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Document C2004/106/141

Rechtssache T-65/04: Klageder Gela Sviluppo S. C. p. A. in liquidazione gegen die Kommission der EuropäischenGemeinschaften, eingereicht am 13. Februar 2004

ABl. C 106 vom 30.4.2004, p. 70–71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

30.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 106/70


Klage der Gela Sviluppo S. C. p. A. in liquidazione gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. Februar 2004

(Rechtssache T-65/04)

(2004/C 106/141)

Verfahrenssprache: Italienisch

Die Gela Sviluppo S. C. p. A. in liquidazione hat am 13. Februar 2004 eine Klage beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften gegen die Europäische Kommission eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Patrizio Menchetti.

Die Klägerin beantragt,

die in der Mitteilung vom 16. Dezember 2003, AZ. 116515 Regio E2/JHR/rs D(2003) 621494 enthaltene Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, mit der die beantragte Zahlung des Restbetrags der Finanzierung der Gesamtsubvention von Gela Sviluppo abgelehnt worden ist;

die Entscheidung Sicilia 94-99 FESR 98.05.26.001 der Kommission für nichtig zu erklären, mit der die Finanzierung der Gesamtsubvention von Gela Sviluppo gekürzt worden ist;

die Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären, mit der die Bilanz in Höhe von 2 348 580,42 Euro aufgehoben worden ist;

die im Zahlungsbescheid in Höhe von 85 806,66 Euro für die Erstattung des gezahlten Überschussbetrags enthaltene Entscheidung der Kommission für nichtig zu erklären;

falls festgestellt wird, dass Artikel 6.2 der mit der Entscheidung (SEC) 1999/1316 vom 9. September 1999 erlassenen Leitlinien über den Rechnungsabschluss der operationellen Interventionen (1994 bis 1999) der Strukturfonds auf einer Entscheidung im Sinne von Artikel 249 EG beruht, diese Entscheidung für nichtig zu erklären;

die außervertragliche Haftung der Kommission im Zusammenhang mit der unterbliebenen Zahlung des Restbetrags der Finanzierung der Gesamtsubvention von Gela Sviluppo, Sicilia 94/99 FESR 98.05.26.001 festzustellen und die Kommission zur Zahlung von Schadensersatz gemäß den Artikeln 235 und 288 EG in Höhe von 2 348 580,42 Euro nebst Zinsen oder nach dem Ermessen des Gerichts zu zahlen;

die Vertragsverletzung und die Haftung der Kommission aus Vertrag im Zusammenhang mit dem am 13. September 1999 unterzeichneten Vertrag zwischen Gela Sviluppo und der Europäischen Kommission, die von der Region Sizilien offiziell zur Kenntnis genommen und am 31. Mai 2002 ebenfalls unter Kenntnisnahme durch die Region Sizilien geänderten Vertrag festzustellen und festzustellen, dass der Kommission der Betrag von 85 806,66 Euro nicht geschuldet wird, und die Kommission zu verurteilen, die in der Zahlung des Betrages von 2 262 777,76 Euro bestehenden vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen oder Schadensersatz in gleicher Höhe oder nach Ermessen des Gerichts zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage betrifft die Entscheidung der Kommission, den Restbetrag der Finanzierung der Gesamtsubvention für Gela Sviluppo, Sicilia 94/99 FESR 98.05.26.001 nicht zu zahlen und den bereits gezahlten Betrag von 85 806,66 Euro zurückzufordern.

Die Klägerin führt folgendes aus:

die Kommission habe die Entscheidungen über die Kürzung der Finanzierung, und die Entscheidung (SEC) 1999/1316 vom 9. September 1999 nicht angemessen begründet;

die Kommission habe den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens verletzt, in dem sie es abgelehnt habe, dem Antrag der Klägerin auf Anhörung stattzugeben und die Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Kürzung, und schließlich habe sie beim Erlasse der Entscheidung (SEC) 1999/1316 vom 9. September 1999 wesentliche Formvorschriften verletzt;

die von der Kommission beim Rechnungsabschluss angewandte Berechnungsmethode sei rechtswidrig;

die außervertragliche Haftung der Kommission wegen der Grundsätze des Vertrauensschutzes, der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Regeln für die Verwaltung der Finanzierung der Strukturfonds;

vertragliche Haftung im Zusammenhang mit dem zwischen der Kommission, Gela Sviluppo und der Region Sizilien geschlossenen Vertrags unter Verstoß gegen die Artikel 1453, 1175 und 1375 des italienischen codice civile.


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