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Document 62023TN0171

Rechtssache T-171/23: Klage, eingereicht am 30. März 2023 — VR/Parlament

ABl. C 173 vom 15.5.2023, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 173/41


Klage, eingereicht am 30. März 2023 — VR/Parlament

(Rechtssache T-171/23)

(2023/C 173/54)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: VR (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und P. Baudoux)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

folglich

die Entscheidung vom 9. Juni 2022, mit der dem Kläger die Auflösung seines Vertrags mitgeteilt wurde, und erforderlichenfalls auch die Entscheidung vom 20. Dezember 2022 über die Zurückweisung seiner gegen die Entscheidung vom 9. Juni 2022 eingelegten Beschwerde aufzuheben;

den Beklagten zum Ersatz des dem Kläger entstandenen Schadens zu verurteilen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.

1.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler in Bezug auf die der Entscheidung zugrunde liegenden Gründe sowie Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

2.

Verletzung von Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere des Rechts auf rechtliches Gehör, der Begründungspflicht, des Gebots der Unparteilichkeit der Verwaltung und der Sorgfaltspflicht.

3.

Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.


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