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Document 62020CA0697

Rechtssache C-697/20: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 24. März 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — W.G./Dyrektor Izby Skarbowej w L. (Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 9 – Steuerpflichtiger – Art. 295 und 296 – Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger – Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von Vermögensgegenständen ausüben, die zum Gesamtgut ihrer ehelichen Gütergemeinschaft gehören – Möglichkeit für diese Ehegatten, als getrennte Mehrwertsteuerpflichtige angesehen zu werden – Entscheidung eines der Ehegatten, auf den Status eines Pauschallandwirts zu verzichten und seine Tätigkeit nach der normalen Mehrwertsteuerregelung besteuern zu lassen – Verlust des Status eines Pauschallandwirts für den anderen Ehegatten)

ABl. C 198 vom 16.5.2022, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 198 vom 16.5.2022, p. 7–8 (GA)

16.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 198/8


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 24. März 2022 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — W.G./Dyrektor Izby Skarbowej w L.

(Rechtssache C-697/20) (1)

(Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 - Steuerpflichtiger - Art. 295 und 296 - Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger - Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit unter Verwendung von Vermögensgegenständen ausüben, die zum Gesamtgut ihrer ehelichen Gütergemeinschaft gehören - Möglichkeit für diese Ehegatten, als getrennte Mehrwertsteuerpflichtige angesehen zu werden - Entscheidung eines der Ehegatten, auf den Status eines Pauschallandwirts zu verzichten und seine Tätigkeit nach der normalen Mehrwertsteuerregelung besteuern zu lassen - Verlust des Status eines Pauschallandwirts für den anderen Ehegatten)

(2022/C 198/11)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: W.G.

Beklagter: Dyrektor Izby Skarbowej w L.

Tenor

Die Art. 9, 295 und 296 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass

sie der Praxis eines Mitgliedstaats entgegenstehen, wonach Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen desselben Betriebs unter Verwendung von Vermögensgegenständen ausüben, die zum Gesamtgut ihrer ehelichen Gütergemeinschaft gehören, nicht als getrennte Mehrwertsteuerpflichtige angesehen werden können, wenn jeder der Ehegatten eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt;

sie dem nicht entgegenstehen, dass in den Fällen, in denen die Ehegatten diese landwirtschaftliche Tätigkeit unter der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger ausüben, die Entscheidung des einen Ehegatten, seine Tätigkeit nach der normalen Mehrwertsteuerregelung besteuern zu lassen, für den anderen Ehegatten den Verlust seines Status eines Pauschallandwirts nach sich zieht, wenn sich diese Wirkung nach Prüfung der konkreten Situation als erforderlich erweist, um den Gefahren von Missbrauch und Betrug entgegenzuwirken, die nicht durch die Vorlage geeigneter Beweise seitens der Ehegatten beseitigt werden können, oder wenn die Ausübung dieser Tätigkeit durch die Ehegatten, selbständig und jeder im Rahmen der normalen Mehrwertsteuerregelung, keine verwaltungstechnischen Schwierigkeiten im Vergleich zu derjenigen Situation mit sich bringt, in der hinsichtlich der Ehegatten gleichzeitig zwei verschiedene Status bestehen.


(1)  ABl. C 182 vom 10.5.2021.


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