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Document 62021TB0408

Rechtssache T-408/21 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. April 2022 — HB/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren – Beitreibung zu Unrecht gezahlter Beträge – Beschluss, der einen vollstreckbaren Titel darstellt – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Dringlichkeit – Fumus boni iuris – Abwägung der Interessen)

ABl. C 276 vom 18.7.2022, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/10


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. April 2022 — HB/Kommission

(Rechtssache T-408/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren - Beitreibung zu Unrecht gezahlter Beträge - Beschluss, der einen vollstreckbaren Titel darstellt - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Dringlichkeit - Fumus boni iuris - Abwägung der Interessen)

(2022/C 276/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: HB (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (vertreten durch B. Araujo Arce, J. Estrada de Solà und J. Baquero Cruz als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrem auf die Art. 278 und 279 AEUV gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin erstens die Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2021) 3339 final der Kommission vom 5. Mai 2021 über die Beitreibung einer Forderung in Höhe von 4 241 507,00 Euro zu ihren Lasten aus dem Vertrag mit der Referenznummer TACIS/2006/101-510 und des Beschlusses C(2021) 3340 final der Kommission vom 5. Mai 2021 über die Beitreibung einer Forderung in Höhe von 1 197 055,86 Euro zu ihren Lasten aus dem Vertrag mit der Referenznummer CARDS/2008/166-429, zweitens, der Kommission aufzugeben, die in diesen Beschlüssen genannten Beträge nicht beizutreiben, und drittens, die Kommission zur Zahlung von einem symbolischen Euro als Schadensersatz zu verurteilen

Tenor

1.

Der Vollzug des Beschlusses C(2021) 3339 final über die Beitreibung einer Forderung in Höhe von 4 241 507,00 Euro zu Lasten von HB aus dem Vertrag mit der Referenznummer TACIS/2006/101-510 und des Beschlusses C(2021) 3340 final über die Beitreibung einer Forderung in Höhe von 1 197 055,86 Euro zu Lasten von HB aus dem Vertrag mit der Referenznummer CARDS/2008/166-429 wird ausgesetzt.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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