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Document 62019TN0519

    Rechtssache T-519/19: Klage, eingereicht am 22. Juli 2019 — Forte/Parlament

    ABl. C 305 vom 9.9.2019, p. 66–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 305/66


    Klage, eingereicht am 22. Juli 2019 — Forte/Parlament

    (Rechtssache T-519/19)

    (2019/C 305/76)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Mario Forte (Neapel, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Forte und G. Forte)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die angefochtene Handlung für nichtig zu erklären;

    jede Handlung, die der angefochtenen Handlung vorausgegangen, mit ihr verbunden oder nach ihr ergangen ist und gegenüber dem Kläger Rechtswirkungen erzeugt, für nichtig zu erklären;

    dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die vorliegende Klage richtet sich gegen die von Herrn Sune Hansen, Leiter des Referats Entschädigung und soziale Rechte der Mitglieder der Direktion Finanzielle und soziale Rechte, Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments, unterzeichneten Entscheidung D(2019)20777 des Europäischen Parlaments über die Neuberechnung der Ruhegehaltsansprüche infolge des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 14/2018 des Präsidiums der Camera dei Deputati (Abgeordnetenkammer) und die Rückforderung des zu Unrecht gezahlten Betrags.

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denjenigen, die in den Rechtssachen T-345/19, Santini/Parlament, T-347/19, Falqui/Parlament, und T-389/19, Coppo Gavazzi/Parlament, geltend gemacht werden.

    Es werden insbesondere die Unlogik der Begründung der angefochtenen Entscheidung, die fehlende Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses Nr. 14/2018 im Hinblick auf die allgemeinen unionsrechtlichen Grundsätze der Vernünftigkeit, Verhältnismäßigkeit, Sicherheit, Vorhersehbarkeit und des Vertrauensschutzes sowie des Schutzes der erworbenen Rechte, ein Verstoß gegen Art. 6 des EU-Vertrags, ein Verstoß gegen die Maßnahmen zur Umsetzung des Statuts der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, ein Verstoß gegen die Haushaltsordnung, ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Rückwirkungsverbot sowie ein Verstoß gegen den Grundsatz des Zugangs zu Schutz und zur Justiz geltend gemacht.


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