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Document 92001E003525

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3525/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Münzgewinne.

ABl. C 147E vom 20.6.2002, p. 197–198 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E3525

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3525/01 von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission. Münzgewinne.

Amtsblatt Nr. 147 E vom 20/06/2002 S. 0197 - 0198


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3525/01

von Christopher Huhne (ELDR) an die Kommission

(20. Dezember 2001)

Betrifft: Münzgewinne

Kann die Kommission für jeden Mitgliedstaat den wahrscheinlichen finanziellen Nutzen aus der Einführung des Euro in Form von Münzgewinnen angeben?

Kann sie außerdem diesen Betrag in jedem einzelnen Fall als Prozentsatz des BIP angeben?

Sind diese Einnahmen bei den bestehenden Projektionen der Kommission für die öffentlichen Finanzen berücksichtigt worden?

Wie sollten Münzgewinne im Rahmen der öffentlichen Finanzen behandelt werden?

Antwort von Herrn Solbes Mira im Namen der Kommission

(25. Januar 2002)

Die Kommission verfügt über keine vergleichbaren Schätzungen des aus der Einführung des Euro resultierenden wahrscheinlichen finanziellen Nutzens für die einzelnen Mitgliedstaaten in Form von Münzgewinnen. Bei der Einführung des Euro geht es im Wesentlichen um die Ersetzung unverzinslicher Forderungen in den ursprünglichen nationalen Währungen durch unverzinsliche Forderungen in Euro, was keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gesamten Münzgewinne (Seigniorage-Gewinne) im Euro-Gebiet hat. Die Verteilung der monetären Einkünfte unter den nationalen Zentralbanken des Euro-Gebiets bestimmt sich nach dem Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (Artikel 32 Absatz 5 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken). Am 6. Dezember 2001 beschloss der EZB-Rat eine fünfjährige Übergangsregelung, um den Einfluss der Einführung der Euro-Banknoten auf die laufenden relativen Einkünfte der nationalen Zentralbanken abzufedern. Künftige Verschiebungen in den normalen Kassenbeständen und die etwaige Nichtablieferung von Banknoten und Münzen in den alten nationalen Währungen werden sich ebenfalls auf die Bilanzen der Zentralbanken (Banknoten) und Regierungen (Münzen) auswirken. Das Ausmaß solcher Einfluesse und der Zeitpunkt ihrer Berücksichtigung in den Bilanzen sind zurzeit unklar.

In Anbetracht dessen ist es nicht möglich, diese Beträge in jedem einzelnen Fall als Prozentsätze des BIP anzugeben.

Die Kommission hat in ihren Projektionen für die öffentlichen Finanzen Gewinne dieser Art nicht berücksichtigt.

Münzgewinne sind ein analytischer Begriff, der in dem für die öffentlichen Finanzen verwendeten Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen nicht auftaucht, sich aber über die Vermögenseinkommensströme bemerkbar macht. Im Wesentlichen handelt es sich bei den entsprechenden Transaktionen und Bilanzbereinigungen um Posten unter dem Strich, die sich nicht auf den Überschuss/das Defizit des Gesamtstaats auswirken dürften. Etwaige Übertragungen außerordentlicher Umstellungsgewinne von den Zentralbanken an den Staat sollten als finanzielle Transaktionen behandelt werden, die den Überschuss/das Defizit des Staates nicht beeinflussen, möglicherweise aber die Staatsschuld.

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