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Document 92001E001170

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1170/01 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Weltweiter Massenmord an Christen.

    ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 86–86 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E1170

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1170/01 von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission. Weltweiter Massenmord an Christen.

    Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0086 - 0086


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1170/01

    von Antonio Tajani (PPE-DE) an die Kommission

    (19. April 2001)

    Betrifft: Weltweiter Massenmord an Christen

    Die Vereinten Nationen und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen haben in jüngster Zeit die Weltöffentlichkeit wegen des Anstiegs der Christenverfolgungen in der ganzen Welt alarmiert: Allein im Jahre 2000 wurden 165 000 Christen getötet, 200 Millionen Christen waren Verfolgungen ausgesetzt.

    Europa, das nach wie vor an den offenen Wunden des beschämenden Holocaust leidet, hat die Verpflichtung, sich nachdrücklich für die Glaubensfreiheit einzusetzen.

    Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die Glaubensfreiheit in Europa und weltweit zu schützen und zu garantieren, eine Freiheit, die alle Menschen gleichermaßen betrifft?

    Wie gedenkt die Kommission vorzugehen, um diese Fälle von Intoleranz und religiöser Diskriminierung nach Möglichkeit einzudämmen und das Wirken von Laienmitarbeitern und Missionaren, die ihr Leben täglich aufs Spiel setzen, zu schützen?

    Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

    (20. Juni 2001)

    Die Union lehnt jede Form von Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung ab, ein Punkt, den sie auf der 57. Tagung der UN-Menschenrechtskommission in Genf in diesem Jahr herausgestellt hat. Diese Haltung kommt auch in der von den Mitgliedstaaten angebotenen Unterstützung der von Irland eingebrachten Resolution über die Beseitigung jeder Form religiöser Intoleranz und der Erklärung der Union über bürgerliche und politische Rechte zum Ausdruck, in der jegliche Diskriminierung und Intoleranz aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung verurteilt wird. Die Union fordert außerdem sämtliche Regierungen auf sicherzustellen, daß ihre nationalen Rechtsvorschriften allen Bürgern ohne jede Diskriminierung die Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit in effizienter Weise garantieren. Sie unterstützt die ständigen Bemühungen des Sonderberichterstatters, Vorfälle in allen Ländern zu untersuchen, die nicht mit den einschlägigen internationalen Normen im Einklang stehen, insbesondere der Erklärung über die Abschaffung aller Formen von Intoleranz aus Gründen der Religion oder des Glaubens.

    Die Kommission, die in Genf eine aktive Rolle gespielt hat, unterstützt voll die Bedeutung, die der Religionsfreiheit beigemessen wird. Maßnahmen zur Förderung und Verteidigung dieser Freiheit in Drittländern sind im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte förderfähig.

    In Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird die Bedeutung der Religionsfreiheit ebenfalls betont.

    Bei ihren Gesprächen mit Drittländern bringt die Europäische Union jeweils die Frage der Religionsfreiheit zur Sprache und wird, soweit es angebracht ist, auch künftig in gleicher Weise verfahren.

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