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Document 92002E002797

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2797/02 von Caroline Lucas (Verts/ALE) an die Kommission. Niederfrequenz-Aktiv-Sonarsysteme.

    ABl. C 222E vom 18.9.2003, p. 17–18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92002E2797

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2797/02 von Caroline Lucas (Verts/ALE) an die Kommission. Niederfrequenz-Aktiv-Sonarsysteme.

    Amtsblatt Nr. 222 E vom 18/09/2003 S. 0017 - 0018


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2797/02

    von Caroline Lucas (Verts/ALE) an die Kommission

    (7. Oktober 2002)

    Betrifft: Niederfrequenz-Aktiv-Sonarsysteme

    Laut Antwort der Kommission auf meine frühere Anfrage E-2442/01(1) setzt die US-Maríne im Atlantischen Ozean, einschließlich der Küstengewässer der Azoren, die Teil der portugiesischen Hoheitsgewässer sind, Niederfrequenz-Aktiv-Sonarsysteme (Low Frequency Active Sonar LFAS) für wissenschaftliche, kommerzielle und militärische Zwecke ein. Die Verwendung von LFAS-Systemen innerhalb, aber auch außerhalb der portugiesischen Hoheitsgewässer könnte die in den portugiesischen Hoheitsgewässern lebenden Wale und Delphine in hohem Maße schädigen. Daraus ergibt sich für Portugal die Verpflichtung, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine absichtliche Störung der Walarten zu vermeiden, die unter dem strengen Schutz der Richtlinie 92/43/EWG(2) des Rates stehen. Des weiteren liegt der Nachweis vor, dass in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich sowie von der NATO derzeit ähnliche LFAS-Systeme entwickelt werden.

    Gedenkt die Kommission in Anbetracht der oben erläuterten Umstände, dieses Thema nun mit der US-Regierung zu erörtern?

    Wird die Kommission die portugiesische Regierung an ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43 des Rates erinnern?

    Ist der Kommission bekannt, dass in den Mitgliedstaaten oder von Seiten der NATO ähnliche Projekte entwickelt werden?

    (1) ABl. C 81 E vom 4.4.2002, S. 177.

    (2) ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

    Antwort von Frau Wallström im Namen der Kommission

    (29. November 2002)

    Wale stehen unter dem strengen Schutz der sogenannten Habitat-Richtlinie 92/43/EWG(1), der zufolge die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, um eine absichtliche Störung dieser Art zu vermeiden.

    Die Niederfrequenz-Aktiv-Sonarsysteme senden intensive niederfrequente Sonarwellen aus. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass diese Art von Lärm Irritationen bei Walen verursacht, deren Stärke und Ausmaß jedoch noch weiterer Untersuchungen bedarf.

    Die Kommission ist der Auffassung, dass der Einsatz dieser Technologie angesichts der potentiellen Auswirkungen auf die Wale entsprechende Vorkehrungen erfordert. Im übrigen gelten die in der Richtlinie 92/43/EWG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz der Wale uneingeschränkt in den Hoheitsgewässern sowie in den Gewässern der ausschließlichen Wirtschaftszone, wenn der betreffende Mitgliedstaat hier Hoheitsrechte besitzt. Die Kommission hat diese Auffassung den Mitgliedstaaten bereits mehrmals mitgeteilt.

    Bislang erhielt die Kommission die meisten Informationen zu dieser Sonarart im Zusammenhang mit gleichzeitigen militärischen Aktivitäten und dem Phänomen gestrandeter Wale.

    Obwohl das Gemeinschaftsrecht die Mitgliedstaaten abgesehen von Ausnahmefällen wie Zuwiderhandlungen oder Beschwerden nicht dazu verpflichtet, Angaben zu solchen Aktivitäten zu machen, hat sich die Kommission auf der Sitzung des Habitat-Ausschusses vom 20. November d.J. an die Mitgliedstaaten gewandt und die Länder, in denen derartige Vorkommnisse wahrscheinlich sind, um weitergehende Auskünfte gebeten.

    Die Kommission hat zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Absicht, dieses Thema im Rahmen ihrer Beziehungen zu den Vereinigten Staaten zu behandeln.

    (1) Richtlinie 92/43 des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992), geändert durch den Beitrittsakt Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 1 vom 1.1.1995).

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