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Document 92001E002425

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2425/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Infolge der bei Krankenversicherungen angewandten Ausschlussklauseln schwer versicherbare Gruppen von Einwohnern.

ABl. C 115E vom 16.5.2002, pp. 82–83 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92001E2425

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2425/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Infolge der bei Krankenversicherungen angewandten Ausschlussklauseln schwer versicherbare Gruppen von Einwohnern.

Amtsblatt Nr. 115 E vom 16/05/2002 S. 0082 - 0083


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2425/01

von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission

(4. September 2001)

Betrifft: Infolge der bei Krankenversicherungen angewandten Ausschlussklauseln schwer versicherbare Gruppen von Einwohnern

In den Niederlanden haben private Krankenversicherer seit 1998 eine Akzeptanzpflicht. Das bedeutet, dass Personen, die in den Niederlanden wohnen, auf der Grundlage eines Standardpakets unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden müssen.

Seit 1971 existiert für Arbeitnehmer eine europäische Verordnung, die Arbeitnehmern, welche von einem Mitgliedstaat in einen anderen umsiedeln, einen Anspruch auf Zugang zu Krankenversicherungssystemen auf gleicher Grundlage wie den Einwohnern des betreffenden Landes gibt (Verordnung (EWG) Nr. 1408/71(1)).

Für Personen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen und auf eine private Krankenversicherung angewiesen sind, gibt es eine solche Regelung nicht. Sie haben daher oft mit Ausschlussklauseln zu schaffen, mit denen die Versicherer etwa auf der Grundlage früherer Krankheiten künftige Risiken von vornherein ausschließen. Es handelt sich oft um Risiken, die wegen äußerst kostspieliger moderner Behandlungsverfahren von dem einzelnen Bürger nicht zu bezahlen wären.

1. Ist die Kommission über dieses Phänomen informiert?

2. Ist sie gleichfalls der Auffassung, dass jeder Bürger, der sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niederlässt, grundsätzlich einen Anspruch auf medizinische Versorgung in akzeptablem Mindestumfang hat und dass dabei Ausschlussklauseln nicht angewendet werden dürfen?

3. Wie groß ist die Gruppe der Menschen, die aufgrund mangelnder Akzeptanzpflicht der Privatversicherer Gefahr laufen, (zum Teil) unversichert zu bleiben?

4. Hat die Kommission Informationen über den diesbezüglichen Stand in den verschiedenen Mitgliedstaaten? Wenn nein, ist sie bereit, eine solche Bestandsaufnahme vorzunehmen? Wenn ja, ist sie bereit, Einblick in ihre Informationen zu gewähren?

5. Bereitet die Kommission Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass keine Gruppe von Einwohnern in den Mitgliedstaaten der EU ungeachtet des Einkommens, des Berufs oder der Nationalität künftig von einer normalen Krankenversicherung ausgeschlossen werden kann? Wenn nein, aus welchem Grund vertagt oder unterlässt die Kommission solche Maßnahmen?

(1) ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.

Antwort von Frau Diamantopoulou im Namen der Kommission

(25. Oktober 2001)

1. und 2. Die von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Fragen decken sich mit der bereits vom Europäischen Parlament in seinem am 15. November 2000 verabschiedeten Initiativbericht über die Zusatzkrankenversicherung(1) zum Ausdruck gebrachten Problematik. Der Bericht lieferte eine Bestandsaufnahme der Zusatzkrankenversicherungssysteme und wies zu Recht darauf hin, dass die staatlichen bzw. gesetzlichen Krankenversicherungssysteme nach der Verordnung (EW) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juli 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und ihre Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern(2), in den meisten Mitgliedstaaten eine sehr umfassende Gesundheitsversorgung gewährleisten. Zu Recht fragte der Bericht nach der Rolle, die diese Zusatzkrankenversicherungen dennoch beim Zugang zur Gesundheitsversorgung spielen können und stellte insbesondere die Frage nach Hemmnissen beim freien Personen- und Dienstleistungsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat, die bei sehr großen Unterschieden zwischen den Systemen auftreten können.

3. und 4. Die Kommission hat die Parlamentsinitiative begrüßt und eine gründliche Bestandsaufnahme zugesagt, um die Unterschiedlichkeit und Kompliziertheit der verschiedenen Systeme besser bewerten zu können. So wurde eine Studie über die Krankenzusatzversicherungssysteme in der Gemeinschaft in Auftrag gegeben, die aber noch nicht abgeschlossen ist.

5. Die Ergebnisse der Studie werden für Dezember 2001 erwartet und werden Anfang 2002 veröffentlicht. Sie sollen als Grundlage für jede weitere Initiative der Kommission in dieser Frage dienen und insbesondere eine Diskussion mit sämtlichen betroffenen Akteuren auslösen.

(1) 2000/2009 (INI) PE 286.239.

(2) ABl. L 149 vom 5.7.1971.

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