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Document 91999E001517

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1517/99 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung der Mittel für die vom Erdbeben betroffenen Gebiete der Region Marken und der Gemeinde Fabriano.

ABl. C 203E vom 18.7.2000, p. 6–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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91999E1517

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1517/99 von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission. Verwendung der Mittel für die vom Erdbeben betroffenen Gebiete der Region Marken und der Gemeinde Fabriano.

Amtsblatt Nr. 203 E vom 18/07/2000 S. 0006 - 0007


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1517/99

von Roberta Angelilli (UEN) an die Kommission

(1. September 1999)

Betrifft: Verwendung der Mittel für die vom Erdbeben betroffenen Gebiete der Region Marken und der Gemeinde Fabriano

Mit dem Beschluß des Regionalausschusses Nr. 988 vom 26. April, gestützt auf Artikel 7 des Gesetzes 61/98, hat die Region Marken einen Teil der Mittel für den sozialen Wohnungsbau und die Wiederaufbauarbeiten in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten (u.a. Campodonico, Belvedere, Cupo und Vallina) für die Herstellung von vorgefertigten Wohnungen bereitgestellt, die die Container ersetzen sollen, in denen derzeit zahlreiche obdachlose Familien untergebracht sind. Es sei bemerkt, daß die Errichtung dieser Fertighäuser von vielen nicht gewollt wird, die in diesen Wohnmodulen leben, da es als Vergeudung von Geldern gesehen wird, die für den Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten oder beschädigten Häuser gedacht sind, wodurch die Rückkehr zum normalen Leben sich für diese Bürger verzögern würde. Auch diejenigen, die diese Fertighäuser akzeptiert haben, hätten Gelder für den eigentlichen Wiederaufbau ihrer Häuser vorgezogen.

Überdies ist die Verwendung der genannten Gelder für den sozialen Wohnungsbau sicherlich keine Lösung für die Bewohner dieser Erdbebengebiete, die möglichst rasch in ihre eigenen Häuser zurückkehren möchten.

Kann die Kommission mitteilen:

1. Ob sie es nicht für die wichtigste Aufgabe des italienischen Staates hält, den Bürgern der Erdbebengebiete die Möglichkeit zu geben, die eigenen Häuser wiederaufzubauen, statt die verfügbaren Gelder für vorgefertigte Häuser zu vergeuden, die später wieder abgebaut werden sollen?

2. Ob sie sich an die zuständigen Behörden wenden wird, um Informationen über die Verwendung der europäischen Finanzmittel zu erhalten, die im Wege spezifischer nationaler Bestimmungen für diese Gebiete vorgesehen sind?

3. Kann sie sich allgemein zu dieser Angelegenheit äußern?

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

(29. Oktober 1999)

Mit Entscheidung der Kommission vom 4. August 1998 zur Änderung der Entscheidung betreffend die Genehmigung des Einheitlichen Programmplanungsdokuments (EPPD) für die Strukturinterventionen der Gemeinschaft gemäß Ziel 5b in der Region Marken haben die nationalen Behörden und die Kommission vier neue Maßnahmen des genannten EPPD festgelegt, um zum Wiederaufbau der vom Erdbeben des Jahres 1997 betroffenen Gebiete beizutragen.

Die vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierte Maßnahme zielt darauf ab, den Bestand an Humanressourcen und Know-How in dem gesamten erdbebengeschädigten Gebiet zu erhalten, zu schützen und aufzuwerten.

Ziel der vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung kofinanzierten Maßnahme ist die Wiederherstellung des Produktionspotentials im Agrarbereich und der Wiederaufbau des Hauptwohnsitzes der Landwirte und der ländlichen Infrastruktur sowie die Instandsetzung des architektonischen Erbes der ländlichen Ortschaften.

Die beiden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützten Maßnahmen dienen einmal der Wiederherstellung des nichtlandwirtschaftlichen Produktionspotentials und der für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) relevanten Infrastruktur und zum anderen dem Wiederaufbau und der Instandsetzung des architektonischen Erbes in öffentlicher und privater Hand (integrierte Projekte).

Folglich können die Strukturfondsmittel, die der Region Marken als Beitrag zum Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete zur Verfügung gestellt wurden, nicht für die Finanzierung vorgefertigter Wohnmodule verwendet werden.

Die Kommission wird über die Einzelheiten der Verwendung der Strukturfondsmittel im Rahmen der Partnerschaft regelmäßig unterrichtet, insbesondere in den Sitzungen der Begleitausschüsse, an denen sie teilnimmt. Die letzte Sitzung des Begleitausschusses für die Region Marken fand am 22. Juni 1999 statt, und in diesem Rahmen wurde über die Durchführung der mit dem Erdbeben zusammenhängenden Maßnahmen ausführlich berichtet.

Nachdem Kontakt zu den regionalen Behörden aufgenommen wurde, haben letztere bestätigt, daß die für diese vorgefertigten Module gegebenenfalls bestimmten Mittel nationaler Herkunft sind. Folglich obliegt es dem Mitgliedstaat zu entscheiden, wie diese Mittel verwendet werden sollen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung in der am besten geeigneten Weise zu entsprechen.

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