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Document 91999E001541

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1541/99 von Mihail Papayannakis (GUE/NGL) an die Kommission. Ausarbeitung einer Gemeinschaftsrichtlinie für den Filmbereich.

ABl. C 203E vom 18.7.2000, p. 7–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E1541

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1541/99 von Mihail Papayannakis (GUE/NGL) an die Kommission. Ausarbeitung einer Gemeinschaftsrichtlinie für den Filmbereich.

Amtsblatt Nr. 203 E vom 18/07/2000 S. 0007 - 0007


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1541/99

von Mihail Papayannakis (GUE/NGL) an die Kommission

(1. September 1999)

Betrifft: Ausarbeitung einer Gemeinschaftsrichtlinie für den Filmbereich

Könnte die Kommission mitteilen, ob sie der Ausarbeitung einer Gemeinschaftsrichtlinie für das Kino nach Art der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen aufgeschlossen gegenübersteht? Diese Richtlinie sollte die Beschäftigten der Bereiche Kino und audiovisueller Sektor in Europa schützen und sich für europäische Inhalte der Programme in den Medien einsetzen.

Es sei angemerkt, daß eine Gemeinschaftsrichtlinie für den Bereich der europäischen Filmindustrie zugleich zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beiträgt.

Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission

(8. Oktober 1999)

Die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen (Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit(1)) soll vor allem den freien Verkehr von Fernsehsendungen in der Gemeinschaft sicherstellen. Durch die Richtlinie werden bestimmte diesbezügliche Vorschriften der Mitgliedstaaten koordiniert. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Produktionen, unabhängigen Produktionen und Vertrieb.

Dieselben Zielsetzungen gelten auch für die europäische Filmindustrie. Die Kommission hat mit dem MEDIA-Programm eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der europäischen Filmindustrie beschlossen, die sich auf bestimmte Schlüsselbereiche wie Entwicklung, Vertrieb und Ausbildung konzentrieren.

Der Kommission sind derzeit keine speziellen Hindernisse für den freien Verkehr europäischer Filme in der Gemeinschaft bekannt, die die Festlegung von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erforderlich machen würden. Sie ist jedoch sehr an Informationen über dieses Thema interessiert.

(1) ABl. L 202 vom 30.7.1997.

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