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Document 62022TA0732

Rechtssache T-732/22: Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2024 – Deripaska/Rat (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen – Einfrieren von Geldern – Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden – Beibehaltung des Namens des Klägers auf der Liste – Begriff führende Geschäftsleute – Konzept führende Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und g des Beschlusses 2014/145/GASP – Einrede der Rechtswidrigkeit – Begründungspflicht – Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und Verteidigungsrechte – Beurteilungsfehler – Verhältnismäßigkeit – Eigentumsrecht – Recht auf Anhörung)

ABl. C, C/2025/1097, 24.2.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1097/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1097/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/1097

24.2.2025

Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2024 – Deripaska/Rat

(Rechtssache T-732/22)  (1)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - Einfrieren von Geldern - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Beibehaltung des Namens des Klägers auf der Liste - Begriff „führende Geschäftsleute“ - Konzept „führende Geschäftsleute, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation als wichtige Einnahmequelle dienen“ - Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und g des Beschlusses 2014/145/GASP - Einrede der Rechtswidrigkeit - Begründungspflicht - Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und Verteidigungsrechte - Beurteilungsfehler - Verhältnismäßigkeit - Eigentumsrecht - Recht auf Anhörung)

(C/2025/1097)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Oleg Vladimirovich Deripaska (Khutor Sokolsky, Russland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck sowie Rechtsanwältinnen M. Brésart und J. Goffin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (vertreten durch V. Piessevaux und M.-C. Cadilhac als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Maingain)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (vertreten durch C. Giolito, C. Gerorgieva und L. Puccio als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit seiner Klage beantragt der Kläger zum einen nach Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung erstens des Beschlusses (GASP) 2022/1530 des Rates vom 14. September 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 149) und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1529 des Rates vom 14. September 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 239, S. 1), zweitens des Beschlusses (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 75 I, S. 134) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/571 des Rates vom 13. März 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 75 I, S. 1), drittens des Beschlusses (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 104) und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 226, S. 3) sowie viertens des Beschlusses (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/847) und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/849), soweit alle diese Rechtsakte ihn betreffen, und zum anderen nach Art. 268 AEUV den Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm durch den Erlass der angefochtenen Rechtsakte entstanden sein soll.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Oleg Vladimirovich Deripaska trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)   ABl. C 24 vom 23.1.2023.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/1097/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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