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Document 92001E002747

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2747/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat. Lücken in der Schengen-Kontrolle.

ABl. C 134E vom 6.6.2002, p. 92–93 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E2747

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2747/01 von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat. Lücken in der Schengen-Kontrolle.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0092 - 0093


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2747/01

von Jonas Sjöstedt (GUE/NGL) an den Rat

(10. Oktober 2001)

Betrifft: Lücken in der Schengen-Kontrolle

Die Polizei von Södermalm, Stockholm, hat berichtet, dass im Sommer 2001 mehrere Personen aufgegriffen wurden, die über Paris in den Schengener Raum gelangt sind, ohne einen Einreisestempel in ihren Pässen zu haben. Ein Polizeibeamter nannte als Beispiel zwei Personen aus Chile, die von Santiago mit der Air France über Paris nach Arlanda geflogen waren. Sie hatten lediglich Ausreisestempel von Santiago. Für eine dieser Personen galt ein Einreiseverbot für den Schengener Raum. In der Grenzkontrolle von Arlanda kam es auch vor, dass amerikanische Bürger über Paris ohne vorherige Kontrolle auf dem Flughafen Charles de Gaulle nach Schweden einreisten.

Nach Auskunft an die Stockholmer Polizei fehle es in Paris und Mailand an Personal, Ausstattung und entsprechenden Verfahren, um die Schengener Vereinbarung einhalten zu können. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das internationale Verbrechen bereits darauf aufmerksam geworden ist und diesen Umstand ausnutzt.

Was unternimmt der Rat, um derartige Probleme anzugehen?

Antwort

(12. Februar 2002)

Der Rat teilt dem Herrn Abgeordneten mit, dass die Maßnahmen zur wirksameren Gestaltung der Kontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten weitestgehend im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam in den EU-Rechtsrahmen einbezogen worden ist, ausgearbeitet wurden. Diese Maßnahmen werden von den Mitgliedstaaten in eigener Regie durchgeführt, wobei der Rat allerdings die tatsächliche Umsetzung über seine dafür zuständigen nachgeordneten Gremien beobachtet.

Der Schengen-Besitzstand als Bestandteil des EU-Rechts enthält Vorschriften über die Kontrollen an den Außengrenzen. Diese Vorschriften sind im Gemeinsamen Handbuch für Grenzkontrollen enthalten. Dagegen finden sich dort keine Bestimmungen über die für wirksame Grenzkontrollen erforderliche Personalstärke oder Ausstattung, denn diese Fragen fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Der Rat kann allerdings die Umsetzung des Schengen-Besitzstands in den Mitgliedstaaten über den Ständigen Schengener Bewertungs- und Anwendungsausschuss, der durch einen Beschluss

des ehemaligen Schengen-Exekutivausschusses vom 16. September 1998 eingerichtet wurde, beobachten lassen. Zu den Aufgaben dieses Ausschusses gehört es, dafür Sorge zu tragen, dass der Schengen-Besitzstand von allen Mitgliedstaaten, die an der Anwendung des Schengener Durchführungsübereinkommens beteiligt sind, ordnungsgemäß angewendet wird. Der Ausschuss wird Anfang 2002 in Frankreich eine Bewertung des Schengen-Besitzstands vornehmen.

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