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Document 62019TN0518

Rechtssache T-518/19: Klage, eingereicht am 22. Juli 2019 — Sipcam Oxon/Kommission

ABl. C 305 vom 9.9.2019, p. 65–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 305/65


Klage, eingereicht am 22. Juli 2019 — Sipcam Oxon/Kommission

(Rechtssache T-518/19)

(2019/C 305/75)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Sipcam Oxon SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu, P. Sellar)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die angefochtene Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 der Kommission vom 29. April 2019 für nichtig zu erklären;

der Beklagten alle Kosten und Auslagen für dieses Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt.

1.

Die angefochtene Verordnung sei aufgrund offensichtlicher Beurteilungsfehler erlassen worden.

2.

Die angefochtene Verordnung beruhe auf einem Verfahren, in dessen Verlauf die Verteidigungsrechte der Klägerin nicht beachtet worden seien.

3.

Die angefochtene Verordnung sei in fehlerhafter Anwendung von Leitlinien unter Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit erlassen worden.

4.

Die angefochtene Verordnung sei unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlassen worden.

5.

Die angefochtene Verordnung sei unter Verstoß gegen den Vorsorgegrundsatz erlassen worden.


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