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Document 62023TN0305

    Rechtssache T-305/23: Klage, eingereicht am 23. Mai 2023 — Fest/Parlament

    ABl. C 286 vom 14.8.2023, p. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.8.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 286/29


    Klage, eingereicht am 23. Mai 2023 — Fest/Parlament

    (Rechtssache T-305/23)

    (2023/C 286/40)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: Nicolaus Fest (Zagreb, Kroatien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Seidel)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    festzustellen, dass der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2023 (P9_TA(2023) 0061) über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Nicolaus Fest [2022/2056 (IMM)], mit dem der von Ilana Cicurel verfasste Bericht (A9-0055/2023) gebilligt wird, nichtig ist.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

    1.

    Verletzung von Artikel 8 des Protokolls über die Immunitäten und Privilegien der Abgeordneten (1)

    Der Kläger bringt vor, dass die ihm vorgeworfenen Äußerungen Teil einer parlamentarischen Debatte über den Schutz von Kindern seien, die im Plenum des Europäischen Parlaments stattgefunden habe, und die unter das allgemeine Interesse und die Meinungsfreiheit des Europaabgeordneten fielen. Der Tweet, der ihm vorgeworfen werde, sei die Antwort auf den Tweet eines ehemaligen Mitglieds des Deutschen Bundestages, der mit seinem Tweet unmittelbar einen Vorwurf des Klägers in einer parlamentarischen Debatte aufgegriffen habe. Der Kläger ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament aus diesen Gründen seine Immunität nicht aufheben dürfe.

    2.

    Existenz eines fumus persecutionis

    Der Kläger hegt den Verdacht, dass die Staatsanwaltschaft Berlin, durch die die Strafverfolgung erfolge, in diesem Fall nur deshalb tätig werde, um einem politischen Gegner zu schaden oder um sich für eine Blamage in einem früheren Verfahren zu rächen.


    (1)  Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union (ABl. 2012, C 326, S. 266).


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