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Document C2005/079/11

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Verarbeitung der Archive der europäischen Abgeordneten, die während ihrer Amtsausübung gebildet wurden und als Schenkung oder Legat zur Verfügung gestellt werden (2005-002)

ABl. C 79 vom 1.4.2005, p. 17–28 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

1.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 79/17


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Verarbeitung der Archive der europäischen Abgeordneten, die während ihrer Amtsausübung gebildet wurden und als Schenkung oder Legat zur Verfügung gestellt werden (2005-002)

(2005/C 79/11)

Im Rahmen der Informationspolitik über die Geschichte der europäischen Integration ermittelt das Parlament jedes Jahr Projekte, die zur Verarbeitung des Archivbestandes der derzeitigen und ehemaligen europäischen Abgeordneten beitragen, welcher während ihrer Amtsausübung im Zusammenhang mit dem Europäischen Parlament gebildet wurde und an Einrichtungen, Vereinigungen oder Stiftungen als Schenkung oder Legat zur Verfügung gestellt wird.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Form von Schenkungen oder Legaten einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung vermacht wurden, angenommen vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 2. Juni 2003.

Finanzierungsplan und -quelle: Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Haushaltslinie: 2271 des Einzelplans I — Parlament — des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union.

I.   ART DER AKTIONEN, GEOGRAFISCHES GEBIET UND DAUER DES PROJEKTS

1.   Ziel der Aktion: Erleichterung der Verarbeitung der Archive und des kostenlosen Zugriffs auf das Archivgut, welches die europäischen Abgeordneten im Zusammenhang mit ihrem Mandat als europäische Abgeordnete und während dessen Ausübung gebildet haben. Die Aktion erfolgt im Rahmen der Informationspolitik über die Geschichte der europäischen Integration, die das Europäische Parlament zugunsten von europäischen Wissenschaftlern und Bürgern betreibt.

2.   Gegenstand der Tätigkeiten: Archivierung von Dokumenten, die die Abgeordneten oder ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments (sowie die der Gemeinsamen Versammlung der EGKS und der Europäischen Parlamentarischen Versammlung) während ihres Mandats als europäische Abgeordnete erworben haben. Diese Dokumente werden einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung, die bei der ICA/SPP eingetragen ist, als Schenkung oder Legat zur Verfügung gestellt und wurden zuvor noch nicht archiviert. Für Ausgaben, die vor der Unterzeichnung der Sonderfinanzierungsvereinbarung getätigt werden, werden keine Zuschüsse bewilligt (Artikel 112 der Haushaltsordnung). Diese Tätigkeiten müssen nach dem folgenden Schema erfolgen:

Erstellung eines Einstufungsplans

Archivierung gemäß den Standards ISAD(G) und ISAAR (CPF)

Digitalisierung und Mikroverfilmung der Dokumente.

3.   Geografisches Gebiet: Europäische Union

4.   Letzter Termin: 30. Juni 2006 (Frist für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Zuschussrestbetrages nach Beendigung des Projektes).

5.   Veröffentlichung: Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und das Formular für die Beantragung eines Zuschusses werden an folgenden Stellen veröffentlicht:

im Amtsblatt der Europäischen Union;

auf der Website des EP (http://www.europarl.eu.int/tenders;

auf der Website des Internationalen Archivrats — Sektion Archive und Archivare der Parlamente und politischen Parteien.

II.   FINANZIERUNG

1.

Maximales Budget für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (der Betrag kann nach Maßgabe von haushaltsmäßigen und/oder funktionellen Erfordernissen reduziert oder erhöht werden):250 000 EUR.

2.   Höchst- und Mindestbetrag der Zuschüsse

Maximaler Anteil der Kosten des Projekts, die aus Gemeinschaftsmitteln finanziert werden können: bei Textdokumenten 50 % der Kosten, die auf der Basis von 9 900 EUR pro Linearmeter (± 5 000 Blätter) festgelegt werden, und 7 EUR pro Stück bei nicht textlichen Dokumenten (dieser Anteil gilt nur für den Bestand, dessen Finanzierung bewilligt wurde — siehe Punkt 1.6 des Antragsformulars für Zuschüsse).

Mindestbetrag der Zuschüsse: 4 950 EUR

Der Höchstbetrag der Zuschüsse wird auf der Grundlage der für die Haushaltslinie 2271 verfügbaren Mittel bestimmt.

3.   Finanzierungsmodalitäten

50 % nach der Erstellung der Liste der Anspruchsberechtigten und sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

(ggf. auf Ersuchen des Europäischen Parlaments) Ausstellung einer Erfüllungsgarantie durch eine zugelassene Bank, die auf erste Anforderung ausführbar ist, über einen Betrag, der dem Betrag der ersten Finanzierungstranche entspricht;

Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung;

50 % nach Beendigung des Projekts und erfolgter Übergabe der Dokumente, welche die Beendigung belegen.

4.   Anzahl der Zuschüsse

Nur für einen Datenbestand je Antragsteller und Jahr kann ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden.

III.   AUSWÄHLBARKEITS- UND FINANZIERUNGSBEDINGUNGEN

1.   Auswählbarkeitsbedingungen

a)

Status einer juristischen Person, Mitglied im Internationalen Archivrat — Sektion Archive und Archivare der Parlamente und politischen Parteien (SPP/ICA);

b)

Besitz der wesentlichen Kenntnisse im Archivierungsbereich;

c)

Beherrschung des deontologischen Kodex und der internationalen Standards ISAD(G) und ISAAR(CPF);

d)

nachweisliche Erfahrung im Bereich Verwaltung von Dokumenten im Zusammenhang mit parlamentarischen Tätigkeiten;

e)

Nichtzutreffen der Ausschlussbedingungen gemäß Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung (siehe Zuschussantragsformular „Ehrenwörtliche Erklärungen“);

f)

Kapazität zur Vorlage aller Belege, die zur Bescheinigung der Erfüllung der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und in der Rechtsgrundlage festgelegten Auswählbarkeits-, Auswahl- und Zuteilungskriterien erforderlich sind, insbesondere betreffend Beschaffenheit, Zusammenstellung und historischen Wert (für die Geschichte der europäischen Integration) des Bestands.

2.   Mindestbedingungen für die Finanzierung

Die Finanzierung kann einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung nur gewährt werden, wenn:

a)

die Dokumente kostenlos abgegeben oder vermacht wurden — und bei gleichzeitigem Verzicht ihrer Verfasser auf die Geltendmachung ihrer Vermögensrechte im Sinne des Urheberrechts und insbesondere des Vervielfältigungsrechts — sowie der Antragsteller folglich über ein dingliches Recht zur kostenlosen Verwendung des Dokumentenbestands verfügt und dies belegen kann,

b)

die Archivierung der textlichen Dokumente dem deontologischen Kodex und insbesondere den Standards ISAD(G) und ISAAR(CPF) unterliegt, gemäß den Angaben in Anlage 1 der Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung als Schenkung oder Legat vermacht werden, angenommen vom Präsidium des Europäischen Parlaments,

c)

dem Antragsteller im gleichen Zusammenhang kein anderer Zuschuss gezahlt wurde, der zu Lasten des Gesamthaushalts der Europäischen Union geht,

d)

die Dokumente nach der Archivierung nicht mit Gewinnerzielungsabsichten verwendet werden,

e)

der Antragsteller sich verpflichtet, dem Europäischen Parlament und den Nutzern den vollständigen Bestand der verarbeiteten Dokumente (als Ausdruck und in Dateiform sowie gegebenenfalls auf seiner Website) zur Verfügung zu stellen und ihnen kostenlos Zugriff auf die Originaldokumente zu gewähren,

f)

der Antragsteller über andere Quellen zur Finanzierung der Archivierung verfügt,

g)

der Antragsteller sich verpflichtet, die Vorbereitung und Verwaltung des Projekts direkt vorzunehmen und sich nicht auf eine Vermittlerrolle zu beschränken,

h)

die zu archivierenden Dokumente:

Tatsachen und Personen betreffen, die zweifelsfrei mit der Geschichte der europäischen Integration in Zusammenhang stehen,

die europäische Integration seit Gründung der EGKS betreffen (ausgenommen die Datenbestände aus der Zeit vor 1952),

mit der persönlichen Erfahrung des Mitglieds während seines Mandats als europäischer Abgeordneter in Zusammenhang stehen (ausgenommen sind diejenigen Dokumente, die außerhalb der Mandatszeit des Abgeordneten oder des ehemaligen Mitglieds der Gemeinsamen Versammlung der EGKS, der Europäischen Parlamentarischen Versammlung oder des Europäischen Parlaments erworben wurden),

historischen Charakter haben (ausgenommen diesbezüglich sind diejenigen Dokumente, die im Laufe der Wahlperiode erworben wurden, welche 2004 begonnen hat),

das gleiche Profil aufweisen (ausgenommen sind textliche Datenbestände von weniger als einem Linearmeter = 5 000 Seiten, und nicht-textliche Dokumente, die nicht zu einem Datenbestand gehören, der mindestens die Mindestfinanzierung von 4 950 EUR erhalten würde).

IV.   AUSWAHL- UND ZUWEISUNGSVERFAHREN

1.   Auswahlkriterien

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über solide und ausreichende Finanzierungsquellen verfügt, um seine Tätigkeit während des Durchführungszeitraums der Aktion aufrecht zu erhalten und sich an ihrer Finanzierung (mindestens zu 50 %) und an ihrer Vorfinanzierung vor Auszahlung des Zuschussrestbetrages (mindestens zu 25 %) zu beteiligen.

Es muss über anerkannte Kompetenzen im Bereich Archivierung verfügen, so dass die geplante Archivierungsaktion ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Zu diesem Zweck müssen die Lebensläufe der für die Archivierung zuständigen Personen als Anlage beigefügt werden. Darüber hinaus müssen die personellen und materiellen externen Ressourcen angegeben werden, auf die der Antragsteller per Auftragsvergabe zurückzugreifen plant. Hinweis: In Anbetracht von Abschnitt III.2 g) dürfen externe Ressourcen nur für materielle Ausführungsaufgaben in Anspruch genommen werden.

Schließlich muss der Antragsteller nachweisen, dass er tatsächlich in der Lage ist, den Nutzern den Dokumentenbestand zur Verfügung zu stellen und ihnen kostenlosen Zugriff auf die Originale zu gewähren.

2.   Zuteilungskriterien

Die vorgeschlagene Aktion muss darauf abzielen, die Effizienz der Politik des Europäischen Parlaments zu maximieren, für die europäischen Wissenschaftler und Bürger möglichst vollständige Informationen über die Geschichte der europäischen Integration zu gewährleisten. Zu diesem Zwecke finden folgende Zuteilungskriterien mit der nachstehend erwähnten Gewichtung Anwendung:

a)

die Datenbestände (textliche wie sonstige Dokumente) müssen aus Dokumenten bestehen, die eine bedeutsame Ergänzung für die Geschichte der europäischen Integration darstellen (davon ausgenommen sind die offiziellen Dokumente des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Union);

Gewichtung des Kriteriums: . . . . . . . . . . 60 Punkte;

b)

berücksichtigt wird die Bedeutung der Aufgaben, die der Abgeordnete bzw. das ehemalige Mitglied im Rahmen seines Mandats als europäischer Abgeordneter ausübt/ ausgeübt hat;

Gewichtung des Kriteriums: . . . . . . . . . . 15 Punkte;

c)

Neuheit der Informationsquellen: die Übereinstimmung mit diesem Kriterium wird nach Maßgabe des Prozentsatzes nicht veröffentlichter Dokumente bewertet, der im Antragsformular belegt sein muss;

Gewichtung des Kriteriums: . . . . . . . . . . 15 Punkte;

d)

Kapazität des Antragstellers, den Zugang einer breiten Öffentlichkeit zum Dokumentenbestand zu ermöglichen; die Übereinstimmung mit diesem Kriterium wird nach folgenden Parametern beurteilt:

Einrichtung einer elektronischen Datenbank;

Gewichtung des Kriteriums. . . . . . . . . . 5 Punkte;

Veröffentlichung des vollständigen Verzeichnisses der digitalisierten Dokumente im Internet (unter Einhaltung der gegebenenfalls durch die Gesetze über den Schutz personenbezogener Daten vorgegebenen Restriktionen);

Gewichtung des Kriteriums: . . . . . . . . . . 5 Punkte.

Bei der Bewertung der Zuteilungskriterien wird so weit wie möglich dem Erfordernis Rechnung getragen, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Vorschlägen unter Zugrundelegung des doppelten Kriteriums der geographischen Herkunft und der politischen Zugehörigkeit sicherzustellen (fünfter Erwägungsgrund der Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Form von Schenkungen oder Legaten einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung vermacht wurden).

3.   Verfahren

Der Bewertungsausschuss erstellt eine Einstufung der Vorschläge auf der Grundlage der unter Beachtung der oben erwähnten Gewichtung der Kriterien vergebenen Punkte.

Die Elemente, die die Übereinstimmung mit den Kriterien rechtfertigen, müssen im Bewerbungsschreiben eindeutig angegeben und durch alle zweckmäßigen Belege nachgewiesen werden. Der Bewertungsausschuss kann den Antragsteller ersuchen, die erforderlichen Belege binnen der von ihm festgesetzten Frist zu ergänzen oder zu erläutern. Alle Elemente, die Gegenstand des Finanzierungsantrags sind, müssen gegebenenfalls durch Belege nachgewiesen werden. Die Elemente, die nicht nachgewiesen werden konnten, werden bei der Bewertung der Kriterien nicht berücksichtigt.

Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, gegebenenfalls vor Ort die von den Antragstellern im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gemachten Angaben zu überprüfen.

4.   Voraussichtlicher Zeitraum für die Bekanntgabe der Ergebnisse des Zuweisungsverfahrens

Juli/September 2005

V.   MODALITÄTEN DER EINREICHUNG DER ANTRÄGE/ALLGEMEINE INFORMATIONEN

1.   Einreichung eines Antrags

Die Anträge müssen mittels des Formulars für den Antrag auf Finanzierung eingereicht werden. Alle Teile des Formulars müssen ausgefüllt werden; ansonsten ist der Antrag unzulässig.

Jeder Antrag muss zusammen mit den Begleitdokumenten in Papierform (ein unterzeichnetes Original und fünf Kopien) und in elektronischer Form (zwei Disketten oder zwei CDs) eingereicht werden.

2.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Frist für den Eingang der Anträge endet am 25. Mai 2005. Anträge, die nach diesem Datum bei der den Zuschlag erteilenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.

3.   Einreichung der Vorschläge

Die Vorschläge müssen:

auf dem Formular für den Antrag auf Finanzierung verfasst sein;

unbedingt vom Antragsteller oder seinem ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten unterzeichnet sein;

uneingeschränkt leserlich sein, um nicht den geringsten Zweifel bezüglich der Bedingungen und Zahlenangaben zuzulassen;

im doppelten Umschlag versandt werden; beide Umschläge sind zu verschließen; der innere Umschlag muss zusätzlich zu der in der Ausschreibung angegebenen Anschrift der Empfangsdienststelle folgenden Vermerk tragen:

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN 2005-002

Verarbeitung der Archive der europäischen Abgeordneten

NICHT VON DER POSTSTELLE ODER EINER UNBEFUGTEN PERSON ZU ÖFFNEN

falls selbstklebende Umschläge verwendet werden, sind sie mit einem Klebestreifen zu verschließen, auf dem der Namenszug des Absenders quer anzubringen ist; als Unterschrift des Absenders gilt nicht nur sein handgeschriebener Namenszug, sondern auch der Stempel seiner Einrichtung;

spätestens zu dem in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Termin entweder auf dem Postweg per Einschreiben, wobei das Datum des Poststempels gilt, versandt oder per Boten überbracht werden, dem die Poststelle des in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angegebenen Dienstortes des Europäischen Parlaments eine mit Datum versehene Empfangsbestätigung aushändigt. Die Abgabe per Boten muss spätestens um 12.00 Uhr an dem Tag erfolgen, an dem die Frist abläuft.

Ein durch privaten Kurierdienst versandter Vorschlag gilt als per Boten zugestellt. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass sein Vorschlag spätestens um 12.00 Uhr am Tag des Einreichungstermins in der Poststelle des Europäischen Parlaments unter der unten angegebenen Anschrift eingeht und dass eine Empfangsbestätigung ausgehändigt wird.

Die Anschrift auf dem äußeren Umschlag muss lauten:

PARLEMENT EUROPEEN

Service du Courrier Officiel

ASP 0 F 158

Attn: Direction générale de la Présidence

Unité Budget et Finances (ASP 1H353)

rue Wiertz 60

B-1047 Bruxelles

Dieser Umschlag muss auch die Anschrift des Absenders tragen.

Die Anschrift auf dem inneren Umschlag muss lauten:

Direction générale de la Présidence

Unité Budget et Finances (ASP 1H353)

rue Wiertz 60

B-1047 Bruxelles

Vorschläge, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen, werden als unzulässig betrachtet.

4.   Detaillierte Angaben

Folgende Texte sind auf der nachstehend angegebenen Internetseite verfügbar:

http://www.europarl.eu.int/tenders:

Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Form von Schenkungen oder Legaten einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung vermacht wurden,

Formular für den Antrag auf Finanzierung,

Muster einer Erfüllungsgarantie,

Muster einer Vereinbarung.

Fragen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zwecks Gewährung von Zuschüssen sind unter Angabe der Referenznummer der Veröffentlichung per E-Mail an folgende elektronische Adresse zu richten:

 

Ibalthazart@europarl.eu.int

oder

 

Rphilippot@europarl.eu.int

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ANTRAGSFORMULAR FÜR ZUSCHÜSSE

Haushaltslinie 2271

(Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Form von Schenkungen oder Legaten einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung vermacht wurden)

Name des Antragstellers:

 


Akten-Nr.:

 

Der den Zuschlag erteilenden Stelle vorbehaltenes Feld

I.   AKTION DER ARCHIVIERUNG

1.   Beschreibung

1.1

Name des Mitglieds des Europäischen Parlaments, das die Dokumente bereitgestellt hat

1.2

Datum der Bereitstellung

1.3

Art der Bereitstellung:

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1.4

Wurden die Dokumente unentgeltlich und unter Verzicht ihrer Verfasser auf eine Vergütung für die Ausübung ihrer Vermögensrechte im Sinne des Urheberrechts und insbesondere des Vervielfältigungsrechts vermacht? Können die Dokumente folglich kostenlos genutzt werden?

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Falls ja, fügen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung bei.

1.5

Zusammensetzung des Bestandes

a)

Linearmeter, Trägermaterial Papier

b)

Anzahl der Stücke auf Audioträger — Typen

c)

Anzahl der Schriftstücke auf audiovisuellem Träger — Typen

d)

Anzahl von Ko/Mo/Go auf elektronischem Träger — Typen

1.6

Nachweis des historischen Werts des Bestands (maximal eine Seite), nach folgenden Kriterien:

a)

Beschaffenheit und Zusammenstellung des Bestands (entsprechende Belege sind beizufügen);

b)

von dem Abgeordneten, der die Dokumente bereitgestellt hat, im Rahmen seines Mandats als europäischer Abgeordneter wahrgenommene Aufgaben;

c)

Bedeutung der Dokumente als Ergänzung für die Geschichte der europäischen Integration; bitte angeben, ob sich darunter offizielle Dokumente des Europäischen Parlaments oder der Europäischen Union befinden, und falls ja, in welchem Umfang (entsprechende Belege sind beizufügen);

d)

behandelte Tatsachen und Personen;

e)

Aktualität der Quelle; bitte angeben, zu welchem Anteil es sich um bereits veröffentlichte Dokumente handelt (entsprechende Belege sind beizufügen);

f)

betreffender Zeitraum (Dokumente vor 1952 und nach dem Ende der Wahlperiode 1999-2004 sind ausgenommen);

g)

Zusammenhang zwischen den Dokumenten und der persönlichen Erfahrung des Mitglieds bei der Ausübung seines Mandats als europäischer Abgeordneter bitte angeben.

1.7

Beschreibung der eventuell bereits getätigten Eingriffe in den Bestand (bitte Anzahl der bereits verarbeiteten Seiten angeben) (maximal eine halbe Seite).

1.8

Detaillierte Beschreibung der geplanten Eingriffe (siehe Abschnitt I der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) (maximal eine Seite).

1.9

Methodologie (maximal eine Seite):

a)

Aufgliederung in Phasen

b)

Bewertungsverfahren je Phase

c)

Vorgeschlagenes Team für jede Phase.

1.10

Dauer und Plan der Aktion

2.   Geschätzte Ergebnisse (maximal eine Seite).

II.   DER ANTRAGSTELLER

1.   Personalien

Vollständige juristische Bezeichnung:

 

Akronym (falls vorhanden):

 

Rechtsstatus, welcher der Eigenschaft der juristischen Person zugrunde liegt:

 

Nachweis der Vertretungsvollmachten der juristischen Person (Belegdokumente beifügen)

 

Nachweise über die Eintragung beim Internationalen Archivrat (ICA/SPP)

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden):

 

Offizielle Anschrift:

 

Postanschrift:

 

Kontaktperson:

 

Telefonnummer:

 

Faxnummer:

 

E-Mail:

 

Website:

 

2.   Bankkoordinaten

Die Bank muss ihren Sitz in dem Land haben, in dem der Antragsteller registriert ist.

Name der Bank:

 

Anschrift der Bank:

 

Bezeichnung des Kontos:

 

Name des/der Unterzeichner(s):

 

Funktion(en) des Unterzeichner(s):

 

Bankleitzahl:

 

IBAN-Code des Antragstellers

NB:

Auf diesem Konto müssen sich die gegebenenfalls vom EP überwiesenen Beträge ermitteln lassen.

 

SWIFT-Code:

 

3.   Beschreibung des Antragstellers (maximal 1 Seite).

3.1   Wann wurde Ihre Organisation gegründet, und wann hat sie ihre Tätigkeit aufgenommen?

3.2   Welche sind derzeit die Haupttätigkeiten Ihrer Organisation?

3.3   Angabe der Leitungsorgane und der Personen, die ihnen angehören, mit Angabe der von ihnen wahrgenommenen satzungsmäßigen Funktionen

ORGANE

Name

Beruf

Geschlecht

Funktion

Anzahl der Jahre bei dem Organ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.4   Kenntnisse im Bereich Archivierung

3.4.1

Kurzer Überblick über die im Bereich Archivierung absolvierte Tätigkeit (maximal eine Seite).

3.4.2

Lebensläufe der Archivare (maximal eine Seite pro Archivar).

3.4.3

Fähigkeit zur Anwendung der Standards ISAD(G) und ISAAR (CPF), gemäß den Angaben in Anlage 1 der Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung als Schenkung oder als Legat zur Verfügung gestellt werden, angenommen vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 2. Juni 2003.

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3.4.4

Durchführung einer Schätzung der menschlichen und materiellen externen Ressourcen, die der Antragsteller mittels der Vergabe von Aufträgen für Tätigkeiten der materiellen Ausführung einzusetzen plant (bitte angeben, welche).

3.5   Angabe der Beziehungen zu den öffentlichen Nutzern Ihrer Bestände (wie viele Wissenschaftler, Studenten, Bürger?)

3.6   Bereitstellung der verarbeiteten Dokumente

3.6.1

Können Sie dem Europäischen Parlament und den Nutzern den Bestand an verarbeiteten Dokumenten kostenlos zur Verfügung stellen und ihnen Zugriff auf die Originale dieser Dokumente gewähren? Wie?

3.6.2

Planen Sie, eine Datenbank mit den digitalisierten Dokumenten anzulegen?

3.6.3

Planen Sie, die Dokumente auf einer Website zu veröffentlichen (unter Wahrung der gegebenenfalls durch die Gesetze über den Schutz personenbezogener Daten vorgegebenen Restriktionen)?

4.   Budget

4.1

Verwaltungshaushalt des Antragstellers für das Haushaltsjahr 2005 beifügen. Der Antragsteller muss die Quellen angeben, aus denen die Aktion zu mindestens 50 % der Kosten, die nicht von dem beantragten Zuschuss abgedeckt sind, und zu mindestens 25 % der Kosten, die durch die Zuschussrestzahlung (50 % des Zuschusses) nach Beendigung der Aktion zu finanzieren sind, finanziert werden kann.

4.2

Haushaltsrechnung und Bilanz des Haushaltsjahres 2004 beifügen.

4.3

Nutzt der Antragsteller für die gleiche Aktion gemäß Absatz 1 oder für andere Aktionen oder im Rahmen seiner laufenden Tätigkeiten im Haushaltsjahr 2005 andere Finanzierungsquellen zu Lasten des Gesamthaushalts der Europäischen Union, oder hat er dies beantragt?

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Falls ja:

in welcher Höhe? . . . . . . . . . .

Art, Herkunft und Zweckbestimmung der Finanzierung angeben.

EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNGEN

Der Antragsteller erklärt, sich nicht in einer der nachfolgend beschriebenen Situationen zu befinden (welche einen Grund für den Ausschluss von der Finanzierung gemäß Artikel 93 und 94 der Haushaltsordnung darstellen):

a)

Er darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren, gerichtlichen Sanierungsverfahren oder Vergleichsverfahren befinden, er darf die berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben, er darf sich nicht in einer aufgrund der in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren vergleichbaren Lage befinden, und gegen ihn dürfen keine vergleichbaren Verfahren eingeleitet worden sein;

b)

er darf nicht für ein Vergehen, das seine berufliche Integrität beeinträchtigt, durch ein rechtskräftiges Urteil verurteilt worden sein;

c)

er darf sich beruflich keiner schweren Verfehlung schuldig gemacht haben, welche die den Zuschlag erteilende Stelle in irgendeiner Weise feststellen könnte;

d)

er muss seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge und seinen Steuerpflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, nachgekommen sein;

e)

er darf nicht wegen Betrugs, Korruption, Beteiligung an einer kriminellen Organisation oder aufgrund einer sonstigen illegalen Tätigkeit, die den finanziellen Interessen der Gemeinschaft schadet, rechtskräftig verurteilt worden sein;

f)

er darf nicht infolge eines aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Auftragsvergabe- oder Zuschussgewährungsverfahrens aufgrund der Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten für schwerwiegend säumig erklärt worden sein;

g)

er darf sich nicht in einem Interessenkonflikt befinden;

h)

er muss alle in diesem Antragsformular verlangten Auskünfte erteilt und darf keine falschen Erklärungen abgegeben haben.

Ich befinde mich in einer der oben genannten Situationen.Image

Falls ja, angeben, welche:

Der Antragsteller verpflichtet sich, den verarbeiteten Archivbestand im Falle der Zuschussgewährung nicht mit Gewinnerzielungsabsichten zu verwenden.

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Der Antragsteller verpflichtet sich, im Falle der Zuschussgewährung den Nutzern den vollständigen Bestand an verarbeiteten persönlichen Dokumenten (als Ausdruck und in Dateiform sowie gegebenenfalls auf seiner Website) zur Verfügung zu stellen und ihnen Zugriff auf die Originaldokumente zu gewähren.

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Der Antragsteller verpflichtet sich, die Vorbereitung und Verwaltung des Projekts direkt vorzunehmen und sich nicht auf eine Vermittlerrolle zu beschränken.

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Der Antragsteller verpflichtet sich, im Falle der Zuschussgewährung dem Antrag auf Auszahlung des Zuschussrestbetrages nach Beendigung der Aktion die Dokumente beizufügen, die in Absatz 6.2. a), b) c) und d) der Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung als Schenkung oder als Legat vermacht werden, angenommen vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 2. Juni 2003, angegeben sind.

Der Antragsteller verpflichtet sich, im Falle der Zuschussgewährung vor Unterzeichnung einer Sonderfinanzierungsvereinbarung keine Ausgaben zu tätigen.

Der Antragsteller verpflichtet sich, im Falle der Zuschussgewährung die Regelungen, welche die rechtliche Grundlage für die Aktion, die Gegenstand der Finanzierung ist, darstellen, vollständig zu beachten (Absatz „Rechtsgrundlage“ der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen):

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften;

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften;

Regelung für die Verarbeitung der Archive der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die einer Einrichtung, Vereinigung oder Stiftung als Schenkung oder als Legat vermacht werden, angenommen vom Präsidium des Europäischen Parlaments am 2. Juni 2003.

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters, der die Richtigkeit der oben gemachten Angaben ehrenwörtlich bescheinigt.

Geschehen zu . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . .

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift


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