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Document C2005/330/49

Rechtssache T-415/03: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2005 — Cofradía de pescadores de San Pedro de Bermeo u. a./Rat (Fischerei — Erhaltung der Meeresressourcen — Relative Stabilität der Fischereitätigkeit jedes Mitgliedstaats — Austausch von Fangquoten — Übertragung eines Teils der der Portugiesischen Republik zugeteilten Sardellenfangquote auf die Französische Republik — Nichtigerklärung der Bestimmungen zur Genehmigung dieser Übertragung — Verringerung der tatsächlichen Fangmöglichkeiten des Königreichs Spanien — Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft — Rechtsvorschrift, die dem Einzelnen Rechte verleiht — Tatsächlicher Schaden)

ABl. C 330 vom 24.12.2005, p. 20–20 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

24.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 330/20


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2005 — Cofradía de pescadores de „San Pedro“ de Bermeo u. a./Rat

(Rechtssache T-415/03) (1)

(Fischerei - Erhaltung der Meeresressourcen - Relative Stabilität der Fischereitätigkeit jedes Mitgliedstaats - Austausch von Fangquoten - Übertragung eines Teils der der Portugiesischen Republik zugeteilten Sardellenfangquote auf die Französische Republik - Nichtigerklärung der Bestimmungen zur Genehmigung dieser Übertragung - Verringerung der tatsächlichen Fangmöglichkeiten des Königreichs Spanien - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Rechtsvorschrift, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Tatsächlicher Schaden)

(2005/C 330/49)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger(in/nen): Cofradía de pescadores de „San Pedro“ de Bermeo (Bermeo, Spanien) und die weiteren Kläger, die im Anhang zu diesem Urteil namentlich aufgeführt sind (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte E. Garayar Gutiérrez, G. Martínez-Villaseñor, A. García Castillo und M. Troncoso Ferrer)

Beklagte(r): Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Balta und F. Florindo Gijón)

Streithelfer(in/nen) zur Unterstützung der Beklagtenpartei(en): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: zunächst T. van Rijn und S. Pardo Quintillán, dann T. van Rijn und F. Jimeno Fernández) und Französische Republik (Prozessbevollmächtigte[r]: G. de Bergues und A. Colomb)

Gegenstand der Rechtssache

Ersatz des Schadens, der den Klägern angeblich durch die Genehmigung des Rates entstanden ist, einen Teil der der Portugiesischen Republik zugeteilten Sardellenfangquote auf die Französische Republik zu übertragen

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

3.

Die Französische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 47 vom 21.2.2004.


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