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Document 92000E001356

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1356/00 von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission. Änderung der spezifischen Beihilfen für den Trockenobstsektor.

ABl. C 81E vom 13.3.2001, p. 29–30 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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92000E1356

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1356/00 von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission. Änderung der spezifischen Beihilfen für den Trockenobstsektor.

Amtsblatt Nr. 081 E vom 13/03/2001 S. 0029 - 0030


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1356/00

von Jorge Hernández Mollar (PPE-DE) an die Kommission

(4. Mai 2000)

Betrifft: Änderung der spezifischen Beihilfen für den Trockenobstsektor

Der Verband der kleinen Landwirte und Viehzüchter mit Sitz in Málaga, Spanien, äußerte sich besorgt darüber, daß dem Trockenobstsektor schon bald der Untergang drohen könnte. Dieser sei auf den Beschluß zurückzuführen, die bislang geltende Beihilferegelung durch eine andere, von der Kommission vorgeschlagene zu ersetzen, die zum Untergang des Sektors führen könnte, der zum Lebensunterhalt von 200 000 Familien beiträgt. Allein in der Provinz Málaga würde die Abschaffung der Beihilfen über 15 000 Erzeuger betreffen.

Für den oben genannten Verband der kleinen Landwirte ist die einzige Möglichkeit zum Fortbestand des Sektors die Einführung einer spezifischen Einkommensbeihilfe für Trockenobst im Rahmen der in der GMO für Obst und Gemüse vorgesehenen Budgets. Diesen Vorschlag hat bereits der Erzeugerverband Plataforma Hortofrutícola gemacht.

Kann die Kommission Angaben darüber machen, wie sie die Befürchtungen der oben genannten Landwirte angesichts ihrer Maßnahmen zur Änderung der bislang in diesem Sektor geltenden Beihilferegelung zerstreuen kann?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission

(13. Juni 2000)

Die spezifische Beihilferegelung für Schalenfrüchte gemäß Titel IIa der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse(1) wurde 1989 eingeführt mit dem Ziel, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit bei Schalenfrüchten zu verbessern. Wichtigster Bestandteil dieser Regelung war der Plan zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung. Auf der Grundlage dieses Plans konnten Erzeugerorganisationen bis zu 10 Jahre lang eine Finanzhilfe erhalten.

Die Stützungsregelung ist nicht geändert worden. Es war von Anfang an vorgesehen, dass es sich um eine befristete und degressive Stützung handeln sollte, um die finanzielle Verantwortung auf die Erzeuger zu übertragen.

Zusätzliche Beihilfen für den Sektor Schalenfrüchte werden für Schalenfrüchte und Johannisbrot wie für alle anderen Erzeugnisse des Obst- und Gemüsesektors im Rahmen der Betriebsfondsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2200/96 vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse(2) gewährt, die Finanzhilfen für sämtliches Obst und Gemüse vorsieht, das über Erzeugerorganisationen vermarktet wird.

(1) ABl. L 118 vom 20.5.1972.

(2) ABl. L 297 vom 21.11.1996.

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