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Document 91999E001670

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1670/99 von Arlindo Cunha (PPE-DE) an die Kommission. Protokoll zum Fischereiabkommen EG/Grönland.

ABl. C 203E vom 18.7.2000, p. 18–18 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E1670

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1670/99 von Arlindo Cunha (PPE-DE) an die Kommission. Protokoll zum Fischereiabkommen EG/Grönland.

Amtsblatt Nr. 203 E vom 18/07/2000 S. 0018 - 0019


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1670/99

von Arlindo Cunha (PPE-DE) an die Kommission

(22. September 1999)

Betrifft: Protokoll zum Fischereiabkommen EG/Grönland

Im Dritten Protokoll zum Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Dänemark sowie der örtlichen Regierung Grönlands, das seit 1985 in Kraft ist, werden zwei getrennte Themenbereiche geregelt: im ersten Teil geht es um den Austausch von Quoten zwischen den Vertragsparteien und den Erwerb von zusätzlichen Quoten, wogegen der zweite Teil die Förderung der Gründung von gemischten Gesellschaften und zeitlich begrenzten Unternehmensvereinigungen im Fischereisektor Grönlands betrifft.

Kann die Kommission unter Berücksichtigung der Tatsache, daß sowohl das derzeitige Fischereiabkommen als auch das Dritte Protokoll am 31. Dezember 2000 auslaufen, angeben, welche Art von Fischereiabkommen sie mit Grönland auszuhandeln gedenkt?

Gemeinsame Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-1669/99, E-1670/99, E-1671/99 und E-1672/99

(9. November 1999)

Das Fischereiabkommen von 1985 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der örtlichen Regierung Grönlands andererseits und das Dritte Protokoll für die Zeit von 1995 bis 2000 laufen beide zum 31. Dezember 2000 aus. Das Fischereiabkommen von 1985 wird allerdings automatisch um weitere sechs Jahre (d. h. den Zeitraum 2001 bis 2006) verlängert, sofern es nicht mindestens neun Monate vor Auslaufen des jetzigen Geltungszeitraums (also vor dem 31. März 2000) gekündigt wird. In diesem Fall würde es genügen, für den betreffenden zusätzlichen Zeitraum ein Nachfolgeprotokoll mit den Fangquoten und dem entsprechenden finanziellen Ausgleich auszuhandeln.

Wegen dieser Fristen wurden bereits erste Gespräche mit Grönland und den Mitgliedstaaten sowie innerhalb der Kommission geführt. Diese Gespräche sind allerdings noch nicht so weit gediehen, daß sich die Kommission zu Form und Inhalt des Rechtsinstruments äußern kann, das die Fischereibeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Grönland nach dem 31. Dezember 2000 regeln wird.

Eine Dokumentation mit genauen Angaben über die Fangquoten im Rahmen der drei Protokolle mit Grönland für die Zeiträume 1985-1989, 1990-1994 und 1995-2000 sowie über die jeweiligen Fangmengen der betreffenden Mitgliedstaaten werden dem Herrn Abgeordneten und dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übermittelt.

Die Nichtausschöpfung der Fangquoten in den grönländischen Gewässern ist ein komplexes Phänomen, das bereits auf die Zeit des ersten Protokolls zurückgeht. Es hat hauptsächlich biologische Ursachen. Angesichts der Kompliziertheit dieses Problems hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Oktober 1992 in der Rechtssache C-63/90 Portugiesische Republik gegen Rat festgestellt, daß nach dem Grundsatz der relativen Stabilität die Nichtausschöpfung keinen hinreichenden Grund für die Neuverteilung der betreffenden Fangquoten darstellt.

Grundsätzlich ist die Kommission der Auffassung, daß die in Drittländern verfügbaren Fangquoten rationell und optimal genutzt werden müssen und daß geeignete Verfahren erarbeitet werden sollten, nach denen unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität nicht oder nur unzureichend genutzte Fangquoten auf andere interessierte Mitgliedstaaten übertragen werden können. Die Frage lautet, bis zu welchem Grad ein Eingriff in die Verwaltung der Quoten durch die Mitgliedstaaten nach dem genannten Grundsatz zulässig ist. Diese Frage muß im Rahmen der anstehenden umfassenden Kosten-/Nutzen-Analyse der Fischereiabkommen erörtert werden, die dem Fischereirat am 26. Oktober 1999 vorgelegt werden soll.

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