverzüglichen Säuberung der von der Katastrophe betroffenen Gebiete;

    g)

    Sofortmaßnahmen im Bereich der medizinischen Unterstützung für die unmittelbaren Opfer von schweren Katastrophen und terroristischen Anschlägen sowie psychologische und soziale Unterstützung für die Opfer und für ihre Familien.

    Artikel 5

    Anträge

    (1)   Ein förderfähiger Staat kann umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Wochen nach dem Datum, an dem die Behörden erstmals auf die durch die Katastrophe oder Krisensituation größeren Ausmaßes verursachten Erstschäden aufmerksam gemacht wurden , bei der Kommission einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds stellen; dabei sind alle verfügbaren Angaben zu mindestens folgenden Punkten zu machen:

    a)

    durch die Katastrophe verursachter Schaden und dessen Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung , Umwelt und Wirtschaft sowie auf das kulturelle und natürliche Erbe ;

    b)

    Aufschlüsselung der geschätzten Kosten für der Katastrophe angemessene, unter die Kategorien gemäß Artikel 4 fallende Maßnahmen;

    c)

    etwaige weitere gemeinschaftliche Finanzierungsquellen, die sich an der Behebung der Auswirkungen der Katastrophe beteiligen könnten;

    d)

    etwaige weitere nationale oder internationale Finanzierungsquellen — einschließlich öffentlicher und privater Versicherungen —, die sich an den Kosten für die Behebung der Schäden und insbesondere an den Kosten der förderfähigen Maßnahmen beteiligen könnten.

    Die Angaben gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe a umfassen eine Schätzung des Betrags der durch die Katastrophe oder Krisensituation insgesamt verursachten Direktschäden. Angesichts der Schwierigkeit der Quantifizierung von Schäden, die die Folge von Katastrophen mit dauerhaften und anhaltenden Auswirkungen sind, kann die Kommission auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaats die für die Vorlage des Antrags auf Unterstützung aus dem Fonds geltende Frist von zehn Wochen verlängern.

    (2)   Die Kommission prüft anhand der Angaben gemäß Absatz 1 sowie etwaiger zusätzlicher Angaben, die die Kommission angefordert oder anderweitig erhalten hat, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    Übermittelt der betreffende Staat zum Zwecke von Unterabsatz 1 von sich aus zusätzliche Angaben, so müssen diese innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum des Antrags bei der Kommission eingehen.

    Fordert jedoch die Kommission zum Zwecke von Unterabsatz 1 vom betreffenden Staat zusätzliche Angaben an, so müssen diese innerhalb eines Monats nach dem Datum des Antrags bei der Kommission eingehen.

    Artikel 6

    Vorauszahlung

    (1)   Unmittelbar nach Eingang des Antrags gemäß Artikel 5 Absatz 1 kann die Kommission, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, eine Entscheidung zur Gewährung einer Vorauszahlung für die dringendsten förderfähigen Maßnahmen erlassen und die Vorauszahlung dem betreffenden Staat unverzüglich in einer einzigen Rate auszahlen.

    Unterabsatz 1 findet nur Anwendung, wenn im Antrag ausdrücklich um eine Vorauszahlung gebeten wird.

    (2)   Der Betrag der gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 erfolgten Vorauszahlung beläuft sich auf bis zu 5 % des Gesamtbetrags der geschätzten Kosten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, in keinem Fall jedoch auf mehr als 5 Mio. Euro.

    (3)    Bei Vorauszahlungen wird der Vorbehalt der Rückzahlung im Sinne von Artikel/Absatz 2 Unterabsatz 2 jeweils explizit erwähnt.

    Artikel 7

    Festsetzung der finanziellen Unterstützung

    (1)   Die Kommission setzt auf der Grundlage der gemäß Artikel 5 Absatz 2 vorgenommenen Prüfung umgehend und innerhalb von zwei Wochen einen geeigneten Betrag für die im Rahmen der verfügbaren Mittel gegebenenfalls zu gewährende finanzielle Unterstützung fest.

    Der Betrag darf 50 % des Gesamtbetrags der geschätzten Kosten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b nicht überschreiten.

    Die begleitenden Haushaltsvorschläge, die in Artikel 8 genannt sind, werden parallel zur Festlegung des angemessenen Betrags vorbereitet und von der Kommission gleichzeitig vorgelegt.

    Das gesamte Verfahren für die Vorlage aller für die Mobilisierung des Fonds notwendigen Vorschläge, das sich nach den in den Unterabsätzen 1 und 3 bestimmten Fristen richtet, darf nicht länger als drei Monate nach Eingang des Antrags des betreffenden Staates dauern.

    (2)   Kommt die Kommission aufgrund der gemäß Artikel 5 Absatz 2 vorgenommenen Prüfung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung im Rahmen dieser Verordnung nicht erfüllt sind, teilt sie dies dem betreffenden Staat so schnell wie möglich mit.

    Etwaige gemäß Artikel 6 Absatz 1 erfolgte Vorauszahlungen sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser Mitteilung an die Kommission zurückzuzahlen.

    Artikel 8

    Haushaltsverfahren

    (1)   Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass aus dem Fonds eine finanzielle Unterstützung gewährt werden sollte, unterbreitet sie der Haushaltsbehörde unverzüglich die Vorschläge, die zur Bewilligung von Mitteln in Höhe des gemäß Artikel 7 Absatz 1 festgesetzten Betrags erforderlich sind.

    Diese Vorschläge umfassen Folgendes:

    a)

    die gemäß Artikel 5 Absatz 2 durchgeführte Prüfung mit einer Zusammenfassung der Angaben, anhand deren diese Prüfung vorgenommen wurde;

    b)

    den Nachweis, dass die Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 erfüllt sind;

    c)

    eine Begründung der vorgeschlagenen Beträge.

    (2)    Stellt die Haushaltsbehörde die Mittel zur Verfügung, erlässt die Kommission eine Zuschussentscheidung unter Berücksichtigung etwaiger gemäß Artikel 6 Absatz 1 erfolgter Vorauszahlungen.

    Artikel 9

    Auszahlung und Verwendung des Zuschusses

    (1)   Im Anschluss an die Zuschussentscheidung und innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichung der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Vereinbarung zahlt die Kommission den Zuschuss an den Empfängerstaat in Form einer einmaligen Zahlung aus.

    (2)   Der Empfängerstaat verwendet den Zuschuss sowie etwaige darauf anfallende Zinsen innerhalb von zwölf Monaten nach Unterzeichnung der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Vereinbarung und auf jeden Fall spätestens 18 Monate nach Auftreten der ersten Schäden zur Finanzierung der nach dem Zeitpunkt des Eintretens der Katastrophe durchgeführten förderfähigen Maßnahmen.

    Artikel 10

    Umsetzung der Zuschussentscheidung

    (1)   Die Kommission und der Empfängerstaat schließen gemäß den verfassungsmäßigen, institutionellen, rechtlichen und finanziellen Bestimmungen dieses Staates und der Gemeinschaft eine Vereinbarung zur Umsetzung der Zuschussentscheidung.

    Diese Vereinbarung enthält insbesondere Angaben über die Art und den Standort der zu finanzierenden Maßnahmen.

    (2)   Die Kommission achtet darauf, dass die Verpflichtungen im Rahmen der Umsetzungsvereinbarungen für alle Empfängerstaaten identisch sind.

    (3)   Der Empfängerstaat wählt die Einzelmaßnahmen aus und wickelt den Zuschuss in Übereinstimmung mit dieser Verordnung, der Zuschussentscheidung und der Vereinbarung ab.

    Diese Zuständigkeit gilt unbeschadet der Verantwortung der Kommission für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften gemäß den die gemeinsame oder dezentrale Verwaltung betreffenden Bestimmungen der Haushaltsordnung.

    Artikel 11

    Finanzierung der Maßnahmen

    (1)   Maßnahmen, die ganz oder teilweise im Rahmen einer Umsetzungsvereinbarung finanziert werden, dürfen aus keinem anderen gemeinschaftlichen oder internationalen Instrument eine Finanzierung erhalten.

    Der Empfängerstaat gewährleistet die Einhaltung von Unterabsatz 1.

    (2)    Insbesondere bei Industrie- und Technologiekatastrophen ist das Verursacherprinzip anzuwenden. Die Empfängerstaaten müssen daher den Nachweis erbringen, dass sie ihr Möglichstes unternehmen , um Entschädigungsleistungen seitens Dritter zu erhalten.

    Artikel 12

    Vereinbarkeit mit den anderen Instrumenten

    Die Maßnahmen, für die aus dem Fonds eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, müssen mit dem Vertrag und den aufgrund des Vertrags erlassenen Rechtsakten sowie mit den Gemeinschaftspolitiken und —maßnahmen und den Instrumenten der Heranführungshilfe vereinbar sein.

    Artikel 13

    Schlussbericht und Abschluss

    (1)   Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zeitraums gemäß Artikel 9 Absatz 2 legt der Empfängerstaat der Kommission einen Bericht über die finanzielle Abwicklung des Zuschusses zusammen mit einer Erklärung vor, in der die Ausgaben begründet und etwaige weitere Quellen von Finanzierungsbeiträgen zu den betreffenden Maßnahmen angegeben werden.

    In dem Bericht sind die vom Empfängerstaat eingeführten oder geplanten Präventivmaßnahmen anzugeben, mit denen das Ausmaß der Schäden begrenzt und — soweit möglich — eine Wiederholung vergleichbarer Katastrophen verhindert werden soll.

    (2)   Spätestens sechs Monate, nachdem die Kommission alle Angaben gemäß Absatz 1 erhalten hat, schließt sie die finanzielle Unterstützung aus dem Fonds ab.

    Artikel 14

    Verwendung des Euro

    Alle Beträge in den Anträgen, Zuschussentscheidungen, Umsetzungsvereinbarungen und Berichten im Rahmen dieser Verordnung sowie in allen sonstigen einschlägigen Dokumenten lauten auf Euro.

    Artikel 15

    Finanzierungslücke

    (1)   Reichen zum Zeitpunkt der Unterbreitung eines Vorschlags gemäß Artikel 8 die im betreffenden Jahr noch verfügbaren finanziellen Mittel des Fonds nicht aus, um den Betrag der für erforderlich erachteten finanziellen Unterstützung zu decken, so kann die Kommission dem Europäischen Parlament, das die Haushaltskontrolle ausübt, vorschlagen, diese Lücke aus den für die beiden Folgejahre verfügbaren Mitteln des Fonds zu finanzieren.

    (2)   Die jährliche Haushaltsobergrenze des Fonds für das Jahr der Katastrophe und für die beiden Folgejahre zusammengenommen ist in jedem Fall einzuhalten.

    Artikel 16

    Finanzkontrolle durch die Gemeinschaftseinrichtungen

    Der Empfängerstaat trägt dafür Sorge, dass alle aufgrund der Umsetzungsvereinbarung gemäß Artikel 10 erlassenen Finanzierungsentscheidungen sowie alle aus diesen Finanzierungsentscheidungen resultierenden Vereinbarungen und Verträge Kontrollen durch die Kommission (über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)) sowie Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission oder den Rechnungshof nach den einschlägigen Verfahren vorsehen.

    Artikel 17

    Bekanntmachung

    Der Empfängerstaat informiert die unmittelbar betroffene Bevölkerung und die allgemeine Öffentlichkeit in deutlich wahrnehmbarer Weise über die aus dem Fonds erhaltene Hilfe.

    Artikel 18

    Wiedereinziehung

    (1)   Liegt der Betrag der insgesamt entstandenen direkten Schäden um mindestens 10 % unter dem geschätzten Betrag gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, so kann die Kommission vom Empfängerstaat die Rückerstattung des entsprechenden Betrags der erhaltenen finanziellen Unterstützung fordern.

    (2)   Hat der Empfängerstaat Artikel 10 Absatz 3 oder Artikel 11 Absatz 2 nicht eingehalten, so kann die Kommission von ihm die vollständige oder teilweise Rückerstattung der erhaltenen finanziellen Unterstützung fordern.

    (3)     Hat es ein Empfängerstaat versäumt, vorbeugende Maßnahmen nach der vorangegangenen Katastrophe größeren Ausmaßes zu ergreifen und wäre der durch die Katastrophe größeren Ausmaßes verursachte Schaden geringer ausgefallen oder verhindert worden, wenn vorbeugende Maßnahmen ergriffen worden wären, so fordert die Kommission von dem Empfängerstaat die vollständige oder teilweise Rückerstattung der erhaltenen finanziellen Unterstützung.

    (4)   Bevor die Kommission eine Entscheidung gemäß Absatz 1, 2 oder 3 trifft, nimmt sie eine angemessene Prüfung des Falls vor und räumt dem Empfängerstaat insbesondere einen bestimmten Zeitraum ein, innerhalb dessen er seine Bemerkungen übermitteln kann.

    (5)   Etwaige rechtsgrundlos erhaltene und wieder einzuziehende Beträge werden an die Kommission zurückgezahlt. Auf Beträge, die nicht im Einklang mit der Haushaltsordnung zurückgezahlt werden, können Verzugszinsen erhoben werden.

    Artikel 19

    Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

    (1)   Auf Initiative der Kommission kann der Fonds im Rahmen einer Obergrenze von 0,20 % der für das betreffende Jahr verfügbaren Finanzmittel zur Finanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung, Begleitung, administrativen und technischen Unterstützung, Prüfung und Kontrolle eingesetzt werden, die für die Durchführung dieser Verordnung erforderlich sind.

    Diese Maßnahmen werden im Einklang mit Artikel 53 Absatz 2 der Haushaltsordnung und etwaigen sonstigen für diese Art des Haushaltsvollzugs geltenden Bestimmungen der Haushaltsordnung und Durchführungsvorschriften zur Haushaltsordnung ausgeführt.

    Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Sachverständigenberichte, die der Kommission bei der Prüfung der Anträge gemäß Artikel 5 Absatz 2 Hilfestellung leisten.

    (2)   In Fällen, in denen ein Beitrag des Fonds zu Beschaffung externer Dienstleistungen vorgesehen ist, erlässt die Kommission eine Entscheidung für die in Absatz 1 Unterabsatz 1 aufgeführten Maßnahmen.

    Artikel 20

    Jahresbericht

    Mit Wirkung ab (6) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 1. Juli eines jeden Jahres einen Bericht über die im Vorjahr im Rahmen dieser Verordnung erfolgten Tätigkeiten vor. Der Bericht enthält insbesondere Angaben zu den eingereichten Anträgen, den erlassenen Zuschussentscheidungen und zur Abwicklung der finanziellen Unterstützung sowie zu den durchgeführten Maßnahmen .

    Artikel 21

    Überprüfung

    Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission überprüfen das Europäische Parlament und der Rat diese Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2013.

    Artikel 22

    Aufhebung

    Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 wird aufgehoben .

    Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

    Artikel 23

    Übergangsbestimmung

    Die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 gilt weiterhin für Anträge, die bei der Kommission vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eingereicht werden.

    Artikel 24

    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu … am …

    Im Namen des Europäischen Parlaments

    Der Präsident

    Im Namen des Rates

    Der Präsident


    (1)   ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 69 .

    (2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2006.

    (3)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

    (4)   ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1 .

    (5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (6)  Jahr, das auf das Jahr des Inkrafttretens folgt.

    P6_TA(2006)0219

    Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft ***

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (13886/1/2005 — KOM(2005)0435 — C6-0435/2005 — 2005/0178(AVC))

    (Verfahren der Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs für einen Beschluss des Rates (13886/1/2005),

    in Kenntnis des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 47 Absatz 2 sowie die Artikel 55, 83, 89, 95, 133 und 175,

    in Kenntnis vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0435/2005),

    gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0134/2006),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Regierungen und Parlamenten der Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu übermitteln.

    P6_TA(2006)0220

    Menschenrechte in der Welt und die EU-Menschenrechtspolitik 2005

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des siebten EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage 2005 (1),

    unter Hinweis auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des EU-Vertrags und die Artikel 177 und 300 des EG-Vertrags,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle relevanten internationalen Menschenrechtsabkommen (2),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und das Fakultativprotokoll zu diesem Übereinkommen,

    unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

    unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs am 1. Juli 2002 und seine Entschließungen im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) (3),

    unter Hinweis auf die Konvention des Europarates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den Aktionsplan 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels, der vom Rat und der Kommission im Einklang mit dem Haager Programm entwickelt und angenommen wurde,

    unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (4),

    unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EU (5) und seine im Jahr 2005 erfolgte Überprüfung (6),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Prioritäten der Europäischen Union und den Empfehlungen für die 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf (14. März bis 22. April 2005) (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union (8),

    unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Dringlichkeitsentschließungen zum Thema Menschenrechte,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre “(KOM(2005)0139),

    unter Hinweis auf die Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, insbesondere die am 21. November 2005 in Rabat angenommene Entschließung,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu dem Sechsten Jahresbericht des Rates über den Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (9),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des EU-Diskussionsforums über Menschenrechte, das im Dezember 2005 stattfand,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A6-0158/2006),

    A.

    in der Erwägung, dass der EU-Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,

    B.

    in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeiten der Kommission und des Rates im Bereich der Menschenrechte und die allgemeinen Tätigkeiten des Parlaments zu prüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik zu üben,

    1.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union eine zunehmend aktive Rolle in der Welt spielt, um die Menschenrechtslage weltweit zu verbessern; ist der Überzeugung, dass die letzte Erweiterung der Europäischen Union auf 25 Mitgliedstaaten mit 457 Millionen Einwohnern (wobei diese Zahl in Kürze mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens noch erhöht wird) die weltweite Bedeutung der Europäischen Union gestärkt hat, und dass ihr somit in der internationalen Menschenrechtspolitik größeres Gewicht zukommt;

    2.

    ist der Auffassung, dass sich trotz der energischen Aktivitäten, mit denen man sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzt, solche Bemühungen weitgehend auf Fachleute und einmalige Ereignisse beschränken, und dass es allgemein daran mangelt, dass sich die Europäische Union systematisch und kontinuierlich mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit Drittländern auseinandersetzt und die Menschenrechtspolitik in der Handels-, Entwicklungs- und sonstigen Außenpolitik der Union gegenüber solchen Ländern zu einer Querschnittaufgabe macht;

    3.

    hebt die Notwendigkeit einer gemeinsamen, konsequenten und transparenten Politik hervor, die von allen Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten mit schlechter Menschenrechtsbilanz umgesetzt wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre bilateralen Kontakte zu diesen Ländern im Einklang mit der gemeinsamen Position der Europäischen Union zu gestalten;

    4.

    hält es für unverzichtbar, dass die Europäische Union eine integrierte Struktur von Normen und Institutionen schafft, durch die die Charta der Grundrechte verbindlich wird, die die für die Übereinstimmung mit dem System der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sorgt und die die Grundlage für eine einheitliche europäische Vorgehensweise beim Kampf für eine Kultur der Rechte in der Welt legt; fordert ein Tätigwerden der europäischen politischen Organe für diese Ziele;

    Der Jahresbericht des Rates

    5.

    unterstreicht die Bedeutung des „EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage“, durch den Menschenrechtsfragen allgemein in den Blickpunkt gerückt werden;

    6.

    begrüßt nachdrücklich die öffentliche Vorstellung des Berichts 2005 durch den Rat im Dezember 2005 im Plenum parallel zur Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit, der zu gleichen Teilen den „Frauen in Weiß“, den Reportern ohne Grenzen und Hauwa Ibrahim verliehen wurde; fordert, dass diese Praxis in Zukunft fortgeführt wird, sodass die Dezember-Tagung des Europäischen Parlaments zu einem Fokus für die Tätigkeiten der Europäischen Union im Menschenrechtsbereich wird;

    7.

    begrüßt die erhöhte Klarheit und Prägnanz des Berichts; ersucht den Rat jedoch, sich stärker auf die Bewertung der EU-Instrumente und -Initiativen in Drittländern zu konzentrieren, sich mit den dabei erzielten Ergebnissen zu befassen und Folgenabschätzungen bezüglich der beschriebenen Tätigkeiten bei gleichzeitiger Festlegung einer klaren Methodik für eine solche Arbeit sowie strategische Analysen der wichtigsten Ziele für das kommende Jahr aufzunehmen;

    8.

    hält es für eine positive Entwicklung, dass man sich in diesem Bericht des Rates erstmals darum bemüht hat, die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments angemessen zu würdigen, legt aber dem künftigen finnischen Vorsitz nahe, bei der Erarbeitung des achten EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage aktiv mit dem Europäischen Parlament zu beraten, darüber Bericht zu erstatten, wie die Entschließungen des Parlaments von Rat und Kommission berücksichtigt wurden, und grundsätzlich das Parlament an der Abfassung des Berichts in geeigneter Form zu beteiligen, damit die endgültige Fassung ein ernsthaftes Bemühen darstellt, die Ansichten des Rates, der Kommission und des Parlaments zum Ausdruck zu bringen; vertritt die Ansicht, dass das Europäische Parlament weiterhin seinen eigenen Bericht ausarbeiten muss, um die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zu bewerten und parlamentarische Kontrolle auszuüben;

    9.

    schlägt vor, dass der Rat der Analyse und Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union sowie der Ausarbeitung von Folgenabschätzungen für jede dieser Leitlinien bei künftigen Berichten zur Menschenrechtslage unbedingt Priorität einräumen sollte, wobei ihre Tauglichkeit, Änderungen in Drittländern zu bewirken, geprüft werden sollte;

    10.

    ersucht darum, in künftigen Jahresberichte zur Menschenrechtslage auch die Frage zu analysieren, welche Rolle Menschenrechtsfragen in den externen Dimensionen anderer EU-Politikbereiche, wie Entwicklung und Handel, spielen, indem auch dargelegt wird, inwieweit Menschenrechts- und Demokratieklauseln in den Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern angewandt wurden; fordert in diesem Zusammenhang außerdem, dass in den künftigen Jahresberichten geprüft wird, ob die Klausel über die Menschenrechte und die Demokratie in den Abkommen der Europäischen Union, für die sich das Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 eingesetzt hat, eingehalten wird;

    Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze

    11.

    begrüßt den Ansatz des luxemburgischen und des britischen Vorsitzes, bei dem man sich auf Zusammenarbeit konzentriert, und erwartet mit Interesse die Fortführung desselben während des österreichischen und des finnischen Vorsitzes durch die Annahme eines gemeinsamen Jahresprogramms; ist der Auffassung, dass eine solche Zusammenarbeit die Koordinierung und Kohärenz der Maßnahmen der Europäischen Union erhöhen dürfte, und spricht die Hoffnung aus, dass sich dieser Trend fortsetzen und in Zukunft noch verstärken wird;

    12.

    begrüßt die Anstrengungen und das Engagement des luxemburgischen und des britischen Ratsvorsitzes, Methoden und Kriterien für eine wirksamere Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union zu entwickeln, einschließlich Demarchen bei Drittländern in Einzelfällen, öffentlicher Stellungnahmen und Erklärungen; hält es für außerordentlich wichtig, einen eigenen Mechanismus für eine systematische Zusammenstellung der Verfahren auf lokaler Ebene durch die Leiter der Vertretungen der Kommission und der Delegationen der Kommission einzuführen, um Beispiele „vorbildlicher und schlechter Verfahren “bei der Umsetzung vor Ort zu ermitteln, mit denen eine Bewertung der Umsetzung vor Ort möglich wäre;

    13.

    begrüßt die Initiativen des luxemburgischen Vorsitzes, das Problem der begrenzten Ressourcen durch Aufteilung der Lasten, frühe Verhandlungen, die Zusammenlegung von Ressourcen und informelle Troikas mit anderen Mitgliedstaaten zu einzelnen Themen zu lösen; fordert den Rat auf, diesen Ansatz während weiterer Vorsitze weiterzuentwickeln;

    14.

    lobt den Ansatz des britischen Vorsitzes hinsichtlich der Todesstrafe, in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Europäischen Union zur Todesstrafe, Demarchen gegenüber Ländern zu unternehmen, in denen die Gefahr bestand, dass ein Moratorium bei der Todesstrafe de jure oder de facto aufgehoben wurde, oder in denen interne Schritte zur Einführung eines Moratoriums in Betracht gezogen wurden; ersucht den österreichischen Vorsitz und alle künftigen Vorsitze, diesem Beispiel zu folgen und regelmäßig Demarchen gegenüber solchen Ländern zu unternehmen; fordert alle Vorsitze auf, den vorher durchgeführten Demarchen angemessene Maßnahmen folgen zu lassen; ersucht die Kommission darum, ihre Delegationen in Drittländern, in denen es die Todesstrafe gibt, anzuweisen, die Maßnahmen des Rates zur Erreichung der Einführung eines Moratoriums zu unterstützen und ihre Bemühungen wesentlich in den Fällen zu verstärken, in denen europäische Bürger zum Tode verurteilt worden sind; begrüßt die am 21. November 2005 in Rabat angenommene Entschließung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, in der die Partnerländer des Barcelona-Prozesses aufgefordert werden, das Moratorium für die Todesstrafe zu unterstützen;

    15.

    begrüßt die Tatsache, dass der Erfüllung von Menschenrechtsverpflichtungen bei den Schritten während des britischen Vorsitzes, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien aufzunehmen, der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien Kandidatenstatus einzuräumen und Verhandlungen über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina aufzunehmen, Priorität eingeräumt wurde; ersucht die Kommission darum, dafür zu sorgen, dass in den Bewerberländern echte Fortschritte im Bereich der Menschenrechte gemacht werden, und insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Minderheiten, der Religionsfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung, hinsichtlich Vertriebener und Flüchtlinge sowie Menschen mit Problemen der geistigen Gesundheit und/oder geistigen Behinderungen und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der internationalen Justiz im Einklang mit den europäischen Grundsätzen und dem Besitzstand der Gemeinschaft; fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, die Einhaltung von UN-Übereinkommen in vertraglichen Beziehungen mit Kandidatenländern und Ländern im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als Schlüsselelement aufzunehmen; unterstreicht die Bedeutung des Assoziierungs- und Beitrittsprozesses als Impuls für die Durchführung notwendiger Menschenrechtsreformen;

    16.

    stellt mit Genugtuung fest, dass die Bekämpfung des Menschenhandels als Priorität der Ratsvorsitze betrachtet wird; fordert die Europäische Union eindringlich auf, zur Bewältigung dieses stetig zunehmenden Phänomens ein integriertes, auf die Menschenrechte ausgerichtetes Konzept zu verabschieden;

    17.

    begrüßt, dass die Freiheit der Meinungsäußerung während des britischen Vorsitzes als ein wichtiges Menschenrechtsthema ausgewählt wurde; äußert seine Besorgnis angesichts der großen Zahl von Journalisten weltweit, insbesondere in China, Belarus, Kuba und Nordkorea, die wegen angeblicher Verleumdung von Amtsträgern oder Politikern verurteilt werden; ersucht den Rat, als ersten Schritt für ein weltweites Moratorium bei solchen Verhaftungen von Journalisten einzutreten; weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die freie Meinungsäußerung gegenseitige Achtung und Verständnis zwischen den einzelnen Kulturen nicht ausschließt;

    18.

    ist bestürzt angesichts der Tatsache, dass der britische Vorsitz versäumt hat, ein drittes Treffen des EU-Netzes der Kontaktstellen für die Bereiche Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (10) zu organisieren, da dieses Netz ein unschätzbares Instrument zur Stärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Ermittlung und der strafrechtlichen Verfolgung internationaler Verbrechen auf nationaler Ebene darstellt;

    Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

    19.

    begrüßt die aktive Beteiligung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten an Menschenrechtsfragen in verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2005, einschließlich der UN-Menschenrechtskommission, der UN-Generalversammlung, dem Ministerrat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat und dem WTO-Ministerrat;

    20.

    lobt den ergebnisorientierten Ansatz des EU-Vorsitzes und des Rates auf der 61. Tagung der UN-Menschenrechtskommission; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlüsselrolle der Europäischen Union bei der Verabschiedung kritischer und konstruktiver Entschließungen zu Menschenrechten in der Demokratischen Republik Kongo, in Nepal, in Nordkorea, im Sudan, in Usbekistan und in Turkmenistan sowie zu Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung und die Benennung von Sonderberichterstattern, die Grundsätze und Leitlinien über Diskriminierung auf der Grundlage von Arbeit und Abstammung entwickeln sollen; begrüßt auch die Unterstützung der Ernennung eines Sonderbeauftragten, der dazu beitragen soll, die Menschenrechtsstandards am Arbeitsplatz zu heben;

    21.

    erinnert allerdings den Rat an seine oben genannte Entschließung vom 24. Februar 2005, in der die Europäische Union aufgefordert wurde, Resolutionen zu einer gewissen Anzahl von vorrangigen Themen einzubringen; bedauert insbesondere die Weigerung der Europäischen Union, Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in China, Simbabwe und Tschetschenien zu unterstützen; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Zusagen hin, die der Rat im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Union zu den Menschenrechtsdialogen gegeben hat, wonach der Rat auch dann, wenn er mit einem Drittland einen Dialog über Menschenrechte führt, im UN-Menschenrechtsrat durchaus eine Resolution zu diesem Land unterstützen kann; nimmt auch die Erklärung im Bericht 2005 zur Kenntnis, dass insbesondere die afrikanische Gruppe bei der Erörterung der Menschenrechtslage in bestimmten afrikanischen Ländern während der Arbeiten des Dritten Ausschusses der Generalversammlung der UN nicht sehr kooperativ war; fordert die Kommission und den Rat daher auf, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die afrikanische Gruppe davon zu überzeugen, mit der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, und zwar durch einen Dialog und durch Bereitstellung von Informationen über die betreffenden afrikanischen Länder, insbesondere diejenigen, mit denen die Zusammenarbeit AKP-EU gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ausgesetzt wurde oder mit denen ein politischer Dialog gemäß Artikel 8 dieses Abkommens geführt wird; schlägt vor, dass das Europäische Parlament sich in Zukunft bei seinen Vorschlägen für Resolutionen an den Rat auf die Länder beschränkt, die besonderen Anlass zu Besorgnis geben, und die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht stärker unterstützt;

    22.

    fordert den Rat und die Kommission auf, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Erörterungen in internationalen Foren mit den bilateralen politischen Dialogen der Europäischen Union sowie mit ihrer Entwicklungs- und Handelspolitik zu verknüpfen, und eine Situation zu vermeiden, in der Länder, die sich in internationalen Foren gegen die Menschenrechtsinitiativen der Europäischen Union aussprechen, dies tun können, ohne große Befürchtungen hegen zu müssen, dass sie in ihren bilateralen Beziehungen Nachteile in Kauf nehmen müssen, wie dies derzeit häufig der Fall ist;

    23.

    erinnert den Rat und die Kommission besonders daran, dass die meisten Menschenrechtsverletzungen in Ländern mit einer stärker verankerten Tradition der Rede- und Pressefreiheit unmöglich wären; fordert den Rat und die Kommission daher auf, diesen Schlüsselaspekt in allen politischen Dialogen möglichst nachdrücklich zu betonen, wie dies bereits bei der Entwicklungs- und Handelspolitik erfolgt;

    24.

    begrüßt die anhaltende Unterstützung des Rates für die Einsetzung eines starken, energischen und wirksamen UN-Menschenrechtsrates, der folgende wesentliche Merkmale aufweist: Es muss sich um ein ständiges Gremium handeln, das eine ausreichende Zahl von hinreichend langen Sitzungen abhält, damit es sein Mandat angemessen ausüben kann, es muss in der Lage sein, auf Krisensituationen zu reagieren, das System der Sonderverfahren muss beibehalten werden, und der NRO-Ausschuss sollte reformiert werden, um ein hohes Maß an Beteiligung unabhängiger NRO zu ermöglichen; ersucht den Rat, weiterhin aktiv zu sein, um Standards für die Mitgliedschaft in dem neuen Rat aufzustellen, einschließlich Wahlverfahren mit direkten und Einzelabstimmungen zur Beschlussfassung mit einer absoluten Mehrheit der Mitglieder, durch die die Glaubwürdigkeit und die Wirksamkeit des künftigen Gremiums sichergestellt werden soll; ist in diesem Zusammenhang besorgt darüber, dass Länder, die eine schlechte Menschenrechtsbilanz aufweisen, zu Mitgliedern des UN-Menschenrechtsrates gewählt wurden, und betont in diesem Sinne die Notwendigkeit einer universellen „Peer Review “mit dem Ziel, die Menschenrechtssituation in allen Ländern zu prüfen und die Einhaltung internationaler Übereinkommen und Normen zu überwachen; bedauert, dass die EU-Mitgliedstaaten in den letzten Monaten des Jahres 2005 bei diesen Verhandlungen offensichtlich von einer kleinen Gruppe von UN-Mitgliedern ausmanövriert wurden, die sich aus Ländern zusammensetzte, die selbst eine zweifelhafte Menschenrechtsbilanz aufweisen; begrüßt dennoch die in New York erreichte abschließende Einigung und erwartet eine starke und effektive EU-Vertretung in dem UN-Menschenrechtsrat, auf den man sich geeinigt hat;

    25.

    fordert den Rat und die Kommission auf, sich der Übertragung des Vorsitzes des UN-Menschenrechtsrates an Länder, die die Menschenrechte nicht achten, systematisch zu widersetzen;

    26.

    fordert das weitere Eintreten von Rat und Kommission für eine rasche Einigung über das vorgeschlagene UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; begrüßt das Ergebnis der 7. Tagung des Ad-hoc-Ausschusses, einschließlich der Vereinbarung, den Entwurf des Textes in Bezug auf Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen, auf die Menschenrechte von Menschen, die in vielfacher Hinsicht von Hilfe abhängig sind, und auf das Recht der Gehörlosen, die Zeichensprache zu verwenden, zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, eine weitere Stärkung des Entwurfs in Bezug auf die Zwangsbehandlung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, und fordert mit Blick auf seine Umsetzung, dass die derzeitigen Anstrengungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern unterstützt werden; fordert ferner einen leistungsstarken und unabhängigen Überwachungs- und Durchführungsmechanismus, mit dem Einzelbeschwerden behandelt werden können;

    27.

    ist allgemein der Auffassung, dass die Tätigkeiten der Europäischen Union in den Vereinten Nationen im Bereich Menschenrechte zu sehr introvertiert sind; fordert den Rat auf, sich darum zu bemühen, dass der Konsultationsprozess beschleunigt wird, um mehr Zeit für die Konsultation von Nicht-EU-Partnern zu haben; ersucht den Rat, die Frage zu prüfen, ob man die Arbeitsgruppe „Menschenrechte “(COHOM) nicht lediglich zu einem Verhandlungsrahmen für EU-Vertreter in internationalen Foren machen und diesen Vertretern die Vollmacht erteilen sollte, nach Bedarf Ad-hoc-Entscheidungen zu treffen;

    28.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union im Allgemeinen auf Treffen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eine entschlossene Haltung in Debatten über Gewerkschaftsrechte und andere grundlegende Menschenrechte von Arbeitnehmern einnimmt, einschließlich unter dem luxemburgischen Vorsitz, als die Europäische Union z.B. bezüglich Menschenrechtsverletzungen, die möglicherweise in Bezug auf kolumbianische Gewerkschafter begangen wurden, eine entschiedene Haltung einnahm, was dann als Zeichen von Kohärenz mit einer engagierten EU-Erklärung auf der Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2005 führte; äußert in diesem Zusammenhang sein Erstaunen darüber, dass es möglich war, dass ein Land wie Belarus im Juni 2005 in den Verwaltungsrat der ILO trotz des Umstands gewählt wurde, dass Belarus keine Demokratie mit freien Gewerkschaften ist und vier größere EU-Länder ständige Mitglieder des Verwaltungsrates sind; ersucht den Rat zu erläutern, welche diplomatischen Demarchen er vor dieser Wahl unternommen hatte, und ob er in Erwägung zieht, sich der Mitgliedschaft von Belarus zu widersetzen; besteht weiterhin darauf, dass es unbedingt notwendig ist, die von der Europäischen Union unterstützten speziellen Programme für schutzbedürftige Sektoren in Drittländern auszubauen;

    29.

    beglückwünscht den Rat und die Kommission zu ihrem beträchtlichen diplomatischen Erfolg, indem es gelang, den UN-Sicherheitsrat dazu zu bewegen, den Internationalen Strafgerichtshof mit dem Fall Darfur im Sudan zu befassen, wie das in der Entschließung des Parlaments vom 16. September 2004 (11) gefordert wurde; fordert jedoch, besorgt über die sich verschlimmernde Sicherheitslage in Darfur, die internationale Gemeinschaft, die Vereinten Nationen, den Rat und die Kommission eindringlich auf, unverzüglich zu handeln, um der Gewalt ein Ende zu setzen und gleichzeitig die Afrikanische Union erheblich zu unterstützen sowie der betroffenen Bevölkerung ausreichend humanitäre Hilfe zukommen zu lassen; spornt an zu raschen Fortschritten bei der strafrechtlichen Verfolgung von hochrangigen Beamten der militärischen oder zivilen Hierarchie der sudanesischen Regierung wegen Straftaten in diesem Zusammenhang, insbesondere wegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung; fordert die Europäische Union eindringlich auf, den Übergang von der derzeitigen Mission der Afrikanischen Union zu einer echten UN-Friedensmission zu unterstützen, um mehr Sicherheit in der Region zu schaffen; fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens zwischen den diversen Parteien weiter zu unterstützen;

    30.

    fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Internationalen Strafgerichtshof und dem Aktionsplan weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und den Erlass von Durchführungsvorschriften bezüglich des Internationalen Strafgerichtshofs einzusetzen; fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht gegenüber den Vereinigten Staaten zu verstärken, die ein wichtiger Partner der Europäischen Union sind, insbesondere im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus; fordert, dass jeder EU-Ratsvorsitz dem Parlament Bericht über seine Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts erstattet;

    31.

    begrüßt die Tatsache, dass nach der jüngsten Überprüfung des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens die Förderung und Stärkung von Frieden und internationaler Gerichtsbarkeit als ein Ziel der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den AKP-Ländern aufgenommen wurde, wodurch dem Römischen Statut gebührend Rechnung getragen wird; bedauert deshalb, dass der IStGH in dem endgültigen Abschlusspapier des UN-Weltgipfels vom September 2005 nicht erwähnt wird; begrüßt, dass in mehreren Aktionsplänen zur Europäischen Nachbarschaft auf den IStGH hingewiesen wird, insbesondere in den die Ukraine und Moldawien betreffenden Aktionsplänen, sowie in den Entwürfen für die Aserbaidschan, den Libanon, Armenien und Georgien betreffenden Aktionspläne; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für den IStGH zu bekräftigen, wo immer dies möglich ist;

    32.

    fordert die Regierung und den Kongress der Vereinigten Staaten auf, unverzüglich das Römische Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren; weist darauf hin, dass den Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht keine rechtliche Ausnahme gewährt werden kann; verurteilt die Tatsache, dass bestimmte Länder, darunter auch einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so genannte bilaterale Abkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben, mit denen den US-Soldaten de facto Straflosigkeit zugestanden wird;

    33.

    hält ein enges Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Europarat für wesentlich und weist auf die Schwierigkeiten hin, die immer noch für dieses Verhältnis bestehen: technische Zusammenarbeit anstatt strukturierter politischer Zusammenarbeit, mangelnde Kommunikation zwischen der Kommission und den Organen des Europarates, Doppelarbeit, mangelnde Klarstellung der Tätigkeitsfelder; weist den österreichischen und den finnischen Vorsitz darauf hin, dass sie dafür sorgen sollten, dass in der in Vorbereitung befindlichen Vereinbarung eine Lösung dieser Probleme enthalten ist; erinnert daran, dass das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Europarat ein „Ort der Begegnung “mit strategischem Wert in der Beziehung zu denjenigen Drittländern ist, die für eine Kultur der Menschenrechte offen sind, und dass sie zum Erfolg der Nachbarschaftspolitik und anderer Beziehungen privilegierter Partnerschaft beiträgt;

    Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern

    34.

    begrüßt die Tatsache, dass sich in dem Jahresbericht eine ausgewogene Bewertung der Wirksamkeit der Menschenrechtsdialoge der Europäischen Union findet; nimmt die Evaluierung dieser Dialoge im Jahr 2004 zur Kenntnis sowie die Tatsache, dass der Rat erste Schritte unternimmt, um ein Dokument mit einem Überblick über Menschenrechtsdialoge und -konsultationen zu erarbeiten; sieht mit Interesse dem Eingang dieses Dokuments entgegen, sobald es angenommen sein wird; fordert den Rat insbesondere auf, das Europäische Parlament an dieser Arbeit sowie am Prozess der Evaluierung der Dialoge zu beteiligen; teilt dem Rat in diesem Zusammenhang mit, dass ein Initiativbericht über die Bewertung der Menschenrechtsdialoge und der Konsultationen mit Drittländern abgefasst werden wird;

    35.

    unterstreicht die Notwendigkeit einer kohärenten Vorgehensweise der Union und jedes einzelnen Mitgliedstaats im Bereich der Menschenrechte im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag und dem Besitzstand, um Widersprüche zu vermeiden, die die moralische Autorität der Union im internationalen System untergraben würden;

    36.

    nimmt die Einschätzung des Rates im Jahresbericht über den Menschenrechtsdialog mit China zur Kenntnis, der immer wieder Berichte über zahlreiche Menschenrechtsverletzungen umfasst, einschließlich anhaltender Berichte über Gefängnisstrafen aus politischen Gründen, insbesondere für Angehörige von Minderheiten, mutmaßliche Fälle von Folter, den weit verbreiteten Einsatz von Zwangsarbeit, die häufige Verhängung der Todesstrafe und die systematische Unterdrückung der Religionsfreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung (vor allem im Zusammenhang mit der Behandlung der Menschen in Tibet) und der Medienfreiheit, einschließlich Internet; bedauert, dass keine wesentlichen Fortschritte in Bezug auf die Ratifizierung und Umsetzung des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte oder die Freilassung der im Zusammenhang mit den Ereignissen auf dem Tiananmen-Platz im Jahr 1989 inhaftierten Personen erzielt wurden; erachtet den Dialog als wertvolles Instrument und als wichtiges Element des gesamten strategischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und China, in dem die Frage der Menschenrechte ein vorrangiges Thema sein muss; fordert den Rat und die Kommission auf, entschiedene Anstrengungen zu unternehmen, auch wenn diese nur mittelfristig erfolgreich sein können; ersucht China und den Rat, eine Verbesserung des Dialogs durch die einfache praktische Entscheidung, eine Simultanübersetzung einzuführen, in Betracht zu ziehen; drückt seine Hoffnung aus, dass Innovationen, wie die Abhaltung des hochrangigen politischen Dialogs sowie des legislativen Seminars unmittelbar nacheinander, zu größeren Synergien führen könnten; betont, dass die Verbesserung der Handelsbeziehungen von Menschenrechtsreformen abhängt; fordert den Rat auf, Mitglieder des Europäischen Parlaments genauso einzuladen, wie die chinesischen Abgeordneten eingeladen wurden;

    37.

    verurteilt den Aufruf des iranischen Präsidenten zur Vernichtung Israels; äußert seine Besorgnis über die Menschenrechtslage im Iran und über die Tatsache, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran — wegen des mangelnden Engagements des Irans — seit seiner letzten Runde im Juni 2004 unterbrochen ist; fordert den Iran auf, den Dialog wieder aufzunehmen und unter Beteiligung der Europäischen Union Bezugsgrößen mit dem Ziel echter Verbesserungen in dem Bereich festzulegen; begrüßt die klare Aussage des Rates in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2005 in dieser Hinsicht; ermuntert den Rat, weiterhin Demarchen insbesondere in Einzelfällen gegenüber dem Iran zu unternehmen, und begrüßt insofern die Zusage des österreichischen Vorsitzes; bringt sein Bedauern über die negative Menschenrechtsbilanz im Iran während der ersten sechs Monate nach dem Amtsantritt von Präsident Mahmud Ahmadinedschad zum Ausdruck und fordert die Kommission auf, alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen der europäischen Menschenrechtsinitiative zu treffen, um die Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft zu intensivieren und die Demokratie und die Menschenrechte weiter zu fördern;

    38.

    äußert seine Besorgnis über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Irak, einschließlich in irakischen Gefängnissen, begrüßt nichtsdestoweniger die Unterstützung der Europäischen Union für die neue Regierung im Irak; fordert ein verstärktes Engagement der Europäischen Union für die Herstellung von Stabilität im Irak und dafür, dass die Vertretung der Kommission uneingeschränkt arbeitsfähig wird sofern den Sicherheitsbedenken Rechnung getragen werden kann; fordert den Rat und die Kommission auf, die laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für Menschenrechte um die Aufrechterhaltung hoher Standards zu unterstützen;

    39.

    begrüßt die Aufnahme von Menschenrechtskonsultationen mit Russland durch die Europäische Union; unterstützt den Rat bei seiner Absicht, diese Konsultationen zu einem offenen und echten Menschenrechtsdialog EU-Russland weiterzuentwickeln, und fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in einen solchen Prozess; fordert den Rat auf, Russland weiterhin dazu zu drängen, der Beteiligung von europäischen und russischen NRO an den Konsultationen nach dem Beispiel anderer Dialoge über Menschenrechtsfragen zuzustimmen; begrüßt, dass der Rat NRO über die Konsultationen unterrichtet; bedauert jedoch, dass es keine systematischen Konsultationen mit dem Europäischen Parlament gibt; ersucht den Rat, Russland eindringlich aufzufordern, die Zusage zu geben, dass der Dialog auch abwechselnd in Russland und nicht nur dann stattfindet, wenn Gipfeltreffen in der Europäischen Union stattfinden; fürchtet, dass die neuen russischen Rechtsvorschriften über NRO Menschenrechtsorganisationen daran hindern werden, ihre Tätigkeiten ordnungsgemäß zu entfalten, wenn die Achtung der Menschenrechte auf dem Spiel steht, oder gar überhaupt tätig zu sein; ersucht die Kommission und den Rat, dieses Thema ständig in Russland und auch in den internationalen Foren, insbesondere im Europarat, in dem Russland ab dem 19. Mai 2006 den Vorsitz des Ministerkomitees inne hat, zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission und den Rat auf, das Thema der Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, des Verschwindens von Personen und die Fälle von Folter in behördlichem Gewahrsam in Tschetschenien sowie der Übergriffe gegen Menschenrechtler, die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien untersuchen und darüber berichten, zur Sprache zu bringen;

    40.

    begrüßt den Gemeinsamen Aktionsplan, der auf dem Sechsten Gipfeltreffen Indien-EU angenommen wurde und der Erörterungen von Menschenrechtsfragen auf der Grundlage der Zusage zur Zusammenarbeit zur Achtung der Menschenrechte im Geiste von Gleichheit und gegenseitigem Respekt umfasst; erwartet, dass dabei die Rechte von Minderheiten zur Sprache kommen; erwartet, dass beide Seiten innerhalb dieses Rahmens auch die problematische soziale Situation der Dalits erörtern können; fordert den Rat und die Kommission auf, einen solchen Dialog auch mit den Regierungen anderer Länder zu führen, in denen das Kastenwesen herrscht; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission und der Rat im Rahmen eines EU-Indien-Rundtischgesprächs mit der Zivilgesellschaft regelmäßig indische NRO konsultieren; empfiehlt, dass bei den Gesprächen in der Region auch die Menschenrechte in Kaschmir erörtert werden;

    41.

    nimmt die am 3. Oktober 2005 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Kolumbien zur Kenntnis; empfiehlt, dass Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte bei künftigen Schlussfolgerungen des Rates Priorität haben und auch eine Debatte in der Arbeitsgruppe „Menschenrechte “des Rates (COHOM) beinhalten sollten; fordert den Rat auf, die laufenden Auswirkungen des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden auf die Menschenrechtler zu überwachen; stellt fest, dass das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden für alle illegalen bewaffneten Gruppen in Kolumbien (nicht nur für die Vereinten Selbstverteidigungskräfte Kolumbiens (AUC), sondern ebenfalls für die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC) und die Nationale Befreiungsarmee (ELN)) gilt;

    42.

    fordert den Rat und die Kommission auf, ständig in allen politischen Dialogen mit Drittländern zur Sprache zu bringen, dass diese Länder ständige Einladungen an alle Sondereinrichtungen, Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen aussprechen und den Vertragsorganen der Vereinten Nationen alle ausstehenden Berichte vorlegen sollten;

    43.

    nimmt das politische Instrument einer offiziellen EU-Liste der „Gefangenen und Häftlinge, denen besonderes Augenmerk gilt “in der Politik gegenüber einem bestimmten Land zur Kenntnis, die in dem Jahresbericht des Rates erwähnt wird; ermuntert die Kommission und den Rat, eine solche offizielle EU-Liste für jedes Drittland zu erstellen, in dem Menschenrechtsfragen Anlass zu Besorgnis geben, und diese Liste bei jedem Treffen zu einem politischen Dialog anzusprechen; ersucht die Kommission, das Parlament über alle solche bestehenden Listen zu unterrichten;

    44.

    fordert darüber hinaus den Rat auf, in Betracht zu ziehen, den von den Regierungen einiger Mitgliedstaaten und bestimmten internationalen NRO verfolgten Ansatz zu übernehmen und im Zusammenhang mit seinem Jahresbericht alljährlich eine Liste von „Ländern, denen besonderes Augenmerk gebührt “hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen zu erstellen; schlägt vor, dass der Schwerpunkt auf diese Länder gemäß konkreten und transparenten Kriterien auf der Grundlage der Themen der Menschenrechtsleitlinien der Europäischen Union sowie der von ihnen abgeschlossenen Verträge und gegebenen Zusagen und auf die Länder gelegt werden sollte, zu denen das Parlament Dringlichkeitsentschließungen annimmt, um den Menschenrechten bei der Umsetzung aller EU-Politiken betreffend die genannten Länder zu größerer Aufmerksamkeit zu verhelfen, einschließlich der Verhängung von Sanktionen bei der Hilfe oder im Handel, wenn diese Verstöße anhalten; hält Kriterien wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Presse sowie den Status der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Einschätzung der Menschenrechtslage für wesentlich;

    45.

    begrüßt, dass der Ministerrat 2005 seinen Gemeinsamen Standpunkt zu Burma/Myanmar beibehalten hat; nimmt insbesondere den im September 2005 veröffentlichten Bericht Haval/Tutu zur Kenntnis, in dem die Maßnahmen des Staatsrates für Frieden und Entwicklung als Risiko für die internationale Sicherheit bezeichnet wurden und daher gefordert wurde, dass das Regime vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht wird; erkennt die Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten für die Berichterstattung des Sicherheitsrates über anhaltende Verstöße an; stellt mit Besorgnis fest, dass Aung San Suu Kyi weiterhin unter Hausarrest gehalten wird und dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, dessen Mandat dieses Jahr ausläuft, seit 2003 die Einreise in das Land verweigert wird; ermuntert die Europäische Union, sich stärker in diesem Land zu engagieren (unter besonderer Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament am 17. November 2005 (12) angenommen Entschließung zu den Menschenrechten in Burma/Myanmar);

    46.

    begrüßt die Tatsache, dass der Rat und die Kommission die Aspekte Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung mit spezifischen Bezugsgrößen in alle im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erstellten nationalen Aktionspläne aufgenommen haben; ist sich der Tatsache bewusst, dass die Stärke der Aktionspläne darin liegt, dass sie eine verbindliche Zusage darstellen, dass das aber auch ihr Schwachpunkt ist, weil sie mit dem Partnerland ausgehandelt werden müssen; fordert den Rat daher eindringlich auf, solche Länder zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen anzuhalten und Maßnahmen für den Fall in Erwägung zu ziehen, dass sie diesen nicht innerhalb einer vereinbarten Frist nachkommen; lenkt die Aufmerksamkeit besonders auf die zurückhaltenden Menschenrechtsvereinbarungen in dieser Hinsicht mit Marokko und der Westsahara, Tunesien, Syrien, Israel und der Palästinensischen Behörde, Algerien und Ägypten, wobei die Aktionspläne für letztere beiden Länder immer noch ausgehandelt werden; sieht mit Interesse der Prüfung der Berichte über das erste Jahr der Umsetzung der ersten sieben Aktionspläne und der Prioritäten für die ENP im Jahr 2006 entgegen; fordert in diesem Sinne die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte, die sich unter anderem mit Einzelfällen befassen sollen, damit der Menschenrechtsdialog mit allen Partnerländern weiter verbessert wird;

    47.

    fordert den Rat und die Kommission auf, die Rechte des Kindes in alle ihre Aktionen mit einzubeziehen, um die Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen, wobei der Hauptschwerpunkt auf den Bereich der Bildung und Ausbildung von Kindern, der zu den Millenniums-Entwicklungszielen zählt, zu legen ist;

    Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten von Rat und Kommission

    48.

    nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, dass die Europäische Union während des britischen Vorsitzes in 26 einzelnen Menschenrechtsfällen Demarchen unternommen und 49 Erklärungen zu Menschenrechtsfragen veröffentlich hat;

    49.

    verkennt nicht, dass EU-Maßnahmen, wie die Demarchen gegenüber Drittländern, insbesondere im Bereich der Menschenrechte manchmal vertraulich sein müssen; meint aber, dass eine Liste dieser Maßnahmen in den Jahresbericht aufgenommen werden sollte;

    50.

    ersucht deshalb den Rat und die Kommission, zusammen mit dem Parlament ein Geheimhaltungssystem zu entwickeln, durch das ausgewählte Mitglieder des Europäischen Parlaments über Demarchen der Mitgliedstaaten, des Vorsitzes, des Hohen Vertreters für die GASP, des persönlichen Beauftragten für Menschenrechte, der Sonderbeauftragten oder der Kommission in einzelnen Menschenrechtsfällen oder Situationen, die in Entschließungen des Europäischen Parlaments angesprochen werden, auf dem Laufenden gehalten werden können; weist darauf hin, dass ein solches System nach dem System zur Information ausgewählter Mitglieder des Parlaments über als vertraulich eingestuftes Material im Bereich Sicherheit und Verteidigung aufgebaut werden könnte;

    51.

    begrüßt die Tatsache, dass der Rat „Allgemeine Angelegenheiten “am 12. Dezember 2005 eine Vorschrift angenommen hat, dass die aktualisierten EU-Kurzdarstellungen zur Menschenrechtslage allen EU-Organen zur Verfügung zu stellen sind, und sieht mit Interesse dem möglichst baldigen Eingang der aktuellen Fassung derselben entgegen (13);

    52.

    ersucht den Rat, in Betracht zu ziehen, die COHOM zu einer Arbeitsgruppe mit in Brüssel ansässigen Vertretern zu machen; ist der Überzeugung, dass dies zu mehr Zeit für Sitzungen, einer besseren Abstimmung und somit unter Umständen zu einer besseren Handhabung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union im weiteren Sinne führen würde;

    53.

    begrüßt die Einsetzung von Arbeitsgruppen für den Aufbau von Institutionen, Verwaltungsreform, Staatsführung und Menschenrechte zwischen der Europäischen Union und Bangladesch, Laos bzw. Vietnam; fordert den Rat und die Kommission auf, nach Maßgabe einer Bewertung ihrer Wirksamkeit diesen Ansatz auf andere Drittländer wie beispielsweise Kambodscha und Nepal auszuweiten;

    54.

    besteht darauf, dass sich alle Menschenrechtsinstrumente, -dokumente und -berichte, einschließlich der Jahresberichte, ausdrücklich mit Fragen der Diskriminierung befassen, einschließlich der Themen ethnische Minderheiten, Religionsfreiheit, einschließlich der Diskriminierung der Religion von Minderheiten, Menschenrechte von Frauen, Rechte der Kinder, Rechte der indigenen Bevölkerung, behinderte Menschen, einschließlich Menschen mit geistigen Behinderungen, und Menschen mit allen sexuellen Ausrichtungen, unter vollständiger Einbeziehung ihrer Organisationen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch gegebenenfalls in Drittländern;

    55.

    fordert angesichts der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, dass der Schutz und die Förderung der Rechte der Frauen ein Querschnittsthema in der Agenda der Menschenrechte der Europäischen Union sein sollte;

    Die Außenhilfeprogramme der Kommission

    Die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

    56.

    fordert die Kommission auf, dem Standpunkt des Europäischen Parlaments bei der Suche nach einem spezifischen Menschenrechtsinstrument für den Zeitraum 2007-2013 ernsthaft Rechnung zu tragen; erwartet mit Interesse den Eingang der Mitteilung der Kommission in dieser Angelegenheit;

    57.

    unterstreicht die Bedeutung der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte als einem der Hauptinstrumente, die der Europäischen Union zur Verfügung stehen; unterstreicht insbesondere den Vorteil, dass EIDHR-Programme keiner Regierungsgenehmigung in dem Land der Umsetzung bedürfen, und dass der Hauptteil der EIDHR-Mittel Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verfügung steht;

    58.

    betont erneut seine Haltung, dass Menschenrechte in allen vier Finanzinstrumenten der Außenhilfe durchgängig berücksichtigt werden müssen, und dass ein fünftes spezifisches Instrument für Menschenrechte geschaffen werden muss, um die thematische Programmplanung zu ergänzen;

    59.

    fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die derzeitige Reform der Haushaltsordnung (14) und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen weit genug gehen, um den übermäßigen Verwaltungsaufwand und die Langsamkeit bei der Bereitstellung der Mittel, die derzeit den EIDHR belasten, zu verringern und die kleineren Basis-NRO es im Hinblick auf den Zugang zu den Mitteln und deren Verwaltung leichter haben, und dadurch wiederum die Wirksamkeit des EIDHR erhöht wird;

    60.

    begrüßt den Abschluss des Bewertungsberichts über die Kampagne gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, aus dem sich ergibt, dass die aus Mitteln der EIDHR finanzierten Projekte auf die bedürftigsten Gemeinschaften, die von den Regierungen nicht erreicht werden, ausgerichtet sind, und dass sie handfeste Ergebnisse gezeitigt haben;

    61.

    ist erfreut über die Tatsache, dass die Kommission im Jahr 2005 in der Lage war, Mittelbindungen in Höhe von mehr als 125 000 000 Euro vorzusehen, befürchtet aber, dass möglicherweise nicht alle im Jahr 2005 vereinbarten Projekte vollständig und gründlich umgesetzt werden;

    62.

    nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die für Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union im Jahr 2005 eingesetzten EIDHR-Mittel mehr als ein Fünftel des Gesamtbetrags ausmachten, und dass solche Missionen in zwölf Ländern, einschließlich Afghanistan, Äthiopien, Libanon, Liberia und Venezuela und bei der Palästinensischen Behörde durchgeführt wurden; lobt die zunehmende Wirksamkeit von EU-Wahlbeobachtungsaktivitäten; ist aber der Meinung, dass dies nicht zu Lasten verminderter Mittelbindungen für Menschenrechtsprojekte an der Basis in allen Ländern der Welt erreicht werden kann;

    63.

    fordert die Kommission und den Rat auf, eine systematische Nachbereitung der Wahlbeobachtungsmissionen der Europäischen Union vorzunehmen, die Lage nach den Wahlen sorgfältig zu beobachten und gegebenenfalls politische Maßnahmen zu ergreifen;

    64.

    nimmt zur Kenntnis, dass ein hoher Anteil (50,9 %) der gesamten EIDHR-Mittel für im Jahr 2005 vereinbarte Projekte Großprojekten zugeflossen ist, die nach Themen organisiert waren, und dass nur ein geringer Anteil (27,68 %) Kleinstprojekten zugute kam, die von den Delegationen der Kommission durchgeführt wurden; betont erneut, dass ein erheblicher Anteil für kleinere Projekte an der Basis zur Verfügung gestellt werden sollte; fordert die Kommission auf, den NRO, die sich stark für die Menschenrechte in ihrem Land engagieren, die jedoch von den Behörden in diesen Ländern nicht offiziell anerkannt werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; erachtet es als wesentlich, dass die Kommission in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Haushaltsordnung auch im Hinblick auf die Finanzierung solcher NRO vorschlägt;

    65.

    unterstützt uneingeschränkt den EU-Beitrag zu zwischenstaatlichen Organisationen, da diese Organisationen einen grundlegenden Beitrag zur Förderung von Demokratie und Menschenrechten leisten können; ist allerdings der Auffassung, dass dieser Beitrag nicht zu Lasten von NRO, sondern vielmehr durch langfristige strategische Partnerschaften geleistet werden sollte;

    66.

    begrüßt die Tatsache, dass die Kommission ihre Verfahren im Zusammenhang mit neuen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für 2006 so geändert hat, dass neue Aufforderungen, die sich auf so genannte „Concept Notes “stützen, offensichtlich zu einer besseren Qualitätsbeurteilung von Vorschlägen für Projekte als einem ersten Hauptkriterium führen können;

    67.

    ersucht die Kommission darum, dem Parlament alle Folgenabschätzungsberichte zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit Projekten erstellt wurden, die von externen oder internen Bewertern stammen, damit eine ordnungsgemäße Überprüfung sichergestellt ist; ersucht die Kommission, die Folgenabschätzung in Menschenrechtsfragen zu einem integralen und vollständig umgesetzten Teil der gesamten EU-Verwaltung des Projektzyklus sowohl ex-ante als auch ex-post zu machen, wodurch sowohl künftige politische Maßnahmen und Programme als auch die Bewertung laufender Programme beeinflusst werden können;

    Hilfsprogramme allgemein

    68.

    hält es für notwendig, ein System zu entwickeln, durch das in allen durch Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten Aktionen Fragen durchgehend berücksichtigt werden, die mit der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips sowie der verantwortungsvollen Staatsführung (wie sie im AKP-EG-Partnerschaftsabkommen genannt sind) im Zusammenhang stehen; ersucht die Kommission darum, eine jährliche Übersicht aller damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben des EEF für sämtliche geografischen, regionalen und thematischen Programmplanungen vorzulegen, um die Tätigkeiten der Europäischen Union in diesem Bereich verstärkt sichtbar zu machen;

    69.

    ersucht die Kommission darum, sich in ihrer politischen Programmplanung sowie bei ihren Entwicklungszielen, -indikatoren und -plänen auf vereinbarte, allgemeine internationale Menschenrechtsinstrumente zu stützen und Menschenrechtsorganisationen von der Konzipierung politischer Maßnahmen und Programmen bis zur Umsetzung, Überwachung und Bewertung einzubeziehen;

    70.

    fordert Folgemaßnahmen im Anschluss an das Seminar vom Juni 2005 über die Menschenrechte im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe der Europäischen Union, u.a. indem EU-Mittel dafür bereitgestellt werden, dass nach Massenmorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dem Recht genüge getan wird;

    Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln

    71.

    erinnert an seinen oben genannten Bericht vom 14. Februar 2006 hinsichtlich der künftigen EU-Politik zur Anwendung von Menschenrechtsklauseln in allen EU-Abkommen, einschließlich der Einführung eines wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und der verstärkten Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Evaluierung und der Konsultation im Zusammenhang mit diesen Klauseln; sieht mit Interesse den Reaktionen des österreichischen Vorsitzes und der Kommission auf die Vorschläge des Parlaments entgegen;

    72.

    nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die EU-Abkommen der vierten Generation mit Drittländern selbstverständlich den politischen Dialog als ein wesentliches Element des Abkommens unter Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratiefragen beinhalten; unterstreicht seine Entschlossenheit, die Ex-ante-Kontrolle der neuesten Position in solchen politischen Dialogen zu stärken;

    73.

    schließt sich der Haltung im Bericht 2005 an, dass die Menschenrechtsklausel als eine Grundlage für ein aktives Engagement in Menschenrechts- und Demokratiefragen zur Verfügung steht; betont allerdings, dass dies nicht die Möglichkeit der befristeten Aussetzung der Zusammenarbeit aus Gründen eines Verstoßes gegen die Klausel ausschließen kann; bekräftigt seine Forderung nach abgestuften Maßnahmen und einem klaren System von Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Menschenrechtsklausel durch Drittländer zu ergreifen sind, und fordert den Rat auf, zu gegebener Zeit in der Zukunft die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf Beschlüsse über restriktive Maßnahmen auszuweiten; bekräftigt seine Forderung nach einem besseren Überwachungs- und Konsultationsmechanismus hinsichtlich der Klausel, und fordert die Kommission und den Rat auf, dem Unterausschuss „Menschenrechte “des Europäischen Parlaments jährlich über Verstöße gegen die Menschenrechtsklauseln Bericht zu erstatten, auch über die Menschenrechtsklauseln im AKP-EU-Partnerschaftsabkommen;

    74.

    bekräftigt seine Unterstützung des Beschlusses des Rates vom 3. Oktober 2005, Sanktionen gegen Usbekistan nach den Ereignissen in Andischan vom 13. Mai 2005 zu verhängen, als eine große Anzahl an Zivilisten von Sicherheitskräften der Regierung erschossen und viele Menschen verhaftet und anschließend vor Gericht gestellt wurden in einem Verfahren, das die internationalen Normen für ein faires Verfahren nicht erfüllte, damit die Wahrheit nicht ans Licht kommt; hält dies für ein Beispiel einer kohärenten EU-Maßnahme gegen eine Regierung, die an Verpflichtungen zu Menschenrechten und Demokratie gemäß dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union gebunden ist; bedauert, dass im Fall Usbekistans die Sanktionen erst nach sechs Monaten wirksam wurden; hofft allerdings, dass sich dieser Präzedenzfall als eine Stärkung der Menschenrechtsklausel in allen Abkommen erweisen wird; fordert den Rat auf, die Verletzung der Menschenrechte in Turkmenistan aufs Schärfste zu verurteilen;

    75.

    bekräftigt seine Entschließung vom 15. Dezember 2005 zu Menschenrechten und Pressefreiheit in Tunesien sowie zur Bewertung des Weltgipfels der Informationsgesellschaft in Tunis (15);

    76.

    erinnert an seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 zu den Menschenrechten in der Westsahara (16); begrüßt die Freilassung sahrauischer politischer Gefangener durch die marokkanischen Behörden, verurteilt jedoch die Fortsetzung der Menschenrechtsverletzungen gegen die sahrauische Bevölkerung; fordert den Schutz der sahrauischen Bevölkerung und die Achtung ihrer Grundrechte, besonders des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit und des Demonstrationsrechts; erneuert seine Forderung nach einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts in der Westsahara auf der Grundlage der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des sahrauischen Volkes in Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates, insbesondere der Resolution 1495/2003;

    77.

    begrüßt die Überwachung und Überarbeitung der Leitlinien zur Umsetzung und Bewertung restriktiver Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europoäischen Union (17);

    78.

    begrüßt die Rolle, die die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU als Plattform für offene und transparente Aussprachen zu Menschenrechtsfragen spielt, und ermuntert sie, ihre Arbeit fortzusetzen und so zum durch Artikel 8 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens vorgesehenen politischen Dialog beizutragen;

    79.

    bedauert, dass die Menschenrechtsklausel in Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens im Falle flagranter Menschenrechtsverletzungen in den AKP-Ländern zu selten angewandt wird, und drängt auf die Intensivierung des politischen Dialogs im Geiste des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens;

    80.

    begrüßt als ein sehr positives Beispiel die EU-Tätigkeiten in Form von Demarchen und Erklärungen nach der gewaltsamen Repression in Äthiopien im Juni 2005; äußert sich besorgt darüber, dass die Europäische Union, als ähnliche Menschenrechtsverletzungen im November 2005 vorkamen, offensichtlich diesem Beispiel nicht in ausreichendem Maße gefolgt ist; ist angesichts der hohen Zahl der Oppositionsführer und Menschenrechtler, die sich derzeit im Gefängnis befinden und denen die Todesstrafe droht, der Auffassung, dass die Regierung Äthiopiens ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 8 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens nicht nachkommt, und fordert die Kommission und den Rat auf, auf die Forderung des Europäischen Parlaments nach einer abgestimmten Haltung im Einklang mit Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, die es in seiner Entschließung vom 15. Dezember 2005 gefordert hat, zu reagieren;

    81.

    bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Eritrea trotz der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierungen und Folter Tausender Häftlinge, in dem Jahresbericht des Rates über die Menschenrechte 2005 nicht erwähnt wird; bedauert, dass trotz seiner Entschließung vom 18. November 2004 zu Menschenrechten in Eritrea (18), in der es die Menschenrechtslage in Eritrea verurteilt und den Rat und die Kommission auffordert, das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens einzuleiten, der Rat und die Kommission in diesem Bereich wenig unternommen haben; fordert den Rat und die Kommission angesichts der Menschenrechtslage in Eritrea auf, unverzüglich das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens einzuleiten;

    Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen

    82.

    nimmt die erste zweijährliche Überprüfung der EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten unter dem britischen Vorsitz zur Kenntnis; begrüßt insbesondere, dass die Kurzdarstellungen der Europäischen Union zu den Menschenrechten, die im Juli 2005 angenommen wurden, einen Abschnitt über die Rechte der Kinder und eine besondere Anforderung enthalten, nach diesen Leitlinien erforderlichenfalls Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass die Konsultation mit Beteiligten und NRO in dem Prozess der Erstellung der Überarbeitung und der Empfehlungen exemplarisch war; bedauert allerdings, dass das Europäische Parlament in die Bewertung dieser Leitlinien nicht mit einbezogen wurde, dass die Gelegenheit zu einer weitgehenden Überarbeitung nicht genutzt wurde, und dass das Abschlusspapier in seiner Bandbreite und seinem Anspruch enttäuschend war; fordert den Rat auf, das Europäische Parlament systematisch an der zweimal jährlich stattfindenden Überprüfung dieser Leitlinien zu beteiligen, damit er den Standpunkt des Parlaments und seine diesbezüglichen Empfehlungen kennt;

    83.

    begrüßt die Zusage des österreichischen Vorsitzes, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung der Folter vorstellig zu werden; ersucht den Rat und die Kommission, neue und innovative Wege zur Umsetzung der Leitlinien betreffend Folter zu prüfen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese Leitlinien zwar schon im Jahr 2001 angenommen wurden, bislang jedoch kaum umgesetzt wurden; fordert den Rat im Hinblick darauf, dass das absolute Verbot von Folter und Misshandlung im internationalen Kontext der Terrorismusbekämpfung heute gefährdet ist, auf, das Europäische Parlament in Zukunft an dem Prozess zur Bewertung dieser Leitlinien zu beteiligen; teilt dem Rat in diesem Zusammenhang mit, dass sein Unterausschuss „Menschenrechte “um eine Studie zur Optimierung der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union betreffend Folter und zur Verbesserung der im Rahmen dieser Leitlinien vorgesehenen Mittel ersucht hat; empfiehlt dem österreichischen und dem finnischen Vorsitz Demarchen zur Frage der Folter gegenüber allen Ländern, die die einschlägigen Übereinkommen unterzeichnet haben, aber nicht kooperationsbereit zu sein scheinen; betont, dass die regelmäßige Präsenz des Vorsitzes oder des Ratssekretariats im zuständigen UN-Ausschuss für Folter einen beträchtlichen sachlichen Beitrag zur strategischen Analyse der Frage leisten könnte, welche Länder und zu welchem Zeitpunkt angesprochen werden sollten; ersucht den Rat zu prüfen, ob die Europäische Union gegenüber Drittländern nicht entschlossener und überzeugender auftreten könnte, wenn alle Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (19) unterzeichnen und ratifizieren würden; ist auch besorgt über die angebliche Verlagerung und das „Outsourcing “von Folter in Drittländer, und fordert die Europäische Union auf, die Bekämpfung der Folter als eine der höchsten Prioritäten ihrer Menschenrechtspolitik zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Union und aller anderen Instrumente der Europäischen Union wie beispielsweise der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR);

    84.

    betont, dass der vollständigen Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern hohe Priorität eingeräumt werden muss; fordert den Rat auf, Initiativen zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten zu ergreifen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Schulungen für ihre Mitarbeiter in Delegationen, Botschaften und Konsulaten bezüglich der Anwendung dieser Leitlinien durchzuführen; ersucht die Kommission, in Betracht zu ziehen, Mittel zur Bestreitung der Kosten für derartige Schulungen zur Verfügung zu stellen; begrüßt die Erarbeitung eines Handbuchs für die Umsetzung der Leitlinien durch den niederländischen Ratsvorsitz; bedauert allerdings, dass dem Parlament genaue Informationen zu seinem Inhalt verwehrt wurden; fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage von Menschenrechtsaktivisten systematisch in allen politischen Dialogen zur Sprache zu bringen; fordert die Kommission auf, auf der Ebene ihrer Delegationen Informationsveranstaltungen zu den Leitlinien mit relevanten örtlichen NRO durchzuführen; fordert den Rat erneut auf, das Europäische Parlament über die Umsetzung dieser Leitlinien vor Ort zu unterrichten und es umfassend in die Bewertung dieser Leitlinien einzubeziehen;

    85.

    unterstützt den Rat in seinen Bemühungen, Menschenrechtsfragen systematisch in die gesamte Arbeit der Europäischen Union einzubeziehen, insbesondere indem der Schwerpunkt auf die regelmäßige Überarbeitung und Umsetzung eines bestimmten Leitlinienpakets der Europäischen Union zu Menschenrechten gelegt wird;

    „Mainstreaming “der Menschenrechte

    86.

    begrüßt die Tatsache, dass sich Rat und Kommission darum bemühen, die Kohärenz zwischen der EU-Menschenrechtspolitik und anderen internationalen Politiken zu stärken; hält es für die Verfolgung einer glaubwürdigen EU-Menschenrechtspolitik für ausschlaggebend, dass diese Verbindungen gestärkt werden;

    87.

    unterstreicht die Bedeutung der Ernennung von Michael Matthiessen zum persönlichen Beauftragten für Menschenrechte des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die GASP als einem wichtigen Schritt hin zu einem Mainstreaming von Menschenrechtsfragen; begrüßt die Tätigkeiten und das persönliche Engagement des Amtsinhabers;

    88.

    begrüßt die Tatsache, dass die mit den zivilen und polizeilichen Operationen in der GASP/ESVP-Säule sowie mit den militärischen Operationen der Europäischen Union befassten Arbeitsgruppen damit begonnen haben, Menschenrechtsaspekte ihrer Operationen zu erörtern und solche Belange, einschließlich der Verurteilung der Anwendung von Gewalt gegen Frauen, in die Dienstanweisungen für das Personal der EU-Operationen vor Ort aufzunehmen; begrüßt die „Verhaltensnormen für ESVP-Operationen“, die der Rat am 23. Mai 2005 beschlossen hat und die umfassende Anweisungen für alle Personalkategorien, die an ESVP-Operationen beteiligt sind, enthalten; weist allerdings darauf hin, dass es offensichtlich notwendig ist, dafür zu sorgen, dass diese Normen bei der zunehmenden Zahl der militärischen und zivilen Operationen der Europäischen Union im Ausland sorgfältig und konsequent angewendet werden; ist der Überzeugung, dass die Europäische Union bei einer solchen Vorgehensweise Fälle von Missbrauch vermeiden kann, wie sie bei den UN-Friedenserhaltungsmissionen aufgetreten sind; ersucht die Kommission, in Betracht zu ziehen, mehr Mittel für die Schulung des gesamten Personals hinsichtlich der Anwendung dieser Normen bereitzustellen;

    89.

    begrüßt die Annahme der Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts im Dezember 2005; fordert den Rat nachdrücklich auf, sie auf alle entsprechenden Stellungnahmen, Erklärungen und Demarchen anzuwenden;

    90.

    fordert die Europäische Investitionsbank als eine der Einrichtungen, die die EU-Entwicklungspolitik durch Darlehen umsetzt und eines der größten öffentlichen Finanzinstitute der Welt ist, auf, Menschenrechtsbelange in alle ihre Projektbewertungen in vollem Umfang einzubeziehen und eine angemessene interne Kapazität zu gewährleisten, um die Menschenrechte in ihrem Geschäftsgebaren zu berücksichtigen; fordert insbesondere die Einführung von klaren Schutzmaßnahmen auf der Grundlage internationaler Standards zur Bewertung und Milderung der menschenrechtsbezogenen Auswirkungen ihrer Projekte; fordert, dass für Bereiche, die nicht durch das EU-Recht abgedeckt sind, mindestens die gleichen Schutzmaßnahmen gelten wie in den Äquator-Prinzipien beschrieben; fordert die Bank auf, sich in dieser Angelegenheit mit dem Europäischen Parlament zu beraten;

    91.

    begrüßt die Tatsache, dass die Kommission regelmäßig prüft, ob Länder in die „APS+“-Liste von Ländern aufgenommen werden sollten, denen die vorteilhaftesten Zollsätze für Waren, die in die Europäischen Union eingeführt werden sollen, gewährt werden; ersucht allerdings die Kommission darum, dafür zu sorgen, dass für die Zwecke ihrer Bewertung sowohl das Inkrafttreten internationaler Verpflichtungen als auch ihre wirksame Umsetzung und Durchsetzung vor Ort geprüft werden;

    92.

    fordert die Kommission auf, objektive Kriterien anzulegen, wenn sie die Vorteile des APS+ Ländern gewährt, in denen bei der Umsetzung der acht ILO-Übereinkommen über die Kernarbeitsnormen schwerwiegende Mängel festzustellen waren, und insbesondere die Einhaltung der Zusagen zu überwachen, die Venezuela, die Republik Moldau, Sri Lanka, die Mongolei, El Salvador, Guatemala und Kolumbien vor dem Beschluss der Kommission vom Dezember 2005 gemacht haben; fordert die Kommission allgemein auf, regelmäßig die Umsetzung dieser Übereinkommen zu überprüfen, und erforderlichenfalls die in der Verordnung vorgesehenen Schutzbestimmungen anzuwenden;

    93.

    ersucht den Rat und die Kommission darum, entsprechend seiner oben genannten Entschließung vom 14. Februar 2006 dafür zu sorgen, dass Handelsabkommen mit bestehenden UN-Verträgen zu Menschenrechten vereinbar sind, und vor der Aufnahme von Handelsverhandlungen unabhängige Nachhaltigkeitsabschätzungen durchzuführen, wobei besonders die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bewerten sind, und alle negativen Auswirkungen bestehender und vorgeschlagener Handelsregeln auf die Menschenrechte und gesellschaftliche und umweltbezogene Bereiche zu überwachen, zu überprüfen und umzukehren;

    94.

    weist darauf hin, dass alle länderspezifischen Menschenrechtsbewertungen eine Analyse der Grundrechte von Arbeitnehmern umfassen sollten, wie sie in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in Artikel 22 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte und in Artikel 8 des Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verankert sind;

    95.

    ersucht die Kommission, die Überwachung der Menschenrechtslage systematisch in alle Länderstrategiepapiere, regionalen Strategiepapiere, nationalen Indikativprogramme, regionalen Indikativprogramme und Aktionspläne aufzunehmen; ersucht die Kommission, solche Dokumente regelmäßig zu aktualisieren, damit sie stets die aktuelle Lage der Menschenrechte vor Ort wiedergeben, und angemessene Konsultationen mit NRO bei dieser Tätigkeit durchzuführen;

    96.

    ersucht die Kommission, darüber Bericht zu erstatten, wie sie ihre eigenen Vorschläge in der Mitteilung der Kommission „Die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern “vom Mai 2001 umgesetzt hat, und anschließend eine Überprüfung vorzunehmen;

    97.

    ersucht die Kommission, eine Strategie zur Förderung der Anwendung aller EU-Menschenrechtsleitlinien bei multinationalen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Mitteilung vom 23. März 2006 über die soziale Verantwortung von Unternehmen (KOM(2006)0136) zu entwickeln;

    98.

    weist erneut darauf hin, dass die interne Politik der Europäischen Union nicht nur im Einklang mit internationalem Menschenrecht stehen muss, sondern bei dessen Einhaltung exemplarisch zu sein hat; äußert insofern seine Befürchtung, dass die derzeitigen migrationspolitischen Maßnahmen nicht immer Gewähr für den Zugang von Flüchtlingen zu Schutz in der Praxis bieten; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Migrationssteuerung nicht zu einer Bedingung für die Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern wird, und dass die regionalen Pilotschutzprogramme schutzorientiert bleiben, gut mit Mitteln ausgestattet und langfristig sind, in vollem Umfang mit der humanitären und Entwicklungspolitik der Europäischen Union abgestimmt werden und sich auf den Grundsatz internationaler Solidarität stützen;

    99.

    betont, dass bei der Bekämpfung des Menschenhandels ein Menschenrechtsansatz gewählt werden sollte, der die Opfer des Menschenhandels berücksichtigt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich der Rat in seinem EU-Plan zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels (20) auf den Opferschutz konzentriert; fordert alle Mitgliedstaaten eindringlich auf, das Übereinkommen des Europarates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren;

    100.

    dringt beim Rat und bei der Kommission darauf, Maßstäbe für alle Gespräche über Menschenrechte festzulegen, um die Kohärenz der Politik und des politischen Dialogs zu verbessern;

    Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

    101.

    begrüßt seine immer wichtiger werdende Rolle in Menschenrechtsfragen und bei der Sicherstellung der Einhaltung von Verpflichtungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage überall in der Welt durch die Überprüfung der Tätigkeiten der anderen Organe und insbesondere durch den Sacharow-Preis;

    102.

    begrüßt das erste Jahr der Tätigkeit des Unterausschusses für Menschenrechte innerhalb des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der sich an den Tätigkeiten des Parlaments orientiert hat und zu einem Focus für Tätigkeiten in Menschenrechtsfragen geworden ist, den es in der letzten Wahlperiode nicht gab, einschließlich regelmäßiger Berichte des Vorsitzes, der Kommission, des persönlichen Beauftragten für Menschenrechte, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen und des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, zahlreicher Anhörungen, Aussprachen, Gutachten und Studien sowie der Einbringung von Menschenrechtsaspekten in die Arbeit des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten;

    103.

    hält es für notwendig, dass Menschenrechtsbelange in die Arbeit aller parlamentarischen Ausschüsse und Delegationen, die sich mit den Außenbeziehungen des Europäischen Parlaments befassen, einfließen; weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Arbeit hin, die der Entwicklungsausschuss leistet, wenn er regelmäßig Menschenrechtsdebatten organisiert, und fordert die Kommission und den Rat auf, die Schlussfolgerungen dieser und anderer im Parlament durchgeführten Menschenrechtsdebatten zu berücksichtigen;

    104.

    weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Unterausschuss „Menschenrechte “seine Aktivitäten 2005 vor allem auf die Umsetzung von Menschenrechtsinstrumenten der Europäischen Union konzentrierte, z.B. die Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz der Verteidiger der Menschenrechte, und zu diesem Zweck ein Koordinierungssystem mit Vertretern von Menschenrechtsorganen der Vereinten Nationen aufstellte; erachtet es als eine Priorität, weiterhin eng mit den Vertretern und Organen der Vereinten Nationen und des Europarates zusammenzuarbeiten, um größere Konsequenz und Koordination im Bereich der Menschenrechte zu gewährleisten;

    105.

    ist der Überzeugung, dass die Wirksamkeit der Arbeit des Parlaments in Menschenrechtsfragen auf vielfältige Weise gesteigert werden könnte, beispielsweise durch die intensive Überwachung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission in Bezug auf Länder mit Menschenrechtsproblemen und durch eine konsequente Weiterverfolgung und rechtzeitige Folgenabschätzung aller Äußerungen zu Menschenrechten in Entschließungen und ihrer Umsetzung; schlägt vor, dass der Unterausschuss in Erwägung ziehen sollte, für die jeweiligen Leitlinien kleine informelle Arbeitsgruppen einzusetzen, damit er die Arbeit des Rates in dieser Hinsicht besser verfolgen und Vorschläge vorlegen kann;

    106.

    ersucht den Unterausschuss, Menschenrechtsentschließungen, die nach Artikel 115 der Geschäftsordnung angenommen wurden, systematisch weiterzuverfolgen und die Bemühungen zu verstärken, die externen Menschenrechtsbelange aller Tätigkeiten des Parlaments, einschließlich der Arbeit der anderen Ausschüsse sowie der parlamentarischen Delegationen, zu behandeln;

    107.

    ist der Auffassung, dass der Unterausschuss seinen Einfluss auf Politik und Programmplanung verstärken könnte, indem er die Arbeitsprogramme des Rates und der Kommission, insbesondere die Arbeit der COHOM, enger begleitet, indem er regelmäßig von den Mitgliedern der COHOM eingeladen wird, und fordert, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments systematisch zur Teilnahme an Informationstreffen, wie beispielsweise mit NRO und Informationsveranstaltungen zu Menschenrechtsdialogen mit Drittländern eingeladen werden; erwartet Zusagen, dass derartige Einladungen nunmehr ständig ausgesprochen werden;

    108.

    ersucht das Präsidium des Parlaments sowie die Konferenz der Präsidenten zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die politische Unterstützung zu stärken, die Mitglieder im Plenum bei der Abstimmung über Dringlichkeitsentschließungen des Parlaments gemäß Artikel 115 der Geschäftsordnung leisten, unter Umständen, indem die Abstimmungsstunde auf einen besser geeigneten Zeitpunkt verschoben wird;

    109.

    fordert eine konstruktivere Rolle für den Unterausschuss „Menschenrechte “bei der Ausarbeitung konsequenter und transparenter Kriterien für die Wahl von Dringlichkeitsthemen, um zu gewährleisten, dass die parlamentarischen Interventionen rechtzeitig erfolgen und möglichst große Wirkung zeigen; fordert die Mitglieder des Unterausschusses auf, sich fachlich in diesem Bereich auszutauschen und aktiver und maßgeblicher auf die Abfassung von Dringlichkeitsentschließungen Einfluss zu nehmen; schlägt zu diesen Zwecken die Schaffung einer ständigen Arbeitsgruppe vor, die sich aus Mitgliedern des Unterausschusses zusammensetzt;

    110.

    begrüßt die Erstellung von Leitlinien für Delegationen des Parlaments bei Besuchen von Drittländern; ersucht das Präsidium des Parlaments sowie die Konferenz der Präsidenten zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die Außenwirkung und die systematische Anwendung dieser Leitlinien zu erhöhen; betont, dass jede Mission in ein Drittland systematisch Menschenrechtsbelange als ein Thema umfassen sollte, und dass alle Teilnehmer über die Menschenrechtslage vor und während des Besuchs in vollem Umfang informiert werden sollten;

    111.

    begrüßt die aktive Rolle des Unterausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Präsidenten des Parlaments beim Eintreten in Fällen von Unrecht überall in der Welt, insbesondere was den Sacharow-Preis anbelangt; erinnert insofern daran, dass die Verleihung des Preises an die Preisträger öffentlich, in angemessenem Rahmen und direkt zu erfolgen hat;

    112.

    begrüßt das Engagement des Parlaments bei der Behandlung des komplexen Themas der Wahrung der Menschenrechte zusammen mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus; betont, dass Kohärenz beim Ansatz der Europäischen Union bei unterschiedlichen Menschenrechtsfragen von ausschlaggebender Bedeutung ist, wenn die Europäische Union international ein glaubwürdiger Akteur sein will; erinnert an seinen Beschluss vom 18. Januar 2006 (21) über die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zu der vermuteten Beteiligung der CIA und möglicherweise von EU-Mitgliedstaaten oder Beitrittstaaten an so genannten „Extraordinary Renditions “(„Sonderauslieferungen“), bei denen Gefangene an so genannte „Black Sites “gebracht werden, wo sie gefoltert werden können; hofft, dass dieser Ausschuss bald einen Bericht und entsprechende Schlussfolgerungen vorlegen wird;

    113.

    ersucht den Rat und die Kommission — im Hinblick auf die Konferenz EU-USA, die im Juni 2006 stattfinden soll, und gemäß dem Bericht der Sachverständigen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen —, die Regierung der Vereinigten Staaten aufzufordern, das Internierungslager von Guantánamo sofort zu schließen, und darauf zu bestehen, dass alle Gefangenen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht behandelt werden und ihnen unverzüglich ein faires, öffentliches Gerichtsverfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht gewährt wird;

    114.

    erwartet mit Interesse den Eingang der Ergebnisse einer Folgenabschätzung, durch die die Wirkung der Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte analysiert und bewertet werden soll;

    115.

    nimmt die noch in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Stärkung der Rolle des Parlaments bei der Förderung von Demokratie zur Kenntnis, durch die die Arbeit von wichtigen Ausschüssen und Delegationen unterstützt, eine Beobachtung der politischen Entwicklungen in den Nachbarschaftsländern und darüber hinaus ermöglicht und das Informationsnetzwerk zwischen den nationalen Parlamenten in der gesamten Europäischen Union gestärkt werden könnten;

    116.

    nimmt die noch in der Debatte befindlichen Vorschläge zur Einrichtung einer europäischen Stiftung für Demokratie zur Kenntnis, die mit anderen, dem demokratischen Prozess verpflichteten Organisationen, wie dem Europarat und der OSZE, zusammenarbeiten würde, und zur Prüfung der Frage, wie ein der Europäischen Union zur Verfügung stehendes Gremium für die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte entwickelt werden kann;

    Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates

    117.

    ersucht die Kommission, zumindest einen ständigen Dienstposten in jeder Drittlandsdelegation zu bestimmen, der für die Überwachung der Menschenrechtslage in dem betreffenden Land und für die Förderung internationaler Menschenrechtsstandards sowie für die Beziehungen zur Zivilgesellschaft, wie beispielsweise die Beziehungen zu Menschenrechtsaktivisten, zuständig ist; ersucht darum, dass dieser Dienstposten auf ausreichend hoher Ebene eingerichtet wird, damit Probleme erkannt und behandelt werden können, wenn dies notwendig ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass Vertreter der Zivilgesellschaft regelmäßig offiziell von den Delegationen der Kommission eingeladen werden, um die Arbeit der Menschenrechtler aus Drittländern weiter zu unterstützen;

    118.

    ersucht die Kommission darum, das Menschenrechtsreferat in ihrer Generaldirektion für Außenbeziehungen zu stärken, indem ihm zusätzliches Personal zugewiesen wird, um Menschenrechtsangelegenheiten zu bearbeiten, damit es in die Lage versetzt wird, seine zusätzliche Funktion als Ressourcenreferat wahrzunehmen; ersucht darüber hinaus darum, dass einem Mitarbeiter in jedem geografischen Referat zusätzlich die Zuständigkeit für Menschenrechte übertragen wird;

    119.

    fordert zusätzliche Mittel für den Unterausschuss „Menschenrechte“, um die Finanzierung von Reisen und Besuchen von Ausschussmitgliedern an die Orte der Welt, in denen die Menschenrecht missachtet werden, zu erleichtern, damit Verstöße gegen das internationale Menschenrecht angeprangert werden können;

    120.

    ersucht den Rat darum, das Menschenrechtsreferat in seinem Generalsekretariat zu stärken und insbesondere neue Dienstposten für Fachleute aus dem Bereich Menschenrechte und mit Fachwissen über humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte zu schaffen, um den persönlichen Beauftragten für Menschenrechte zu unterstützen, und um eine zweckmäßigere Arbeitsteilung in seinem Büro insbesondere angesichts der Ausweitung seiner Zuständigkeiten zu ermöglichen;

    121.

    empfiehlt, dass allen vom Rat ernannten Sonderbeauftragten ein Menschenrechtsexperte zugewiesen wird, der ausschließlich diesem Sonderberichterstatter zuarbeitet; fordert diese Sonderbeauftragten auf, Menschenrechtsfragen systematisch im Rahmen ihrer Tätigkeit anzusprechen;

    *

    * *

    122.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der OSZE, den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder sowie den Geschäftsstellen der wichtigsten in der Europäischen Union niedergelassenen und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen NRO zu übermitteln.


    (1)  Ratsdokument 12416/05.

    (2)  Für alle relevanten Texte siehe die Tabelle in der Anlage zu dem Bericht A6-0158/2006 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.

    (3)  ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.09.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576.

    (4)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

    (5)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    (6)  ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

    (7)  ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 375.

    (8)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0056.

    (9)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0436.

    (10)  Beschluss 2003/659/JI des Rates vom 18. Juni 2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 44).

    (11)  ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 153.

    (12)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0444.

    (13)  Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2005, 15293/1/05 REV 1, Anlage S. 14.

    (14)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (15)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0525.

    (16)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0414.

    (17)  Der Rat billigte diese Leitlinien erstmals im Dezember 2003. Sie enthalten Standardformulierungen und gemeinsame Definitionen, die in Rechtsakten zur Umsetzung von Sanktionen benutzt werden können. Die Überarbeitung erfolgter im Dezember 2005.

    (18)  ABl. C 201 E vom 18.8.2005, S. 123.

    (19)  Am 23. Januar 2006 war folgender Stand bei Unterschriften und Ratifizierungen in der EU der 25: unterzeichnet und ratifiziert: (nur 5 Mitgliedstaaten): Dänemark, Malta, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich (sowie das Kandidatenland Kroatien); unterzeichnet (11 Mitgliedstaaten): Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien (sowie die Kandidatenländer Rumänien und Türkei); weder Unterzeichnung noch Ratifizierung (9 Mitgliedstaaten): Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Portugal, Slowakei und Slowenien (sowie das Kandidatenland Bulgarien).

    (20)  ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.

    (21)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0012.

    P6_TA(2006)0221

    Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung der Kommission

    Entschließung des Europäischen Parlaments zum Haushaltsplan 2007: Jährliche Strategieplanung (JSP) der Kommission (2006/2020(BUD))

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Jährliche Strategieplanung für 2007: Durch Handeln das Vertrauen stärken (KOM(2006)0122),

    unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (1),

    unter Hinweis auf den geänderten Vorschlag zur Erneuerung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (KOM(2006)0036),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2005 zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 (2),

    gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

    gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0154/2006),

    A.

    in der Erwägung, dass die Organe unmittelbar vor Beginn des Haushaltsverfahrens 2007 einen Kompromiss über eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) und einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) erzielt haben,

    B.

    in der Erwägung, dass die Vorschriften des EG-Vertrags und insbesondere Artikel 272 in Ermangelung einer neuen IIV ein jährliches Haushaltsverfahren vorsehen,

    C.

    in der Erwägung, dass die meisten Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Jahre 2007 erneuert werden, sodass im Haushaltsplan 2007 die neuen Prioritäten für den kommenden Finanzplanungszeitraum lanciert werden können,

    D.

    in der Erwägung, dass die Erweiterung um Bulgarien und Rumänien im Jahre 2007 zustande kommen sollte,

    E.

    in der Erwägung, dass die Wahl der Prioritäten für den Haushaltsplan 2007, den ersten der kommenden MFR, nicht nur über die europäischen Politiken im nächsten Jahr entscheiden wird, sondern zweifellos einen strategischen Effekt mit Blick auf künftige Jahre haben wird,

    F.

    in der Erwägung, dass den heutigen Herausforderungen mit vorwärts gerichteten Politiken begegnet werden muss, die angemessene Finanzmittel erfordern; in der Erwägung, dass die für 2008-2009 geplante Überprüfung sämtlicher Aspekte der Ausgaben und Ressourcen der Europäischen Union eine ausgezeichnete Gelegenheit bieten wird, die EU-Politiken so anzupassen, dass der Prozess der Globalisierung bewältigt werden kann, und die Prioritäten neu zu bewerten, während gleichzeitig Solidarität und Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union aufrechterhalten werden,

    G.

    in der Erwägung, dass der jährliche Haushaltsplan für 2007 die Europäische Union einstweilen befähigen sollte, einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel zu unternehmen, zu einem effektiven globalen Akteur zu werden; in der Erwägung, dass im Haushaltsplan genügend Mittel bereitgestellt werden sollten, um zur Bewältigung der internen und externen Herausforderungen der Union beizutragen, dass er auf die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet sein, die Demokratie und die Menschenrechte fördern und dabei helfen sollte, dass Unternehmer und Unternehmen besser in der Lage sind, sich dem globalen Wettbewerb erfolgreich zu stellen, insbesondere durch verstärkte Bemühungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Ausbildung und Innovation, um Wohlstand und eine bessere Lebensqualität für unsere Bürger zu gewährleisten,

    Kontext

    1.

    bekundet Besorgnis über die sichtbare Diskrepanz zwischen den Herausforderungen, mit denen sich die Europäische Union konfrontiert sieht, und den Mitteln, die unter den entsprechenden Rubriken eines wenig ehrgeizigen MFR 2007-2013 für eine effektive Inangriffnahme dieser Herausforderungen, insbesondere für Wettbewerbsfähigkeit, Forschung und Innovation verfügbar sein könnten, die vom Rat und von der Kommission selbst als Prioritäten eingestuft worden sind;

    2.

    verweist auf die vom Europäischen Rat im Oktober 2005 gefassten Beschlüsse, in denen die Herausforderungen dargelegt wurden, denen die Europäische Union in einer globalisierten Welt Rechnung tragen sollte; glaubt, dass die JSP weder die Dringlichkeit widerspiegelt, mit der solche Herausforderungen angegangen werden sollten, noch die notwendige Vision zur Ermutigung wirtschaftlicher Reformen zu ihrer Bewältigung liefert;

    3.

    ist angesichts des Umstands, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2007 der erste Haushaltsplan eines neuen MFR sein wird, der Auffassung, dass dieser Haushaltsplan strategischer Natur sein und sich auf die externen und internen Politikbereiche konzentrieren sollte, in denen Finanzmittel einen bedeutenden Unterschied ausmachen können und für die eingesetzten Mittel ein wirklicher Gegenwert erzielt wird;

    4.

    nimmt die von der Kommission in ihrem JSP-Dokument „Durch Handeln das Vertrauen stärken “dargelegten strategischen Zielvorgaben zur Kenntnis; teilt zwar die Analyse der Kommission, kritisiert jedoch die Kommission entschieden wegen ihrer Selbstgefälligkeit und ihrer entspannten Haltung bei der Darlegung der Art der Herausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist; glaubt beispielsweise, dass die Kommission den umfassenden und sehr schnellen Veränderungen in der Weltwirtschaft — vor allem im Hinblick auf die Volkswirtschaften von Schwellenländern wie China und Indien — unzureichende Aufmerksamkeit gewidmet hat;

    5.

    beabsichtigt, den bestmöglichen Ressourceneinsatz zu einem grundlegenden Thema für den Haushalt 2007 zu machen und dabei der Kohärenz zwischen verschiedenen Aktionen, ihrer Wirksamkeit und ihrem Zusatznutzen für die Bürger Rechnung zu tragen; glaubt, dass die drei Hauptachsen des Haushaltsplans 2007 darin bestehen sollten, politische Prioritäten festzulegen, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis sicherzustellen und mit den Vorbereitungen für die Überprüfung im Jahre 2008-2009 zu beginnen, da der Haushalt 2007 und sein Vollzug es gestatten werden, die Effizienz des neuen MFR zu bewerten;

    6.

    ist mit Blick auf die Festlegung politischer Prioritäten der Auffassung, dass sich der Haushaltsplan 2007 angesichts von Obergrenzen, die im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen heruntergesetzt wurden, auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten konzentrieren sollte, insbesondere auf folgende:

    Außenbeziehungen — die Rolle der Europäischen Union in einer globalisierten Welt

    Partnerschafts-/Kooperationsabkommen;

    Europäische Nachbarschaftspolitik und Heranführungsinstrumente;

    Entwicklungspolitik, Demokratisierung und Menschenrechte, Millenniums-Entwicklungsziele;

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP);

    Die Dimension der Sicherheit, Freiheit und Solidarität (extern wie intern)

    Externe Sicherheit, z. B. Sicherheit der Energieversorgung, Vorbeugung, Vorbereitung auf die und Bewältigung der Folgen terroristischer Bedrohungen;

    Innere Sicherheit, z. B. Einwanderungspolitik mit dem Ziel der Integration von Drittstaatsangehörigen, Solidarität bei der Verwaltung der Grenzen, Sicherheit und Schutz der Freiheiten;

    Zusammenhalt

    Interne Politikbereiche

    Zielvorgaben von Lissabon (Wachstum, Beschäftigung, Kompetenzen, Verkehr, Forschung und Innovation);

    Umwelt und ländliche Entwicklung;

    Bürger (einschließlich Kultur und Jugend) und Kommunikation;

    angemessene Ausgestaltung der Zielvorgaben und der Mittel für die europäische öffentliche Verwaltung einschließlich der Agenturen;

    7.

    hält es für seine Verantwortung als Haushalts- und Entlastungsbehörde, dafür Sorge zu tragen, dass die dem EU-Haushalt zugewiesenen Mittel mit Blick auf die Erzielung eines optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ausgegeben werden, insbesondere um die im Rahmen von heruntergesetzten Obergrenzen verfügbar gemachten Ressourcen zu optimieren; beabsichtigt deshalb, den Haushaltsplan 2007 an einem Kosten-Nutzen-Ansatz zu orientieren, indem es eine qualitative Überprüfung des Haushalts mit Hilfe einer jährlichen Bewertung in enger Zusammenarbeit mit den sektoralen Ausschüssen entwickelt;

    8.

    verweist auf die Bedeutung einer Halbzeitüberprüfung des nächsten MFR mit dem Ziel einer Anpassung des Finanzrahmens, um die Europäische Union zu befähigen, sich den Herausforderungen einer in schnellem Wandel begriffenen Welt effektiv zu stellen; glaubt, dass der Haushaltsplan 2007 als erster Haushaltsplan im Rahmen des MFR 2007-2013 eine wichtige Gelegenheit bietet, eine Zielrichtung für die Durchführung der neuen Programme vorzugeben und damit die Grundlage für die für 2008 geplante umfassende Überprüfung des MFR zu legen;

    9.

    verweist darauf, dass der MFR nicht als Mehrjahreshaushalt angesehen werden sollte; fordert deshalb die Kommission auf, einen Haushaltsplanvorentwurf (HVE) vorzulegen, in dem für das jährliche Verfahren 2007 ein ausreichender Spielraum im Hinblick auf die im Wege der Mitentscheidung angenommenen Programme belassen wird;

    Festlegung politischer Prioritäten

    A.   Außenbeziehungen — Europa als Partner in der Welt

    10.

    unterstreicht, dass sich die Europäische Union auf eine Reihe von grundlegenden Werten wie Frieden, Freiheit und Demokratie stützt und es notwendig ist, die internationalen Beziehungen zu fördern, um diese Ziele voranzubringen; ist der Auffassung, dass der Kern dieser Werte manchmal durch die Vielfalt und den unterschiedlichen Charakter der verschiedenen Typen von internationalen Übereinkommen und Instrumenten verschleiert wird, und glaubt, dass die Europäische Union jetzt sowohl in politischer Hinsicht als auch hinsichtlich der Leitlinien für den Haushalt eine in sich schlüssige und übergeordnete Strategie entwickeln sollte, um ihre strategischen Prioritäten besser festzulegen; dazu sollte gehören, dass man der Frage, wie neue Programme funktionieren und auf welche Weise sie für die strategischen Zielvorgaben relevant sind, besondere Aufmerksamkeit widmet; erwartet von der Kommission einen Bericht über ein effektives außenpolitisches Handeln innerhalb der bestehenden Vorschriften des EG-Vertrags;

    11.

    ist zutiefst davon überzeugt, dass Partnerschaften, die auf gemeinsamen Grundwerten aufbauen, als solche anerkannt und gefördert werden müssen; unterstreicht die entscheidende Bedeutung, die es der Wiederbelebung einer vertieften und stärker strategisch ausgerichteten Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten bei vielen weltweiten Themen auf der Grundlage gemeinsamer Ziele der beiden Kontinente beimisst;

    12.

    begrüßt die Verankerung einer besseren politischen Kohärenz der Politiken und verstärkten Wirksamkeit der Hilfe im Rahmen der Prioritäten der Kommission für die externen Politikbereiche;

    13.

    unterstreicht seine Besorgnis über die Ausbreitung der Vogelgrippe innerhalb und außerhalb der Europäischen Union; unterstreicht die Notwendigkeit, eng mit der FAO, der WHO, der OIE (Weltorganisation für Tiergesundheit) und mit den Ländern in den betroffenen Regionen zusammenzuarbeiten;

    14.

    bekräftigt seine Unterstützung für die Europäische Nachbarschaftspolitik, die es für wichtig hält, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Demokratie und eines positiven Wandels mit Hilfe einer Reihe von Politiken, die einen klaren Nutzen — auch im Bereich der Wirtschaft und des Handels — für die durchgeführten Reformen und die erzielten Fortschritte erbringen; ist davon überzeugt, dass Maßnahmen auf diesem Gebiet, die im Laufe der Zeit auch zu einer wirtschaftlichen Entwicklung führen, einen bedeutenden Nutzen für die Partnerländer wie für die Europäische Union haben werden;

    15.

    hält es für wichtig, eine ausreichende Finanzierung für die Entwicklungspolitik und Maßnahmen zur Linderung der Armut einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele zu gewährleisten; unterstreicht mit Nachdruck, dass nachhaltige Lösungen auch von ausreichenden internen Fortschritten in den betreffenden Ländern abhängen, einschließlich der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Menschenrechte; unterstreicht die grundlegende Notwendigkeit, der Kohärenz und Komplementarität der nationalen und gemeinschaftlichen Programme besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um die Gesamtwirkung und die Effektivität zu maximieren; fordert eine detailliertere Prüfung der Programme für Demokratisierung und Menschenrechte sowie der Funktionsfähigkeit einiger Nichtregierungsorganisationen;

    16.

    erinnert die Kommission und den Rat an ihre Zusage, den Ländern des Zuckerprotokolls angemessene und zweckmäßige Finanzmittel für flankierende Maßnahmen bereitzustellen, um Hilfestellung bei der Bewältigung der in der Übergangszeit auftretenden Herausforderungen zu leisten, mit denen sie infolge der EU-internen Reform der Zuckerregelung und der einschlägigen WTO-Entscheidung konfrontiert sind;

    17.

    unterstreicht, dass die Entwicklungen im Nahen Osten und insbesondere in Palästina während des Haushaltsverfahrens sorgfältig bewertet werden sollten, und macht insbesondere auf die Wahrscheinlichkeit aufmerksam, dass ein Zusammenbruch der Palästinensischen Autonomiebehörde zu einem Chaos führen würde, sowie auf die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Rechnungs- und Haushaltsführung bei den EU-Hilfen unabhängig davon, ob sie direkt oder über die eingerichteten Treuhandfonds ausgezahlt werden; möchte eindeutig klarstellen, dass die Haushaltsbehörde im Voraus konsultiert werden muss, ehe finanzielle Verpflichtungen in größerer Höhe eingegangen werden können;

    18.

    ist entschlossen, den bereits etablierten politischen Dialog über die GASP auf konstruktive Weise weiterzuentwickeln, und fordert den Rat dringend auf, diesen Kontext dazu zu nutzen, eine offenere, transparentere und verantwortungsvollere GASP zu praktizieren; besteht insbesondere darauf, jährlich vorab uneingeschränkt in bevorstehende Aktionen und Beschlüsse eingebunden und dazu konsultiert zu werden; bekräftigt seine Bereitschaft, die GASP-Nomenklatur zu überprüfen, um sie an die politischen Bedürfnisse und die Rolle der Union anzupassen; fordert den Rechnungshof auf, einen Sonderbericht über die Kostenwirksamkeit von gemeinsamen Aktionen im Rahmen der GASP vorzulegen;

    B.   Die Dimension der Sicherheit — Sicherheit, Freiheit und Unionsbürgerschaft

    19.

    unterstreicht, dass die europäischen Bürger in ihrem tagtäglichen Leben Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit brauchen; betont, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union für 2007 zur Gewährleistung dieser Vorrechte für die Europäische Union nach innen wie nach außen — auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht — beitragen sollte;

    20.

    begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Kontext der externen Sicherheit die Energiepolitik als eine der wichtigsten Prioritäten für 2007 einbezogen hat; erkennt die grundlegende Bedeutung von Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit sowie der Energieeffizienz der europäischen Wirtschaft an und unterstreicht die Bedeutung einer Diversifizierung der Gas- und Öllieferungen sowie der Sondierung sämtlicher Möglichkeiten einer Stärkung der Selbstversorgung der Europäischen Union mit Energie; unterstreicht den hohen Grad der Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieeinfuhren; fordert eine in sich schlüssige europäische Energiestrategie, die den Dialog mit wichtigen Lieferländern einschließt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Liberalisierung der Energiemärkte, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung erneuerbarer Energiequellen und die Erforschung der Produktion und des Einsatzes von Biokraftstoffen und alternativen Energiequellen uneingeschränkt umzusetzen;

    21.

    unterstreicht die Bedeutung von Umweltthemen in Verbindung mit der Energie; betont in diesem Kontext die Bedeutung einer Einhaltung der in Kyoto festgelegten Zielvorgabe, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008-2012 um 8 % zu verringern;

    22.

    begrüßt die Einleitung der neuen Programme auf dem Gebiet Justiz und Inneres für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Zeitraum 2007-2013; unterstreicht, dass angesichts der modernen globalisierten Kriminalität ein konzertiertes Vorgehen der Europäischen Union ein notwendiger Bestandteil von Politiken ist, um eine sichere und auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhende Gesellschaft zu gewährleisten;

    23.

    unterstreicht, dass die Zielvorgabe der Integration der Migranten und der Verwaltung der Grenzen in den kommenden Jahren von Bedeutung ist; beabsichtigt, im Jahre 2007 ausreichende Mittel bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass die Ausweitung des Schengen-Raums vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Solidarität bei der Verwaltung der Außengrenzen der Europäischen Union flankiert wird;

    24.

    verweist darauf, dass die Verwirklichung einer stärkeren Bürgernähe der Europäischen Union das wichtigste Ziel der Kommunikationspolitik ist; ist der Auffassung, dass Formen der Information und des Dialogs für diejenigen, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der europäischen Debatte ausgeschlossen fühlen, eingeführt werden sollten und dass der Dialog und das Verständnis zwischen den europäischen Bürgern über erfolgreiche EU-Programme wie Erasmus und Leonardo (Lebenslanges Lernen) sowie über Sprachausbildung gefördert werden sollten;

    25.

    verweist darauf, dass die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union ist, wie sie im EG-Vertrag festgelegt wurden; verweist darauf, dass 2007 das erste Jahr sein wird, in dem die neuen Mitgliedstaaten eine volle Unterstützung aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds erhalten werden; ist deshalb der Auffassung, dass die Förderung des Zusammenhalts für 2007 weiterhin Priorität haben sollte und dass der Kohäsionspolitik während des Haushaltsverfahrens 2007 ausreichend Finanzmittel zugewiesen werden sollten;

    C.   Interne Politikbereiche — Wohlstand und Solidarität

    26.

    ist der Auffassung, dass die Zielvorgaben der Agenda von Lissabon dazu beitragen werden, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union zu fördern; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden und vorgeschlagenen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die auf die Vollendung des Binnenmarktes und die Verwirklichung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft abzielen, ordnungsgemäß umzusetzen; unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen öffentlichen Finanzierung zur Erzielung der Hebelwirkung, die von der Kofinanzierung durch die Europäische Investitionsbank erwartet wird; erwartet mit Ungeduld die einschlägigen Vorschläge der Kommission und des Rates;

    27.

    unterstreicht die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in beträchtlichem Maße zu Innovation, Wachstum und Wohlstand in der Europäischen Union beitragen; unterstreicht die Bedeutung einer anhaltenden Vereinfachung des regulatorischen Systems insbesondere für KMU;

    28.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auf, den Bereichen, die die Grundlage einer gesunden modernen Wirtschaft bilden, wie Wissen, Fertigkeiten, Forschung und Entwicklung, Innovation, Technologien der Informationsgesellschaft, Verkehr und Energie, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; verweist auf die Bedeutung einer Verstärkung der Kapazitäten des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung und Innovation) und einer Verstärkung der zwischen ihnen bestehenden Verbindungen; fordert eine Ausrichtung aller Politiken in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene auf die Unterstützung von Forschung und Innovation überall dort, wo dies möglich ist; unterstützt entschieden die Maßnahmen zum Ausbau und zur Vollendung der europäischen Informationsgesellschaft, da sie die Integration, bessere öffentliche Dienstleistungen und die Lebensqualität fördern;

    29.

    ist der Auffassung, dass die Finanzinstrumente im Kontext der neuen Generation von Programmen neu überdacht, besser abgestimmt und mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden müssen, was für die Unterstützung einer auf EU-weiten Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Industriepolitik unter Einschluss der KMU wichtig ist, die durch industrielle Anwendungen erfolgreich Nutzen aus den Forschungsergebnissen ziehen würden (z. B. Technologietransfer von den Universitäten und Forschungszentren hin zur industriellen Anwendung);

    30.

    unterstreicht, dass angesichts des zunehmenden weltweiten Wettbewerbs die Fähigkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Unternehmen insgesamt, sich in ausreichendem Maße den laufenden Veränderungen anzupassen, von ausschlaggebender Bedeutung sein wird; glaubt, dass in diesem Kontext die Entwicklung von zukunftsorientierten Politiken von grundlegender Bedeutung ist und dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, über den derzeit debattiert wird, ein erster Schritt in die richtige Richtung sein könnte; glaubt, dass die Errichtung eines neuen Europäischen Technologieinstituts bestehende Strukturen untergraben oder sich mit ihnen überschneiden kann und deshalb in diesem Kontext möglicherweise nicht den effizientesten Einsatz von Mitteln darstellt; glaubt, dass das Beschäftigungspotenzial innovativer Unternehmen der Europäischen Union dabei helfen könnte, bestimmte Schwierigkeiten zu überwinden, die sich aufgrund des weltweiten Wettbewerbs stellen; fordert eine Beseitigung der Barrieren für die Mobilität von Forschern und für die Schaffung eines offenen und wettbewerbsorientierten Arbeitsmarktes für Forscher;

    31.

    verweist darauf, dass die Kommunikation ein Schlüsselfaktor ist, um den europäischen Bürgern dabei zu helfen, die Europäischen Union besser zu verstehen; weist darauf hin, dass die knappen Mittel verwendet werden sollten, um eine effiziente und in sich schlüssige Kommunikationspolitik unter Einbeziehung sämtlicher EU-Institutionen zu entwickeln; ist davon überzeugt, dass das Potenzial für Synergien zwischen den Aktivitäten der Kommission und des Parlaments im Bereich der Kommunikation noch immer nicht voll ausgeschöpft worden ist;

    D.   Zusammenhalt

    32.

    unterstreicht die Bedeutung der Veranschlagung des konkreten Bedarfs für Zahlungen im Rahmen der Strukturfonds im Haushaltsplan; unterstreicht die Notwendigkeit, ein ausreichend hohes Niveau an Zahlungen vorzusehen, um zu vermeiden, dass die Verwirklichung der Programme beeinträchtigt wird; ist der Auffassung, dass die Zahlungen gemäß den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und einer guten Haushaltspraxis auf möglichst zuverlässigen Voraussagen beruhen müssen;

    Optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis

    33.

    unterstreicht, dass die im Dezember 2005 im Europäischen Rat erzielte Einigung eindeutig gezeigt hat, dass der Kampf um die Mittel begonnen hat; hebt hervor, dass die Zahlen des Rates im Vergleich zu den von der Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag für notwendig erachteten Mitteln eine Kürzung der zwischen 2007 und 2013 verfügbaren Mittel um über 15 % bedeuten würden; hält es deshalb in dieser Situation für absolut notwendig, damit zu beginnen, die Qualität der Ausgaben der Europäischen Union zu überprüfen;

    34.

    teilt die Einschätzung des Rates, was die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde und der Kommission betrifft; stimmt mit dem Rat insbesondere darin überein, dass sämtliche Mittel für jeden Politikbereich im Detail überprüft werden müssen, und bekräftigt in diesem Kontext die Bedeutung einer Neuzuteilung, um es der Haushaltsbehörde zu ermöglichen, die notwendigen finanziellen Anpassungen vorzunehmen, damit der gegenwärtige und künftige Bedarf gedeckt werden kann; betont die Notwendigkeit, rechtzeitig über qualitativ hochwertige Tätigkeitsübersichten und Finanzinformationen über Ausgabenvorschläge zu verfügen;

    35.

    glaubt, dass der Beginn des neuen MFR eine bedeutende Chance für eine Neubewertung bietet; ist der Auffassung, dass Programme, die erwiesenermaßen nicht erfolgreich oder nicht mehr vorrangig sind, beendet werden sollten; hält es für wichtig, aufgeschlossen für die Einführung neuer Programme zu sein, wenn sie benötigt werden, damit die Europäische Union mit dem Tempo der Globalisierung Schritt halten kann; unterstreicht, dass die EU-Institutionen Betrug und übermäßige Bürokratie überall dort, wo sie anzutreffen sind, ausmerzen müssen;

    36.

    schlägt vor, die Durchführung von Kosten-Nutzen-Studien zu bestimmten Bereichen des Haushaltsplans unter Einsatz eines Teils der den parlamentarischen Ausschüssen zugewiesenen Mittel zu beantragen, um die Ordnungsmäßigkeit (Einhaltung der Haushaltsordnung, System der Finanzberichterstattung) und die Leistungsfähigkeit (Effizienz des Ressourceneinsatzes, Wirksamkeit der Vorhaben, Verwaltungskosten) der durchgeführten Politiken zu bewerten und die politischen Schlussfolgerungen aus solchen Bewertungen zu ziehen;

    37.

    unterstreicht, dass die Kommission unverzüglich tätig werden sollte, um das Verwaltungsmanagement — insbesondere unter Einbeziehung des geänderten Vorschlags für die Haushaltsordnung — mit Blick auf die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme für ihre eigenen Dienststellen, die Mitgliedstaaten und die Endbegünstigten — insbesondere was kleine Vorhaben betrifft — zu vereinfachen und seine Effizienz zu verbessern; ist der Auffassung, dass auf jeder dieser vier Ebenen eine gründliche Analyse der Effizienz des Verwaltungsmanagements im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgenommen werden sollte;

    Vorbereitung auf die Überprüfung in den Jahren 2008/2009

    38.

    teilt die Ansicht des Rates, dass der MFR, der mittelfristige politische Prioritäten vorgibt, an eine sich rasch ändernde Welt angepasst werden muss, um es der Europäischen Union zu gestatten, ihre politische und wirtschaftliche Position sowohl intern — zur Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon — als auch extern — zur Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele sowie zur Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, zur Verwirklichung einer erfolgreichen Nachbarschaftspolitik und zur Übernahme einer Führungsrolle im Globalisierungsprozess — zu bewahren; unterstreicht außerdem, dass die gemeinsame Agrarpolitik nach innen wie nach außen an den künftigen Bedarf angepasst werden sollte, und macht in diesem Zusammenhang auf die verbindliche Kofinanzierung, eine verstärkte Marktorientierung, gleiche Ausgangsbedingungen und die Abschaffung von Ausfuhrerstattungen als begrüßenswerte Optionen aufmerksam;

    39.

    ist der Auffassung, dass der Haushaltsplan 2007 als erster Haushaltsplan der nächsten Periode eine Gelegenheit bietet, die neuen Programme im Rahmen von Anpassungen an einen neuen Bedarf, der sich in der ersten Hälfte der Periode ergeben könnte, in Angriff zu nehmen;

    40.

    glaubt, dass die Überprüfung sämtlicher Aspekte der Ausgaben und Ressourcen der Europäischen Union, die für 2008 geplant ist, eine reale Möglichkeit bieten wird, genau zu kontrollieren, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden; verweist darauf, dass das Parlament angesichts seiner Rechte und seiner institutionellen Prärogativen in alle potenziellen Änderungen aktiv einbezogen werden sollte; unterstreicht, dass nur eine umfassende Neubewertung der Einnahmen — insbesondere die Einführung eines Systems wirklicher Eigenmittel — und der Ausgaben — insbesondere die Einführung der Kofinanzierung von Direktzahlungen in der Landwirtschaft und eine Verlagerung der Politik hin zur ländlichen Entwicklung — die Europäische Union in die Lage versetzen wird, das System von Grund auf zu ändern, um den Herausforderungen unserer sich rasch ändernden Welt zu begegnen; erwartet den Bericht über die Reform des Systems der Eigenmittel mit dem Ziel, es transparenter, fortschrittlicher und fairer zu machen;

    Europäische Governance: Humanressourcen und Finanzmittel für 2007

    41.

    unterstreicht, dass das Haushaltsverfahren 2007 eine reale Gelegenheit für eine Feinabstimmung sowie einen Hebel für die Festlegung von Prioritäten bieten kann; ist der Auffassung, dass das jährliche Haushaltsverfahren vom Parlament dazu genutzt werden könnte, seine Prioritäten in den laufenden Legislativverfahren und insbesondere beim Abschluss der Mehrjahresprogramme im Kontext eines neuen MFR sicherzustellen;

    42.

    unterstreicht, dass der Haushaltsausschuss im Anschluss an das Ergebnis der Verhandlungen über den nächsten MFR sicherstellen sollte, dass die in der IIV enthaltenen neuen Vorschriften und qualitativen Reformen im Haushaltsplan 2007 umgesetzt werden;

    43.

    bekräftigt, dass die steigende Anzahl von Agenturen — wie in den letzten zehn Jahren festzustellen war — zweifellos negative Konsequenzen für die Finanzierung der operationellen Programme haben wird; hält einen an optimalen Ergebnissen für die eingesetzten Mittel orientierten Ansatz für die dezentralen Agenturen im Gegensatz zu zentralisierten Tätigkeiten für eine absolute Notwendigkeit;

    44.

    stellt fest, dass die Kommission plant, die Einstellung von 890 zusätzlichen Bediensteten zu beantragen, und dass davon 250 neue Stellen mit der bevorstehenden Erweiterung um Bulgarien und Rumänien zusammenhängen, damit die Ausweitung ihrer Aufgaben im Anschluss an die Erweiterung bewältigt werden kann; besteht darauf, dass diese Forderung im HVE ordnungsgemäß begründet wird, insbesondere was die den neuen Programmen zugewiesenen Stellen betrifft;

    45.

    nimmt die Forderung des Rates nach Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben zur Kenntnis; ist bereit, mit dem Rat bei Instrumenten zusammenzuarbeiten, die den optimalen Mitteleinsatz bei den Gemeinschaftsprogrammen gewährleisten, wie dies in seinen Leitlinien zum Haushaltsplan 2007 herausgestellt wurde;

    46.

    begrüßt die von der Kommission unternommenen Bemühungen um eine Umschichtung zwischen den und innerhalb der Abteilungen, um die Ressourcen zu optimieren; fordert die Kommission auf, sorgfältig zu bewerten, ob weitere Möglichkeiten einer Umschichtung gefunden werden können, ehe sie den HVE vorlegt, um die Zahl von Neueinstellungen zu verringern; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass EPSO imstande sein wird, die im Zuge der Erweiterung für das Jahr 2007 vorgesehene Einstellung von Bediensteten zu ermöglichen;

    47.

    stellt fest, dass zwischen den Organen eine umfassende Konsultation zur Ausgestaltung des Legislativprogramms für 2007 stattfinden wird; besteht darauf, dass die EU-Organe zeitgleich mit dem Abschluss des Haushaltsverfahrens für 2007 im Dezember 2006 eine Einigung über dieses Programm erzielen;

    48.

    nimmt die vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, vom Entwicklungsausschuss und vom Ausschuss für internationalen Handel ausgearbeiteten Stellungnahmen zur Kenntnis; begrüßt den Beitrag, den diese Stellungnahmen hinsichtlich der externen Aspekte des Haushaltsverfahrens 2007 leisten; stellt fest, dass die wichtigsten Anliegen dieser Stellungnahmen im Laufe des Haushaltsverfahrens aufgegriffen werden;

    *

    * *

    49.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie dem Rechnungshof zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/708/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 14.10.2005, S. 24).

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0224.

    P6_TA(2006)0222

    Naturkatastrophen: landwirtschaftliche Aspekte

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — landwirtschaftliche Aspekte (2005/2195(INI))

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa (1), vom 13. Januar 2005 zu dem Ergebnis der Klimakonferenz von Buenos Aires (2), vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal (3), vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien (4) und vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) dieses Sommers in Europa (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. Februar 2006 zu der Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (6) und zu dem Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor (7),

    unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung dieses Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 25. April 2002,

    unter Hinweis auf den wissenschaftlichen Bericht des Instituts für Umwelt und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zum Klimawandel und zur Wasserdimension in Europa (8),

    unter Hinweis auf das Forschungsprojekt über das Management von Überschwemmungsrisiken im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Union im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (2002-2006),

    unter Hinweis auf den Bericht des Instituts für europäische Umweltpolitik über Klimawandel und Naturkatastrophen (9),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (10), ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen (11) und des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Agrarsektor (12),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (13), die gegenwärtig überarbeitet wird,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) (14),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (15),

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (KOM(2006)0029), Neufassung der Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (16),

    in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission über eine europäische Forststrategie (KOM(1998)0649), über eine globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) (KOM(2004)0065), über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft (KOM(2005)0074), des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108), des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle (KOM(2005)0113), des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (KOM(2005)0304), des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM(2006)0015) sowie des Entwurfs einer Verordnung der Kommission über Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen zugunsten von KMU im Agrarsektor vom 8. Februar 2006, der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für Biomasse (KOM(2005)0628) und des künftigen Aktionsplans der Europäischen Union für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, dessen Vorlage die Kommission für Juni 2006 angekündigt hat,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0152/2006),

    A.

    in der Erwägung, dass die land- und forstwirtschaftliche Produktion eine eng mit der Natur verknüpfte Wirtschaftstätigkeit ist und daher Witterungsunbilden (Dürren, Frost, Hagel, Brände, Überschwemmungen), gesundheitlichen Risiken (Schädlingsplagen, Tierkrankheiten) und Umweltbelastung (saurer Regen, unbeabsichtigte Genübertragung) ausgesetzt ist,

    B.

    in der Erwägung, dass Waldbrände mit am häufigsten auf Trockenheit zurückzuführen sind, die als immer wieder auftretender ökologischer Notstand zu den größten Problemen gehört, mit denen die europäischen Länder des Mittelmeerraums und der Iberischen Halbinsel zu kämpfen haben,

    C.

    in der Erwägung, dass das immer häufigere Auftreten unvorhergesehener Naturereignisse die Wirtschaftlichkeit von Betrieben gefährden und dazu beitragen kann, dass Betriebe aufgegeben werden, insbesondere kleinere Betriebe und Betriebe in strukturschwachen Gebieten, was wirtschaftliche, soziale und ökologische Risiken mit sich bringt,

    D.

    in der Erwägung, dass die strukturellen Ursachen von Waldbränden unmittelbar mit der Landflucht in den südlichen Staaten Europas zusammenhängen, die voraussichtlich noch zunehmen wird, wenn das System der einheitlichen Betriebsprämie angewandt wird, und dass diese Ursachen daher sozioökonomischer Natur sind,

    E.

    in der Erwägung, dass Naturkatastrophen Rückschläge in den Bemühungen um nachhaltige Entwicklung darstellen, weil sie die Bevölkerungsabwanderung aus dem ländlichen Raum verstärken, die Probleme der Erosion und der Wüstenbildung verschärfen, die Ökosysteme schädigen und die biologische Vielfalt gefährden und die Lebensqualität der Landbevölkerung erheblich gefährden,

    F.

    in der Erwägung, dass die Schutzwälder auf der Iberischen Halbinsel und in Südeuropa einzigartig sind, was sie von den Nutzwäldern in Mittel- und Nordeuropa unterscheidet,

    G.

    in Anbetracht der wiederholten Bekenntnisse der Gemeinschaftsorgane zu einer multifunktionellen Landwirtschaft auf dem gesamten Gebiet der Union,

    H.

    in der Erwägung, dass zu den durch die Klimaänderung bedingten Naturrisiken weitere Probleme hinzukommen, die den Fortbestand der europäischen Landwirtschaft bedrohen, beispielsweise die Tatsache, dass die europäischen Erzeuger mit immer konkurrenzfähigeren Einfuhren aus Drittländern konfrontiert werden, während ihre Produktionskosten infolge der steigenden Anforderungen an die Qualität der Erzeugnisse und die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union ständig steigen,

    I.

    in der Erwägung, dass die letzten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zusammen mit der allmählichen Marktöffnung und der schrittweisen Schwächung der Mechanismen für die Regulierung des Marktes für Agrarerzeugnisse und der Globalisierung der Landwirtschaft, die Instabilität der europäischen Märkte verstärken, die dringend neue Krisenbewältigungsmechanismen brauchen,

    J.

    in der Erwägung, dass die Landwirtschaft — auf Grund ihrer Multifunktionalität — und die Forstwirtschaft dazu beitragen, die Abwanderung der Bevölkerung aus den ländlichen Gebieten zu verhindern, und damit einen Beitrag zur Prävention von und zum Schutz vor bestimmten Naturkatastrophen leisten,

    K.

    in der Erwägung, dass angesichts der immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen, gesundheitlichen Risiken und Marktkrisen keine Mechanismen auf Gemeinschaftsebene bestehen, um darauf zu reagieren, wobei der Umstand, dass Dürre und Frost nicht vom Solidaritätsfonds abgedeckt waren, das deutlichste Beispiel dafür ist,

    L.

    in der Erwägung, dass das Phänomen der Waldbrände sich zusätzlich verstärkt wegen der allmählichen Abwanderung aus dem ländlichen Raum sowie der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der damit verbundenen traditionellen Aktivitäten, wegen der unzureichenden Pflege der Wälder, wegen des Bestehens großer, mit einer einzigen Baumart bepflanzter Flächen und der Bepflanzung mit ungeeigneten Baumarten sowie wegen des Fehlens einer wirksamen Präventionspolitik mit angemessenen Instrumenten und angemessener Finanzierung auf Gemeinschaftsebene,

    M.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union die Spezifität der Naturkatastrophen im Mittelmeerraum wie Dürren und Brände erkennen und ihre Instrumente zur Verhütung, zur Forschung, zur Risikobewältigung, zum Zivilschutz und zur Solidarität anpassen muss, dass sie aber ebenso über ein mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattetes spezifisches gemeinschaftliches Waldschutzprogramm zum Zweck der Verhütung und der Bewältigung der Risiken von Waldbränden verfügen muss,

    N.

    in der Erwägung, dass die bei den Gemeinschaftsinterventionen festgestellten Mängel noch verstärkt werden durch die Vielgestaltigkeit der auf nationaler Ebene bestehenden Mechanismen zur Bekämpfung von Naturkatastrophen sowie durch ihre ungleiche Entwicklung, was gegen die Grundsätze des Zusammenhalts und der Solidarität verstößt, aus denen sich das europäische Sozialmodell und der supranationale Aufbau ergeben,

    O.

    in der Erwägung, dass durch die Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen, die niedrige direkte Rentabilität von Wäldern und ihre hohen Unterhaltskosten der Anreiz für die Eigentümer wegfällt, die Wälder gut zu bewirtschaften, was dazu führt, dass sich Unterholz und Reisig und andere brennbare Stoffe ansammeln, und dass dort, wo die Wälder sozioökonomische Bedeutung haben, das Problem der Waldbrände deutlich geringer ist,

    P.

    in der Erwägung, dass es nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist, die Löschsysteme funktionstüchtig zu halten, zumal solche Arbeiten von der Jahreszeit abhängen und mit punktuellem Personalmangel einhergehen und dass daher ein angemessener Ausbildungsstand kaum möglich ist, dass die Ausrüstung zu wenig genutzt wird und es vor allem ein großes Problem ist, im Bedarfsfall geeignete Flugzeuge aufzutreiben,

    Q.

    in der Erwägung, dass die Prävention wie auch die Folgen bestimmter Katastrophen nicht nur ein einzelnes Land betreffen, sondern die Zusammenarbeit sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch mit an die Europäische Union angrenzenden Drittländern erfordern,

    1.

    begrüßt die in letzter Zeit vorgelegten Mitteilungen und Vorschläge der Kommission zu den Themen Verbesserung der Kapazitäten für die Reaktion auf Katastrophen und Krisen, Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser, Reform des Solidaritätsfonds, Verbesserung des Katastrophenschutzmechanismus, neue Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013, Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor und Risiko- und Krisenbewältigung in der Landwirtschaft;

    2.

    wünscht, dass auf Naturkatastrophen und gesundheitliche oder technologische Katastrophen in angemessener Weise reagiert wird mithilfe des Solidaritätsfonds, des Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich, der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Regionalpolitik, durch die Regelungen über staatliche Beihilfen für die Landwirtschaft sowie durch Maßnahmen gegen Waldbrände im Rahmen des Programms Forest Focus und des neuen Programms Life+; ist jedoch der Auffassung, dass diese Mechanismen, wenn sie eine echte Gemeinschaftsstrategie zur Reaktion auf Katastrophen ankurbeln sollen, flexibler gestaltet werden müssen, wobei insbesondere der Aktionsbereich des Solidaritätsfonds durch Förderungsfähigkeitskriterien ergänzt werden muss, die den Merkmalen der einzelnen Katastrophen, insbesondere Dürre und Frost, besser gerecht werden, und dass die genannten Mechanismen finanziell besser ausgestattet und den anfälligsten Erzeugern und Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

    3.

    vertritt die Ansicht, dass der Anwendungsbereich des Solidaritätsfonds weiterhin Interventionen in Katastrophenfällen umfassen muss, die, obwohl sie einen gewissen Umfang haben, das festgesetzte Schadensmindestniveau nicht erreichen, bei denen aber offenkundig schwerwiegende und nachhaltige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung eines bestimmten Gebiets bestehen, damit in diesen Fällen eine außerordentliche Hilfeleistung erbracht werden kann;

    4.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer Flexibilitätsklausel vorsieht, die es ermöglicht, die politischen Instrumente zur Bewältigung der Naturkatastrophen im Agrarsektor, namentlich den Solidaritätsfonds, mit angemessenen Mitteln auszustatten, und zwar aus Finanzmitteln der GAP, die in dem jeweiligen Jahr nicht genutzt werden;

    5.

    weist darauf hin, dass die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei bestimmten Arten von Naturkatastrophen Voraussetzung für Prävention und Folgenbewältigung ist; betont, dass insbesondere bei Flüssen, die mehrere Länder durchqueren, die Auflegung, Finanzierung und Durchführung von staatenübergreifenden Programmen notwendig ist;

    6.

    ist der Ansicht, dass die von der Kommission im Falle von Naturkatastrophen angewandten Ausnahmemaßnahmen der GAP (u.a. Vorziehen von Zahlungen, Freigabe von Interventions-Getreidebeständen, Genehmigung der Verwendung von Brachland für die Erzeugung von Viehfutter) zwar zu begrüßen sind, keinesfalls jedoch ausreichen, um die entstandenen Verluste aufzuwiegen, und dass sie nicht immer rasch genug beschlossen werden;

    7.

    betont, dass das Bestehen zahlreicher kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe und einer Landwirtschaftspolitik, die nachhaltigere Erzeugungsmethoden fördert, gerade im Bereich Wasser- und Bodennutzung, eine grundlegende Voraussetzung für die Bekämpfung der Auswirkungen von Dürren und Waldbränden ist;

    8.

    ist der Ansicht, dass die Politik der ländlichen Entwicklung eine wichtige Rolle bei der Vorbeugung gegen Naturkatastrophen spielen kann; weist darauf hin, dass die drastische Kürzung der Mittel für die ländliche Entwicklung die reibungslose Durchführung von Aktionsplänen für die Prävention und Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen behindern kann; empfiehlt jedoch, dass bei den nationalen oder regionalen Plänen für die ländliche Entwicklung den Maßnahmen gegen die Ursachen der Katastrophen (u.a. Bekämpfung der Erosion, Wiederaufforstung mit geeigneten Arten, Erhaltung von Brandschneisen, wasserwirtschaftliche Bauarbeiten, Pflege der Wälder, Agrarumweltmaßnahmen zur Einsparung von Wasser) Vorrang eingeräumt wird;

    9.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, sich finanziell und mit dem Erlass von Vorschriften an Maßnahmen zu beteiligen, mit denen bewirkt wird, dass Wälder nicht so leicht in Brand geraten, zum Beispiel durch die Förderung der Rentabilität der Wälder und ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung, durch die Nutzung überschüssiger Waldbiomasse als erneuerbare Energiequelle, durch Anreize für den Zusammenschluss von Eigentümern, damit überlebensfähige Bewirtschaftungseinheiten entstehen, sowie durch die Aufwertung der Wälder als Mittel zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum;

    10.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ein Programm für den Austausch von Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Technologien zur Kontrolle und Beobachtung der Gefahren und Auswirkungen von Waldbränden aufzulegen und Verfahren zur europaweiten Vereinheitlichung der Qualifikationen des technischen Personals auszuarbeiten, damit dessen Ausbildung besser wird;

    11.

    fordert, dass im nächsten Finanzplanungszeitraum die Beihilfen, die den Landwirten bislang für das Anlegen und die Pflege von Brandschneisen gezahlt wurden, beibehalten werden, da sie am besten gewährleisten, dass die Landschaft erhalten bleibt;

    12.

    hält es für unbedingt notwendig, dass im Rahmen der Pläne für die ländliche Entwicklung den Maßnahmen zur Bekämpfung der strukturellen Probleme der ländlichen Gebiete Vorrang eingeräumt wird (u.a. Abwanderung, Aufgabe von Anbauflächen, Intensivbesiedelung landwirtschaftlicher Flächen, Entwaldung, übermäßige Fragmentierung von Waldeigentum) — Probleme, die, sofern sie nicht eingedämmt werden, in Zukunft zu noch größeren Risiken führen;

    13.

    hält es für unbedingt notwendig, dass in der nächsten Finanziellen Vorausschau 2007-2013 ein Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Wälder gegen Brände vorgesehen wird, das die Förderung von Sensibilisierungskampagnen, Verhütungsmaßnahmen und Maßnahmen der Risikobewältigung mit Blick auf Waldbrände mit einer angemessenen Finanzierung, ergänzend zur Agrar- und Strukturpolitik umfasst; fordert, dass dieses Programm insbesondere zu einer klaren Festlegung der Finanzierung für geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden führt, entweder durch die Erarbeitung einer eigenen Verordnung mit der entsprechenden Finanzierung oder durch die Schaffung einer eigenen Haushaltslinie für diese Maßnahmen sowohl im Rahmen der ELER-Verordnung als auch der vorgeschlagenen LIFE+-Verordnung; betont, dass dieses Programm den Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums Rechnung tragen muss;

    14.

    fordert, dass im Zusammenhang mit den strategischen Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums (2007-2013) im Forstsektor der Anteil der Kofinanzierung bei den spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Erosion und zugunsten der wasserwirtschaftlichen Infrastrukturen, aber auch bei den Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 erhöht wird;

    15.

    ist überzeugt, dass die schweren Marktkrisen unvorhergesehene und außerordentliche Ereignisse darstellen, die zu Risiken für die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit sich bringen, die genau so schwerwiegend sein können wie solche, die durch Naturkatastrophen verursacht werden, weshalb eine spezifische Beihilfe seitens der Union erforderlich ist;

    16.

    bekräftigt seine im Zusammenhang mit der oben genannten Entschließung zu dem Risiko- und Krisenmanagement im Agrarsektor vertretenen Aufforderungen an die Kommission,

    eine von den Landwirten, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gemeinsam finanzierte staatliche Versicherung einzuführen, damit hinsichtlich der Risikobewältigung und der Krisenvorsorge bessere politische Rahmenbedingungen geschaffen werden können, und

    ein kohärentes und für alle Mitgliedstaaten zugängliches System der Rückversicherung im Rahmen der GAP einzuführen;

    17.

    vertritt die Auffassung, dass dieses mögliche neue Risikobewältigungsinstrument eine spezifische Versicherung für Wälder umfassen muss, mit der zumindest die Kosten für die Wiederaufforstung und die Wiederherstellung der Umwelt in den Brandgebieten gedeckt werden, und dass es bei einem Aufbau, wie ihn die Kommission vorschlägt, schwer fallen wird, die für die Wirksamkeit des Instruments erforderliche starke Unterstützung aus öffentlicher Hand zu erreichen;

    18.

    fordert die Kommission auf, kohärente Vorschläge für die Bewältigung der Krisen in der Landwirtschaft vorzulegen, darunter rationelle Möglichkeiten und realistische Quellen für die Finanzierung, die als echte Anreize für ihre Inanspruchnahme durch die Landwirte wirken und ein flexibles Instrument zur Regulierung der Märkte darstellen, ohne Gefahren der Wettbewerbsverzerrung herbeizuführen und ohne das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu beeinträchtigen;

    19.

    hält es für dringlich, dass auf die in der oben genannten Mitteilung der Kommission über das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft geäußerten Bedenken reagiert wird und dass die Kommission die erforderliche Prüfung der Einrichtung eines Systems zur Stabilisierung der Preise und Einkommen vertieft, je nachdem, ob die Merkmale der derzeit geltenden Betriebsprämienregelung beibehalten werden oder nicht, um den europäischen Landwirten ein Schutzsystem zu gewährleisten, das dem ihrer Haupthandelspartner entspricht;

    20.

    bekräftigt, dass eine wirkliche Strategie gegen die Auswirkungen von Katastrophen in der Landwirtschaft sich nicht auf Sofortmaßnahmen beschränken darf und dass Schulungs-, Informations- und Vorbeugemaßnahmen und Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung notwendig sind, die im Rahmen des Mechanismus des Zivilschutzes, des Programms Forest Focus, der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu finanzieren wären; hält es für unbedingt notwendig, dass die aktive Prävention von Waldbränden verstärkt wird, die Löschmethoden und -systeme sowie ihre Koordinierung optimiert werden und die Gesellschaft zu mehr Verantwortungsbewusstsein aufgerufen wird, dass die Ursachen von Waldbränden besser erforscht werden und die Verfolgung von Straftaten verbessert wird;

    21.

    betont, dass die Schaffung einer Forstpolitik notwendig ist, die Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Umgang mit Naturkatastrophen umfasst; fordert die Schaffung eines Netzes zur Bekämpfung von Waldbränden, in dessen Rahmen die Aufstellung eines Aktionsplans und die Beschaffung von Hilfsmitteln finanziert werden kann, die nicht nur auf transeuropäischer, sondern auch auf zwischenstaatlicher Ebene mit der geeigneten Koordinierung genutzt werden können; weist darauf hin, dass Regeln für die richtige Bewirtschaftung der Wälder festgelegt werden müssen und dass nach Naturkatastrophen eine Wiederaufforstung erfolgen muss;

    22.

    fordert die Kommission auf, in ihren oben genannten künftigen Aktionsplan für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder konkrete Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der Programme für aktive Vorbeugung und für die Umweltschutzaufklärung der ländlichen Bevölkerung aufzunehmen, um neue Formen der Waldbewirtschaftung zu demonstrieren und Verständnis für die künftige Rolle der Wälder in ihrem Gebiet und die Vorteile ihrer Erhaltung zu wecken;

    23.

    fordert, dass auf europäischer Ebene Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf dem Land, der Waldeigentümer und der städtischen Bevölkerung durchgeführt werden, die sich insbesondere auch an Schüler und Jugendliche, Freiwilligenorganisationen und die Medien richten und einen anderen Umgang mit Feuer propagieren;

    24.

    ist der Auffassung, dass die Erstellung von Risikokarten und von Bewirtschaftungsplänen sich nicht auf Überschwemmungen beschränken darf, wie es in dem oben genannten derzeitigen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen ist, sondern sich auch auf die Bereiche Dürren und Waldbrände erstrecken muss, wobei vor allem von Gebieten in der Europäischen Union mit hohem Brand- bzw. Dürrerisiko Karten mit den entsprechenden Bewirtschaftungsplänen zu erstellen sind;

    25.

    wiederholt seine Forderung nach Einrichtung einer europäischen Dürre-Beobachtungsstelle, in der das Wissen über Dürren sowie die Begrenzung und Beobachtung ihrer Auswirkungen zentral gebündelt wird und in deren Rahmen ein ständiger Informationsaustausch als Beitrag zur Verhütung von Bränden auf dem gesamten Gebiet der Union stattfinden kann;

    26.

    fordert, dass in den künftigen Aktionsplan für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder spezifische Maßnahmen zur Risikoprävention aufgenommen werden, mit denen eine bessere Überwachung und Planung des Waldes als Brennstofflieferant und die Bewirtschaftung der Waldflächen möglich ist; fordert außerdem, dass mit diesem Plan bei der Bewertung der externen Aspekte, die im Zusammenhang mit den Wäldern ein Rolle spielen, bei der Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung sowie bei der Suche nach neuen Stützungsinstrumenten für diesen Sektor Fortschritte gemacht werden;

    27.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung und Verhütung von Waldbränden vorzulegen, mit der der Einsatz aller bestehenden Gemeinschaftsinstrumente, u. a. des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zur Bekämpfung dieses Problems optimiert und die Koordination zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten verbessert wird;

    28.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.

    (2)  ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 144.

    (3)  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.

    (4)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.

    (5)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.

    (6)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0068.

    (7)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0067.

    (8)  http://ies.jrc.cec.eu.int/fileadmin/Documentation/Reports/Inland_and_Marine_Waters/Climate_Change_and_the_European_Water_Dimension_2005.pdf

    (9)  Institut für europäische Umweltpolitik (2006): Climate change and natural disasters: Scientific evidence of a possible relation between recent natural disasters and climate change, Policy Brief for the EP Environment Committee (IP/A/ENVI/FWC/2005-35), 25. Januar 2006.

    (10)  ABl. L 142 vom 14.5.1998, S. 1.

    (11)  ABl. L 1 vom 3.1.2004, S. 1.

    (12)  ABl. C 28 vom 1.2.2000, S. 2 und ABl. C 232 vom 12.8.2000, S. 19.

    (13)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

    (14)  ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 788/2004 (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 17).

    (15)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

    (16)  ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.

    P6_TA(2006)0223

    Naturkatastrophen: Aspekte der regionalen Entwicklung

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Aspekte der regionalen Entwicklung (2005/2193(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Reaktion der EU auf Katastrophen und Krisen in Drittländern “(KOM(2005)0153),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (1),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz “(KOM(2005)0137),

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung) (KOM(2006)0029),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Hochwasserrisikomanagement — Vermeidungs-, Schutz- und Minderungsmaßnahmen “(KOM(2004)0472),

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM(2006)0015),

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108),

    unter Hinweis auf die Artikel 2 und 6 des EG-Vertrags, denen zufolge zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung die Erfordernisse des Umweltschutzes in die anderen Politikbereiche der Gemeinschaft einbezogen werden müssen,

    in Kenntnis des wissenschaftlichen Berichts des Instituts für Umwelt und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zum Klimawandel und zur Wasserdimension in Europa (2),

    in Kenntnis des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung dieses Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 25. April 2002,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) (3),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (4),

    in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (5),

    in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds (6), geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1264/1999 (7) und (EG) Nr. 1265/1999 (8),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 1999 betreffend den Europäischen Sozialfonds (9),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft (KOM(1998)0649),

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) (KOM(2004)0621),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) jenes Sommers in Europa (10),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0147/2006),

    A.

    in der Erwägung, dass Angaben der Vereinten Nationen zufolge die Naturkatastrophen in der Europäischen Union seit 1980 65 000 Menschenleben gefordert und wirtschaftliche Kosten von 124,2 Milliarden Euro verursacht haben,

    B.

    in der Erwägung, dass die sintflutartigen Regenfälle vom August 2005 die schwersten Überschwemmungen in Europa seit 2002 ausgelöst und den Tod von 70 Menschen verursacht haben,

    C.

    in der Erwägung, dass die Brände im Jahr 2005 erneut tausende Hektar Wald zerstört und — was noch schwerer wiegt — über 30 Zivilisten und Feuerwehrleute das Leben gekostet haben, wobei überdies die außergewöhnliche Dürre zur Verschlimmerung dieses Phänomens beigetragen hat und beiträgt, das zu einer alljährlich wiederkehrenden Geißel der betroffenen Regionen und Länder geworden ist,

    D.

    in der Erwägung, dass die Brände schwere persönliche Tragödien verursacht haben, insbesondere die Zerstörung von Häusern und landwirtschaftlichem Vermögen sowie den Verlust von hunderten von Tieren,

    E.

    in der Erwägung, dass die Dürre im Jahr 2005 außergewöhnlich hart war und außerordentlich lange gedauert hat, insbesondere im Süden und Westen Europas, wovon praktisch das gesamte Staatsgebiet Portugals und weite Regionen Spaniens, Frankreichs und Italiens sehr schwer betroffen waren,

    F.

    in der Erwägung, dass sich die Naturkatastrophen kurz- und langfristig äußerst verhängnisvoll auf die Wirtschaft der Regionen, insbesondere in den weniger wohlhabenden unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Gebieten oder in den Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen auswirken, weil sie für die Infrastrukturen, das Wirtschaftspotenzial, die Beschäftigung, das Natur- und Kulturerbe, die Umwelt und den Fremdenverkehr verhängnisvolle Folgen nach sich ziehen, was sich insgesamt negativ auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auswirkt,

    G.

    in der Erwägung, dass die Dürre und die anhaltenden Brände den Prozess der Wüstenbildung in weiten Gebieten Südeuropas beschleunigen, insbesondere in den Waldgebieten des Mittelmeers und in Regionen mit einem großen Bestand an monospezifischem, nichtheimischem und äußerst leicht entflammbarem Wald, was die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungen ernsthaft gefährdet, indem ihnen das Wasser für die Grundbedürfnisse des Überlebens genommen wird und sie an der Kultivierung der Felder gehindert werden, wozu es zu einer Spekulation bei den Preisen für Tierfutter kommt,

    H.

    in der Erwägung, dass Naturkatastrophen eintreten, wenn eine extreme Wetterlage auf ein gefährdetes Gebiet trifft, und dass es folglich gilt, die Anfälligkeit dieser Regionen zu verringern, da extreme Klimaerscheinungen immer häufiger auftreten,

    I.

    in der Erwägung, dass eine umfassende Koordinierung mit allen Synergien, die im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik geschaffen wurden, und ganz besonders mit den Ländern der Euro-Med-Partnerschaft, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von ausschlaggebender Bedeutung ist,

    J.

    in der Erwägung, dass die Gebiete in äußerster Randlage wegen ihrer geografischen Lage Naturgefahren von besonderer Art und besonderer Intensität ausgesetzt sind, insbesondere Zyklonen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen und auch Tsunamis,

    K.

    in der Erwägung, dass einige Faktoren, die auf menschliches Einwirken zurückgehen, die Auswirkungen von Naturkatastrophen verschlimmern können, beispielsweise die intensive Landwirtschaft mit dem traditionellen Einsatz von Bränden als landwirtschaftliches Mittel, die Entwaldung, der massive Rückgang des natürlichen Hochwasserrückhaltevermögens der Flusseinzugsgebiete und die intensive Verstädterung in Risikogebieten sowie die Tatsache, dass die Stadtbevölkerung zu punktuellen Freizeitaktivitäten die Berge heimsucht,

    L.

    in der Erwägung, dass die Dürre maßgeblich zur Ausbreitung des Phänomens der Brände beiträgt, das die wichtigste Ursache für die Verschlechterung des Zustands des europäischen Waldbestandes ist,

    M.

    in der Erwägung, dass diese gemeinsame Agrarpolitik mit ihren aufeinander folgenden Reformen die Konzentration der Erzeugung gefördert hat, was zu einer zunehmenden Verödung des ländlichen Raums und zur Aufgabe von landwirtschaftlichen Tätigkeiten geführt und die Risiken von Waldbränden und die Auswirkungen von Dürren verstärkt hat,

    N.

    in der Erwägung, dass das Phänomen der Brände auch durch die zunehmende Landflucht und Aufgabe landwirtschaftlicher Tätigkeiten verschärft wird sowie durch den Rückgang der traditionellen ländlichen Tätigkeiten, die unzureichende Pflege der Wälder, die Existenz großer und nur aus einer einzigen Baumart bestehender Waldbestände, die Anpflanzung ungeeigneter Baumsorten, das Fehlen einer echten Präventionspolitik mit angemessenen Instrumenten und Finanzmitteln auf Gemeinschaftsebene und die Milde der Strafen für Brandstiftung,

    O.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union die Besonderheit der für das Mittelmeer typischen Naturkatastrophen wie Dürren und Brände anerkennen und die Instrumente anpassen muss, die ihr hinsichtlich Vorsorge, Forschung, Risikomanagement, Zivilschutz und Solidarität zur Verfügung stehen,

    P.

    in der Erwägung, dass Europa seine Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verstärken muss, was eine Anstrengung der lokalen, regionalen, gesamtstaatlichen und europäischen Behörden, aber auch der Bürger und der Industrie- und Verkehrssektoren erfordert,

    Q.

    in der Erwägung, dass es notwendig ist, die der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Vorbeugungsmaßnahmen zu verstärken, um Naturkatastrophen aller Art zu bewältigen, wofür gegebenenfalls gemeinsame strategische Leitlinien aufzustellen sind, die eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Funktionalität der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente (Strukturfonds, künftiger Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF), ELER, künftiges Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) und künftiges Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstrument für Katastrophenfälle) und eine bessere wechselseitige Verknüpfung gewährleisten,

    R.

    in der Erwägung, dass die gemeinschaftlichen Einsätze immer noch unzureichend sind, was durch die Vielfalt und die Entwicklung nationaler Mechanismen zur Bekämpfung von Naturkatastrophen noch verschärft wird,

    S.

    in der Erwägung, dass den Strukturfonds bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Vorbeugung gegen Katastrophen und der Bewältigung ihrer Folgen dienen, eine wichtigere Rolle zukommen muss und dass sich das speziell dafür vorgesehene Gemeinschaftsinstrument, der EUSF, in der Praxis als wirkungslos erwiesen hat, was den Vorschlag für eine Überarbeitung rechtfertigt,

    T.

    in der Erwägung, dass sich durch die Vorbeugungsmaßnahmen die Sachschäden verringern, die durch die Überschwemmungen an Wohnungen, Infrastrukturen und Produktionstätigkeiten entstehen, was in den Alpenregionen festzustellen war, in denen die Überschwemmungen im Jahr 2005 zwar stärker ausfielen als im Jahr 2002, aber dennoch deutlich geringere Verluste verursachten,

    U.

    in der Erwägung, dass sich im Bereich der Brände die vorbeugenden gemeinschaftlichen Maßnahmen fast ausschließlich auf die Politik der ländlichen Entwicklung beschränken, was sich bisher eindeutig als unzureichend erweist und wodurch die Notwendigkeit eines spezifischen gemeinschaftlichen Programms im Rahmen des Waldschutzes mit angemessenen finanziellen Mitteln zeigt, das auf die Vorbeugung und das Risikomanagement von Waldbränden ausgerichtet ist und bei dem die Besonderheit des Waldbestandes in den Mitgliedstaaten berücksichtigt wird,

    V.

    in der Erwägung, dass intensive Aufklärungskampagnen über die nachhaltige Nutzung von Wasser dessen Verbrauch erheblich verringern und so Situationen schwerer Dürren vorbeugen können,

    W.

    in der Erwägung, dass eine mangelnde Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden festgestellt wurde und dass die Verhütung, die Bewältigung von Katastrophen und die Unterstützung für die betroffenen Gebiete und für die unmittelbaren Opfer die drei Schwerpunkte des Handelns der Europäischen Union sind, bei denen sie eine aktivere Rolle spielen sollte, was insbesondere für die Verhütung gilt,

    X.

    in der Erwägung, dass bei der Bevölkerung, weiten Teilen der Gesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Bürgergesellschaft deutliche Unzufriedenheit herrscht,

    1.

    erachtet es als notwendig, dass die Kommission einen Vorschlag zur Ausarbeitung einer europäischen Strategie zur Bekämpfung von Naturkatastrophen, der auch eine umfassende Risikoprävention enthält, und zur Ausarbeitung eines technischen Protokolls für ein gemeinsames Vorgehen auf der Ebene der Union, das jeder Art von Katastrophe und jedem Waldökosystem gerecht wird, vorlegt;

    2.

    erkennt die Besonderheit der Naturkatastrophen in verschiedenen Mitgliedstaaten, wie die für den Mittelmeerraum typischen Dürren und Waldbrände an und fordert die Kommission nachdringlich auf, die Gemeinschaftsinstrumente im Bereich Vorbeugung, Forschung, Risikomanagement, Zivilschutz und Solidarität im Hinblick auf eine bessere Reaktion auf diese Art von Katastrophen anzupassen;

    3.

    ist der Auffassung, dass es notwendig ist, dass in allen Mitgliedstaaten eine erschöpfende Aufstellung der Orte, die am meisten hinsichtlich des Auftretens von lang anhaltenden Dürren und Bränden gefährdet sind, sowie der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel angefertigt wird, um so eine Strategie der Verhütung konzipieren und eine Koordinierung und wirklich effektive Maßnahme vor Ort ermöglichen zu können;

    4.

    hält es für notwendig, in diesen Vorschlag darüber hinaus Maßnahmen aufzunehmen, durch die ein rationeller und effizienter Einsatz des Wassers durch die großen Wasserverbraucher, d.h. die Landwirtschaft, den städtischen Bereich und die Industrie, ermöglicht wird; verteidigt die Anwendung des Verbraucher- und des Verursacherprinzips, um eine rationellere Wasserbewirtschaftung und eine stärkere Kontrolle und Überwachung der Abwässer zu gewährleisten;

    5.

    hält es für notwendig, im Rahmen dieser Strategie den abgelegenen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, bei denen eine Abwanderung festzustellen ist, den Berggebieten, den Grenzregionen, den Regionen in Randlage und in äußerster Randlage sowie den besonders benachteiligten, unter das „Konvergenz“-Ziel fallenden Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

    6.

    weist darauf hin, dass sich regionale und lokale Behörden in der gesamten Union immer mehr des Problems der Naturkatastrophen bewusst werden, und weist auf die unersetzliche Rolle regionaler und lokaler Akteure bei der Prävention, dem Katastrophenmanagement und der Linderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen gegenüber den Einzelnen hin;

    7.

    unterstreicht die Notwendigkeit, die Maßnahmen der Strukturfonds zur Verhütung und Bewältigung von Naturkatastrophen sowie ihre Koordinierung mit den anderen bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten anzupassen, um diese Katastrophen zu bewältigen; fordert, dass bei der nächsten Finanzplanung 2007-2013 für die notwendige Flexibilität bei der Umverteilung der in den einzelnen Fonds verfügbaren Mittel gesorgt wird, damit sie im Katastrophenfall eine bessere Funktionalität besitzen;

    8.

    fordert die Kommission nachdringlich auf, über den EUSF und andere Gemeinschaftsinstrumente die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um das Leiden und die materiellen Nöte aller Opfer von Naturkatastrophen und ihrer Familienangehörigen zu lindern;

    9.

    weist darauf hin, dass die Vorbeugungsmaßnahmen gegen Brände und Überschwemmungen sowie Maßnahmen zu deren Bekämpfung im Rahmen der Strukturfonds für den neuen Programmplanungszeitraum förderfähig sind, und fordert daher den Rat auf, dieser Rechtslage in seinen Gemeinsamen Standpunkten konsequent Rechnung zu tragen;

    10.

    betont, dass von der Europäischen Union finanziell unterstützte Sanierungsmaßnahmen Maßnahmen zur Verhütung des erneuten Auftretens von Katastrophen umfassen müssen;

    11.

    schlägt vor, dass der Rat die wirkungsvollsten Maßnahmen zur Unterstützung und zur effektiven Reaktion auf unmittelbare und unabweisbare Bedürfnisse, die sich aus einem katastrophalen Brand ergeben könnten, prüften soll;

    12.

    hält es für unverzichtbar, dass im Finanzrahmen 2007-2013 ein gemeinschaftliches Programm für den Schutz des Waldes vor Bränden geschaffen wird, um Aktionen der Sensibilisierung, der Verhütung und des Risikomanagements bei Waldbränden mit einer angemessenen Finanzierung und ergänzend zur Agrar- und Strukturpolitik zu fördern;

    13.

    betont, dass die Existenz eines breiten Netzes kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe und eine Agrarpolitik, die nachhaltige Produktionsmethoden, insbesondere bei der Nutzung des Wassers und der Böden, fördert, zur Verringerung der Folgen von Dürren und Waldbränden beitragen könnte;

    14.

    stellt fest, dass nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 über die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 das Ziel „territoriale Zusammenarbeit “erhebliche Einbußen erlitten hat, insbesondere in seiner transnationalen und interregionalen Dimension; fordert die Kommission auf, in den laufenden Verhandlungen für eine angemessene finanzielle Ausstattung zu sorgen, damit es nicht unmöglich wird, Maßnahmen zur Prävention von Naturkatastrophen zu verwirklichen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von deren Folgen, die vom Programm Interreg im Bereich der Bekämpfung von Naturkatastrophen abgedeckt werden; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit mit angrenzenden Drittländern vor allem in Fragen von Überschwemmungen und Bränden ist;

    15.

    erachtet es als notwendig, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden in der Europäischen Union unterbreitet, um die vorhandenen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Mittel zur Bewältigung dieses Phänomens entsprechend dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser zu optimieren; hält es ferner für notwendig, dass sie einen entsprechenden Vorschlag zur Verhütung und zur Bewältigung von Dürrerisiken ausarbeitet, und fordert sie auf, die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Dürre und Wüstenbildung zu prüfen, die in die Tätigkeiten des Siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (KOM(2005)0119) eingebettet ist;

    16.

    ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament damit beginnen sollte, die Mängel der Ausrüstungen und Mittel sowie alle damit zusammenhängenden Probleme bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen in den Mitgliedstaaten zu überwachen;

    17.

    fordert die Kommission auf, unverzüglich eine Mitteilung zur Prävention, Bewältigung und Bewertung von Erdbebenrisiken auszuarbeiten und sich dabei an den Mitteilungen zu Naturkatastrophen anderer Art (Überschwemmungen, Brände, Dürre) zu orientieren;

    18.

    fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Behörden sowie anderen interessierten Einrichtungen, Fallbeispiele bewährter Praktiken für Maßnahmen zusammenzustellen und zu verbreiten, die ergriffen wurden, um Naturkatastrophen zu verhüten und effektiv zu managen;

    19.

    fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im oben genannten Siebten Rahmenprogramm, das demnächst verabschiedet werden wird, die Forschung zur Verhütung von Katastrophen zu intensivieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Frühwarnsysteme sowie die Datenerhebung und -übermittlung in Echtzeit zu richten;

    20.

    nimmt die Einleitung der Pilotphase für die Schaffung der Globalen Überwachung von Umwelt und Sicherheit (GMES, Global Monitoring for Environment and Security) zur Kenntnis, die es der Europäischen Union ermöglichen dürfte, die Voraussage, Beobachtung und Auswertung von Naturkatastrophen zu verbessern, und fordert eine Verstärkung der finanziellen Ausstattung dieser Beobachtung sowie eine Ausweitung ihres Aktionsprogramms auf sämtliche Naturkatastrophen, die sich in den Mitgliedstaaten ereignen könnten;

    21.

    dringt nachdringlich auf die Aufnahme des Betriebs von Galileo, was dazu beitragen dürfte, die Fähigkeit der Europäischen Union zur Vorhersage, zur Beobachtung und zum Verständnis extremer Wetter- und Naturphänomene zu verbessern; fordert darüber hinaus den Einsatz anderer Arten von Ausrüstungen und Mitteln, um Brandausbrüche zu ermitteln und Feuerexplosionen effektiv zu verhindern;

    22.

    bedauert, das in der Mitteilung der Kommission „Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie “(KOM(2005)0084) dem Problem der Brände keine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, womit die Tatsache ignoriert wird, dass sie die Hauptursache für den Niedergang der Wälder sind; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, diesem Mangel abzuhelfen und ersucht die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen in dem in Kürze vorzulegenden Aktionsplan für die Forstwirtschaft vorzusehen, und in dem ein europäischer Fonds für Brandbekämpfung oder ein Fonds für den europäischen Waldbestand zur Unterstützung der Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollte, die darauf gerichtet sind, die Erhaltung und Wiederherstellung der in das Natura 2000-Netz aufgenommenen Berg- und Waldgebiete zu gewährleisten;

    23.

    schlägt den Mitgliedstaaten vor, in ihre Pläne für die ländliche Entwicklung Maßnahmen zur Bekämpfung der Dürre und der Wüstenbildung sowie zur Verhütung von Bränden und Überschwemmungen verbindlich einzubeziehen und auszuführen und dabei die Beteiligung der Landwirte an der Wiederaufforstung mit geeigneten Arten, der Sauberhaltung der Wälder, der Bekämpfung der Erosion und einer besseren Wasserbewirtschaftung zu fördern, weil die Landwirte die wichtigsten Garanten des ländlichen Lebensraums sind; fordert daher die Aufrechterhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) (11) aufgestellten Beihilferegelung für die Unterhaltung von Brandschutzstreifen und eine bessere Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit der Forstwirtschaft, die die Abholzung der wirtschaftlich weniger rentablen Berggebiete verhindern, oftmals im Mittelmeerraum (mit besonderem Augenmerk auf die Strukturen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Futterweiden);

    24.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Aufklärungs- und Bildungskampagnen über Vorbeugungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Erscheinungen zu entwerfen, die mit den Mitgliedstaaten abgestimmt sind, um durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit, die Umwelt zu schützen und natürliche Ressourcen zu erhalten, indem unter anderem risikoträchtige Praktiken in der Landwirtschaft und im Freizeitbereich vermieden werden, die Risiken und die Folgen von Naturkatastrophen insbesondere in den am stärksten gefährdeten Gebieten zu verringern; fordert die Kommission ferner auf, die Organisation von Notfallübungen zu fördern, damit die negativen Auswirkungen beim tatsächlichen Auftreten dieser Erscheinungen minimiert werden können;

    25.

    fordert die Kommission nachdringlich auf, im Rahmen der europäischen Bildungsprogramme und des Austausches bewährter beruflicher Praktiken ein spezifisches Programm für freiberufliche und technische Mitarbeiter im Einsatz in der Brandbekämpfung zu fördern, das so gestaltet ist, dass sie sich auch Aufgaben der Verhütung, der Erhaltung, der Verbesserung und der Wiederherstellung der Berggebiete mit dem Ziel widmen können, zur Sicherheit und zur Sicherung der Arbeitsplätze beizutragen; fordert die Kommission ebenso nachdringlich auf, die Möglichkeit zu prüfen, ein europäisches Beurteilungs- und Anerkennungssystem sowohl für die Ausrüstungen als auch für die Qualifikationen und die berufliche Bildung des Personals vorzuschlagen;

    26.

    legt der Kommission nahe, Zwangsmaßnahmen zur Ahndung fahrlässigen und vorsätzlichen Verhalten, das die Ursachen von Bränden war, zu prüfen (gerichtliche und polizeiliche Maßnahmen, Einstufung als Umweltstraftat usw.) und dem Parlament und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten;

    27.

    bedauert, dass die Brandverhütungsmaßnahmen des Programms Forest Focus nicht zu den Schwerpunktbereichen des künftigen Instruments LIFE+ gehören; fordert die Kommission und den Rat auf, diese Maßnahmen mit einer angemessenen Finanzierung in das künftige Instrument aufzunehmen;

    28.

    fordert die Kommission unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele Regionen in den vergangen Jahren unter einer Verschlechterung ihres Waldbestands in extremem Maße gelitten haben, auf, Mechanismen zu schaffen, die die Wiederaufforstung dieser Gebiete mit heimischen Arten gewährleisten und sicherstellen, dass die Ziele der Wiederherstellung der Ökosysteme und der Verhütung neuerlicher Katastrophen als Aufgaben des öffentlichen Interesses und nicht nur des privaten Interesses angesehen werden, was auch ermöglichen würde, dass die Auswirkungen der Katastrophen auf den Klimawandel verringert werden;

    29.

    nimmt den Vorschlag für eine Entscheidung über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (KOM(2006)0029), insbesondere die Stärkung des Beobachtungs- und Informationszentrums (MIC, Monitoring and Information Centre), verbunden mit der Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Finanzierung der Ausgaben für Beförderungsmittel, zur Kenntnis; fordert den Rat auf, diese Entscheidung rasch anzunehmen und eine Verstärkung dieses Instruments, insbesondere der Maßnahmen vor Ort, sowie eine Optimierung der knappen verfügbaren Mittel zu erwägen;

    30.

    fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gemeinsam an einer erheblichen Verbesserung der Koordinierung und Verbreitung der Informationen über die im Katastrophenfall vorhandenen Mittel zu arbeiten und hierzu harmonisierte Methoden für die Vorgehensweise auszuarbeiten, insbesondere um sicherzustellen, dass die für einen sofortigen Einsatz von Geräten zur Waldbrandbekämpfung auf der Erde und aus der Luft für einen beschränkten Zeitraum notwendigen wesentlichen Sofortmaßnahmen getroffen werden können;

    31.

    erinnert daran, dass es sich in seiner Entschließung vom 4. September 2003 zu den Auswirkungen der Hitzewelle jenes Sommers (12) für die Schaffung einer Europäischen Zivilschutztruppe ausgesprochen hat; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieses Ziels dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt Rechnung zu tragen; ist der Ansicht, dass ein derartiger europäischer Mechanismus während der Sommermonate in Alarmbereitschaft sein sollte, wenn in Europa und insbesondere in den Mittelmeerländern ständig die Gefahr von Bränden besteht; jeder Mitgliedstaat könnte zu diesem europäischen Mechanismus durch die Bereitstellung von Ausrüstungen, Mitteln und Personal beitragen;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Behörden auf, administrative und räumliche Hindernisse für den Zivilschutz zu beseitigen und eine größere Flexibilität und Funktionsfähigkeit der Rettungsmannschaften (Feuerwehr, gesundheitliche Notdienste, Polizei, Rettungsmannschaften in den Bereichen Bergregionen, Wasser und Bergbau) für einen Einsatz in den Nachbarregionen zu unterstützen;

    33.

    unterstreicht die Bedeutung des EUSF als wichtigstes Instrument, das es der Europäischen Union ermöglichen sollte, auf Katastrophen wie Überschwemmungen, Brände oder Dürren, aber auch Zyklonen, Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder auch Tsunamis rasch zu reagieren; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die fortgeschrittenen Überarbeitungsvorschläge des Parlaments aufzugreifen, insbesondere die Ausweitung der Versorgung aller Opfer von Naturkatastrophen und ihrer Familienangehörigen;

    34.

    fordert den Rat nachdrücklich auf, den EUSF anzupassen, insbesondere was Fristen und zuschussfähige Maßnahmen bei typischen Naturkatastrophen betrifft, die sich in den Mitgliedstaaten ereignen, wie Brände, Dürren und Überschwemmungen;

    35.

    ist der Auffassung, dass ein Einsatz des EUSF weiterhin möglich sein muss, auch wenn Katastrophen trotz ihrer Schwere nicht das erforderliche Mindestniveau erreichen, und dass bei außergewöhnlichen Umständen auch Hilfe gewährt werden kann, wenn der größte Teil der Bevölkerung einer spezifischen Region von einer Katastrophe mit schweren und dauerhaften Auswirkungen auf die Lebensbedingungen betroffen ist;

    36.

    weist jedoch darauf hin, dass es der Beteiligung anderer bestehender Instrumente wie regional gebundener staatlicher Beihilfen oder der Darlehen der Europäischen Investitionsbank bedarf, um mögliche Naturkatastrophen zu verhindern und die durch Naturkatastrophen entstandenen Schäden zu beheben;

    37.

    fordert nachdrücklich, die Schaffung eines Fonds für Naturkatastrophen in der Landwirtschaft zu prüfen, um die Einkommensausfälle auszugleichen, die bei von Naturkatastrophen betroffenen Landwirten durch den Produktionsausfall entstehen;

    38.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten mit Regionen, die von den Naturkatastrophen des Jahres 2005 betroffen waren, den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.

    (2)  http://ies.jrc.cec.eu.int/fileadmin/Documentation/Reports/Inland_and_Marine_Waters/Pubs/Climate_Change_and_the_European_Water_Dimension_2005.pdf.

    (3)  ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.

    (4)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

    (5)  ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.

    (6)  ABl. L 130 vom 25.5.1994, S. 1.

    (7)  ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 57.

    (8)  ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 62.

    (9)  ABl. L 213 vom 13.8.1999, S. 5.

    (10)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.

    (11)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80.

    (12)  ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 382.

    P6_TA(2006)0224

    Naturkatastrophen: Umweltaspekte

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Naturkatastrophen (Brände, Dürren und Überschwemmungen) — Umweltaspekte (2005/2192(INI))

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 5. September 2002 zu der Flutkatastrophe in Mitteleuropa (1), vom 14. April 2005 zur Dürre in Portugal (2), vom 12. Mai 2005 zur Dürre in Spanien (3) und vom 8. September 2005 zu den Naturkatastrophen (Bränden und Überschwemmungen) jenes Sommers in Europa (4),

    unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 und die Ratifizierung dieses Protokolls durch die Europäische Gemeinschaft am 25. April 2002,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zu der Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zum Klimawandel (6),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (Forest Focus) (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu der Durchführung einer Forststrategie der Europäischen Union (8) und auf die Mitteilung der Kommission über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft (KOM(1998)0649),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (9) (EUSF), die gegenwärtig überarbeitet wird,

    unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission über eine globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) (KOM(2004)0065) und über eine Stärkung der Reaktion der EU auf Katastrophen und Krisen in Drittländern (KOM(2005)0153) sowie den Vorschlag für eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Hochwasser (KOM(2006)0015),

    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle (KOM(2005)0113) und auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (KOM(2006)0029), die Neufassung der Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen (10),

    unter Hinweis auf das Forschungsprojekt über die Bewältigung von Überschwemmungsrisiken im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und technologische Entwicklung (2002-2006),

    unter Hinweis auf die Entschließung der Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zum Zivilschutz und zur Prävention von Natur- und Umweltkatastrophen vom 26. März 2006 sowie deren Anhang (11),

    unter Hinweis auf den wissenschaftlichen Bericht des Instituts für Umwelt und Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission zum Klimawandel und zur Wasserdimension in Europa (12),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0149/2006),

    A.

    unter Hinweis darauf, dass die Klimaänderungen extreme Wetterereignisse hervorrufen und deren Intensität verstärken und Naturkatastrophen (Überschwemmungen, extreme Dürre und Brände) verursachen, die weltweit in immer kürzer gewordenen Abständen aufgetreten sind und schlimme Schäden in Form von Todesfällen, Schädigung der Umwelt und Schwächung der Wirtschaftstätigkeit hervorgerufen haben,

    B.

    unter Hinweis darauf, dass auf der letzten Konferenz der Vereinten Nationen zum Thema Klimaänderungen vom Dezember 2005 in Montreal, Kanada, wesentliche weltweite Fortschritte erzielt worden sind, was die Mittel zur Bekämpfung der Klimaänderungen sowie die Verbesserung der Einhaltung und Durchführung des Kyoto-Protokolls und die Vorhersagen für den zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 angeht,

    C.

    unter Hinweis darauf, dass Wälder und Landwirtschaft eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der Umwelt spielen, weil sie das Gleichgewicht in Bezug auf den Kohlenstoff- und den Wasserkreislauf stabilisieren, und einen unschätzbaren Beitrag dazu leisten, die Erderwärmung zu bremsen, Erosion zu verhindern, gegen die Folgen sintflutartiger Regenfälle vorzubeugen und den Treibhauseffekt zu verringern,

    D.

    in der Erwägung, dass in Südeuropa die extremen Dürren und die Waldbrände an Häufigkeit und Umfang zugenommen haben und dass diese Probleme, obwohl sie durch den Klimawandel verstärkt werden, zu einem bestimmten Grad unvorhersehbar und unabwendbar sind, weshalb die wissenschaftliche Erforschung dieser Phänomene ausgebaut und die finanziellen Mittel dafür aufgestockt werden müssen, damit die Risikobewertungsmechanismen, die Vorbeugesysteme und die Mittel zur Bekämpfung dieser Phänomene verbessert werden können,

    E.

    unter Hinweis darauf, dass das Programm Forest Focus für den Austausch von Informationen über die Wälder in der Gemeinschaft im Hinblick auf deren Erhaltung und Schutz bestimmt ist und dass dieses Programm Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Waldbränden und zur Bekämpfung der Wüstenbildung umfasst,

    F.

    unter Hinweis darauf, dass die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 Bedingungen vorsieht, die in bestimmten Katastrophensituationen die Verwendung des EUSF erschweren können, und zwar nicht nur wegen der Beträge und der Aufteilung der förderungsfähigen Ausgaben, sondern auch wegen der mangelnden Flexibilität von Fristen und Verfahren,

    G.

    in der Erwägung, dass Naturkatastrophen die Phänomene der Erosion, der Versalzung und der Wüstenbildung verschärfen, die Ökosysteme und die biologische Vielfalt gefährden, eine nachhaltige Entwicklung erschweren und den sozialen Zusammenhalt bedrohen,

    H.

    in der Erwägung, dass Naturkatastrophen auch dazu führen können, dass wild lebende Tiere und Haustiere in nicht unwesentlichem Ausmaß vertrieben werden oder umkommen, was sowohl für die lokalen Gemeinschaften als auch für die von ihnen abhängigen Tiere großes Leid mit sich bringt; ferner in der Erwägung, dass es nur wenige Möglichkeiten gibt, dem entgegenzuwirken,

    I.

    unter Hinweis darauf, dass die internationalen Strategie der Vereinten Nationen zur Vorbeugung von Naturkatastrophen davon ausgeht, dass eine bessere Städteplanung in Risikogebieten und die Erhaltung von Ökosystemen die Auswirkungen von Naturkatastrophen verringern können,

    J.

    in der Erwägung, dass die Kommission das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung unterzeichnet hat und das Fortschreiten dieses Phänomens in der Milleniumserklärung der Vereinten Nationen erwähnt wird, und dass 2006 zum Internationalen Jahr der Wüsten und der Wüstenbildung erklärt worden ist,

    K.

    in der Erwägung, dass sich die in der Europäischen Union derzeit geltenden Maßnahmen als unzulänglich oder unangemessen für ein wirksames Vorgehen gegen Naturkatastrophen erwiesen haben und dass die Vielfalt und die fehlende Koordinierung der auf nationaler und regionaler Ebene bestehenden Mechanismen und Lösungswege ein wirksames Vorgehen nicht begünstigen,

    L.

    unter Hinweis darauf, dass Maßnahmen zur Vorbeugung, zur Vorbereitung und zur Schulung der Löschmannschaften sowie zur Koordinierung der Gerätschaften und des Personals zur Bekämpfung von Bränden große Bedeutung haben,

    M.

    in der Erwägung, dass die Anzahl und das Ausmaß von Überschwemmungen in Europa, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, erheblich zugenommen haben und dass auf Verbesserungen im Bereich der Vorhersage, der Vorbeugung — insbesondere durch die Wiederherstellung von Poldern und Küstenfeuchtgebieten — sowie Vorkehrungen zur Warnung der Bevölkerung vor drohenden Überschwemmungen und zu ihrer Evakuierung hingewirkt werden muss,

    1.

    begrüßt die Zunahme der Sensibilisierung und des Engagements der Öffentlichkeit für umweltpolitische Maßnahmen, die auf die Verhütung von extremen Katastrophen abzielen; empfiehlt, Maßnahmen zur Gewährleistung einer nachhaltigeren, rationelleren und effizienteren Nutzung von Wasser in der Europäischen Union, vor allem in den am stärksten betroffenen Gebieten und Regionen, zu ergreifen, die sich an die Wassergroßverbraucher — Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Städte und Industrie — richten; tritt für die Anwendung des Verbraucher- und des Verursacherprinzips zu dem Zweck ein, eine rationellere Bewirtschaftung von Wasser und eine verstärkte Kontrolle und Aufsicht der Abwässer zu erreichen;

    2.

    macht darauf aufmerksam, dass Kampagnen zur Sensibilisierung gefördert werden müssen, die auf die Vorbeugung, die Übernahme bewährter Praktiken sowie die Verbreitung von im Katastrophenfall — etwa bei Bränden und Überschwemmungen — anzuwendenden Verfahren ausgerichtet sind, und die durch den Europäischen Sozialfonds oder im Rahmen von spezifischen Programmen wie Forest Focus zu finanzieren sind; stellt fest, dass bei Maßnahmen zur Information der Bevölkerung der Information von jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist, und dies ab dem Schulalter;

    3.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zusammenarbeit im Zivilschutz auf der Ebene der Europäischen Union zu intensivieren, damit zusätzliche Mittel zur raschen Mobilisierung für die Bewältigung von Notsituationen verfügbar sind;

    4.

    fordert die Kommission auf, die Anlage von Infrastrukturen und die Beschaffung von technischem Gerät zur Bekämpfung von Bränden, einschließlich Mittel zur Bekämpfung aus der Luft, in die Ausgaben aufzunehmen, die für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Betracht kommen;

    5.

    begrüßt den Aktionsplan Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) der Kommission, der der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags dient, und das neue Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Programm Life+) als wesentliche Mittel zum Schutz der europäischen Wälder und zur Bekämpfung der sie bedrohenden Faktoren einschließlich Waldbränden;

    6.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Überlegungen über die Rolle der Wälder in der Europäischen Union im Rahmen einer systematischen Raumordnung anzustellen, bei der auch dem Hochwasserschutz Rechnung getragen wird und der Schwerpunkt auf eine stärkere Rückhaltung des Wassers und eine geologische Absicherung im Sinne der Stabilisierung der Abhänge und der Wiederaufforstung, soweit möglich, gelegent wird; empfiehlt, eine öffentliche Debatte über die ökologische, soziale und ökonomische Funktion der Wälder einzuleiten; ist der Ansicht, dass dies die Sensibilisierung für die Vielfalt der europäischen Wälder fördert und dabei gerade die Besonderheiten der Wälder des Mittelmeerraums vermittelt; vertritt die Auffassung, dass eine bessere Nutzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds für Strukturmaßnahmen zur Verhütung von Dürren erforderlich ist, da diese als wesentlicher Faktor zur Verschlimmerung von Naturkatastrophen beitragen; ist auch der Ansicht, dass Anreize zur Wald- und Landschaftspflege und -erhaltung gegeben werden müssen, um eine Palette verschiedener Nutzungsarten (Wald, Weide, Feldkulturen, Bewässerungskulturen usw.) zu schaffen; tritt dafür ein, dass Monokulturen nur in begrenzten Zonen betrieben werden, die für diese Kulturen und für die damit zusammenhängende wirtschaftliche Tätigkeit besonders geeignet sind, und dass dabei mit Umsicht vorgegangen wird und die Eigentümer und Erzeuger ihrer Verantwortung voll gerecht werden;

    7.

    fordert die Kommission auf, ambitionierte und von Solidarität geprägte Zielsetzungen in einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die Bekämpfung und die Vorbeugung von Naturkatastrophen aufzunehmen, insbesondere bei der Verabschiedung der neuen Verordnung über den EUSF und der Richtlinie über die Bewertung und die Bewältigung von Überschwemmungen sowie bei der anstehenden Überarbeitung des Programms Forest Focus, wobei die Mittelausstattung aufgestockt und die Durchführungsbestimmungen flexibler gemacht werden sollten;

    8.

    beantragt Unterstützung zur Wiederaufforstung der betroffenen Gebiete, wobei ihr Bioklima und ihre ökologischen Eigenheiten zu berücksichtigen sind, und wünscht, dass der Wiederherstellung der ländlichen und städtischen Landschaft unter gebührender Wahrung der ortsspezifischen Merkmale besondere Bedeutung beigemessen wird;

    9.

    betont, dass ausreichende Mittel für die Erhaltung des Netzes Natura 2000 bereitgestellt werden müssen;

    10.

    vertritt die Auffassung, dass der Wiederaufbau bzw. die Sanierung von durch Überschwemmungen, Dürre oder Waldbränden heimgesuchten Gebieten des Netzes Natura 2000 aus den Gemeinschaftsfonds finanziert werden sollte, weil es sich dabei um ein wesentliches Element der „grünen Räume “in Europa handelt, die zur biologischen Vielfalt und zur Artenerhaltung beitragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einzelstaatliche Waldfonds für die Waldbrandverhütung und die Wiederaufforstung einzurichten;

    11.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass bei künftigen Diskussionen über die Hilfe in Katastrophenfällen und die Instrumente des Zivilschutzes auch wild lebende Tiere und Haustiere berücksichtigt werden;

    12.

    fordert die Kommission auf, eine Strategie gegen Dürren zu unterbreiten, die es ermöglicht, eine europäische Politik der Verhütung von Dürren und des diesbezüglichen Risikomanagements zu entwickeln;

    13.

    verlangt die Einbeziehung extremer Dürreperioden in die Unterstützungsmechanismen des EUSF in Anbetracht des Umstands, dass es sich um eine anomale Naturerscheinung handelt, die langsam entsteht und von unterschiedlicher Dauer ist und die einschneidende, dauerhafte Auswirkungen auf die Lebensumstände und die sozioökonomische Stabilität der betroffenen Regionen hat; empfiehlt, die Möglichkeit beizubehalten, dass der EUSF im Fall räumlich (regional) begrenzter Krisen hilft und dass für öffentliche und private Schäden Mittel des EUSF gewährt werden können;

    14.

    empfiehlt, eine europäische Beobachtungsstelle für Dürre, Wüstenbildung, Überschwemmungen und andere Auswirkungen des Klimawandels zu dem Zweck einzurichten, Informationen zu erfassen und für wirkungsvollere Reaktionen zu sorgen;

    15.

    empfiehlt die Durchführung von vorbeugenden Risikomanagementmaßnahmen im Hinblick auf das Auftreten von Dürren, die Strategien zur Verringerung ihrer Auswirkungen einschließen und die in die Strategien zur Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten integriert werden müssen;

    16.

    betrachtet es als notwendig, neue Wege der Verhütung und Erkundung von Waldbränden und der Unterstützung der Löscharbeiten mit Hilfe von Satelliten und anderen Spitzentechnologien zu erforschen und zu entwickeln; hält die Einführung neuer Informationstechnologien (wie z.B. des Geoinformationssystems) bei der Bewältigung von Bränden und Überschwemmungen für sehr wichtig; betont den wesentlichen Beitrag neuer Erkundungstechnologien zur Verhütung von Naturkatastrophen;

    17.

    empfiehlt Maßnahmen zum Schutz der Wälder vor Bränden, insbesondere die Gewinnung und Nutzung von Abfall-Biomasse aus den Wäldern, ein Nutzungsänderungsverbot verbrannter Flächen und die Verschärfung der Strafen bei Umweltkriminalität, insbesondere bei Straftaten, die Waldbrände zur Folge haben; ist der Auffassung, dass das Einsammeln der Abfall-Biomasse durch Vorschriften geregelt werden muss, damit es nicht durch Minderung der organischen Materie und Bodendegradation zu einem beschleunigten Wüstenbildungsprozess kommt, da der Boden dadurch den Risiken von Dürren und sintflutartigen Überschwemmungen stärker ausgesetzt ist;

    18.

    fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Verhütung von Waldbränden und das diesbezügliche Risikomanagement vorzulegen, die die regelmäßige Erfassung von Daten, die Ausarbeitung von Karten und die Festlegung von Risikogebieten, die Ausarbeitung von Managementplänen zum Brandrisiko, die Festlegung der dafür eingesetzten Ressourcen durch die Mitgliedstaaten und die verfügbaren Mittel, die Koordinierung zwischen den verschiedenen Behörden, Mindestanforderungen für die Schulung von Personal und die Einführung von Umwelthaftung und Sanktionen vorsieht;

    19.

    fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten die Anfertigung von Landkarten zum Waldbrand- und Hochwasserrisiko zu empfehlen, die in der Raumplanung zu berücksichtigen sind;

    20.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 471.

    (2)  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 599.

    (3)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 414.

    (4)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0334.

    (5)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.

    (6)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0019.

    (7)  ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 1.

    (8)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0068.

    (9)  ABl. L 311 vom 14.11.2002, S. 3.

    (10)  ABl. L 297 vom 15.11.2001, S. 7.

    (11)  http://www.europarl.eu.int/intcoop/empa/committee_cult/wg_tsunami_res26mars_en.pdf.

    (12)  http://ies.jrc.cec.eu.int/fileadmin/Documentation/Reports/Inland_and_Marine_Waters/Pubs/Climate_Change_and_the_European_Water_Dimension_2005.pdf.

    P6_TA(2006)0225

    Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft zugunsten von Südosteuropa

    Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (KOM(2005)0435),

    in Kenntnis des Entwurfs des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (13886/1/2005),

    in Kenntnis der für den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft gewählten Rechtsgrundlage, die die Rolle des Europäischen Parlaments auf die Erteilung oder Verweigerung seiner Zustimmung beschränkt und keine wirkliche Mitwirkung am Entscheidungsverfahren ermöglicht,

    unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Mai 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (1), in der es seine Zustimmung zum Abschluss des Abkommens erteilt hat,

    gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    stellt fest, dass die Europäische Gemeinschaft durch den Abschluss dieses Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft in gewissem Sinne einen Präzedenzfall schafft, indem der gemeinsame Besitzstand des Binnenmarktes im Elektrizitäts- und Gassektor auf die neun Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft Energiegemeinschaftsvertrags ausgedehnt wird;

    2.

    fordert eine eindeutige Verpflichtung der Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuerkennen und anzuwenden;

    3.

    stellt außerdem fest, dass von den neun Vertragsparteien drei Beitrittskandidaten sind (Bulgarien, Rumänien und Kroatien), dass eine Vertragspartei einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat (die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien), dass vier potenzielle Kandidaten sind (Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Serbien und die Republik Montenegro) und eine Vertragspartei unter UN-Übergangsverwaltung steht (Kosovo);

    4.

    weist darauf hin, dass im Fall des Binnenmarktes zusätzliche Maßnahmen, die als unterstützendes Instrument für den Binnenmarkt ausgelegt waren oder die als notwendig angesehen wurden, um mögliche negative Auswirkungen abzumildern, beschlossen wurden, jedoch im Fall des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft solche Maßnahmen im Beschluss des Rates nicht vorgesehen sind, was zu schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen für die EU-Akteure führen könnte, indem die auf dem Binnenmarkt angewendeten Normen unterlaufen werden; stellt fest, dass Fragen der Beschäftigung, der sozialen Auswirkungen und Umstrukturierungen, der Arbeitsbedingungen, der Gleichbehandlung, der Gesundheit und Sicherheit, der Information und Konsultation und des sozialen Dialogs in einer getrennten Absichtserklärung behandelt werden, deren Rechtsnatur nicht genauer festgelegt ist; verlangt, dass die Absichtserklärung von der Kommission, dem Rat und den betreffenden Regierungen unterzeichnet und so gestaltet wird, dass sie rechtlich verbindlich ist;

    5.

    unterstützt die Mitwirkung von Vertretern der Sozialpartner aus den Staaten der Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft in den europäischen Ausschüssen für sektoralen sozialen Dialog, sofern solche bestehen; ist der Ansicht, dass es Aufgabe der Europäischen Kommission ist, dies zu ermöglichen;

    6.

    verlangt Klarstellungen seitens der Rates und der Kommission über die Einbeziehung von Vorschriften und Programmen, um die Energieeffizienz zu verbessern, der Nachfrageseite Vorrang einzuräumen, Energieinfrastruktur zu ersetzen und erneuerbare Energie zu unterstützen, insbesondere zur Verringerung der weit verbreiteten Energiearmut, der Abhängigkeit von importierter Energie/importierten Kohlenwasserstoffen und der schädlichen Auswirkungen von Energieerzeugung, -transport und -nutzung auf die Umwelt; verlangt insbesondere Klarstellungen zur wirksamen Umsetzung des Besitzstandes seitens der Staaten des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, was Energieeffizienz, die Emissionen von Luft-, Flüssig- und Festschadstoffen sowie den Klimawandel angeht, was zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen für die EU-Akteure von höchster Bedeutung ist;

    7.

    mahnt bei der Privatisierung von Versorgungsunternehmen und bei der Umwandlung staatlicher Monopole in private Monopole zur Vorsicht, wenn nicht durch alle Vorschriften und Regelungen die Verpflichtung zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, vertretbare Preise und demokratische Kontrolle sichergestellt sind;

    8.

    fordert die Kommission auf, dem Parlament alle zusätzlichen Dokumente, die die Kommission oder der Rat als integralen Teil des Binnenmarktes im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft betrachten, zur Information zu übermitteln;

    9.

    äußert seine Besorgnis über die vom Rat im Entwurf des Beschlusses über die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft vorgenommenen Änderungen, durch die die zwingende Konsultation des Parlaments, wie sie im Kommissionsvorschlag vorgesehen war, in Artikel 4 Absatz 5 des Entwurfs des Beschlusses des Rates in eine Unterrichtung umgewandelt wird;

    10.

    fordert, dass Vertreter des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie gemeinsam mit parlamentarischen Vertretern der betreffenden Länder über Entscheidungen der Kommission und des Ministerrates, die den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft betreffen, informiert und hierzu konsultiert werden und dass diese Vertreter die Möglichkeit haben, Vorschläge abzuändern; stellt fest, dass ein entsprechendes Verfahren zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat erörtert werden muss;

    11.

    halt es für wünschenswert, dass die Rechtsvorschriften über die gegenseitige Unterstützung der Vertragsparteien im Fall ernsthafter Beeinträchtigungen der Energieversorgung im Fall „besonderer Umstände “auf andere Nachbarländer ausgedehnt werden können; fordert den Rat und die Kommission jedoch auf, die „besonderen Umstände “in einer gesonderten Durchführungsmaßnahme, die dem Parlament zur Stellungnahme übermittelt wird, zu verdeutlichen;

    12.

    verlangt Klarstellungen seitens des Rates und der Kommission über den tatsächlichen Beitrag des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft bei der Unterstützung von Energiereformen in Vertragsstaaten, da die Länder des westlichen Balkans sich offenbar in einer noch nicht so fortgeschrittenen Reformphase befinden; weist insbesondere darauf hin, dass sie ihre energiepolitischen Maßnahmen und Institutionen schaffen müssen, um solide und umfassende Energiereformen auf der Angebot- und Nachfrageseite im Energiesektor als Ergänzung zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu entwickeln;

    13.

    verlangt Klarstellungen seitens des Rates und der Kommission, was die Rolle und die Aufgaben der durch den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft geschaffenen Organe angeht, wie z.B. das Sekretariat der Energiegemeinschaft und der Regulierungsausschuss;

    14.

    fordert Klarstellungen seitens des Rates und der Kommission zu von Gebern, Mitgliedstaaten und Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung von Markttransparenz, insbesondere mit Blick auf das Aufkommen von Offshore-Energiehändlern im Bereich des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, die eine beherrschende Position auf dem Markt haben, und ihre Ausdehnung auf die EU-Energiemärkte;

    15.

    fordert Klarstellungen seitens des Rates und der Kommission, was die von einem benachbarten Drittstaat zu erfüllenden Kriterien angeht, um vom Ministerrat als Beobachter oder Mitglied zugelassen zu werden;

    16.

    verlangt, dass das Parlament vor einer künftigen Ausdehnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft auf andere Energiequellen oder -sektoren unterrichtet und konsultiert wird;

    17.

    fordert die Kommission auf, dem Parlament zumindest einmal jährlich schriftlich über die Fortschritte und Probleme der Vertragsparteien bei der Durchführung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu berichten; ist der Ansicht, dass dieser Bericht zumindest folgende Elemente umfassen sollte:

    den Stand der Umsetzung des einschlägigen energiepolitischen, sozialpolitischen (Absichtserklärung) und umweltpolitischen Besitzstands

    einen Überblick über die Arbeit der Regulierungsbehörden, ihre Ressourcen und Verfahren zur Konsultation einschlägiger Interessensgruppen

    den Grad der Marktkonzentration, die Tragbarkeit und die Investitionen in neue Kapazitäten und Netze

    einen Überblick über die Standpunkte einschlägiger Interessensgruppen, insbesondere der Sozialpartner, der Verbraucher- und Umweltorganisationen und der Gemeinden

    18.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0219.

    P6_TA(2006)0226

    Nepal

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Nepal

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nepal,

    unter Hinweis auf die öffentliche Anhörung des Unterausschusses Menschenrechte seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 20. Februar 2006 zur Situation in Nepal,

    unter Hinweis darauf, dass sich die Kommission am 3. Januar 2006 für die Wiederherstellung von Frieden und Demokratie in Nepal ausgesprochen hat,

    unter Hinweis auf die am 4. Mai 2006 im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung des Vorsitzes zu den Entwicklungen in Nepal,

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    unter Hinweis darauf, dass König Gyanendra am 1. Februar 2005 unter Verletzung der Verfassung die Regierung ihres Amtes enthob, selbst unmittelbar die Macht übernahm und den Notstand ausrief,

    B.

    unter Hinweis darauf, dass gewaltsam unterdrückte Kundgebungen für Demokratie und Frieden den König schließlich gezwungen haben, am 24. April 2006 die De-fakto-Militärherrschaft zu beenden, das Parlament wiedereinzusetzen und die Regierungsgeschäfte einer durch das Bündnis aus sieben Parteien gebildeten Koalitionsregierung zu übergeben,

    C.

    in der Erwägung, dass die Rückkehr zur Demokratie hoffentlich das Ende eines Bürgerkriegs bedeutet, der zehn Jahre gedauert und mehr als 13 000 Menschen das Leben gekostet hat,

    D.

    unter Hinweis darauf, dass das hemmungslose Verhalten der Sicherheitskräfte harte Kritik der internationalen Gemeinschaft, auch der Europäischen Union und der UNO, auslöste, weil anlässlich der Proteste viele Menschen den Tod fanden und Hunderte verletzt und festgenommen wurden,

    E.

    unter Hinweis darauf, dass die neue Mehrparteienregierung Nepals unter Vorsitz von Ministerpräsident Girija Prasad Koirala Friedensverhandlungen angekündigt und damit positiv auf den von der KPN-M (Kommunistische Partei Nepals — Maoisten) angebotenen Waffenstillstand reagiert hat, den der König zuvor abgelehnt hatte,

    F.

    unter Hinweis darauf, dass das wieder eingesetzte Repräsentantenhaus entsprechend der 12-Punkte-Vereinbarung vom November 2005 zwischen dem 7-Parteien-Bündnis und den Maoisten erklärt hat, es würden Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung stattfinden, die eine neue Verfassung auszuarbeiten hat,

    G.

    unter Hinweis darauf, dass die neue Regierung die von der vorherigen Regierung am 8. Februar 2006 veranstalteten Kommunalwahlen annulliert und fünf ehemalige Minister der königlichen Regierung verhaftet hat, unter ihnen den Innen- und Außenminister sowie den am stärksten in Erscheinung tretenden Sprecher der Regierung, und dass die neue Regierung zudem eine Richterkommission eingesetzt hat, um Beschuldigungen wegen der Anwendung maßloser Gewalt durch staatliche Sicherheitskräfte gegen die Demonstranten zu untersuchen, und die Führer von drei Untergliederungen der Sicherheitskräfte des Amtes enthoben hat wegen des Vorwurfs der Anwendung maßloser Gewalt und der Verletzung der Menschenrechte bei der Unterdrückung der Demokratiebewegung in Nepal,

    H.

    unter Hinweis darauf, dass die Regierung sechs der 19 königlichen Gesetze über die Freiheit der Medien, die Landreform und Hilfsorganisationen aufgehoben hat,

    I.

    in der Erwägung, dass die elementarsten Rechte der Kinder in Nepal regelmäßig verletzt werden und dass die Europäische Union die Heranziehung von Kindern als Soldaten durch die maoistischen Aufständischen in Nepal missbilligt hat,

    J.

    unter Hinweis darauf, dass infolge der Entscheidung der Regierung vom November 2005, die Ausstellung von Ausreiseerlaubnissen für tibetische Flüchtlinge zwecks Weiterreise nach Indien auszusetzen, Hunderte von Tibetern in Nepal festsaßen, wodurch die erhebliche Überbelegung einer Auffangeinrichtung für Tibeter in Katmandu noch verschlimmert wurde,

    1.

    begrüßt nachdrücklich die Rückkehr Nepals zur Demokratie, die durch das Engagement von Millionen Bürgern in einer Bürgerbewegung erreicht wurde;

    2.

    bringt sein tief empfundenes Mitgefühl für die Angehörigen all derjenigen zum Ausdruck, die bei den Protesten ihr Leben verloren oder schlimme Verletzungen erlitten haben;

    3.

    begrüßt die aktuellen Entwicklungen in Nepal, die der Wiederherstellung der politischen Stabilität dienen, wie:

    Wiedereinsetzung des Parlaments,

    Bildung einer Interimsregierung am 2. Mai 2006 und Initiative zur Einsetzung einer verfassungsgebenden Versammlung, die eine neue Verfassung auszuarbeiten hat,

    einseitige Ankündigung eines Waffenstillstands von drei Monaten,

    bekräftigte Verpflichtung des 7-Parteien-Bündnisses und der Maoisten auf die 12-Punkte-Friedensvereinbarung vom November 2005;

    4.

    vertritt die Auffassung, dass die Wiederherstellung der Souveränität der demokratischen Organe des Parlaments nur ein erster Schritt zu einem echten Frieden und einer dauerhaften Demokratie ist und dass zur Stabilisierung der Lage wesentliche Fortschritte in mehreren Bereichen notwendig sind:

    demokratische Kontrolle der königlichen Armee Nepals und der örtlichen Milizen mit dem Ziel, den Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

    Maßnahmen gegen die ursprünglichen Ursachen des Konflikts und Vorkehrungen dafür, dass mehr Wohlstand geschaffen und der Wohlstand gerechter auf alle im Land verteilt wird;

    Achtung der Rechte von Minderheiten;

    notwendige Übergabe der Macht an die regionale und lokale Ebene;

    ein repräsentativeres Wahlsystem;

    5.

    begrüßt den von den Maoisten angekündigten dreimonatigen Waffenstillstand und legt ihnen nahe, darüber hinaus zu gehen, dauerhaft auf Gewalt zu verzichten und auf die politische Bühne zurückzukehren;

    6.

    verlangt baldige Parlamentswahlen und empfiehlt die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union; verlangt, dass in der Zwischenzeit eine Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments entsandt wird, um die Lage zu begutachten und Gespräche mit allen relevanten Kräften zu führen;

    7.

    erklärt sich zutiefst besorgt wegen der Behauptungen über Tötungen ohne Gerichtsverfahren, allgemein übliche Folterungen, Straflosigkeit und andere Verletzungen der Menschenrechte auf beiden Seiten des Konflikts; fordert die Regierung Nepals und die übrigen Konfliktparteien auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um für die vollständige und transparente Ermittlung wegen der Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der ungeklärten Fälle von Verschleppungen, zu sorgen, und stellt fest, dass eine angemessene gerichtliche Bestrafung der überführten Täter wesentliche Voraussetzung für die Wiederherstellung des gesellschaftlichen Friedens ist;

    8.

    betont, dass alle Einschränkungen der Freiheit der Medien unverzüglich aufgehoben und sämtliche politischen Häftlinge einschließlich Journalisten und Menschenrechtsvertreter freigelassen werden sollten;

    9.

    begrüßt es, dass die Regierung bereits mehrere umstrittene königliche Verordnungen aufgehoben hat, durch die die Pressefreiheit eingeschränkt und nichtstaatliche Organisationen Kontrollen unterworfen wurden;

    10.

    bringt erneut seine Unterstützung für das seit April 2005 eingesetzte UN-Büro für Menschenrechte in Nepal zum Ausdruck, das die Aufgabe hat, die Menschenrechtslage weiterhin genau zu beobachten;

    11.

    befürwortet die Entscheidung der neuen Regierung Nepals, den Kauf von Militärflugzeugen und Waffen durch die frühere Regierung einzufrieren und die Rekrutierung von Soldaten auszusetzen, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Aussetzung sämtlicher Militärhilfe weiter gelten zu lassen;

    12.

    fordert die internationale Gemeinschaft auf, eine von den wichtigsten Partnern Nepals und internationalen Organisationen (EU, USA, Indien und UNO) gebildete Kontaktgruppe einzusetzen, um koordinierte internationale Maßnahmen im Zusammenhang mit Nepal zu treffen; schlägt vor, dass ein Sonderberichterstatter des Europäischen Parlaments ernannt wird, der die Situation zu beobachten hat;

    13.

    fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Friedensprozess zu unterstützen durch

    Unterstützung sämtlicher bewaffneter Gruppierungen bei der Entmobilisierung und Entwaffnung,

    Einsatz von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe zur Festigung des Friedens und der Entwicklung der Wirtschaft,

    Entsendung von Beobachtern der Menschenrechtslage,

    Ersuchen an internationale Finanzinstitutionen darum, der makroökonomischen Stabilität und der Transparenz Vorrang zu geben, statt der noch instabilen Demokratie ambitionierte Empfehlungen zur Wirtschaftsreform aufzunötigen;

    14.

    fordert den Rat und die Kommission auf, eng mit den Vereinten Nationen und anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um der Regierung Nepals auf dem Weg zur Demokratie zu helfen;

    15.

    fordert den Rat und die Kommission auf, Nepal weitere technische, logistische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, einschließlich der konkreten Planung einer Mission zur Beobachtung des Waffenstillstands in Zusammenarbeit mit anderen Gebern, falls dies von Nepal gewünscht wird;

    16.

    fordert den Rat auf, die Ernennung eines Sondervertreters für Nepal in Erwägung zu ziehen, dessen Aufgabe darin bestünde, sich für mehr politisches Engagement der Europäischen Union in Nepal einzusetzen und für genauere politische Analyse und mehr Verständnis während des schwierigen Übergangs zu sorgen;

    17.

    verlangt erneut Folgemaßnahmen zu der internationalen Londoner Konferenz von 2002 durch die Kontaktgruppe der wichtigsten Partner, bei denen die Grundsätze und Werte festzulegen sind, die einen Friedensprozess in Nepal stützen sollen; begrüßt das Vorhaben von Aktivisten der nepalesischen Zivilgesellschaft, diesen Prozess durch Veranstaltung einer eigenen Konferenz in Katmandu im bevorstehenden Jahr einzuleiten;

    18.

    fordert die Regierung Nepals auf, tibetische Flüchtlinge, die sich auf der Durchreise nach Indien befinden, zu schützen und die Aussetzung der Erteilung von Ausreiseerlaubnissen unverzüglich zu beenden;

    19.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Interimsregierung Nepals, König Gyanendra, den Regierungen von Indien und den anderen Mitgliedstaaten der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Zusammenarbeit, dem UN-Generalsekretär und dem Hohen Kommissar für Flüchtlinge zu übermitteln.

    P6_TA(2006)0227

    Sri Lanka

    Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Sri Lanka

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des bewaffneten Konflikts, der seit 1983 in Sri Lanka herrscht und über 60 000 Todesopfer gefordert und die Flucht und Vertreibung von mehr als 800 000 Menschen zur Folge gehabt hat,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Sri Lanka vom 18. Mai 2000 (1), 14. März 2002 (2) und 20. November 2003 (3) und seiner Entschließung vom 13. Januar 2005 (4) zur Hilfe der Europäischen Union nach der Tsunami-Katastrophe,

    in Kenntnis der Erklärung von Oslo vom Dezember 2002, in der die Regierung von Sri Lanka und die Organisation „Befreiungstiger von Tamil Eelam “(LTTE) vereinbarten, auf eine föderale Lösung innerhalb eines geeinigten Sri Lanka hinzuarbeiten,

    in Kenntnis der Erklärung von Tokio vom 10. Juni 2003 über den Wiederaufbau und die Entwicklung von Sri Lanka, in der Hilfeleistungen der Geberländer an Fortschritte im Friedensprozess geknüpft wurden und auf die Einhaltung des am 23. Februar 2002 in Kraft getretenen Waffenstillstandsabkommens zwischen der Regierung von Sri Lanka und der LTTE, auf die Beteiligung der moslemischen Minderheit an den Gesprächen, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und Fortschritte im Sinne einer endgültigen politischen Lösung Nachdruck gelegt wurde,

    in Kenntnis der Unterstützung seitens der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft als Antwort auf den verheerenden Tsunami vom 26. Dezember 2004,

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass im Konflikt in Sri Lanka mehr als 60 000 Menschen ihr Leben verloren haben, mehr als 800 000 fliehen mussten oder vertrieben wurden und das Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung der Insel einen Einbruch erlitt, was für viele Menschen in Sri Lanka, deren Leben durch den Tsunami zerstört wurde und die nun unter den erneuten Gewaltausbrüchen zu leiden haben, zu schlimmen Lebensumständen geführt hat,

    B.

    in der Erwägung, dass auf der Halbinsel Jaffna, in Trincomalee und Batticaloa zahllose Angriffe erfolgt sind und die offiziell registrierten Verstöße gegen die Waffenruhe in die Tausende gehen, wobei die meisten davon der LTTE anzulasten sind,

    C.

    in der Erwägung, dass die Spannungen bewusst geschürt wurden durch den versuchten Mord an Generalleutnant Sarath Fonseka, Befehlshaber der Armee von Sri Lanka, am 25. April 2006, die Morde am Außenminister von Sri Lanka, Lakshman Kadirgamar, im August 2005 und am Parlamentsmitglied Joseph Pararajasingha im Dezember 2005 und den Angriff auf das Bezirksbüro der Überwachungsmission für Sri Lanka (SLMM) in Batticaloa am 13. Januar 2006 in dem bewussten Versuch, das Waffenstillstandsabkommen zu untergraben,

    D.

    in der Erwägung, dass am 11. Mai 2006 ein Angriff der LTTE auf ein unter der Flagge der SLMM fahrendes Schiff stattfand, das 710 unbewaffnete Mitglieder der Sicherheitskräfte, die sich nach dem Heimaturlaub auf dem Weg zurück in den Dienst befanden, und Mitglieder der SLMM an Bord hatte und das von Kanonenbooten der Flotte begleitet wurde, wobei eines dieser Boote versenkt wurde und 18 Mitglieder der Mannschaft getötet wurden,

    E.

    in der Erwägung, dass in diesem Jahr in Sri Lanka über 300 Menschen bei Angriffen und gewalttätigen Übergriffen getötet wurden,

    F.

    in der Erwägung, dass internationale Beobachter sagen, dass die jüngste Gewaltwelle die schwerwiegendste Bedrohung für den unter Vermittlung Norwegens ausgehandelten Waffenstillstand von 2002 darstellt, der schon früher durch eine große Zahl von gemeldeten Verstößen, einschließlich bewaffneter Hinterhalte, Entführungen, Bedrohungen, Morde, Folterungen und Rekrutierung von Kindern als Soldaten geschwächt worden war,

    G.

    in der Erwägung, dass nach der ersten Verhandlungsrunde im Februar 2006 in Genf die Friedensgespräche nach einem erneuten Rückzug der LTTE aus einer zweiten Gesprächsrunde im April 2006 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurden, wodurch die Gelegenheit für Fortschritte auf politischer Ebene gefährdet ist,

    H.

    in der Erwägung, dass bei Wiederaufnahme des Friedensprozesses die Einbeziehung einer großen Zahl von Gemeinschaften und politischen Organisationen in Sri Lanka, einschließlich Vertretern der Muslims aus dem Norden, angestrebt werden sollte,

    I.

    in der Erwägung, dass Menschenrechtsorganisationen nicht die Möglichkeit hatten, Verstöße gegen die Menschenrechte in effizienter Weise zu untersuchen und die SLMM nicht das Mandat hat, bei solchen Verstößen selbstständig zu ermitteln,

    1.

    begrüßt nachdrücklich die Initiative der Regierung von Sri Lanka und der LTTE, im Februar 2006 an den Verhandlungstisch zurückzukehren, und verurteilt daher die einseitige Weigerung der LTTE, an der zweiten Verhandlungsrunde in Genf teilzunehmen, die für April 2006 anberaumt war;

    2.

    appelliert mit Nachdruck an die LTTE, die Friedensverhandlungen mit der Regierung von Sri Lanka unverzüglich wieder aufzunehmen, sich darauf einzustellen, ihre Waffen abzugeben, und die Voraussetzungen für eine endgültige politische Lösung des Konflikts zu schaffen;

    3.

    verurteilt nachdrücklich die erneute Serie von Anschlägen der LTTE und die große Zahl von Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten und die ständigen Verstöße gegen das Waffenstillstandsabkommen;

    4.

    bedauert die schweren Verletzungen des Waffenstillstandsabkommens durch die LTTE durch Aktionen zur See, insbesondere den Angriff auf die Seestreitkräfte von Sri Lanka am 11. Mai 2006, bei dem viele Menschen umkamen und Beobachter der SLMM in große Gefahr gerieten;

    5.

    fordert die Parteien des Waffenstillstandsabkommens auf, die Sicherheit der SLMM zu gewährleisten, die eine unbewaffnete Organisation ist, die sowohl von der Regierung als auch von der LTTE gebeten wurde, das Waffenstillstandsabkommen zu überwachen, damit diese Organisation ihren Auftrag erfüllen kann, und lobt die beteiligten Länder — Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden — für ihre unschätzbare Arbeit;

    6.

    fordert sowohl die LTTE als auch die Regierung Sri Lankas auf, auf weitere Aktionen zu verzichten, die den Friedensprozess untergraben können, namentlich auf Angriffe auf die Zivilbevölkerung;

    7.

    verurteilt den empörenden Missbrauch von Kindern durch ihre Rekrutierung als Kindersoldaten, was ein Kriegsverbrechen ist, und fordert alle Rebellengruppen und namentlich die LTTE auf, diese Praxis zu beenden, die Kinder, die bereits in ihren Diensten sind, freizulassen und eine Grundsatzerklärung abzugeben, in Zukunft keine Kinder als Soldaten zu rekrutieren; fordert die Regierung Sri Lankas auf, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praxis zu verhindern und unter Strafe zu stellen;

    8.

    stellt fest, dass die LTTE nicht alle Völker der Tamilen von Sri Lanka vertritt und fordert die LTTE auf, den politischen Pluralismus und andere demokratische Meinungen im Norden und Osten von Sri Lanka zuzulassen, um auf diese Weise den Interessen aller Völker und Gemeinschaften gerecht zu werden;

    9.

    verurteilt nachdrücklich die gezielte Unterdrückung von Presse in tamilischer Sprache und tamilischer Organisationen und fordert eine gründliche Ermittlung in den Fällen der Morde an Mayilvaganam Nimalarajan und Dharmeratnam Sivaram sowie an den zwei Mitarbeitern der Zeitung „Uthayan“;

    10.

    stellt fest, dass die jüngste Wahl Sri Lankas zum Mitglied des UN-Menschenrechtsrates eine Verpflichtung für die Regierung darstellt, ihr Engagement zu bekunden, bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte die höchsten Standards anzulegen;

    11.

    begrüßt deshalb die Bekanntgabe neuer Mitglieder der Menschenrechtskommission Sri Lankas und betont, dass effiziente unabhängige Ermittlungen in allen bekannten Fällen von Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte oder bewaffnete Gruppen geführt werden müssen und die Täter vor Gericht gebracht werden müssen unter Einhaltung der internationalen Regeln betreffend faire Prozesse; besteht darauf, dass alle Parteien als Schlüsselelement für künftige Friedensverhandlungen umfassende Menschenrechtsvereinbarungen unterzeichnen sollten;

    12.

    fordert von beiden Seiten, als sofortige Geste des guten Willens, den Einsatz von Antipersonenminen einzustellen und bei ihrer Beseitigung zu helfen, wobei zu diesem Zweck die Regierung von Sri Lanka mit gutem Beispiel vorangehen sollte, indem sie das Übereinkommen von Ottawa von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung unterzeichnet, und die LTTE den Appell von Genf „Deed of Commitment “unterzeichnen sollte;

    13.

    ist besorgt darüber, dass eine Vereinbarung über eine Verteilung der internationalen Hilfe noch nicht umgesetzt wurde; ist der Ansicht, dass die Hilfe der Europäischen Union und anderer internationaler Geberländer bzw. -organisationen nach dem Tsunami den Opfern dieser Katastrophe ohne Rücksicht auf ihre ethnische oder religiöse Zugehörigkeit zugute kommen muss; ist jedoch besorgt über die Verteilung und die Verwendung der Tsunami-Mittel, die nicht die erwarteten Auswirkungen auf das tägliche Leben der Opfer und auf den Wiederaufbau Sri Lankas haben; stellt fest, dass politische Behinderungen der „Post-Tsunami Operations Management Structure “bereits die Freigabe von weiteren 50 Millionen Euro an Hilfsgeldern verzögert haben, wodurch Wiederaufbauarbeiten im Norden und Osten von Sri Lanka verhindert wurden;

    14.

    bedauert, dass durch die Ausgaben für schwere Verteidigungsgüter viele Jahre lang Mittel von den dringend erforderlichen Investitionen in wirtschaftliche und soziale Infrastrukturen in Sri Lanka abgezogen wurden;

    15.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um alle illegalen Versuche der LTTE zu unterbinden, ein System von Zwangsabgaben auf Teile der tamilischen Gemeinschaft, die in der Europäischen Union leben, aufrecht zu erhalten;

    16.

    fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, als Teil dieses Prozesses dem Beispiel anderer Länder zu folgen und die Vermögenswerte auf Bankkonten, in Firmen, Gesellschaften und Unternehmen in den Mitgliedstaaten, die mit der LTTE in Verbindung stehen, einzufrieren;

    17.

    stellt fest, dass die Europäische Union erklärt hat, dass Delegationen der LTTE bis auf weiteres in keinem Mitgliedstaat empfangen werden und dass die Europäische Union die formelle Einstufung der LTTE als terroristische Organisation ernsthaft in Betracht zieht;

    18.

    fordert Rat, Kommission und Mitgliedstaaten auf, sich weiterhin für eine gerechte und nachhaltige Lösung für den Konflikt in Sri Lanka einzusetzen, und bekundet seine Unterstützung für das gesamte Volk von Sri Lanka und ihren Präsidenten Mahinda Rajapakse in ihren gemeinsamen Bemühungen, sich den vor ihnen liegenden Herausforderungen zu stellen;

    19.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der übrigen Mitglieder der Sri Lanka Donor Co-Chairs Group (Norwegen, USA und Japan), dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen der Schweiz, Sri Lankas und der übrigen Länder des Südasiatischen Verbands für regionale Zusammenarbeit sowie der LTTE zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 278.

    (2)  ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 613.

    (3)  ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 527.

    (4)  ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 147.

    P6_TA(2006)0228

    Taiwan

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Taiwan

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2002 zu dem Beobachterstatus von Taiwan während der Tagung der Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Mai 2002 in Genf (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2003 zu Taiwan (56. Weltgesundheitsversammlung) (2), in der es forderte, dass Taiwan Beobachterstatus in dieser Versammlung gewährt wird,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. September 2002 zu der Mitteilung der Kommission Europa und Asien: — Strategierahmen für vertiefte Partnerschaften (3), in der es die Notwendigkeit, in multilateralen Organisationen enger mit Asien zusammenzuarbeiten, beispielsweise im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder bei der Bekämpfung von AIDS/HIV in diesem Raum, anerkennt, und daher der Auffassung ist, dass alle Demokratien in Asien, einschließlich Taiwan, in der Lage sein sollten, in der WHO mitzuwirken,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2005 zu den Beziehungen zwischen der EU, China und Taiwan und zur Sicherheit im Fernen Osten (4),

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass eine direkte und ungehinderte Beteiligung an internationalen Netzen, Foren und Programmen für die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit für alle Teile der Welt erforderlich ist, insbesondere angesichts des heutzutage größeren Potenzials einer internationalen Ausbreitung von verschiedenen Infektionskrankheiten (z.B. Vogelgrippe, Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom — SARS),

    B.

    in der Erwägung, dass die WHO Beobachtern gestattet hat, sich an ihrer Tätigkeit zu beteiligen,

    C.

    in der Erwägung, dass die Kommission sich bereits für eine Vertiefung der Kontakte zwischen Taiwan und der WHO, soweit die WTO-Regeln dies zulassen, ausgesprochen hat und dass die Kommission daran interessiert ist, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine „praktische Lösung “zu finden,

    D.

    in der Erwägung, dass das größte Risiko einer Vogelgrippe — Pandemie von den asiatischen Ländern ausgeht, in denen sich der Stamm eines hoch pathogenen Vogelgrippevirus seit zwei Jahren trotz ständiger Bemühungen der zuständigen Behörden, diese Krankheit einzudämmen, ausbreitet,

    E.

    in der Erwägung, dass sich Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und SARS zunehmend weltweit ausbreiten,

    F.

    in der Erwägung, dass der Ausbruch einer Pandemie außerhalb der Europäischen Union ebenfalls eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union schaffen würde,

    G.

    in der Erwägung, dass Taiwan vom Schutz durch die Vereinten Nationen ausgeschlossen wäre, wenn auf der Insel eine Epidemie ausbräche, was bedeutet, dass keine koordinierte Zusammenarbeit mit Taiwan stattfinden würde, obwohl dies wesentlich ist, da Taiwan eines der wichtigsten internationalen Drehkreuze im Westpazifik und ein wichtiger Sammelplatz für Millionen Zugvögel ist,

    H.

    in der Erwägung, dass das Gesundheitssystem Taiwans eines der besten und fortschrittlichsten in diesem Raum ist und der taiwanesische Staat wünscht, dass seine Fachleute an den vorbereitenden Expertentagungen der WHO über den Sachstand im Fall Vogelgrippe teilnehmen,

    1.

    fordert nachdrücklich die bessere Vertretung Taiwans in internationalen Organisationen und vertritt die Auffassung, dass es nicht zu rechtfertigen ist, weiterhin zwanzig Millionen Menschen aus der Weltgemeinschaft auszuschließen;

    2.

    fordert den Generaldirektor der WHO auf, den taiwanesischen „Centre for Disease Control (Taiwan CDC) “als Teilnehmer an dem Globalen Warn- und Reaktionsnetz für Infektionsausbrüche („Global Outbreak and Alert Response Network“) der WTO (GOARN) zuzulassen, um einen zügigen regionalen und weltweiten Austausch relevanter Informationen sicherzustellen;

    3.

    fordert den Generaldirektor der WHO und alle ihre Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass Taiwan direkten Zugang zu und die Möglichkeit der Teilnahme an allen Fachtagungen der WHO hat, die von Bedeutung für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in Taiwan und in der übrigen Welt sind, und es Taiwan zu ermöglichen, sich in sinnvoller Weise an den fachlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen des entsprechenden Regionalbüros der WHO zu beteiligen;

    4.

    fordert die Volksrepublik Chinas auf zu prüfen, ob Taiwan in der WHO oder wenigstens in der WHA, die deren wichtigstes Entscheidungsgremium ist, Beobachterstatus gewährt werden kann, um die Gesundheit der taiwanesischen Bevölkerung, der internationalen Vertreter und der ausländischen Arbeitnehmer auf der Insel sowie der gesamten Weltbevölkerung zu schützen;

    5.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, den Antrag Taiwans auf Beobachterstatus in der WHO zu unterstützen;

    6.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der Beitrittsstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China und den Staatsorganen Taiwans, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generaldirektor der WHO zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 606.

    (2)  ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 307.

    (3)  ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 476.

    (4)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0297.


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