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Document 62020TN0619

Rechtssache T-619/20: Klage, eingereicht am 5. Oktober 2020 — FJ u. a./EAD

ABl. C 433 vom 14.12.2020, p. 60–60 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.12.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 433/60


Klage, eingereicht am 5. Oktober 2020 — FJ u. a./EAD

(Rechtssache T-619/20)

(2020/C 433/74)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: FJ und fünf weitere Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Gehaltsabrechnung der Kläger für Dezember 2019 insoweit aufzuheben, als darin erstmals die rückwirkend zum 1. April 2019 und zum 1. Juli 2019 festgesetzten Berichtigungskoeffizienten angewandt werden,

dem Europäischen Auswärtigen Dienst die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger stützen ihre Klage auf Gründe, mit denen ein Verstoß gegen die Art. 64 und 65 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut), ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Kaufkraft und ein offensichtlicher Beurteilungsfehler gerügt werden.

Nach Ansicht der Kläger muss EUROSTAT zur Festsetzung des auf die Dienstbezüge der außerhalb der Union diensttuenden Kläger anwendbaren Berichtigungskoeffizienten gemäß den in Anhang XI des Statuts festgelegten Durchführungsbestimmungen der Art. 64 und 65 des Statuts die für ihren Dienstort spezifischen Daten erheben.

Desgleichen machen sie geltend, dass die im Rahmen eines internationalen Kooperationsabkommens zwischen EUROSTAT, der OECD und den Vereinten Nationen festgesetzten Koeffizienten zwischen Januar 2018 und Januar 2019 von 239,7 auf 94,0 gesunken seien, während für denselben Zeitraum die Koeffizienten für die Bezüge des Personals der Vereinten Nationen erhöht worden seien, um der Inflation Rechnung zu tragen. 2017 habe der kongolesische Franken (CDF) gegenüber dem Dollar (USD) und dem Euro stark an Wert verloren, verbunden mit einer hohen Inflation, die laut Analysen des IWF zu einem deutlichen Anstieg der Preise in USD geführt habe.

Nach Ansicht der Kläger erklärt der Beklagte nicht, wie die angewandten Koeffizienten diese wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigten.


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