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Document 92001E001852

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1852/01 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission. Fischereiverhandlungen für den Beitritt Litauens.

    ABl. C 40E vom 14.2.2002, p. 122–123 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E1852

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1852/01 von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission. Fischereiverhandlungen für den Beitritt Litauens.

    Amtsblatt Nr. 040 E vom 14/02/2002 S. 0122 - 0123


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1852/01

    von Rosa Miguélez Ramos (PSE) an die Kommission

    (26. Juni 2001)

    Betrifft: Fischereiverhandlungen für den Beitritt Litauens

    Die Kommission und die Regierung Litauens haben die Verhandlungen über das Kapitel Fischerei mit Blick auf den Beitritt dieses Landes zur Europäischen Union abgeschlossen. Der Minister Litauens hat seine Befriedigung geäußert, weil sie ihre Fischereiprodukte ohne jegliche Zollbeschränkung ausführen dürfen.

    Kann die derzeitige Gemeinschaftsflotte im Rahmen fairer Fischereibeziehungen zwischen Litauen und den derzeitigen Mitgliedstaaten der EU nach der Erweiterung in den litauischen Fischgründen Fischfang betreiben?

    Berücksichtigt die Kommission die Möglichkeit, dass die Gemeinschaftsflotte in den Fischgründen der Länder Fischfang betreiben kann, die der Union beitreten werden, und umgekehrt?

    Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

    (31. Juli 2001)

    Auf der Konferenz über den Beitritt Litauens zur Union am 11./12. Juni 2001 wurde beschlossen, das Kapitel über Fischerei vorläufig zu schließen.

    In den Verhandlungen über dieses Kapitel wurden jedoch keine Handlesfragen behandelt. Im Rahmen der Heranführungsstrategie haben die Kommission und Litauen bereits technische Diskussionen unter anderem über einen Zeitplan für die vollständige Liberalisierung abgeschlossen.

    Litauen hat den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Fischereipolitik ohne Einschränkungen und somit auch die Grundsätze der ausschließlichen Gemeinschaftskompetenz, des gleichberechtigten Zugangs zu Gewässern und der relativen Stabilität akzeptiert.

    Dies bedeutet, dass mit dem Beitritt Litauens Fischer aus Litauen und anderen Mitgliedstaaten, für die in der Ostsee Hoechstmengen gelten, in den erweiterten Gewässern der Gemeinschaft vorbehaltlich bestimmter Zugangsbeschränkungen innerhalb von 12 Seemeilen ab der Basislinie fischen können.

    Gegen Ende der Beitrittsverhandlungen mit Litauen wird die relative Stabilität, die für Litauen als Mitgliedstaat gelten wird, auf Grundlage eines Referenzzeitraums festgelegt, der noch nicht zu lange zurückliegt und für die Aktivitäten Litauens in den Gewässern der Gemeinschaft, in den Gewässern der Drittländer und in Gewässern, die im Regelungsbereich regionaler Fischereiorganisationen liegen, repräsentativ ist.

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