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Document 92000E002579

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2579/00 von Ewa Hedkvist Petersen (PSE) an die Kommission. Rechtsvorschriften über für Fußgänger und Fahrradfahrer weniger gefährliche Fahrzeugfrontkonstruktionen.

ABl. C 81E vom 13.3.2001, p. 152–152 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E2579

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2579/00 von Ewa Hedkvist Petersen (PSE) an die Kommission. Rechtsvorschriften über für Fußgänger und Fahrradfahrer weniger gefährliche Fahrzeugfrontkonstruktionen.

Amtsblatt Nr. 081 E vom 13/03/2001 S. 0152 - 0152


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2579/00

von Ewa Hedkvist Petersen (PSE) an die Kommission

(25. Juli 2000)

Betrifft: Rechtsvorschriften über für Fußgänger und Fahrradfahrer weniger gefährliche Fahrzeugfrontkonstruktionen

In ihrer Mitteilung über die Sicherheit des Straßenverkehrs vom März dieses Jahres erklärte die Kommission ihre Absicht, in der EU als eine der sechs wichtigsten kosteneffektiven Maßnahmen Rechtsvorschriften über für Fußgänger und Fahrradfahrer weniger gefährliche Fahrzeugfrontkonstruktionen einzuführen.

Diese Maßnahme stand in der jüngsten Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Sicherheit des Straßenverkehrs an erster Stelle der Prioritätenliste. Am 26. Juni dieses Jahres unterstützte der Rat der Verkehrsminister diese Initiative und forderte die Kommission auf, so schnell wie möglich einen Legislativvorschlag zu unterbreiten.

Wird die Kommission unter Berücksichtigung der Tatsache, daß jeder Monat Verzug die Möglichkeit verstreichen läßt, in der EU 175 Menschenleben zu retten, ohne weitere Verzögerung einen Vorschlag unterbreiten, der die vier Tests einbezieht, die notwendig sind, um bei Zusammenstößen mit Fußgängern ein hohes Schutzniveau bei Kraftfahrzeugen zu erreichen?

Gemeinsame Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen P-2131/00, P-2133/00, P-2155/00, P-2156/00, P-2157/00, P-2158/00, E-2239/00, E-2385/00, E-2410/00, E-2462/00, P-2482/00, P-2493/00, P-2503/00, P-2579/00, P-2583/00, E-2610/00 und P-2760/00

(8. September 2000)

Die Kommission teilt die Auffassung des Parlaments über die Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der Gemeinschaft und die von den Abgeordneten in verschiedenen Anfragen zum Ausdruck gebrachten Bedenken. Die Annahme von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Zahl der Verkehrsopfer ist ein vorrangiges Ziel der Kommissionspolitik.

Die Kommission ist davon überzeugt, daß alle die Gemeinschaft, die staatlichen, regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten, die Kraftfahrzeugindustrie und auch die Straßenbenutzer selbst einen Beitrag zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit leisten müssen. Die erforderlichen Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Infrastruktur, des Verkehrsunterrichts von Verkehrsteilnehmern und Fahrzeugführern, der Verkehrsordnung und der technischen Überwachung sowie der aktiven und passiven Sicherheitsbestimmungen für Kraftfahrzeuge.

Wie von einigen Abgeordneten erwähnt, nannte die Kommission in ihrer Mitteilung(1) Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU Fortschrittsbericht und Einstufung der Maßnahmen vom 17. März 2000 als eine ihrer kurz- und mittelfristigen Prioritäten sicherere Fahrzeugfrontkonstruktionen zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer mittels der Typgenehmigung und etwaiger Rechtsvorschriften für in Betrieb befindliche Kraftfahrzeuge.

Die Kommission ist sich der Gefahren für Fußgänger und Radfahrer bei Verkehrsunfällen durchaus bewußt. Das Thema des Fußgängerschutzes wurde in den letzten Monaten mit den interessierten Parteien eingehend erörtert. Alle Beteiligten, auch die Kraftfahrzeughersteller, wurden konsultiert und erhielten Gelegenheit, ihre Vorschläge für eine optimale Lösung dieses Problems vorzustellen. In diesen Diskussionen wurden auch Aspekte der technischen Anforderungen an eine sicherere Fahrzeugfrontkonstruktion im Fall eines Aufpralls erörtert.

Die Konstruktion von Kraftfahrzeugen zur Veminderung von Verletzungen bei Unfällen mit Fußgängern bei niedriger Geschwindigkeit bringt technische Schwierigkeiten mit sich. Dies ist ein neues Konzept, das bisher nirgendwo in der Welt erprobt wurde. Auf dem Gebiet der Entwicklung eines Leistungsstandards durch europäische Hochschulinstitute, die auf die passive Sicherheit von

Kraftfahrzeugen spezialisiert sind, wurden bereits große Anstrengungen unternommen. Diesbezüglich ist Europa richtungweisend. Die getroffenen Maßnahmen müssen sich auf etablierte wissenschaftliche Bewertungsprozesse stützen. Diese Arbeit braucht Zeit und ist noch nicht abgeschlossen. In der Diskussionsphase wurde den Herstellern ein Entwurf von Auflagen für die technischen Anforderungen vorgelegt.

Da verschiedene technische Fragen noch immer ungelöst sind, hat die Kommission die Gemeinsame Forschungsstelle damit beauftragt, sich an den Bewertungen zu beteiligen. Die Kommission ist bereit, die Konsultation der interessierten Parteien in vollem Umfang weiter zu führen und das Parlament im Frühherbst über den Stand dieser Diskussionen zu unterrichten. Was die Zielvorgaben hinsichtlich der Verminderung von Verletzungen betrifft, wird die Kommission keine Kompromisse eingehen. Vielmehr muß die beste technische Lösung gefunden werden, die den derzeitigen Kenntnisstand widerspiegelt.

(1) Document COM(2000) 125 final.

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