Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92001E001141

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1141/01 von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft zwecks Förderung der Unterrichtung über den Euro.

    ABl. C 350E vom 11.12.2001, p. 81–82 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    92001E1141

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1141/01 von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft zwecks Förderung der Unterrichtung über den Euro.

    Amtsblatt Nr. 350 E vom 11/12/2001 S. 0081 - 0082


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1141/01

    von Theresa Villiers (PPE-DE) an die Kommission

    (10. April 2001)

    Betrifft: Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft zwecks Förderung der Unterrichtung über den Euro

    Am 7. März 2001 kündigte die Kommission an, sie habe 34 Vorhaben aus 158 eingereichten Vorschlägen für eine Subventionierung im Rahmen des Informationsprogramms für den europäischen Bürger (PRINCE) ausgewählt. Im MEMO/01/66 hieß es, daß nur grenzüberschreitende Maßnahmen unter Beteiligung von mindestens drei Mitgliedstaaten, von denen wenigstens einer dem Euro-Raum angehören muß, und mit dem größtmöglichen Multiplikatoreffekt für eine Beihilfe in Frage kommen.

    Sechs der ausgewählten Vorhaben sollen von Verbänden mit Partnern im Vereinigten Königreich durchgeführt werden:

    - Eurochambres,

    - Industrie-und Handelskammer Trier,

    - Association Pour l'Union Monétaire de l'Europe (AUME),

    - European Union of the Deaf,

    - Institut Européen interrégional de la Consommation (IEIC),

    - ASFORM (Asociación para el Fomento de la Formación Ocupacional y Continua el la Margen Izquierda).

    1. Kann die Kommission bestätigen, daß sie von diesen Verbänden Zusicherungen erhalten hat, wonach die Mittel nicht in Förderprojekte im Vereinigten Königreich fließen werden, das keinen Wunsch auf Beteiligung am Euro geäußert hat?

    2. Kann die Kommission mitteilen, weshalb sie Vorschläge grenzüberschreitend tätiger Verbände unter Beteiligung von mindestens drei Mitgliedstaaten berücksichtigt, bei denen lediglich einer der drei Mitgliedstaaten am Euro beteiligt ist, während die beiden anderen Mitgliedstaaten keinen Teilnahmewunsch geäußert haben?

    Antwort von Herrn Solbes Mira Im Namen der Kommission

    (3. Juli 2001)

    Die sorgfältige Prüfung des Titels und des Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für zielgruppenorientierte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Euro(1) hat eindeutig ergeben, daß im Rahmen dieser Aufforderung keinesfalls Werbemaßnahmen in Mitgliedstaaten bezuschußt werden sollten ganz zu schweigen von den Mitgliedstaaten, die dem Euro nicht beitreten wollen. Des weiteren hat sich gezeigt, daß keines der ausgewählten Vorhaben von einer Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich durchgeführt werden soll. Dies bedeutet, daß keine britische Organisation als Projektleiter fungieren wird.

    Vier der sechs genannten Verbände sind auf europäischer Ebene aktiv und haben logischerweise auch Mitglieder im Vereinigten Königreich. Die zwei anderen Verbände (Industrie- und Handelskammer Trier und Asform) arbeiten mit einer Reihe von Partnern zusammen, von denen einer zufälligerweise in Großbritannien ansässig ist. Es steht jedem Projektträger frei, seine Partner für ein bestimmtes Vorhaben auszuwählen, und jedes Vorhaben wird in Arbeitsteilung von den verschiedenen Partnern durchgeführt. Aufgrund dieser Regelung kann ein britischer Partner niemals einen Hauptanteil an einem Projekt haben.

    Da im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kein Projekt ausgewählt wurde, kann die Kommission bekräftigen, daß die Finanzmittel nicht in Werbemaßnahmen im Vereinigten Königreich fließen werden. Darüber hinaus werden alle geförderten Vorhaben während ihrer Durchführung überwacht; jeweils nach der Hälfte der Laufzeit und nach Abschluss eines Projektes ist ein Finanzbericht vorzulegen, auf dessen Grundlage die zweite Rate des Gemeinschaftszuschusses gezahlt wird.

    Die Passage transnationale Maßnahmen, an denen mindestens drei Mitgliedstaaten davon mindestens ein Euro-Teilnehmerland beteiligt ist bedeutet nicht, daß ein Mitglied aus der Euro-Zone und zwei Mitglieder aus Ländern, die dem Euro nicht beitreten wollen, stammen müssen. Dies ist lediglich eine Mindestbedingung, die erfuellt sein muß, damit ein bestimmtes Projekt für einen Zuschuß in Frage kommen kann. Dass keines der 34 ausgewählten Vorhaben eine derartige Konfiguration aufweist, zeigt, daß die Antragsteller diesen Punkt richtig verstanden haben.

    Dessen ungeachtet ist der Euro für britische Unternehmen von Bedeutung, namentlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Import und Export tätig sind. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die britische Regierung mehrere Millionen Pfund aufgewendet hat, um die KMU über die Auswirkungen des Übergangs zum Euro aufzuklären.

    (1) ABl. C 212 vom 25.7.2000.

    Top