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Document 92001E002107
WRITTEN QUESTION E-2107/01 by Paulo Casaca (PSE) to the Commission. Adulteration in the dairy industry.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2107/01 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Fälschung in der Milchindustrie.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2107/01 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Fälschung in der Milchindustrie.
ABl. C 40E vom 14.2.2002, p. 187–189
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2107/01 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission. Fälschung in der Milchindustrie.
Amtsblatt Nr. 040 E vom 14/02/2002 S. 0187 - 0189
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2107/01 von Paulo Casaca (PSE) an die Kommission (13. Juli 2001) Betrifft: Fälschung in der Milchindustrie In Punkt 42 ihrer Antworten auf die Behauptungen im Sonderbericht Nr. 1/1999 des Rechnungshofs erklärt die Europäische Kommission, dieser Punkt (Wiedereinziehung der Mittel) werde im Rahmen des Rechnungsabschlusses überprüft. Im Rahmen des Entlastungsverfahrens forderte der Ausschuss für Haushaltskontrolle in Punkt 2.7 Buchstabe a) ihres zweiten Fragebogens die Kommission auf, zu bestätigen, dass sie die betreffenden Mittel von den niederländischen Behörden wieder eingezogen habe. Die Kommission hat die an sie gerichtete Frage nicht beantwortet und sich stattdessen zu einem anderen Verfahren geäußert, das Belgien betrifft. Da die Kommission das erste Mal nicht geantwortet hat, habe ich die Frage erneut an die Kommission gerichtet und diesmal (Schriftliche Anfrage E-1001/01(1)) eine Antwort erhalten, die im Wesentlichen besagt, dass: a) die Kommission beschlossen hat, auf die andere Frage zu antworten, weil diese ihres Erachtens viel wichtiger als die tatsächlich gestellte Frage ist; b) die Kommission in ihrer Antwort auf den Sonderbericht Nr. 1/99 des Rechnungshofs bereits erklärt hatte, der betreffende Betrag sei erstattet worden; c) es sich lediglich um 0,002 % der Magermilchpulvermenge handelte, die 1997 in den Niederlanden Mischfuttermitteln beigemengt wurde. Diese Erklärung a) ist hinsichtlich der Beachtung, die die Kommission den parlamentarischen Anfragen schenkt, wirklich erstaunlich, b) entspricht nicht der Wahrheit, was aus der Lektüre des oben zitierten Punktes ersichtlich wird, und c) veranlasst mich zu zwei zusätzlichen Fragen: - Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die Tatsache, dass 3 350 kg Magermilchpulver lediglich 0,002 % der 1997 in den Niederlanden Mischfuttermitteln beigemengten Magermilchpulvermenge darstellen, unter dem Aspekt der für absurde Nahrungsmittelzerstörungsmaßnahmen verschwendeten öffentlichen Mittel wirklich beunruhigend ist? - Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass das Fehlen jeglicher wirksamen Kontrolle im Bereich der Fälschung im Lebensmittelsektor, wie dies durch die Tatsache belegt wird, dass Tausende von Tonnen Butter gefälscht wurden, ohne dass dies von der Kommission festgestellt worden sei, uns zu der Schlussfolgerung veranlasst, dass nur ein sehr geringer Anteil des Milchpulvers kontrolliert wird, wobei diese Annahme wahrscheinlicher ist als diejenige, dass es kaum Fälle von Fälschung gibt? (1) ABl. C 350 E vom 11.12.2001. Gemeinsame Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-2106/01 und E-2107/01 (5. September 2001) Der Herr Abgeordnete macht geltend, dass die Kommission frühere Anfragen zu den Folgemaßnahmen aufgrund verschiedener Bemerkungen des Rechnungshofs in seinem Sonderbericht Nr. 1/99(1) über die Beihilfen für die Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver (MMP) zu Futterzwecken nicht beantwortet hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass sämtliche Fragen im Rahmen des Verfahrens zur Entlastung der Kommission für das Haushaltsjahr 1999 sowie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage E-1001/01 eingehend beantwortet worden sind. Da diese Antworten jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind, mag es sinnvoll sein, die Situation kurz zusammenzufassen. Die beiden schriftlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten beziehen sich auf zwei Bemerkungen des Rechnungshofs zu den Niederlanden in den Ziffern 36 und 42 des vorgenannten Sonderberichts: - In der ersten Bemerkung (Ziffer 36 des Sonderberichts) stellte der Rechnungshof fest, dass die Lieferung von Buttermilch an einen landwirtschaftlichen Betrieb in Deutschland durch einen Beihilfeempfänger in den Niederlanden nicht kontrolliert worden ist. In ihrer Antwort auf den Sonderbericht kündigte die Kommission an, den Feststellungen des Rechnungshofs im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens nachzugehen und ggf. Finanzkorrekturen vorzunehmen, wenn sich diese Feststellungen bestätigen sollten. Aus der Antwort der Kommission auf Punkt 2.7 Buchstabe a) des zweiten Fragebogens für die Entlastung für 1999 geht eindeutig hervor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in dieser Angelegenheit tätig wurde. Das OLAF hat die Angelegenheit bei zwei Besuchen des niederländischen Buttermilchherstellers und im Betrieb des deutschen Empfängers geprüft mit dem Ergebnis, dass kein Anlass besteht, Unregelmäßigkeiten zu vermuten. Die Kommission wiederholt, dass deshalb kein Grund für eine Wiedereinziehung bestand. - Die zweite Bemerkung des Rechnungshofs betraf einen Fall (Ziffer 42 des Sonderberichts), in dem er festgestellt hatte, dass 3 350 kg Magermilchpulver als beihilfefähig eingestuft worden waren, obwohl aus dem Analysebogen hervorging, dass sie Molke enthielten. Die Kommission erklärte in ihrer Antwort auf den Bericht des Rechnungshofes, dass die niederländischen Behörden die Wiedereinziehung der Zahlung gemeldet haben, und kündigte an, dies beim Rechnungsabschlussverfahren zu überprüfen. Sie räumt ein, auf diesen Fall - wie aus der Anfrage des Herrn Abgeordneten hervorgeht - in ihrer Antwort auf den zweiten Fragebogen für die Entlastung für 1999 nicht eingegangen zu sein, sondern nur in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage E-1001/01 des Herrn Abgeordneten. In dieser Antwort erklärte die Kommission, dass die ohne Rechtsgrundlage erfolgte Zahlung von 5 136,89 NLG für die 3 350 kg MMP im Dezember 1997 dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) gutgeschrieben worden ist. Aus diesem Grund ist die Frage nach etwaigen Finanzkorrekturen zu Lasten des betreffenden Mitgliedstaats gegenstandslos. Die Kommission nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass der Herrn Abgeordnete in der Schriftlichen Anfrage E-2107/01 von einem anderen Sachverhalt ausgeht. Damit hat die Kommission die Schriftliche Anfrage E-2106/01 und die ursprünglichen Teile der Schriftlichen Anfrage E-2107/01 beantwortet. Hinsichtlich der beiden letzten Punkte, die in der Schriftlichen Anfrage E-2107/01 angesprochen werden, möchte die Kommission auf folgendes hinweisen: - Zu dem Fall betreffend die 3 350 kg Magermilchpulver ist zu bemerken, dass die Kommission bei der Risikoanalyse für die Kontrolle von Beihilfesystemen u. a. berücksichtigt, welcher Betrag auf dem Spiel steht. In diesem Zusammenhang hält sie es nicht für wirklich beunruhigend, dass der Betrag von 5 136,89 NLG (2 331) ohne Rechtsgrundlage ausgezahlt und später wieder eingezogen worden ist, damit der EAGFL keinen Verlust erleidet. - Schließlich kann die Kommission nicht nachvollziehen, wie Erkenntnisse über gepanschte Butter zu den Schlussfolgerungen des Herrn Abgeordneten in Bezug auf Beihilfen für Magermilchpulver führen können. (1) ABl. C 147 vom 27.5.1999.