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Document C2005/115/32

Rechtssache C-160/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 6. April 2005

ABl. C 115 vom 14.5.2005, p. 17–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/17


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 6. April 2005

(Rechtssache C-160/05)

(2005/C 115/32)

Verfahrenssprache: Französisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 6. April 2005 eine Klage gegen die Französische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin ist D. Maidani, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, und sie jedenfalls nicht der Kommission mitgeteilt hat;

2.

der Französischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 27. Dezember 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 168 vom 27.6.2002, S. 43.


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