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Document C2006/165/13

Rechtssache C-416/04 P: Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 11. Mai 2006 — The Sunrider Corp./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Rechtsmittel — Gemeinschaftsmarke — Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b, 15 Absatz 3 und 43 Absätze 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 — Verwechslungsgefahr — Anmeldung der Wortmarke VITAFRUIT als Gemeinschaftsmarke — Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke VITAFRUT — Ernsthafte Benutzung der älteren Marke — Nachweis der Zustimmung des Inhabers der älteren Marke zur Benutzung — Ähnlichkeit der Waren)

ABl. C 165 vom 15.7.2006, p. 8–8 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

15.7.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 165/8


Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 11. Mai 2006 — The Sunrider Corp./Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

(Rechtssache C-416/04 P) (1)

(Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b, 15 Absatz 3 und 43 Absätze 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Verwechslungsgefahr - Anmeldung der Wortmarke VITAFRUIT als Gemeinschaftsmarke - Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke VITAFRUT - Ernsthafte Benutzung der älteren Marke - Nachweis der Zustimmung des Inhabers der älteren Marke zur Benutzung - Ähnlichkeit der Waren)

(2006/C 165/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: The Sunrider Corp. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kockläuner)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: S. Laitinen und A. Folliard-Monguiral)

Gegenstand der Rechtssache

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-203/02, The Sunrider Corp. gegen HABM, mit dem eine Nichtigkeitsklage des Anmelders der Wortmarke „VITAFRUIT“ für Waren der Klassen 5, 29 und 32 abgewiesen wurde, die sich gegen die ablehnende Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 8. April 2002 in der Sache R 1046/2000-1 über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung richtete, mit der die Anmeldung des Zeichens auf Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke „VITAFRUT“ für Waren der Klassen 30 und 32 teilweise zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

The Sunrider Corp. trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 300 vom 4.12.2004.


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