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Document C2005/019/59

    Rechtssache T-401/04: Klage der Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. Oktober 2004

    ABl. C 19 vom 22.1.2005, p. 28–28 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.1.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 19/28


    Klage der Bactria Industriehygiene-Service Verwaltungs GmbH gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 1. Oktober 2004

    (Rechtssache T-401/04)

    (2005/C 19/59)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Die Bactria Industriehygiene Service Verwaltungs GmbH, Kirchheimbolanden (Deutschland), hat am 1. Oktober 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen sind Rechtsanwälte K. Van Maldegem und C. Mereu.

    Die Klägerin beantragt,

    der Beklagten aufzugeben, ihrem Antrag stattzugeben,

    hilfsweise die Entscheidung D 341571(04) der Europäischen Kommission für nichtig zu erklären,

    die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin zum Ersatz des dieser durch die Verletzung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen insoweit, als sie dem Antrag der Klägerin nicht stattgegeben hat, bzw. durch die Entscheidung D 341571(04) der Europäischen Kommission entstandenen Schadens einen vorläufigen Betrag von 1 EUR bis zur genauen Feststellung und Bezifferung des genauen Betrages zuzüglich fälliger Zinsen zu zahlen,

    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-400/04, Arch Chemicals und Arch Timber Protection/Kommission.


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