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Document C2005/115/55

Rechtssache T-108/05: Klage der Suzy Frederic-Leemans gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, eingereicht am 22. Februar 2005

ABl. C 115 vom 14.5.2005, p. 30–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/30


Klage der Suzy Frederic-Leemans gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, eingereicht am 22. Februar 2005

(Rechtssache T-108/05)

(2005/C 115/55)

Verfahrenssprache: Französisch

Suzy Frederic-Leemans, wohnhaft in Lahas (Frankreich), hat am 22. Februar 2005 eine Klage gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Georges Vandersanden, Laure Levi und Aurore Finchelstein.

Die Klägerin beantragt,

1.

ihre Ruhegehaltsabrechnung vom Mai 2004 aufzuheben mit der Folge, dass ein auf die Hauptstadt ihres Wohnsitzstaats bezogener Berichtigungskoeffizient oder wenigstens ein Berichtigungskoeffizient zur Anwendung gelangt, der die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten an dem Ort angemessen widerspiegelt, an dem sie vermutlich ihre Ausgaben bestreitet, und der damit dem Grundsatz der Gleichwertigkeit gerecht wird;

2.

dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und Argumente in der vorliegenden Rechtssache entsprechen denen in der Rechtssache T-35/05, Elisbeth Agne-Dapper u. a./Kommission.


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