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Document 62021TN0470
Case T-470/21: Action brought on 30 July 2021 — Klymenko v Council
Rechtssache T-470/21: Klage, eingereicht am 30. Juli 2021 — Klymenko/Rat
Rechtssache T-470/21: Klage, eingereicht am 30. Juli 2021 — Klymenko/Rat
ABl. C 412 vom 11.10.2021, p. 19–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 412/19 |
Klage, eingereicht am 30. Juli 2021 — Klymenko/Rat
(Rechtssache T-470/21)
(2021/C 412/20)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Oleksandr Viktorovych Klymenko (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Cessieux)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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seine Klage für zulässig zu erklären; |
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festzustellen, dass der Rat der Europäischen Union dadurch, dass er ihm gegenüber restriktive Maßnahmen, für nichtig erklärt oder nicht, im Hinblick auf
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erlassen hat, die außervertragliche Haftung der Europäischen Union ausgelöst hat; |
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festzustellen, dass die Europäische Union folglich zum Ersatz des dem Kläger daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist; |
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den Rat der Europäischen Union zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der sich aus der Schädigung des Rufs und des Ansehens ergibt und sich auf 50 000 Euro beläuft, zuzüglich gesetzlicher Zinsen und jedes weiteren Betrags, der gerechtfertigt ist; |
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den Rat der Europäischen Union zu verurteilen, dem Kläger als Ersatz für seinen immateriellen Schaden infolge der Schwierigkeiten in seinem Alltag und der Beeinträchtigung seiner Gesundheit den Betrag von 500 Euro zuzüglich gesetzlicher Zinsen und jedes weiteren Betrags, der gerechtfertigt ist, für jeden Monat zu gewähren, an dem dessen Name in die streitige Liste aufgenommen war; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf zwei Gründe:
1. |
Unzureichende Begründung, wodurch gegen den Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte und das Recht auf effektiven Rechtsschutz verstoßen werde. |
2. |
Beurteilungsfehler dadurch, dass der Rat gegen seine Pflicht verstoßen habe, die Stichhaltigkeit der erlassenen restriktiven Maßnahmen nachzuweisen. |