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Document C/2024/03224
Notice amending the notice of open competition – EPSO/AD/403/23 – Administrators (AD 7) in the following fields: 1. Crisis management 2. Migration and internal security (OJ C 264 A, 27.7.2023)
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 — Beamte (m/w/d) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in folgenden Fachgebieten: 1. Krisenmanagement 2. Migration und innere Sicherheit (ABl. C 264 A vom 27.7.2023)
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 — Beamte (m/w/d) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in folgenden Fachgebieten: 1. Krisenmanagement 2. Migration und innere Sicherheit (ABl. C 264 A vom 27.7.2023)
ABl. C, C/2024/3224, 28.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3224/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3224 |
28.5.2024 |
Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 — Beamte (m/w/d) der Funktionsgruppe Administration (AD 7) in folgenden Fachgebieten: 1. Krisenmanagement 2. Migration und innere Sicherheit
(Amtsblatt der Europäischen Union C 264 A vom 27. Juli 2023)
(C/2024/3224)
Im Rahmen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 sind bei den Online-Tests mit automatischer Beaufsichtigung am 9.-11. Oktober 2023 schwerwiegende technische Probleme aufgetreten. Infolgedessen waren viele Bewerber/-innen nicht in der Lage, die Tests unter angemessenen Bedingungen abzulegen oder abzuschließen.
Am 17. November 2023 kündigte EPSO an, die Durchführung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 auszusetzen und Alternativen für ein solides System zur Testdurchführung, das zuverlässig ist und gleichzeitig optimale Bedingungen für die Prüfungsteilnehmer/-innen bietet, zu prüfen. Anhand dieser Kriterien wurden — unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen und der Interessen der Bewerber/-innen — verschiedene Optionen bewertet, damit die Auswahlverfahren ohne unnötige Verzögerungen wieder aufgenommen werden können.
Die für das Auswahlverfahren EPSO/AD/403/23 gewählte Lösung besteht in Online-Tests/-Prüfungen mit automatischer Beaufsichtigung, allerdings mit veränderten Testmodalitäten. Bei zahlreichen Bewerber/-innen dieses Auswahlverfahrens liegen keine gültigen (oder vollständigen) Aufzeichnungen der Eingaben vor, daher sollten sie die Tests erneut unter den neuen Bedingungen ablegen. Damit alle Bewerber/-innen unter gleichen Bedingungen geprüft werden, wird die Prüfungsphase in diesem Auswahlverfahren neu eingeleitet und alle Bewerber/-innen müssen sich erneut allen Tests/Prüfungen unterziehen. Dies gilt auch für Bewerber/-innen, die bereits die Tests/Prüfungen vollständig abgelegt haben.
Da eine Wiederholung der Prüfungsphase des Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 erforderlich ist, bietet sich nun die Gelegenheit, das Auswahlverfahren entsprechend der neuen Regelung („24-Sprachen-Regelung“) in allen 24 EU-Amtssprachen durchzuführen. Dies entspricht der Vorgehensweise von EPSO bei Auswahlverfahren, in denen die Bekanntmachung bereits veröffentlicht wurde, die Tests/Prüfungen aber noch nicht stattgefunden haben (siehe C/2024/1805 vom 1. März 2024 (1) und C/2024/2265 vom 22. März 2024 (2)).
Die Angleichung an die „24-Sprachen-Regelung“ bedeutet, dass Bewerber/-innen gemäß den Anweisungen der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens frei wählen können, in welchen zwei der 24 Amtssprachen der EU sie die Tests/Prüfungen ablegen wollen.
Der Übergang zu einer vollständigen „24-Sprachen-Regelung“ beim Auswahlverfahren EPSO/AD/403/23 erfordert gewisse Anpassungen des Testportfolios. Insbesondere führt die in diesem Zusammenhang vorgesehene Fallstudie zu praktischen Schwierigkeiten. Daher wird die Fallstudie durch eine schriftliche Prüfung ersetzt, bei der sich die Aufgabenstellung auf Unterlagen/Informationen stützt, die bereits in 24 Sprachen öffentlich zugänglich sind. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit im Mittelpunkt stehen. Die Punktevergabe und Prüfungsdauer bleiben unverändert und werden in der Änderungsbekanntmachung näher erläutert.
Damit sowohl die derzeitigen als auch potenzielle neue Bewerber/-innen die Flexibilität der „24-Sprachen-Regelung“ optimal nutzen und eventuell auch andere Sprachen für die Tests/Prüfungen wählen können, wird das Auswahlverfahren wiederaufgenommen. Folglich müssen Bewerber/-innen, die ihre Bewerbung bereits eingereicht haben, diese überprüfen und erneut validieren, um weiterhin an diesem Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Weitere Informationen erhalten diese Bewerber/-innen über ihr EPSO-Konto.
Aus diesen Gründen wird die Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/403/23 wie folgt geändert:
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(1) |
Auf Seite 1 muss die Bewerbungsfrist wie folgt lauten: „ Bewerbungsschluss: 9. Juli 2024 um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit “. |
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(2) |
Auf Seite 2 Abschnitt 3 „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“: Anstatt: „Sie müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen.“ muss es heißen: „Sie müssen bei Ablauf der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen (siehe Abschnitt 4.3.1 Buchstabe a dieser Bekanntmachung).“ |
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(3) |
Auf Seite 4 erhält Abschnitt 4 „Wie läuft das Auswahlverfahren ab?“ folgende Fassung: „4. WIE LÄUFT DAS AUWAHLVERFAHREN AB? 4.1. Überblick über die Phasen des Auswahlverfahrens Dieses Auswahlverfahren besteht aus folgenden Phasen:
4.2. Sprachen dieses Auswahlverfahrens Das Statut ((1)*) sieht vor, dass eine Beamtin oder ein Beamter nur ernannt werden kann, wenn sie/er gründliche Kenntnisse in einer der Sprachen der EU und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der EU in dem für die Ausübung ihres/seines Amtes erforderlichen Umfang nachweist. Daher müssen Bewerber/-innen bei diesem Auswahlverfahren über gründliche Kenntnisse (mindestens Niveau C1) in mindestens einer der 24 EU-Amtssprachen und ausreichende Kenntnisse (mindestens Niveau B2) in einer beliebigen anderen der verbleibenden 23 EU-Amtssprachen verfügen. Die hier genannten Mindestniveaus beziehen sich auf alle im Bewerbungsformular genannten sprachlichen Kompetenzen (Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverständnis). Diese entsprechen den im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen genannten Kompetenzen ((2)*) . Zum besseren Verständnis werden diese Sprachen als ‚Sprache 1‘ und ‚Sprache 2‘ bezeichnet. In den verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden folgende Sprachen verwendet:
Die Bewerber/-innen müssen ihre Wahl der Test- bzw. Prüfungssprache bei der Bewerbung treffen und können nach Validierung ihres Bewerbungsformulars keine Änderungen mehr vornehmen. 4.3. Phasen des Auswahlverfahrens 4.3.1. Bewerbung
4.3.2. Tests/Prüfungen a) Allgemeine Informationen Die im Rahmen dieses Auswahlverfahrens am 9., 10. und 11. Oktober 2023 durchgeführten Tests/Prüfungen werden für nichtig erklärt. Die in diesem Rahmen eingereichten Test- und Prüfungsantworten der Bewerber/-innen werden nicht verarbeitet, und es werden keine Test- bzw. Prüfungsergebnisse generiert. Alle Bewerber/-innen, die ihr Bewerbungsformular innerhalb der in Abschnitt 4.3.1 Buchstabe a festgelegten Frist ordnungsgemäß validiert und die Anweisungen nach Abschnitt 4.3.1 befolgt haben, werden zu einer Reihe von Tests/Prüfungen eingeladen, die im Folgenden beschrieben werden. Die Tests und die Prüfung finden online statt und erfolgen unter Aufsicht (Fernbeaufsichtigung). EPSO informiert die Bewerber/-innen spätestens in der Einladung zu den Tests/Prüfungen über die betreffenden Modalitäten. Die folgende Tabelle zeigt, wie die Ergebnisse in die Bewertung einfließen:
Wer die erforderliche Mindestpunktzahl in einem dieser Tests oder der Prüfung nicht erreicht, wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die Test- und/oder Prüfungsantworten dieser Personen werden nicht weiter ausgewertet, und ihre Zulassungsberechtigung wird dementsprechend nicht geprüft. Die Test- und Prüfungsergebnisse werden den Bewerber/-innen erst am Ende des Auswahlverfahrens mitgeteilt, und zwar unabhängig davon, welche Phase des Auswahlverfahrens sie erreicht haben. b) Tests zum logischen Denken Die Tests zum logischen Denken werden wie folgt durchgeführt:
Um die Tests zum logischen Denken erfolgreich zu bestehen, müssen Sie
c) Fachbezogener Multiple-Choice-Test Der fachbezogene Multiple-Choice-Test bezieht sich auf das gewählte Fachgebiet. Er wird wie folgt durchgeführt:
Die Bewerber/-innen müssen mindestens 15 von 30 Punkten erreichen und eines der besten Ergebnisse erzielen. Es wird pro Fachgebiet eine Rangfolge der Personen, die die Mindestpunktzahl erreichen, in absteigender Reihenfolge der erzielten Punktzahlen erstellt. Anhand dieser Rangfolge werden i) die Bewerber/-innen ermittelt, deren schriftliche Prüfung bewertet und deren Zulassungsberechtigung geprüft wird (siehe Abschnitt 4.3.3), und ii) die Reserveliste gemäß dem in Abschnitt 4.3.4 beschriebenen Verfahren erstellt. Wer nicht eines der besten Ergebnisse im Sinne des Abschnitts 4.3.3 Buchstabe a erzielt, wird von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung dieser Personen werden nicht ausgewertet, und ihre Zulassungsberechtigung wird nicht geprüft. d) Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung dient der Bewertung der schriftlichen Kommunikationsfähigkeit der Bewerber/-innen. Sie wird wie folgt durchgeführt:
Die Bewerber/-innen müssen die Prüfungsaufgabe auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen zu den Fachgebieten des Auswahlverfahrens erledigen. Die Unterlagen werden vor dem Prüfungstermin auf der EPSO-Website zur Verfügung gestellt. Bei der Prüfung erhalten die Bewerber/-innen die gleichen Unterlagen und die zugehörige(n) Aufgabenstellung(en). Bei der schriftlichen Prüfung handelt es sich nicht um einen Sprachtest. Die Bewertung erfolgt anhand der spezifischen Bewertungskriterien, die auf der EPSO-Website veröffentlicht sind ((5)*) . 4.3.3. Bewertung der schriftlichen Prüfung und Prüfung der Zulassungsberechtigung
4.3.4. Erstellung der Reservelisten
Die Aufnahme in eine Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür. ((1)*) Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 45 vom 14.6.1962, S. 1385/62). Konsolidierter Text: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20220101." ((2)*) https://eu-careers.europa.eu/de/documents/common-european-framework-reference-languages." ((3)*) https://epso.europa.eu/de/job-opportunities/open-for-application." ((4)*) https://eu-careers.europa.eu/de/help/faq/new-competition-model-2023." ((5)*) https://eu-careers.europa.eu/de/help/what-written-test.“ " |
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(4) |
Auf Seite 11 erhält Anhang I Abschnitt 5 „Tests/Prüfungen“ folgende Fassung: „5. Tests/Prüfungen
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(5) |
Auf Seite 11 erhält Anhang I Abschnitt 7.1 „Technische und organisatorische Probleme“ folgende Fassung: „7.1. Technische und organisatorische Probleme
(*2) https://epso.europa.eu/de/help/faq/complaints." (*3) https://eu-careers.europa.eu/de/help/faq/complaints.“ " |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3224/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)