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Document 62021CN0774

    Rechtssache C-774/21 P: Rechtsmittel, eingelegt am 10. Dezember 2021 von NB gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 28. September 2021 in der Rechtssache T-648/20, NB/Gerichtshof der Europäischen Union

    ABl. C 198 vom 16.5.2022, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 198 vom 16.5.2022, p. 14–14 (GA)

    16.5.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 198/16


    Rechtsmittel, eingelegt am 10. Dezember 2021 von NB gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 28. September 2021 in der Rechtssache T-648/20, NB/Gerichtshof der Europäischen Union

    (Rechtssache C-774/21 P)

    (2022/C 198/24)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Rechtsmittelführerin: NB (vertreten durch Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. Maes)

    Andere Partei des Verfahrens: Gerichtshof der Europäischen Union

    Anträge

    Die Rechtsmittelführerin beantragt,

    den angefochtenen Beschluss aufzuheben;

    in Wege einer neuen Entscheidung

    die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, sie im Verfahren der Beförderung durch Ernennung/„neue Einstufung“ 2014-2018 nicht in der Besoldungsgruppe AST 10 zu ernennen, aufzuheben;

    dem Rechtsmittelgegner jedenfalls die Kosten der beiden Rechtszüge aufzuerlegen.

    Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung ihres Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin geltend, die Entscheidung, die Klage als unzulässig abzuweisen, beruhe auf einem offensichtlichen Beurteilungsfehler.

    Auch sei das vom Organ für die Umsetzung der 2014 erfolgten Reform des Statuts eingeführte Verfahren der Beförderung durch Ernennung von der Besoldungsgruppe AST 9 in die Besoldungsgruppe AST 10 rechtswidrig.


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