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Document 92001E001210

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1210/01 von Chris Davies (ELDR) an die Kommission. Tötung von Vögeln auf Zypern.

    ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 91–92 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E1210

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1210/01 von Chris Davies (ELDR) an die Kommission. Tötung von Vögeln auf Zypern.

    Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0091 - 0092


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1210/01

    von Chris Davies (ELDR) an die Kommission

    (19. April 2001)

    Betrifft: Tötung von Vögeln auf Zypern

    Der Kommission dürften Behauptungen bekannt sein, wonach auf Zypern alljährlich bis zu 20 Millionen Vögel über die Hälfte davon europäische Singvögel auf ihrem Zug mit Leimruten oder in Netzen gefangen und auf brutale und inhumane Weise getötet werden.

    1. Wie bringt die Kommission die beim Treffen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Zypern vom 26. März 2001 von ihrem Vertreter, James Pond, gegebene Zusicherung, daß die zypriotischen Behörden die Frage der Durchsetzung ihrer eigenen Gesetze gegen das Fallenstellen ernst nehmen und dagegen vorgehen, damit in Einklang, daß sich Außenminister Kasoulides in Beantwortung einer diesbezüglichen Frage des Fragestellers bei derselben Sitzung außer Stande sah, irgendwelche Zusicherungen oder Hinweise zu geben, wonach die zypriotische Regierung konkrete Schritte unternimmt oder zu unternehmen beabsichtigt, um die Einhaltung dieser Gesetze zu erzwingen?

    2. Wie viele Anklagen wegen ungesetzlichen Aufstellens von Vogelfallen wurden seit Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der EU auf Zypern jedes Jahr erhoben?

    3. Hält die Kommission die Erklärung von Außenminister Kasoulides beim GPA-Treffen, daß die Justizbehörden nicht wegschauen, wenn vor ihren Augen Vögel gefangen würden, für eine angemessene Aussage darüber, daß die zypriotischen Behörden zur Durchsetzung ihrer eigenen Gesetze scharf durchgreifen?

    4. Welche Beweise wird die Kommission von der zypriotischen Regierung als Bestätigung dafür fordern, daß diese sich nicht nur an den Buchstaben, sondern auch an den Geist der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie hält, bevor die Kommission einwilligt, das Umweltkapitel der Beitrittsverhandlungen mit Zypern abzuschließen?

    Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

    (12. Juni 2001)

    Der Kommission sind Behauptungen bekannt, daß in Zypern zahlreiche Vögel illegal gefangen und getötet werden. Das Thema wurde im Parlament bereits aufgegriffen und war Gegenstand mehrerer Presseberichte. Vertreter der Kommission haben mit der zyprischen Regierung während Anhörungen über Umweltthemen darüber diskutiert. Die genannten Praktiken sind in Zypern illegal, und die Behörden haben der Kommission berichtet, daß sie ihre Bemühungen zur effizienten Durchführung des diesbezüglichen Gesetzes verstärken würden.

    Aufgrund der Beitrittsverhandlungen und anderer Vorbereitungen für die EU-Mitgliedschaft ist sich Zypern durchaus über die Verpflichtungen eines Mitgliedstaates zur Einhaltung der Umweltschutzrichtlinien der Gemeinschaft im Klaren, auch derjenigen zum Naturschutz. Genau wie die anderen Beitrittskandidaten wird Zypern nachdrücklich aufgefordert, diese Richtlinie vor dem Beitritt umzusetzen. Zypern gehört überdies zu den Unterzeichnern des Berner Übereinkommens zur Erhaltung freilebender Tiere und wildwachsender Pflanzen.

    Die Kommission beobachtet die Vorbereitungen der Kandidatenländer bei der Übernahme und Umsetzung der Umweltgesetzgebung der Gemeinschaft (die Lebensraum-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen(1) und Vogel-Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(2)). Beide Richtlinien gehören zum Verhandlungsrahmen als Teil des Umweltkapitels.

    Zypern wird genau wie andere Kandidaten die in Artikel 6 (2), (3) und (4) der Richtlinie 92/43/EWG beschriebenen Maßnahmen zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Fauna und Flora für alle Schutzgebiete durchführen müssen, die in der Liste der für das Netzwerk Natura 2000 zum Zeitpunkt des Beitritts aufgeführt sind. Zypern wird weiterhin die laut Richtlinie 79/409/EWG erforderlichen Schutzmaßnahmen für wildlebende Vögel bis zum Beitritt umsetzen müssen. Die Kommission wird auch mithilfe ihrer Delegation in Zypern den Fortschritt des Landes bei der Vollendung des Harmonisierungsprozesses und bei der Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands beobachten.

    (1) ABl. L 206 vom 22.7.1992.

    (2) ABl. L 103 vom 25.4.1979.

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