EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 92001E000620

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0620/01 von Nelly Maes (Verts/ALE) an die Kommission. Respektierung von Regional- und Minderheitensprachen.

ABl. C 261E vom 18.9.2001, p. 161–162 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

92001E0620

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0620/01 von Nelly Maes (Verts/ALE) an die Kommission. Respektierung von Regional- und Minderheitensprachen.

Amtsblatt Nr. 261 E vom 18/09/2001 S. 0161 - 0162


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0620/01

von Nelly Maes (Verts/ALE) an die Kommission

(1. März 2001)

Betrifft: Respektierung von Regional- und Minderheitensprachen

Auf eine früher eingereichte Anfrage (E-3702/00(1)) betreffend die Sprachenvielfalt in der Europäischen Union antwortete Kommissionsmitglied Reding, dass die Respektierung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt einer der wichtigsten Grundsätze der Union ist.

Ferner kündigte das Kommissionsmitglied eine Untersuchung zur Prüfung der Frage an, wie durch ein spezifisches Aktionsprogramm Regional- und Minderheitensprachen geschützt und gefördert werden können.

1. Wann genau wird diese Untersuchung abgeschlossen sein, und wann kann ein Aktionsprogramm eingeleitet werden?

2. Ist die Kommission bereit, den eher vagen Begriff der Respektierung von Minderheiten in den Kriterien von Kopenhagen zu konkretisieren, um so die Respektierung und den Schutz von Minderheitensprachen realisieren zu können?

3. Wie kann die Kommission mit Blick auf die Beitrittsländer regulierend tätig werden, falls das im betreffenden Land geltende Sprachengesetz lediglich als zusätzliche Beitrittsgarantie benutzt wird und keineswegs darauf abzielt, der fraglichen Minderheit zusätzliche Garantien zu bieten?

(1) ABl. C 174 E vom 19.6.2001, S. 119.

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(15. Mai 2001)

1. Im Rahmen des Europäischen Jahrs der Sprachen 2001 werden das ganz Jahr über zahlreiche Veranstaltungen und Diskussionen zum Thema sprachliche Vielfalt in Europa und insbesondere Regional- und Minderheitensprachen durchgeführt. Die Kommission beabsichtigt, diese Initiativen und Überlegungen auszuwerten und ab dem nächsten Jahr ihre Schlussfolgerungen vorzulegen.

2. Zu den vom Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 festgelegten Beitrittskriterien gehört der Respekt und Schutz von Minderheiten. Bei der Bewertung der von den Beitrittsländern in Bezug auf dieses Kriterium erzielten Fortschritte achtet die Kommission besonders auf die Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze, die in der Rahmenkonvention des Europarats für den Schutz nationaler Minderheiten festgelegt sind, die auch Grundsätze über die Verwendung von Minderheitensprachen umfassen.

3. Die Kommission hat seit 1997 regelmäßig die Fortschritte der Beitrittsländer in Bezug auf die Kriterien von Kopenhagen bewertet, zunächst 1997 in einer Stellungnahme, später dann in ihren regelmäßigen Berichten, die jeweils im Herbst 1998, 1999 und 2000 angenommen wurden.

Die Gemeinschaft hat mit jedem Beitrittsland eine Beitrittspartnerschaft geschlossen, um den Beitrittsländern zu helfen, die in den regelmäßigen Berichten herausgestellten jeweiligen Schwachpunkte und Defizite zu beheben. Diese Beitrittspartnerschaften legen kurz- und mittelfristige Prioritäten für jeden Land im Hinblick auf die Erfuellung der Beitrittskriterien fest. Sie zeigen ferner auf, welche finanzielle Hilfe von der Gemeinschaft bereitgestellt wird, um diese Ziele zu erreichen, und an welche Bedingungen diese Hilfe gebunden ist. Sie werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Die regelmäßige Bewertung der Fortschritte der Beitrittsländer in Bezug auf die Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen hat zusammen mit den Beitrittspartnerschaften zu positiven Entwicklungen in allen Beitrittsländern geführt, auch was den Respekt für die Rechte von Minderheiten und den Schutz von Minderheiten und die Verwendung von Minderheitensprachen betrifft. Die Kommission wird ihre dahingehenden Bemühungen fortsetzen.

Top