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Document 92003E003906

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3906/03 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Einheitliche Währung und Steigerung der Lebenshaltungskosten.

    ABl. C 84E vom 3.4.2004, p. 114–115 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    3.4.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 84/114


    (2004/C 84 E/0150)

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3906/03

    von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission

    (17. Dezember 2003)

    Betrifft:   Einheitliche Währung und Steigerang der Lebenshaltungskosten

    Die Einführung der einheitlichen europäischen Währung markiert einen bedeutenden Fortschritt im Prozess der Konsolidierung des wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhalts der EU, hat aber andererseits zu einem deutlichen Preisanstieg geführt. Diese Meinung wird in Italien gestützt durch die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen, durchgeführt von angesehenen statistischen Instituten (darunter ISTAT), ebenso wie durch eine Reihe eingehender Kontrollen von Seiten der Guardia di Finanza (Finanzpolizei). Es steht außer Zweifel, dass diese Situation in allen Ländern der Europäischen Union anzutreffen ist, wenn auch von Staat zu Staat in unterschiedlichem Ausmaß. Um der Steigerung der Lebenshaltungskosten entgegen zu wirken, hat die italienische Regierung bedeutende Maßnahmen ergriffen, darunter (Artikel 23 D.L. 269/2003) die Einführung eines besonderen Fonds in Höhe von 5 Mio. EUR für 2003 und 20 Mio. EUR für 2004. Über diesen Fonds sollen von den Kommunen und den Handelskammern einvernehmlich gestartete Initiativen finanziert werden, die darauf abzielen, die Organisation von Warenkörben für Güter des allgemeinen und täglichen Bedarfs zu fördern und zu unterstützen, ebenso wie die Information der Öffentlichkeit — auch auf elektronischem Weg — über Listen der Handelsbetriebe, bei denen diese Warenkörbe ganz oder vollständig verfügbar sind, und über jene Betriebe, die aufgrund der praktizierten Preise empfehlenswert sind oder nicht. Minister Tremonti hat als amtierender Präsident des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister die Einführung von 1-Euro- und 2-Euro-Banknoten vorgeschlagen, die die gegenwärtigen Münzen von gleichem Wert ablösen sollen. Gegenüber diesem Vorschlag, der, so sei betont, die Zustimmung vieler Länder, darunter Frankreichs, findet, hat die EZB große Zurückhaltung an den Tag gelegt und die Begeisterung gedämpft mit der Erklärung, selbst bei gutem Willen sei die Einführung der neuen Euro-Banknoten nicht vor der zweiten Phase der Euro-Prägung, d.h. in drei Jahren möglich.

    Aufgrund der oben stehenden Tatsachen werden an die Kommission die folgenden Fragen gerichtet:

    1.

    Gibt es gegenwärtig Gemeinschaftspolitiken, die darauf abzielen, das Inflationsphänomen, das offensichtlich die Prognosen übersteigt, einzudämmen?

    2.

    Gibt es einschlägige Beispiele für gute Praktiken?

    3.

    Werden europäische Programme und Finanzierungen durchgeführt — oder geplant —, um die öffentlichen Einrichtungen, die lokalen Gebietskörperschaften und die Verbraucherverbände dabei zu unterstützen, dem Phänomen der steigenden Lebenshaltungskosten entgegen zu wirken?

    4.

    Wie wird die Kommission tätig, um die Unionsbürger über dieses Phänomen zu informieren und aufzuklären?

    5.

    Ist die Kommission angesichts der Tatsache, dass nach zahlreichen Umfragen der überwiegende Teil der europäischen Bürger die Ablösung einiger Münzen durch Banknoten von gleichem Wert begrüßen würde, bereit, diese Sache gegenüber der EBZ und den zuständigen Gemeinschaftsinstitutionen zu vertreten?

    6.

    Gibt es einen festen Zeitplan für die Emission von 1-Euro- und 2-Euro-Banknoten?

    Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission

    (30. Januar 2004)

    l.und

    2. Die Kommission möchte daran erinnern, dass die Europäische Zentralbank (EZB) für die Wahrung der Preisstabilität in der Eurozone insgesamt verantwortlich ist, während es Sache der Mitgliedstaaten ist, sich um nationale Inflationsentwicklungen zu kümmern, die als ungerechtfertigt betrachtet werden.

    Die neuesten vorliegenden Daten zeigen, dass der am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Anstieg der Verbraucherpreise im Zeitraum November 2002 bis November 2003 für die Eurozone insgesamt bei 2,2 % lag. In Italien betrug der jährliche HVPI-Anstieg im November 2003 2,8 %; dies war die dritthöchste Rate in den Mitgliedstaaten. Während diese Zahlen etwas über den Erwartungen vor einigen Monaten liegen, lässt die jüngste Konjunkturprognose der Kommission darauf schließen, dass die Inflation im Laufe des Jahres 2004 allmählich zurückgehen wird. Auch die beträchtlichen Unterschiede, die es in mehreren Mitgliedstaaten zwischen der tatsächlichen und der empfundenen Inflation nach der Euro-Einführung gibt, sollte man nicht vergessen, wenn man sich mit Fragen der Inflation und der möglichen Folgen der Währungsumstellung beschäftigt.

    3.

    Die Kommission trägt im Rahmen der Bestimmungen des EG-Vertrags (Artikel 153) dazu bei, die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu schützen und eine wirksame Stärkung der Verbraucherschutzbestimmungen zu fördern. Jedoch kann man die mit dieser Zielsetzung ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie Auswirkungen auf die Preise der Waren und Dienstleistungen haben mögen, nicht unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Preisstabilität betrachten, die, wie gesagt, Aufgabe der EZB ist.

    Mit direkter Bezugnahme auf die Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen hat die Kommission eine Reihe von Initiativen gefördert, die die Verbraucher in die Lage versetzen sollten, die Umstellung auf die neue Währung besser zu handhaben. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei benachteiligten Menschen (alte Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen in Randgebieten usw.) geschenkt. Im Rahmen des Programms „Euro leicht gemacht“ wurden spezifische Vorhaben gefördert, um den öffentlichen Behörden und Verbraucherverbänden dabei zu helfen, mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Banknoten und Münzen vorauszusehen. Diese Initiativen waren hilfreich für eine erfolgreiche Umstellung auf die neue Währung.

    4.

    Sowohl die Kommission als auch die EZB prüfen ständig die aktuelle Lage der Wirtschaft in der Eurozone. Zusätzlich zu den Standarderhebungen über die realen und nominalen Aspekte der Wirtschaft geht es dabei auch um gründlichere Studien zu Ad-hoc-Themen von besonderem Interesse, wie die reale und die empfundene Inflation in der Eurozone.

    5.

    Nach der letzten Eurobarometer-Umfrage (die am 15. Dezember 2003 veröffentlicht wurde) ist nur eine Minderheit (31 % ) der Bürger der Eurozone für die Einführung einer 1-Euro-Banknote. Unterstützung für eine solche Banknote kommt hauptsächlich aus zwei Mitgliedstaaten, in denen eine Mehrheit (70 % in Griechenland, 76 % in Italien) die Einführung einer 1-Euro-Banknote begrüßen würde. In den anderen zehn Mitgliedstaaten der Eurozone spricht sich jedoch eine eindeutige Mehrheit (überall mehr als 60 % und in einigen Mitgliedstaaten sogar fast 90 % ) gegen die Einführung einer solchen zusätzlichen Banknote aus.

    6.

    Gemäß EG-Vertrag müsste jede Entscheidung über die Stückelung von Banknoten indes von der Europäischen Zentralbank (EZB) getroffen werden, die allein dazu berechtigt ist, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen. Die EZB hat beschlossen, die Ausgabe von Banknoten mit sehr geringem Nennwert im Herbst 2004 zu erörtern, wenn mehr Erfahrungen mit der Benutzung der Euro-Noten und -Münzen innerhalb und auch außerhalb der Eurozone vorliegen. Sollte eine Banknote mit sehr geringem Nennwert herausgegeben werden, würde das im Rahmen einer zweiten Serie von Euro-Banknoten erfolgen, die gegen Ende dieses Jahrzehnts aufgelegt werden soll.


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