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Document 92003E002727

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2727/03 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Telekom Serbia.

ABl. C 88E vom 8.4.2004, p. 437–437 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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8.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 88/437


(2004/C 88 E/0442)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2727/03

von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission

(10. September 2003)

Betrifft:   Telekom Serbia

Der frühere stellvertretende Minister für auswärtige Angelegenheiten Italiens und derzeitige Parteisekretär der Linksdemokraten, Piero Fassino, hat bestätigt, dass die Europäische Union Investitionen in Serbien, dem Land des Diktators Milosevic, fördert.

Kann die Kommission dies bestätigen?

Von welchem Gemeinschaftsorgan und wie werden die europäischen Unternehmen dazu ermuntert, in das Land des Diktators Milosevic zu investieren?

Welches Gemeinschaftsorgan ist dazu berechtigt, für Investitionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Union, wie im vorliegenden Fall im früheren Jugoslawien grünes Licht zu geben?

Ist der Kommission bekannt, dass laut Ermittlungsunterlagen der UNO über das Geheimvermögen von Slobodan Milosevic, die dem Gerichthof in Den Haag überstellt wurden, ca. 500 Mio. EUR von Italien an eine Off-shore-Gesellschaft mit Sitz in Zypern überwiesen wurden?

Ist der Kommission bekannt, dass die UNO-Ermittler diese Überweisungen für einen Teil der Zahlung für den von der Telekom Italien erworbenen Anteil in Höhe von 29 % an der Telekom Serbien halten?

Ist die Kommission im Besitz einschlägiger Ermittlungsunterlagen, um feststellen zu können, aus welchen wirtschaftlichen Quellen sich dieses Geheimvermögen von Milosevic speiste?

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um diese Angelegenheit zu klären?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(10. Oktober 2003)

Solange die Europäische Gemeinschaft gegen einen Drittstaat keine auf einem gemeinsamen Standpunkt beruhenden wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen verhängt, können europäische Unternehmen in dem Land beliebig investieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik Jugoslawien in dem Zeitraum, auf den sich der Herr Abgeordnete offenbar bezieht, keinem Investitionsverbot der Gemeinschaft unterlag. Für Investitionen außerhalb der Union brauchen die EU-Organe im Allgemeinen kein „grünes Licht“ und keine Genehmigungen zu erteilen oder gar „Ermunterungen“ auszusprechen.

Auch wenn die Kommission mit den betreffenden Institutionen eng zusammenarbeitet, ist es ihr nicht möglich, zu Einzelheiten der vom Internationalen Strfgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und anderen Strafverfolgungsbehörden in dieser Angelegenheit durchgeführten Untersuchungen irgendwelche Kommentare abzugeben.


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