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Document C2005/082/37

Rechtssache C-55/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 9. Februar 2005

ABl. C 82 vom 2.4.2005, p. 18–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

2.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/18


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Republik Finnland, eingereicht am 9. Februar 2005

(Rechtssache C-55/05)

(2005/C 82/37)

Verfahrenssprache: Finnisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2005 eine Klage gegen die Republik Finnland beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind M. Huttunen und K. Simonsson, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls die Kommission nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, und

2.

der Republik Finnland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ist am 23. November 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 324 vom 29. November 2002, S. 53.


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