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Document 62020TB0163

Rechtssache T-163/20 R und T-163/20 R II: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Mai 2020 — Isopix/Parlament (Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Erbringung fotografischer Dienstleistungen – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit der Klage – Unzulässigkeit – Dringlichkeit – Fumus boni iuris – Interessenabwägung)

ABl. C 247 vom 27.7.2020, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/15


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Mai 2020 — Isopix/Parlament

(Rechtssache T-163/20 R und T-163/20 R II)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Erbringung fotografischer Dienstleistungen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit - Dringlichkeit - Fumus boni iuris - Interessenabwägung)

(2020/C 247/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: Isopix SA (Ixelles, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Van den Bulck und J. Fahner)

Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Wójcik und E. Taneva)

Gegenstand

Anträge nach den Art. 278 und 279 AEUV, mit denen in der Rechtssache T-163/20 R die Aussetzung des Vollzugs der Maßnahme des Parlaments vom 24. März 2020, mit der der Antragstellerin mitgeteilt wird, dass ihr Angebot für den öffentlichen Auftrag COMM/DG/AWD/2019/854 nicht erfolgreich gewesen sei und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben worden sei, sowie die Anordnung an das Parlament, den Analysebericht der Angebote vorzulegen, und in der Rechtssache T-163/20 R II die Aussetzung des Vollzugs der Maßnahme des Parlaments vom 17. April 2020 begehrt wird, mit der ihr mitgeteilt wird, dass ihr Angebot für den öffentlichen Auftrag COMM/DG/AWD/2019/854 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sie die Auswahlkriterien in Bezug auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfülle

Tenor

1.

Der Vollzug der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2020, mit der der Isopix SA mitgeteilt wird, dass ihr Angebot für den öffentlichen Auftrag COMM/DG/AWD/2019/854 nicht erfolgreich gewesen sei und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben worden sei, wird ausgesetzt.

2.

Dem Parlament wird aufgegeben, Isopix die nichtvertrauliche Fassung des Analyseberichts der Angebote vorzulegen.

3.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in der Rechtssache T-163/20 R II wird als unzulässig zurückgewiesen.

4.

Die Beschlüsse vom 3. April 2020, Isopix/Parlament (T-163/20 R), und vom 22. April 2020, Isopix/Parlament (T-163/20 R II), werden aufgehoben.

5.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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