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Document C2006/227E/04

    PROTOKOLL
    Donnerstag, 29. September 2005

    ABl. C 227E vom 21.9.2006, p. 520–621 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    21.9.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 227/520


    PROTOKOLL

    (2006/C 227 E/04)

    ABLAUF DER SITZUNG

    VORSITZ: Luigi COCILOVO

    Vizepräsident

    1.   Eröffnung der Sitzung

    Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.

    2.   Vorlage von Dokumenten

    Folgende Dokumente sind eingegangen Rat und Kommission:

    Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (KOM(2005)0209 — C6-0157/2005 — 2005/0102(COD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    CULT

    Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 2256/2003/EG im Hinblick auf eine Verlängerung des Programms bis 2006 zwecks Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und Beobachtung der IKT-Einführung (KOM(2005)0347 — C6-0247/2005 — 2005/0144(COD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    ITRE

    mitberatend

    :

    BUDG, CULT, LIBE

    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (KOM(2005)0391 — C6-0266/2005 — 2005/0167(COD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    LIBE

    mitberatend

    :

    AFET, DEVE, EMPL

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (KOM(2005)0280 [01] — C6-0288/2005 — 2005/0124(CNS)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    LIBE

    mitberatend

    :

    AFET, BUDG, CULT, AFCO, FEMM

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, ihre Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union auszuüben (KOM(2005)0280 [02] — C6-0289/2005 — 2005/0125(CNS)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    LIBE

    Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur transnationalen Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu Bildungs- und Ausbildungszwecken: Europäische Qualitätscharta für Mobilität (KOM(2005)0450 — C6-0291/2005 — 2005/0179(COD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    CULT

    mitberatend

    :

    EMPL

    Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 (11186/2005 [01] — C6-0299/2005 — 2005/2001(BUD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    BUDG

    mitberatend

    :

    AFET, DEVE, INTA, CONT, ECON, EMPL, ENVI, ITRE, IMCO, TRAN, REGI, AGRI, PECH, CULT, JURI, LIBE, AFCO, FEMM, PETI

    Entwurf Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2006 (11186/2005 [02] — C6-0300/2005 — 2005/2002(BUD)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    BUDG

    mitberatend

    :

    AFET, DEVE, INTA, CONT, ECON, EMPL, ENVI, ITRE, IMCO, TRAN, REGI, AGRI, PECH, CULT, JURI, LIBE, AFCO, FEMM, PETI

    Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (KOM(2005)0230 — C6-0301/2005 — 2005/0103(CNS)).

    Ausschussbefassung:

    federführend

    :

    LIBE

    mitberatend

    :

    BUDG

    3.   Textilsektor (Aussprache)

    Erklärung der Kommission: Textilsektor

    László Kovács (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

    Es sprechen Tokia Saïfi im Namen der PPE-DE-Fraktion, Erika Mann im Namen der PSE-Fraktion, Johan Van Hecke im Namen der ALDE-Fraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jacky Henin im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Patrick Louis im Namen der IND/DEM-Fraktion, Jean-Claude Martinez, fraktionslos, Georgios Papastamkos, Elisa Ferreira, Sajjad Karim, Margrete Auken, Pedro Guerreiro, Zuzana Roithová, Joan Calabuig Rull, Anne Laperrouze, Georgios Toussas, Werner Langen, Harlem Désir, Markus Pieper, Panagiotis Beglitis, Ursula Stenzel, Harald Ettl und Avril Doyle.

    VORSITZ: Gérard ONESTA

    Vizepräsident

    Es sprechen Mario Mantovani und László Kovács.

    Die Aussprache wird geschlossen.

    4.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

    Auf Antrag der fraktionslosen Mitglieder bestätigt das Parlament die folgende Benennung:

    Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat

    Giovanni Rivera.

    5.   Perspektiven der Handelsbeziehungen EU/China (Aussprache)

    Bericht: Perspektiven der Handelsbeziehungen zwischen der EU und China (2005/2015(INI)) — Ausschuss für internationalen Handel.

    Berichterstatterin: Caroline Lucas (A6-0262/2005)

    Caroline Lucas erläutert den Bericht.

    Es spricht László Kovács (Mitglied der Kommission).

    Es sprechen Bastiaan Belder (Verfasser der Stellungnahme AFET), Daniel Caspary im Namen der PPE-DE-Fraktion, Glyn Ford im Namen der PSE-Fraktion, Danutė Budreikaitė im Namen der ALDE-Fraktion, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Helmuth Markov im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Bogusław Rogalski im Namen der IND/DEM-Fraktion, Cristiana Muscardini im Namen der UEN-Fraktion, Glyn Ford, der fragt, ob alle auf der Rednerliste stehenden Redner Zeit haben werden, sich vor der Abstimmungsstunde am Mittag zu äußern (der Präsident verneint dies), Alessandra Mussolini, fraktionslos, zur Antwort des Präsidenten, Frank Vanhecke, Paul Rübig, Margrietus van den Berg, Johan Van Hecke, Margrete Auken, Nigel Farage, Gintaras Didžiokas und James Hugh Allister.

    Es spricht Caroline Lucas (Berichterstatterin), die im Namen der Verts/ALE-Fraktion vorschlägt, die Abstimmung gemäß Artikel 170 Absatz 4 GO bis zur nächsten Plenartagung zu vertagen, da die Aussprache am Nachmittag fortgesetzt werde.

    VORSITZ: Pierre MOSCOVICI

    Vizepräsident

    Es spricht Robert Goebbels im Namen der PSE-Fraktion, der den Vorschlag unterstützt.

    Das Parlament erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

    (Da nun die Abstimmungsstunde beginnt, wird die Aussprache an dieser Stelle bis 15.00 Uhr unterbrochen.) (Punkt 14 des Protokolls vom 29.09.2005)

    Es spricht Philip Bushill-Matthews, der sich darüber beschwert, dass die am Vorabend für die Anfragen an den Rat vorgesehene Zeitvorgabe (Punkt 14 des Protokolls vom 28.09.2005) nicht eingehalten wurde (der Präsident nimmt dies zur Kenntnis).

    6.   Abstimmungsstunde

    Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage I zu diesem Protokoll enthalten.

    6.1.   Weinabkommen EU-USA (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0489/2005, B6-0511/2005, B6-0514/2005, B6-0515/2005, B6-0516/2005 und B6-0517/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 1)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0489/2005

    (ersetzt B6-0489/2005, B6-0511/2005, B6-0514/2005, B6-0515/2005, B6-0516/2005 und B6-0517/2005):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    María Esther Herranz García, Christa Klaß, Astrid Lulling und Giuseppe Castiglione im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    María Isabel Salinas García, Vincenzo Lavarra und Katerina Batzeli im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Anne Laperrouze, Niels Busk, Willem Schuth, Jorgo Chatzimarkakis und Ignasi Guardans Cambó im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Marie-Hélène Aubert und Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Ilda Figueiredo und Marco Rizzo im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Sergio Berlato, Roberta Angelilli und Sebastiano (Nello) Musumeci im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2005)0361)

    6.2.   Erdöl (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0481/2005, B6-0482/2005, B6-0491/2005, B6-0499/2005, B6-0506/2005 und B6-0509/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 2)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0481/2005

    (ersetzt B6-0481/2005, B6-0482/2005, B6-0491/2005, B6-0499/2005, B6-0506/2005 und B6-0509/2005):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Giles Chichester und Paul Rübig im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Reino Paasilinna im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Claude Turmes im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Umberto Guidoni im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Roberta Angelilli im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2005)0362)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Robert Goebbels hat im Namen der PSE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 10 gestellt, der berücksichtigt wurde;

    Claude Turmes hat im Namen der Verts/ALE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 15 Spiegelstrich 6 gestellt, der berücksichtigt wurde.

    6.3.   Reform der Vereinten Nationen und Millennium-Entwicklungsziele (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0483/2005, B6-0492/2005, B6-0493/2005, B6-0501/2005, B6-0507/2005 und B6-0510/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 3)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0483/2005

    (ersetzt B6-0483/2005, B6-0492/2005, B6-0493/2005, B6-0501/2005, B6-0507/2005 und B6-0510/2005):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Nirj Deva, Francisco José Millán Mon und Simon Coveney im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Glenys Kinnock, Pasqualina Napoletano und Miguel Angel Martínez Martínez im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Alexander Lambsdorff und Lapo Pistelli im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Marie Anne Isler Béguin, Raül Romeva i Rueda und Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    André Brie und Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Inese Vaidere und Guntars Krasts im Namen der UEN-Fraktion.

    Angenommen (P6_TA(2005)0363)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Alexander Lambsdorff hat im Namen der ALDE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 20 gestellt, der berücksichtigt wurde.

    6.4.   Belarus (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0486/2005, B6-0488/2005, B6-0490/2005, B6-0494/2005, B6-0497/2005, B6-0503/2005 und B6-0508/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 4)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0486/2005

    (ersetzt B6-0486/2005, B6-0488/2005, B6-0490/2005, B6-0494/2005, B6-0497/2005 und B6-0508/2005):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Barbara Kudrycka, Bogdan Klich, Árpád Duka-Zólyomi und Karl von Wogau im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Jan Marinus Wiersma, Józef Pinior und Joseph Muscat im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Janusz Onyszkiewicz im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Elisabeth Schroedter, Milan Horáček und Marie Anne Isler Béguin im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion,

     

    Anna Elzbieta Fotyga, Konrad Szymański und Inese Vaidere im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2005)0364)

    (Der Entschließungsantrag B6-0503/2005 ist hinfällig.)

    6.5.   Beziehungen EU-Indien (Abstimmung)

    Bericht: Die Beziehungen EU-Indien: eine strategische Partnerschaft (2004/2169(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

    Berichterstatter: Emilio Menéndez del Valle (A6-0256/2005)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 5)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2005)0365)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Emilio Menéndez del Valle (Berichterstatter) hat mündliche Änderungsanträge zu den Ziffern 10 und 17 Teil 2und zu Änderungsantrag 20 gestellt, die berücksichtigt wurden.

    6.6.   Erneuerbare Energieträger (Abstimmung)

    Bericht: Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen (2004/2153(INI)) — Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

    Berichterstatter: Claude Turmes (A6-0227/2005)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 6)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2005)0366)

    6.7.   Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010 (Abstimmung)

    Bericht: Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI)) — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

    Berichterstatter: Ari Vatanen (A6-0225/2005)

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 7)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

    Angenommen (P6_TA(2005)0367)

    7.   Stimmerklärungen

    Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

    Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

    8.   Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Berichtigungen des Stimmverhaltens erscheinen auf der Webseite „Séance en direct“ unter „Résultats des votes (appels nominaux)/Results of votes (Roll-call votes)“ sowie in gedruckter Form als Anlage II, „Ergebnis der namentlichen Abstimmungen“.

    Die elektronische Version auf Europarl wird während maximal 2 Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

    Nach Ablauf dieser Frist wird das Verzeichnis der Berichtigungen des Stimmverhaltens geschlossen, damit es übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

    9.   Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates

    Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass die folgenden Gemeinsamen Standpunkte des Rates, die dazugehörigen Begründungen und die jeweiligen Standpunkte der Kommission eingegangen sind:

    Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 18. Juli 2005 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (06273/2/2005 — 10896/2005 — COM(2005)0410 — C6-0297/2005 — 2003/0242(COD))

    Ausschussbefassung: federführend: ENVI

    Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 23. September 2005 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (10721/3/2005 — 03256/2005 — COM(2005)0455 — C6-0298/2005 — 2003/0300(COD))

    Ausschussbefassung: federführend: ITRE

    Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 30.09.2005.

    (Die Sitzung wird von 12.40 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

    VORSITZ: Manuel António dos SANTOS

    Vizepräsident

    10.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

    Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

    11.   Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität

    In seiner Sitzung am 14. September 2005 hat der Rechtsausschuss den Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität von Jean-Charles Marchiani, einem ehemaligen Mitglied des Europäischen Parlaments, im Rahmen eines beim Pariser Tribunal de Grande Instance anhängigen Gerichtsverfahrens geprüft, mit dem das Parlament am 8. September 2005 befasst worden war.

    Auf der Grundlage eines mündlichen Berichts von Herrn Speroni hat der Rechtsausschuss

    unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament mit seiner Entschließung vom 5. Juli 2005 die Unwirksamkeitserklärung oder Widerrufung sowie in jedem Fall die Aufhebung jeder faktischen oder rechtlichen Wirkung eines Urteils des französischen Kassationshofs vom 16. März 2005 gefordert hatte, in dem der Hof die Anwendung von Artikel 10 Buchstabe a des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften versäumt hatte,

    den Präsidenten aufgefordert, die zuständigen französischen Behörden darauf hinzuweisen, dass die Französische Republik gegen das Primärrecht der Gemeinschaft verstoßen würde, wenn das Pariser Tribunal de Grande Instance, das sich am 3. Oktober 2005 zu derselben Rechtssache äußern muss, Herrn Marchiani auf der Grundlage rechtswidriger und somit unzulässiger Beweismittel, nämlich der Protokolle von Abhörmaßnahmen, die während seines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments durchgeführt wurden, verurteilen sollte.

    12.   Tagesordnung

    Die Konferenz der Präsidenten hat beschlossen, in die Tagesordnung der Sitzung am 12.10.2005 nach den Erklärungen zu Iran Erklärungen des Rates und der Kommission zu Äthiopien aufzunehmen.

    Fristen für die Einreichung:

    Entschließungsanträge: 05.10.2005, 15.00

    Änderungsanträge und gemeinsame Entschließungsanträge: 10.10.2005, 12.00.

    13.   Benennung der bulgarischen und rumänischen Beobachter für die Ausschüsse des Parlaments

    Der Präsident teilt mit, dass ihm von der Konferenz der Präsidenten die Liste der Beobachter zugegangen sei, die für die Ausschüsse des Parlaments benannt wurden.

    Diese Liste ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

    14.   Perspektiven der Handelsbeziehungen EU/China (Fortsetzung der Aussprache)

    Es sprechen Jorgo Chatzimarkakis, Bastiaan Belder, Alexandra Dobolyi, Manolis Mavrommatis, Béla Glattfelder, Robert Sturdy, Nirj Deva und László Kovács (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: 13.10.2005.

    15.   Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

    (Titel und Verfasser der Entschließungsanträge siehe Punkt 3 des Protokolls vom 27.09.2005)

    15.1.   Nepal

    Entschließungsanträge B6-0513/2005, B6-0519/2005, B6-0520/2005, B6-0523/2005, B6-0526/2005 und B6-0530/2005

    Neena Gill, Raül Romeva i Rueda, Esko Seppänen, Thomas Mann und Elizabeth Lynne erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Eija-Riitta Korhola im Namen der PPE-DE-Fraktion, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg im Namen der PSE-Fraktion, Glyn Ford und László Kovács (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 16.1 des Protokolls vom 29.09.2005

    15.2.   Tunesien

    Entschließungsanträge B6-0512/2005, B6-0522/2005, B6-0524/2005, B6-0525/2005, B6-0529/2005 und B6-0532/2005

    Véronique De Keyser, Raül Romeva i Rueda, Esko Seppänen, Charles Tannock und Marios Matsakis erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Alain Hutchinson im Namen der PSE-Fraktion, Erik Meijer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Irena Belohorská, fraktionslos, Karin Scheele und László Kovács (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 16.2 des Protokolls vom 29.09.2005

    15.3.   Vojvodina

    Entschließungsanträge B6-0518/2005, B6-0521/2005, B6-0527/2005, B6-0528/2005, B6-0531/2005, B6-0533/2005 und B6-0534/2005

    Bastiaan Belder, Doris Pack, István Szent-Iványi, Erik Meijer und Csaba Sándor Tabajdi erläutern die Entschließungsanträge.

    Es sprechen Zsolt László Becsey im Namen der PPE-DE-Fraktion, Gyula Hegyi im Namen der PSE-Fraktion, Ignasi Guardans Cambó im Namen der ALDE-Fraktion, Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Ryszard Czarnecki, fraktionslos, Bernd Posselt, Kinga Gál, Árpád Duka-Zólyomi, Péter Olajos und László Kovács (Mitglied der Kommission).

    Die Aussprache wird geschlossen.

    Abstimmung: Punkt 16.3 des Protokolls vom 29.09.2005

    16.   Abstimmungsstunde

    Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage I zu diesem Protokoll enthalten.

    16.1.   Nepal (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0513/2005, B6-0519/2005, B6-0520/2005, B6-0523/2005, B6-0526/2005 und B6-0530/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 8)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0513/2005

    (ersetzt B6-0513/2005, B6-0519/2005, B6-0520/2005, B6-0523/2005, B6-0526/2005 und B6-0530/2005):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Thomas Mann, Simon Coveney, Bernd Posselt, Doris Pack und Zsolt László Becsey im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Pasqualina Napoletano und Neena Gill im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Elizabeth Lynne im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Jean Lambert, Bart Staes, Hélène Flautre und Gérard Onesta im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Eoin Ryan und Roberta Angelilli im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2005)0368)

    16.2.   Tunesien (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0512/2005, B6-0522/2005, B6-0524/2005, B6-0525/2005, B6-0529/2005 und B6-0532/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 9)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0512/2005

    (ersetzt B6-0512/2005, B6-0522/2005, B6-0524/2005, B6-0525/2005, B6-0529/2005 und B6-0532/2005 ):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Simon Busuttil, Simon Coveney, Bernd Posselt, Thomas Mann, Doris Pack und Zsolt László Becsey im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Pasqualina Napoletano, Alain Hutchinson und Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion,

     

    Philippe Morillon, Thierry Cornillet, Frédérique Ries und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Hélène Flautre, Raül Romeva i Rueda und Daniel Marc Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    Francis Wurtz, Vittorio Agnoletto und Umberto Guidoni im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UEN-Fraktion

    Angenommen (P6_TA(2005)0369)

    16.3.   Vojvodina (Abstimmung)

    Entschließungsanträge B6-0518/2005, B6-0521/2005, B6-0527/2005, B6-0528/2005, B6-0531/2005, B6-0533/2005 und B6-0534/2005

    (Einfache Mehrheit erforderlich)

    (Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 10)

    ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0518/2005

    (ersetzt B6-0518/2005, B6-0521/2005, B6-0527/2005, B6-0528/2005, B6-0531/2005, B6-0533/2005 und B6-0534/2005 ):

    eingereicht von den Abgeordneten:

     

    Doris Pack, Zsolt László Becsey, Simon Coveney, Bernd Posselt und Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion,

     

    Pasqualina Napoletano, Hannes Swoboda, Jan Marinus Wiersma und Csaba Sándor Tabajdi im Namen der PSE-Fraktion,

     

    István Szent-Iványi und Jelko Kacin im Namen der ALDE-Fraktion,

     

    Gisela Kallenbach, Joost Lagendijk und Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

     

    André Brie, Jonas Sjöstedt, Erik Meijer und Roberto Musacchio im Namen der GUE/NGL-Fraktion,

     

    Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion,

     

    Adriana Poli Bortone im Namen der UEN-Fraktion.

    Angenommen (P6_TA(2005)0370)

    Wortmeldungen zur Abstimmung:

    Zsolt László Becsey hat einen mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung E gestellt, der berücksichtigt wurde.

    17.   Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 116 GO)

    Anzahl der Unterschriften, die folgende in das Register eingetragene schriftliche Erklärungen erhalten haben (Artikel 116 Absatz 3 GO):

    Nr. des Dokuments

    Verfasser(in)

    Unterschriften

    38/2005

    Amalia Sartori

    329

    39/2005

    Alessandra Mussolini

    3

    40/2005

    Alessandra Mussolini

    13

    41/2005

    Richard Howitt, David Hammerstein Mintz, Ursula Stenzel, Adamos Adamou und Grażyna Staniszewska

    405

    42/2005

    Jean-Claude Martinez

    3

    43/2005

    Jana Bobošíková, Miloslav Ransdorf, Jaromír Kohlíček, Sahra Wagenknecht und Bogdan Golik

    18

    44/2005

    Martin Callanan, Daniel Hannan, Christopher Heaton-Harris und Roger Helmer

    12

    45/2005

    Chris Davies, Nigel Farage, Timothy Kirkhope, Jean Lambert und Gary Titley

    126

    46/2005

    Elspeth Attwooll, Nigel Farage, Timothy Kirkhope, Jean Lambert und Gary Titley

    14

    47/2005

    James Hugh Allister

    5

    48/2005

    Richard Corbett

    38

    49/2005

    Richard Corbett

    29

    50/2005

    Lissy Gröner, Genowefa Grabowska, Karin Riis-Jørgensen, Gérard Onesta und Vasco Graça Moura

    101

    51/2005

    Silvana Koch-Mehrin

    36

    52/2005

    David Martin, Paulo Casaca, Peter Skinner, Terence Wynn und Robert Evans

    25

    53/2005

    Charles Tannock, Jana Hybášková, Marek Maciej Siwiec, André Brie und Frédérique Ries

    35

    54/2005

    Den Dover und Kathy Sinnott

    22

    55/2005

    Den Dover und Kathy Sinnott

    22

    18.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

    Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten (Artikel 45 GO)

    AFET-Ausschuss:

    Beziehungen EU-China (2005/2161(INI))

    (mitberatend: INTA, ECON)

    DEVE-Ausschuss:

    Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die Entwicklung (2005/2162(INI))

    (mitberatend: INTA)

    CONT-Ausschuss:

    Wiedereinziehung von Gemeinschaftsmitteln (2005/2163(INI))

    ECON-Ausschuss:

    Die öffentlichen Finanzen in der WWU (2005/2166(INI))

    (mitberatend: BUDG)

    Reform staatlicher Beihilfen 2005-2009 (2005/2165(INI))

    (mitberatend: EMPL, ITRE, IMCO, TRAN, REGI)

    ITRE-Ausschuss:

    Eine Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung (2005/2167(INI))

    (mitberatend: ECON, EMPL, CULT, FEMM)

    TRAN-Ausschuss:

    Der Einsatz des europäischen Systems für Zugsicherung und Signalisierung ERTMS/ETCS (2005/2168(INI))

    LIBE-Ausschuss:

    Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI))

    (mitberatend: AFCO)

    FEMM-Ausschuss:

    Die Lage der Roma-Frauen in der Europäischen Union (2005/2164(INI))

    Beschluss, Initiativberichte auszuarbeiten (Artikel 114 Absatz 3 GO)

    LIBE-Ausschuss:

    Evaluierung des Europäischen Haftbefehls (2005/2175(INI))

    Ausschussbefassung

    ECON-Ausschuss:

    Bessere Rechtsetzung 2004: Anwendung des Subsidiaritätsprinzips — 12. Jahresbericht (2005/2055(INI))

    Ausschussbefassung: federführend: JURI

    (mitberatend: ECON)

    JURI-Ausschuss:

    Die transatlantischen Beziehungen (2005/2056(INI))

    Ausschussbefassung: federführend: AFET

    (mitberatend: INTA, JURI, LIBE)

    ECON-Ausschuss:

    Durchführung, Folgen und Auswirkungen der für den Binnenmarkt geltenden Rechtsvorschriften (2004/2224(INI))

    Ausschussbefassung: federführend: IMCO

    mitberatend: ECON, JURI

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse

    LIBE-Ausschuss:

    Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (COM(2005)0280 [01] — C6-0288/2005 — 2005/0124(CNS))

    (mitberatend: BUDG, CULT, AFCO, FEMM)

    Verstärkte Zusammenarbeit der Ausschüsse LIBE, AFET

    (Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 22.09.2005)

    19.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

    Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

    Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

    20.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

    Die nächsten Sitzungen finden am 12./13.10.2005 statt.

    21.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

    Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

    Die Sitzung wird um 16.50 Uhr geschlossen.

    Julian Priestley

    Generalsekretär

    Alejo Vidal-Quadras Roca

    Vizepräsident


    ANWESENHEITSLISTE

    Unterzeichnet haben:

    Adamou, Allister, Alvaro, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Arif, Arnaoutakis, Atkins, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Baco, Barsi-Pataky, Batten, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berger, Berlato, Berlinguer, Bersani, Birutis, Blokland, Bloom, Bobošíková, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Budreikaitė, Buitenweg, Bullmann, van den Burg, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casa, Casaca, Cashman, Caspary, Castex, Castiglione, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Cesa, Chatzimarkakis, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Chruszcz, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Correia, Costa, Cottigny, Coûteaux, Cramer, Crowley, Ryszard Czarnecki, D'Alema, Daul, Davies, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dionisi, Dobolyi, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Duff, Duin, Duka-Zólyomi, Duquesne, Ebner, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Eurlings, Jillian Evans, Robert Evans, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Fjellner, Flasarová, Flautre, Fontaine, Ford, Fotyga, Fourtou, Fraga Estévez, Freitas, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gibault, Gierek, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomolka, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, Gröner, de Groen-Kouwenhoven, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Gurmai, Guy-Quint, Gyürk, Hall, Hammerstein Mintz, Hamon, Handzlik, Hannan, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Helmer, Henin, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hughes, Hutchinson, Hybášková, Ibrisagic, in 't Veld, Isler Béguin, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jørgensen, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Karas, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Tunne Kelam, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Kohlíček, Konrad, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Kozlík, Krahmer, Krasts, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kuhne, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lavarra, Lax, Lechner, Le Foll, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Letta, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Liese, Liotard, López-Istúriz White, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lynne, Maat, Maaten, McAvan, McCarthy, McDonald, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Manders, Maňka, Thomas Mann, Mantovani, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martínez Martínez, Masiel, Masip Hidalgo, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mikko, Millán Mon, Mitchell, Mohácsi, Moraes, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Morillon, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Mussolini, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Őry, Oviir, Paasilinna, Pack, Pahor, Paleckis, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Panzeri, Papadimoulis, Papastamkos, Parish, Patrie, Pęk, Alojz Peterle, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Piskorski, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podkański, Poettering, Poignant, Poli Bortone, Portas, Posselt, Prets, Prodi, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Rivera, Rizzo, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salinas García, Salvini, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Schmidt, Ingo Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schwab, Seeber, Seeberg, Seppänen, Siekierski, Silva Peneda, Sinnott, Siwiec, Skinner, Škottová, Sommer, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Speroni, Staes, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stenzel, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Svensson, Swoboda, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Toia, Toubon, Toussas, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Ulmer, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Verges, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vincenzi, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whitehead, Wiersma, Wijkman, Wise, von Wogau, Wohlin, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Wurtz, Yañez-Barnuevo García, Záborská, Zaleski, Zani, Zapałowski, Zappalà, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zimmerling, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka

    Beobachter:

    Anastase Roberta Alma, Athanasiu Alexandru, Bărbuleţiu Tiberiu, Becşenescu Dumitru, Buruiană Aprodu Daniela, Ciornei Silvia, Cioroianu Adrian Mihai, Corlăţean Titus, Coşea Dumitru Gheorghe Mircea, Creţu Corina, Creţu Gabriela, Dîncu Vasile, Duca Viorel Senior, Dumitrescu Cristian, Ganţ Ovidiu Victor, Hogea Vlad Gabriel, Iacob Ridzi Monica Maria, Kelemen Atilla Béla Ladislau, Kónya-Hamar Sándor, Marinescu Marian-Jean, Mihăescu Eugen, Morţun Alexandru Ioan, Muscă Monica Octavia, Nicolae Şerban, Paşcu Ioan Mircea, Petre Maria, Podgorean Radu, Popa Nicolae Vlad, Popeangă Petre, Sârbu Daciana Octavia, Severin Adrian, Silaghi Ovidiu Ioan, Sofianski Stefan, Szabó Károly Ferenc, Tîrle Radu, Zgonea Valeriu Ştefan


    ANLAGE I

    LISTE DER FÜR DIE AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS BENANNTEN BEOBACHTER

    C01 —   Comisión de Asuntos Exteriores

    Beobachter 7

    PPE-DE

    ABADJIEV Dimitar

    ANASTASE Roberta

    ALDE

    CIOROIANU Adrian Mihai Alma

    ILCHEV Stanimir

    PSE

    PAŞCU Ioan Mircea

    VIGENIN Kristian

    NI

    MIHĂESCU Eugen

    C04 —   Comisión de Presupuestos

    Beobachter 5

    PPE-DE

    DIMITROV Martin

    IACOB RIDZI Monica Maria

    PSE

    ZGONEA Valeriu Ştefan

    ALDE

    SHOULEVA Lydia

    NI

    POPEANGĂ Petre

    C06 —   Comisión de Asuntos Económicos y Monetarios

    Beobachter 4

    PPE-DE

    CAPPONE Maria

    PSE

    CREŢU Corina

    KIRILOV Evgeni

    NI

    HOGEA Vlad Gabriel

    C07 —   Comisión de Empleo y Asuntos Sociales

    Beobachter 1

    PSE

    ATHANASIU Alexandru

    C08 —   Comisión de Medio Ambiente, Salud Pública y Seguridad Alimentaria

    Beobachter 4

    PPE-DE

    TÎRLE Radu

    PSE

    SÂRBU Daciana Octavia

    ALDE

    BĂRBULEŢIU Tiberiu

    PARVANOVA Antonyia

    C09 —   Comisión de Industria, Investigación y Energía

    Beobachter 3

    PSE

    PAPARIZOV Atanas Atanassov

    ALDE

    CIORNEI Silvia

    NI

    DUCA Viorel Senior

    C10 —   Comisión de Mercado Interior y Protección del Consumidor

    Beobachter 4

    PSE

    BLIZNASHKI Georgi

    CREŢU Gabriela

    ALDE

    ALI Nedzhmi

    SILAGHI Ovidiu Ioan

    C11 —   Comisión de Transportes y Turismo

    Beobachter 2

    PSE

    SEVERIN Adrian

    ALDE

    BECŞENESCU Dumitru

    C12 —   Comisión de Desarrollo Regional

    Beobachter 6

    PPE-DE

    PETRE Maria

    SOFIANSKI Stefan

    PSE

    DÎNCU Vasile

    ALDE

    HUSMENOVA Filiz

    MORŢUN Alexandru Ioan

    NI

    STOYANOV Dimitar

    C13 —   Comisión de Agricultura y Desarrollo Rural

    Beobachter 5

    PPE-DE

    KELEMEN Atilla Béla Ladislau

    PSE

    PODGOREAN Radu

    ALDE

    COŞEA Dumitru Gheorghe Mircea

    KAZAK Tchetin

    NI

    BURUIANĂ APRODU Daniela

    C15 —   Comisión de Cultura y Educación

    Beobachter 3

    PPE-DE

    GANŢ Ovidiu Victor

    KÓNYA HAMAR Sándor

    ALDE

    MUSCĂ Monica Octavia

    C16 —   Comisión de Asuntos Jurídicos

    Beobachter 2

    PSE

    ARABADJIEV Alexander

    DUMITRESCU Cristian

    C17 —   Comisión de Libertades Civiles, Justicia y Asuntos de Interior

    Beobachter 6

    PPE-DE

    MARINESCU Marian Jean

    SZABÓ Károly Ferenc

    PSE

    CORLĂŢEAN Titus

    IVANOVA Iglika

    ALDE

    CHRISTOVA Christina Velcheva

    POPA Nicolae Vlad

    C18 —   Comisión de Asuntos Constitucionales

    Beobachter 1

    PSE

    NICOLAE Şerban


    ANLAGE II

    ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

    Erklärung der Abkürzungen und Symbole

    +

    angenommen

    -

    abgelehnt

    hinfällig

    Z

    zurückgezogen

    NA (…, …, …)

    namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

    EA (…, …, …)

    elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

    getr.

    getrennte Abstimmungen

    ges.

    gesonderte Abstimmungen

    Änd.

    Änderungsantrag

    K

    Kompromissänderungsantrag

    entspr.

    entsprechender Teil

    S

    Streichung

    =

    identische Änderungsanträge

    §

    Absatz/Ziffer/Nummer

    Art.

    Artikel

    Erw.

    Erwägung

    Entschl.antr.

    Entschließungsantrag

    gem. Entschl.antr.

    gemeinsamer Entschließungsantrag

    Geh.

    Geheime Abstimmung

    1.   Weinabkommen EU–USA

    Entschließungsanträge: B6-0489/2005, 0511/2005, 0514/2005, 0515/2005, 0516/2005 und 0517/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0489/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0489/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0511/2005

     

    PSE

     

     

    B6-0514/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0515/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0516/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0517/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    2.   Erdöl

    Entschließungsanträge: B6-0481/2005, 0482/2005, 0491/2005, 0499/2005, 0506/2005 und 0509/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC B6-0481/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    § 8

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    nach § 9

    1

    PSE

     

    -

     

    § 10

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

    mündlich geändert

    § 15 Spiegelstrich 6

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

    mündlich geändert

    § 15 nach Spiegelstrich 7

    2

    PSE

     

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0481/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0482/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0491/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0499/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0506/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0509/2005

     

    PSE

     

     

    Sophia IN 'T VELD und Vittorio PRODI sind ebenfalls Unterzeichner des gemeinsamen Entschließungsantrags im Namen der ALDE-Fraktion.

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    PSE: Absätze 8 und 10

    Verts/ALE: § 15 Spiegelstrich 6

    Sonstige

    M. Robert Goebbels hat im Namen der PSE-Fraktion folgenden Änderungsantrag zu § 10 gestellt:

    „fordert die Kommission auf, die Hedgefonds weiterhin zu überwachen und zu prüfen, wie größere Transparenz zu stabileren Erdölmärkten beitragen könnte ;“

    M. Claude Turmes hat im Namen der Verts/ALE-Fraktion einen mündlichen Änderungsantrag zu § 15 Spiegelstrich 6 gestellt:

    „—

    Vorschläge für die Entwicklung saubererer Kraftfahrzeuge mit geringerem Benzinverbrauch durch die Automobilhersteller zu unterbreiten ,“

    3.   Reform der Vereinten Nationen und Millenniums-Entwicklungsziele

    Entschließungsanträge: B6-0483/2005, 0492/2005, 0493/2205, 0501/2005, 0507/2005 und 0510/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0483/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    § 3

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    nach § 5

    3

    PSE

     

    -

     

    nach § 7

    4

    PPE-DE

     

    +

     

    § 19

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/NA

    +

    423, 93, 27

    § 20

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

    mündlich geändert

    § 21

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    455, 48, 45

    nach § 21

    5

    PSE

     

    Z

     

    Erwägung B

    1

    PSE

    NA

    -

    232, 303, 13

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0483/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0492/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0493/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0501/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0507/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0510/2005

     

    PSE

     

     

    Änderungsantrag 2 wurde annulliert.

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    IND/DEM: § 21

    PPE-DE: § 19 — 2. Teil, Änd. 1

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    § 3

    1. Teil: Text bis „Vorbeugung derartiger Verbrechen“

    2. Teil: Rest

    PPE-DE, PSE

    § 19

    1. Teil: Text bis „… Bericht erstatten muss“

    2. Teil: Rest

    Sonstige

    M. Alexander Lambsdorff hat im Namen der ALDE-Fraktion folgenden mündlichen Änderungsantrag zu § 20 gestellt:

    20.

    begrüßt und unterstützt das neue Engagement der Vereinten Nationen in Bezug auf den Demokratiefonds als wichtiges Mittel zur weltweiten Förderung der Demokratie, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Fonds politisch und finanziell in jeder Hinsicht zu unterstützen; erklärt erneut seine Überzeugung, dass die Vereinten Nationen selbst die Demokratie innerhalb ihrer Struktur deutlich fördern müssen, und betont daher seine Forderung nach der Einführung einer Konferenz der Demokratien innerhalb der UN-Generalversammlung;

    4.   Belarus

    Entschließungsanträge: B6-0486/2005, 0488/2005, 0490/2005, 0494/2005, 0497/2005, 0503/2005 und 0508/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0486/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, IND/DEM, UEN)

    § 12

    1

    Verts/ALE

     

    +

    siehe unten

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0486/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0488/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0490/2005

     

    PSE

     

     

    B6-0494/2005

     

    IND/DEM

     

     

    B6-0497/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0503/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0508/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    Statt „Europäischen Nachbarschaftsprogramme“ sollte in Änd. 1 „europäischen Nachbarschaftspolitik“ stehen.

    5.   Beziehungen EU-Indien

    Bericht: Emilio MENÉNDEZ DEL VALLE (A6-0256/2005)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 2

    12

    PSE

     

    Z

     

    nach § 2

    1

    PPE-DE

     

    +

     

    § 4

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    nach § 5

    7

    PPE-DE

     

    +

     

    8

    PPE-DE

     

    +

     

    § 10

    §

    ursprünglicher Text

     

    +

    mündlich geändert

    18

    Verts/ALE

     

     

    § 11

    13

    PSE

     

    +

     

    nach § 11

    14

    PSE

     

    +

     

    § 13

    15

    PSE

     

    +

     

    § 14

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 17

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/NA

    +

    483, 48, 19

    mündlich geändert

    nach § 17

    16

    PSE

     

    +

     

    § 31

    2

    PPE-DE

     

    +

     

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

     

    § 37

    19S

    Verts/ALE

     

    -

     

    § 40

    3

    PPE-DE

     

    +

     

    nach § 43

    4

    PPE-DE

     

    +

     

    5

    PPE-DE

    EA

    -

    114, 403, 22

    § 58

    20

    Verts/ALE

    getr.

     

     

    urspr. Text

    +

     

    Zusatz

    +

    mündlicher Änderungsantrag

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

     

    § 64

    21

    Verts/ALE

     

    -

     

    nach § 64

    22

    Verts/ALE

     

    +

     

    nach § 72

    9

    IND/DEM

     

    -

     

    § 74

    17S

    PSE

    EA

    +

    482, 36, 14

    § 82

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 84

    6

    PPE-DE

     

    +

     

    nach Bezugsvermerk 4

    10

    PSE

     

    +

     

    11

    PSE

     

    +

     

    Erwägung H

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Antrag auf namentliche Abstimmung

    IND/DEM: § 17 (2. Teil)

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    IND/DEM: Erwägung H

    Verts/ALE: § 58

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    IND/DEM:

    § 4

    1. Teil:„begrüßt nachdrücklich … zwischen der EU und Indien,“

    2. Teil:„das den Beziehungen … Kanada;“

    § 14

    1. Teil: Gesamter Text ohne die Worte „jedoch auch die Notwendigkeit einer multipolaren Welt“

    2. Teil: diese Worte

    § 17

    1. Teil:„in der Erwägung … Gemeinschaft ermöglicht“

    2. Teil: Rest

    § 82

    1. Teil: Gesamter Text ohne die Worte „und Israel“

    2. Teil: diese Worte

    Verts/ALE

    Änd. 20

    1. Teil:„fordert … zu entscheiden;“

    2. Teil: Rest (mündl. Änd.)

    Sonstige

    Der Berichterstatter hat mündliche Änderungsanträge vorgetragen zu:

       § 10

    „10.

    fordert die Kommission und den Rat auf, mit der indischen Regierung vordringlich zusammenzuarbeiten, um zur Verbesserung der Situation der unterprivilegierten Teile der Bevölkerung beizutragen, insbesondere der Frauen, Kinder und der benachteiligten Personengruppen, wie beispielsweise der Dalits und Adivasis, und fordert, dass alle künftigen Aktivitäten in diesem Bereich dazu beitragen, der Diskriminierung auf Grund von Geschlecht oder Kaste ein Ende zu machen;

       § 17

    2. Teil

    „… einschließlich des Fortschritts bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die das Inkrafttreten der neuen Verfassung für Europa mit sich bringen könnte;“

       Änderungsantrag 20

    „20.

    fordert die EU-Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, im Bereich der Atomenergie für zivile Zwecke eine Zusammenarbeit anzubieten, auf, eingehend den sehr hohen und steigenden Energiebedarf Indiens in Betracht zu ziehen und über die Möglichkeiten, die Zusammenarbeit mit Indien in diesem Bereich zu verstärken, zu entscheiden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und Indien ferner auf, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu verstärken ;“

    6.   Erneuerbare Energieträger

    Bericht: Claude TURMES (A6-0227/2005)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 2

    25

    PPE-DE

    EA

    -

    254, 288, 11

    nach § 3

    32

    PPE-DE, ALDE

    NA

    +

    282, 247, 28

    38

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 6

    18=

    26=

    Verts/ALE, PSE, ALDE

    GUE/NGL, PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    nach § 9

    7

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

    NA

    +

    550, 11, 2

    5

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    6

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 10

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 13

    8

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 15

    19

    Verts/ALE, PSE, ALDE, GUE/NGL

    EA

    +

    316, 228, 6

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

     

    § 16

    §

    ursprünglicher Text

    -

     

    Einfügung nach d. derz. § 62

    § 17

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 21

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    nach § 21

    9

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    10

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 23

    1

    PSE

     

    +

     

    27

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 25

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    3/EA

    +

    320, 235, 13

    nach § 25

    42

    PPE-DE, ALDE

    getr./NA

     

     

    1

    +

    496, 24, 14

    2

    +

    315, 217, 20

    43

    PPE-DE, ALDE

    NA

    +

    305, 241, 17

    § 26

    34S

    PPE-DE

     

    -

     

    § 29

    39

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 30

    28

    PPE-DE

    EA

    -

    244, 304, 8

    § 31

    29

    PPE-DE

     

    -

     

    § 32

    §

    -

     

     

    eingefügt nach § 42a (neu)

    20

    Verts/ALE, PSE, ALDE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 33

    30S

    PPE-DE

     

    -

     

    § 38

    35/rev

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 39

    31S

    PPE-DE

     

    -

     

    21

    Verts/ALE, PSE, ALDE, GUE/NGL

     

    +

     

    nach § 40

    11

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 41

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 42 Buchstabe a

    12

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    nach § 42

    13

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 45

    14

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 46

    22

    Verts/ALE, PSE, ALDE, GUE/NGL

    EA

    +

    314, 238, 9

    nach § 46

    37

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 47

    23S

    Verts/ALE, PSE, ALDE, GUE/NGL

     

    +

     

    § 48

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/EA

    +

    416, 139, 10

    § 51

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    541, 11, 8

    nach § 52

    40

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 53

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    +

    538, 23, 4

    nach § 55

    36

    PPE-DE, ALDE

     

    +

     

    § 60

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 61

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    nach § 61

    41

    PPE-DE

     

    +

     

    § 62

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 63

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 65

    24

    PSE

     

    +

     

    §

    ursprünglicher Text

     

     

    § 69

    33

    PPE-DE

    EA

    -

    271, 285, 14

    § 70

    15

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    nach § 84

    16

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    17

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    Erw. A

    2S

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    Erwägung B

    3S

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    Erw. C

    4S

    Verts/ALE, PSE, ALDE, PPE-DE, GUE/NGL

     

    +

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    IND/DEM: § 53

    PPE-DE: § 51, Änd. 7, 32, 42, 43

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    PPE-DE: Absätze 61 und 63

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    IND/DEM

    § 41

    1. Teil: bis „integrieren“

    2. Teil: Rest

    PSE

    Änd. 42

    1. Teil: bis „wettbewerbsfähig zu machen“

    2. Teil: Rest

    PPE-DE

    § 10

    1. Teil: ohne das Wort „verbindliche“

    2. Teil: dieses Wort

    § 17

    1. Teil: ohne das Wort „verbindliche“

    2. Teil: dieses Wort

    § 21

    1. Teil: ohne das Wort „riesigen“

    2. Teil: dieses Wort

    § 25

    1. Teil: Text bis „Gebäuderichtlinie“ und das Wort „auszudehnen“

    2. Teil:„in Bezug auf“ bis „250 m2

    3. Teil: Rest

    § 48

    1. Teil: ohne das Wort „verbindlich“

    2. Teil: dieses Wort

    § 60

    1. Teil: ohne die Worte und die „Verwendung“

    2. Teil: diese Worte

    § 62

    1. Teil: bis „zu erzeugen“

    2. Teil: Rest

    Sonstige

    Die Verts/ALE - Fraktion hat folgende Änderungen an der Reihenfolge der Ziffern vorgeschlagen:

    § 16 hinter d. derz. § 62 anzuordnen

    § 32 hinter § 42 a (neu) anzuordnen

    7.   Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010

    Bericht: Ari VATANEN (A6-0225/2005)

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    § 5

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    nach § 5

    4

    PSE

    EA

    +

    313, 234, 5

    9

    Verts/ALE

     

    -

     

    § 7

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    -

    211, 334, 9

    nach § 11

    5

    PSE

     

    +

     

    § 12

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 13

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2/EA

    -

    247, 265, 15

    § 14

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    nach § 14

    3

    PSE

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 19

    1/rev2

    ALDE

     

    -

     

    6

    PSE

    getr./NA

     

     

    1

    +

    278, 255, 10

    2

    -

    216, 307, 10

    §

    ursprünglicher Text

     

     

    § 21

    2

    ALDE

     

    +

     

    § 22

    7/rev

    PSE

    NA

    +

    284, 244, 6

    Zusatz

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

     

    § 25

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 26

    §

    ursprünglicher Text

    getr.

     

     

    1

    +

     

    2

    +

     

    § 35

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 36 Spiegelstrich 3

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    § 36 Spiegelstrich 4

    §

    ursprünglicher Text

    ges.

    +

     

    Erw. C

    8

    Verts/ALE

     

    -

     

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    453, 69, 14

    Anträge auf namentliche Abstimmung

    PPE-DE: Schlussabstimmung

    IND/DEM: § 7

    PSE: Änd. 6 und 7

    Anträge auf gesonderte Abstimmung

    ALDE § 7

    Verts/ALE: §§ 7, 25 und 35

    PPE-DE: §§ 7, 25 und 36 Spiegelstrich 3 und Spiegelstrich 4

    Anträge auf getrennte Abstimmung

    PPE-DE

    § 5

    1. Teil: Text ohne die Klammer

    2. Teil:„(Nullversion)“

    § 12

    1. Teil: Text bis „Beschilderung“

    2. Teil: Rest

    § 13

    1. Teil: Text ohne die Worte „wie LKW- und Busfahrer … unter 25 Jahren“

    2. Teil: diese Worte

    § 14

    1. Teil: Text bis „hervorheben“

    2. Teil: Rest

    § 26

    1. Teil: Text bis „erste Stelle“

    2. Teil: Rest

    Änd. 3

    1. Teil: Text bis „zu untersuchen“

    2. Teil: Rest

    PSE

    Änd. 6

    1. Teil: Text ohne das Wort „Geschwindigkeitsbeschränkung“

    2. Teil: diese Worte

    8.   Nepal

    Entschließungsanträge: B6-0513/2005, 0519/2005, 0520/2005, 0523/2005, 0526/2005 und 0530/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0513/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    § 10

    §

    ursprünglicher Text

    getr./NA

     

     

    1

    +

    86, 1, 0

    2

    -

    42, 47, 1

    Erwägung D

    §

    ursprünglicher Text

    NA

    -

    40, 47, 2

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0513/2005

     

    PSE

     

     

    B6-0519/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0520/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0523/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0526/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0530/2005

     

    ALDE

     

     

    Antrag auf namentliche Abstimmung

    PPE-DE: Erw. D und § 10

    Antrag auf getrennte Abstimmung

    PPE-DE

    § 10

    1. Teil: Text ohne die Worte „und fordert die Königliche Nepalesische Armee dringend auf, sich immer Zurückhaltung aufzuerlegen“

    2. Teil: diese Worte

    9.   Tunesien

    Entschließungsanträge: B6-0512/2005, 0522/2005, 0524/2005, 0525/2005, 0529/2005 und 0532/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0512/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, UEN)

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

     

    +

     

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0512/2005

     

    PSE

     

     

    B6-0522/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0524/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0525/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0529/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0532/2005

     

    UEN

     

     

    10.   Vojvodina

    Entschließungsanträge: B6-0518/2005, 0521/2005, 0527/2005, 0528/2205, 0531/2005, 0533/2005 und 0534/2005

    Gegenstand

    Änd. Nr.

    Verfasser(in)

    NA usw.

    Abstimmung

    NA/EA — Bemerkungen

    Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0518/2005

    (PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL, IND/DEM, UEN)

    Nach § 5

    1

    Verts/ALE

     

    +

     

    Erwägung E

     

    ursprünglicher Text

     

    +

    mündlich geändert

    Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

    NA

    +

    88, 0, 2

    Entschließungsanträge der Fraktionen

    B6-0518/2005

     

    IND/DEM

     

     

    B6-0521/2005

     

    Verts/ALE

     

     

    B6-0527/2005

     

    PPE-DE

     

     

    B6-0528/2005

     

    ALDE

     

     

    B6-0531/2005

     

    GUE/NGL

     

     

    B6-0533/2005

     

    UEN

     

     

    B6-0534/2005

     

    PSE

     

     

    Antrag auf namentliche Abstimmung

    PPE-DE Schlussabstimmung

    Sonstiges:

    M. Zsolt László Becsey hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu Erwägung E vorgetragen:

    „E.

    in der Erwägung, dass es zu keinen echten Fortschritten gekommen ist, um die Zersetzung der Bedingungen für die nationalen und ethnischen Minderheiten in der Provinz Vojvodina umzukehren , was deren Zukunft in der Region gefährdet, oder um die Teilnahme dieser Minderheiten in den Bereichen Bildung sowie Vertretung in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und bei der Polizei zu erleichtern und dazu einen gleichen Zugang zu einer fairen Rechtsprechung und zu den Institutionen eines auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staates zu gewährleisten,“


    ANLAGE III

    ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

    1.   RC B6-0483/2005 — Reform der Vereinten Nationen

    Ziffer 19/2

    Ja-Stimmen: 423

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Guardans Cambó, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis

    GUE/NGL: Kaufmann

    NI: Belohorská, Czarnecki Ryszard, Masiel, Rivera, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Weber Manfred, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zwiefka

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Carlotti, Carnero González, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Gröner, Gruber, Gurmai, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, McAvan, Madeira, Maňka, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Myller, Napoletano, Navarro, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Trautmann, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Berlato, Didžiokas, Kristovskis, Muscardini, Poli Bortone

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lichtenberger, Özdemir, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 93

    GUE/NGL: Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, McDonald, Portas, Remek, Seppänen, Strož, Toussas

    IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Borghezio, Clark, Farage, Goudin, Krupa, Nattrass, Piotrowski, Salvini, Sinnott, Speroni, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Mote, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Atkins, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Dover, Duchoň, Elles, Grossetête, Harbour, Nicholson, Pieper, Purvis, Seeberg, Škottová, Strejček, Tannock, Van Orden, Vlasák, Weisgerber, Zvěřina

    PSE: Cashman, Corbett, Evans Robert, Gill, Grech, Honeyball, Howitt, Hughes, McCarthy, Martin David, Morgan, Muscat, Segelström, Stihler, Titley, Whitehead

    UEN: Aylward, Camre, Fotyga, Janowski, Krasts, Libicki, Ó Neachtain, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Lucas, Schlyter

    Enthaltungen: 27

    ALDE: Hall

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Chruszcz, Coûteaux, Grabowski, Louis, Pęk, Rogalski, Zapałowski

    NI: Baco, Kozlík

    PPE-DE: De Veyrac, McMillan-Scott

    Verts/ALE: Lagendijk, Lambert

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Rainer Wieland, Inger Segelström, Gérard Onesta, Antoine Duquesne

    Nein-Stimmen

    John Attard-Montalto, Christopher Beazley, Linda McAvan

    2.   RC B6-0483/2005 — Reform der Vereinten Nationen

    Ziffer 21

    Ja-Stimmen: 455

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Kaufmann, Musacchio, Portas

    IND/DEM: Bonde

    NI: Belohorská, Czarnecki Ryszard, Martin Hans-Peter, Masiel, Mussolini, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Pack, Pálfi, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zwiefka

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Berlato, Didžiokas

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Evans Jillian, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 48

    GUE/NGL: Flasarová, Guerreiro, Henin, Kohlíček, Remek, Strož, Toussas

    IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Chruszcz, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Grabowski, Krupa, Louis, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Wise, Zapałowski, Železný

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Dillen, Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Mote, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

    UEN: Angelilli, Aylward, Camre, Fotyga, Janowski, Libicki, Ó Neachtain, Poli Bortone, Ryan

    Enthaltungen: 45

    GUE/NGL: Brie, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Papadimoulis, Pflüger, Seppänen, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Borghezio, Salvini, Speroni, Wohlin

    NI: Baco, Helmer, Kozlík, Rivera

    PPE-DE: Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Harbour, Kamall, McMillan-Scott, Nicholson, Purvis, Škottová, Strejček, Sturdy, Tannock, Van Orden, Vlasák

    UEN: Krasts, Muscardini

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Jens-Peter Bonde

    3.   RC B6-0483/2005 — Reform der Vereinten Nationen

    Änderung 1

    Ja-Stimmen: 232

    ALDE: Chiesa

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Sinnott

    NI: Belohorská, Martin Hans-Peter

    PPE-DE: Cederschiöld, De Veyrac, Fjellner, Gauzès, Hybášková, Millán Mon, Stubb

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 303

    ALDE: Alvaro, Andria, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Strož

    IND/DEM: Batten, Borghezio, Chruszcz, Clark, Coûteaux, Farage, Grabowski, Krupa, Louis, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Salvini, Speroni, Wise, Zapałowski, Železný

    NI: Allister, Bobošíková, Czarnecki Ryszard, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Masiel, Mote, Romagnoli, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Strejček, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina, Zwiefka

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, Libicki, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere

    Enthaltungen: 13

    ALDE: Samuelsen

    GUE/NGL: Toussas

    IND/DEM: Goudin, Wohlin

    NI: Baco, Claeys, Kozlík, Rivera

    PPE-DE: Beazley, Ventre, Wijkman

    PSE: Liberadzki

    UEN: Muscardini

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Jean-Paul Gauzès, Francisco José Millán Mon

    4.   Bericht Menéndez Del Valle A6-0256/2005

    Ziffer 17/2

    Ja-Stimmen: 483

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Cavada, Chiesa, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Kaufmann, Morgantini

    NI: Belohorská, Bobošíková, Helmer, Masiel, Mussolini, Rivera, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina, Zwiefka

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Berlato, Kristovskis, La Russa, Muscardini, Poli Bortone

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 48

    GUE/NGL: Guerreiro, Meijer, Meyer Pleite, Papadimoulis, Portas, Svensson, Toussas

    IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Borghezio, Chruszcz, Clark, Farage, Goudin, Grabowski, Krupa, Louis, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Salvini, Sinnott, Speroni, Wise, Wohlin, Zapałowski

    NI: Allister, Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Mote, Romagnoli, Schenardi

    PPE-DE: Deva, Strejček

    UEN: Aylward, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Libicki, Ó Neachtain, Ryan

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 19

    ALDE: Harkin

    GUE/NGL: Henin, Markov, Remek, Seppänen

    IND/DEM: Coûteaux, Železný

    NI: Baco, Kozlík, Martin Hans-Peter, Martinez

    PPE-DE: Graça Moura, McMillan-Scott

    PSE: Castex

    UEN: Krasts, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Lambert, Romeva i Rueda

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Antonio Masip Hidalgo

    Nein-Stimmen

    Caroline Lucas

    5.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Änderung 32

    Ja-Stimmen: 282

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Harkin, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Maaten, Matsakis, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Ries, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Toia, Van Hecke, Virrankoski

    GUE/NGL: Flasarová, Henin, Maštálka, Remek, Strož

    IND/DEM: Bonde, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Zapałowski

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Ryszard, Helmer, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schmitt Ingo, Schöpflin, Schröder, Schwab, Siekierski, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina, Zwiefka

    PSE: Beňová, van den Burg

    UEN: Angelilli, Berlato, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Poli Bortone, Roszkowski, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: de Groen-Kouwenhoven, Schmidt

    Nein-Stimmen: 247

    ALDE: Attwooll, Davies, Duff, Hall, in 't Veld, Karim, Letta, Ludford, Lynne, Manders, Mohácsi, Samuelsen, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Kaufmann, Liotard, McDonald, Markov, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Rizzo, Seppänen, Svensson, Toussas, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Borghezio, Clark, Farage, Goudin, Nattrass, Salvini, Sinnott, Speroni, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter

    PPE-DE: Doyle, Higgins, Seeberg, Wijkman

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dobolyi, Douay, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Titley, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani

    UEN: Aylward, Crowley, Ó Neachtain, Ryan

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schroedter, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 28

    ALDE: Bowles, Hennis-Plasschaert, Väyrynen, Wallis

    GUE/NGL: Guerreiro

    IND/DEM: Coûteaux

    NI: Baco, Belohorská, Dillen, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Ebner, Karas, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Rack, Rübig, Schierhuber, Seeber, Stenzel, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Toine Manders, Rainer Wieland

    Nein-Stimmen

    Nicola Zingaretti, Frithjof Schmidt,

    6.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Änderung 7

    Ja-Stimmen: 550

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Blokland, Borghezio, Chruszcz, Goudin, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Salvini, Sinnott, Speroni, Wohlin, Zapałowski

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina, Zwiefka

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Masip Hidalgo, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 11

    GUE/NGL: Morgantini, Toussas

    IND/DEM: Batten, Bonde, Clark, Farage, Nattrass, Wise, Železný

    NI: Baco, Kilroy-Silk

    Enthaltungen: 2

    IND/DEM: Coûteaux, Louis

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Rainer Wieland

    7.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Änderung 42/1

    Ja-Stimmen: 496

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Zapałowski

    NI: Czarnecki Ryszard, Dillen, Helmer, Masiel, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bösch, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rouček, Roure, Sacconi, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Aylward, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 24

    IND/DEM: Batten, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Louis, Nattrass, Salvini, Speroni, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Kilroy-Silk, Mote

    PPE-DE: Caspary, Konrad, Pieper, Piskorski, Reul, Roithová, Ulmer

    PSE: D'Alema, Sakalas

    Enthaltungen: 14

    GUE/NGL: Toussas

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martin Hans-Peter, Martinez, Mussolini, Schenardi

    PPE-DE: Panayotopoulos-Cassiotou, Ventre

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Ja-Stimmen

    Luisa Morgantini

    8.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Änderung 42/2

    Ja-Stimmen: 315

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Juknevičienė, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Belder, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Zapałowski

    NI: Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Őry, Pack, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Attard-Montalto, Beňová, Castex, Correia, De Vits, Falbr, Fernandes, Jöns, Pinior, Poignant

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Kristovskis, La Russa, Libicki, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere

    Verts/ALE: Buitenweg, Voggenhuber

    Nein-Stimmen: 217

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Goudin, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

    PPE-DE: Caspary, Konrad, Pálfi, Pieper, Reul, Roithová, Seeberg, Strejček, Ulmer

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, Díez González, Dobolyi, Douay, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Fava, Fazakas, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Salinas García, Sánchez Presedo, Savary, Schapira, Scheele, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani

    UEN: Krasts

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Turmes, Ždanoka

    Enthaltungen: 20

    GUE/NGL: Guerreiro, Rizzo, Toussas

    IND/DEM: Batten, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Louis, Nattrass, Salvini, Speroni

    NI: Allister, Baco, Belohorská, Bobošíková, Kozlík

    PPE-DE: Panayotopoulos-Cassiotou, Ventre

    PSE: dos Santos

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Enthaltungen

    Thomas Wise

    9.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Änderung 43

    Ja-Stimmen: 305

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Zapałowski

    NI: Belohorská, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Helmer, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Castiglione, Cederschiöld, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Grabowska, Kuc, Kuhne

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere

    Verts/ALE: Frassoni, Hammerstein Mintz

    Nein-Stimmen: 241

    ALDE: Chiesa

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Batten, Belder, Bonde, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Louis, Nattrass, Salvini, Sinnott, Speroni, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Allister, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

    PPE-DE: Caspary, Hoppenstedt, Konrad, Pieper, Reul, Roithová

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Grech, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 17

    ALDE: Attwooll, Hall, Letta, Ludford, Resetarits

    GUE/NGL: Guerreiro, Rizzo

    NI: Baco, Bobošíková, Gollnisch, Kozlík, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Schenardi

    PPE-DE: Maat, Ventre

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Georgios Toussas

    10.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Ziffer 51

    Ja-Stimmen: 541

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Toussas, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Borghezio, Chruszcz, Coûteaux, Goudin, Grabowski, Krupa, Louis, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Salvini, Sinnott, Speroni, Wohlin, Zapałowski, Železný

    NI: Allister, Belohorská, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beňová, Berès, Berger, Berman, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 11

    IND/DEM: Bonde, Farage

    NI: Kilroy-Silk, Mote

    PPE-DE: Fjellner, Jeggle, Konrad, van Nistelrooij, Pieper, Reul, Wuermeling

    Enthaltungen: 8

    IND/DEM: Batten, Clark, Nattrass, Wise

    NI: Baco, Bobošíková, Kozlík

    UEN: Krasts

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Christofer Fjellner

    11.   Bericht Turmes A6-0227/2005

    Ziffer 53

    Ja-Stimmen: 538

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Krahmer, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Zapałowski, Železný

    NI: Allister, Belohorská, Czarnecki Ryszard, Gollnisch, Helmer, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mussolini, Rivera, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Herranz García, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pinheiro, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Paasilinna, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jillian, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 23

    IND/DEM: Batten, Bonde, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Louis, Nattrass, Salvini, Speroni, Wise, Wohlin

    NI: Bobošíková, Claeys, Dillen, Kilroy-Silk, Mote, Vanhecke

    UEN: Krasts, Kristovskis, Vaidere, Zīle

    Enthaltungen: 4

    ALDE: Ludford

    GUE/NGL: Toussas

    NI: Baco, Kozlík

    12.   Bericht Vatanen A6-0225/2005

    Ziffer 7

    Ja-Stimmen: 211

    ALDE: Cocilovo, Costa, Jäätteenmäki

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Zapałowski

    NI: Belohorská, Czarnecki Ryszard, Mussolini, Romagnoli, Rutowicz

    PPE-DE: Hatzidakis, Mavrommatis, Novak, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Gill, Glante, Golik, Grabowska, Grech, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Reynaud, Riera Madurell, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Didžiokas, Krasts, Kristovskis, La Russa, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Voggenhuber

    Nein-Stimmen: 334

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Toussas

    IND/DEM: Batten, Belder, Borghezio, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Louis, Nattrass, Salvini, Sinnott, Wise, Wohlin, Železný

    NI: Allister, Bobošíková, Claeys, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martin Hans-Peter, Martinez, Masiel, Mote, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Gröner, Poignant

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Fotyga, Janowski, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

    Enthaltungen: 9

    IND/DEM: Bonde, Rogalski

    NI: Baco, Kozlík, Rivera

    PPE-DE: Brepoels, Gklavakis, Wijkman

    UEN: Camre

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Eva-Britt Svensson

    13.   Bericht Vatanen A6-0225/2005

    Änderung 6/1

    Ja-Stimmen: 278

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Cavada, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Markov, Maštálka, Meijer, Musacchio, Papadimoulis, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Toussas, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Borghezio, Salvini, Speroni

    NI: Belohorská, Mussolini

    PPE-DE: Brepoels, Hatzidakis, Mauro, Mavrommatis, Papastamkos, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Reynaud, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Westlund, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Camre

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 255

    ALDE: Chatzimarkakis, Takkula

    IND/DEM: Batten, Belder, Chruszcz, Clark, Farage, Grabowski, Krupa, Nattrass, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Wise, Zapałowski, Železný

    NI: Allister, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Masiel, Mote, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mayer, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Pack, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Toubon, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Cashman, Corbett, Evans Robert, Ford, Goebbels, Honeyball, Howitt, Hughes, Kinnock, McAvan, McCarthy, Martin David, Morgan, Pahor, Stihler, Titley, Whitehead

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 10

    IND/DEM: Coûteaux, Goudin, Louis, Wohlin

    NI: Baco, Kozlík, Martin Hans-Peter

    PPE-DE: Gklavakis, Panayotopoulos-Cassiotou, Wijkman

    14.   Bericht Vatanen A6-0225/2005

    Änderung 6/2

    Ja-Stimmen: 216

    ALDE: Cavada, Costa, Gibault, Jäätteenmäki, Neyts-Uyttebroeck

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, Markov, Maštálka, Meijer, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Seppänen, Strož, Svensson, Toussas, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Zapałowski

    NI: Belohorská

    PPE-DE: Brepoels, Gklavakis, Hatzidakis, Mavrommatis, Papastamkos, Trakatellis, Vakalis, Varvitsiotis

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Herczog, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Reynaud, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Siwiec, Sousa Pinto, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Trautmann, Tzampazi, Valenciano Martínez-Orozco, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Camre

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Nein-Stimmen: 307

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Chatzimarkakis, Chiesa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Karim, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    IND/DEM: Batten, Belder, Borghezio, Clark, Louis, Nattrass, Salvini, Sinnott, Speroni, Železný

    NI: Allister, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Helmer, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Masiel, Mote, Mussolini, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brejc, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Higgins, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mayer, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Parish, Peterle, Pieper, Pīks, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rübig, Saïfi, Sartori, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasák, Vlasto, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling, Zvěřina

    PSE: Cashman, Corbett, Evans Robert, Ford, Glante, Goebbels, Hedh, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, McAvan, Martin David, Morgan, Segelström, Stihler, Titley, Westlund, Whitehead

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Schlyter

    Enthaltungen: 10

    ALDE: Cocilovo

    IND/DEM: Coûteaux, Goudin, Wohlin

    NI: Kozlík, Martin Hans-Peter, Martinez, Rivera

    PPE-DE: Panayotopoulos-Cassiotou, Wijkman

    15.   Bericht Vatanen A6-0225/2005

    Änderung 7

    Ja-Stimmen: 284

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Costa, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Manders, Matsakis, Morillon, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Maštálka, Meijer, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Toussas, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Bonde, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Zapałowski

    NI: Belohorská, Claeys, Dillen, Helmer, Rivera, Vanhecke

    PPE-DE: Atkins, Beazley, Belet, Bradbourn, Brepoels, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Kamall, McMillan-Scott, Nicholson, Parish, Pieper, Purvis, Sartori, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Tannock, Van Orden, Vlasák, Zvěřina

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedh, Hedkvist Petersen, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Jørgensen, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Liberadzki, McAvan, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Öger, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Rapkay, Reynaud, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Camre

    Verts/ALE: Kallenbach, Onesta

    Nein-Stimmen: 244

    ALDE: Hennis-Plasschaert, Maaten, Mohácsi, Mulder

    IND/DEM: Batten, Belder, Clark, Farage, Goudin, Nattrass, Salvini, Sinnott, Wise, Wohlin

    NI: Allister, Czarnecki Ryszard, Gollnisch, Kilroy-Silk, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Masiel, Mussolini, Romagnoli, Rutowicz, Schenardi

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Březina, Busuttil, Buzek, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fjellner, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hatzidakis, Hieronymi, Higgins, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pīks, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Saïfi, Saryusz-Wolski, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wuermeling, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zimmerling

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Jonckheer, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 6

    IND/DEM: Borghezio, Coûteaux, Louis, Železný

    PPE-DE: Wijkman

    Verts/ALE: Bennahmias

    Berichtigungen des Stimmverhaltens

    Nein-Stimmen

    Paul Rübig, Gérard Onesta

    16.   Bericht Vatanen A6-0225/2005

    Entschließung 1

    Ja-Stimmen: 453

    ALDE: Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cavada, Chatzimarkakis, Chiesa, Cocilovo, Davies, Deprez, De Sarnez, Drčar Murko, Duff, Duquesne, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hennis-Plasschaert, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Karim, Lambsdorff, Laperrouze, Lax, Letta, Ludford, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Prodi, Resetarits, Ries, Savi, Sbarbati, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Szent-Iványi, Takkula, Toia, Väyrynen, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

    GUE/NGL: Agnoletto, Brie, Flasarová, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Kohlíček, Liotard, McDonald, Maštálka, Meijer, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Wagenknecht, Zimmer

    IND/DEM: Belder, Chruszcz, Grabowski, Krupa, Pęk, Piotrowski, Rogalski, Sinnott, Zapałowski

    NI: Belohorská, Claeys, Czarnecki Ryszard, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Martinez, Masiel, Mussolini, Rivera, Rutowicz, Schenardi, Vanhecke

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Ayuso González, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brejc, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Caspary, Castiglione, Cesa, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, Dehaene, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dionisi, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Esteves, Eurlings, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Gahler, Gál, Gaľa, García-Margallo y Marfil, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grossetête, Guellec, Gyürk, Handzlik, Hatzidakis, Hieronymi, Higgins, Hoppenstedt, Hudacký, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jałowiecki, Járóka, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelam, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kudrycka, Kušķis, Kuźmiuk, Lamassoure, Langen, Lechner, Lehne, Lewandowski, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marques, Martens, Mathieu, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Pálfi, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pīks, Piskorski, Pleštinská, Podkański, Poettering, Posselt, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rübig, Saïfi, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schmitt Ingo, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Siekierski, Silva Peneda, Sommer, Sonik, Šťastný, Stenzel, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wojciechowski, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zvěřina

    PSE: Arif, Arnaoutakis, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Beňová, Berès, van den Berg, Berger, Berlinguer, Berman, Bersani, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, D'Alema, De Keyser, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Duin, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Golik, Grabowska, Grech, Gröner, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Koterec, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristensen, Kuc, Kuhne, Laignel, Lambrinidis, Lavarra, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Liberadzki, McCarthy, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Muscat, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Rapkay, Reynaud, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Savary, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Siwiec, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Titley, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Whitehead, Yañez-Barnuevo García, Zani, Zingaretti

    UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Camre, Crowley, Didžiokas, Fotyga, Janowski, Krasts, Kristovskis, La Russa, Libicki, Muscardini, Ó Neachtain, Poli Bortone, Roszkowski, Ryan, Szymański, Vaidere, Zīle

    Verts/ALE: Staes

    Nein-Stimmen: 69

    IND/DEM: Batten, Clark, Farage, Goudin, Nattrass, Wise, Wohlin

    NI: Allister, Helmer, Kilroy-Silk, Martin Hans-Peter, Mote

    PPE-DE: Atkins, Beazley, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Dover, Duchoň, Elles, Fjellner, Harbour, Hybášková, Ibrisagic, Kamall, McMillan-Scott, Nicholson, Parish, Purvis, Seeberg, Škottová, Stevenson, Strejček, Sturdy, Tannock, Van Orden, Vlasák, Wijkman

    PSE: Goebbels

    Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Joan i Marí, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt, Schroedter, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

    Enthaltungen: 14

    ALDE: Samuelsen

    GUE/NGL: Toussas

    IND/DEM: Bonde, Borghezio, Coûteaux, Louis, Salvini, Speroni, Železný

    PPE-DE: Lulling, Zimmerling

    PSE: Herczog, Wiersma

    Verts/ALE: Bennahmias

    17.   RC B6-0513/2005 — Nepal

    Ziffer 10/1

    Ja-Stimmen: 86

    ALDE: Beaupuy, Geremek, Guardans Cambó, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz, Szent-Iványi

    GUE/NGL: Brie, Kohlíček, Meijer, Seppänen, Strož

    IND/DEM: Belder, Piotrowski, Sinnott

    NI: Czarnecki Ryszard, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Becsey, Buzek, Daul, Deß, Deva, Duka-Zólyomi, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Gauzès, Grossetête, Hatzidakis, Jeggle, Kaczmarek, Karas, Mann Thomas, Mavrommatis, Mayer, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Pleštinská, Posselt, Purvis, Schöpflin, Schwab, Sommer, Šťastný, Sturdy, Sudre, Tannock, Varvitsiotis, Vatanen, Vlasák, Zaleski, Zimmerling

    PSE: Arnaoutakis, Ayala Sender, Beglitis, Casaca, De Keyser, De Vits, Ford, García Pérez, Geringer de Oedenberg, Gill, Hegyi, Kindermann, Kuc, Martínez Martínez, Medina Ortega, Roure, Sakalas, Sánchez Presedo, dos Santos, Scheele, Stihler, Tabajdi, Yañez-Barnuevo García

    Verts/ALE: Lagendijk, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

    Nein-Stimmen: 1

    IND/DEM: Bonde

    18.   RC B6-0513/2005 — Nepal

    Ziffer 10/2

    Ja-Stimmen: 42

    ALDE: Beaupuy, Geremek, Guardans Cambó, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz, Szent-Iványi

    GUE/NGL: Brie, Kohlíček, Meijer, Seppänen, Strož

    IND/DEM: Bonde

    PSE: Arnaoutakis, Ayala Sender, Beglitis, Casaca, De Keyser, De Vits, Ettl, Ford, García Pérez, Geringer de Oedenberg, Gill, Hegyi, Kindermann, Kuc, Martínez Martínez, Medina Ortega, Roure, Sakalas, Sánchez Presedo, dos Santos, Scheele, Stihler, Tabajdi, Yañez-Barnuevo García

    Verts/ALE: Hammerstein Mintz, Lagendijk, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

    Nein-Stimmen: 47

    IND/DEM: Belder, Sinnott

    NI: Czarnecki Ryszard, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Becsey, Buzek, Daul, Deß, Deva, Duka-Zólyomi, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Gauzès, Grossetête, Hatzidakis, Jeggle, Kaczmarek, Karas, Mann Thomas, Mavrommatis, Mayer, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Pleštinská, Posselt, Purvis, Schöpflin, Schwab, Sommer, Šťastný, Sturdy, Sudre, Tannock, Varvitsiotis, Vatanen, Vlasák, Záborská, Zaleski, Zimmerling

    Enthaltungen: 1

    IND/DEM: Piotrowski

    19.   RC B6-0513/2005 — Nepal

    Erwägung D

    Ja-Stimmen: 40

    ALDE: Beaupuy, Geremek, Guardans Cambó, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz, Szent-Iványi

    GUE/NGL: Brie, Kohlíček, Meijer, Seppänen, Strož

    PSE: Arnaoutakis, Ayala Sender, Beglitis, Casaca, De Keyser, De Vits, Ettl, Ford, García Pérez, Geringer de Oedenberg, Gill, Hegyi, Kindermann, Kuc, Martínez Martínez, Roure, Sakalas, Sánchez Presedo, dos Santos, Scheele, Stihler, Tabajdi, Yañez-Barnuevo García

    Verts/ALE: Hammerstein Mintz, Lagendijk, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

    Nein-Stimmen: 47

    IND/DEM: Belder, Sinnott

    NI: Czarnecki Ryszard, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Becsey, Buzek, Daul, Deß, Deva, Duka-Zólyomi, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Gauzès, Grossetête, Hatzidakis, Jeggle, Kaczmarek, Karas, Mann Thomas, Mavrommatis, Mayer, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Pleštinská, Posselt, Purvis, Schöpflin, Schwab, Sommer, Šťastný, Sturdy, Sudre, Tannock, Varvitsiotis, Vatanen, Vlasák, Záborská, Zaleski, Zimmerling

    Enthaltungen: 2

    IND/DEM: Bonde, Piotrowski

    20.   RC B6-0518/2005 — Vojvodina

    Entschließung

    Ja-Stimmen: 88

    ALDE: Beaupuy, Geremek, Guardans Cambó, Lynne, Matsakis, Onyszkiewicz, Szent-Iványi

    GUE/NGL: Brie, Meijer, Seppänen

    IND/DEM: Belder, Bonde, Piotrowski, Sinnott

    NI: Czarnecki Ryszard, Rutowicz

    PPE-DE: Andrikienė, Audy, Becsey, Buzek, Daul, Deß, Deva, Duka-Zólyomi, Fraga Estévez, Gahler, Gál, Gaľa, Gauzès, Grossetête, Hatzidakis, Jeggle, Kaczmarek, Karas, Mann Thomas, Mavrommatis, Mayer, Olajos, Olbrycht, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Pleštinská, Posselt, Purvis, Schöpflin, Schwab, Sommer, Sonik, Šťastný, Sturdy, Sudre, Tannock, Varvitsiotis, Vatanen, Vlasák, Záborská, Zaleski, Zimmerling

    PSE: Arnaoutakis, Ayala Sender, Beglitis, Casaca, De Keyser, De Vits, Ettl, Ford, García Pérez, Geringer de Oedenberg, Hegyi, Kindermann, Kuc, Martínez Martínez, Medina Ortega, Roure, Sakalas, Sánchez Presedo, dos Santos, Scheele, Stihler, Tabajdi, Yañez-Barnuevo García

    Verts/ALE: Hammerstein Mintz, Lagendijk, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

    Enthaltungen: 2

    GUE/NGL: Kohlíček, Strož


    ANGENOMMENE TEXTE

     

    P6_TA(2005)0360

    Weinabkommen EU-USA

    Entschließung des Europäischen Parlaments zum Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika über Wein

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des von der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten am 15. September 2005 paraphierten bilateralen Abkommens über den Handel mit Wein,

    unter Hinweis auf das Agrarkapitel der derzeit laufenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO),

    in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (1),

    unter Hinweis auf die Rahmenvereinbarung vom 26. Mai 2005 über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (2), die in Bezug auf internationale Abkommen vorsieht, dass die Kommission das Europäische Parlament frühzeitig und eindeutig sowohl in der Phase der Vorbereitung dieser Abkommen als auch während des Verlaufs und des Abschlusses internationaler Verhandlungen, u.a. auch über Entwürfe von Verhandlungsleitlinien und über beschlossene Verhandlungsleitlinien, den anschließenden Verlauf der Verhandlungen und den Abschluss der Verhandlungen unterrichtet,

    gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen das Fundament der europäisch-amerikanischen Beziehungen sind und sich ihr Spektrum konstant erweitert,

    B.

    in der Erwägung, dass dieses erste Abkommen zwischen der Union und den Vereinigten Staaten, das nach zwei Jahrzehnten ergebnisloser Verhandlungen geschlossen wird, nur eine sehr beschränkte Tragweite hat und die Gesamtheit der den bilateralen Weinhandel betreffenden Fragen, die Gegenstand einer zweiten Abkommensphase sein werden, nicht zufrieden stellend behandelt,

    C.

    in der Erwägung, dass dieses bilaterale Abkommen noch ratifiziert werden muss, insbesondere vom Kongress der Vereinigten Staaten,

    D.

    in Anbetracht der negativen Folgen einer unbeschränkten gegenseitigen Anerkennung der önologischen Verfahren für die europäische Weinindustrie,

    E.

    in der Erwägung, dass die unbefugte Verwendung der geografischen Ursprungsbezeichnungen der Union durch Drittländer den Rechten an geistigem Eigentum widerspricht und den legitimen Berechtigten dieser Bezeichnungen durch Verluste von Marktanteilen einen wirtschaftlichen Schaden verursacht,

    F.

    in der Erwägung, dass der Rechtsrahmen für geografische Ursprungsbezeichnungen ein wichtiges Element der Gemeinschaftspolitik ist, mit dem die Bedeutung einer multifunktionalen Landwirtschaft und die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Weinerzeugung in Bergregionen und benachteiligten Regionen erkannt werden,

    G.

    in der Erwägung, dass durch falsche Ursprungsbezeichnungen sehr oft eine starke Konkurrenz für die echten Bezeichnungen entsteht; in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten den Schutz der Weine mit Ursprungsbezeichnung nicht beachten und diese Weine auf ihren Binnenmärkten lediglich als Erzeugnisse mit semigenerischen Angaben betrachten,

    H.

    in der Erwägung, dass der Weinsektor in Europa in bedeutendem Umfang für Beschäftigung und Einkommen in kleinen Familienbetrieben und Weinunternehmen auf der Grundlage des territorialen Ansatzes der europäischen Weinpolitik sorgt,

    I.

    unter Hinweis auf die Abkehr von der bisherigen Linie bei bilateralen Abkommen sowie auf die Aufgabe, über die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) einen internationalen Standard für den Wein und seine Herstellung einzuführen,

    J.

    in der Erwägung, dass die Mehrheit der Weine mit Ursprungsbezeichnung mit Hilfe von aufwändigen traditionellen Verfahren und unter Einhaltung von Qualitätsparametern erzeugt wird und dass diese Verfahren nicht mit den industriellen Verfahren verglichen werden können, die für die Erzeugung der amerikanischen Weine angewandt werden, welche neben den Weinen mit europäischen Ursprungsbezeichnungen auf dem Markt angeboten werden,

    K.

    in der Erwägung, dass dieses Abkommen im Hinblick auf den Meistbegünstigungsgrundsatz der WTO einen Präzedenzfall schaffen würde,

    L.

    unter Hinweis auf die Nachteile, die durch die Definition des Begriffs „Wein“ auf dem europäischen Markt für besondere Weine entstehen,

    1.

    stellt fest, dass das nach zwanzigjährigen Verhandlungen zustande gekommene bilaterale Abkommen als Beitrag zur Sicherung der Ausfuhren in die Vereinigten Staaten, die für die europäischen Weinerzeuger der wichtigste Markt sind, notwendig ist, und um ein Klima des Vertrauens wiederherzustellen und den Fluss des Handelsaustauschs sicherzustellen;

    2.

    bekräftigt die Notwendigkeit eines bilateralen Abkommens zwischen der Union und den Vereinigten Staaten über den Handel mit Wein und hofft, dass die nächste Verhandlungsphase zu zufriedenstellenden Ergebnissen für die traditionelle Erzeugung, die Weinbau-Familienbetriebe und die Qualität unserer Weine führen wird; betont, dass das Abkommen nur einen noch unzureichenden und unangemessenen ersten Schritt in Richtung auf die Anerkennung der in der Union geschützten traditionellen Bezeichnungen auf internationaler Ebene darstellt;

    3.

    bemängelt, dass die Kommission einer bilateralen Vereinbarung mit den USA zugestimmt hat, ohne das Parlament rechtzeitig zu unterrichten, damit dieses seine diesbezügliche Stellungnahme abgeben und die Kommission selbst dieser Stellungnahme des Parlaments Rechnung tragen kann, wie es in Nummer 19 der oben genannten Rahmenvereinbarung generell vereinbart wurde;

    4.

    verweist auf die Auswirkungen, die das neue Abkommen auf die Politik der Europäischen Union im Bereich des Weinhandels haben könnte, und auf die Folgen, die sich daraus für die traditionellen Erzeugungsmodelle, auf denen die Anerkennung der gemeinschaftlichen Qualitätspolitik beruht, ergeben könnten;

    5.

    bedauert, dass dieses Abkommen die Position der Union bei den Agrarverhandlungen im Rahmen der WTO substanziell schwächen wird, da es den territorialen und qualitätsorientierten Ansatz unterminiert, der in einem bedeutenden Teil des Weinsektors angewendet wird;

    6.

    appelliert an die Kommission, die Gespräche mit den USA und anderen WTO-Partnern fortzusetzen, um ein Verzeichnis der international anerkannten geografischen Ursprungsbezeichnungen zu schaffen und als prioritär in ihre multilateralen Landwirtschaftsverhandlungen einzubeziehen, einen gemischten Ausschuss für die mit dem Weinbau verbundenen Fragen einzurichten, und die Fragen der Weinherstellungspraktiken, der Zertifizierung und der Verwendung traditioneller Begriffe im Hinblick auf eine zweite Verhandlungsphase zu klären;

    7.

    ruft die Kommission auf, die in dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten vorgesehene Einleitung der nächsten Verhandlungsphase zu beschleunigen, um die Anerkennung der in seinem Anhang II enthaltenen 17 Ursprungsbezeichnungen zu erreichen, damit alle europäischen Ursprungsbezeichnungen für Wein in kürzester Zeit von den amerikanischen Behörden auf ihrem Markt ordnungsgemäß geschützt werden;

    8.

    hält es für notwendig, spätestens innerhalb der in dem bilateralen Abkommen genannten Frist von zwei Jahren einen endgültigen Kompromiss zu unterzeichnen, um ein für alle Mal die illegale Verwendung der durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Bezeichnungen der Gemeinschaft in den Vereinigten Staaten zu unterbinden, da diese von besonderem Wert für den europäischen Weinbausektor sind;

    9.

    fordert die Ausarbeitung einer Positivliste der im Handel mit Drittländern zugelassenen önologischen Verfahren im Rahmen der OIV zum Zwecke vorheriger Bewertungen künftiger neuer Genehmigungen;

    10.

    bittet die Kommission eindringlich, auf internationaler Ebene stattfindende Verhandlungen über eine verbindliche Definition von Wein, die die Entwicklung bestimmter önologischer Praktiken bremst, zu fördern, um die in der Europäischen Union unternommenen Qualitätsbestrebungen zu schützen und eine illoyale Konkurrenz gegenüber den Gemeinschaftserzeugern sowie Marktungleichgewichte zu vermeiden;

    11.

    anerkennt die Notwendigkeit eines Rahmens für fortgesetzte Verhandlungen im Weinsektor, insbesondere vor dem Hintergrund der für 2006 vorgesehenen Reform der gemeinsamen Marktordnung für Wein;

    12.

    hält es für unerlässlich, die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Verbesserung und Förderung der Qualität der Gemeinschaftserzeugnisse im Rahmen der nächsten Reform der Gemeinsamen Marktorganisation zu verstärken, um der verschärften Konkurrenz durch Drittländer standhalten zu können;

    13.

    ist der Auffassung, dass ein Rechtsgutachten über die Kompatibilität dieses bilateralen Abkommens mit dem Gemeinschaftsrecht nützlich wäre;

    14.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie dem Kongress der Vereinigten Staaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 179 vom 14.7.1999, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1795/2003 der Kommission (ABl. L 262 vom 14.10.2003, S. 13).

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0194.

    P6_TA(2005)0361

    Erdöl

    Entschließung des Europäischen Parlaments zur Abhängigkeit vom Erdöl

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    1.

    nimmt mit Besorgnis den anhaltenden Anstieg des Rohölpreises in der jüngsten Zeit und dessen Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung im Allgemeinen zur Kenntnis, und stellt fest, dass dies negative Auswirkungen auf das Wachstumsniveau hat und damit das Erreichen der Lissabonziele gefährdet;

    2.

    ist der Auffassung, dass die Abhängigkeit Europas vom Erdöl und von Öleinfuhren Anlass zu großer Besorgnis ist; ist der Auffassung, dass Europa zur Sicherung der Energieversorgung die Energie- und Lieferquellen diversifizieren und seine Strategie zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dezentralisierten erneuerbaren Energiequellen umgehend verstärken sollte;

    3.

    fordert angesichts des sehr hohen Ölverbrauchs in den USA und des zunehmenden Ölverbrauchs in besonders großen aufstrebenden Volkswirtschaften wie China und Indien eine umfassende und kohärente globale Strategie zur Förderung von Energieeinsparungen und Energieeffizienz sowie die Nutzung alternativer Energiequellen; fordert die EU auf, möglichst bald die Initiative für einen Weltgipfel der größeren Ölverbraucher- und -erzeugerländer zu ergreifen;

    4.

    fordert die Kommission auf, den Entwicklungsländern und den aufstrebenden Volkswirtschaften durch die Einbeziehung nachhaltiger Energieversorgung in seine Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu helfen, um ihre Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe zu verringern und die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, und ruft die EU auf, durch die Förderung des Transfers von neuen energiesparenden und erneuerbaren Technologien ein angemessenes Gleichgewicht zwischen ihrem Energiebedarf und den Umweltbelangen zu gewährleisten;

    5.

    unterstreicht die geostrategischen Aspekte der Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren; fordert eine Intensivierung des Dialogs mit allen europäischen Energiepartnern mit dem Ziel, Versorgungssicherheit, Markttransparenz sowie weitere Investitionen zu fördern; erinnert daran, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik die Möglichkeit für eine umfassende Vereinbarung mit mehreren von diesem Problem betroffenen Ländern bietet;

    6.

    stellt fest, dass die logischste Antwort auf die hohen Ölpreise darin liegt, sich auf die Nutzung alternativer Energiequellen umzustellen; unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen zur Verringerung der Energieintensität durch den Einsatz von weniger Energie für dieselbe Wirtschaftsleistung (unter Hinweis auf den Umfang der Reduzierung in Europa seit den siebziger Jahren);

    7.

    unterstreicht mit Nachdruck die Notwendigkeit von Follow-up-Strategien und konkreten Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung von Forschung und Entwicklung, eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und die Förderung der Energieeffizienz, um eine geringere Abhängigkeit der Wirtschaft von fossilen Brennstoffen zu erreichen und fordert die Kommission auf, die EU dahin zu führen, dass sie bis 2020 die am wenigsten von fossilen Brennstoffen abhängige und energieeffizienteste Volkswirtschaft der Welt wird;

    8.

    stellt mit Besorgnis fest, dass die Verbraucher die höheren Preise nicht nur infolge der hohen Rohölkosten, sondern auch aufgrund erhöhter Mehrwertsteuersätze und der auf die Endprodukte erhobenen Energiesteuern zahlen müssen und dass diese Steuern in der gesamten EU sehr unterschiedlich sind und eine Verzerrung des Marktes bewirken können, unterstützt aber die Schlussfolgerungen der informellen Tagung des ECOFIN-Rates vom 9. und 10. September 2005 in Manchester, auf der die Minister übereingekommen sind, dass verzerrende steuerliche Maßnahmen und sonstige politische Interventionen, die die erforderlichen Anpassungen verhindern, vermieden werden sollten;

    9.

    fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten und darin zu erläutern, wie die soziale Verantwortung der Unternehmen auf EU-Ebene dafür genutzt werden kann, mehr durch die gegenwärtigen Zufallsgewinne in der Ölindustrie finanzierte private Investitionen in Energiesparprogramme und alternative Energietechnologien sowie die Forschung und Entwicklung in diesem Sektor zu tätigen; ist der Auffassung, dass dies entweder auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit den Ölgesellschaften oder alternativ durch eine EU-weite koordinierte politische Initiative geschehen sollte;

    10.

    stellt fest, dass durch Spekulation auf höhere Preise der Ölpreisanstieg noch weiter verstärkt wird; fordert die Kommission auf, die Hedgefonds weiterhin zu überwachen und zu prüfen, wie größere Transparenz zu stabileren Erdölmärkten beitragen könnten;

    11.

    erinnert an die Bedeutung der geltenden Rechtsvorschriften zur Verringerung der Energienachfrage in der EU und stellt fest, dass bis 2020 Energieeinsparungen von mindestens 23 % erreicht werden könnten, wenn die geltenden und die noch zu erlassenden Rechtsakte vollständig umgesetzt werden;

    12.

    fordert die Kommission auf, umgehend Maßnahmen im Verkehrssektor, auf den 70 % des gesamten Ölverbrauchs der EU entfallen, zu entwickeln, nicht nur im Hinblick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit für Ölprodukte, sondern auch aus ökologischen Gründen, so z.B. die Verwendung von mehr benzinsparenden Motoren und die Umstellung auf alternative Kraftstoff- und Antriebstechnologien;

    13.

    stimmt mit der Kommission darin überein, dass Biokraftstoffe unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern werden, und fordert die Kommission auf, die Herstellung von Rohstoffen für Biokraftstoffe zu fördern;

    14.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen sowie von Wasserstoff-Brennstoffzellen zu beschleunigen;

    15.

    fordert die Kommission daher auf:

    den europäischen Aktionsplan für Energieeffizienz, der dem Grünbuch folgt, zu beschleunigen (KOM(2005)0265),

    den Druck im Hinblick auf die vollständige und rasche Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) durch die Mitgliedstaaten zu verstärken,

    sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass auf der Tagung des Rates „Energie“ im Dezember eine Einigung über die Richtlinie für den Bereich der Energiedienstleistungen erzielt wird,

    durch eine verbesserte Sammlung und Zusammenstellung von Informationen die Transparenz und Vorhersehbarkeit der Ölmärkte zu verstärken,

    die Mitgliedstaaten zu drängen, ihre Ziele für den Bereich der erneuerbaren Energien, die in der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (Richtlinie 2001/77/EG) festgelegt sind, zu erfüllen,

    Vorschläge für die Entwicklung sauberere Kraftfahrzeuge mit geringerem Benzinverbrauch durch die Automobilhersteller zu unterbreiten,

    zusammen mit den Mitgliedstaaten der Gefahr einer verstärkten sozialen Ausgrenzung aufgrund der höheren Ölpreise entgegenwirken und die negativen Auswirkungen des Ölpreisanstiegs auf die schwächsten Gruppen der Gesellschaft abzumildern;

    auf eine verstärkte Nutzung umweltfreundlicher Energie auf Kohlebasis hinzuarbeiten,

    16.

    bedauert jedoch, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 6. September 2005 zu dem Fünf-Punkte-Plan als Reaktion auf den raschen Anstieg der Erdölpreise den Verkehrssektor überhaupt nicht erwähnt;

    17.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

    P6_TA(2005)0362

    Reform der Vereinten Nationen und Millennium-Entwicklungsziele

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des Weltgipfels der Vereinten Nationen vom 14. bis zum 16. September 2005

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele (1), vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen (2) und vom 29. Januar 2004 zu den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen (3);

    in Kenntnis der Millennium-Erklärung vom 8. September 2000, in der die von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam als Mittel zur Beseitigung der weltweiten Armut festgelegten Millennium-Entwicklungsziele dargelegt werden;

    in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 21. März 2005„Größere Freiheit: Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechte für alle“;

    in Kenntnis des Berichts des UN-Millennium-Projektes vom 17. Januar 2005„Investitionen in die Entwicklung: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele“;

    in Kenntnis des Berichts der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel vom 1. Dezember 2004„Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: Gemeinsame Verantwortung“;

    in Kenntnis der Erklärungen des Präsidenten der Kommission und des für Außenbeziehungen zuständigen Mitglieds der Kommission vor der Hochrangigen Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen;

    in Kenntnis des am 16. September 2005 in New York verabschiedeten Schlussdokuments des UN-Weltgipfels 2005;

    gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs vom 14.-16. September 2005 in New York auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zusammenkamen, um über weitere Maßnahmen zur weltweiten Bekämpfung der Armut, zur Gewährleistung von Frieden und Sicherheit sowie zur Stärkung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit zu beschließen und weitere konkrete Schritte zur Reform der Vereinten Nationen einzuleiten;

    B.

    in der Erwägung, dass das angenommene Schlussdokument des Weltgipfels das Ergebnis eines schwierigen und wiederholt gefährdeten Verhandlungsprozesses darstellt;

    C.

    unter erneutem Hinweis auf die Bedeutung einer erweiterten und vertieften Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und den EU-Institutionen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung zwischen nationalen oder regionalen Körperschaften sowie internationalen Organisationen und Geldgebern bei der effizienten Umsetzung globaler Politikansätze;

    D.

    in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die angemessenste und die einzige weltweite Institution darstellen, die potentiell in der Lage ist, die Lösung globaler Probleme sowohl legitim als auch effizient anzugehen; in der Erwägung ferner, dass diese Organisation an die neuen Herausforderungen angepasst werden muss, dass aber die Reform nicht als Selbstzweck betrachtet werden darf, sondern vielmehr als die notwendige und unvermeidliche Folge einer eingehenden Untersuchung der einschlägigen politischen, sicherheitspolitischen, sozialen und ökonomischen Parameter und Faktoren;

    1.

    bekräftigt seine Unterstützung für starke Vereinte Nationen und seine Auffassung, dass ein echter Multilateralismus der geeignetste Weg zur Lösung der Herausforderungen Probleme und Bedrohungen darstellt, denen sich die internationale Gemeinschaft gegenübersieht; hofft, dass das Gipfelergebnis ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele bis 2015 und der notwendigen Reform sein wird, die erfolgreich wird abgeschlossen werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Vereinten Nationen auch weiterhin eine führende Rolle im heutigen internationalen System wahrnehmen können; nimmt die in das Schlussdokument aufgenommenen Verpflichtungen zur Kenntnis und betrachtet dieses Dokument als Arbeitsgrundlage für weitere Verbesserungen in den einzelnen anstehenden Bereichen durch die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen;

    2.

    begrüßt den Beschluss zur Schaffung einer Kommission zur Friedenskonsolidierung, um den Ländern beim Übergang vom Krieg zum Frieden zu helfen, und anerkennt, dass friedenskonsolidierende Maßnahmen einen völlig anderen Ansatz verlangen als friedenserhaltende; ist der Ansicht, dass es einen Bedarf für den Aufbau regionaler und globaler Kommissionen zur Friedenskonsolidierung gibt, damit die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten ausgebaut werden können, unterstützt durch ein Unterstützungsbüro und ständige Mittel, wodurch die Sichtbarkeit der Vereinten Nationen in Krisengebieten und in Gebieten, die eine Krise überstanden haben, deutlicher wird; fordert die 60. Generalversammlung auf, diese Maßnahmen rasch umzusetzen; begrüßt nachdrücklich die Einbeziehung des Konzeptes der menschlichen Sicherheit in den offiziellen UN-Rahmen;

    3.

    begrüßt die Anerkennung der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den Schutz der Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die eindeutige Verantwortung jedes einzelnen Staates zum Schutz der eigenen Bürger vor solchen Verbrechen nicht zuletzt durch die Vorbeugung derartiger Verbrechen; betont ferner die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofs als einer zentralen Körperschaft zur Verfolgung derjenigen, die für derartige Verbrechen verantwortlich sind;

    4.

    beglückwünscht den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, den Vorsitzenden der 59. Generalversammlung der Vereinten Nationen und seine Mitarbeiter sowie das Sekretariat der Vereinten Nationen für ihre beträchtlichen Anstrengungen und ihren wertvollen Beitrag für die Erzielung einer Einigung zur Annahme des oben genannten Schlussdokuments; fordert insbesondere alle Mitgliedstaaten der UN auf, energisch zu ihren Verpflichtungen zu stehen und diese rasch durch konkrete Maßnahmen umzusetzen;

    5.

    begrüßt das erneuerte Engagement der internationalen Gemeinschaft zur Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung; erinnert daran, dass die Reduzierung der extremen Armut und der Kindersterblichkeit durch die Bereitstellung von Bildung und den Zugang zu sauberem Wasser sowie die Förderung der Gleichheit der Geschlechter auch weiterhin im Zentrum der Entwicklungs-Agenda stehen müssen; bedauert, dass es keinen genauen Zeitplan gibt, mit dem alle Industrieländer verpflichtet werden, die mittelfristigen und endgültigen Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen;

    6.

    bedauert, dass der Weltgipfel nicht zu einem weiteren Appell an jene Geberländer geführt hat, die sich noch nicht formell dazu verpflichtet haben, bis 2015 insgesamt 0,7 % ihres BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen; beglückwünscht die Europäische Union für ihre Führungsrolle in diesem Bereich und ersucht sie, ihren Druck auf alle Geberländer aufrechtzuerhalten, damit nachprüfbare Zeitpläne festgelegt werden können;

    7.

    begrüßt in jeder Hinsicht die besonderen Aufrufe des UN-Generalsekretärs zur Festlegung eines eindeutigen Zeitplans der Industrienationen im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, 0,7 % des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen und zur Anerkennung der besonderen Bedürfnisse von Afrika;

    8.

    begrüßt die Vereinbarung hinsichtlich der Bereitstellung von Soforthilfe für Initiativen mit Aussicht auf schnellen Erfolg zur Unterstützung der Bekämpfung von Malaria sowie in den Bereichen Bildung und Gesundheitsfürsorge;

    9.

    begrüßt das Kapitel des Schlussdokuments über die besonderen Bedürfnisse von Afrika und ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele zum zentralen Thema ihrer anstehenden Strategie für Afrika und bei ihrer Überprüfung der Erklärung zur Entwicklungspolitik wird;

    10.

    stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten immer dann, wenn sie gemeinsame Positionen gefunden haben, in der Lage gewesen sind, bessere Verhandlungsergebnisse zu erzielen; weist jedoch darauf hin, dass das Ergebnis des Gipfeltreffens den vom Europäischen Parlament vekündeten Ambitionen für eine UN-Reform nicht gerecht wird;

    11.

    besteht darauf, dass die Reformbemühungen fortgesetzt werden müssen, und fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihr Gewicht in die Waagschale zu werfen, um im Rahmen der 60. Generalversammlung bis Ende nächsten Jahres konkrete Ergebnisse zu erzielen;

    12.

    begrüßt in jeder Hinsicht die eindeutige Verurteilung von Terrorismus durch den Weltgipfel; betrachtet es jedoch als ein ernsthaftes Scheitern, dass eine Einigung über eine umfassende Definition von Terrorismus nicht erzielt werden konnte, und fordert die UN-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diesen Mangel umgehend zu beheben;

    13.

    begrüßt den Umstand, dass der Gipfel sich dazu verpflichtet hat, das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte in seiner Rolle zu stärken und die dafür erforderlichen Mittel zu verdoppeln, wodurch eine bessere Überwachung und Durchsetzung der verabschiedeten Resolutionen ermöglicht wird;

    14.

    bedauert jedoch den ungenauen Wortlaut der Satzung des Menschenrechtsrates und das Fehlen präziser Angaben in Bezug auf einen Zeitplan, sein Mandat, seine Arbeitsmethoden und seine Zusammensetzung; fordert die 60. Generalversammlung auf, sich diesem Thema prioritär zu widmen;

    15.

    fordert die Generalversammlung auf, eindeutige Kriterien für den Einsatz von Gewalt durch den Sicherheitsrat nach Maßgabe der im oben genannten Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Leitlinien anzunehmen;

    16.

    vertritt die Auffassung, dass die Mitglieder des neuen Menschenrechtsrates sich zu den höchsten Menschenrechtsstandards bekennen sollten und dass die Mitgliedschaft als Privileg und nicht als Recht anzusehen ist; vertritt die Auffassung, dass der Menschenrechtsrat ständig tagen sollte, um lange Fristen und politische Manöver von Staaten, gegen die Klagen erhoben werden, zu vermeiden;

    17.

    bedauert zutiefst, dass der Gipfel nicht in der Lage gewesen ist, eine Einigung zu Maßnahmen in den Bereichen Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu erzielen und besteht darauf, dass die Bemühungen und Anstrengungen zur Erzielung von Fortschritten in diesen Bereichen erheblich intensiviert werden müssen; weist darauf hin, dass dies in erster Linie dadurch erfolgen sollte, dass eine umfassende Beachtung der bestehenden Verträge und insbesondere des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen gewährleistet wird;

    18.

    bekräftigt seine Überzeugung, dass die Fähigkeit der Vereinten Nationen, zügig und effizient auf humanitäre Katastrophen zu reagieren, die eine globale Lenkung erfordern, geprüft und verbessert werden muss; begrüßt jedoch die Verpflichtung zum Aufbau eines weltweiten Frühwarnsystems für Naturkatastrophen;

    19.

    bedauert, dass keine feste Verpflichtung eingegangen wurde, um dem Generalsekretär der Vereinten Nationen als Leiter der Verwaltung seines Sekretariats mehr Autorität zuzugestehen; fordert die 60. Generalversammlung auf, sich erneut mit dieser Frage zu befassen;

    20.

    bedauert, dass keine Einigung hinsichtlich der Reform des UN-Sicherheitsrates erzielt wurde, begrüßt jedoch den Umstand, dass die Generalversammlung bis Ende 2005 dem Sicherheitsrat auf der Grundlage neuer Vorschläge, bei denen die Ziele der Gewährleistung einer verbesserten Vertretung, von mehr Transparenz und Effizienz des Sicherheitsrates berücksichtigt werden sollten, Bericht erstatten muss; bekräftigt sein Engagement hinsichtlich der Aussicht auf einen gemeinsamen europäischen Sitz im Sicherheitsrat, sobald die politischen, verfassungsrechtlichen und rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Sitz erfüllt sind;

    21.

    begrüßt und unterstützt das neue Engagement der Vereinten Nationen in Bezug auf den Demokratiefonds als wichtiges Mittel zur weltweiten Förderung der Demokratie, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Fonds politisch und finanziell in jeder Hinsicht zu unterstützen; erklärt erneut seine Überzeugung, dass die Vereinten Nationen selbst die Demokratie innerhalb ihrer Organisation deutlich fördern müssen, und betont daher seine Forderung nach der Einführung einer Kerngruppe der Demokratien innerhalb der UN-Generalversammlung;

    22.

    bekräftigt seine Auffassung, dass die diplomatische Vertretung der EU bei den Vereinten Nationen für die Verbesserung ihrer gegenseitigen Beziehungen und für den Einfluss der Union auf internationaler Ebene von größter Bedeutung ist; unterstützt deshalb den Rat und die Kommission aktiv bei ihren Bemühungen zur Zusammenlegung ihrer Verbindungsbüros und Delegationen zu einer gemeinsamen EU-Außendelegation in den UN-Amtssitzen in New York, Genf, Wien und Nairobi;

    23.

    begrüßt die Forderung nach einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den nationalen und regionalen Parlamenten, was eine Anerkennung der besonderen Rolle der Parlamente beim Entwicklungs- und Demokratisierungsprozess darstellt;

    24.

    begrüßt die auf der Tagung von Weltbank, IWF und Afrikanischer Entwicklungsbank im Anschluss an den Weltgipfel bekräftigte Verpflichtung, achtzehn der ärmsten hoch verschuldeten Länder einen hundertprozentigen Schuldenerlass zu gewähren;

    25.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitzenden und den Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates, dem Vorsitzenden der 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0115.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0237.

    (3)  ABl. C 96 E vom 21.4.2004, S. 79.

    P6_TA(2005)0363

    Belarus

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus,

    unter besonderem Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. März 2005 zu Belarus (1) und vom 7. Juli 2005 zur politischen Lage und zur Unabhängigkeit der Medien in Belarus (2),

    unter Hinweis auf den von ihm verliehenen Sacharow-Preis für geistige Freiheit, der im Dezember 2004 an den Journalistenverband von Belarus vergeben wurde,

    in Kenntnis der UN-Resolution vom 12. April 2005 zur Lage der Menschenrechte in Belarus,

    unter besonderem Hinweis auf den von seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus am 23. Februar 2005 angenommenen EU-Aktionsplan für die Förderung der Demokratie in Belarus,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2004 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0373),

    in Kenntnis der Entschließungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Lage in Belarus und insbesondere ihre Entschließung vom 28. April 2004 zur Verfolgung der Presse in der Republik Belarus,

    in Kenntnis der am 2. Juli 2004 gegen offizielle Vertreter von Belarus verhängten EU-Sanktionen als Reaktion auf das Verschwinden dreier belarussischer Oppositionsführer und eines Journalisten,

    in Kenntnis der Erklärungen des Ratsvorsitzes im Namen der EU zu Belarus vom 2. August 2005, 12. August 2005 und 30. August 2005,

    in Kenntnis der Entscheidung der Kommission, einen Auftrag im Wert von 138 000 Euro an die Deutsche Welle zu vergeben, die ab dem 1. November 2005 ein Jahr lang über Hörfunk und Internet unabhängige Sendungen nach Belarus ausstrahlen wird,

    gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass sich die Situation in Belarus keineswegs verbessert, sondern weiter verschlechtert und einen Punkt erreicht hat, an dem die grundlegenden Menschenrechte mit Füßen getreten werden, das Parlament über keinerlei Gesetzgebungsbefugnisse mehr verfügt und das Wirtschaftsleben vom Präsidenten kontrolliert wird, in der Erwägung, dass diese Verstöße die Inhaftierung von Mitgliedern der demokratischen Opposition und andere Formen von Repression gegen sie umfassen,

    B.

    in der Erwägung, dass in den letzten Jahren mehrere politische Parteien, 22 unabhängige Zeitungen, über fünfzig nichtstaatliche Organisationen, die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen politischen Ausrichtungen für Demokratie eintreten, sowie verschiedene Bildungseinrichtungen „aus technischen Gründen“ geschlossen wurden, dass aber diese Organisationen in allen Fällen eindeutig wegen Kritik am Präsidenten und seiner Politik bestraft wurden,

    C.

    in der Erwägung, dass der belarussische Justizminister Viktar Halavanau eine Verfügung erlassen hat, wonach sich alle Parteien, Gewerkschaften, Koalitionen, Bürgerinitiativen und Bewegungen registrieren lassen müssen, und dass damit bezweckt wird, die Vereinigung der politischen Kräfte zu behindern, die bei den Präsidentschaftswahlen im nächsten Jahr einen Herausforderer Lukaschenkos unterstützen würden,

    D.

    in der Erwägung, dass der belarussische Präsident Lukaschenko am 13. September 2005 eine Verfügung erlassen hat, wonach ihm das Recht auf Begnadigung bei Eigentumsdelikten zusteht, und dass dies ein weiterer Schritt ist, um alle Macht im Lande, einschließlich der Rechtsprechung, in einer Hand zu konzentrieren,

    E.

    in der Erwägung, dass die UN-Menschenrechtskommission Belarus im April 2005 kritisiert hat, weil immer wieder berichtet wird über Repressalien gegen und die Auflösung von nichtstaatlichen Organisationen sowie Organisationen der nationalen Minderheiten, gegen unabhängige Medien, Oppositionsparteien, unabhängige Gewerkschaften und religiöse Organisationen sowie über Repressalien gegen Einzelpersonen, die sich demokratisch engagieren, auch in unabhängigen Medien,

    F.

    in der Erwägung, dass nach der Schließung der unabhängigen Universitäten in Belarus die Europäische Humanistische Universität für belarussische Studenten im Exil in Vilnius eröffnet wurde,

    G.

    in der Erwägung, dass es in Belarus nach wie vor zu politisch motivierten Festnahmen und Verfahren gegen Aktivisten der demokratischen Bewegung und unabhängige Journalisten sowie zur Abschiebung ausländischer Bürger kommt,

    H.

    in der Erwägung, dass keine Fortschritte bezüglich der ungeklärten Fälle mehrerer verschwundener Personen zu verzeichnen sind,

    I.

    in der Erwägung, dass der Vorstand der Vereinigung der Polen in Belarus vom belarussischen Justizministerium am 12. Mai 2005 für illegal erklärt wurde, dass eine Druckerei es auf Anweisung der Regierung abgelehnt hat, die polnische Wochenzeitung „Głos znad Niemna“ zu drucken, und statt dessen im Auftrag der Regierung gefälschte Ausgaben gedruckt wurden,

    J.

    in der Erwägung, dass das Regime von Lukaschenko am 27. August 2005 eine Vorstandssitzung der Vereinigung der Polen in Belarus einberufen hat, um den demokratisch und rechtmäßig gewählten Vorstand zum Rücktritt zu zwingen und ihn durch einen dem Regime genehmen Vorstand zu ersetzen,

    K.

    in der Erwägung, dass sich die Lage der anderen Minderheiten, einschließlich der Roma, sowie der religiösen Minderheiten immer weiter verschlechtert, in der Erwägung, dass protestantische Kirchen geschlossen wurden und die evangelische Kirche verboten wurde,

    L.

    in der Erwägung, dass das Recht auf Informationsfreiheit nicht wahrgenommen werden kann, da alle Fernsehsender, die nationalen wie die regionalen, von der Regierung kontrolliert werden und alle Internetverbindungen über ein staatliches Unternehmen hergestellt werden, das zahlreiche Accounts und Websites blockiert,

    M.

    in der Erwägung, dass alle Kabelnetzbetreiber strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ausländische Kanäle anbieten, die von der belarussischen Regierung nicht genehmigt wurden, in der Erwägung, dass es den belarussischen Kabel-TV-Anbietern auf dieser Grundlage auch verboten wurde, sämtliche ukrainischen Sender sowie den polnischen Sender Polonia auszustrahlen,

    N.

    in der Erwägung, dass jegliche Registrierung neuer Zeitungen von den staatlichen Organen gestoppt wurde, dass tagtäglich Verfahren gegen Zeitungen und Journalisten stattfinden und dass viele bestehende Zeitungen mit hohen Geldbußen belegt wurden, die es ihnen unmöglich machen, weiterhin zu erscheinen,

    O.

    in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenko es nahezu gänzlich verhindert, dass das internationale Netz von nichtstaatlichen Organisationen in Europa und Belarus Kindern, die unter den Folgen der Katastrophe von Tschernobyl leiden, dabei hilft, zur Erholung in verschiedene europäische Länder zu reisen,

    P.

    in der Erwägung, dass Polen vorübergehend seinen Botschafter aus Minsk abberufen hat, nachdem eine Reihe von Diplomaten ausgewiesen worden waren, und die Beschuldigungen von Präsident Lukaschenko, Polen mische sich in die inneren Angelegenheiten des Landes ein, zurückweist,

    Q.

    in der Erwägung, dass Präsident Lukaschenko auf dem UN-Gipfel in New York am 15. September 2005 die UN-Menschenrechtsgremien beschuldigte, sie ließen sich missbrauchen, um Kontrolle über andere Länder zu erlangen,

    R.

    in der Erwägung, dass es der Vorgehensweise des Rates gegenüber Belarus an Bestimmtheit und Entschlossenheit mangelt,

    1.

    verurteilt nachdrücklich die wahllosen Übergriffe des belarussischen Regimes auf Medien, Personen, die sich für Minderheiten- und Menschenrechte einsetzen, Oppositionelle, religiöse Führer und generell jeden, der versucht, offen Kritik am Präsidenten und am Regime zu äußern, wobei diese Übergriffe in der Form willkürlicher Festnahmen, der Misshandlung von Häftlingen, des Verschwindenlassens von Personen, der politischen Verfolgung und anderer Formen der Repression, die gegen die wesentlichen Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen, begangen werden;

    2.

    verurteilt die Änderung der Verfügung 460 über Regelungen für die Annahme ausländischer Hilfe durch das belarussische Regime am 17. August 2005, durch die die Liste der Zwecke, für die ausländische Hilfe nicht angenommen werden darf, erweitert wird; stellt fest, dass es nunmehr verboten ist, internationale Hilfe anzunehmen und zu verwenden für „verfassungswidrige Zwecke“, zum Sturz der Regierung, zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Belarus, zur Vorbereitung von Wahlen oder Volksabstimmungen, zur Veranstaltung von Treffen, Kundgebungen, Demonstrationen oder Streiks sowie zur Vorbereitung und Verteilung von Propagandamaterial, und dass es unmöglich ist, Konferenzen, Seminare und Treffen jeder Art unter Verwendung ausländischer Hilfe zu veranstalten;

    3.

    verurteilt das Verbot der evangelisch-reformierten Kirche durch das Regime vom 22. August 2005; stellt fest, dass diese Kirche seit über 400 Jahren in Belarus existiert und nun verboten wurde, weil sie nicht über eine rechtmäßige Anschrift verfügte, dass ihr dies allerdings auch gar nicht möglich war, weil die Behörden sie zuvor aus allen Gotteshäusern vertrieben hatten, was gegen das belarussische Gesetz über die Glaubensfreiheit verstößt;

    4.

    verurteilt das Vorgehen der Regierung gegen die Vereinigung der Polen in Belarus als Verstoß gegen die Grundsätze des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 sowie als Versuch, die größte nichtstaatliche Organisation und eine der wenigen nicht von der Regierung kontrollierten Organisationen in die Knie zu zwingen; weist darauf hin, dass die Achtung der Rechte von Minderheiten auch die Vereinigungsfreiheit und die Anerkennung der gewählten satzungsmäßigen Gremien der Organisation umfasst; bedauert, dass die Regierung die Kontrolle über die Zeitung „Głos znad Niemna“ übernommen hat;

    5.

    verurteilt die anhaltende Verfolgung der Aktivisten der polnischen Minderheit, die die Unabhängigkeit ihrer Vereinigung bewahren wollen; stellt fest, dass die aktivsten unter ihnen immer wieder durch Vorladungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei schikaniert werden; weist darauf hin, dass Angelika Borys, Vorsitzende der Vereinigung der Polen in Belarus, in den letzten Wochen über fünfzig Mal vernommen wurde, und dass Tadeusz Gawin, Gründungsmitglied und derzeitiger stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung der Polen in Belarus, zu dreißig Tagen Haft verurteilt wurde;

    6.

    protestiert dagegen, dass die Aktivisten der Vereinigung der Polen in Belarus Jozef Parzecki, Wiesław Kiewlak, Andrzej Pisalnik und Andrzej Poczobut auf Grund falscher Beschuldigungen in Strafverfahren zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt wurden;

    7.

    protestiert dagegen, dass das belarussische Regime die Roma-Minderheit in Belarus vollständig ausgrenzt und ihre grundlegenden Bürgerrechte beschneidet, und verurteilt nachdrücklich, dass die staatlichen Medien den Hass auf die Roma-Bevölkerung schüren;

    8.

    verurteilt die Tatsache, dass die belarussischen Behörden einer Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sich am 8. August 2005 auf eine fact-finding mission begeben hatten, kein Einreisevisum erteilt haben;

    9.

    fordert Rat und Kommission auf, ein Programm aufzulegen, das Stipendien, Besuche und Praktika für Nichtregierungsorganisationen sowie Aktivisten umfasst, die für Menschen- und Minderheitenrechte eintreten;

    10.

    ist der Auffassung, dass Kommission, Rat und Parlament das Verfahren zur Ausweitung der Visasperre für offizielle belarussische Vertreter, die an Verfolgungen beteiligt waren, einleiten sollten, wenn die belarussischen Behörden nicht dafür sorgen, dass sich die Lage im Hinblick auf die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit verbessert, sondern sich die Situation weiter verschlechtert; ist der Auffassung, dass die Sanktionen gegen das Regime von Präsident Lukaschenko auch das Einfrieren von Vermögenswerten, die belarussische Staatsorgane im Ausland deponiert haben, umfassen sollten;

    11.

    betont erneut, dass die weitere Entwicklung der Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus nach wie vor auch von Fortschritten in Richtung Demokratisierung und Reformen im Land, vom Zugang der belarussischen Bürger zu objektiven, freien und transparenten Medien sowie von der Achtung der Rechte und Freiheiten der Minderheiten sowie der religiösen Rechte und Freiheiten abhängig ist;

    12.

    begrüßt die Tatsache, dass die Kommission beschlossen hat, weitere Unterstützung für unabhängige Rundfunkprogramme in Belarus zu leisten; betont, wie wichtig es ist, die belarussische Öffentlichkeit mit zuverlässigen und unabhängigen Informationen zu versorgen; fordert Rat und Kommission erneut auf, ihre Verantwortung im Rahmen der Nachbarschaftsstrategie wahrzunehmen und die belarussische Zivilgesellschaft zu unterstützen und ein Programm zur Finanzierung der Ziele der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit auf Belarus zugeschnittenen Fördermaßnahmen aufzulegen; fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, schnellstmöglich noch mehr Unterstützung für freie Medien und unabhängige nichtstaatliche Organisationen in Belarus bereitzustellen und die Rundfunkinitiativen auszuweiten;

    13.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass keine „Pseudo-NGOs“ EU-Mittel oder Hilfen aus dem EU-Haushalt erhalten, die von den belarussischen Behörden gegründet werden, um Mittel ausländischer Geber zu erhalten;

    14.

    fordert Kommission und Rat auf, den demokratisch gewählten Vorstand der Vereinigung der Polen in Belarus sowie die demokratisch gewählten Vorstände anderer nichtstaatlicher Organisationen zu unterstützen, die auch vom Regime von Lukaschenko schikaniert werden;

    15.

    fordert, dass eine hochrangige Ad-hoc-Delegation gebildet und auf eine fact-finding mission nach Belarus entsandt wird, die dem Parlament dann Bericht erstattet;

    16.

    begrüßt nachdrücklich die Ankündigung des Kommissionspräsidenten, einen Sonderbeauftragten zur Beobachtung der Menschenrechtslage nach Belarus zu entsenden, und fordert die Kommission auf, die Einrichtung einer ständigen Vertretung der Europäischen Union in Minsk zu beschleunigen, damit sie besser in der Lage ist, Informationen zu verbreiten, Projekte zu koordinieren und die Lage in Belarus zu beobachten;

    17.

    fordert Rat und Kommission auf, das Problem Belarus den russischen Staatsorganen gegenüber anzusprechen um Verantwortung dafür zu übernehmen, dass konkrete demokratische Veränderungen in dem Land herbeigeführt werden;

    18.

    fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, kostenlose Visa für belarussische Bürger einzuführen;

    19.

    fordert die europäischen Parteien und die Fraktionen im Europäischen Parlament auf, ihre Kontakte zur belarussischen Opposition und ihre politische Unterstützung für sie zu verstärken;

    20.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarates zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0080.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0295.

    P6_TA(2005)0364

    Beziehungen EU-Indien

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft (2004/2169(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Dokuments des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vom 12. Dezember 2003 mit dem Titel „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Die Europäische Sicherheitsstrategie“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Juni 2004 mit dem Titel „Eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Indien“ (KOM(2004)0430) und die Antwort Indiens auf diese Mitteilung in ihrem strategischen Dokument vom August 2004,

    unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 28. Oktober 2004 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien (1), und alle seine jüngsten Entschließungen zu Indien und der umliegenden Region,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 11. Oktober 2004 zur Mitteilung der Kommission,

    unter Hinweis auf den Fünften Gipfel EU-Indien, der am 8. November 2004 in Den Haag stattfand,

    unter Hinweis auf den Sechsten Gipfel EU-Indien, der am 7. September 2005 in Neu Delhi stattfand,

    in Kenntnis der gemeinsamen Pressemitteilung, die am 8. November 2004 von der EU und Indien am Ende des vorgenannten Fünften Gipfels veröffentlicht wurde, der Gemeinsamen Erklärung über die kulturellen Beziehungen vom selben Datum, und der von der Union und Indien geäußerten Absicht, einen Aktionsplan EU-Indien für eine strategische Partnerschaft zu erarbeiten und eine weitere Gemeinsame Politische Erklärung anzunehmen,

    in Kenntnis des Aktionsplans EU-Indien für eine strategische Partnerschaft und der neuen Gemeinsamen politischen Erklärung, die auf dem vorgenannten Sechsten Gipfel angenommen wurden,

    in Kenntnis der sieben Treffen des Runden Tisches EU-Indien, der als Folge der im Jahre 2001 auf dem Gipfel EU-Indien in Lissabon erarbeiteten Agenda in der Absicht eingerichtet wurde, die indische und die europäische Zivilgesellschaft einander anzunähern und ein Netz von Forschungszentren EU-Indien zu errichten,

    in Kenntnis der oben genannten Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Oktober 2004 und des Bezugs auf den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Indien,

    in Kenntnis der Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der Menschenrechte und der Projekte zur Förderung der verantwortlichen Staatsführung und der örtlichen Beteiligung am Entscheidungsprozess auf der Ebene der Städte und Dörfer, die von der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte unterstützt werden, sowie sonstiger Projekte in diesem Bereich,

    in Kenntnis des Besuchs der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Zusammenarbeit (SAARC) in Indien im November 2004,

    in Kenntnis des Besuchs des für den Handel zuständigen Kommissionsmitglieds Peter Mandelson in Indien im Januar 2005 und insbesondere des von ihm in Kalkutta gehaltenen Vortrags über die globale Wirtschaftsagenda: eine Herausforderung für Europa und Indien,

    in Kenntnis des von Indien im Februar 2005 organisierten G-20-Gipfels und der Teilnahme Indiens als Beobachter beim letzten G-7-Gipfel,

    in Kenntnis des parlamentarischen Forums Indien-USA, das im März 2005 am Sitz des Verbandes der Industrie und Handelskammern Indiens in Neu Delhi stattfand,

    in Kenntnis des Besuchs der US-amerikanischen Außenministerin Condoleezza Rice in der Region im März 2005 und des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Wen Jibao in Pakistan, Bangladesh, Sri Lanka und Indien im April 2005,

    in Kenntnis der am 14. November 2001 angenommenen Doha-Erklärung der WTO zum TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Rechte am geistigen Eigentum) und zur öffentlichen Gesundheit,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Entwicklung und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0256/2005),

    A.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Indien die größten Demokratien der Welt darstellen, und dass ihr gemeinsames Eintreten für Demokratie, Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und Multilateralismus in internationalen Beziehungen zu Frieden und Stabilität weltweit beiträgt,

    B.

    in der Erwägung, dass Indien und die Europäische Union eine gemeinsame Vision teilen, der zufolge der Handel, Investitionen und der freie Wettbewerb entscheidende Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung sind, und dass beide anerkennen, dass der sozioökonomische Zusammenhalt, der Umweltschutz und die Rechte der Verbraucher zur Förderung dieser Entwicklung gewährleistet werden müssen,

    C.

    in der Erwägung, das die Europäische Union der wichtigste Handelspartner und die wichtigste Quelle für ausländische Direktinvestitionen Indiens ist,

    D.

    in der Erwägung, dass die Kongresspartei, die die Wahlen im Mai 2004 gewonnen hat, Unterstützung von den Bewohnern ländlicher Gebiete erhalten hat, die sich von den Vorteilen der explosionsartigen technologischen Entwicklung Indiens ausgeschlossen fühlten,

    E.

    in Anbetracht der großen sprachlichen, sozialen und religiösen Unterschiede in Indien, einem Land der Gegensätze mit einer Bevölkerung von 1,069 Mrd. Menschen, das eine offene Gesellschaft aufweist, das sich aber der Herausforderung stellen muss, 370 Mio. Menschen aus der Armut zu befreien; in der Erwägung, dass Indien in der Informationstechnologie weltweit führend ist, aber 550 Mio. Menschen von der Landwirtschaft leben,

    F.

    in der Erwägung, dass 34,7 % der Bevölkerung Indiens unter der Armutsgrenze leben, ein Viertel davon in städtischen Gebieten; in der Erwägung, dass die EU-Programme zur Beseitigung der Armut in Indien daher fortgesetzt werden müssen, um die Millenium-Entwicklungsziele zu erreichen,

    G.

    in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch Indien demokratische und offene Gesellschaften sind,

    H.

    in der Erwägung, dass Indien den zweitgrößten muslimischen Bevölkerungsanteil in der Welt nach Indonesien hat, und dass in der Europäischen Union mehrere Millionen Menschen dieses Glaubens und dieser Kultur leben,

    I.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union und Indien zwar über das Potenzial verfügen, eine privilegierte Beziehung in den internationalen Beziehungen zu entwickeln, dass aber die Europäische Union und ihr demokratisches System in Indien unzureichend wahrgenommen werden; unter Betonung des Potenzials Indiens, als ein Partner der Europäischen Union dazu beizutragen, neue und junge Demokratien zu fördern,

    J.

    in der Erwägung, dass Indien und Pakistan seit Anfang 2004 einen kontinuierlichen Dialog führen, um die zwischen ihnen bestehenden Streitpunkte auszuräumen,

    K.

    andererseits in der Erwägung, dass sich in Bezug auf Kaschmir und die indischen Bundesstaaten Punjab und Haryana und die pakistanischen Provinzen Punjab und Sindh aufgrund des zunehmenden Wassermangels eine schwere Krise entwickeln könnte, die der Nährboden für einen neuen und gefährlichen Konflikt sein könnte,

    L.

    in der Erwägung, dass weltweit der Bedarf an Erdöl angesichts des ständig abnehmenden Angebots eine potenzielle Quelle politischer und strategischer Spannungen ist,

    M.

    in der Erwägung, dass 70 % des indischen Energieverbrauchs aus dem Ausland stammt,

    N.

    in der Erwägung, dass seit dem 1. April 2005 eine nationale Mehrwertsteuer, mit der zweistellige Millionenbeträge in Dollar jährlich eingenommen werden sollen, unzählige lokale Steuern ersetzt hat, und dass die meisten, wenn auch nicht alle indischen Bundesstaaten das neue Gesetz angenommen haben,

    Interne Lage

    1.

    begrüßt den Demokratisierungsprozess in Indien und Indiens internationales Engagement in diesem Bereich;

    2.

    erklärt seine Absicht, zur Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Indien in der Weise beizutragen, wie sie in der genannten Mitteilung der Kommission, in den Schlussfolgerungen des vorgenannten Fünften Gipfels und in der oben genannten Empfehlung des Europäischen Parlaments dargelegt sind, sowie seinen ständigen Willen, die bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und zu verstärken;

    3.

    begrüßt, dass auf dem vorgenannten Sechsten Gipfel ein gemeinsamer Aktionsplan zur Umsetzung der strategischen Partnerschaft EU-Indien zusammen mit der Gemeinsamen politischen Erklärung, die die Beziehungen zwischen der EU und Indien auf einer neuen, höheren und intensiveren Ebene ansiedelt, insbesondere was Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene, den Mulitlateralismus, Forschung und Entwicklung, Umwelt und Wissenschaft, Technologie und die Menschenrechte anbelangt, angenommen wurde; begrüßt insbesondere die Einrichtung einer hochrangigen Gruppe für Handel und Investitionen; ist der Auffassung, dass diese Vereinbarungen ein Wendepunkt in den Beziehungen zwischen den beiden Wirtschaftsmächten sind und dass sie unter der aktiven Beteiligung und mit dem aktiven Engagement Indiens umgesetzt werden sollten;

    4.

    unterstreicht die herausragende kulturelle, politische und inzwischen auch wirtschaftliche Bedeutung Indiens, die sich in der Vergangenheit in den vertraglichen indisch-europäischen Beziehungen nur ungenügend widerspiegelte;

    5.

    begrüßt nachdrücklich das Abkommen zu einer strategischen Partnerschaft zwischen der Union und Indien, das den Beziehungen zwischen der Union und Indien damit eine ähnlich hohe Bedeutung einräumt wie schon denen mit China, Russland, Japan, den USA und Kanada;

    6.

    hält es angesichts des eindeutigen Willens anderer Regierungen und der öffentlichen Meinung außerhalb Europas, strategische Partnerschaften mit Indien zu errichten, für wichtig, dass die Kommission besondere Anstrengungen unternimmt, um die Europäische Union in Indien besser sichtbar zu machen und das Wissen über die Institutionen, Grundsätze, Werte und Ziele der Union zu fördern;

    7.

    ist sich der Tatsache bewusst, dass es dem angestrebten gegenseitigen Verständnis EU/Indien zugute kommen wird, wenn die privilegierten Beziehungen gestärkt werden, die einige Mitgliedstaaten aus historischen Gründen mit bestimmten Regionen Indiens unterhalten und die einen Mehrwert darstellen, indem sie die Nähe und eine echte soziale, technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern;

    8.

    weist darauf hin, dass die Einrichtung von Partnerschaften EU-Indien mit dem Ziel notwendig ist, das Studium, die Wertschätzung, die Verbreitung und die Wiederherstellung des gemeinsamen linguistischen, historischen und kulturellen Erbes zu fördern;

    9.

    unterstützt alle Ziele, die die Kommission in ihrer Mitteilung zur „Strategischen Partnerschaft EU-Indien“ festgelegt hat;

    10.

    vertritt jedoch die Ansicht, dass für die Ziele der bahnbrechenden strategischen Partnerschaft, wie sie von der Kommission vorgelegt wurde, in angemessener Weise neue Mittel bereitgestellt werden müssen, damit die gemeinschaftlichen Verpflichtungen und Zielsetzungen erfüllt werden können; fordert, dass zusätzlich benötigte Mittel zur Durchführung der Ziele der strategischen Partnerschaft nicht aus den bereits bestehenden EU-Projekten und -Programmen in Indien abgezogen werden, sondern zusätzlich zur Verfügung gestellt werden;

    11.

    äußert Verständnis und Unterstützung dafür, dass die strategische Partnerschaft den politischen Dialog in den Vordergrund rückt; unterstreicht jedoch, dass das Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele und die wirksame Armutsbekämpfung ein wichtiger Punkt in der strategischen Partnerschaft zwischen der Union und Indien sein sollten;

    12.

    erkennt an, dass Indien gemessen an den Indikatoren menschlicher Entwicklung (Human Development Indicators — HDI) in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht und sich vom Entwicklungshilfeempfänger teilweise zum Entwicklungshilfegeber gewandelt hat; bringt aber seine Besorgnis über die anhaltend große Zahl von Indern zum Ausdruck, die nach wie vor in absoluter Armut und Entrechtung leben müssen;

    13.

    fordert die Kommission und den Rat auf, mit der indischen Regierung vordringlich zusammenzuarbeiten, um zur Verbesserung der Situation der unterprivilegierten Teile der Bevölkerung beizutragen, insbesondere der Frauen, Kinder und der benachteiligten Personengruppen, wie beispielsweise der Dalits und Adivasis, und fordert, dass alle künftigen Aktivitäten in diesem Bereich dazu beitragen, der Diskriminierung auf Grund von Geschlecht oder Kaste — wo immer sie stattfindet — ein Ende zu machen;

    14.

    begrüßt die während des vorgenannten Sechsten Gipfels erzielten Fortschritte in den verschiedenen Bereichen des gemeinsamen Aktionsplans, insbesondere die Einbeziehung Indiens in das europäische Kernfusionsprojekt ITER (International Experimental Fusion Reactor) sowie die Fortschritte bei den Verhandlungen über die Beteiligung Indiens an dem Rahmenabkommen zum Navigationssystem Galileo;

    15.

    nimmt die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zwischen Indien und China zur Kenntnis, die einen Höhepunkt auf dem Gipfel zwischen beiden Staaten am 11. April 2005 in Neu Delhi erreicht haben; begrüßt, dass sich laut dem gemeinsamen Kommuniqué dieses Gipfeltreffens die Regierungschefs beider Staaten darauf verständigt haben, zwischen Indien und China eine strategische Partnerschaft und Zusammenarbeit für den Frieden und den Wohlstand einzurichten; begrüßt, dass die Grenzfrage zwischen Indien und China sich einer Lösung nähert; stellt fest, dass ein Abkommen in hohem Maße zur regionalen Stabilität beitragen und es beiden Parteien erlauben würde, weniger Mittel für die Verteidigung ihrer Grenzen auszugeben, und dadurch die Möglichkeit reduziert würde, dass Spannungen zwischen den beiden asiatischen Großmächten von anderen ausgebeutet würden;

    16.

    begrüßt, dass die so genannte „Kricketdiplomatie“ dazu geführt hat, dass am 17. April 2005 in Neu Delhi ein Gipfeltreffen zwischen dem indischen Premierminister und dem pakistanischen Staatspräsidenten stattfand; begrüßt, dass beide Seiten mit der Verstärkung von vertrauensbildenden Maßnahmen durch eine zunehmende bilaterale Normalisierung, die zu einer politischen Lösung des Konflikts in Kaschmir führen könnte, vorankommen; nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die gemeinsame Kommission für Handelsfragen wieder belebt wurde; stellt fest, dass beide Staaten sich darauf verständigt haben, das Bauprojekt einer Gas-Pipeline von Iran bis Indien durch pakistanisches Staatsgebiet nachdrücklich zu unterstützen, was zweifelsohne positive Beziehungen zwischen den Beteiligten herstellen dürfte;

    17.

    anerkennt die legitimen Bestrebungen der USA, mit Indien eine strategische Allianz einzurichten, jedoch auch die Notwendigkeit einer multipolaren Welt; ist überzeugt, dass das Know-how und die Sensibilität Europas Indien beträchtliche Vorteile bringen können; empfiehlt hierfür, dass die Europäische Union alle Anstrengungen unternimmt, um rasch mit der Konsolidierung der strategischen Partnerschaft EU-Indien voranzukommen; ist der Überzeugung, dass neue Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Ziele dieser strategischen Partnerschaft zu erreichen;

    18.

    vertritt die Auffassung, dass die Union besondere Aufmerksamkeit darauf verwenden muss, die politische und strategische Zusammenarbeit auszubauen und zu verstärken, da sich die Überzeugung durchgesetzt und verbreitet hat, dass die Europäische Union und Indien aus der Welt einen Ort größerer Sicherheit durch internationale Beziehungen machen sollen, die auf dem Multilateralismus und der Achtung des internationalen Rechts und der Philosophie, der Charta und den Resolutionen der Vereinten Nationen beruhen, auch wenn in der strategischen Partnerschaft der systematische und strukturierte Dialog zwischen den beiden Partnern über wirtschaftliche und handelspolitische Themen sehr wichtig ist;

    19.

    ruft die Union und Indien auf, im Hinblick auf die praktische Umsetzung des Multilateralismus in den internationalen Beziehungen, für die beide Seiten eintreten, einen Mechanismus der gemeinsamen Konsultation einzurichten, der im Vorfeld internationaler Zusammenkünfte oder Konferenzen in Gang gesetzt wird, um gemeinsame Initiativen vorzuschlagen und gemeinsame Antworten auf die Probleme, die auf diesen aufgeworfen werden, zu finden;

    20.

    ist der Ansicht, dass die EU-Institutionen in der Erwägung, dass große Teile der indischen Öffentlichkeit und der Geschäftswelt die Union nicht als eine Einheit, sondern als ein Konglomerat von 25 Staaten betrachten, eine Strategie annehmen müssen, die auf Kommunikation und Sichtbarkeit abzielt und die der indischen Gesellschaft und den indischen Behörden ein besseres Verständnis des Vorgehens der Gemeinschaft ermöglicht, einschließlich des Fortschritts bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die das Inkrafttreten der neuen Verfassung für Europa mit sich bringen könnte;

    21.

    fordert die jährliche Veranstaltung eines Parlamentsgipfels parallel oder direkt vor dem jährlichen Gipfel EU-Indien, der derzeit ohne die formelle Beteiligung des Europäischen Parlaments stattfindet; ist der Auffassung, dass ein Gipfel dieser Art eine Möglichkeit darstellen würde, die Beziehungen zwischen den parlamentarischen Gremien zu verstärken und das Verständnis der Standpunkte und der demokratischen Systeme auf beiden Seiten zu verbessern;

    22.

    stellt mit Genugtuung fest, dass die Regierung von Manmohan Singh wichtige und positive Schritte in Richtung sozioökonomischer Reformen unternommen hat;

    23.

    begrüßt, dass die demokratische Kultur und Entwicklung in Indien ein sehr hohes Niveau erreicht haben, wie das reibungslose Funktionieren der Koalitionsregierungen auf Bundesebene und auf Ebene der Bundesstaaten zeigt, wodurch Fortschritte bei den Reformen im Wirtschafts- und Sozialbereich möglich sind, die andernfalls nicht möglich gewesen wären;

    24.

    vertritt jedoch die Auffassung, dass dies aufgrund der enormen Komplexität und Unterschiede im sozialen, wirtschaftlichen und politischen System Indiens nicht vollkommen gewährleistet, dass in dem erwähnten Prozess keine Schwierigkeiten und Probleme auftreten;

    25.

    begrüßt, dass die Polizei im Juni 2005 450 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, die in Mumbai illegal unter sklavenartigen Bedingungen gearbeitet hatten, befreite und 42 Unternehmer, die diese Kinder skrupellos ausgebeutet hatten, festnahm; ist jedoch bestürzt angesichts der UNICEF-Berichte, denen zufolge in Indien 17,5 Mio. Kinder (nach den Angaben einiger Nichtregierungsorganisationen sind es doppelt so viele) arbeiten, die meisten von ihnen unter unmenschlichen Bedingungen; lobt die neue Haltung der indischen Polizei und Arbeitsaufsichtsbehörden in Bezug auf die Verfolgung der Ausbeuter und ermutigt sie dazu, sich der ausreichenden Mittel und des stabilen politischen Willens zu versichern, um diesem die Gesellschaft beschämenden Missstand ein Ende zu setzen;

    Wirtschaftsthemen

    26.

    stellt fest, dass die indische Regierung strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft vorantreibt und dass sie Fortschritte bei der Deregulierung verschiedener Sektoren (Mobilfunk, Versicherungen, Energiebranche, Luftfahrt usw.) erzielt hat; begrüßt, dass der erste Haushaltsplan der neuen Regierung Verbesserungen der Infrastruktur, eine Senkung der Tarife und die Aufhebung der Beschränkungen für ausländisches Eigentum vorsieht, und dass die Privatisierung von staatlichen Unternehmen vorankommt;

    27.

    betrachtet es als selbstverständlich, dass Indien und die Union die Vision teilen, dass der Handel, Investitionen und der freie Wettbewerb entscheidende Faktoren für die wirtschaftliche Entwicklung sind, aber auch, dass grundlegende soziale Erfordernisse berücksichtigt werden müssen, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Umwelt und die Rechte der Verbraucher stärken, damit sie harmonisch und ausgewogen vonstatten geht, und fordert die indische Regierung auf, diesen Aspekten angesichts der riesigen Entwicklungsaufgabe Rechnung zu tragen;

    28.

    ruft die Union und Indien in diesem Sinne und angesichts dieser gemeinsamen Sichtweise auf, gemeinsam Aspekte der Industriepolitik, der Umweltpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit, des Handels, der Investitionen und der verantwortungsvollen Staatsführung anzugehen, die für beide Seiten von gemeinsamem Interesse sind;

    29.

    drängt den indischen Privatsektor, der das volle Vertrauen der Regierung erhalten hat und der eine Schlüsselrolle bei den von der Regierung erarbeiteten wirtschaftlichen Maßnahmen und Plänen spielt, die von grundlegender Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung Indiens sind, in Bezug auf diese Pläne eine größtmögliche soziale Sensibilität walten zu lassen;

    30.

    nimmt die Maßnahmen zur Kenntnis, die der indische Minister für Handel und Industrie angekündigt hat, um die Exporte zu erleichtern, unter anderem die Einführung eines einheitlichen und gemeinsamen Antragsformulars, das den derzeitigen bürokratischen Aufwand in beträchtlicher Weise reduzieren könnte;

    31.

    begrüßt auch die Entscheidung, die Wartezeiten in den überfüllten indischen Häfen zu reduzieren, was gemeinsam mit den für sie und andere wichtige Infrastrukturprojekte vorgesehenen Finanzmitteln, die in den nationalen Haushalt eingestellt sind, der im Februar 2005 auf Antrag des Finanzministers verabschiedet wurde, wichtige Vorteile für den Import und Export mit sich bringen kann;

    32.

    begrüßt, dass die Union und Indien beschlossen haben, ihre Maßnahmen in Bezug auf die geografischen Angaben zu koordinieren, und übereingekommen sind, Seminare zu veranstalten, die einen Fahrplan für diese Thematik vorgeben;

    33.

    begrüßt die Übereinkunft, die auf dem Fünften Gipfeltreffen EU-Indien zur Erleichterung und zum Ausbau des bilateralen Handels und der Investitionen erzielt wurde, da das Potenzial der bilateralen Handelsbeziehungen bei weitem nicht ausgeschöpft wird; weist jedoch darauf hin, dass gerade bei den Investitionen Erhöhungsbedarf besteht, und dass Indien als unabdingbare Voraussetzung dafür seine Märkte weiter öffnen und Wirtschaftsreformen einleiten muss, die unter anderem auf den Abbau von Zöllen, die Beseitigung nicht zollbezogener Beschränkungen sowie den wirksamen Schutz von Rechten des geistigen Eigentums abzielen;

    34.

    ist der Auffassung, dass die Union und Indien ein Interesse daran haben, gemeinsam auf den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha (Doha Development Agenda — DDA) hinzuarbeiten, und dass es dazu erforderlich ist, eine möglichst große Übereinstimmung der Auffassungen zu aktuellen Fragen der DDA zu erzielen; meint, dass verstärkte Kontakte zwischen Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des indischen Parlaments besonders nützlich sein können;

    35.

    hofft, dass Indien in den laufenden WTO-Verhandlungen seine Schlüsselrolle wahrnehmen wird und aktiv an einer Lösung der Probleme insbesondere im Bereich des Marktzugangs für nichtlandwirtschaftliche Güter mitwirkt; ruft die Union und Indien in diesem Zusammenhang auf, die nächsten drei Monate vor dem WTO-Ministertreffen in Hongkong zur Reflexion sowie zum entschlossenen Handeln zu nutzen und sich für eine größere Offenheit gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der WTO einzusetzen;

    36.

    räumt ein, dass die bilaterale Zusammenarbeit verstärkt werden muss, um technische Hindernisse beim Handel und bei gesundheitlichen Fragen auszuräumen und einen Dialog über handelspolitische Schutzinstrumente und allgemein die Einhaltung der WTO-Regeln zu führen;

    37.

    setzt sich dafür ein, dass im Dialog zwischen der Union und Indien bei Investitionen die gesellschaftspolitische Verantwortung ausländischer Investoren im Gastland berücksichtigt wird; betont ferner, dass den Rechten, die den Unternehmen eingeräumt werden sollen, Pflichten gegenüberzustellen sind und zumindest die Anwendung der IAO-Kernarbeitsnormen durch Investoren im Gastland erfüllt sein sollte;

    38.

    begrüßt die Entscheidung der Regierung in Neu Delhi, Sonderwirtschaftszonen in der Absicht einzurichten, Auslandsinvestitionen anzuziehen; fordert Indien jedoch nachdrücklich auf, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einem übermäßig strengen Arbeitsrecht und der nicht tolerierbaren Ausbeutung der Arbeitnehmer herzustellen und so die Pflichten und Rechte sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu schützen;

    39.

    vertritt die Auffassung, dass die Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen ein Thema von großer Bedeutung für die Europäische Union ist, weil sich daraus eine Reihe von Konsequenzen für den Mobilfunk ergeben; fordert Indien auf, der Anpassung der Mobilfunkfrequenzen an die Standards der Internationalen Fernmeldeunion entsprechende Bedeutung beizumessen;

    40.

    fordert Indien auf, positiv auf Vorschläge wie den von Malaysia zu reagieren, dem wichtigsten Handelspartner Indiens im Verband Südostasiatischer Staaten (ASEAN), eine Freihandelszone zu errichten, da solche Vorschläge zur Stabilität, zur Entwicklung und zum Wohlstand verschiedener Völker und Staaten dieser Region beitragen können;

    41.

    stellt fest, dass sich in Indien eine beachtliche und wachsende Mittelschicht herausbildet, die nicht nur als Abnehmer bestimmter Handelsprodukte in Frage kommt, sondern und vor allem auch aufnahmebereit für die europäische Kultur ist;

    42.

    ruft die Union und Indien auf, die Stärkung und ständige Aktualisierung eines spezifischen Programms für die kulturelle Zusammenarbeit innerhalb der geplanten strategischen Partnerschaft entschieden voranzutreiben; vertritt die Auffassung, dass dies aufgrund der reichen kulturellen Vielfalt auf beiden Seiten wichtig ist, und ist der Ansicht, dass das Wissen und die Verbreitung beider Kulturen unter den indischen und europäischen Bürgern dazu beitragen wird, dass diese Partnerschaft auf einer soliden Grundlage entsteht;

    43.

    begrüßt das vor kurzem zwischen der Kommission und der indischen Regierung unterzeichnete Abkommen, mit dem die Kommission 1 000 Stipendien (im Wert von 33 Mio. Euro) schafft, die indischen Studenten den Zugang zu europäischen Universitäten im Rahmen des Programms „Erasmus Mundus“ ermöglicht, was zweifelsohne zur Erfüllung der unter der vorstehenden Ziffer genannten Ziele beitragen wird; stellt fest, dass der Indische Rat für kulturelle Beziehungen europäischen Studenten Möglichkeiten bietet, an Universitäten in Indien zu studieren; fordert jedoch größere Anstrengungen auf diesem Gebiet, um aktiver zur Stärkung der Grundlagen der strategischen Partnerschaft beizutragen;

    44.

    hofft, dass Indien sowie andere begünstigte Länder auf die Forderung anderer Entwicklungsländer nach Lösungen für Probleme reagieren, die sich zweifellos aus der Abschaffung der quantitativen Beschränkungen für die Einfuhr von Textil- und Bekleidungserzeugnissen ergeben, wobei zu berücksichtigen ist, dass Indien von dieser Maßnahme voraussichtlich sehr profitieren wird; hofft gleichfalls, dass Indien keine unlauteren Handelspraktiken gegenüber den EU-Unternehmen anwenden wird, damit die Union ihrerseits nicht gezwungen ist, die entsprechenden handelspolitischen Schutzinstrumente gemäß den WTO-Regeln anzuwenden;

    45.

    weist darauf hin, dass Indien bereits eine immense geopolitische Stärke inne hat, welche sich auf die wirtschaftspolitische Stärke insbesondere im Bereich neuer Technologien gründet, und stellt fest, dass Indien daher als weltweit anerkannter „global player“ anzusehen ist und sich daraus für Indien auch eine verstärkte soziale Verantwortung ergibt;

    46.

    weist gleichzeitig darauf hin, dass die Union Indien bei der Bekämpfung der Armut und der Verwirklichung seiner Entwicklungsziele insgesamt unterstützen muss; weist ferner mit Nachdruck darauf hin, dass die Union bei einem breiten Spektrum von Fragen, einschließlich der Entwicklungspolitik, der Staatsführung, der ökologischen Nachhaltigkeit und dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenhalt mit Indien zusammenarbeiten sollte;

    47.

    betont ferner, dass die Union es für wichtig erachten sollte, Indien dahingehend anzuhalten und zu unterstützen, internationale arbeitsrechtliche Normen umzusetzen bzw. anzunehmen, insbesondere durch die umfassende Ratifizierung und praktische Umsetzung grundlegender IAO-Vereinbarungen, und insbesondere, angesichts der Notwendigkeit der Bekämpfung von Kinderarbeit, die in Indien heutzutage immer noch ein großes Problem darstellt, des Übereinkommens (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung;

    48.

    begrüßt das während des Wirtschaftsgipfels EU-Indien am 7. September 2005 abgeschlossene Airbus-Geschäft im Wert von 1,8 Mrd. Euro, das ein Zeichen der sich entwickelnden bilateralen Beziehungen darstellt und den Erfolg des europäischen Konsortiums bestätigt;

    Entwicklung

    49.

    ist tief besorgt aufgrund der Ausbreitung von AIDS in Indien, da diese Krankheit sich in der Region zu einer Epidemie ausweiten könnte, wenn ihr nicht entschieden Einhalt geboten wird; fordert die indische Regierung auf, die feste Verpflichtung einzugehen, dieses Problem vorrangig zu behandeln, indem sie Informationen austauscht und mit den übrigen betroffenen Ländern eine gemeinsame Strategie sucht;

    50.

    stellt fest, dass die vor kurzem vom indischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum negative Auswirkungen auf die Produktionskapazität der indischen Pharmaindustrie haben könnten, die eine Quelle für bewährte und kostengünstige Medikamente, insbesondere für AIDS, für viele Patienten weltweit gewesen ist; ist deshalb der festen Überzeugung, dass das Gesetz Ausnahmen für Medikamente von öffentlichem Interesse wie etwa die Medikamente zur Bekämpfung von Aids, Krebs, Malaria, Tuberkulose und Hepatitis zulassen sollte; ist der Auffassung, dass der Zugang zu bewährten und erschwinglichen Medikamenten, insbesondere zur Behandlung von AIDS, von entscheidender Bedeutung ist; fordert die indischen Behörden auf, dafür Sorge zu tragen, dass die internationalen Tierschutznormen beim Einsatz von lebenden Tieren für wissenschaftliche Experimente angewandt werden, und dass solche Experimente auf ein Mindestmaß reduziert und Alternativen gefunden werden;

    51.

    stellt fest, dass die Hälfte der Patienten, die in den armen Ländern Medikamente zur Bekämpfung von Viren einnehmen, in Indien hergestellte Medikamente erhalten; ruft die Union auf, Indien bei der weiteren Umsetzung seiner Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum dergestalt zu unterstützen, dass Hindernisse in Bezug auf die Herstellung, das Marketing und den Export der grundlegenden Medikamente vermieden werden und dadurch ein Umfeld geschaffen wird, das Investitionen der indischen Generika-Industrie im Hinblick auf die Bereitstellung von erschwinglichen grundlegenden Medikamenten für die Entwicklungsländer weiterhin fördert und erleichtert;

    52.

    erinnert daran, dass die WTO diese Ausnahmen ermöglicht, und dass es in der Doha-Erklärung zum TRIPS-Abkommen heißt, dass das Abkommen so interpretiert und angewandt werden kann und sollte, dass es das Recht der WTO-Mitglieder fördert, die öffentliche Gesundheit zu schützen, und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu sichern;

    53.

    ermutigt die Kommission und Indien zu einer Zusammenarbeit auf der Grundlage ständiger und kontinuierlicher Kontakte, um die Entwicklungsagenda von Doha (DDA) bis zu ihrem endgültigen und erfolgreichen Abschluss zum Wohle aller Beteiligten voranzubringen;

    54.

    hält es in diesem Sinne für angezeigt, in Bezug auf bilaterale und multilaterale Themen so viele direkte und ständige Verbindungen zwischen den indischen und europäischen Verhandlungspartnern wie möglich herzustellen; dies wird dazu beitragen, in Bezug auf die wichtigsten Themen der Entwicklungsagenda von Doha ausgewogene Fortschritte zu erzielen, die von beiderseitigem Vorteil sind;

    55.

    ruft die Union und Indien auf, schnellstmöglich Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit bei Entwicklungsprojekten in Drittstaaten zu prüfen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diese voranzubringen, sobald ihre Durchführbarkeit erwiesen ist;

    56.

    begrüßt, dass sich beide Seiten auf die Abhaltung des ersten Zusammentreffens des Umweltforums Indien-EU im Oktober-November 2005 verständigt haben, und fordert die Kommission auf, den Bereichen die größtmögliche Aufmerksamkeit zu widmen, die für Indien vorrangig sind, wie unter anderem die erneuerbaren Energien, die sauberen Technologien und die Abfallbewirtschaftung, und alle erdenkliche Unterstützung zu leisten;

    57.

    fordert die indische Regierung auf, sich wirksam und konkret dafür einzusetzen, dass im Handel mit der Union das Phänomen des Dumpings nicht auftritt;

    Umwelt und Landwirtschaft

    58.

    betont, dass die zunehmende Umweltzerstörung in Indien ein immer größeres Problem darstellt, insbesondere für die arme Bevölkerung, in Bezug auf Wasserverschmutzung, Landverödung, Luftverschmutzung, Klimawandel und Verlust an Biodiversität, und unterstreicht die besondere Dringlichkeit, die EU-Kooperation mit Indien auf diesem Gebiet voranzutreiben;

    59.

    drängt Indien, das das Kyoto-Protokoll zwar ratifiziert hat, jedoch vorübergehend nicht in der Lage ist, bestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, eine größere Sensibilität für die globale Erwärmung an den Tag zu legen und gleichzeitig in vernünftiger Weise und im Einklang mit der Nachhaltigkeit seine Entwicklungserfordernisse und -ziele zu verfolgen;

    60.

    ist besorgt angesichts des alarmierenden Rückgangs der Anzahl der Tiger in den wichtigsten Naturschutzgebieten Indiens; fordert die indischen Behörden auf, die Bekämpfung der Korruption und der Inkompetenz, die zu dieser Situation geführt haben, zu verstärken;

    61.

    ist der Auffassung, dass die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Erhaltung dieses Tieres insbesondere in den Bundesstaaten Rajasthan, Madhya Pradesh und Bihar verstärkt werden müssen; fordert in diesem Sinne, dass das vor kurzem gegründete Nationale Amt für die Vorbeugung vor Delikten im Zusammenhang mit wild lebenden Tieren mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, damit es wirksam arbeiten kann;

    62.

    fordert die Kommission auf, sich dieser Angelegenheit anzunehmen und die entsprechende Zusammenarbeit anzubieten, da der Tiger nicht nur ein bedeutsames Tier des indischen Ökosystems und wichtig für den Fremdenverkehr Indiens ist, sondern auch als ein Erbe der Menschheit betrachtet werden kann;

    63.

    fordert die EU-Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, im Bereich der Atomenergie für zivile Zwecke eine Zusammenarbeit anzubieten, auf, eingehend den sehr hohen und steigenden Energiebedarf Indiens in Betracht zu ziehen und über die Möglichkeiten, die Zusammenarbeit mit Indien in diesem Bereich zu verstärken, zu entscheiden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und Indien ferner auf, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu verstärken;

    64.

    ist besorgt angesichts der schwerwiegenden Krise in der Landwirtschaft, die laut verschiedener Experten wegen des Wassermangels in verschiedenen Landesteilen innerhalb weniger Jahre sehr schwerwiegende Konsequenzen haben könnte; fordert den Rat und die Kommission auf, dieser Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken;

    65.

    stellt fest, dass zwanzig Jahre, nachdem aus einer Pflanzenschutzmittelfabrik der Union Carbide Corporation in Bhopal, Madhya Pradesh, Giftgas entwich, durch das über 22 000 Menschen den Tod fanden und Zehntausende an chronischen und kräfteverzehrenden Krankheiten erkrankten, das Gelände noch immer nicht gereinigt wurde und die giftigen Abfälle weiterhin die Umwelt und das Grundwasser verschmutzen; fordert die indischen Behörden und Dow Chemicals auf, das Gelände und das geschädigte Umfeld unverzüglich zu reinigen, eine umfassende Unterstützung für die Opfer bereitzustellen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen;

    66.

    ruft die Union auf, die strategische Partnerschaft dergestalt anzuwenden, dass sie einen greifbaren und grundlegenden Unterschied bewirkt und die Menschen ermuntert, sich weltweit in Partnerschaften zu engagieren, um ihre Arbeitsgewohnheiten und ihre Lebensqualität zu verbessern und in allen Bereichen, insbesondere in der Industrie und in der Landwirtschaft, einen Gedankenaustausch und einen Austausch der bewährten Praktiken zu pflegen;

    67.

    ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und der Technologie besonders gefördert werden muss, wobei eines der Hauptziel darin besteht, den Dialog auf allen Ebenen zu fördern, und Fragen von beiderseitigem Interesse im Vordergrund stehen müssen wie Informationstechnologien, Biotechnologie, elektronische Dienstleistungen sowie Textilerzeugnisse; weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Möglichkeiten für die Kontakte und den Austausch zwischen Universitäten auszubauen;

    Menschenrechte

    68.

    glaubt, dass sich eine wahre Partnerschaft durch den offenen und ehrlichen Dialog über alle Themen von gegenseitigem Interesse auszeichnet, und begrüßt deshalb, dass die strategische Partnerschaft die Ausweitung und Institutionalisierung des Menschenrechtsdialogs vorsieht;

    69.

    begrüßt die Entscheidung des indischen Obersten Gerichtshofs, über zweitausend Anzeigen, die von der Polizei zu den Akten gelegt worden waren, und ungefähr zweihundert Fälle, die mit Freisprüchen geendet hatten, im Zusammenhang mit dem Massaker im Jahre 2002, dem 2000 Muslime im Bundesstaat Gujarat zum Opfer fielen, neu aufzurollen; beglückwünscht die Nationale Menschenrechtskommission Indiens zu ihrer unabhängigen und unbeirrten Arbeit in diesem Fall und in anderen Fällen, wie die auf dem Kastensystem basierende Diskriminierung, unter der u.a. die Dalits und Adivasis leiden; vertritt die Auffassung, dass den Justiz- und Polizeibehörden ausreichend Zeit eingeräumt werden muss, damit sie ihre Arbeit ohne Einflussnahme von außen, die letztendlich kontraproduktiv sein könnte, beenden können; fordert eine offene Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen in diesem Prozess;

    70.

    begrüßt den Bericht der Nanavati-Kommission und den Bericht über die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der 1984 gegen Sikhs gerichteten Gewalt und fordert die Regierung Indiens auf, ihre Versprechungen zu erfüllen, die Täter umgehend und mit aufrichtigem Engagement zur Verantwortung zu ziehen;

    71.

    fordert die Regierung auf, ihre konkreten Maßnahmen gegen die Diskriminierung und die gegen Frauen gerichtete Gewalt fortzusetzen, um der häuslichen Gewalt wirksam ein Ende zu bereiten und den Opfern Hilfe anzubieten; fordert gleichzeitig, dass Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung von Kindern vorangetrieben und somit die Millenium-Entwicklungsziele 2 und 3 erfüllt werden;

    72.

    erkennt die Tatsache an, dass Indien über Jahrhunderte hinweg die Vielfalt der ethnischen Gruppen, der Religionen, der Kulturen und der Sprachen aufrechterhalten hat und damit als Beispiel für den Westen und Europa gelten kann; fordert die indische Regierung auf, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass es innerhalb der ethnischen Gruppen, Religionen, Kulturen und Gemeinschaften nicht zu Spannungen kommt, die das säkulare Erbe der Toleranz und des Zusammenlebens gefährden könnten;

    73.

    nimmt den von der neuen Regierung gezeigten Modernisierungswillen zur Kenntnis; drängt diese, entschlossen mit der Reformierung des antiquierten und extrem langsamen Justizsystems fortzufahren; weist darauf in, dass das langsame Vorgehen der Justiz oder bestimmte schlechte Praktiken oder Versäumnisse seitens der Polizei, insbesondere was konkrete Fälle von Gewaltanwendung betrifft, zuweilen zu Frustration in der Bevölkerung führen und diese veranlassen, zur Selbstjustiz zu greifen; beglückwünscht sie hingegen dazu, dass sie eine öffentliche Diskussion über diese Themen ausgelöst hat, insbesondere über die Lage im Justizwesen allgemein;

    74.

    fordert die Regierung in Neu Delhi auf, die Todesstrafe in ihrem Rechtssystem abzuschaffen;

    75.

    weist darauf hin, dass Indien einer der wenigen demokratischen Staaten ist, der das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Folter, das 1987 in Kraft trat, noch nicht ratifiziert hat; unterstreicht, dass diese Ratifizierung eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der Beziehungen zwischen der Union und Indien darstellt; fordert auch, dass Indien die Übereinkommen zur Beseitigung der Kinderarbeit und zur Förderung von Kollektivverhandlungen ratifiziert;

    76.

    unterstreicht, dass die Union Indien nachdrücklich auffordern muss, sich voll und ganz an die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) zu halten;

    77.

    fordert Indien nachdrücklich auf, dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beizutreten;

    78.

    fordert den Rat und die Kommission auf, mit Indien in einen Dialog einzutreten über die Ratifizierung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, die Abschaffung der Todesstrafe, die Ratifizierung insbesondere der Konventionen gegen Folter und Kinderarbeit sowie der Zusatzprotokolle zum ICCPR (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) und zur CEDAW (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau);

    Internationale Lage

    79.

    stellt fest, dass das Projekt der strategischen Partnerschaft zwischen Washington und Neu Delhi den Verkauf nordamerikanischer Flugzeuge und die gemeinsame Nutzung von Raumfahrt- und Nukleartechnologie für zivile Zwecke vorsieht;

    80.

    erkennt an, dass Indien eine wichtige Rolle bei der Konfliktprävention und Friedenssicherung, beispielsweise in Afghanistan, gespielt hat; nimmt die Reaktion Indiens auf den Staatsstreich des Königs in Nepal und seine Nachwirkungen zur Kenntnis, der vor kurzem stattgefunden hat; fordert Indien als größtes Mitglied der SAARC auf, bei der weiteren Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit der SAARC eine Führungsrolle zu übernehmen;

    81.

    weist darauf hin, dass die Union die regionale Zusammenarbeit in Südasien fördern und auf eine strategische Annäherung hinarbeiten sollte, um die Beziehungen zwischen der Union und der SAARC auszubauen;

    82.

    nimmt die Annäherung zwischen Iran, Pakistan und Indien zur Kenntnis, aufgrund derer der Bau einer Gas-Pipeline von Iran bis Indien über pakistanisches Staatsgebiet erwogen wird; vertritt die Auffassung, dass derartige Projekte mit einem eminent friedlichen Charakter, die den Völkern der Region zugute kommen und ein Netz gemeinsamer Interessen schaffen, das die Konflikte zwischen ihnen beseitigt und die Stabilität in dem Gebiet begünstigt, unterstützt werden müssen;

    83.

    begrüßt die Zeichen des Fortschritts in den bilateralen Gesprächen zwischen Indien und Pakistan über Kaschmir und die weiteren Beweise der gegenseitigen Flexibilität, die die jüngste Einweihung einer Busverbindung zwischen dem indischen und dem pakistanischen Teil des Gebiets oder die Besuche des indischen Außenministers in Pakistan und des pakistanischen Präsidenten in Indien zeigen;

    84.

    verurteilt die Terroranschläge, die am 7. April 2005 gegen die vorgenannte Buslinie am Tag ihrer Einweihung verübt wurden;

    85.

    begrüßt die Erklärung des indischen Ministerpräsidenten, die von dem pakistanischen Präsident Musharraf unterstützt wurde, dass der Siachen-Gletscher in Kaschmir als ein „Berg des Friedens“ und als ein neues Symbol auf dem Weg zu einer vollständigen Aussöhnung zwischen Indien und Pakistan in der Kaschmir-Frage betrachtet werden solle, und ruft die Union auf, diesen positiven Schritt zu unterstützen, damit so bald wie möglich ein endgültiges Abkommen zwischen den Parteien geschlossen werden kann, u.a. über die Verlagerung und den Rückzug von Streitkräften aus diesem Gebiet;

    86.

    fordert den Rat und die Kommission auf, Indien und dessen kompetente Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Bewerbung um einen privilegierten Partnerschaftsstatus mit Europol zu unterstützen, um den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität wirkungsvoller zu bekämpfen;

    87.

    fordert Indien nachdrücklich dazu auf, dem Atomwaffensperrvertrag gemeinsam mit Pakistan und Israel beizutreten, da er ein nicht zu ersetzendes multilaterales Instrument für die Aufrechterhaltung und Stärkung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität auf internationaler Ebene ist und einen Rechtsrahmen zur Vermeidung der weiteren Verbreitung von Atomwaffen schafft;

    88.

    fordert die Regierung Indiens nachdrücklich dazu auf, dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Übereinkommen) beizutreten;

    89.

    bringt seine tiefe Anteilnahme angesichts des Verlusts an Menschenleben und an materiellen Werten aufgrund des Tsunami vom Dezember 2004 zum Ausdruck und beglückwünscht die Regierung Indiens für ihre rasche und solidarische Reaktion auf die Katastrophe, insbesondere der indischen Marine, die bereits einen Tag nach der Katastrophe verschiedene Einheiten in die betroffenen Gebiete der Region entsandt hat; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Indien in ihr Programm für den Wiederaufbau nach der Tsunami-Katastrophe aufgenommen wird;

    90.

    fordert seine Konferenz der Präsidenten auf, in Erwägung zu ziehen, in der zweiten Hälfte der Wahlperiode eine besondere interparlamentarische Delegation EP-Indien einzurichten, um eine Vertiefung der Beziehungen zwischen den Parlamenten der beiden größten Demokratien in der Welt herzustellen;

    *

    * *

    91.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Regierung und dem Parlament Indiens und den Regierungen und den Parlamenten der SAARC-Staaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 174 E vom 14.7.2005, S. 179.

    P6_TA(2005)0365

    Erneuerbare Energieträger

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen (2004/2153(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU“ (KOM(2004)0366),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (1),

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (2) („Biokraftstoff — Richtlinie“),

    unter Hinweis auf das Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und den Aktionsplan „Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energieträger“ (KOM(1997)0599),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. April 2004 zu der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energieträger im Juni 2004 in Bonn (3),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0227/2005),

    1.

    begrüßt die genannte Mitteilung der Kommission über den Anteil erneuerbarer Energien in der EU und fordert die Kommission auf, weiterhin eine ehrgeizige und gleichzeitig realistische Strategie im Bereich erneuerbare Energieträger zu entwickeln;

    2.

    betont, dass erneuerbare Energieträger — gemeinsam mit Energieeffizienz und Energieeinsparung — eine außergewöhnlich große Bedeutung nicht nur für die Überwindung der Verschlechterung der Gesundheits- und Umweltverhältnisse und für eine nachhaltige, mit den klimapolitischen Zielen der Europäischen Union verträgliche Entwicklung haben, sondern auch als Beitrag zu Innovationen, zur regionalen und nationalen Entwicklung, zu Handelgelegenheiten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit der Lissabon-Agenda;

    3.

    weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass erneuerbare Energieträger zusammen mit Energieeinsparmaßnahmen die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren verringern und damit die durch diese Einfuhren bedingten politischen und wirtschaftlichen Risiken eindämmen;

    4.

    fordert die Kommission auf, ehrgeizige, aber realistische Zielvorgaben aufzustellen, die beinhalten, dass sehr CO2-arme bzw. CO2-freie und CO2-neutrale Energietechnologien als Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele bezüglich Klimaschutz und Versorgungssicherheit bis 2020 60 % des Elektrizitätsbedarfs der EU decken;

    5.

    stellt fest, dass sich der Begriff „erneuerbare Energieträger“ nicht nur auf Windenergie bezieht und dass andere Anlagen im Bereich erneuerbare Energieträger wie Wasserkraftwerke, solarthermische Kraftwerke, geothermische Anlagen und Biomasseanlagen so gesteuert werden können, dass sie die Netzstabilität verbessern;

    Einundzwanzig erneuerbare Energieträger für das 21. Jahrhundert

    6.

    ist sich des Potenzials einer großen Vielfalt von über 21 verschiedenen Technologien für erneuerbare Energieträger bewusst, die grundsätzlich nicht nur für alle Gebiete, sondern auch für sämtliche einschlägigen Arten von Energienutzung geeignet sind;

    7.

    stellt fest, dass erneuerbare Energieträger innerhalb der Energiewirtschaft in Europa und sogar weltweit der am schnellsten wachsende Sektor sind, bei einer Wachstumsrate von über 20 % jährlich im Bereich der Windenergie und der photovoltaischen Energie, und dass die Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien über 300 000 Arbeitsplätze mit sich gebracht hat;

    8.

    stellt fest, dass bei den einzelnen Technologien für erneuerbare Energieträger beeindruckende Kostensenkungen erzielt worden sind, teilweise von bis zu 50 % innerhalb von 15 Jahren, dass aber zusätzliche Kostensenkungen erreicht werden müssen, was große Anreize erfordert;

    9.

    erwartet wie angekündigt die Annahme des Biomasse-Aktionsplans, die stärkere Förderung solarthermischer Kraftwerke im Süden der EU und ein koordiniertes Großprojekt für Nordsee-Windenergie, um den zügigen Ausbau dieser erneuerbaren Energieträger zu fördern;

    10.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union dank der Anstrengungen in bestimmten Mitgliedstaaten eine weltweit führende Rolle bei den meisten Technologien für erneuerbare Energieträger einnimmt, und verlangt zusätzliche EU-weite Initiativen und Richtlinien;

    11.

    verweist auf das Potenzial der Biomasse, das durch einen systemförmigen Ansatz zur Verwendung und integrierten Erhaltung der Gebiete nutzbar gemacht werden muss;

    12.

    verweist zudem auf das Potenzial der geothermischen Energie für die Erzeugung von Wärme und Elektrizität und verlangt, dass das Potenzial der geothermischen Energieformen politisch wichtiger genommen wird;

    13.

    begrüßt die Bemühungen um die Förderung von Wasserstofftechnologie und Wasserstoffwirtschaft und betont, dass Wasserstoff ein Energieträger ist, dessen Vorteile besonders offenkundig werden, wenn er unter Einsatz erneuerbarer Energiequellen erzeugt wird, wodurch er wirkungsvoll zum Schutz der Umwelt, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung des Treibhauseffekts beiträgt;

    Ebnung des Weges der EU zum Weltmarktführer bei erneuerbaren Energieträgern

    14.

    hält es für wichtig, dass verbindliche Zielvorgaben für 2020 gesetzt werden, um den Marktteilnehmern, wie großen Energieversorgungsunternehmen und der Finanzwelt, sowie den nationalen Entscheidungsträgern ein deutliches Signal zu geben, dass erneuerbare Energieträger die energiewirtschaftliche Zukunft der Europäischen Union und Bestandteil ihrer umwelt- und industriepolitischen Strategie sind;

    15.

    fordert die Kommission auf, die Einhaltung der beispielhaft festgelegten nationalen Ziele durch die Mitgliedstaaten weiterhin streng zu kontrollieren und eine mittelfristige Strategie der Europäischen Union für erneuerbare Energiequellen für den Zeitraum nach 2010 vorzubereiten; ist außerdem der Auffassung, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für 2010, das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Endverbraucher (einschließlich der Berechnung der externen Kosten) sowie die Forschritte in Bezug auf die Energieeffizienz eingehend untersucht werden müssen;

    16.

    verweist auf seine genannte Entschließung vom 1. April 2004, in der eine überwältigende Mehrheit des Hauses die Zielvorgabe von 20 % für erneuerbare Energieträger am EU-Gesamtenergieverbrauch bis 2020 gefordert hat;

    17.

    weist darauf hin, dass neue Studien, besonders solche, in denen Szenarien für Energieeffizienz auf allen Sektoren berücksichtigt werden, zu dem Ergebnis kommen, dass eine höher angesetzte Zielvorgabe realisierbar ist, wenn bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz geschaffen werden;

    18.

    fordert die Kommission deshalb auf, Szenarien für Effizienz auf der Nachfrageseite auszuarbeiten, aus denen sich das auf die Klimaänderung bezogene Gesamtziel ergibt, die weltweite Temperatur auf einem Höchstwert von 2 °C über dem Niveau der vorindustriellen Zeit zu halten, und die eine bessere Grundlage für die Festlegung langfristiger Zielvorgaben bezüglich erneuerbarer Energieträger liefern;

    19.

    stellt fest, dass bei einem stärker auf Systemen beruhenden Ansatz in der Energiepolitik, durch den die großen Potenziale von Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern unter anderem mithilfe stärkerer Anreize sowohl integriert als auch stimuliert werden, ein Anteil von 25 % am EU-Gesamtenergieverbrauch bis 2020 durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass eine weitere Senkung der relativen Kosten bei Technologien für erneuerbare Energieträger wesentlich zur Verwirklichung eines solchen Anteils beitragen würde, besonders durch Ankurbelung von Nachfrage und FuE-Tätigkeit;

    20.

    stellt fest, dass die EU-Zielvorgabe in sektorielle und nationale Zielvorgaben aufgegliedert werden muss, damit angemessene Signale an derart stark differenzierte Energiemärkte wie Elektrizität, Kraftstoffe und den Sektor Heizung und Kühlung abgegeben werden und damit weniger komplizierte und zugleich wirtschaftlich attraktivere Voraussetzungen für Investitionen in die Erforschung und Nutzung erneuerbarer Energieträger geschaffen werden; fordert deshalb die Kommission auf, verbindliche Zielvorgaben für jeden dieser drei Sektoren aufzustellen;

    21.

    vertritt die Auffassung, dass Anreize in Form von Steuerermäßigungen allgemein ein wirkungsvolles Mittel zur Förderung erneuerbarer Energieträger sind; legt den Mitgliedstaaten nahe, derartige Instrumente einzusetzen und der Kommission, alle existierenden Hindernisse für die Mitgliedstaaten zu beseitigen;

    Heizung und Kühlung: ein umfassender Markt für erneuerbare Energieträger des Niedrigtemperaturbereichs

    22.

    weist darauf hin, dass auf die Beheizung und Kühlung von Gebäuden rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs in der Europäischen Union entfallen, und verlangt einen auf Systemen beruhenden Ansatz, bei dem die beste verfügbare Technologie zur Senkung des Bedarfs an Heizung und Kühlung integriert wird mit Energie niedriger Dichte aus erneuerbaren Energieträgern des Niedrigtemperaturbereichs oder aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung;

    23.

    begrüßt die Fortschritte bei der energietechnischen Auslegung neuer Gebäude, durch die aufgrund der Integration von Solartechnik am Bau, der Isolierung und den erneuerbaren Energieträgern Niedrigenergie-, Passivenergie- und sogar Energieüberschusshäuser, die pro Jahr mehr Energie liefern, als sie verbrauchen, entstehen;

    24.

    betont die riesigen Produktivitätszuwächse, die durch verbesserte Integration von Energieeinsparung und erneuerbaren Energieträgern in vorgefertigte Baumaterialien wie Dächer und Fassaden erzielt werden könnten;

    25.

    betont die Fortschritte auf dem Gebiet der solaren Gebäudebeheizung, bedauert aber die ungeheure Kluft zwischen der derzeit bestehenden pro-Kopf-Kapazität in wenigen führenden Mitgliedstaaten (Zypern, Österreich, Griechenland und Deutschland) und derjenigen in den meisten anderen Mitgliedstaaten und verweist auf das große Potenzial der solarthermischen Energie in der EU;

    26.

    hebt die Bedeutung der Marktdurchdringung im Bereich der Kühlungstechnik hervor, d.h. der wärmetechnisch mit Hilfe der Einbringung von solarthermischer Energie, Biomasse oder biothermischer Energie bewirkten Kühlung, und stellt fest, dass eine Steigerung im Bereich der auf erneuerbaren Energieträgern beruhenden Kühlung eine notwendig Reaktion auf den Marktdruck ist, der durch die wachsende Nachfrage im Bereich Kühlung entsteht;

    27.

    betont das Marktpotenzial von erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse und geothermischer Energie für den wachsenden Sektor Fernheizung und Fernkühlung durch die Erzeugung von „umweltverträglichem“ Strom und den Einsatz des Niedrigtemperatur-„Energieüberschusses“ zur Beheizung oder Kühlung von Gebäuden;

    28.

    verweist auf das Potenzial, das Fernheizungs- und Fernkühlungsnetze bieten, die als Infrastrukturen die optimale Nutzung und Kombination eines breiten Fächers an Energie-Inputs ohne fossile Brennstoffe möglich machen: Wärmeüberschüsse aus der Stromerzeugung, verschiedene Formen von Wärme aus erneuerbaren Energiequellen (d.h. geothermische Energie, Wärme bzw. Kälte aus Tiefsee- oder Binnenseewasser oder Biomasse), Wärmepumpen sowie Wärme aus der Verbrennung von biologisch abbaubarem Abfall und/oder aus industriellen Prozessen;

    29.

    stellt fest, dass Investitionen in nachhaltigen Wohnungsbau einen Mehraufwand bei den Anfangsinvestitionen nötig machen, aber die Gebäudebetriebskosten senken; betont, dass Energieeffizienzunternehmen die Lücke zwischen Investor und Nutzer schließen müssen, und fordert die Europäischen Institutionen auf, die vorgeschlagene Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen dazu zu nutzen, einen stabilen Markt für solche Investitionen zu schaffen;

    30.

    fordert die Kommission auf, die geltende Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („Gebäuderichtlinie“) (4) in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern auf sämtliche Gebäude mit mehr als 250 m2 auszudehnen und eine Richtlinie über erneuerbare Energieträger im Sektor Heizung und Kühlung vorzuschlagen;

    31.

    betont, dass die Europäische Union, anders als bei dem Ansatz zu den Sektoren Strom und Kraftstoffe, auf dem Sektor Heizung und Kühlung keinen systematischen Ansatz zur Förderung erneuerbarer Energieträger anwendet, obwohl die Abhängigkeit von Erdgas- und Erdöleinfuhren auf diesem Sektor besonders groß ist und die Kosten im Zusammenhang mit der Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger relativ niedrig sind; verlangt deshalb eine EU-weite Strategie mit dem Ziel, durch Steigerung der Produktion die mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Heiz- und Kühlanlagen wettbewerbsfähig zu machen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bürokratische Vorschriften auf EU-Ebene, die für Hausbesitzer und Bauherren verbindlich sind, nicht das geeignete Instrument hierzu sind, wohl aber eine Richtlinie, die realistische und dennoch ambitionierte Zielwerte festlegt und auf der Grundlage befristet geltender Anreize im Hinblick auf den Marktzugang die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert;

    32.

    vertritt im gleichen Zusammenhang die Auffassung, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Sektor Heizung und Kühlung vorlegen sollte, die ähnlich gestaltet ist wie der Vorschlag, der Biokraftstoffe betrifft (KOM(2001)0547);

    33.

    fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um bis spätestens 2012 Mindestbaunormen für sämtliche privaten Wohngebäude auf der Grundlage der Normen für passive Energie (unter 10 kW/m2) einzuführen;

    34.

    fordert die Kommission und den Rat „Wirtschaft und Finanzen“ auf, zügig wirkungsvolle Maßnahmen zum Abbau von Subventionen mit nachteiligen Umweltauswirkungen im Bereich Heizung und Kühlung zu ergreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, wirkungsvolle Anreize in Form von Steuerermäßigungen anzuwenden, um den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Sektor Heizung und Kühlung zu fördern, und fordert die Kommission auf, sämtliche Hindernisse auf diesem Gebiet zu beseitigen;

    Elektrizität: Faire Marktbedingungen für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern

    35.

    erinnert an die Zielvorgabe eines Anteils von 21 % für erneuerbare Energieträger am gesamten Elektrizitätsfächer der Europäischen Union, die in der Richtlinie 2001/77/EG vorgesehen ist;

    36.

    weist darauf hin, dass diese Zielvorgabe einem Prozentanteil am Gesamtstromverbrauch entspricht, und ersucht alle Institutionen der Europäischen Union, das riesige Potenzial zur Senkung des Stromverbrauchs durch aktive Maßnahmen, die auf die Stromverbraucher insgesamt ausgerichtet sind, nicht außer Acht zu lassen;

    37.

    stellt fest, dass es die Kommission begrüßt, dass bestimmte Mitgliedstaaten, vor allem Deutschland und Spanien, einen geeigneten politischen Rahmen für die Erfüllung ihrer nationalen Zielvorgaben geschaffen haben; stellt fest, dass andere Regierungen den Prognosen zufolge nicht die übernommenen nationalen Zielvorgaben erfüllen werden; fordert die Kommission auf, die in der Richtlinie 2001/77/EG gegebenen Möglichkeiten zur Einführung verbindlicher nationaler Zielvorgaben zu nutzen;

    38.

    fordert die Kommission auf, in ihren Bericht des Jahres 2005 über die Richtlinie 2001/77/EG zusätzliche Bestimmungen aufzunehmen über die Beseitigung aller Hemmnisse (z.B. administrativer, politischer Hemmnisse) sowie über den gerechten und freien Zugang zum Netz und über diskriminierungsfreie Tarife, die derzeit den Ausbau der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen in mehreren Mitgliedstaaten behindern;

    39.

    weist darauf hin, dass die Kommission die administrativen Hemmnisse im Sinn von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2001/77/EG in mehreren Mitgliedstaaten als erheblich bezeichnet hat, und fordert die Kommission auf, Verfahren gegen diese Mitgliedstaaten einzuleiten;

    40.

    weist darauf hin, dass die Kommission zudem festgestellt hat, dass die ungleiche Gewährung des Netzzugangs die Fortentwicklung von Vorhaben für Strom aus erneuerbaren Energiequellen in mehreren Mitgliedstaaten unmöglich macht; fordert die Kommission auf, die Durchführung von Artikel 7 der Richtlinie 2001/77/EG sorgfältig zu überwachen und Verfahren gegen diese Mitgliedstaaten einzuleiten;

    41.

    stellt fest, dass im Elektrizitätsmarkt weiterhin keine gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen früheren monopolistisch strukturierten Energieversorgern und Verteilern und kleinen und mittelständischen Anbietern von erneuerbaren Energieträgern bestehen, und fordert die Kommission auf, diesen Umstand gerade auch bei ihrer Bewertung der Richtlinie 2001/77/EG zu berücksichtigen;

    42.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, weiterhin nationale Strategien und Strukturen für die Förderung der erneuerbaren Energieträger zu entwickeln, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand für die Planung und Genehmigung zu verringern, den Netzzugang zu erleichtern und Herkunftsgarantien zu gewährleisten, die Netzstabilität zu wahren und Subventionen mit umweltschädlichen Auswirkungen zu überprüfen;

    43.

    fordert die Kommission und den Rat auf, das Verursacherprinzip und die Internalisierung der externen Kosten bei allen Energieressourcen zu berücksichtigen;

    44.

    stellt fest, dass der Ausbau der Nutzung der Windenergie in einigen europäischen Staaten mit über 34 600 installierten MW bis Ende 2004 beeindruckend ausfällt und alle Vorhersagen übertrifft, und fordert weitere Forschungstätigkeiten, um die Probleme im Zusammenhang mit der Regulierung in Sachen Energie und Netzstabilität zu lösen; stellt fest, dass der Aufbau von Windkraftanlagen besonnen vorgenommen werden sollte, damit die Probleme, die die Menschen in den betroffenen Gebieten wahrnehmen, begrenzt werden; bedauert, dass sich das vollständige Potenzial für Stromerzeugung aus Biomasse nicht wie vorausgesehen entwickelt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ankündigung eines Biomasse-Aktionsplans durch die Kommission;

    45.

    weist darauf hin, dass der EU-Elektrizitätsmarkt noch immer unter einer Reihe bedenklicher Verzerrungen leidet, wie unzulängliche Vorschriften über die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse, nicht funktionierende Großkundenmärkte, zunehmende Marktkonzentration, hohe direkte und indirekte Subventionen, Mangel an diskriminierungsfreiem Zugang zu ausgleichend wirkenden Anlagen wie großen, auf Wasserkraft basierenden Speicherkraftwerken, nicht abgetrennte Stilllegungsfonds und fehlende Internalisierung externer Kosten, und verlangt, dass die Kommission diese Probleme in ihren zum Jahresende fälligen Berichten über den Elektrizitäts- und den Erdgasbinnenmarkt behandelt und neue Gesetzgebungsinitiativen ergreift, um diesen riesigen Marktverzerrungen, die die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen benachteiligen, ein Ende zu bereiten;

    46.

    bedauert, dass die EU eine Markteinführung der solarthermischen Kraftwerkstechnologie bisher nicht ausreichend unterstützt hat; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass das große Potenzial dieser Technik verstärkt genutzt wird;

    47.

    vertritt die Auffassung, dass Leitungen zur Übertragung von Hochspannungs-Gleichstrom (HVDC) dem Einsatz erneuerbarer Energieträger einen wesentlichen Anschub geben können;

    48.

    verweist auf das riesige Potenzial für Offshore — Windenergie an der Nordsee und verlangt, dass die Europäischen Institutionen über den TEN-E-Fonds zu einer wirkungsvollen Koordinierung zwischen den Anrainerstaaten der Nordsee, der Ostsee und der Irischen See beitragen, um diese Potenziale möglichst kostengünstig in das europäische Verbundsystem zu integrieren; weist darauf hin, dass im südlichen Marokko ein ähnlich großes Windkraftpotenzial besteht, und fordert die Kommission auf, eine strategische Partnerschaft mit den Maghreb-Staaten im Bereich erneuerbare Energieträger in Betracht zu ziehen;

    49.

    verlangt, längerfristig ein harmonisiertes europaweit geltendes System von Anreizen zu schaffen, das folgenden Kriterien genügt:

    a)

    es trägt zum Erreichen der jetzigen Zielvorgaben und ehrgeizigerer künftiger Zielvorgaben bei;

    b)

    es steht mit den Grundsätzen des Elektrizitätsbinnenmarkts in Einklang;

    c)

    es ist Teil eines systemförmigen Ansatzes zum Ausbau erneuerbarer Energieträger, bei dem die speziellen Merkmale der einzelnen erneuerbaren Energieträger sowie die unterschiedlichen Technologien und die geografischen Unterschiede berücksichtigt werden;

    d)

    es fördert wirkungsvoll den Einsatz erneuerbarer Energieträger und ist zugleich einfach und möglichst effizient, besonders unter Kostengesichtspunkten;

    e)

    die externen Kosten sämtlicher Energiequellen werden internalisiert;

    f)

    es sieht ausreichende Übergangszeiten für die nationalen Fördersysteme vor, damit das Vertrauen der Investoren nicht leidet;

    und vertritt die Auffassung, dass bei diesen Kriterien einheitliche gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über EU-Einspeiseregelungen langfristig sinnvoll sein könnten, dass aber auch ein Quoten- oder Ausschreibungsmodell in Betracht gezogen werden könnte, vorausgesetzt, die gegenwärtigen Schwächen solcher Modelle, die sich in einigen Mitgliedstaaten gezeigt haben, lassen sich beseitigen;

    50.

    weist darauf hin, dass es in der Europäischen Union Inseln mit z.B. unabhängigen Kraftwerken gibt, bei denen vorrangig fortgeschrittene Technologien für hybride Formen der Stromerzeugung genutzt werden, die erneuerbare Energiequellen und Speichertechnologien verbinden, sodass ein höherer Wirkungsgrad bei diesen Kraftwerken erzielt wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, weitere Initiativen in dieser Richtung zu ergreifen; fordert die Kommission auf, bewährte Methoden der Netzsteuerung zu prüfen, damit die Probleme bei der Zusammenschaltung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern, vor allem mit Wind- und Solarenergienetzen, gelöst werden;

    51.

    stellt fest, dass ein Teil der Stromerzeugung mit Technologien für erneuerbare Energieträger, hauptsächlich photovoltaische Energie, noch immer kostspielig ist; ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Senkung der Kosten, im wesentlichen durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (FuE), vorzuschlagen und Anreize so zu entwickeln, dass sich weiterhin technologische Verbesserungen und Kostensenkungen ergeben werden;

    Verkehr: Erstens Effizienz, zweitens regenerative Kraftstoffe

    52.

    stellt fest, dass der Verkehrssektor eine ungeheuer große Abhängigkeit von Einfuhren des starken Preisschwankungen ausgesetzten Erdöls verursacht, wobei er wegen der Luftverschmutzung erhebliche Gesundheitsprobleme schafft und den am stärksten wachsenden Teil der CO2-Emissionen ausmacht;

    53.

    stellt fest, dass Effizienzzuwächse auf dem Verkehrssektor durch strukturelle Maßnahmen wie bessere Stadt- und Raumplanung, Verlagerung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs auf andere Verkehrsträger und stufenweise angehobene Maßstäbe für Effizienz bei Fahrzeugen und Flugzeugen entscheidende Bedeutung haben und die Strategien zugunsten regenerierbarer Kraftstoffe ergänzen;

    54.

    fordert die Kommission auf, sich die Analysen der Gesamtumweltfolgen von Treibstoffen – der so genannten „Well-to-wheel“-Energieabläufe (Gesamtenergiezyklen) – zunutze zu machen, die die Gemeinsame Forschungsstelle in ihrer CONCAWE-Studie ausgearbeitet hat, bevor sie wesentliche Maßnahmen der EU-Politik auf diesem Gebiet einleitet;

    55.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben der Richtlinie über Biokraftstoffe einzuhalten und die steuerlichen Anreize anzuwenden, die die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (5) zulässt; vertritt die Auffassung, dass die Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen neue Chancen für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bieten und neue Perspektiven für innovative Agrarprodukte eröffnen wird; gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Ergebnisse der Bewertung der technischen Spezifikationen für die Beimischung von Ethanol in herkömmlichen Kraftstoffen zufrieden stellend ausfällt und es möglich wird, in nächster Zukunft die Anhänge der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 93/12/EWG des Rates (6) zu ändern;

    56.

    fordert die Kommission auf, in ihren Biomasse-Aktionsplan eine stufenweise zu verschärfende Verpflichtung der Kraftstoffhersteller zur Beimischung von Biomasse-Kraftstoffen in die von ihnen verkauften Kraftstoffe einzuführen;

    57.

    betont, dass die Verwendung von Ethanol für Kraftstoffe dazu beitragen wird, Agrargebieten in der Europäischen Union einen Aufschwung zu verschaffen und landwirtschaftliche Rohstoffe nutzbar zu machen; stellt fest, dass im Zusammenhang mit den aktuellen Reformen und den Kürzungen der finanziellen Förderung (Gemeinsame Agrarpolitik — GAP —, Zucker) die Förderung der Verwendung und Erzeugung von Ethanol für Kraftstoffe diesem Sektor neue Absatzwege verschaffen könnte;

    58.

    fordert die Kommission auf, im Lichte innovativer Technologien das Potenzial von Bioenergiequellen und Biokraftstoffen in Verbindung mit nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft und einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung im Rahmen der GAP bzw. der EU-Abfallstrategie auszuschöpfen;

    Biomasse – Der schlafende Riese unter den erneuerbaren Energieträgern

    59.

    weist darauf hin, dass der Einsatz von Biomasse etliche Vorteile gegenüber konventionellen Energiequellen und auch bestimmten anderen erneuerbaren Energieträgern bietet, insbesondere relativ niedrige Kosten, weniger Anfälligkeit für kurzfristige Wetteränderungen, Förderung regionaler Wirtschaftsstrukturen und Erschließung alternativer Einkommensquellen für Landwirte;

    60.

    bedauert deshalb, dass das ungeheure Potenzial der Biomasse im Bereich der erneuerbaren Energieträger nicht so ausgeschöpft worden ist, wie es bei tragbaren Kosten technisch möglich wäre; begrüßt deshalb die Ankündigung der Vorlage eines Biomasse-Aktionsplans durch die Kommission und fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen Text vorzulegen, der konkrete und rechtsverbindliche Vorschläge umfasst;

    61.

    betont, dass die Vorteile der Biomasse im Strombereich besonders zur Geltung kommen, wenn Anlagen so auslegt sind, dass Strom, Wärme und Kühlung gleichermaßen genutzt werden;

    62.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zur Förderung des Einsatzes von Biomasse heranzuziehen;

    63.

    ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, das ungeheure Potenzial des zweiten Pfeilers der GAP (Entwicklung des ländlichen Raums) zu nutzen, um die nachhaltige Nutzung der Biomasse zu fördern;

    64.

    fordert die Kommission auf, die ökologisch effiziente Verwendung von Biomasse in ihre Prioritäten für die spezifischen Programme des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung aufzunehmen;

    65.

    verweist auf das ungeheuer große Potential einer gemeinsamen Verbrennung von Biomasse und fossilen Brennstoffen (z.B. Kohle), durch die sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger kurzfristig in kostengünstiger Weise steigern lässt, während langfristig Anlagen gebaut werden müssen, die nur mit Biomasse zu befeuern sind;

    66.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die nationale Steuerpolitik die Entwicklung der Biomasse-Erzeugung nicht behindert;

    67.

    legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Steuersysteme zu überprüfen, alle unnötigen Steuerbelastungen für die Verwender von Biomasse abzuschaffen und Steuersenkungen als wirkungsvolle Anreize zu betrachten;

    68.

    begrüßt die Initiative der Kommission zur Einführung eines Biomasse-Aktionsplans; fordert die Kommission jedoch auf, da es sich dabei um ein komplexes und strittiges Thema handelt, die Öffentlichkeit und die Beteiligten umfassend zu konsultieren, um einen ausgewogenen und ambitionierten Arbeitsplan für die Zukunft zu erstellen;

    69.

    ist der Ansicht, dass die Bemühungen um eine umfassendere Verwendung von Biomasse in der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern gemäß nachhaltigen Produktionsmethoden der EU keinen Vorwand dafür liefern dürfen, nicht ihre Forschungstätigkeiten im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz (Energieeinsparungen bei Treibstoffen, Heizung, Strom usw.) fortzusetzen, die die Belastung für die Landwirte verringern;

    70.

    fordert, dass die für den Anbau und die Verwendung von genetisch veränderten Organismen im Bereich der Lebensmittelproduktion geltenden Regeln über die Koexistenz und die Kennzeichnung auch im Bereich der erneuerbaren Energien gelten;

    71.

    erkennt den Beitrag der GAP zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern mittels Biomasse und Biokraftstoffen an und fordert, dass deren weitere Entwicklung und Nutzung gefördert wird; hält es für unabdingbar, dass die Möglichkeit der Kofinanzierung von Investitionsvorhaben durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und die anderen Strukturfonds gestärkt wird, damit eine ausgewogene und rationelle Entwicklung und Nutzung der erneuerbaren Energieträger erzielt wird, sofern diese Verwendungen positive Energie- und Umweltbilanzen aufweisen und zu den nachhaltigen Produktionsmethoden zählen;

    72.

    fordert, dass der Einsatz von Nebenprodukten der Land- und Forstwirtschaft — auf Grenzertragsflächen angebaute Pflanzen, Heckenschnitt und forstwirtschaftliche Produkte (Abfallholz) — zur Energiegewinnung bevorzugt gefördert wird, um eine Konkurrenz mit der notwendigen Produktion von Nahrungsmitteln weitgehend auszuschließen;

    73.

    erkennt an, dass es mit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern möglich wäre, gleichzeitig und wirksam die Einkommen in der Landwirtschaft zu diversifizieren und zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen, die Natur zu schützen und saubere Energie zu erzeugen; gibt aber zu bedenken, dass die Versorgungssicherheit im Bereich der Lebensmittel vor der Energieerzeugung Vorrang behalten muss; hält deshalb Maßnahmen für erforderlich, die verhindern, dass die Erzeugung von Lebensmitteln durch Energieerzeugung aus guten landwirtschaftlichen Standorten verdrängt wird und Lebensmittelimporte in die Europäische Union weiter zunehmen;

    74.

    stellt fest, dass der Sektor Forstwirtschaft eine nicht genutzte Quelle ist, die eine wesentliche Rolle spielen kann, indem sie nicht nur den Biomasse-Markt fortentwickelt und ausdehnt, sondern auch die Energiequelle näher an die Verbraucher heranführt;

    Innovation: Bedeutung einer besseren Koordinierung zwischen der europäischen, der nationalen und der lokalen sowie regionalen Ebene

    75.

    stellt nachdrücklich fest, dass eine kohärente europäische Strategie für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz nur zu verwirklichen ist, wenn eine bessere Interaktion aller Beteiligten gegeben ist; betont besonders die Bedeutung der lokalen und der regionalen Ebene für diese Strategie;

    76.

    verlangt die Aufstellung eines neuen Programms „Intelligente Energie – Europa“ im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 mit einer wesentlich höheren Mittelausstattung und mit dem Ziel, eine Vernetzung in Bezug auf bewährte Praxis herbeizuführen und Gemeinden, die zu 100 % erneuerbare Energieträger einsetzen, zu fördern;

    77.

    unterstützt die Kommission darin, dass zukünftig die Förderung erneuerbarer Energieträger ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Strukturpolitik sein soll, und weist darauf hin, dass insbesondere den neuen Mitgliedstaaten daraus neue Chancen für die Stärkung ihrer kleinen und mittelständischen Industriebetriebe erwachsen;

    Forschung und Entwicklung: Eine Priorität für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz

    78.

    stellt fest, dass die solarthermisch gewonnene Elektrizität sowie die mit dem Meer zusammenhängenden erneuerbaren Energieträger wie Meeresströmungen, Wellen- und Gezeitenenergie sowie aus Osmose gewonnene Energie neue potenzielle Bereiche für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern sind und dass im Rahmen der FuE-Tätigkeit der Europäischen Union großzügig in sie investiert werden sollte;

    79.

    begrüßt die weltweit führende Rolle der Europäischen Union bei den Technologien für erneuerbare Energieträger;

    80.

    stellt fest, dass auf dem Energiesektor alle nicht ausgereiften Energietechnologien in den ersten Entwicklungsjahren ein gewisses Maß an Hilfe brauchen, und betont, dass, wie die Internationale Energieagentur feststellt, in der Zeit von 1974 bis 2001 nur 8,2 % der gesamten energiebezogenen FuE-Mittel von OECD-Staaten auf erneuerbare Energieträger entfielen;

    81.

    verlangt, dass in den spezifischen Programmen des anstehenden 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung ein wesentlicher Betrag für erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz vorgesehen werden wird, in Anbetracht der vielfältigen Vorteile der erneuerbaren Energieträger im Zusammenhang mit der Klimaänderung, der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit und der Sicherheit der Energieversorgung;

    82.

    stellt fest, dass im kommenden 7. Rahmenprogramm mehr Finanzmittel für erneuerbare Energiequellen sowie Energieeffizienz vorgesehen sein müssen; verweist darauf, dass die Lücken zwischen den Phasen Demonstration, Verbreitung und Vermarktung von Technologien für erneuerbare Energieträger überbrückt werden müssen und dass die Forschung im Bereich der Offshore-Windfarmen ein stärkeres Gewicht erhalten muss;

    83.

    verlangt die Ausrichtung der wichtigsten Finanzinstrumente der Gemeinschaft – und zwar der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sowie der Finanzhilfen, die im Rahmen der Programme der Gemeinschaft für internationale Zusammenarbeit, besonders des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, vergeben werden – auf umfangreiche Investitionen in die neuen Technologien für erneuerbare Energieträger und Energieeinsparung, die am meisten leisten;

    84.

    fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) auf, stufenweise zu erhöhende Zielvorgaben für den Anteil der erneuerbaren Energieträger an ihrem Portfolio an auf Energie bezogenen Darlehen festzulegen und die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu einem unumgänglichen Kriterium bei der Auswahl der zu fördernden Projekte zu machen;

    85.

    vertritt die Auffassung, dass für die Bereiche solare Stromerzeugung, Windenergie, Biomasse und Integration erneuerbarer Energieträger auf dem Gebäudesektor – einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung und Fernheizung sowie Fernkühlung auf der Basis erneuerbarer Energieträger – Technologieplattformen vorgesehen werden sollten;

    86.

    legt den Mitgliedstaaten nahe, in mit erneuerbaren Energieträgern zusammenhängende Ausbildung zu investieren, damit die von Berufs wegen Beteiligten und die Allgemeinheit besser unterrichtet sind;

    87.

    vertritt die Auffassung, dass dringender Forschungsbedarf besteht, insbesondere in den Bereichen der Prognose und der temporären Speicherung von Energie, die aus „unstetigen“ Energieträgern wie Wind- und Sonnenenergie gewonnen wird;

    88.

    fordert die Ausweitung der bestehenden Verfahren für den Informationsaustausch und eine größere Transparenz der Datenbanken, damit es zu einer verstärken multilateralen Zusammenarbeit im Bereich der Umweltforschung und -planung kommen kann;

    Exportstrategie, Entwicklungspolitik

    89.

    betont nachdrücklich die Verantwortung der EU für die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder, der Entwicklungsländer und der sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften bei der Entwicklung, Förderung und Finanzierung von angepasster Technologie für erneuerbare Energieträger;

    90.

    fordert die EU auf, sich weiterhin für ihre globale Führungsrolle auf diesem Gebiet und die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vom 26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg einzusetzen und ihren Einfluss geltend zu machen, um in den maßgeblichen internationalen Gremien stärker auf eine effiziente Politik zur Nutzung erneuerbarer Energieträger hinzuwirken;

    91.

    betont die Bedeutung der erneuerbaren Energieträger in der Entwicklungszusammenarbeit und im Rahmen der Mittelmeer-Partnerschaft;

    92.

    fordert die Kommission auf, die Nutzung der solarthermischen Kraftwerkstechnologie im südlichen und östlichen Mittelmeerraum verstärkt zu unterstützen;

    93.

    weist darauf hin, dass ein riesiges Potenzial besteht für die Zusammenarbeit mit Ländern Nordafrikas und des Mittelmeerraums bei der Gewinnung von solarer und geothermischer Energie sowie Windenergie im Interesse der weiteren Entwicklung dieser Gebiete sowie der Ausfuhr von Technologie aus dem EU-Markt und der Einfuhr von Strom in diesen Markt;

    94.

    fordert die EU auf, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen in den Entwicklungsländern im Interesse von Armutsbekämpfung, Konfliktverhütung und nachhaltiger Entwicklung zu fördern;

    95.

    fordert die Kommission und den Rat auf, bei der Entwicklungshilfe und insbesondere den Strategien zur Armutsbekämpfung der Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung Priorität einzuräumen und die großen Finanzierungsträger wie EIB, EBWE, Weltbank und nationale Ausfuhrkreditgeber aufzufordern, Investitionen in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz Vorrang einzuräumen, um eine solche Entwicklung zu fördern und zu erleichtern;

    EU-Institutionen als Vorreiter für erneuerbare Energieträger

    96.

    fordert die EU-Institutionen auf, im Bereich ihrer eigenen Gebäude und Transportmittel den europäischen Bürgern positive, sichtbare Beispiele für den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu geben;

    97.

    fordert sein Präsidium auf, eine langfristige Festlegung auf die stufenweise Einführung erneuerbarer Energieträger in die Deckung des Bedarfs des Parlaments an Elektrizität, Heizung, Kühlung und Transportmitteln einzuführen und diese Bemühungen mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei der praktischen Durchführung der Tätigkeiten des Parlaments zu verbinden;

    *

    * *

    98.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.

    (2)  ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.

    (3)  ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 838.

    (4)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65.

    (5)  ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/75/EG (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 100).

    (6)  ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

    P6_TA(2005)0366

    Aktionsprogramm für Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer bis 2010

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe (2004/2162(INI))

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (KOM(2001)0370) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom 12. Februar 2003 (1),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge“ (KOM(2003)0542),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe“ (KOM(2003)0311) und ihrer jüngsten Publikation „20 000 Leben auf unseren Straßen retten“ vom Oktober 2004,

    in Kenntnis der Empfehlung 2004/345/EG der Kommission vom 6. April 2004 zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit (2),

    in Kenntnis der Erklärung von Verona zur Straßenverkehrssicherheit vom 24. Oktober 2003 sowie der Schlussfolgerungen zur zweiten Konferenz von Verona, die am 25. und 26. Oktober 2004 stattgefunden hat, und der Verpflichtung, die die Verkehrsminister der Europäischen Union im Anschluss daran eingegangen sind, die Straßenverkehrssicherheit als Priorität zu betrachten,

    in Kenntnis der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit, die der oben genannten Mitteilung der Kommission über das Europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit als Anhang beigefügt ist,

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0225/2005),

    A.

    in der Erwägung, dass das Ziel, die Zahl der Straßenverkehrstoten in der Europäischen Union bis 2010 zu halbieren, sowie die laufenden Halbzeitbewertungen des Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit durch die Kommission zu begrüßen sind,

    B.

    in der Erwägung, dass das eSafety-Forum, an dem eine beeindruckende Zahl an Akteuren teilnimmt, wichtige Arbeit leistet,

    C.

    in der Erwägung, dass der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu Geschwindigkeit, Alkohol und Sicherheitsgurten der Austausch der besten Praktiken zu Grunde liegen muss,

    D.

    in Erwägung der Tatsache, dass allgemein anerkannt ist, welche verheerenden Folgen für die Straßenverkehrssicherheit überhöhte und unangemessene Geschwindigkeit sowie der Konsum von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten sowie das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten hat, was sich an den hierdurch verursachten Unfalltoten, Verletzten und Behinderten zeigt; ferner unter Hinweis darauf, dass, obwohl bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen wurden, es die hohe Zahl an Unfalltoten erfordert, dass noch viel mehr getan werden muss, um das für 2010 gesetzte Ziel zu erreichen,

    E.

    unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union im Bereich der Straßenverkehrssicherheit besondere Pflichten hat, die ausdrücklich in den Verträgen festgelegt sind, und dass sie für die Bereiche zuständig ist, in der ihre Tätigkeit zu einem Mehrwert im Vergleich zu den Maßnahmen führen kann, die von den Mitgliedstaaten getroffen werden; in der Erwägung, dass die Europäische Union darüber hinaus für andere so wichtige Bereiche zuständig ist, wie den Gebrauch von Sicherheitsgurten und Führerscheine, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Tätigkeit der Europäischen Union für einen Bereich maßgeblich ist, der sich jetzt auf 80 Millionen mehr Bürgerinnen und Bürger erstreckt,

    F.

    in der Erwägung, dass dem Austausch der besten Praktiken eine herausgehobene Rolle zukommt, wenn es darum geht, Straßenverkehrsunfälle zu verhindern, die zu 65 % innerhalb von Städten, zu 30 % außerhalb von Städten und nur zu maximal 5 % auf Autobahnen geschehen,

    G.

    unter Hinweis auf die Tatsache, dass Verkehrsunfälle jährlich mehr als 40 000 Todesopfer in der Europäischen Union fordern, und ferner unter Hinweis auf das inakzeptable menschliche Leid sowie die damit verbundenen direkten und indirekten Kosten, die auf 180 Milliarden Euro bzw. 2 % des BSP der Europäischen Union geschätzt werden,

    H.

    in Würdigung der Tatsache, dass Fahrzeuge heute viermal sicherer sind als 1970, was grundlegend dazu beigetragen hat, dass sich die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union mit 15 Mitgliedstaaten seit 1970 um 50 % verringert hat, während im gleichen Zeitraum das Verkehrsaufkommen um das Dreifache angestiegen ist,

    I.

    besorgt über die unzureichende Straßenverkehrssicherheit in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in vielen der zehn neuen Mitgliedstaaten; in der Feststellung, dass — wenn alle Mitgliedstaaten die gleichen Ergebnisse wie das Vereinigte Königreich und Schweden erzielten — die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten um 17 000 pro Jahr sinken würde, was einer Verringerung um 39 % entspricht und daher einen großen Fortschritt bedeuten würde, das Ziel einer 50 %-igen Verringerung aber dennoch verfehlen würde,

    1.

    unterstreicht die gemeinsame Verantwortung aller Akteure, nämlich der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, regionaler und kommunaler Behörden, der Industrie, Organisationen und Einzelpersonen, konkrete positive und kohärente Schritte einzuleiten, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Zahl der Unfallopfer bis 2010 zu halbieren, damit das gemeinsame Ziel erreicht werden kann; betont, dass dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt Rechnung getragen werden muss, das jedoch mit Blick auf die wichtige Verantwortung, die Europa für die Schaffung des erforderlichen politischen Rahmens trägt, nicht als Entschuldigung für Selbstzufriedenheit oder Untätigkeit herangezogen werden darf;

    2.

    begrüßt die geplante Halbzeitbewertung der Kommission zu den Fortschritten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit;

    3.

    fordert die Kommission dringend auf, in ihrer Halbzeitbewertung einen umfassenden und ständigen Rahmen für die Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union vorzuschlagen, in dem alle relevanten Bereiche der Straßenverkehrssicherheit ausführlich dargelegt sind, Ziele und Begleitmaßnahmen für die Europäische Union wie auch für die Mitgliedstaaten vorgestellt werden und die Fortschritte an den Zielen gemessen und jährlich für eine breite Öffentlichkeit veröffentlicht werden;

    4.

    bedauert, dass die oben genannte Mitteilung der Kommission über das Europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit keine Evaluierung des Zweiten Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit (1997-2001) enthält, da eine Evaluierung unerlässlich ist, um zu vermeiden, dass sich Fehler wiederholen; bedauert ferner, dass die besonderen Probleme im Bereich der Straßenverkehrssicherheit in Stadtgebieten in der Mitteilung nicht behandelt werden;

    5.

    fordert die Kommission auf, ein langfristiges Konzept für die Straßenverkehrssicherheit zu entwickeln, das über das Jahr 2010 hinausgeht und die erforderlichen Schritte aufzeigt, die zur Vermeidung aller Todesopfer und Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen („Nullvision“) führen;

    6.

    ist der Auffassung, dass die Kommission die Verlagerung hin zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und nicht motorisierter sanfter Straßennutzung im Hinblick auf die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit fördern muss und dass hierfür eine klarer politischer Rahmen zur Unterstützungnotwendig ist;

    7.

    vertritt die Auffassung, dass der Austausch bester Praktiken und die Koordinierung gemeinschaftlicher Maßnahmen eine verstärkte Koordinierung von Maßnahmen, die Verbreitung unwiderlegbarer Daten, die die zurückgebliebenen Akteure unter Druck setzen, und einen stärker strukturierten Ansatz erfordert; ist der Auffassung, dass zu den wichtigen Aufgaben, die einen gemeinsamen Ansatz erfordern, beispielsweise Folgende gehören:

    Erhebung, Analyse und Veröffentlichung von Daten sowie Sicherheitsindikatoren;

    Harmonisierung der Daten aus der Unfallaufnahme (und deren Aufnahme in eine Datenbank der Europäischen Union),

    Durchführung gemeinschaftsweiter Kampagnen für die Straßenverkehrssicherheit,

    Förderung von Forschungsprogrammen und mögliche Einführung neuer Technologien in enger Zusammenarbeit mit Industrie und anderen interessierten Parteien,

    Ausbau des grenzübergreifenden Informationsaustauschs und von Kontrollen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften beispielsweise über die Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sowie Schaffung von Anreizen für eine einheitlichere Auslegung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften;

    8.

    fordert die Kommission auf, innerhalb von zwei Jahren dem Europäischen Parlament einen Bericht über die — bezogen auf Unabhängigkeit und Sachverstand — angemessenste institutionelle Form für die Bewertung und Förderung des Fortschritts von Aktivitäten zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit vorzulegen;

    9.

    fordert den Ratsvorsitz auf, 2005 die dritte Konferenz von Verona auszurichten und den Verona-Prozess in Gang zu setzen und ihn mit dem vorgeschlagenen Rahmen der Europäischen Union für die Straßenverkehrssicherheit zu verknüpfen; geht davon aus, dass der Verona-Prozess — wie es beim Cardiff- oder beim Lissabon-Prozess der Fall war — dazu beiträgt, die erforderliche politische Führung zu schaffen, indem hochrangige politische Entscheidungsträger ermutigt werden, sich nachdrücklich für eine Reduzierung der Unfälle im Straßenverkehr einzusetzen; ist ferner der Auffassung, dass Leistungsindikatoren und von den Mitgliedstaaten durchgeführte Gutachten (Peer Reviews) wirksam sein können, wenn sie dazu verwendet werden, besondere Leistungen hervorzuheben oder Unzulänglichkeiten aufzudecken und die Verantwortlichen zu nennen, und somit politischer Druck ausgeübt wird, um angestrebte Sicherheitsniveaus zu erreichen;

    10.

    weist darauf hin, dass mit Engagement auf höchster Ebene in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit in kurzer Zeit beachtliche Ergebnisse erzielt werden können, wie sich dies vor kurzem bei einer im Jahr 2002 gestarteten Kampagne in Frankreich gezeigt hat, mit der die Zahl der Verkehrstoten innerhalb von zwei Jahren um 30 % gesenkt werden konnte; fordert ein verstärktes politisches Engagement für die Straßenverkehrssicherheit im gesamten EU-Raum;

    11.

    begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit so offensichtlich deutlich macht, dass Straßenverkehrssicherheit eine geteilte Verantwortung ist, und interessierten Akteuren die Möglichkeit bietet, Verpflichtungen einzugehen; ist aber besorgt darüber, dass die Charta weniger Anhänger bzw. einen geringeren Bekanntheitsgrad als ursprünglich erwartet aufweist; empfiehlt, dass die Charta durch eine gemeinsame Kampagne auf europäischer und nationaler Ebene gefördert wird, um die eingegangenen Verpflichtungen öffentlich zu machen; fordert eine angemessene Mittelausstattung auch durch die Institutionen der Gemeinschaft sowie die Entwicklung einer verstärkten Kommunikationsstrategie, um so die Interessen von mehr Akteuren wie KMU anzusprechen und um in jedem Bereich die besten Praktiken zu verbreiten; fordert, dass jährlich Auszeichnungen für die Straßenverkehrssicherheit im Rahmen von Veranstaltungen mit breiter Öffentlichkeitswirksamkeit an die Akteure mit den besten Ergebnissen verliehen werden; ersucht die Kommission, die Möglichkeit zu prüfen, ob der einzelne Bürger zu persönlichem Engagement für die Straßenverkehrssicherheit angeregt werden kann;

    12.

    verweist auf die Bedeutung der aktiven Einbeziehung der Empfänger von Transportdiensten in die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass Empfänger von Transportdiensten an ihre Anbieter Anforderungen bezüglich der Straßenverkehrssicherheit stellen; fordert die zuständigen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, von ihren Anbietern von Transportleistungen einen Aktionsplan für die Verkehrssicherheit zu verlangen; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass die Charta für Europäische Straßenverkehrssicherheit genutzt werden kann, um den Transportunternehmern ein Zertifikat auszustellen, das belegt, dass das jeweilige Unternehmen die Vorschriften über die Straßenverkehrssicherheit einhält;

    13.

    ist überzeugt, dass nur ein integrierter Systemansatz, der alle Bereiche der Straßenverkehrssicherheit umfasst, nämlich alle Straßennutzer, alle Nutzer und Käufer von Transportdiensten, und vor allem den Fahrer (körperliche Verfassung, Ausbildung, Verhalten), das Fahrzeug (dessen Ausrüstung, Sicherheitsvorschriften, Erhaltungszustand) und die Infrastruktur (Straßenzustand, Erhaltung des Straßennetzes, die Intensität der Straßennutzung, Straßenbau, Beschilderung) — sowie die Förderung einer stärkeren Nutzung des öffentlichen Verkehrs — aber auch wirksame Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten, zu bedeutenden und nachhaltigen Ergebnissen führen kann;

    14.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, ihre Bildungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, ihre Rechtsvorschriften und Kontrollmaßnahmen auf Risikogruppen zu konzentrieren;

    15.

    ist der Auffassung, dass eine solide und gute Ausbildung sowohl der Fahrer und Fahrlehrer als auch der Ordnungs- und Gesetzeshüter von großer Bedeutung ist; fordert die Kommission auf, die Ausbildung zu fördern, die bereits an den Grundschulen beginnt, um so die Zahl der Unfalltoten unter Jugendlichen zu senken, sowie lebensbegleitende Fahrerschulungen mit besonderem Augenmerk auf die Erfordernisse besonderer Gruppen wie Ältere, Behinderte oder Einwanderer; unterstützt gemeinschaftsweite Kampagnen, die insbesondere auf die Gruppen abzielen, die am häufigsten Verkehrsdelikte begehen, und die die schwersten Gründe für tödliche Unfälle wie Geschwindigkeit, Trunkenheit am Steuer oder das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten besonders hervorheben; fordert die rasche Einführung des Europäischen Führerscheins, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Möglichkeit, die körperliche und geistige Verfassung der Fahrzeuglenker und ihre Fahrkenntnisse über einen Zeitraum hinweg zu überprüfen;

    16.

    unterstützt nachdrücklich den Ansatz der Kommission, im gewerblichen Güterverkehr die Auswirkungen der zunehmenden Verwendung kleiner Nutzfahrzeuge auf die Verkehrssicherheit im Hinblick auf Ausbildung, Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsbegrenzern zu untersuchen; fordert die Kommission auf, die Ergebnisse dieser Untersuchungen dem Europäischen Parlament möglichst zügig und gegebenenfalls verbunden mit einem Gesetzgebungsvorschlag zu übermitteln;

    17.

    weist erneut darauf hin, dass viele Unfälle mit tödlichem Ausgang auf die Übermüdung des Fahrzeuglenkers zurückzuführen sind, wie dies aus einer britischen Studie (3) hervorgeht, die gezeigt hat, dass etwa 20 % der Unfälle bei langen Fahrten auf Fernverkehrsstraßen und Autobahnen auf Übermüdung zurückzuführen sind; fordert die Kommission auf, Statistiken über die Gesamtsituation in Europa zu veröffentlichen und Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems zu unterstützen;

    18.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, besonderes Augenmerk auf den Schutz und die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer, zu legen;

    19.

    ist besorgt über die Sicherheit dieser ungeschützten Verkehrsteilnehmer, einschließlich junger Menschen, unter denen die Todesrate besonders hoch ist; nimmt zur Kenntnis, dass das Todesrisiko bei Fahrten mit dem Motorrad oder dem Moped 17mal höher ist als bei Fahrten mit dem Auto und dass Fußgänger oder Radfahrer ein bis zu 9mal höheres Risiko eingehen; betont, dass die Sicherheit nicht nur für Fahrzeuginsassen, sondern auch für ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer erheblich verbessert werden muss; unterstreicht die Notwendigkeit, sich auf Bildungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, Rechtsvorschriften und Kontrollmaßnahmen bei Risikogruppen durch einen stärker ganzheitlichen Ansatz zu konzentrieren; fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass alle ungeschützten Verkehrsteilnehmer Nutznießer eines maximalen Schutzes sind — wie zum Beispiel Warnblinkanlagen für die Sicherheit von Zweiradfahrzeugen; besteht weiterhin darauf, dass allen Verkehrsteilnehmern die Gefahren sowie Möglichkeiten zu deren Reduzierung vor Augen geführt werden sollten; begrüßt das gemeinschaftlich finanzierte neue Programm zur Bewertung von Kindersitzen (NPACS), durch das vereinheitlichte Prüf- und Einstufungsverfahren eingeführt werden; fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob der Sicherheit von Kindern im Rahmen der Gemeinschaftspolitik für die Straßenverkehrssicherheit eine höhere Priorität eingeräumt werden könnte und ob die Fußgängersicherheit bei den Aufpralltests des Europäischen Programms zur Bewertung von Neuwagen (Euro NCAP) und im Zuge der zweiten Phase der Richtlinie 2003/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zum Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor und bei Kollisionen mit Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (4) besonders berücksichtigt werden könnte;

    20.

    ist der Auffassung, dass eine gute und regelmäßige Durchsetzung von Vorschriften für die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit von wesentlicher Bedeutung ist;

    21.

    weist darauf hin, dass die Durchsetzung der bestehenden Straßenverkehrsregeln zu einer dramatischen Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen würde, da die meisten Unfälle auf die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln zurückzuführen sind; betont insbesondere, wie wichtig die Einhaltung der Bestimmungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen, die maximale Blutalkoholkonzentration und die Einnahme von Medikamenten und Arzneimitteln sowie der Bestimmungen über die Verwendung von Sicherheitsgurten und Sturzhelmen ist; stellt fest, dass es sich hierbei um Bereiche handelt, die in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, bei denen jedoch eine Koordinierung und die Verbreitung bester Praktiken dringend notwendig ist; begrüßt insbesondere die Empfehlung der Kommission vom 17. Januar 2001 über die maximal zulässige Blutalkoholkonzentration (BAK) bei Kraftfahrern (5), in der eine Obergrenze von 0,5 mg/ml und der entsprechende Atemalkoholgrenzwert vorgeschlagen ist, und fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, diese Höchstgrenze zu übernehmen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die Empfehlung der Kommission vom 6. April 2004 betreffend die Durchsetzung der Rechtsvorschriften (6) rasch umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der letztgenannten Empfehlung zu überwachen und erforderlichenfalls denjenigen Mitgliedstaaten Hilfe zukommen zu lassen, denen es nicht gelingt, sie umzusetzen; fordert die Kommission auf, in ihrer Halbzeitbewertung des Aktionsprogramms über den Grad der Umsetzung Bericht zu erstatten; fordert darüber hinaus die Kommission nachdrücklich auf, als Ergebnis dieser Bewertung die notwendigen legislativen Maßnahmen verbindlicher Art in den Bereichen Alkoholhöchstgrenzen (entsprechend der Empfehlung des EP: 0,5 mg/ml bei Erwachsenen und 0,2 mg/ml bei Führerscheinneulingen) sowie Gebrauch von Sicherheitsgurten vorzuschlagen;

    22.

    ist sich dessen bewusst, dass die grenzübergreifende Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung weiterhin aufgrund des Fehlens eines einheitlichen Systems, das es den Behörden eines Mitgliedstaates erlaubt, Verkehrssünder aus einem anderen Mitgliedstaat zu verfolgen, in höchstem Maße unzufriedenstellend ist (7); fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für eine realisierbare, gemeinschaftsweite Kampagne vorzulegen, mit der sichergestellt werden soll, dass die Fahrzeugführer die Verkehrsregeln beachten, gleichgültig, in welchem Mitgliedstaat der Europäischen Union sie unterwegs sind; fordert die Kommission dringend auf, einen Vorschlag für einen realisierbaren, gemeinschaftsweiten Ansatz vorzulegen, mit dem die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, Verstöße zu ahnden und Sanktionen aufzuerlegen; stellt fest, dass — was Geldstrafen betrifft — die Grundlage für mögliche Rechtsvorschriften (8) und der nötige Rahmen für ein System für den Informationsaustausch (9) bereits geschaffen wurden;

    23.

    begrüßt den Vorschlag, verbindliche vereinheitlichte Piktogramme auf Arzneimittelpackungen einzuführen, die auf einer europäischen Arzneimitteleinstufung ihrer Nebenwirkungen beruhen;

    24.

    weist auf die Gefahr von toten Winkeln hin; fordert rasche, preisgünstige Maßnahmen für den Einbau von Spiegeln bei Lkw, mit denen tote Winkel ausgeschaltet werden; fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit einer Änderung der Gemeinschaftsvorschriften zu prüfen, damit Autohersteller zentrale A-Säulen einführen können, durch die sich das Gesichtsfeld vergrößert; fordert den Einbau von Spiegeln für den Blick vor das Fahrzeug für diese Lastkraftwagen, um so den toten Winkel für Fahrer an Fußgängerüberwegen aufzuheben;

    25.

    erinnert daran, dass ein neuerer Fahrzeugpark auch ein sichererer Fahrzeugpark wäre; bedauert, dass die Mitteilung der Kommission über die Besteuerung von Personenkraftwagen in der Europäischen Union (KOM(2002)0431) und die diesbezügliche Entschließung, die vom Europäischen Parlament angenommen wurde, (10) entgegen den Vorschlägen nicht dazu geführt haben, dass Zulassungssteuern durch jährliche Kraftfahrzeugsteuern ersetzt werden, wodurch eine Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes und eine raschere Einführung neuerer und sichererer Autos verwirkt wurden; fordert die Kommission in diesem Sinne nachdrücklich auf, zu untersuchen, welche Auswirkungen der steigende Einsatz von Kraftfahrzeugen des Typs 4x4 sowie anderer Fahrzeugtypen, die für andere Zwecke entwickelt werden (Quads, Buggies usw.), hinsichtlich der Unfallgefahr hat, und Maßnahmen vorzuschlagen, die das durch sie verursachte Risiko vermindern;

    26.

    tritt nachdrücklich für die Erhaltung des kulturellen Erbes, das historische Fahrzeuge darstellen, ein; fordert deshalb dringend, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften jeglichen ungewollten, möglicherweise aber negativen Auswirkungen auf die Nutzung — und daher auch die Erhaltung — historischer Fahrzeuge Rechnung tragen;

    27.

    erinnert daran, dass ein unfallträchtiges Straßennetz und ein Straßennetz, das die Folgen von Unfällen nicht minimiert, ein beträchtliches Sicherheitsrisiko darstellt; erkennt an, dass die Straßen ausgebaut werden sollten, um das derzeitige Verkehrsaufkommen aufnehmen zu können, und gemäß Standards gebaut werden sollten, die den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer — einschließlich der am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmer — genügen; befürwortet nachdrücklich die Bemühungen der Kommission im Hinblick auf die Einführung einer harmonisierten Definition für Unfallschwerpunkte, einer gemeinschaftlichen Ausschilderung, von Fahrerinformationen sowie von Behebungsmaßnahmen;

    28.

    erachtet eine Rahmenrichtlinie über sicheres Infrastrukturmanagement als nützliches Werkzeug für die Umsetzung des Systemansatzes zur Straßenverkehrssicherheit; ist der Auffassung, dass in einer derartigen Richtlinie festgelegt werden sollte, welche operationellen Verfahren in den Phasen der Planung, des Baus und des Betriebs neuer wie auch bestehender Straßen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass sie alle Sicherheitsnormen erfüllen, um nationale Programme zur Entschärfung stark unfallgefährdeter Straßenabschnitte zu fördern, insbesondere durch die Beseitigung von Bahnübergängen, und um einen Beitrag zur Schaffung von Sachverständigennetzen zu leisten, die die europaweit besten Ansätze zur Planung und zum Betrieb sicherer Straßen ermöglichen; betont, dass die Mitgliedstaaten bei der Planung von Straßen und beim Straßenbau die Sicherheit aller Fahrzeuglenker (Motorradfahrer, Radfahrer, Lkw-Fahrer usw.) sowie die Unfallprävention systematisch berücksichtigen sollten;

    29.

    fordert die Kommission auf, verstärktes Augenmerk auf die Verknüpfung des Europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit mit dem Umweltaktionsprogramm zu legen, und stellt die Aufnahme von Sicherheitskriterien und Umweltkriterien in Bewertungen für die Finanzierung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) an die erste Stelle; schlägt als ersten Schritt eine grundlegende Harmonisierung der Verkehrsschilder und Informationen mit Blick auf eine einheitliche europäische Kennzeichnung in Bezug auf Farbe, Form, Format, Buchstabenart und Symbole und in der Folge die Ausstattung der Straßen mit intelligenten Verkehrsleit- und -informationssystemen vor;

    30.

    nimmt das Potenzial der Plattform „EuroTest“ im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen zur Bewertung der Mobilität und für das „Benchmarking“ von Mobilitätsinfrastrukturprodukten und -dienstleistungen sowie auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Kenntnis; begrüßt insbesondere das EuroRAP (Europäisches Programm zur Straßenbewertung — European Road Assessment Programme) und das EuroTAP (Europäisches Programm zur Bewertung von Tunneln — European Tunnel Assessment Programme); fordert die rasche Ausweitung der Programme EuroRAP und EuroTAP auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und alle großen Straßen und Tunnel sowie die Veröffentlichung der Leitlinien zu vorbildlichen Praktiken; befürwortet den Vorschlag, „Sicherheitspunkte“ an alle großen europäischen Straßen gemäß EU-Leitlinien zu vergeben;

    31.

    weist auf die Ergebnisse der EuroTest-Umfrage 2005 zu Verkehrszeichen hin, aus der hervorgeht, dass 91 % der Kraftfahrer eine stärkere Vereinheitlichung der Verkehrszeichen in ganz Europa wünschen, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern; fordert die Kommission auf, in der Folge wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Verkehrsbeschilderung, das Fahrverhalten und die Bereitstellung von Informationen für die Fahrzeuglenker in dieser Hinsicht zu verbessern; fordert die Kommission ferner auf, eine Initiative zu starten, um eine einheitliche Auslegung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 8. November 1968 über Straßenverkehrszeichen in der Europäischen Union herbeizuführen; fordert die Kommission dringend auf, sich mit den ermittelten Problemen, wie dem „Schilderwald“ und dem mangelnden Verständnis der Verkehrsbeschilderung, zu befassen; befürwortet die Bereitstellung nutzerfreundlicher und aktueller Informationen über die Verkehrsbeschilderung in den Mitgliedstaaten, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu erleichtern; vertritt die Ansicht, dass es möglich sein sollte, diese Informationen einfach über eine EU-Internetseite abzurufen, und dass sie in allen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar sein sollten;

    32.

    bedauert, dass die gemeinsame Notrufnummer 112 nicht allen Europäern ein Begriff ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den derzeitigen Bekanntheitsgrad der gemeinsamen europäischen Notrufnummer in der europäischen Öffentlichkeit sowie die Qualität der Dienstleistungen, die hilfesuchenden Bürgern unter dieser Nummer geboten werden, zu evaluieren; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, auf der Grundlage dieser Evaluierung Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Europäischen Union vorzuschlagen;

    33.

    fordert eine Ex-ante-Kosten-Nutzen-Analyse für jede Maßnahme mit beträchtlichen finanziellen Auswirkungen und für jede geplante größere Maßnahme; empfiehlt, dass die Kommission, wenn der Nutzen voraussichtlich gering sein wird, erklären sollte, aus welchem Grund sie zu ihrer Schlussfolgerung gelangt ist; weist darauf hin, dass die Einbeziehung der Mitgliedstaaten in die Bewertung der Frage, ob eine Maßnahme durchgeführt werden soll, sinnvoll ist;

    34.

    verweist auf die Rolle, die Versicherungsunternehmen bei der Verringerung von Verkehrsunfällen im kommerziellen Transport spielen können; so sind gestaffelte Prämien ein angemessenes Mittel, um Transportunternehmen zu motivieren, der Verkehrssicherheit Vorrang einzuräumen und dadurch die Zahl von Verkehrsunfällen zu senken;

    35.

    bedauert, dass das Dritte Aktionsprogramm für die Verkehrssicherheit weder besonders auf die Probleme der Verkehrssicherheit in dicht besiedelten Gebieten noch auf die Frage, wie der öffentliche Verkehr zu einer Verringerung der Verkehrsunfälle beitragen kann, eingeht; ist überzeugt von dem hohen Potential, dass sich aus der gemeinsamen Nutzung von besten Praktiken für städtische Gebiete überall in Europa ergeben könnte; fordert tiefgreifendere Maßnahmen zur Verbreitung von besten Praktiken und zur Intensivierung der Forschung; unterstreicht in diesem Zusammenhang den wesentlichen Beitrag für die Straßenverkehrssicherheit durch die Entwicklung gemeinsamer Normen bezüglich Straßengestaltung, Infrastrukturdesign und Verkehrszeichen;

    36.

    ist sich dessen bewusst, dass die Einführung vieler vielversprechender Technologien eine gewisse Zeit benötigt; fordert daher die Kommission auf, eine Liste der prioritären Bereiche, auf die sich die technologische Forschung konzentrieren sollte, sowie einen Fahrplan für ihre Einführung vorzuschlagen; besteht darauf, dass sowohl die Prioritätenliste als auch der Fahrplan erst nach einer eingehenden Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden sollten; fordert, dass diese prioritären Maßnahmen den kurz-, mittel- und langfristigen Bereich abdecken und nahtlos in den Verona-Prozess integriert werden;

    37.

    vertritt die Ansicht, dass Technologien wie die Telematik langfristig die Möglichkeit bieten, Unfälle mit tödlichem Ausgang fast völlig auszuschalten; fordert daher eine intensive Forschungstätigkeit und Zusammenarbeit unter allen Akteuren, um die rasche Einführung der vielversprechendsten Technologien zu fördern;

    38.

    ist sich dessen bewusst, dass sich die Einführung vieler neuer Technologien als kostspielig herausstellen könnte und dass die Käufer von Neuwagen nicht immer in der Lage oder bereit sind, die vollen Kosten zu bezahlen, selbst wenn die sozioökonomischen Kosteneinsparungen größer wären als die zusätzlichen Kosten für das Fahrzeug; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten steuerliche und sonstige Anreize zu schaffen (und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes zu sichern), um die Einführung wirksamer Lösungen zu beschleunigen, und ihre Einführung durch ein überarbeitetes und umfassenderes Programm EuroNCAP zu fördern;

    39.

    vertritt die Auffassung, dass bei der riesigen Auswahl an Technologien folgende Lösungen besonderes Augenmerk verdienen und geprüft werden sollten:

    Geräte, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten, und fortgeschrittene Rückhaltesysteme: stellt fest, dass in Schweden 95 % der Autoinsassen Sicherheitsgurte anlegen, während die Hälfte aller Verkehrstoten nicht angeschnallt waren; befürwortet den verpflichtenden Einbau von Geräten, die zum Anlegen des Sicherheitsgurts anhalten, in allen neuen Fahrzeugen für den Fahrersitz, wobei für den öffentlichen städtischen Verkehr entsprechende Ausnahmen vorzusehen sind, sowie die weitere Einbeziehung auch der anderen Autositze in diese Geräte;

    Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP): stellt fest, dass Studien weltweit übereinstimmend darauf hinweisen, dass Stabilitätskontrollsysteme für Fahrzeuge, wie ESP, in hohem Maße dazu beitragen können, Leben zu retten (11); unterstützt die rasche Einführung von ESP-Systemen — gegebenenfalls auf der Basis eines freiwilligen Übereinkommens — und die Entwicklung eines international vereinheitlichten Validierungstests für Stabilitätssysteme für Fahrzeuge;

    Geschwindigkeitsbegrenzungssysteme: nimmt die Möglichkeiten von dem Fahrzeuglenker Informationen liefernden Geschwindigkeitsbegrenzungstechnologien, von vom Nutzer regelbaren Geschwindigkeitsbegrenzern und von Systemen zur Geschwindigkeitsanpassung (ISA, Intelligent Speed Adaptation) zur Kenntnis, die als zwingende und eingreifende Systeme die Zahl der Unfälle um etwa 35 % verringern könnten (12); fordert die Einführung von Geschwindigkeitswarnsystemen in Kraftfahrzeugen und gegebenenfalls die Einführung von Systemen zur Geschwindigkeitsanpassung, wenn die nationalen Behörden dies für angezeigt erachten; begrüßt gemeinsame technische Normen sowie Maßnahmen, um gemeinschaftsweit Informationen über Geschwindigkeitsbeschränkungen für digitale Landkarten zur Verfügung zu stellen;

    Fahrsperren bei Alkoholisierung des Fahrers („Alcolocks“): stellt fest, dass etwa 10 000 Verkehrsunfälle jährlich auf Alkohol am Steuer zurückzuführen sind; fordert die Kommission dringend auf, den Einsatz von zuverlässigen Fahrsperren bei Alkoholisierung des Fahrers in Fahrzeugen zu fördern; erachtet einen schrittweisen Ansatz als vorteilhaft, der von Maßnahmen zur Rehabilitation wiederholt straffälliger Fahrer, von freiwilligen Maßnahmen und dem gewerblichen Kraftverkehr ausgeht;

    Notrufe (eCall): erinnert daran, dass mit Notrufen die Zahl der Todesopfer, der Schweregrad der Verletzungen und der Stress in Unfallsituationen in hohem Maße reduziert werden kann, da die Reaktionszeit der Notdienststellen verkürzt wird; begrüßt den Aktionsplan zur Ausrüstung von Neuwagen mit einem automatischen Notrufsystem (e-call) ab 2009 und fordert, wenn es als kostenwirksam eingeschätzt wird, es auf Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen, und auf Fahrzeuge für Gefahrguttransporte auszuweiten;

    40.

    unterstützt die Einführung eines überarbeiteten und umfassenden Programms EuroNCAP, indem durch zusätzliche finanzielle Unterstützung und eine aktivere Beteiligung an der Arbeit des Programms die Zusammenarbeit mit der Kommission gestärkt wird; fordert, im Rahmen von EuroNCAP auch andere Aspekte der passiven Sicherheit zu berücksichtigen, wie den Schutz vor Schleudertrauma und die Kompatibilität von Fahrzeugen im Falle eines Frontalzusammenstoßes; stellt außerdem fest, dass aktive Sicherheitssysteme (wie ESP) nach wie vor eine weitgehend unausgeschöpfte Möglichkeit mit hohem Potenzial für die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit darstellen und dass die vielversprechendsten Lösungen in das EuroNCAP-Verfahren aufgenommen werden sollten;

    41.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 250.

    (2)  ABl. L 111 vom 17.4.2004, S. 75.

    (3)  http://www.thinkroadsafety.gov.uk/.

    (4)  ABl. L 321 vom 6.12.2003, S. 15.

    (5)  ABl. L 43 vom 14.2.2001, S. 31.

    (6)  Die polizeiliche Durchsetzung der Vorschriften über Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer und das Anlegen von Sicherheitsgurten allein kann nach Schätzungen der Kommission dazu beitragen, bis zum Jahr 2010 die Zahl der Verkehrstoten um 6 000 und die Zahl der Verletzten um 14 000 zu verringern.

    (7)  Folgendes Beispiel sei hier angeführt: Etwa 25 % der Verstöße, die in den ersten vier Monaten seines Betriebs durch das 2003 eingeführte französische nationale Geschwindigkeitskontrollsystem aufgezeichnet wurden, wurden von Fahrzeuglenkern begangen, deren Fahrzeuge außerhalb Frankreichs angemeldet waren (VERA 2 2004:1), während diese Fahrzeuge nur 10 % aller Fahrzeuge ausmachten.

    (8)  Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16).

    (9)  Das System EUCARIS basiert auf einem multilateralen Vertrag vom 29. Juni 2000. Es handelt sich um eine Infrastruktur, über die teilnehmende Länder die Datenbanken anderer Länder, in denen Informationen über Führerscheine und/oder Fahrzeuge gespeichert sind, konsultieren können (www.eucaris.com).

    RESPER ist das Führerscheinnetzwerk, das von der Kommission und dem Rat eingerichtet wird, um Informationen und Daten über alle europäischen Führerscheine auszutauschen.

    (10)  ABl. C 83 E vom 2.4.2004, S. 191.

    (11)  Amerikanische Forschungsergebnisse der „National Highway Safety Administration“ weisen darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit nur einem Fahrzeug um 30 % verringert werden könnte, wenn alle Fahrzeuge mit ESP ausgestattet wären.

    (12)  Intelligente Verkehrssysteme und Straßenverkehrssicherheit, Europäisches technisches und wissenschaftliches Zentrum (ETSC), 1999.

    P6_TA(2005)0367

    Nepal

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Nepal

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu Nepal (1), in der es die Machtübernahme durch König Gyanendra verurteilt und ihn nachdrücklich aufgefordert hat, den Ausnahmezustand aufzuheben und die parlamentarischen Befugnisse wiederherzustellen sowie die demokratischen Institutionen wieder einzusetzen,

    in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 6. September 2005, in der die Verkündung einer Waffenruhe durch den Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Nepal (Maoistisch) (CPN-M) Prachanda begrüßt wurde,

    unter Hinweis auf den Besuch, den der Sonderberater des UN-Generalsekretärs Lakhdar Brahimi, Nepal im Juli 2005 abgestattet hat,

    angesichts des für den Zeitraum vom 4. bis 6. Oktober 2005 geplanten Besuchs der EU-Troika,

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass König Gyanendra am 1. Februar 2005 unter Verstoß gegen die Verfassung die Regierung entlassen, die Macht an sich gerissen und den Ausnahmezustand verhängt hat,

    B.

    in der Erwägung, dass die Gewalt in Nepal seit der Machtübernahme durch den König eskaliert ist und die Königliche Nepalesische Armee ohne eine gewählte Regierung unkontrollierte Machtbefugnisse besitzt,

    C.

    in der Erwägung, dass durch die Machtübernahme des Königs die Position der maoistischen Rebellengruppen mit mehr als 15 000 Kämpfern, die zahlreiche Gebiete Nepals unter ihrer Kontrolle haben, gestärkt wurde,

    D.

    in der Erwägung, dass eine Sieben-Parteien-Allianz unter Beteiligung der wichtigsten politischen Parteien, die über mehr als 190 Sitze in dem aufgelösten, aus 205 Mitgliedern bestehenden Parlament verfügten, die Wiedereinsetzung des Abgeordnetenhauses von 1999 und Friedensverhandlungen mit den Maoisten gefordert hat,

    E.

    in der Erwägung, dass im Mai 2005 in Neu Delhi Treffen zwischen Parteienvertretern stattfanden und im August 2005 die Sieben-Parteien-Allianz der Benennung eines gemeinsamen Teams für formelle Verhandlungen zustimmte,

    F.

    in der Erwägung, dass vor kurzem auf einer Friedensdemonstration in Kathmandu, an der 30 000 Menschen teilnahmen, eine Beendigung des seit langem andauernden Konflikts, dem etwa 12 000 Menschen zum Opfer gefallen sind, gefordert wurde,

    G.

    in der Erwägung, dass Nepal mit 23 Millionen Einwohnern eines der ärmsten und rückständigsten Länder der Welt ist, in dem 42 % der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben, 80 % der Einwohner in ländlichen Gebieten wohnen und die Arbeitslosenrate 47 % beträgt,

    H.

    in der Erwägung, dass nach wie vor eine Missachtung der grundlegenden Menschenrechte zu verzeichnen ist, z.B. die Belästigung von Vorsitzenden demokratischer Parteien, die Inhaftierung von politischen Aktivisten und Menschenrechtlern, die Festnahme von 140 Journalisten im Verlauf von Demonstrationen für die Demokratie sowie die Einschränkung der Meinungsfreiheit für Gewerkschaftler,

    I.

    in der Erwägung, dass Medienzensur sowie schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, Inhaftierung, Vertreibung, Entführung und rechtswidrige Tötungen durch Polizeikräfte, die Königliche Nepalesische Armee sowie die maoistischen Rebellen nach wie vor an der Tagesordnung sind und sich mehrere Hundert politische Aktivisten und Menschenrechtler, Journalisten und Gewerkschaftler immer noch in Haft befinden,

    J.

    in der Erwägung, dass Nepal von allen Ländern in der Welt die höchste Zahl „verschwundener Personen“ aufzuweisen hat und Straffreiheit ein weit verbreitetes Phänomen ist; in der Erwägung, dass mit der zunehmenden Zahl der innerhalb des Landes vertriebenen Personen auch die Gefahr einer humanitären Krise zunimmt,

    K.

    in der Erwägung, dass die grundlegendsten Rechte der Kinder von allen Konfliktparteien systematisch missachtet werden,

    L.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union die maoistischen Rebellen in Nepal wegen des Einsatzes von Kindersoldaten verurteilt hat,

    1.

    begrüßt die Verkündung der Waffenruhe durch die CPN-M und die ersten Schritte der Sieben-Parteien-Allianz zur Einleitung eines politischen Prozesses mit dem Ziel, den bewaffneten Konflikt zu beenden; fordert die unbefristete Verlängerung der von den Maoisten ausgerufenen Waffenruhe und fordert König Gyanendra auf, im Gegenzug ebenfalls einen Waffenstillstand auszurufen und konstruktive Gespräche mit den politischen Gruppierungen, einschließlich der maoistischen Rebellen, aufzunehmen, um die demokratischen Prozesse in Nepal wiederherzustellen;

    2.

    fordert sofortige Maßnahmen der nepalesischen Behörden im Hinblick auf den bevorstehenden Besuch der Troika; fordert sie auf, in diesen Gesprächen zu kooperieren, um eine fruchtbare Diskussion mit dem Ziel zu ermöglichen, mit der Beratung und Ermutigung durch die internationale Gemeinschaft den Friedensprozess zu fördern und die Demokratie wieder einzuführen;

    3.

    fordert König Gyanendra auf, die vollständige Souveränität der Institutionen der parlamentarischen Demokratie zu garantieren;

    4.

    ruft die internationale Gemeinschaft auf, eine Kontaktgruppe einzusetzen, der Nepals wichtigste Partner und internationale Organisationen (EU, USA, Indien und UNO) angehören und die für ein koordiniertes internationales Vorgehen gegenüber Nepal Sorge tragen soll; schlägt vor, dass das Europäische Parlament einen Sonderberichterstatter benennt, der die Situation überwachen soll;

    5.

    begrüßt die Initiative der Vereinten Nationen, einen Sonderberichterstatter zu entsenden und ein UN-Menschenrechtsbüro in Nepal einzurichten, die die Menschenrechtssituation sorgfältig überwachen werden;

    6.

    fordert ein Follow-up der 2002 abgehaltenen Internationalen Konferenz von London durch die aus den wichtigsten Partnern bestehende Kontaktgruppe, die die für die Unterstützung eines Friedensprozesses in Nepal erforderlichen Grundsätze und Werte festlegen und alle wichtigen Partner der internationalen Gemeinschaft sowie König Gyanendra, die maoistischen Rebellengruppen und die wichtigsten politischen Parteien zusammenführen sollte;

    7.

    fordert, dass der Rat und die Mitgliedstaaten die Militärhilfe weiterhin aussetzen; verlangt, dass die gesamte Hilfe für Nepal überwacht wird und empfindliche Sanktionen verhängt werden, um den Druck auf die königliche Regierung aufrechtzuerhalten, damit diese die demokratische Regierungsform wiederherstellt und alle Möglichkeiten für Friedensgespräche auslotet;

    8.

    fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die gesamte Entwicklungshilfe für Nepal genau zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie dem wichtigsten Zweck, nämlich der Linderung der Armut, dient und auch dass die Ursachen für den Konflikt im Lande untersucht werden;

    9.

    nimmt zur Kenntnis, dass im April 2006 Kommunalwahlen stattfinden sollen; fordert, dass gleichzeitig auch Parlamentswahlen stattfinden; fordert ferner, dass die Europäische Union eine Wahlbeobachtungsdelegation zur Überwachung dieser Wahlen entsendet und dass alle politischen Parteien ohne Einschränkung an den Wahlen teilnehmen können;

    10.

    verurteilt nachdrücklich die Gewalt in jeglicher Form und von allen Parteien; betont, dass die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten in Nepal geachtet werden müssen, und verlangt daher, dass sowohl der König als auch die Maoisten Menschenrechtsvereinbarungen unterzeichnen, um den Verstößen Einhalt zu gebieten;

    11.

    nimmt zur Kenntnis, dass einige politische Gefangene freigelassen wurden; ist jedoch nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass sich andere politische Führer, Studenten und Menschenrechtler noch immer in Haft befinden;

    12.

    unterstreicht, dass alle Einschränkungen der Medienfreiheit unverzüglich aufgehoben und alle noch in Haft befindlichen politischen Gefangenen freigelassen oder vor Gericht gestellt werden sollten;

    13.

    fordert König Gyanendra auf, die 30 000 durch den gewaltsamen Konflikt vertriebenen Dorfbewohner in Kapilvastu wieder anzusiedeln;

    14.

    fordert die nepalesische Regierung erneut eindringlich auf, das Wohlfahrtsamt für tibetische Flüchtlinge (TRWO) in Kathmandu wieder zu öffnen und dem Büro des Dalai Lama die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit zu gestatten, damit dieses als Partner des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge den tibetischen Flüchtlingen Hilfe leisten kann;

    15.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, König Gyanendra, den Regierungen von Indien und der übrigen SAARC-Mitgliedstaaten, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0058.

    P6_TA(2005)0368

    Tunesien

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu Tunesien

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Assoziationsabkommens Europa-Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrem Mitgliedstaaten einerseits und Tunesien andererseits (1) und insbesondere des Artikels 2 dieses Abkommens,

    in Kenntnis der Berichte 2002, 2003 und 2004 des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen betreffend die menschliche Entwicklung in der arabischen Welt,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 21. Mai 2003: „Intensivierung der EU-Maßnahmen für die Mittelmeer-Partnerländer in den Bereichen Menschenrechte und Demokratisierung“ (KOM(2003)0294),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005: „10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer: Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre“ (KOM(2005)0139),

    in Kenntnis der Entschließung, die die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer am 15. März 2005 in Kairo angenommen hat,

    unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 7. September 2005 zur Annullierung der Sitzung des Kongresses der tunesischen Menschenrechtsliga,

    in Kenntnis der Erklärung des Ratsvorsitzes der Europäischen Union vom 13. September 2005 zur Behinderung der Aktivitäten der tunesischen Menschenrechtsliga,

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass es insbesondere Ziel der Partnerschaft Europa-Mittelmeer ist, einen Raum des Friedens und der Stabilität zu schaffen, der sich auf die Grundsätze des Schutzes der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Demokratie stützt,

    B.

    in der Erwägung, dass die Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union auf dem gegenseitig anerkannten Festhalten an gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte beruht,

    C.

    unter Hinweis darauf, dass Tunesien und die Europäische Union gemeinsam einen Aktionsplan entwickelt haben, in dem die Ankurbelung der Reformen als vorrangiges Ziel festgelegt wurde, um die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und insbesondere die Förderung der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung sowie der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten,

    D.

    unter Hinweis auf den jüngsten Besuch der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern in Tunis, der die Stärkung der parlamentarischen Beziehungen zwischen Tunesien und der Europäischen Union zum Ziel hatte,

    E.

    in der Erwägung, dass Tunesien zweifellos zu den Ländern der Region zählt, die im Hinblick auf die Wirtschafts-, Sozial- und Gesundheitspolitik am weitesten entwickelt sind, und außerdem den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen und der weltlichen Ausrichtung des Staates sehr frühzeitig übernommen hat,

    F.

    zutiefst besorgt darüber, dass der Kongress der tunesischen Menschenrechtsliga, der vom 9. bis 11. September 2005 in Tunis stattfinden sollte, am 5. September 2005 annulliert wurde,

    G.

    in Anbetracht der maßgebenden Rolle, die Tunesien als erstes Mittelmeerland, das ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen hat, im Integrationsprozess Europa-Mittelmeer spielt,

    H.

    in Anbetracht der Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Meinungsfreiheit und der freien Meinungsäußerung,

    1.

    begrüßt den beachtlichen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Tunesien, vor allem in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Gesundheit und soziale Sicherheit, und bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass diese Entwicklungen Hand in Hand gehen mit Fortschritten in den Bereichen Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit sowie der Unabhängigkeit der Justiz, die Teil des acquis des Barcelona-Prozesses sind;

    2.

    bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass der politische Dialog zwischen der Europäischen Union und Tunesien im Rahmen des Assoziationsabkommens weiterhin ein bevorzugtes Instrument zur Förderung und Verbesserung der Menschenrechtslage darstellt;

    3.

    bringt seine Besorgnis über den Fall des Rechtsanwalts Mohammed Abbou zum Ausdruck und fordert seine unverzügliche Freilassung;

    4.

    fordert die tunesischen Behörden auf, alle notwendigen Erklärungen im Bezug auf die Internetsurfer von Zarzis abzugeben;

    5.

    fordert die tunesischen Behörden ferner auf, zu gestatten, dass die tunesische Menschenrechtsliga, der tunesische Journalistenverband sowie der tunesische Richterbund ihre Aktivitäten frei ausüben und ihren Kongress abhalten können;

    6.

    ist besorgt über die mangelnden Fortschritte im Zusammenhang mit der Freigabe von EU-Mitteln, die zur finanziellen Unterstützung von Vorhaben der tunesischen Menschenrechtsliga und des Projekts von IMED (Istituto per il Mediterraneo) und AFTURD (Vereinigung der tunesischen Frauen für Forschung und Entwicklung) betreffend positive Maßnahmen zur Förderung der Bürgerrechte von Frauen und der Chancengleichheit im Maghreb ebenso wie des Projekts von Santé Sud und des Projekts zur Modernisierung des Justizsystems dienen sollen;

    7.

    fordert die tunesische Regierung auf, die EU-Mittel für diese Projekte unverzüglich freizugeben und rasch zu einer Einigung über die Pläne zur Modernisierung des Justizsystems zu kommen;

    8.

    fordert den Rat und die Kommission auf, auf eine Verbesserung der Verwaltung der Projekte im Rahmen des Programms MEDA und der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte hinzuarbeiten; fordert ferner die Kommission dringend auf, geeignete Maßnahmen für den Fall zu entwickeln, dass keine Fortschritte bei der Freigabe der eingefrorenen Mittel zu verzeichnen sind;

    9.

    ersucht den Rat und die Kommission dringend, ihren politischen Dialog mit Tunesien auf der Grundlage gegenseitigen Verständnisses und gegenseitiger Achtung mit dem Ziel der Förderung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung zu verstärken und zu fordern, dass ein Unterausschuss Menschenrechte EU-Tunesien eingesetzt wird, der seine Tätigkeiten in vollem Umfang wahrnimmt, um die Menschenrechtslage insgesamt und insbesondere auch Einzelfälle zu erörtern;

    10.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der tunesischen Regierung und dem tunesischen Parlament zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2.

    P6_TA(2005)0369

    Vojvodina

    Entschließung des Europäischen Parlaments zum Schutz der multiethnischen Struktur in der Provinz Vojvodina

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2004 zur Unterdrückung von Minderheiten in der Vojvodina (1),

    unter Hinweis auf den Bericht seiner Ad-hoc-Delegation vom 2. März 2005 über eine Erkundungsmission in der Provinz Vojvodina und in Belgrad,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 über die Fähigkeit Serbien und Montenegros zur Aushandlung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union (KOM(2005)0476),

    gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.

    unter Hinweis auf die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen zur Förderung der Demokratisierung und der Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte in der Republik Serbien und in der Staatenunion Serbien und Montenegro,

    B.

    in der Erwägung, dass von politischen Kräften und aus der Zivilgesellschaft nach wie vor Fälle von Verletzungen der Menschen- und Minderheitenrechte in der Vojvodina einschließlich der Unterdrückung und der körperlichen Gewalt gegen Menschen, die nicht der serbischen Bevölkerungsgruppe angehören, sowie von Drohungen gegen politische Führer ungarischer Abstammung gemeldet werden,

    C.

    in der Erwägung, dass es die zentralen und lokalen Behörden von Serbien in den vergangenen Jahren versäumt haben, die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte zu verbessern und die Täter von Gewaltakten und Akten der Unterdrückung vor Gericht zu bringen,

    D.

    in der Erwägung, dass sowohl seine oben genannte Entschließung vom 16. September 2004 als auch seine Erkundungsmission sich positiv auf die Lage in der Provinz Vojvodina ausgewirkt haben,

    E.

    in der Erwägung, dass es zu keinen echten Fortschritten gekommen ist, um die Zersetzung der Bedingungen für die nationalen und ethnischen Minderheiten in der Provinz Vojvodina umzukehren, was deren Zukunft in der Region gefährdet, oder um die Teilnahme dieser Minderheiten in den Bereichen Bildung sowie Vertretung in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und bei der Polizei zu erleichtern und dazu einen gleichen Zugang zu einer fairen Rechtsprechung und zu den Institutionen eines auf den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit beruhenden Staates zu gewährleisten,

    F.

    in der Erwägung, dass die Regierung von Serbien es versäumt hat, zwei Ausschüsse einzusetzen, die sich mit den einzelnen ethnisch motivierten Zwischenfällen bzw. den Beziehungen zwischen den einzelnen Volksgruppen insgesamt befassen, und damit den Erklärungen von Vojislav Kostunica vom September 2004 nicht nachgekommen ist,

    G.

    in der Erwägung, dass die Staatenunion Serbien und Montenegro durch internationale und europäische Menschenrechtsübereinkommen gebunden ist und als Voraussetzung für weitere Fortschritte auf dem Weg zur Integration in die Europäische Union deren umfassende Umsetzung gewährleisten muss,

    1.

    bekundet seine tiefe Besorgnis über die wiederholten Menschenrechtsverstöße und die fehlende Rechtsstaatlichkeit in der Provinz Vojvodina;

    2.

    fordert die Behörden der Republik Serbien und der Staatenunion Serbien und Montenegro auf, diese Gewaltakte als kriminelle Handlungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften anzuerkennen, und weist nachdrücklich auf die Bedeutung sofortiger und wirksamer Maßnahmen hin, damit derartige Vorkommnisse nicht ungeahndet bleiben und in Zukunft verhindert werden;

    3.

    beabsichtigt, seine Beobachtung der Lage in der Provinz Vojvodina mit besonderem Augenmerk auf Inhalt und Grundsätze des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens fortzusetzen, wobei während dieses Prozesses regelmäßige Konsultationen mit der Kommission und dem Rat erforderlich sein werden;

    4.

    unterstützt die Initiative seiner Interparlamentarischen Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas im Hinblick auf eine öffentliche Anhörung über die Minderheiten und die politische Lage in der Provinz Vojvodina;

    5.

    bekräftigt seine Bereitschaft, seine haushaltsrechtlichen Befugnisse einzusetzen, um die Staatenunion Serbien und Montenegro sowohl zu unterstützen als auch Druck auf sie auszuüben und damit darauf hinzuwirken, dass sie die grundlegenden Menschenrechte und -freiheiten einschließlich der Minderheitenrechte achtet;

    6.

    fordert die Behörden der Republik Serbien und der Staatenunion Serbien und Montenegro auf, die Selbständigkeit der Provinz Vojvodina, wie sie bis 1990 bestanden hat, und die tatsächlichen Befugnisse des regionalen Parlaments der Provinz Vojvodina in den Bereichen Bildung und Medien wieder herzustellen, um ihm die Möglichkeit zu geben, angemessene Politikansätze in dieser multiethnischen Region zu entwickeln;

    7.

    fordert die Kommission und den Rat sowie den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Entwicklung in der Provinz Vojvodina sorgfältig zu beobachten und dabei dem hohen Sicherheitsrisiko, das die Unterdrückung von Minderheiten in der Provinz Vojvodina darstellt, besonderes Augenmerk zu schenken, und fordert dazu die Entsendung von EU-Beobachtern in diese Provinz;

    8.

    erinnert die Regierungen der Staatenunion Serbien und Montenegro und der Republik Serbien daran, dass die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die grundlegenden Bestandteile des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und die Rechtsstaatlichkeit Grundvoraussetzungen dafür sind, dass das Europäische Parlament dem Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und einer künftigen Partnerschaft mit der Europäischen Union insgesamt zustimmt;

    9.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, und der Kommission, der Regierung der Republik Serbien, der Regierung der Staatenunion Serbien und Montenegro sowie den Behörden der Provinz Vojvodina zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 163.


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