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Document C2004/193/03
Notice concerning the anti-dumping measures in force in respect of imports into the Community of certain aluminium foil originating, inter alia, in Russia: modification of the name and address of a company from which an undertaking was accepted and modification of the address of two companies co-signing this undertaking
Bekanntmachung betreffend die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung in unter anderem Russland: Umfirmierung und Änderung der Anschrift eines Unternehmens, von dem eine Verpflichtung angenommen wurde, und Änderung der Anschrift von zwei Unternehmen, die diese Verpflichtung mit unterzeichneten
Bekanntmachung betreffend die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung in unter anderem Russland: Umfirmierung und Änderung der Anschrift eines Unternehmens, von dem eine Verpflichtung angenommen wurde, und Änderung der Anschrift von zwei Unternehmen, die diese Verpflichtung mit unterzeichneten
ABl. C 193 vom 29.7.2004, p. 3–3
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
29.7.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 193/3 |
Bekanntmachung betreffend die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung in unter anderem Russland: Umfirmierung und Änderung der Anschrift eines Unternehmens, von dem eine Verpflichtung angenommen wurde, und Änderung der Anschrift von zwei Unternehmen, die diese Verpflichtung mit unterzeichneten
(2004/C 193/03)
Für die Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung in unter anderem Russland gilt ein endgültiger Antidumpingzoll, der mit der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 des Rates (1) eingeführt wurde.
Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“ ist ein russischer Hersteller, für dessen Ausfuhren bestimmter Aluminiumfolien in die Gemeinschaft gemäß der vorgenannten Verordnung ein individueller Antidumpingzoll in Höhe von 14,9 % gilt.
Mit dem Beschluss 2001/381/EG (2) nahm die Kommission ein Verpflichtungsangebot von Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“, Studencheskaya Street, 33/4, Moskau, Russland, Sayan Foil, Sayanagorsk, Russland, dem Aluminiumfolienherstellungsbetrieb von Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“, Rual Trade Limited, Suites 7B & 8B, 50 Town Range, Gibraltar, und Sibirsky Aluminium GmbH, Graf-Adolf-Platz 1-2, D-40213 Düsseldorf, an.
Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“ teilte der Kommission mit, dass Sayan Foil als eigenständige juristische Person eingetragen worden ist und in diesem Zusammenhang seinen Namen in Open Joint Stock Company „Rusal Sayanal“ geändert habe mit der Anschrift Promploshadka, Sayanagorsk, Republik Khakasia 655600, Russland. Nach Aussage von Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“ berührt die Umfirmierung und Änderung der Anschrift nicht das Recht von Open Joint Stock Company „Rusal Sayanal“ auf Inanspruchnahme der Verpflichtung, die für das Unternehmen unter seinem früheren Namen und seiner früheren Anschrift galt.
Die Kommission prüfte die in Bezug auf Sayan Foil übermittelten Informationen und kam zu dem Schluss, dass die Änderungen die Feststellungen der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 des Rates und des Beschlusses 2001/381/EG der Kommission in Bezug auf die Verpflichtung in keiner Weise berühren.
Rual Trade Limited teilte der Kommission mit, dass sich seine Anschrift in Geneva Place, 2nd Floor, 333 Waterfront Drive, P.O. Box 3339, Road Town, Tortola, Britische Jungfern-Inseln, geändert habe. Das Unternehmen ersuchte die Kommission um Bestätigung, dass die Änderung der Anschrift das Recht des Unternehmens auf Inanspruchnahme der Verpflichtung, die für das Unternehmen unter seiner früheren Anschrift galt, nicht berührt.
Sibirsky Aluminium GmbH teilte der Kommission mit, dass sich seine Anschrift in Jahnstraße 3, D-40215 Düsseldorf, geändert habe. Das Unternehmen ersuchte die Kommission um Bestätigung, dass die Änderung der Anschrift das Recht des Unternehmens auf Inanspruchnahme der Verpflichtung, die für das Unternehmen unter seiner früheren Anschrift galt, nicht berührt.
Die Kommission prüfte die im Zusammenhang mit den beiden vorgenannten Anschriftsänderungen übermittelten Informationen und kam zu dem Schluss, dass die Änderungen die geltende Verpflichtung betreffend die Einfuhren von Aluminiumfolien aus Russland in keiner Weise berühren.
Angesichts des Vorstehenden ist die Bezugnahme auf Sayan Foil, Sayanagorsk, Russland, in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 des Rates und in Artikel 1 des Beschlusses 2001/381/EG der Kommission künftig als Bezugnahme auf Open Joint Stock Company „Rusal Sayanal“, Promploshadka, Sayanagorsk, Republik Khakasia 655600, Russland, zu verstehen.
Die Bezugnahme auf Rual Trade Limited, Suites 7B & 8B, 50 Town Range, Gibraltar, in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 des Rates und in Artikel 1 des Beschlusses 2001/381/EG der Kommission ist künftig als Bezugnahme auf Rual Trade, Geneva Place, 2nd Floor, 333 Waterfront Drive, P.O. Box 3339, Road Town, Tortola, Britische Jungfern-Inseln, zu verstehen.
Die Bezugnahme auf Sibirsky Aluminium GmbH, Graf-Adolf-Platz 1-2, D-40213, Düsseldorf, in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 des Rates und in Artikel 1 des Beschlusses 2001/381/EG der Kommission ist künftig als Bezugnahme auf Sibirsky Aluminium GmbH, Jahnstraße 3, D-40215 Düsseldorf, zu verstehen.
Dementsprechend sollte der TARIC-Zusatzcode 256 für Joint Stock Company „United Company Siberian Aluminium“, Studencheskaya Street, 33/4, Moskau, Russland, künftig für Open Joint Stock Company „Rusal Sayanal“, Promploshadka, Sayanagorsk, Republik Khakasia 655600, Russland, gelten.
(1) ABl. L 134 vom 17.5.2001, S. 1.
(2) ABl. L 134 vom 17.5.2001, S. 67.