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Document C2005/115/27

Rechtssache C-122/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 14. März 2005

ABl. C 115 vom 14.5.2005, p. 15–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 115/15


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 14. März 2005

(Rechtssache C-122/05)

(2005/C 115/27)

Verfahrenssprache: Italienisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 14. März 2005 eine Klage gegen die Italienische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind U. Wölker und D. Recchia, Juristischer Dienst der Kommission.

Die Kommission beantragt,

1.

festzustellen, dass das Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 31 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG (2) des Rates verstoßen hat, dass sie nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese Vorschriften der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;

2.

der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 31. Dezember 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.

(2)  ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26.


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