Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62020TN0265

    Rechtssache T-265/20: Klage, eingereicht am 4. Mai 2020 — JR/Kommission

    ABl. C 247 vom 27.7.2020, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 247/19


    Klage, eingereicht am 4. Mai 2020 — JR/Kommission

    (Rechtssache T-265/20)

    (2020/C 247/28)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: JR (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    die Entscheidungen der Kommission vom 28. Februar 2020 und vom 9. April 2020, mit denen die Übermittlung von die Klägerin betreffenden personenbezogenen Daten verweigert wurde, für nichtig zu erklären;

    der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung ihrer Klage macht die Klägerin zwei Gründe geltend:

    1.

    Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen die Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. 2018, L 295, S. 39), insbesondere gegen deren Art. 17. Schließlich ist die Klägerin der Auffassung, die angefochtenen Entscheidungen verstießen gegen das Grundrecht auf Zugang zu personenbezogenen Daten.

    2.

    Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und gegen die Verordnung Nr. 2018/1725, insbesondere gegen deren Art. 14 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 3.


    Top