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Document 62020TN0251

    Rechtssache T-251/20: Klage, eingereicht am 4. Mai 2020 — KG/Parlament

    ABl. C 247 vom 27.7.2020, p. 17–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 247/17


    Klage, eingereicht am 4. Mai 2020 — KG/Parlament

    (Rechtssache T-251/20)

    (2020/C 247/26)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: KG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Champetier)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung des Parlaments vom 4. Februar 2020, mit der ihre Beschwerde vom 29. November 2019 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    soweit erforderlich, die Entscheidung des Parlaments vom 30. August 2019, mit der ihr ursprünglicher Antrag zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin eine Entschädigung für ihren immateriellen Schaden zu zahlen, der nach billigem Ermessen auf 5 000 Euro geschätzt wird;

    den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin sämtliche angefallenen Kosten der Rechtsverteidigung und die Gebühren des von der ihr gewählten Rechtsberaters zu erstatten.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klage wird auf drei Gründe gestützt.

    1.

    Es liege eine fehlerhafte Auslegung von Art. 20 Abs. 3 des Anhangs XIII der Beschäftigungsbedingungen und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Kontinuität des Dienstes vor.

    2.

    Es liege ein Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der wohlerworbenen Rechte vor.

    3.

    Es liege ein Verstoß gegen das Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung und die Fürsorgepflicht vor.


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