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Document C2006/178/23
Case C-230/05 P: Order of the Court of 27 April 2006 — L v Commission of the European Communities (Appeal — Officials — Harassment — Commission's duty to provide assistance — Liability — Refusal by the Court of First Instance to allow the examination of witnesses — Offer of supplementary evidence which did not exist at the closing of the written procedure — Refusal to withdraw an allegedly defamatory document from the file — Obligation to provide reasons — Principal of sound administration — Appeal in part manifestly unfounded and in part manifestly inadmissible)
Rechtssache C-230/05 P: Beschluss des Gerichtshofes vom 27. April 2006 — L/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittel — Beamte — Belästigung — Beistandspflicht der Kommission — Haftung — Ablehnung einer Zeugenvernehmung durch das Gericht — Angebot zusätzlicher Beweise, die bei Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht bestanden — Weigerung, eine angeblich diffamierende Unterlage aus der Akte zu nehmen — Begründungspflicht — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist)
Rechtssache C-230/05 P: Beschluss des Gerichtshofes vom 27. April 2006 — L/Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtsmittel — Beamte — Belästigung — Beistandspflicht der Kommission — Haftung — Ablehnung einer Zeugenvernehmung durch das Gericht — Angebot zusätzlicher Beweise, die bei Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht bestanden — Weigerung, eine angeblich diffamierende Unterlage aus der Akte zu nehmen — Begründungspflicht — Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung — Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist)
ABl. C 178 vom 29.7.2006, p. 14–14
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
29.7.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 178/14 |
Beschluss des Gerichtshofes vom 27. April 2006 — L/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-230/05 P) (1)
(Rechtsmittel - Beamte - Belästigung - Beistandspflicht der Kommission - Haftung - Ablehnung einer Zeugenvernehmung durch das Gericht - Angebot zusätzlicher Beweise, die bei Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht bestanden - Weigerung, eine angeblich diffamierende Unterlage aus der Akte zu nehmen - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Rechtsmittel, das teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet ist)
(2006/C 178/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: L (Prozessbevollmächtigte: P. Legros und S. Rodrigues, avocats)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: J. Curral im Beistand von D. Waelbroeck, avocat)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. März 2005 in der Rechtssache T-254/02 (L/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen die Anträge auf Beistand, auf Zugang zu den Unterlagen und auf Schadensersatz abgelehnt werden und die Anerkennung einer Berufskrankheit verweigert wird, sowie den Antrag auf Ersatz des durch diese ablehnenden Entscheidungen entstandenen Schadens abgewiesen hat
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens. |