Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62023TN0027

Rechtssache T-27/23: Klage, eingereicht am 30. Januar 2023 — Feed/EUIPO — The Feed.com (THE FEED)

ABl. C 94 vom 13.3.2023, p. 60–61 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 94/60


Klage, eingereicht am 30. Januar 2023 — Feed/EUIPO — The Feed.com (THE FEED)

(Rechtssache T-27/23)

(2023/C 94/73)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Feed SA (Paris, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwältinnen V. Bouchara und A. Maier)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Feed.com, Inc. (Broomfield, Colorado, Vereinigte Staaten)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke THE FEED — Unionsmarke Nr. 12 392 651

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. November 2022 in der Sache R 1905/2021-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung insofern aufzuheben, als mit ihr:

1.

die Benutzung der Marke THE FEED Nr. 12 392 651 für den „Betrieb von Online-Einzelhandelsgeschäften in Verbindung mit Nahrungsmitteln als Mahlzeitenersatz, energiespendenden Nahrungsmitteln, nährstoffhaltigen Riegeln, energiespendenden Gelen, energiespendenden Mischungen, Nahrungsergänzungsmitteln und energiespendenden Getränken; [den] Verkauf von Nahrungsmitteln als Mahlzeitenersatz, energiespendenden Nahrungsmitteln, nährstoffhaltigen Riegeln, energiespendenden Gelen, energiespendenden Mischungen, Nahrungsergänzungsmitteln und energiespendenden Getränken“ als bewiesen angesehen wurde;

2.

der Antrag der Klägerin auf Erklärung des Verfalls hinsichtlich der vorstehend genannten Dienstleistungen zurückgewiesen wurde;

die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, um die Marke THE FEED Nr. 12 392 651 hinsichtlich des „Betriebs von Online-Einzelhandelsgeschäften in Verbindung mit Nahrungsmitteln als Mahlzeitenersatz, energiespendenden Nahrungsmitteln, nährstoffhaltigen Riegeln, energiespendenden Gelen, energiespendenden Mischungen, Nahrungsergänzungsmitteln und energiespendenden Getränken; [des] Verkaufs von Nahrungsmitteln als Mahlzeitenersatz, energiespendenden Nahrungsmitteln, nährstoffhaltigen Riegeln, energiespendenden Gelen, energiespendenden Mischungen, Nahrungsergänzungsmitteln und energiespendenden Getränken“ für verfallen zu erklären;

das EUIPO und die The Feed.com, Inc. als Gesamtschuldner zur Erstattung der Kosten zu verurteilen, die der FEED SA im Rahmen des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren vor dem EUIPO entstanden sind.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.


Top