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Document 92002E003308

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3308/02 von Bernd Lange (PSE) an die Kommission. Rede von Kommissionsmitglied Bolkestein (Speech/02/543).

ABl. C 137E vom 12.6.2003, p. 191–191 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92002E3308

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3308/02 von Bernd Lange (PSE) an die Kommission. Rede von Kommissionsmitglied Bolkestein (Speech/02/543).

Amtsblatt Nr. 137 E vom 12/06/2003 S. 0191 - 0191


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3308/02

von Bernd Lange (PSE) an die Kommission

(21. November 2002)

Betrifft: Rede von Kommissionsmitglied Bolkestein (Speech/02/543)

Herr Bolkestein hat am 7. November 2002 in London eine Rede mit dem Titel Nuclear energy needed more than ever gehalten.

1. Ist der Kommission der Inhalt dieser Rede bekannt?

2. Vertritt Herr Bolkestein in dieser Rede die Haltung der Kommission? Wenn die in der Rede vertretene Position nicht mit derjenigen der Kommission übereinstimmt, wie wird die Kommission garantieren, dass in Zukunft derartige Eindrücke nicht mehr entstehen können?

3. Wie verhält sich die Aussage über die Wasserliberalisierung in dieser Rede zur Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage der Kollegin Oomen-Ruijten (E-2938/00(1)) vom 19. September 2000, in der die Kommission eindeutig eine Liberalisierung des Wassersektors auf europäischer Ebene ausschließt?

4. Herr Bolkestein stellt die Beschlüsse der Kommission vom 6. November 2002 zur Nuklearsicherheit und zur Behandlung von radioaktiven Abfällen in den Kontext des Ausbaus der Nuklearenergie. Ist mit den Beschlüssen vom 6. November 2002 ein Ausbau der Nuklearenergie beabsichtigt? Mit welcher Begründung nimmt die Kommission diese Haltung ein?

(1) ABl. C 136 E vom 8.5.2001, S. 136.

Gemeinsame Antwortvon Herrn Bolkestein im Namen der Kommissionauf die Schriftlichen Anfragen E-3308/02 und E-3316/02

(4. Februar 2003)

Als für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied hat Herr Bolkestein voll und ganz das Recht, an Diskussionen über die allgemeine Zukunft der europäischen Wirtschaft einschließlich der neuesten Entwicklungen der Versorgungsmärkte teilzunehmen. Das Institute for Economic Affairs (IEA) in London lud Kommissar Bolkestein ein, in einer Rede am 7. November 2002 seine Auffassungen zu diesen Themen darzulegen.

Der Kommissar brachte unter anderem die Sicherheit der Energieversorgung zur Sprache, die Gegenstand des Grünbuchs der Kommission(1) Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit ist. Der Schwerpunkt des Grünbuchs lag auf der Strukturschwäche der Union in punkto Energieversorgung, und es wurden eine Reihe von Fragen zur Diskussion gestellt. Kommissar Bolkestein wies auf verschiedene Entwicklungen hin, die im Grünbuch bereits erwähnt worden waren, beispielsweise den Anstieg der Versorgungsabhängigkeit von derzeit 50 % auf 70 % im Jahr 2030, sofern keine Maßnahmen ergriffen werden. In seiner Rede im IEA wies er außerdem auf erneuerbare Energiequellen hin, die nach wie vor nur einen kleinen Teil des Energiebedarfs der Union abdecken.

Das Grünbuch eröffnete eine Debatte über das Energieversorgungskonzept der Union. In der Rede von Kommissar Bolkestein wurden verschiedene Elemente genannt, die für die Diskussion über Nuklearenergie von Bedeutung sind, z.B. die geringen Treibhausgasemissionen durch Nuklearenergie. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Problemen angesprochen, die noch gelöst werden müssen.

Auf der Grundlage der durch das Grünbuch ausgelösten Diskussion, an der das Parlament aktiv und konstruktiv beteiligt war, hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Sicherheit der Energieversorgung der Union zu verbessern und gleichzeitig Aspekten des Umweltschutzes Rechnung zu tragen. Zu diesen Vorschlägen zählen unter anderem Maßnahmen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (die 2001 angenommene Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen)(2), die Erhöhung des Anteils von Biobrennstoffen im Verkehrssektor, die Förderung der Wärmekraftkopplung und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie über das Energieprofil von Gebäuden, angenommen im November 2002)(3), sowie das vorgeschlagene Programm Intelligente Energie für Europa.

Darüber hinaus nahm die Kommission am 6. November 2002 ein Maßnahmenpaket auf der Grundlage des Euratom-Vertrags an, durch das ein umfassendes gemeinschaftliches Konzept für die Nuklearsicherheit und die Sicherheit der Energieversorgung, einschließlich einer etwaigen Erhöhung der Euratom-Anleihen, geschaffen werden soll. Diese Vorschläge umfassen die Sicherheit von Nuklearanlagen während des Betriebs und der Außerbetriebnahme, Management von radioaktiven Abfällen und den Handel mit Kernmaterial mit Russland. Ferner nahm die Kommission am selben Tag zwei Vorschläge im Bereich der Euratom-Anleihen an, um den Hoechstbetrag der Anleihen anzuheben und sicherzustellen, dass weiterhin Euratom-Anleihen insbesondere für Nuklearsicherheits- und Außerbetriebnahmevorhaben in Beitrittsländern und anderen Nichtmitgliedstaaten zur Verfügung stehen.

Kommissar Bolkestein vertrat seine Auffassung über die Versorgungsmärkte im allgemeinen, wozu auch der Wassersektor gehört. Er nannte verschiedene Instrumente, die herangezogen werden können, um Preis, Qualität und Standard der erbrachten Leistungen in ein richtiges Verhältnis zu setzen. In diesem Zusammenhang wies er auf ein neueres Papier der britischen Regierung über ihre zukünftige Wasserpolitik hin Directing the Flow.

Die Rede von Kommissar Bolkestein beschränkte sich auf die Skizzierung neuerer Entwicklungen im Wassersektor in verschiedenen Mitgliedstaaten, einschließlich der Rolle von privaten Anbietern.

(1) KOM(2000) 769 endg.

(2) Richtlinie 2001/77 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, ABl. L 283 vom 27.10.2001.

(3) KOM(2001) 226 endg.

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