Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62021CA0479

Rechtssache C-479/21: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. November 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court — Irland) — Vollstreckung Europäischer Haftbefehle gegen SN, SD (Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Art. 50 EUV – Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft – Art. 217 AEUV – Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich – Protokoll [Nr. 21] über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Regelung im Austrittsabkommen, durch die das System des Europäischen Haftbefehls in Bezug auf das Vereinigte Königreich übergangsweise aufrechterhalten wurde – Anwendung der Bestimmungen, die den durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich eingeführten Übergabemechanismus regeln, auf einen Europäischen Haftbefehl – Für Irland verbindliche Regelungen)

ABl. C 24 vom 17.1.2022, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/9


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. November 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court — Irland) — Vollstreckung Europäischer Haftbefehle gegen SN, SD

(Rechtssache C-479/21) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 50 EUV - Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft - Art. 217 AEUV - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich - Protokoll [Nr. 21] über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Regelung im Austrittsabkommen, durch die das System des Europäischen Haftbefehls in Bezug auf das Vereinigte Königreich übergangsweise aufrechterhalten wurde - Anwendung der Bestimmungen, die den durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich eingeführten Übergabemechanismus regeln, auf einen Europäischen Haftbefehl - Für Irland verbindliche Regelungen)

(2022/C 24/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: SN, SD

Beteiligte: Governor of Cloverhill Prison, Irland, Attorney General, Governor of Mountjoy prison

Tenor

Art. 50 EUV, Art. 217 AEUV und das dem EU- und dem AEU Vertrag beigefügte Protokoll (Nr. 21) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sind dahin auszulegen, dass Art. 62 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 185 Abs. 4 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie Art. 632 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits für Irland bindend sind.


(1)  ABl. C 391 vom 27.9.2021.


Top